#abschiebung

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01.03.2023 Verkehrsminister auf Kollisionskurs

Mit "Sicherheit" für mehr Ertrinkende sorgen

Zum 2. Mal innerhalb einer Woche stellt FDP Verkehrsminister Wissing der eigenen Koalition ein Bein - und nimmt damit u.a. in Kauf, dass noch mehr Menschen auf der Flucht ertrinken. Letzte Woche versuchte er in Brüssel einen Weiterbetrieb von Verbrenner-Autos durchzusetzen - sehr zum Unverständnis des EU Parlaments. Nun will sein Verkehrsminsterium eine Verschärfung der Schiffssicherheitsverordnung erlassen, die privaten Seenotrettern genau das verbietet.

Damit verstößt er erneut gegen den auch von der FDP unterschriebenen Koaltionsvertrag, in dem steht: "Die zivile Seenotrettung darf nicht behindert werden." Den gleichen Versuch hatte bereits 2019 der damalige Minister Andreas Scheuer (CSU) unternommen.

Dieses Vorhaben hat natürlich keinen Einfluss auf die zu erwartenden Flüchtlingszahlen, wird aber dazu führen, dass künftig noch weniger Menschen aus Seenot gerettet werden können. Gerade nach der völlig unnötigen Katastrophe vor der Südküste Italiens wird erneut der Tod von Menschen ins Kalkül der Politik genommen. Denn bereits am letzten Samstag Nachmittag war den italienischen Behörden bekannt, dass sich das Boot mit vermutlich 200 Menschen in Seenot befindet. Trotzdem wurde kein Rettungsversuch unternommen und gewartet bis das Boot an der Felsenküste zerschellt. Vielleicht soll mit solcher Politik auch die Koaltion gegen die Wand gefahren werden.

Mehr dazu bei https://www.tagesschau.de/investigativ/monitor/seenotrettung-bundesverkehrsministerium-sicherheitsvorschriften-101.html
und https://www.focus.de/politik/deutschland/verordnungen-geaendert-vom-deutschen-staat-gehindert-bundesverkehrsministerium-blockiert-seenotretter_id_12081572.html
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05.02.2023 Zweiterlei Maß an EU-Außengrenzen

Geflüchteten zu helfen bedeutet Knast oder Auszeichnung

Früher gab es für Fluchthelfer schon mal ein Bundesverdienstkreuz, heute kommt es ganz drauf an. Hilft man Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine, so kann man schon mal mit dem Lob des Bundespräsidenten rechnen. Versucht man jedoch Kriegsflüchtlingen aus Syrien oder Afghanistan - bei letzteren sogar, wenn diese mal für die Bundeswehr dort tätig waren - zu helfen, so drohen einem in Italien und Polen Verfolgung und Kriminalisierung durch die Behörden.

Miriam Tödter und Axel Grafmanns vom Verein "Wir packens an" können darüber viele Geschichten erzählen. Mehr als ein Jahr versuchen sie Geflüchteten an der polnisch-belarussichen Grenze zu helfen. Ihre Transporte von Hilfsgütern in die widerrechtlich abgesperrte 3km breite Grenzregion werden von der Polizei verfolgt und ihre polnischen HelferInnen bekommen Schwierigkeiten mit den Behörden.

„Seitdem halten wir die Füße still. Unsere Kontaktleute sind sehr zurückhaltend. Es gibt Hausdurchsuchungen bei Anwohnenden in Dörfern, die nah am Wald liegen. Die Menschen verstecken ihre Handys im Freien und verbannen jegliche Spenden oder Hilfsgüter aus ihren Privaträumen. Die Repressionen sind so akut, dass wir niemanden gefährden wollen, indem wir mit Kartons und deutschem Nummernschild auftauchen“, erklärt Tödter. Mit den Aktiven um Magda Wroniszewska sei die Kommunikation inzwischen komplett abgebrochen.

Das Vorgehen der Behörden hat absolut nichts mehr mit den Menschenrechten zu tun, auf die sich unsere angeblich "wertebasierte Außenpolitik" beruft und auch nichts mehr mit dem international gültigen Asylrecht der Vereinten Nationen. Im Bericht heißt es:

Der Grenzschutz schickt Geflüchtete, die um Asyl bitten – beispielsweise aus dem Irak, Syrien, Afghanistan, Nordafrika – erneut nach Belarus, wo sie wiederum Richtung Polen getrieben werden. Engagierte der Grupa Granica, ein loser Zusammenschluss humanitärer Hilfsnetzwerke, dokumentieren das brutale und menschenverachtende Vorgehen dieser Pushbacks. Sie lassen das Leben auf drei Kilometer zusammenschrumpfen. Nichts geht vor oder zurück.

