#geodaten

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11.04.2024 Spartickets nur noch gegen Handynummer oder E-Mail

Wie schützt man die eigenen Daten vor der Bahn

Vor einem halben Jahr mussten wir darauf aufmerksam machen, dass nun auch bei der Deutschen Bahn die Zwangsdigitalisierung zuschlägt, in dem sie Spartickets nur noch gegen Handynummer oder E-Mail verkaufen will. Dieser Trend weitet sich immer weiter aus. Für den Kauf muss man seinen Namen angeben, der im Zug auch per amtlichem Lichtbildausweis kontrolliert werden kann. Als sogenannte digitale Tickets sollen sie außerdem vorrangig an eine E-Mail-Adresse oder eine Mobilnummer versendet werden. Daher ist auch die Angabe einer dieser beiden Daten notwendig, um günstig Bahn fahren zu können, schreibt Mike Kuketz in seinem Blog.

Inzwischen haben er und der Datenschutzverein Digitalcourage.de Klage gegen dieses Vorgehen erhoben, weil die Bahn an allen Onlinekaufstellen (also in ihrer Website und ihrer App) Analyse- und Werbetracking einsetzt und damit nach Auffassung vieler Experten gegen verschiedene Gesetze verstößt. Es muss möglich sein Fahrkarten ohne solches Werbetracking zu erwerben.
Tracking- und analysefreie Kaufmethoden

Mike Kuketz hat für die Zeit bis zu einer Gerichtsentscheidung schon mal ein paar Vorschläge, wie man sich trotz dieses Privatsphäre-zerstörendes Vorgehens der Bahn einen Rest an Anonymität bewahren kann:

  • Online-Kauf der Fahrkarten ohne namentliche Anmeldung,
  • bei Nutzung einer Kreditkarte bekommt nicht die Bahn meine Daten sondern "nur" der Zahlungsdienstleister,
  • Kauf als Gast mit pseudonymem Paypal-Account - mühsam, aber ohne Profilbildung,
  • eine Einmal-E-Mail zur Buchung nutzen, die aber für den Empfang der Ticket-PDF echt sein muss,
  • den eigenen Namen mit zufälligen Daten ergänzen - Kunst trifft Datenschutz
  • Ticket gleich bis ins Ausland verlängert kaufen - oft billiger als ein nationales Ticket und noch(!) anonym möglich
  • der Trick für Reiche: Ticket am Automaten kaufen - zum teilweise zehnfachen Preis

Die einzelnen (legalen) Tricks sind in seinem Blog ausführlich beschrieben ...

Mehr dazu bei https://www.kuketz-blog.de/deutsche-bahn-und-das-ende-des-anonymen-spartickets-diese-optionen-bleiben/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3A1
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8742-20240411-spartickets-nur-noch-gegen-handynummer-oder-e-mail.html
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Tags: #Zwangsdigitalisierung #Bahn #Spartickets #Verbraucherdatenschutz #Klage #Kuketz #Datenschutz #Datensicherheit #Datenskandale #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre #Bargeld #Registrierung #persönlicheDaten #Standort #Geodaten #Bankdaten #Verhaltensänderung #Tricks #Anonymisierung

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14.02.2024 Big Brother in Bayern

Verhaltensvorhersagen möglich ...

... aber beliebig fehlerhaft. Die Folgen von "Predictive Policing" sollte man sich stets vor Augen halten, bevor man sie auf die Menschen los lässt. Es kommt zu beliebig vielen "False Positives", also falsch Verdächtigten, die dann unter großen Schwierigkeiten ihre Unschuld beweisen müssen. Wie schwer es ist zu beweisen, dass man irgend etwas nicht getan hat, das wissen die Betroffenen nur zu gut.

Bereits in Hessen und NRW wird eine Software eingesetzt, die nun auch die Polizei in Bayern zu nutzen plant. Es handelt sich um die Analysesoftware "Vera", die wiederum auf Palantirs "Gotham" beruht. Die Junge Welt berichtet nun, dass der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte, Thomas Petri, vom Landeskriminalamt fordert, den Testbetrieb der Software der geheimdienstnahen US-Firma Palantir einzustellen.

Data Mining = Rasterahndung

Die Software schaut sich "nur" die allgemein verfügbaren Daten der Menschen an und versucht daraus Muster zu erkennen. Wer war zum Zeitpunkt X wo, wer hat mit wem telefoniert, wer hat ähnliche Ansichten in (a-) sozialen Netzwerken geäußert wie der Verdächtige Y?

Aus der Vielzahl der analysierten Daten lassen sich Persönlichkeits- sowie Bewegungsprofile von Personen erstellen und daraus wieder Schlussfolgerung auf eigentlich private Verhaltensmuster ziehen. Schon vor mehr als 20 Jahren hatte sich das BVerfG mit der Rasterfahndung von Studenten nach den Terroranschlägen vom 11. September beschäftigt und eine Analyse von Daten Unverdächtigen/Unbeteiligten ausgeschlossen. Warum jetzt - ohne äußeren Anlass - dieser erneute Vorstoß? KI machts möglich.

Noch fehlt zumindest in Bayern eine Rechtsgrundlage für solche Software, doch im Koalitionsvertrag wird sie bereits gefordert. Frage: Warum sind die Menschen so blind, solche Parteien wie CSU und Freie Wähler zu wählen?

Mehr dazu bei https://www.jungewelt.de/artikel/469076.big-brother-in-bayern-der-einsatz-solcher-software-ist-gef%C3%A4hrlich.html
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Tags: #DataMining #Rasterahndung #BigBrother #Bayern #PredictivePolicing #FalsePositives #fehlerhaft #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Polizei #Geheimdienste #Geodaten #Palantir #Vera #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre

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19.09.2023 Spartickets nur noch gegen Handynummer oder E-Mail

Zwangsdigitalisierung nun auch bei der Bahn

Nachdem wir kürzlich berichten mussten, dass die Post durch die Veränderung an den Paketstationen die Menschen zur Nutzung einer App zwingt, kommt nun auch die Bahn mit einem unsinnigen Plan. Ab Oktober will die Bahn ihre Spartickets im Fernverkehr nur noch bei Angabe einer Handynummer oder einer E-Mail-Adresse verkaufen.

Als Begündung wird das eigene Versagen - die ständigen Verspätungen und Zugausfälle - genannt. Auf diesem Weg hofft die Bahn die Kunden "rechtzeitig" warnen und auf Alternativen hinweisen zu können. Bei normalen Tickets scheint diese "Notwendigeit" nicht zu bestehen. Bei allen Online Fahrkartenkäufen hat die Bahn bereits die Daten ihrer Kunden gespeichert.

