#linksunten

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04.08.2023 Erneut Durchsuchungen gegen Linksunten Indymedia

Nur der nichtexistente Verein dürfte klagen

Die deutsche Bürokratie ist manchmal dem Vorgehen der Bürger von Schilda ebenbürtig. Sechs Jahre nach der Durchsuchung mehrerer Räume in Freiburg durch das Stuttgarter Landeskriminalamt nach dem Verbot des Bundesinnenministerium gegen die Plattform Linksunten Indymedia sind nun erneut die Räume und digitalen Geräte von fünf Personen durchsucht worden.

Ihnen wird vorgeworfen die archivierten Webseiten von Indymedia im Internet weiterhin zugänglich zu machen. Damit stünden sie, wie Netzpolitik.org schreibt, „im Verdacht, sich wegen der Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts dieser verbotenen Vereinigung strafbar gemacht zu haben.“ So lautet die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und des baden-württembergischen Landeskriminalamts (LKA).

Die vor 6 Jahren und auch die teilweise identisch heute Betroffenen bestreiten die Existenz eines solchen Vereins. Allerdings argumentiert nun das Bundesverwaltungsgericht in seiner Klageabweisung an die Betroffenen, dass der vermeintliche Verein selbst klagen müsse.

Diese Spitzfindigkeit hat die Bürgerrechtsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) als einen „Missbrauch des Vereinsrechts“ bezeichnet. Netzpolitik.org schreibt als Fazit: Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft wirft auch die Frage auf, wie eigentlich "eine nicht mehr existierende Vereinigung" unterstützt werden kann. Mit der gestrigen Durchsuchung signalisiert die Staatsanwaltschaft, dass sie der Auffassung ist, es gebe diese.

David Werdermann von der GFF beklagt den Versuch "einer Auslöschung linker Bewegungsgeschichte". Das mit den Maßnahmen verfolgte Archiv dokumentiert eine jahrelange Geschichte linker Bewegungen. In den Ermittlungen vor 6 Jahren wurden keine konkreten Anschuldigungen gegen einzelne Artikel oder Beiträge erhoben, sondern einfach die ganze Plattform verboten. Das hatten Juristen bereits damals als unrechtmäßig kritisiert.

Heute bleibt die Frage offen, wie sich jemand dagegen verteidigen kann, einer ominösen Vereinigung anzugehören, wenn nur dieser "Verein" dazu klageberechtigt sein soll ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/linksunten-indymedia-die-suche-nach-einer-verbotenen-vereinigung/
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Tags: #Indymedia #linksunten #Verbot #Klageberechtigung #Bürokratie #Schilda #Durchsuchungen #Beschlagnahme #Archiv #Dokumentation #Polizei #Grundrechte #Menschenrechte

yazumo@despora.de

FDA - IFA / Medienprojekt


Das linke Medienkollektiv LZO Media

von nigra

linksunten fehlt mir immer noch und bisher gibt es meiner Meinung nach keinen adäquaten Ersatz im deutschsprachigen Raum.

Barrikade, Emrawi, für kurze Zeit der Schwarze Pfeil, das altehrwürdige, aber kaum nutzbare und genutzte Indymedia Deutschland und einige andere sind wichtige und gute Seiten, kommen aber nicht an das 2017 verbotene linksunten ran. Allein die gut moderierte und genutzte Kommentarfunktion war ein wichtiger Teil der Open Posting Plattform. Zumindest wurde die Seite topp archiviert und ca. 10 Jahre linksradikaler und anarchistischer Politik wurden somit für die Nachwelt erhalten.

Im Zuge der Berichterstattung zum 4. März in Offenburg bin ich auf ein realtiv junges aber doch schon seit Anfang September 2021 bestehendes linkes Medienprojekt LZO Media gestoßen: Ging mir bisher völlig durch die Lappen.

Der Bericht über den 4. März in Offenburg von Armilla Brandt ließt sich gut und er ist solidarisch. Richtig gute Fotos runden das Ganze ab. Gerne mehr davon.
Der Schwerpunkt der Artiklel liegt in Ostdeutschland aber auch Artikel aus Ba-Wü, Bayern, Paris, Niedersachesen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen gibt es.
Es gibt auch eine Kommentarfunktion, die aber so gut wie gar nicht genutzt wird. Eventuell liegt das daran, dass die Seite einfach noch zu unbekannt ist.

Ich bin gespannt, was aus dem Projekt wird.