Der Bericht der HelferInnen ist lesenswert, um mehr als ein Gefühl für die absurde und für viele Geflüchtete tödliche Situation an den Außengrenzen der EU zu bekommen.

Mehr dazu bei https://veto-mag.de/wir-packens-an/
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04.02.2023 Schulpflicht für alle durchsetzen!

Bildungschancen Geflüchteter werden gravierend vernachlässigt

Mehr als 1000 LehrerInnen fehlen in Berlin. Das hat für viele Schülerinnen und Schüler zur Folge, dass die Klassenstärke statt endlich gesenkt, diese erhöht wird. Ständig kommt es darüber hinaus zu Stundenausfällen.

Doch für viele Kinder von Geflüchteten ist die Situation noch viel gravierender. Sie sind oft über Monate von der grundgesetzlich garantierten Schulpflicht ausgenommen. Deshalb ruft der Flüchtlingsrat Berlin zu einer Protestkundgebung auf:

Kommt zur Schultüten-Aktion am 6.2.23, 11-13 Uhr
vor der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie,
Bernhard-Weiß-Straße 6, 10178 Berlin.
Für das Recht auf Bildung für alle.

Der Flüchtlingsrat stellt fest:

Trotz der im Schulgesetz verankerten Schulpflicht und dem Recht auf Schule [1] ab dem ersten Tag nach dem Ankommen, warten offiziell [2] ca 1500 schulpflichtige Kinder und Jugendliche häufig seit mehreren Monaten auf einen Schulplatz in einer Willkommensklasse. Die Dunkelziffer dürfte weitaus höher sein, da gar nicht alle schulpflichtigen geflüchteten Kinder bereits registriert sind, wie z.B. im Hangar Tempelhof, im Ankunftszentrum Reinickendorf oder im Ankunftszentrum auf dem Flughafen Tegel.

Das Problem besteht seit Jahren und hat sich in den letzten Monaten weiter verschärft. Wir können nicht hinnehmen, dass das Recht auf Bildung von geflüchteten Kindern permanent verletzt wird. Darum protestieren wir mit Kindern und ihren Eltern am 6. Februar vor der Senatsbildungsverwaltung und fordern Schulsenatorin Astrid-Sabine Busse auf, die zeitnahe Beschulung aller Kinder im schulfähigen Alter sicherzustellen.

Zum Hintergrund

Nach wir vor gibt es weder auf Bezirks- noch auf Landesebene ein flächendeckendes Konzept für die Beschulung geflüchteter Kinder und Jugendlicher, welches den besonderen Herausforderungen wie der Fluktuation, sprachlichen Hürden und durch die langen Fluchtwege unterbrochenen Bildungsbiografien gerecht wird. Obwohl die Besonderheiten bei der Beschulung dieser Gruppe seit Jahrzenten bekannt sind, ebenso wie die starke Fluktuation bei den Asylzuzugszahlen, agiert die Senatsbildungsverwaltung immer wieder aufs Neue im Katastrophenmodus. Die Folge sind lange Wartelisten, monatelange Nichtbeschulung, Lagerschulen (also Unterricht in der Massenunterkunft statt in Regelschulen) oder Schulersatzprogramme.

Häufig hängt es vom Good-Will der Schulen oder Schulleiter:innen ab, ob eine Willkommensklasse eingerichtet wird oder nicht. Selbst wenn dies geschieht, verweilen geflüchtete Kinder und Jugendliche i.d.R. viel zu lange in diesen „Deutschlernklassen“, in denen es so gut wie keinen Fachunterricht gibt. Außerdem verletzt die Senatsbildungsverwaltung regelmäßig nicht nur das Recht auf Bildung, sondern auch die Schulpflicht, die in Berlin laut Schulgesetz 10 Jahre beträgt, [3] und erklärt diese für Jugendliche ab 16 Jahren für beendet. Viele geflüchtete 16-jährige Jugendliche konnten aber in ihren Herkunftsländern oder auf ihrer Flucht mehrere Jahre keine Schule besuchen und erfüllen die 10 Jahre Schulpflicht mitnichten.

Die Politik der Schlechterstellung geflüchteter Schüler:innen beeinträchtigt massiv deren Bildungsbiografien, Zukunftsperspektiven und somit zukünftige Ausbildungs-, Studiums und Arbeitsmöglichkeiten.