Marion Jungbluth vom Verbraucherzentrale Bundesverband hat dazu gegenüber dem rbb gesagt: "Der Digitalisierungszwang beim Verkauf von Fahrkarten am Schalter macht aus unserer Sicht keinen Sinn. ... Die Deutsche Bahn sollte Digitalisierung zum Vorteil der Verbraucherinnen und Verbraucher machen. Doch mit dieser neuen Regelung schafft die Bahn eine Barriere für die Schwächsten in unserer Gesellschaft, darunter ältere Personen oder Menschen mit Beeinträchtigungen. Die neue Regel ist definitiv unsozial."

Menschen ohne Telefon und ohne Internet werden damit praktisch vom Bahn fahren ausgeschlossen.

Auch die Preiskalkulation auf den Webseiten der Bahn wird kritisiert. Bei der Online-Suche nach Reisemöglichkeiten werden oft falsche oder unvollständige Preise zur Buchung angezeigt oder die einzelne Buchung von Hin- und Rückfahrt ist günstiger als die gemeinsame Buchung. Darüber hinaus treten 2 Fehler auf, die sich mit etwas Text oder farblicher Kennzeichnung leicht korrgieren ließen

  • Es wird ein "Teilstreckenpreis" angezeigt aber nicht deutlich gemacht, welches Verkehrsmittel auf der gefundenen Strecke nicht im Preis enthalten ist. Dies führt dann auf der Reise bei Kontrollen zu Nachforderungen.
  • Es wird ein Preis für die gesamte Strecke als eine Fahrkarte ausgewiesen, obwohl der Kauf von mehreren Fahrkarten wesentlich billiger wäre. Dies tritt oft auf, wenn die Reise durch Verkehrsverbünde führt (z.B. Nutzung eines Quer-durchs-Land-Tickets plus ein Ticket für die S-Bahn).

Mehr dazu bei https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2023/09/verbraucherzentrale-kritik-spartickets-deutsche-bahn-digitalisierung.html
Kategorie[34]: Zwangsdigitalisierung Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3wi
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16.08.2023 Auch Roboter können Stau

Digitalisierung löst kein Verkehrsproblem

Seit einigen Tagen dürfen die Roboter-Taxi-Betreiber Cruise und Waymo in San Francisco fahrerlose Taxis rund um die Uhr betreiben. Cruise setzt 300 fahrerlose Elektrotaxis der Marke Chevrolet Cruze ein. Die Wagen können zu jeder Tages- und Nachtzeit benutzt werden. Cruise hat die Anzahl tagsüber jedoch auf 100 Fahrzeuge beschränkt.

Auch die die Google-Tochter Waymo startet mit dem Betrieb in der kalifornischen Stadt. Sie setzt im 24-Stunden-Einsatz 250 E-Fahrzeuge des Typs Jaguar I-Pace ein. Im Nachverkehr hatte man vorher schon geübt.

Mit dem Verkehr am Tage hatten die Fahrzeuge von Cruise mehr Probleme. Mehr als ein Dutzend Fahrzeuge versammelten sich an einer Stelle in der Stadt, blieben dort stehen und erzeugten einen Stau.

Welches "positive Feeling" ihre künstlichen Intelligenzen dabei durchlebten ist bisher nicht bekannt ...

Mehr dazu bei https://www.nzz.ch/mobilitaet/autonomes-fahren-das-robotaxi-ist-realitaet-aber-reicht-die-infrastruktur-ld.1751655
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Tags: #Kfz #Taxi #KI #AI #küsntlicheIntelligenz #autonomesFahren #Google #Criuse #Stau #Verkehrsprobleme #Verhaltensänderung #nachahmen #Datenpannen #Hack #Geodaten

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26.07.2023 Edward Snowden im Gespräch mit dem Guardian

Überwachung von 2013 erscheint uns heute wie Kinderspielzeug

“If we think about what we saw in 2013 and the capabilities of governments today,” Snowden told The Guardian, “2013 seems like child’s play.”

"Wenn wir darüber nachdenken, was wir 2013 gesehen haben und welche Möglichkeiten Regierungen heute haben", sagte Snowden dem Guardian, "dann erscheint 2013 wie ein Kinderspiel."

Unsere Probleme heute sind viel gravierender als damals und wir werden wesentlich mehr Kraft benötigen, um uns heute gegen die Überwachung durch staatliche Stellen aber noch mehr gegen die durch private Unternehmen zu wehren. Edward Snowden klagt an:

  • Strafverfolgungsbehörden haben damit begonnen, Gesichtserkennungstechnologie zur Identifizierung von Verdächtigen einzusetzen.
  • Journalisten und zivilgesellschaftliche Gruppen fordern ein weltweites Moratorium für den Verkauf und die Weitergabe von Spionagesoftware wie Pegasus, mit der Dutzende von Journalisten in mindestens zehn Ländern ins Visier genommen wurden.
  • Trotz der in den letzten Jahren erhobenen Forderungen nach einer Bundesgesetzgebung zur Zügelung von Big-Tech-Unternehmen haben wir keine nennenswerten Maßnahmen zur Einschränkung der Möglichkeiten von Tech-Unternehmen, Daten zu sammeln, gesehen.

Im weiteren Gespräch zählt unser Ehrenmitglied Edward Snowden die Maßnahmen auf, die angestoßen von der US-Zivilgesellschaft dem Überwachungswahn versuchen einen Riegel vorzuschieben. Aber alle diese Maßnahmen sind entweder im Sand verlaufen oder wurden durch neue Überwachungstechniken noch überboten. So endet das Gespräch mit einer resignierenden Botschaft:

"We trusted the government not to screw us. But they did. We trusted the tech companies not to take advantage of us. But they did."
"Wir vertrauten darauf, dass die Regierung uns nicht verarschen würde. Aber das taten sie. Wir haben den Technologieunternehmen vertraut, dass sie uns nicht ausnutzen. Aber das taten sie."

... und Jede/r trägt seine Wanze heute freiwillig mit sich herum ...

Mehr dazu bei https://21stcenturywire.com/2023/07/07/snowden-todays-surveillance-technology-makes-2013-look-like-childs-play/
und https://www.theguardian.com/us-news/2023/jun/08/no-regrets-says-edward-snowden-after-10-years-in-exile
Kategorie[26]: Verbraucher- & ArbeitnehmerInnen-Datenschutz Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3vj
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Tags: #EdwardSnowden #Guardian #Interview #Gesichtserkennung #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Polizei #Geheimdienste #Hacking #Geodaten #Smartphone #Handy #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Internetsperren #Netzneutralität #Ehrenmitglied

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18.07.2023 Widerspruch gegen Bewegungsdaten

(Manche) Telefonanbieter verkaufen unsere Daten

"Aus technischen Gründen" sammeln und anaylsieren die Netz­betreiber in Deutschland die Bewegungs-, Verkehrs- oder GEO-Daten genannten Informationen über die Bewegungen der eigenen Kunden. Damit wollen sie frühzeitig auf Überlastungen im Netz reagieren können. Darüber hinaus verkaufen Telefónica und die Telekom zu sogenannten Marketingzwecken die (Kunden-)Daten in "anonymisierter" Form an Drittunternehmen weiter. Dazu gehören nach Darstellung im Kuketz-Blog unter anderem Alter, Aufenthaltsort und Geschlecht der Kunden.