P.S.: Ich werd mal das Kollektiv anschreiben, um herauszufinden, was denn „LZO“ bedeutet…

lzo-logo


Den Artikel "Das linke Medienkollektiv LZO Media" habe ich auf der Seite der "fda-ifa.org" vom Autor nigra gefunden, geklaut und hier wieder eingestellt, da mir das einfache Verlinken in diesem Fall nicht zusagt/ausreicht.


#linksunten #medienprojekt #medienkollektiv #lzo #linksradikal #anarchistisch #politik #berichterstattung

aktionfsa@diasp.eu

23.01.2023 Robuste Polizei statt bürgernah

Endlich Kampfpanzer für die Polizei?

Die Militarisierung der Gesellschaft nimmt immer wahnsinnigere Formen an. Man könnte glauben, dass die Menschen alle 2 bis 3 Generationen "im Blut gebadet" werden wollen. Wir glauben eher, dass es entsprechende Kreise gibt, die damit ihre eigene Krise verdecken wollen.:

Jedenfalls ist die leidige Kampfpanzer Diskussion in abgewandelter Form wirklich bis in die Polizei NRW vorgedrungen. T-Online.de berichtet: "... Ein 27-seitiges Geheimpapier stellt ein über 30 Jahre altes Konzept in Frage: Laut einem Experten-Arbeitskreis der Polizei Nordrhein-Westfalen sollen Polizisten in NRW künftig bereits in der Ausbildung besser auf Gewaltsituationen vorbereitet werden – und in der Öffentlichkeit wesentlich konsequenter auftreten als bislang."

Entweder haben die Polizisten in Lüzerath dieses Papier vor ihrem Einsatz bereits lesen müssen oder es ist so überflüssig wie ein Kropf.

Schlimmer als ein Papier ist jedoch auf wieviel Akzeptanz so ein Papier in den Medien und selbst bei der Gewerkschaft der Polizei trifft. Das hört sich dann so an:

  • Befürchtung, das "Aushängeschild des Rechtsstaats" verliere sonst an Autorität,
  • [Sylvester-] Krawalle seien "ein Angriff auf den Staat" und auf sein Gewaltmonopol,
  • "körperliche Robustheit, Präsenz und Durchsetzungsfähigkeit" der Beamten müsse gestärkt werden,
  • "konsequentes Einschreiten und Durchsetzen der polizeilichen Maßnahmen (...) auch bei scheinbaren Bagatellsachverhalten"

Alles deutet auf ein Ende der "bürgernahen Polizei" hin. Schauen wir mal, wie sich die Politik zu dem "Geheimpapier" verhält ...

Razzia bei Radio Dreyeckland

Gleich noch ein Beispiel für das härtere Durchgreifen, diesmal nicht körperlich sondern zur "juristischen Dehnbarkeit" von Begriffen. Der Radiosender Dreyeckland (RDL) in Freiburg wurde in der letzten Woche durchsucht. Als Grund wurde dafür ein Link auf das öffentlich zugängliche Archiv von "linksunten.indymedia" angegeben. Dieser Link wurde von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe als Beweis für die Unterstützung einer verbotenen Vereinigung gewertet.

Inhalt des Artikels mit dem "bösen Link" vom Juli 2022 auf RDL war ein Bericht über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen "linksunten.indymedia". Als besonders kriminell wurde gewertet, dass RDL ein Graffity in dem Artikel veröffentlicht hatte, welches lautete: "Wir sind alle linksunten".

Hätten sie "links unten" in zwei Worten geschrieben, wäre ihnen vielleicht die Durchsuchung erspart geblieben, aber so haben sie eine "unterstützende Tendenz" zu einem verbotenen Verein sichtbar gemacht.

Und was war nun verboten?

  • Das Archiv steht offen im Netz - auf einen Link dorthin verzichten wir wegen der Unlust morgens um 6h von der Polizei geweckt zu werden.
  • Der Artikel vom Juli 22 berichtete über die Einstellung der Verfolgung von indymedia.
  • Allerdings besteht weiter ein Tätigkeitsverbot gegen indymedia wegen eines Verstoßes gegen die Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 2 Grundgesetz (GG) i.V.m. § 3 des Vereinsgesetzes) aus dem Jahr 2017.

Die Staatsanwaltschaft ist jedenfalls weiter davon überzeugt, dass "das Setzen von Hyperlinks zu inkriminierten Internetinhalten eine strafrechtliche Verantwortlichkeit begründen kann" (OLG Stuttgart v. 24.04.2006 – 1 Ss 449/05). Warum man dazu sämtliche Datenträger von RDL und auch die Geräte der Lebensgefährtin eines Redakteurs einsammeln muss, erschließt sich uns nicht. Ein Screenshot des Links hätte doch gereicht, wenn dieser wirklich der Grund gewesen wäre ...