  • Wir fordern das Recht auf Schule für alle Kinder und Jugendliche in Berlin. Schulersetzende Maßnahmen sind keine Alternative und dürfen erst recht nicht verstetigt werden.
  • Wir fordern ein langfristiges flächendeckendes Konzept zur Beschulung geflüchteter Kinder und Jugendlicher in Berlin, das alle Schulen in die Verantwortung nimmt und flexibel auf schwankende Zuzugszahlen reagieren kann.
  • Wir fordern kreative Konzepte, um das Recht auf Schule für geflüchtete Kindern und Jugendliche von Anfang an sicherzustellen, wie die Akquise neuer Schulgebäude, Anwerben (pensionierter oder anders, bspw. DaZ/DaF qualifizierter) Lehrkräfte oder „Staffelunterricht“ über den Tag verteilt.
  • Wir fordern die Einhaltung des Rechts auf Bildung für alle und insbesondere der 10-jährigen Schulpflicht für alle, die in der Regel bei Geflüchteten nicht mit dem 16. Lebensjahr beendet ist.

[1] UN-Kinderrechtskonvention, Artikel 28 und Berliner Schulgesetz §2
[2] Parlamentarische Anfrage 19/13794, Frage 5, https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-13794.pdf
[3] Berliner Schulgesetzt § 42, Abs. 4

Mehr dazu bei fluechtlingsrat-berlin.de
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09.01.2023 Wiederholte Pushbacks an EU-Grenze

Grenzschützer lassen Kind sterben

Im letzten Sommer ging die Meldung über eine Gruppe syrischer Füchtlinge auf einer Insel im griechisch-türkischen Grenzfluss Evros durch die Presse. Über mehr als eine Woche wurden die Flüchtlinge mehrmals von den jeweiligen Grenzschützern auf die jeweils andere Seite der Grenze gejagt. In dieser Zeit starb (mindestens) ein fünfjähriges Mädchen nach einem unbehandelten Skorpionbiss.

Der Spiegel hatte damals über die Ereignisse berichtet. Nachdem nach einem halben Jahr die griechischen Behörden weiter bei ihrer Aussage bleiben, dass die Gruppe sich nicht auf griechischem Gebiet befunden habe und deshalb keine Hilfe möglich gewesen sei, hat die Spiegel-Redaktion noch einmal die Geschehnisse akribisch genau recherchiert und aufgeschrieben.

Fazit

  • Jede/r sollte die Geschichte dieser Odysee lesen!
  • Die Flüchtlingsgruppe war mit Sicherheit sowohl auf griechischen, wie auch auf türlischen Inseln in dem Grenzfluss.
  • Durch wiederholte Pushbacks wächst die Gruppe auf 70 Personen an.
  • Das "Vorhandensein" der Flüchtlingsgruppe kann den Grenzschützern nicht entgangen sein, da sie sich im Verlauf der Woche über mehrere Kilometer von Insel zu Insel hin und her bewegt haben.
  • Hilfe von griechischer Seite wurde den Geflüchteten nicht geleistet trotz Intervention von HumanRights360 über den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (ECHR) und einer Anordnung des Gerichts innerhalb einer Woche die Gruppe zu lokalisieren.
  • Wie auch an der belarussischen Grenze in Polen, wird den Medienvertretern der Zugang zum Grenzgebiet verweigert.
  • Das gleiche gilt auch für Hilfsorganisationen, die versuchen den Geflüchteten Nahrungsmittel zukommen zu lassen.
  • Die Handyaufnahmen des toten Kindes stammen mit Sicherheit von der griechischen Insel Kissari.

Anhand dieser Liste wäre es nun leicht eine Liste der Menschenrechts- und Grundrechtsverletzungen zu formulieren. Leider wird dies weder dem toten Mädchen helfen, dessen Namen bis heute nicht zweifelsfrei dokumentiert werden konnte, noch die inzwischen Geretetten von ihren Traumata befreien. Die Spiegel-Redaktion kommt in ihrer erneuten Recherche zu dem Schluss, dass sie in der damaligen Berichterstattung keine Fehler gemacht hat, allerdings aus Wettbewerb mit der ebenfalls berichtenden griechische Tageszeitung "Efsyn" und dem arabische TV-Sender "Al Jazeera" und dem britischen Fernsehsenders "Channel 4" ungenügend Zeit zur Prüfung gehabt hätte.

Mehr dazu bei https://www.spiegel.de/backstage/debatte-ueber-fluechtlingsberichterstattung-des-spiegel-der-fall-maria-a-60436ed1-a07d-4288-88bf-baa530bf0ef3
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