Dagegen kann man bei den Netzbetreibern Widerspruch einlegen:

  • Telefónica (O2, Blau, Fonic, Simyo & Co.): Selbst entscheiden – Sie behalten die Kontrolle über Ihre Daten
  • Telekom (Congstar, Klarmobil & Co.): Opt-Out-Service

Auch bei anderen Anbietern sind Widersprüche gegen die Weitergabe der eigenen Daten möglich:

  • Aldi Talk (Telefónica-Netz): Aldi-Talk-Kunden können der Erhebung von Bewegungsdaten über die Telefónica-Anleitung widersprechen.
  • simplytel (Telefónica-Netz): simplytel-Kunden sind vom Widerspruch ausgenommen, da ihre Daten nicht verwendet werden.
  • Vodafone sammelt ebenfalls Verkehrsdaten, nutzt diese aktuell wohl nur intern. Ein Opt-Out ist daher nicht möglich.

Mehr dazu bei https://www.kuketz-blog.de/empfehlungsecke/#widerspruch-bewegungsdaten
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3vb
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12.07.2023 Der "Transatlantische Datenschutzrahmen" so schlecht wie seine Vorgänger
EU bleibt treues Hündchen

  • Im Februar 2016, nach der Aushandlung des "Datenschutzabkommens Safe Harbour" zwischen der EU und den USA hatten wir geschrieben: Wir kritisieren das "Privatsphären-Schild" als "Mogelpackung" und "schlechten Witz".
  • Im Juli 2020 stellt der EuGH fest, dass Abkommen mit den USA "Privacy Shield" ist nichtig Seitdem jonglieren die EU und die USA mit einem eigentlich nicht mehr gültigen Abkommen über den transatlantischen Datenaustausch am Rande der Legalität. Alle Versuche der EU die USA zu einem der DSGVO ähnlichen Umgang mit unseren persönlichen Daten zu bewegen sind im Nirwana gelandet.

Nun kam der endgültige Kotau vor dem Großen Bruder. Wie netzpotik.org schreibt: Als US-Präsident Joe Biden Ende März 2022 nach Brüssel kam, gab es ein Freundschaftsgeschenk von seiner Gastgeberin Ursula von der Leyen. Die EU-Kommissionspräsidentin hatte für ein leidiges Thema eine Lösung im Angebot: Statt weiter Ärger zu machen wegen der Massenüberwachung der US-Geheimdienste gegen Europäer:innen, sicherte Von der Leyen Biden einen Freifahrtschein zu.

Ein "Transatlantischer Datenschutzrahmen" garantiert US-Konzernen wie Facebook, dass sie weiterhin Nutzer:innendaten aus Europa ungehindert in die USA übertragen können. Der massenhafte und unkontrollierte Zugriff der amerikanischen Behörden auf unsere Daten spielt keine Rolle mehr. Dieser Blankoscheck der EU wird wieder so lange gültig bleiben, bis der EuGH zum 3.Mal ein vernichtendes Urteil fällen wird. Dann beginnt das Spiel mit verteilten Rollen erneut, was wir bereits seit mehr als 10 Jahren zuerst mit den Vorgängern Safe Harbor und Privacy Shield erlebt haben.

Neben den staatlichen US Behörden können sich auch die Big5 (GAFAM = Google, Amazon, Facebook, Apple und Microsoft) die Hände reiben und ihre Milliardengeschäfte mit unseren Daten ungehindert weiter betreiben.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/transatlantische-massenueberwachung-nimm-das-doch-endlich-ernst-ursula/
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Tags: #TransatlantischerDatenschutzrahmen #EuGH #Polizei #Geheimdienste #Hacking #Geodaten #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Rasterfahndung #ZentraleDatenbanken #Entry-ExitSystem #Border #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #PrivacyShield #SafeHarbor #EU #USA #GAFAM
Erstellt: 2023-07-12 07:51:16

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15.06.2023 Zwangsdigitalisierung an der Packstation

Pakete nur für Menschen mit Smartphone

Die Aufteilung der Menschheit in Besitzer von Smartphones und solche ohne diesen Ballast schreitet voran. Seit April werden die Packstationen von DHL umgerüstet, bzw. bei Neuaufstellung gleich so gestaltet, dass sie nur noch mit der DHL App funktionieren. DHL möchte damit die teureren Scanner und Bildschirme an den alten Pakstationen einsparen.

Alles soll einfacher werden

Angeblich soll man diese App sogar ohne Registrierung - also ohne Angabe persönlicher Daten - nutzen können. Das gilt aber nur beim Abholen einer nach Hause adressierten Sendung. Die Anleitung der DHL beginnt weiter mit dem Satz:

Anmelden: Registrieren Sie sich für die DHL Packstation und installieren Sie die Post & DHL App (für Android und iOS).

Es gibt also entgegen den Aussagen von DHL keinen privatsphäre-schützenden Vorteil der App entgegen dem bisherigen Verfahren.

Zwangsdigitalisierung

mdr.de stellt dazu fest: "Das Herunterladen der App kostet nichts. In den Einstellungen kann man verschiedene Sicherheitsstufen aktivieren, beispielsweise der App erlauben, auf den eigenen Standort zuzugreifen oder eben nicht. Wer allerdings kein Smartphone hat, kann sich die Waren nicht mehr an Packstationen liefern lassen. Das Unternehmen sieht darin allerdings keine Benachteiligung." Wir schon!

Der Ausblick in die Zukunft ist noch schrecklicher, denn DHL sieht in ihrer App bereits den Ersatz für die ganze Postfiliale - und die damit verbundenen Arbeitsplätze.

  • Alle Pakettransaktionen sind künftig mit der App möglich.
  • Es können damit sogar digital Briefmarken gekauft werden.
  • Das Porto für die Päckchen und Pakete wird damit bezahlt.
  • Der integrierte Portoberater gibt Auskunft über die Tarife.

Dabei wird ohne Zögern vorausgesetzt, dass ich meinem Smartphone das Bezahlen erlaube und ihm Zugriff auf meine Konten gestatte. Wo bleibt mein Recht auf das Bezahlen mit Bargeld?

Mehr dazu bei https://www.mdr.de/ratgeber/digitales/packstation-dhl-app-kundenkarten-100.html
und https://www.dhl.de/de/privatkunden/pakete-empfangen/an-einem-abholort-empfangen/packstation/packstation-kompakt.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3uB
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17.05.2023 CDU nimmt Datenschutz auf die leichte Schulter
CDU kann gesammelte Daten "fairheizen"

Im Rahmen ihrer Desinformationskampagne "fairheizen" gegen die Energiewendepläne der Ampel-Regierung hat die CDU an der DSGVO vorbei Daten von Interessierten gesammelt und muss diese wohl nun selbst verheizen. In einem internen Schreiben hatte die CDU ihren Landesverbänden angekündigt:

Verbreiten Sie die Webseite auf allen Wegen. Das Besondere: Da wir die PLZ erheben, können wir allen Landesverbänden die Daten von allen Unterstützern aus ihrem jeweiligen Bundesland zur Verfügung stellen.

