#polizeieinsatz

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27.02.2024 Italien: Repression nach innen

Am Freitag war der "schnelle Knüppel" los

Wie vor mehr als 20 Jahren beim G8-Gpfel in Genua war in Italien mal wieder Polizeigewalt angesagt. Wie damals ein christdemokratische Regierung haben nun die Postfaschisten in Pisa ein Exempel statuieren wollen. Staatspräsident Sergio Mattarella ist über den "Ausrutscher" der Regierung nicht erfreut.

Was in Genua geschah

Am Nachmittag des 20 Juli 2001 wird ein friedlicher Demonstrationszug (für die Rechte von migrantischen Personen) mit rund 20.000 Personen aus unbekannten Gründen von Polizisten angegriffen. Die Demonstrierenden wehren sich, die Situation eskaliert. Hunderte Aktivisten, Journalistinnen und Unbeteiligte werden verprügelt und zum Teil schwer verletzt.

Die Polizei geht mit Tränengas und Räumpanzern gegen Demonstranten vor. Hunderte werden festgenommen und gefoltert. 300 werden in einer Kaserne ohne Kontakt zu Angehörigen oder Anwälten festgehalten. Einige müssen sich nackt ausziehen und vor Polizisten Kniebeugen machen und werden gezwungen, faschistische Lieder zu singen oder sich auf allen Vieren niederzuknien und zu bellen, so beschreiben watson.ch und wikipedia die Ereignisse. Neben den vielen psychischen Schäden müssen 82 Menschen in Krankenhäusern behandelt werden und der 23-jährige Italiener Carlo Giuliani erliegt den Schüssen aus einer Polizeipistole.

Und heute?

In Pisa gingen am letzten Freitag Polizeikräfte mit Schlagstöcken gegen jugendliche propalästinensische Demonstranten vor. 10 Minderjährige wurden verletzt, drei Erwachsene Demonstranten mussten ins Krankenhaus, einer von ihnen mit einem Schädel-Hirn-Trauma. Auch in Florenz hatte die Polizei eine ähnliche Schülerdemonstration blockiert. Auch ein Protestzug aus Mitgliedern von Gewerkschaften, Studenten und Anhängern der palästinensischen Gemeinde, die in Florenz das amerikanische Konsulat erreichen wollte, wurde von schwer bewaffneten Polizeikräften aufgehalten.

Rainews.it berichtet: PD-Chefin Elly Schlein postete auf Facebook ein Video der "inakzeptablen" Szenen von "Studenten, die in einer Straße gefangen sind und von der Polizei angegriffen und geschlagen werden". Schlein kritisierte, die rechte Regierung von Premierministerin Giorgia Meloni schaffe ein "Klima der Repression" im Land.

... und wenn die Faschisten erst einmal wieder regieren, kann man im Ausland vielleicht gerade mal noch darüber berichten ...

Mehr dazu bei https://www.nzz.ch/international/italien-streit-um-harten-polizeieinsatz-gegen-studenten-in-pisa-ld.1819454
und https://www.watson.ch/international/gesellschaft%20&%20politik/652317301-blut-tod-folter-was-vor-20-jahren-in-genua-passierte
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Tags: #Polizeigewalt #Italien #Meloni #Repression #Demo #Israel #Palästina #Flozenz #Pisa #Genua #G8-Gipfel #Journalisten #Polizeikessel #Polizeieinsatz #SchülerInnen #Menschenwürde #anlasslos #Verhaltensänderung

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18.02.2024 Verlaufsprotokolle des Polizeikessels jetzt öffentlich

"... nicht unkontrolliert ablaufen lassen"

Eine Demonstration für Versammlungsfreiheit am 3. Juni 2023 zum sogenannten „Tag X” in Leipzig führte dazu, dass mehr als 1300 Menschen im Juni 2023 auf einer Wiese im Süden Leipzigs in einem Polizeikessel elf Stunden ausharren mussten. Die Betroffenen wissen nun wie es um die Versammlungsfreiheit in Sachsen bestellt ist.

"Frag den Staat" hat nun den detaillierten Verlaufsbericht des Einsatzes sowie mehrere im Nachgang erstellte Protokolle durch eine Anfrage nach dem neuen Sächsischen Transparenzgesetz aus dem geheimen Dokumentenknast "Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch" (VS-NfD) befreit.