Mehr dazu bei https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_83302418/geheimpapier-aufgetaucht-polizisten-in-nrw-sollen-gewaltfaehig-werden.html
und https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/durchsuchung-radio-dreyeckland-linksuntenindymedia-pressefreiheit-rundfunkfreiheit-verbotene-vereinigung-verhaeltnismaessigkeit-staatsschutz/
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Tags: #Polizei #robust #bürgernah #Geheimdienste #Hacking #Geodaten #NRW #Geheimpapier #Lüzerath #Transparenz #Informationsfreiheit #Durchgreifen #Meinungsmonopol #Durchsuchung #RadioDreyeckland #indymedia #linksunten #Beschlagnahme

mikhailmuzakmen@pod.geraspora.de

#politik #medien #radio #repression #rdl #linksunten #freiburg

Razzia bei Radio Dreyeckland

Die Polizei in Freiburg hat am Dienstagmorgen das »Radio Dreyeckland« durchsucht. Dabei wurden laut einer Pressemitteilung mehrere Durchsuchungsbeschlüsse der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vollstreckt. Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren wegen des »Verdachts eines Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot«. Die Webseite des Rundfunkkollektivs habe einen Artikel veröffentlicht, der mit einem Link auf »Linksunten Indymedia« verweist.

Die oft als »Linksunten« bezeichnete Internetplattform wurde 2017 vom damaligen Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) nach dem Vereinsgesetz als »kriminelle Vereinigung« verboten, da sich ihr Zweck und ihre Tätigkeiten »gegen die verfassungsmäßige Ordnung richteten«. Angebliche Beweise stammten unter anderem aus Berichten eines Spitzels des Bundesamtes für Verfassungsschutz, das damals noch von Hans-Georg Maaßen geleitet wurde.

Vor drei Jahren lehnte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Klagen gegen das Verbot aus formalen Gründen ab. Zum Rechtsweg sei »nur die verbotene Vereinigung selbst befugt, nicht dagegen Vereinsmitglieder oder Dritte«, so das Gericht. Naheliegenderweise hatte sich keiner der Kläger als Teil der »kriminellen Vereinigung« bekannt.

Im Rahmen des Verbots ließ de Maizière 2017 auch die Domain »linksunten.inymedia« stilllegen. Kurz vor der Verhandlung in Leipzig hatten Unbekannte die Seite wieder online gestellt, jedoch nur als Archiv. Das für Indymedia übliche Verfassen von Beiträgen ohne vorherige Anmeldung ist dort nicht mehr möglich.

Die Razzia am Dienstagmorgen begann um 8 Uhr. Zehn Beamte durchsuchten dabei die Redaktionsräume, betroffen waren außerdem die Wohnsitze von zwei Redakteuren. Dort wurden unter anderem USB-Sticks und Mobiltelefone beschlagnahmt.

Der Grund für die Durchsuchung war ein unter dem Kürzel »FK« verfasster Artikel vom August 2022, bestätigt der RDL-Redakteur Fabian Kienert dem »nd«. Darin wird über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen »Bildung einer kriminellen Vereinigung« gegen »Linksunten« berichtet. Im November 2020 erklärte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bereits die einstige Durchsuchung des Freiburger Autonomen Zentrums, das de Maizière als kriminellen »Vereinssitz« bezeichnet hatte, für rechtswidrig. Auch darauf wies der nun gegenständliche RDL-Artikel hin.

Die Rechtsanwältin des Radios hatte mit der Polizei über einen Stopp der Razzia verhandelt. Nachdem sich Kienert als Autor des Artikels outete und den dafür genutzten Laptop übergab, seien die Beamten tatsächlich wieder abgezogen. Kienert wertet dies als Erpressung und einen »beispiellosen Eingriff in das Redaktionsgeheimnis«. Zahlreiche Kontakte des langjährigen Journalisten befinden sich nun in den Händen der Polizei, allerdings auf einem verschlüsselten Gerät.

RDL wurde 1977 zunächst als Piratensender gegründet und gilt das älteste Freie Radio Deutschlands. Die jetzige Durchsuchung ist die erste, nachdem das Radio 1988 ein offizielle Sendelizenz erhielt, so Kienert.
- https://www.nd-aktuell.de/artikel/1170204.radio-dreyeckland-razzia-bei-journalisten.html

Mehr zur Razzia @ https://rdl.de/