Eine solche Weitergabe der persönlichen Daten (Name, E-Mail, PLZ, evtl. Postanschrift) widerspricht der eigenen Datenschutzerklärung und ist damit illegal. Netzpolitik.org stellt dazu fest: In den ursprünglich auf der Webseite verlinkten Datenschutzbestimmungen war nicht zu lesen, dass die Daten der Kampagne an die Landesverbände der Partei weitergegeben werden können.

Nach den Bestimmungen der DSGVO hat eine Änderung der Datenschutzregelungen keine Auswirkungen auf Daten, die bereits zuvor erfasst wurden. Deshalb bestreitet die CDU inzwischen die Aufforderung zur Weitergabe der Daten gegeben zu haben.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/fairheizen-cdu-verbrennt-sich-die-finger-bei-datensammel-aktion/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3u8
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23.01.2023 Robuste Polizei statt bürgernah

Endlich Kampfpanzer für die Polizei?

Die Militarisierung der Gesellschaft nimmt immer wahnsinnigere Formen an. Man könnte glauben, dass die Menschen alle 2 bis 3 Generationen "im Blut gebadet" werden wollen. Wir glauben eher, dass es entsprechende Kreise gibt, die damit ihre eigene Krise verdecken wollen.:

Jedenfalls ist die leidige Kampfpanzer Diskussion in abgewandelter Form wirklich bis in die Polizei NRW vorgedrungen. T-Online.de berichtet: "... Ein 27-seitiges Geheimpapier stellt ein über 30 Jahre altes Konzept in Frage: Laut einem Experten-Arbeitskreis der Polizei Nordrhein-Westfalen sollen Polizisten in NRW künftig bereits in der Ausbildung besser auf Gewaltsituationen vorbereitet werden – und in der Öffentlichkeit wesentlich konsequenter auftreten als bislang."

Entweder haben die Polizisten in Lüzerath dieses Papier vor ihrem Einsatz bereits lesen müssen oder es ist so überflüssig wie ein Kropf.

Schlimmer als ein Papier ist jedoch auf wieviel Akzeptanz so ein Papier in den Medien und selbst bei der Gewerkschaft der Polizei trifft. Das hört sich dann so an:

  • Befürchtung, das "Aushängeschild des Rechtsstaats" verliere sonst an Autorität,
  • [Sylvester-] Krawalle seien "ein Angriff auf den Staat" und auf sein Gewaltmonopol,
  • "körperliche Robustheit, Präsenz und Durchsetzungsfähigkeit" der Beamten müsse gestärkt werden,
  • "konsequentes Einschreiten und Durchsetzen der polizeilichen Maßnahmen (...) auch bei scheinbaren Bagatellsachverhalten"

Alles deutet auf ein Ende der "bürgernahen Polizei" hin. Schauen wir mal, wie sich die Politik zu dem "Geheimpapier" verhält ...

Razzia bei Radio Dreyeckland

Gleich noch ein Beispiel für das härtere Durchgreifen, diesmal nicht körperlich sondern zur "juristischen Dehnbarkeit" von Begriffen. Der Radiosender Dreyeckland (RDL) in Freiburg wurde in der letzten Woche durchsucht. Als Grund wurde dafür ein Link auf das öffentlich zugängliche Archiv von "linksunten.indymedia" angegeben. Dieser Link wurde von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe als Beweis für die Unterstützung einer verbotenen Vereinigung gewertet.

Inhalt des Artikels mit dem "bösen Link" vom Juli 2022 auf RDL war ein Bericht über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen "linksunten.indymedia". Als besonders kriminell wurde gewertet, dass RDL ein Graffity in dem Artikel veröffentlicht hatte, welches lautete: "Wir sind alle linksunten".

Hätten sie "links unten" in zwei Worten geschrieben, wäre ihnen vielleicht die Durchsuchung erspart geblieben, aber so haben sie eine "unterstützende Tendenz" zu einem verbotenen Verein sichtbar gemacht.

Und was war nun verboten?

  • Das Archiv steht offen im Netz - auf einen Link dorthin verzichten wir wegen der Unlust morgens um 6h von der Polizei geweckt zu werden.
  • Der Artikel vom Juli 22 berichtete über die Einstellung der Verfolgung von indymedia.
  • Allerdings besteht weiter ein Tätigkeitsverbot gegen indymedia wegen eines Verstoßes gegen die Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 2 Grundgesetz (GG) i.V.m. § 3 des Vereinsgesetzes) aus dem Jahr 2017.

Die Staatsanwaltschaft ist jedenfalls weiter davon überzeugt, dass "das Setzen von Hyperlinks zu inkriminierten Internetinhalten eine strafrechtliche Verantwortlichkeit begründen kann" (OLG Stuttgart v. 24.04.2006 – 1 Ss 449/05). Warum man dazu sämtliche Datenträger von RDL und auch die Geräte der Lebensgefährtin eines Redakteurs einsammeln muss, erschließt sich uns nicht. Ein Screenshot des Links hätte doch gereicht, wenn dieser wirklich der Grund gewesen wäre ...

Mehr dazu bei https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_83302418/geheimpapier-aufgetaucht-polizisten-in-nrw-sollen-gewaltfaehig-werden.html
und https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/durchsuchung-radio-dreyeckland-linksuntenindymedia-pressefreiheit-rundfunkfreiheit-verbotene-vereinigung-verhaeltnismaessigkeit-staatsschutz/
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Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8282-20230123-robuste-polizei-statt-buergernah.htm
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21.01.2023 Überall "smarte" Geräte

Smarte Ideen können gefährlich sein

Eine Frau in NRW wollte ihrer Katze nur Gutes tun und kaufte einen Katzenfutter-Automaten für ihren Liebling. Wie gewünscht, füllte der Automat dem "Liebling" auch zu bestimmten Zeiten Futter in eine Schale. Darüber hinaus machte das Gerät Ton- und Videoaufnahmen aus ihrer Wohnung und lud diese auf (a-) soziale Netzwerke hoch.

Nach dem bestellenden Kühlschrank und dem lauschenden TV Gerät ist die "smarte" Welt also nun bei den Haustieren angekommen. Von den weltweit tausenden gehackten Video-Überwachungskameras, die alle im Netz abrufbar sind, haben wir ja nichts anderes erwartet, aber mit Video-Kamera und Mikrofon ausgestattete Rauchmelder und Katzenfutter-Automaten sind schon ein i-Tüpfelchen.

Politiker "warnen"

Natürlich sind darüber auch die Politiker im Neuland überrascht und der Fall beschäftigte nun sogar den Landtag in NRW. Innenminister Reul riet dazu, alle "Sprachassistenten" im dienstlichen Kontext und auch im Homeoffice abzuschalten. Es sei eine große Gefahr, dass diese Geräte als Wanzen umfunktioniert werden könnten. "Auch private Smartphones und -watches können in dienstlichen Terminen dieses Risiko erhöhen", wird das NRW-Innenministerium zitiert.