Aus diesen Dokumenten ergibt sich, dass bereits mehr als eine halbe Stunde vor Beginn des Polizeikessels der zuständige Polizeiführer erstmals anordnete, dass die Teilnehmer der Veranstaltung „nicht unkontrolliert ablaufen dürfen“. Zu diesem Zeitpunkt gab es einzelne vermummte Personen, jedoch keine gewalttätige Aktionen oder deren Vorbereitung, wie etwa Steine sammeln.

Kurz darauf wird von der Polizeiführung präzisiert bei jeder Person eine Identitätsfeststellung durchzuführen und "jeden unkontrollierten Abgang" von der Demo zu verhindern. Im Einsatzprotokoll geht die Polizei von 500 Personen aus, die sie festgesetzt hat, andere Protokolle notieren die Zahl 300 bis 400. In dem Polizeikessel befinden sich 1323 Menschen – darunter mehr als hundert Jugendliche und zwei Kinder.

Pauschal allen Eingekesselten die Beteiligung an Straftaten zu unterstellen und gegen sie zu ermitteln, hält der Polizeirechtler Clemens Arzt schon an den folgenden Tagen gegenüber dem MDR für rechtlich unzulässig: "Eine solche Maßnahme gegen Hunderte von Menschen für eine so lange Dauer, die scheint mir rechtlich nicht zulässig gewesen zu sein." Er forderte die Betroffenen dazu auf dagegen vorzugehen. Dies insbesondere, weil alle Eingeschlossenen im Polizeikessel nach Rücksprache mit einem Staatsanwalt als Tatverdächtige von Straftaten geführt und erkennungsdienstlich behandelt werden sollten.

Um 22:01 Uhr notiert die Polizei 100 Personen abgearbeitet zu haben, um 0 Uhr sind es 250, um 1:45 Uhr werden noch 300 Personen im Kessel vermutet. Auch nach einigen Tagen spricht die Polizei "nur" von 1031 Identitätsfeststellungen, inzwischen liegt die offizielle Zahl bei weit über 1300 Eingekesselten. Warum die Polizei mit ihren Personenschätzungen so daneben lag - wir kennen das ja auch oft von den Zählungen bei Demonstrationen - erstaunt, denn der Polizeibericht bestätigt, dass bereits um 17:06 Uhr Polizisten in Zivil inmitten der Versammlung im Einsatz waren.

Genauso unerklärlich ist, dass in den Protokollen bereits um 18 Uhr die Anfrage der Polizei nach Wasser und Toilettenmöglichkeiten für 800 Personen vermerkt wird, wo sie nach ihren Eintragungen von 300 Personen ausging. Um 22:57 Uhr wurde wegen der nächtlichen Temperaturen der Bedarf an Rettungsdecken wegen drohender Unterkühlung notiert. Diese trafen erst um fünf Uhr morgens vor Ort ein und wurden "nicht mehr benötigt“.

Frag den Staat schließt seinen Bericht mit der Feststellung: Gegen alle 1321 strafmündigen Personen, die in jener Nacht im Leipziger Kessel ausharren mussten, laufen seitdem Strafverfahren. Sie alle sind des Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall beschuldigt. Lediglich die beiden Kinder, die inmitten der Gruppe von der Polizei festgehalten wurden, sind davon ausgenommen. Zudem gibt es Hinweise, wonach diese 1321 Personen zwischenzeitlich durch den Sächsischen Verfassungsschutz im gemeinsamen Informationsportal der Nachrichtendienste (NADIS) erfasst worden sein sollen – zugeordnet dem Phänomenbereich Linksextremismus.

Der VS gibt dazu natürlich keine Auskunft ...
Frag den Staat hält das nicht für "natürlich" und hat deshalb einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Sachsens Verfassungsschutz eingereicht.

Mehr dazu bei https://fragdenstaat.de/blog/2024/02/12/chaos-und-widerspruche-zum-leipziger-polizeikessel/
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Noch dieses Jahr soll der Polizeieinsatz vor Gericht verhandelt werden – Erster Jahrestag der Tötung des 16-jährigen Senegalesen Mouhamed Dramé in der Nordstadt

Von Paulina Bermúdez und Alexander Völkel Erstmalig jährt sich der Tod des 16-jährigen Senegalesen Mouhamed Lamine Dramé. Der junge Geflüchtete war am 8. August 2022 von einem Polizisten bei einem Einsatz erschossen worden, der ihn …#Dortmund #MouhamedLamineDramé #Nordstadt #Polizeieinsatz #Prozess
Erster Jahrestag der Tötung des 16-jährigen Senegalesen Mouhamed Dramé in der Nordstadt - Nordstadtblogger

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14.06.2023 Waffengleicheit durch Handyaufnahme gegen Bodycam?