Andererseits ...

Der gleiche Innenminister möchte aber gern die Überwachung seiner "Untertanen" weiter ausbauen und die Polizei mit technischen Mitteln ausstatten, damit sie digitale Spuren leichter nutzen kann, um die Daten digitaler Sprachassistenten, „smarter“ Haushaltsgeräte oder von Kfz-Bordcomputern auszulesen.

Auch die Industrie ist an den Schnüfflern im privaten Umfeld sehr interessiert. So würden die Energieversorger mittels Smart-Meter, also "intelligenten" Stromzählern, gern wissen, wann der Stromverbrauch wie hoch ist und diesen über das Gerät bei Bedarf einfach abschalten. Solche Informationen und Möglichkeiten können Gold wert sein. So übernahm Amazon im Sommer den Staubsaugerroboter-Hersteller iRobot für 1,7 Milliarden Dollar. Sicher entsteht jetzt irgenwo im Konzern ohne Aufwand eine Datenbank mit den Grundrissdaten der Wohnungen und des Nutzerverhalten von Millionen Kunden.

Dass jetzt fast Jede/r in den "nach-STASI-Zeiten" freiwillig seine Wanze als Handy/Smartphone spazierenträgt, versteht sich von selbst. ;-)

Mehr dazu bei https://www.ruhr24.de/nrw/gelsenkirchen-nrw-polizei-katzen-produkt-fremde-beobachtet-wohnung-wlan-fuetterungsautomat-91930617.html
und https://derstatus.at/politik/spionage-horror-jetzt-warnt-nrw-vor-sprachissistenten-im-homeoffice-42.html
und https://www.republik.ch/2023/01/14/do-not-feed-the-google-auftakt-ueberwachung-als-neue-normalitaet
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Tags: #Katzenfutterautomaten #smartMeter #Staubsauger #Smartwatch #TV #Handy #Smartphone #Videoüberwachung #Lauschangriff #Überwachung #Polizei #Geheimdienste #Hacking #Geodaten #Datenbanken #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Transparenz #Verhaltensänderung

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08.01.2023 BVerfG verhandelt zu Data Mining

Polizeiliches BigData vor dem Aus?

Mit Spannung erwarten wir nach der mündlichen Verhandlung kurz vor Weihnachten vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe in den nächsten Wochen das Urteil im Data Mining Prozess. Die Beschwerden der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) wenden sich gegen landesgesetzliche Überwachungsbefugnisse der Polizei in Hessen und Hamburg. Im Fokus der Verhandlung steht die automatisierte Datenauswertung (Data Mining) zur Vorbeugung von Straftaten („predictive policing“).

Dürfen Daten von und über Menschen ohne Zweckbindung erfasst und ausgewertet werden?

Das ist die konkrete Frage und Gefahr! Hinzu kommt die Frage, ob die Polizei dazu ausgerechnet eine Spezial-Software, das Programm Gotham des US-amerikanischen Unternehmens Palantir, einsetzen sollte, das auf Knopfdruck komplexe Persönlichkeitsprofile erstellen kann. Das Unternehmen Palantir begann als Start-up mit Kapital des US-Geheimdienstes CIA, was selbst die hessiche FDP als "fragwürdigen Ruf" wertet.

Die Kritik der GFF richtet sich genereller gegen beliebiges Datensammeln. Bijan Moini, Verfahrenskoordinator und Bevollmächtigter der Hamburger Verfassungsbeschwerde sagt: "Verschiedene Daten auch von unbescholtenen Menschen zusammenzuführen, um mit einer Software Verdachtsmomente zu generieren – was nach amerikanischem Science Fiction klingt, ist so nicht mit der Verfassung vereinbar. Umso wichtiger, dass das Bundesverfassungsgericht hier frühzeitig Grenzen zieht.“

Die Rechtsgrundlagen in Hessen und Hamburg lassen völlig unklar, aus welchen Quellen, mit welcher Datenmenge und zu welchem Zweck die Polizei die Befugnis zum Data Mining nutzen darf. Auch die Eingriffsschwelle ist viel zu niedrig, die automatisierte Datenauswertung dürfte nicht zur Vorbeugung minder schwerer Straftaten verwendet werden. Der Eingriff wiegt schwer: Wer einmal in den Fokus einer Datenauswertung gerät, wird schnell zum gläsernen Menschen.

Aktion Freiheit statt Angst weist auch in diesem Zusammenhang wieder einmal auf die "False Positives", also die fiehlerhaft als verdächtig Eingestuften hin. Für diese kehrt sich die Unschuldsvermutung um, denn sie müssen in einem solchen Fall ihre Unschuld beweisen ohne die "Erkenntniswege" der Polizei zu kennen. Markantestes Beispiel für False Positives ist die Speicherung unserer Flugreisedaten, bei der es zu über 99% zu fehlerhaften Verdächtigungen kommt.

Mehr dazu bei https://freiheitsrechte.org/ueber-die-gff/presse/pressemitteilungen-der-gesellschaft-fur-freiheitsrechte/pm-palantir-ankuendigung
und https://netzpolitik.org/2022/verfassungsbeschwerden-in-karlsruhe-polizeiliche-big-data-analyse-vor-dem-aus/
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14.12.2022 Datenbankherstellerrecht?

Das Sahnehäubchen auf dem Urheberrecht

Manchen NutzerInnen von Google Maps haben es schon erlebt, dass sie nach der Veröffentlichung einer Google Maps Karte mit Hinweisen auf z.B. ihrer nächsten öffentliche Party im Internet eine Abmahnung erhielten, weil sie die Lizenzbedingungen damit "überdehnt" haben. Doch darum geht es hier heute nicht. Das bayerische Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) klagt gegen Michael Kreil, weil dieser, wie netzpolitik.org berichtet, am vergangenen Freitag zusammen mit Anja Krüger eine Recherche in der taz veröffentlichte, die das „komplexe Geflecht aus Vorschriften, Gesetzen und Verordnungen“ beschreibt, das einer schnellen Energiewende entgegenstehe. Dazu nutzte er "einen angeblich urheberrechtlich geschützten Datensatz" dieser Verwaltung.

Wir können uns ja vorstellen, dass ein Buch oder eine Landkarte urheberrechtlich geschützt ist, aber dass an dem Inhalt einer Datenbank, die die Gegebenheiten (Häuser, Straßen, Wald) in Bayern beschreibt, ein Urheberrecht besteht, und dann noch ein sogenanntes Datenbankherstellerrecht, das einen Schutz von Daten über den regulären urheberrechtlichen Schutz hinaus festlegt, erschließt sich uns nicht.

Um von solchen Stolpersteinen künftig befreit zu sein, klagt nun Kreil gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gegen Bayern. Sie sehen in diesen immer wieder initiierten Klagen eine Einschränkung der Pressefreiheit. Erst im letzten Frühjahr war Bayern gegen Open Data AktivistInnen juristisch vorgegangen, die die Geodaten von 20 Millionen Haushalten veröffentlich hatten. Das Argument damals war ebenfalls das Datenbankherstellerrecht, denn die bereits öffentlichen Adressen waren durch Daten der privaten Post Direkt GmbH um die Postleitzahl ergänzt worden. Dadurch sei ein "urheberrechtlicher Anspruch" entstanden.

Wem gehören Fakten?

Außerhalb der EU gibt es kein Datenbankherstellerrecht. Reine Fakteninformationen können nicht urheberrechtlich geschützt werden, wo ist also das schützenswerte Gut? Netzpolitik.org stellt darüber hinaus fest, dass andere Bundesländer – darunter Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen – ähnliche Daten schon seit Längerem im Internet zur freien Nutzung anbieten. Der EuGH versucht auch bereits den Umfang des "Datenbankherstellerrecht" einzugrenzen, deutsche Gerichte haben da noch einen langen Weg vor sich.

Vielleicht bringt das nun gestartete Verfahren in Bayern Open Data einen Schritt voran - schließlich hatte sich Deutschland erst kürzlich verpflichtet die Open Data Richtlinie der EU umzusetzen. Der poltische Skandal ist neben der Einschränkung der Presse- und Informationsfreiheit hinaus jedoch, dass Bayern durch sein Vorgehen die Energiewende behindert.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/zensurheberrecht-wie-bayern-gegen-open-data-und-energiewende-vorgeht/

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06.11.2022 Wird in Gewahrsamnahme der Anwalt verweigert?

Hat Innenministerium Bayerns beim Polizeigesetz gelogen?

Bayern hat mit der "Revision" der Polizeigesetze vor einigen Jahren begonnen, die anderen Bundesländer sind gefolgt - und zwar unabhängig davon ob sie eine CDU oder SPD Regierung hatten. Von Anfang an haben wir die Inhalte dieser Gesetzesänderungen verurteilt und sind dagegen (zumindest) in Berlin und Potsdam auf die Straße gegangen.

Nun zeigt sich auch genau in Bayern, dass sich diese Gesetze als der Weg aus dem Rechtsstaat erweisen. Es gibt inzwischen mehrere Fälle in denen die "Gewahrsamnahme" wie zuvor befürchtet als Maßnahme aus dunklen deutschen Zeiten zeigt.

Von Anfang an wurde die "Gewahrsamnahme" als reine Polizeimaßnahme kritisiert. Wiederholt wurde auch vermutet, dass den Betroffenen anwaltlicher Beistand vorenthalten wird. Dies wurde vom Innenminsterium Bayerns als haltlos zurückgewiesen, z.B. durch die Behauptung, dass das Gericht „grundsätzlich entweder auf Antrag oder von Amts wegen einen Rechtsanwalt zur Seite“ stelle.

Nun muss selbst der Münchner Merkur erkennen, dass dort "oben" gelogen wurde: Ohne Anwalt hinter Gittern – obwohl das Innenministerium etwas anderes behauptet. Die Erlebnisse der Betroffenen zeigen die Realität.

  • Kurz nach Verabschiedung des Bayerischen Polizeigesetzes im Juni 2018 wird ein Mann nach dem Wurf einer PET-Plastikflasche auf Ordnungskräfte in Gewahrsam genommen.
  • Kürzlich müssen Klimaschutzaktivisten nach zwei Festklebeaktionen auf einem zentralen Verkehrsknotenpunkt in München für 30 Tage in Polizeigewahrsam bleiben.

Als Begründung für eine "Gewahrsamnahme" dient meist die folgende Begründung: ... um die Begehung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder eine Straftat zu verhindern. Wohlgemerkt, es geht in der Argumentation nicht mehr um die Verhinderung von "Terror" oder "schwersten Straftaten" - es sind Ordnungwidrigkeiten, denen mit der "Beseitigung der Gefahr" entgegen gewirkt werden soll.

Ein Sahnehäubchen oben drauf liefert die taz in einem Bericht über die Bundespolizei und ihre neue "besondere Gebührenordnung", die vor einem Jahr in Kraft getretenen ist. Dort wurde festgelegt, dass die Betroffenen für die sicher nicht gewünschte Polizeidienstleistung auch noch zahlen müssen.

  • Identitätsfeststellung: 53,75 Euro.
  • Die Anordnung zur Gewahrsamnahme: 74,15 Euro.
  • Eine Viertelstunde Fahrt auf die Wache: 15,69 Euro.
  • Erkennungsdienstliche Behandlung mit Fotos und Fingerabdrücken: 59,50 Euro.
  • Jede Viertelstunde in Gewahrsam: 6,51 Euro..

Haben wir ein Glück, dass wir in einem Rechtsstaat leben und grundgesetzlich geschützte Demonstrationen noch gebührenfrei sind ...

Mehr dazu bei https://diasp.eu/posts/15228582
und https://www.merkur.de/politik/landtagswahl-in-bayern-hat-innenministerium-beim-polizeiaufgabengesetz-gelogen-zr-10319949.html
und https://taz.de/Gebuehren-fuer-Massnahmen-der-Polizei/!5658040/
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aktionfsa@diasp.eu

03.11.2022 Überwachung in iranischen Netzen
SIAM beobachtet alle

Nach Recherchen von The Intercept auf der Grundlage von geleakten Dokumenten des iranischen Telekommunikationsanbieters Ariantel werden die Protestierenden im Iran auf Schritt und Tritt verfolgt. Mit einem Programm namens SIAM hat die iranische Telekommunikationsbehörde (CRA) umfassenden Zugriff auf die Nutzer des Mobilfunknetzes des Landes.

Wie netzpolitik.org berichtet, kann das Überwachungsprogramm

  • Identitätsprofile erzeugen,
  • Standortverläufe von Personen ermitteln,
  • Protestteilnehmende jederzeit ausfindig machen und
  • einzelne Handynutzer:innen ins unsichere 2G-Netz umleiten, um Verschlüsselung zu unterbinden oder den Internetverkehr stark zu drosseln, bzw abzuwürgen.

Die Internetanbieter sind gezwungen für SIAM 28 Kontroll- und Überwachungsfunktionen bereitzustellen. Diese Überwachung kann für die Demonstrierenden lebensgefährlich werden, weil wieder einmal der Staat mehr über sie weiß, als sie selbst erinnern können.

Solche auf Knopfdruck abrufbare Funktionen sind z.B.

  • die Metadaten zu allen getätigten Anrufen der letzten 30 Tage,
  • alle Namens- und Adress-Informationen,
  • alle Handynummern, die aktuell in einem bestimmten Ort ins Netz eingewählt sind,
  • alle NutzerInnen, die zu einem Zeitpunkt einen bestimmten VPN Dienst genutzt haben, ...