Ist es strafbar einen Polizeieinsatz zu filmen?

Dazu gibt es inzwischen die unterschiedlichsten Gerichtsentscheidungen von Amtsgerichten, Landgerichten, zuletzt sogar von zwei Oberlandesgerichten. Sortieren wir erst einmal die Vorwürfe und dann die Urteile.

Wir setzen dabei voraus, dass das Smartphone auch in der Lage ist den Ton aufzuzeichnen. Während der in der Öffentlichkeit ablaufende Polizeieinsatz ein öffentliches Ereignis ist, sind die Gespräche der Polizisten untereinander "nichtöffentlich". Damit dürfen sie nicht aufgezeichnet werden, im Gegensatz etwa zu Ansagen der Polizei gegenüber z.B. Demonstranten.

So hat nun das Landgericht (LG) Hanau Aussagen zu genau diesem Aspekt geliefert, der bisher noch nicht gerichtlich entschieden wurde. Wenn bei einem Polizeieinsatz die Bodycam eines Polizeibeamten eingeschaltet ist, dann macht sich nicht strafbar, wer auf der anderen Seite mit seinem Smartphone filmt und den Ton aufnimmt. Die Gespräche der Polizisten sind in der laufenden Aufnahmesituation "öffentlich".

Wenn die Polizei zum Zweck der Beweissicherung aufzeichnet, dürfen es – und zwar straffrei – auch Betroffene auf der anderen Seite. Es soll Waffengleichheit herrschen (Beschl. v. 20.04.2023 Az. 1 Qs 23/22).
Wenn die Bodycams nicht laufen? Was dann?

Es geht nur um den Ton, denn § 201 StGB schützt die Vertraulichkeit des Wortes. Wenn es technisch geht, könnte man auf die Tonaufzeichnung verzichten und wäre aus dem Schneider. Problem dabei: Erkläre das mal dem Polizisten, der dir gegenüber steht ...

Rechtswissenschaftler sind der Meinung, dass die Strafvorschrift von § 201 StGB nicht auf Polizeieinsätze in der Öffentlichkeit passe. Sie sprechen von einer "faktischen Öffentlichkeit". Das Oberlandesgericht Düsseldorf und das Landgericht Aachen sehen das jedoch sehr eng. Da Fälle zum § 201 StGB nur beim Amtsgericht und bei Beschwerde beim Landgericht entschieden werden, wird man weiter Rechtsunsicherheit haben, denn eine BGH oder OLG Entscheidung ist dazu selten zu erwarten. Natürlich könnte die Politik durch eine Klarstellung im Gesetz für Rechtssicherheit sorgen, wenn inzwischen Jede/r sein Handy "zur Beweissicherung" - oder aus Sensationsgier - zückt.

Mehr dazu bei https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-hanau-1qs2322-polizei-einsatz-filmen-smartphone-strafbar-201-stgb-strafrecht-bodycam/
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deutschewelle@squeet.me

George Floyd-Tod: Zweiter Polizist muss ins Gefängnis | DW | 21.07.2022

Mehr als zwei Jahre nach der Tötung des Afroamerikaners George Floyd in den USA ist ein weiterer beteiligter Ex-Polizist zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Bei zwei anderen Beteiligten steht das Strafmaß noch aus.#GeorgeFloyd #Polizeieinsatz #ThomasLane #DerekChauvin #Ex-Polizist #Urteil #Afroamerikaner #Polizeigewalt
George Floyd-Tod: Zweiter Polizist muss ins Gefängnis | DW | 21.07.2022

onkelbob@pod.geraspora.de

https://www.oldenburger-rundschau.de/2018/05/26/dokumentiert-pressemitteilung-von-alhambra-nutzerinnen-zur-hausdurchsuchung/
Sry, bin nicht so gut in social media, daher etwas spät. Der Mensch, der so lange im Krankenhaus lag, steht mir sehr sehr nahe.
Aber ist seit gestern raus und ist in besten Händen. Mehr kann und mag ich hier nicht dazu öffentlich schreiben.
#alhambra #hausdurchsuchung #politik #politics #links #anarchy #solidarität #solidarity #autonom #az #polizeigewalt #repression #ypg #polizeieinsatz #ACAB #oldenburg