So berichten mehrere Betroffene, dass plötzlich Sicherheitskräfte in ihrem Zuhause aufgetaucht seien, mit spezifischen Informationen darüber, wann und wo sie Videos aufgenommen hätten.

Um die Kommunikation unter den Demonstrierenden zu erschweren, können diese auch aus dem aktuellen Netzstandard 3G oder 4G ins veraltete 2G Netz zurückgestuft werden. Dann sind ihnen die gängigen Messenger verwehrt und ihre Telefonate können leicht(er) abgehört werden.

Wir müssen leider feststellen, dass alle beschriebenen Überwachungsmittel in der Technik immanent sind, also auch bei uns angewendet werden könnten, wenn eine autoritäre Regierung es so wollte. Deshalb ist es so wichtig, dass sich Jede/r frühzeitig über Methoden kundig macht, wie man solche Überwachung verhindern und umgehen kann. Einiges haben wir unter Privatsphäre schützen aufgeschrieben, weitere Tipps sind neben dem bekannten Tor Browser die Kommunikation in Demonstrationsgruppen über verschlüsselte Messenger, die Ketten von Bluetooth Verbindungen nutzen und damit auch ohne SIM Karte funktionieren.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/proteste-im-iran-geleakte-dokumente-zeigen-ausmass-der-ueberwachung/
und https://www.derstandard.de/consent/tcf/story/2000132732535/2g-mobilfunk-notorisch-unsicher-extrem-veraltet-und-doch-kein-ende
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Tags: #Iran #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Polizei #Geheimdienste #Hacking #Geodaten #Cyberwar #Hacking #Trojaner #Cookies #Verschlüsselung #Browserverlauf #Messenger #2G #unsicher #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung

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USA wollen europäische biometrische Datenbanken lesen

Zugriff auf alle Daten - auch wenn nur wenige reisen

Seit 2008 gibt es das Visa Waiver Program (VWP). Damit gestattet die US-Regierung Staatsangehörigen von 40 Ländern eine visafreie Einreise, wenn sie vorher eine Anmeldung, die Electronic System for Travel Authorization – ESTA, ausgefüllt haben. Auch ein biometrischer Reisepass muss mitgeführt werden . Das allein sind natürlich schon wieder Maßnahmen einer Zwangsdigitalisierung, die wir ablehnen - aber es ist immerhin einfacher als der Aufwand ein Visum für die USA zu beantragen.

Nun kommt eine Salamischeibe dazu: Die USA hat allen Partnerstaaten geschrieben, dass die US-Behörden "in einer Verstärkten Partnerschaft für Grenzsicherheit" (Enhanced Border Security Partnership) Zugriff auf gespeicherte biometrische Daten „unter anderem von Reisenden“ haben wollen.

  1. Öffnung aller staatlichen Biometriedatenbanken für fremden Zugriff,
  2. "unter anderem von Reisenden" umfasst auch die Daten derjenigen, die nie vorhaben in die USA zu reisen.

Das Schweizer Außenministerium befürchtet, der Austausch könnte also nicht nur Fingerabdrücke, sondern auch Gesichtsbilder oder sogar DNA-Daten umfassen. Auch deutsche Behörden machen keine genauen Angaben, welche Daten weitergegeben werden sollen.

In der Strafverfolgungsdatenbank INPOL liegen derzeit durchsuchbare Gesichtsbilder zu 3,6 Millionen Personen, davon stammen 2,2 Millionen von Asylsuchenden aus dem Ausländerzentralregister. Im Automatisierten Fingerabdruck-Identifizierungs-System (AFIS) liegen die Daten von 5,5 Millionen Menschen. Innerhalb der EU können die Polizeibehörden gemäß der Beschlüsse von Prüm bereits jetzt auf diese Daten bei "Bedarf" zugreifen - und Großbritannien bleibt auch nach dem Brexit als "Drittstaat" Mitglied in diesem Kreis.

Vielleicht könnte die EU in ihrer geplanten Antwort an Stelle eines durckmäuserischen Einverständnisses umgekehrt den Zugriff auf die Polizeidatenbanken der USA fordern - beides stände in krassem Gegensatz zu den Vorgaben der DSGVO über Datensparsamkeit und Zweckbindung.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/neue-vorschrift-us-behoerden-verlangen-zugriff-auf-biometrische-daten-in-40-laendern/
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Tags: #USA #ESTA #Einreise #PNR #INPOL #AFIS #DSGVO #Prüm #Biometrie #Bestandsdaten #Datenbanken #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Ergonomie #Datenpannen #Datenskandale #Polizei #Geheimdienste #Hacking #Geodaten

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03.03.2022 Menschenrechte sind unteilbar

Keine Unterschiede bei der Aufnahme von Kriegsflüchtlingen

Deshalb begrüßen wir auch die Aufnahme von Kriegflüchtlingen aus der Ukraine. Selbst Länder, die in der Flüchtlingsfrage bisher eher als Bremser aufgetreten sind, wie Polen und Ungarn, zeigen nun, dass sie in der Lage und Willens sind tausende Geflüchtete aufzunehmen.

Allerdings gibt es, wie Übermedien berichtet, vor Ort und noch stärker in der Berichterstattung einen rassistischen Ton, den es zu kritisieren gilt. Einige Beispiele dazu

  • Der Journalist Charlie D’Agata von CBS News meinte, dass die Ukraine nicht mit dem Irak oder Afghanistan vergleichbar sei, weil es sich um ein „europäisches“ und „zivilisiertes“ Land handele.
  • In einem Interview mit der britischen BBC sagte der ukrainische Generalstaatsanwalt David Sakvarelidze, dass er in diesen Tagen besonders emotional sei, weil er sehe, wie „europäische Menschen mit blauen Augen und blonden Haaren“ täglich getötet werden.
  • Im „Daily Telegraph“ hieß es, der Krieg in der Ukraine sei besonders schlimm, weil die Opfer „aussehen wie wir“.
  • Bei „Hart aber fair“ am Montag stellte ein Gabor Steingart fest, dass die Ukrainer auch zu „unserem Kulturkreis“ gehörten und sagte: „ja, es sind Christen“, und dass er sich deshalb vorstellen könnte, dass es „diesmal funktioniert“ [mit der Aufnahme der Flüchtlinge].
  • Noch deutlicher formulierte es in dieser Talkshow der pensionierte deutsche Nato-General Hans-Lothar Domröse, in dem er meinte, bei den Geflüchteten von 2015 habe es sich zu einem großen Teil um junge Männer, „wehrfähige, starke Männer, die eigentlich ihr Land verteidigen sollten“, gehandelt.

Unverständlich ist, dass es in all diesen Beispielen keinen Widerspruch zu den rassistischen Äußerungen gab, schlimmer noch sind jedoch die Handlungen, die sich aus solchen Ansichten ergeben. So fiel dem ZDF-Korrespondent Armin Coerper auf, dass im Niemandsland zwischen Polen und der Ukraine sehr viele „muslimisch aussehende Männer“ gestrandet wären. Auch die mit einem aus der Ukraine stammenden Mann verheiratete Künstlerin Motsi Mabuse beklagte gestern in der ARD Sendung Brisant, dass "braune Menschen" an polnischen Grenzübergängen zur Ukraine zurückgewiesen würden. Vergessen wir nicht, dass sich viele zehntausende ausländische Studenten in der Ukraine aufhalten, allein etwa 5000 aus Indien.

Menschenrechte sind unteilbar! Die Flüchtlingskonvention der Vereinten Nationen ist (fast) eindeutig - leider gibt es für palästinensische Flüchtlinge aus historischen Gründen Ausnahmen - und es ist zu hoffen, dass die Staaten der EU künftig die Genfer Flüchtlingskonvention für alle Menschen auch einhalten werden.

Mehr dazu bei https://uebermedien.de/69002/von-kriegsopfern-erster-und-zweiter-klasse/
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02.03.2022 Google und Apple liefern die Daten ...
- und so sind 50 Accounts "am Stück" abhörbar

PenLink, ein Unternehmen aus Nebraska ist glücklich über die Möglichkeiten, die Google und Apple bieten, um Accounts auf (a)sozialen Netzwerken zu überwachen. Ohne Schwierigkeiten kann das Unternehmen bis zu 50 Social-Media-"Abhörmaßnahmen" quasi am Stück durchführen. Seine Dienste bietet es der Polizei und anderen Behörden an.

Die Firma lobt vor allem die Sicherheitskopien von Apples iCloud als "phänomenal". Heise zitiert einen Mitarbeiter von PenLink: "Wenn Sie etwas Schlimmes getan haben, wette ich mit Ihnen, dass ich es in diesem Backup finden kann."

Zwar legt Apple wert auf eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung auch in der iCloud, aber die Backups sind weiterhin unverschlüsselt. Und dort findet sich immer auch der passende Schlüssel für verschlüsselte iMessage-Botschaften. Gleiches gilt auch für WhatsApp-Nachrichten.

Bei Google freut sich der PenLink Mitarbeiter über deren genaue Standortdaten, die eine Gerät (samt dem Besitzer) teilweise bis auf einen Meter genau lokalisieren, Facebook solle ein Ziel innerhalb von 18 bis 27 Meter genau angeben, Snapchat hat eine genauee Ortung innerhalb von rund fünf Metern. Die Google-Suche liefert auch oft Hinweise auf Vorlieben oder ein Tatgeschehen und ist in der Suchhistorie bei Vielen noch lange gespeichert.

Selbstverständlich verurteilen US-Bürgerrechtsorganisation, wie die American Civil Liberties Union (ACLU) das Vorgehen der Firma und die Zusammenarbeit mit der Polizei als "verstörend" und sehen darin einen Graubereich - aber am Ende muss Jede/r selbst wissen, was er oder sie für Geräte und Software nutzen und ob sie auf ihre Privatsphäre wert legen ...

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Massive-Online-Ueberwachung-Google-ist-am-besten-Apple-phaenomenal-6527237.html
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Das Personal Information Protection Law - PIPL

Von der DSGVO lernen, heißt siegen lernen?

Im Herbst diesen Jahres ist PIPL, das Personal Information Protection Law in der Volksrepublik China in Kraft getreten. Studiert man die Texte, so sieht man verschiedene Anleihen bei Europas Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), allerdings auch viele Regelungen, die es so in Europa (noch) nicht gibt.

So ist es Jugendlichen unter 18 Jahren weiterhin(!) verboten werktags an Online Videospielen teilzunehmen. Nur Freitag bis Sonntag ist dies für eine Stunde erlaubt. Diese Verbote wurde bereits in der Zeit der Pandemie vor in Kraft treten von PIPL verstärkt - das erinnert an Boris Johnsons Aufruf zur Verbesserung der Gesundheit in Pandemiezeiten solle Jede/r mindestens 2kg abnehmen. ;-)

Aus der DSGVO "entlehnt" wurden für PIPL dagegen die folgenden Vorschriften

  • die Anerkennung eines Rechtsschutzes für die persönlichen Daten natürlicher Personen (Artikel 2),
  • Informationspflichten zur Art der Verarbeitung und Speicherdauer,
  • gewisse Mitteilungspflichten bei Datenverlusten,
  • Ansprüche der Bürger auf Einsicht (Artikel 44, 45) und Berichtigung (Artikel 46) sowie auf Entschädigung bei Verletzung gegenüber den Datenverarbeitern (Artikel 69),
  • "sensible Datenkategorien" (Artikel 28 ff.), zu denen biometrische, Gesundheitsdaten, Daten zu religiösen Anschauungen, Gesundheits-, Finanz- und Ortsdaten sowie die Daten von Kindern gehören,
  • das Konzept der informierten Einwilligung (Artikel 13.1),

Allerdings können Daten in einer Reihe von Fällen auch ohne Einwilligung verarbeitet werden, so z.B. von Arbeitgebern, in der Berichterstattung, in Notfallsituation oder wo es gesetzlich vorgesehen ist - auch letzteres entspricht unserer Gesetzgebung, während wir den Arbeitgebern theoretisch auf die Finger klopfen könnten.

Vor-Ort-Vertreter ausländischer Agenten Firmen

Wie auch die DSGVO sieht der Artikel 53 von PIPL vor, dass wenn jemand Daten chinesischer Bürger außerhalb des Landes verarbeiten will, dann muss diese Firma einen Bevollmächtigten innerhalb des Landes als Ansprechpartner für Bürger und Behörden benennen. Wir fragen uns, warum dies vor allem bei den Internetgiganten, wie Google und Facebook, zumindest bei uns immer ins Leere läuft.

Außerdem müssen sich chinesische Bürger auch außerhalb Chinas an PIPL halten (Artikel 42).

Neben PIPL ist am 1. September auch ein Datensicherheitsgesetz in Kraft getreten. Dieses droht, wie Heise schreibt, hohe Strafen an bei Verstoß gegen "Moral und Ethik", gegen "kommerzielle und professionelle Ethik", gegen "Ehrlichkeit und Verantwortlichkeit" oder die "Beschädigung nationaler Sicherheitsinteressen".

Diese (nicht nur) für uns unklaren Begriffe haben bereits viele Firmen dazu bewegt, Gelder zurückzulegen. So hat den Alibaba Chef Mas Alibaba dazu bewegt einen "Wohlfahrts-Fonds" einzurichten. Er hat rund 13,7 Milliarden Dollar dafür versprochen Solche Reaktionen gehen auch auf Xis Forderung zurück, den Reichtum der Neumilliardäre wieder mehr unters Volk zu bringen - und soll ihre "Moral und Ethik" belegen.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/hintergrund/Missing-Link-Chinas-neue-Datenschutzgesetze-eine-Kulturrevolution-4-0-6298616.html und ff
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