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04.08.2023 Erneut Durchsuchungen gegen Linksunten Indymedia

Nur der nichtexistente Verein dürfte klagen

Die deutsche Bürokratie ist manchmal dem Vorgehen der Bürger von Schilda ebenbürtig. Sechs Jahre nach der Durchsuchung mehrerer Räume in Freiburg durch das Stuttgarter Landeskriminalamt nach dem Verbot des Bundesinnenministerium gegen die Plattform Linksunten Indymedia sind nun erneut die Räume und digitalen Geräte von fünf Personen durchsucht worden.

Ihnen wird vorgeworfen die archivierten Webseiten von Indymedia im Internet weiterhin zugänglich zu machen. Damit stünden sie, wie Netzpolitik.org schreibt, „im Verdacht, sich wegen der Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts dieser verbotenen Vereinigung strafbar gemacht zu haben.“ So lautet die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und des baden-württembergischen Landeskriminalamts (LKA).

Die vor 6 Jahren und auch die teilweise identisch heute Betroffenen bestreiten die Existenz eines solchen Vereins. Allerdings argumentiert nun das Bundesverwaltungsgericht in seiner Klageabweisung an die Betroffenen, dass der vermeintliche Verein selbst klagen müsse.

Diese Spitzfindigkeit hat die Bürgerrechtsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) als einen „Missbrauch des Vereinsrechts“ bezeichnet. Netzpolitik.org schreibt als Fazit: Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft wirft auch die Frage auf, wie eigentlich "eine nicht mehr existierende Vereinigung" unterstützt werden kann. Mit der gestrigen Durchsuchung signalisiert die Staatsanwaltschaft, dass sie der Auffassung ist, es gebe diese.

David Werdermann von der GFF beklagt den Versuch "einer Auslöschung linker Bewegungsgeschichte". Das mit den Maßnahmen verfolgte Archiv dokumentiert eine jahrelange Geschichte linker Bewegungen. In den Ermittlungen vor 6 Jahren wurden keine konkreten Anschuldigungen gegen einzelne Artikel oder Beiträge erhoben, sondern einfach die ganze Plattform verboten. Das hatten Juristen bereits damals als unrechtmäßig kritisiert.

Heute bleibt die Frage offen, wie sich jemand dagegen verteidigen kann, einer ominösen Vereinigung anzugehören, wenn nur dieser "Verein" dazu klageberechtigt sein soll ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/linksunten-indymedia-die-suche-nach-einer-verbotenen-vereinigung/
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16.06.2023 Darf die Polizei vorverurteilen?

Was darf der staatliche Hacker?

Dabei soll es heute nicht um Geheimdienste gehen, sondern um "normale Polizeiarbeit", z.B. war es verhältnismäßig die Webseite der "Letzten Generation" im Zuge der Razzia Ende Mai komplett abzuschalten und durch einen eigenen Text zu ersetzen?

Das könnten eigentlich sogar 3 mögliche Rechtsverstöße sein:

  • Das Abschalten eines Internetauftritts, wenn zur Beweissicherung bereits eine mildere Maßnahme, wie die Kopie des Inhalts der Festplatte ausgereicht hätte.
  • Das Ersetzen der Inhalte der Webseite durch eine Warnung, im konkreten Fall mit dem durch keine Urteil abgesicherten Text: "Die Letzte Generation stellt eine kriminelle Vereinigung gemäß § 129 StGB dar!"
  • Der Überwachung der IP Adressen von Zugriffen auf diese Webseite.

Für den ersten Punkt gab es ein OK vom zuständiger Richter am Amtsgericht München am Vortag der Razzia. Die beiden weiteren Punkte entstanden wohl aus dem "Rechtsempfinden" der Polizei.

LTO schreibt: "Die Beschlagnahme der Internetseite der Letzten Generation war und ist völlig unverhältnismäßig und aufgrund der mangelhaften Begründungstiefe und Klarheit zum konkreten Umfang der Maßnahme auch sonst rechtswidrig", sagt die Wuppertaler Strafrechtsanwältin Andrea Groß-Bölting, die gegen den Beschluss vorgeht und den Domaininhaber der Webseite vertritt.

Während ein Abschalten der Internetpräsenz evtl. erlaubt gewesen wäre - wenn sich die Anschuldigungen gegen die "Letzten Generation" als gerichtsfest erweisen sollten - so ist ein veränderter Weiterbetrieb in keinem Fall zulässig. Auch die Forderung der Generalstaatsanwaltschaft an die Strato AG, den Betreiber der Server, dass sie eine Beschlagnahme abwenden könnten, wenn sie freiwillig die Zugriffe der Internetnutzer statt auf die Webseite "letztegeneration.de" zu einer IP-Adresse der bayerischen IT-Verwaltung umleite, verletzt die Grundrechte der Menschen, die die Webseite aufrufen.

Ein solches Vorgehen ist letztmalig aus einem Fall von 2007 bekannt, als das Bundeskriminalamt eine Art Fangschaltung auf der Behördenwebseite platzierte. Das Verändern der Inhalte einer Webseite machte 2011 Schlagzeilen, als das Film-Kopier-Streamingportal "kino.to" geschlossen wurde und die Polizei auf den Webseiten verkündete: "Die Kriminalpolizei weist auf Folgendes hin: Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen."

Befürworter der Maßnahme begründen das Vorgehen damit, dass Nutzer aus Transparenzgründen von staatlichen Behörden den Hintergrund der Maßnahme erfahren sollten. Wir sehen allerdings zwischen "hier wird ermittelt wegen ..." und "stellt eine kriminelle Vereinigung gemäß § 129 StGB dar!" einen großen Unerschied.

Aber bis auf die laufenden Verfahren gegen die Betroffenen ist alles Schnee von gestern, denn wer heute "letztegeneration.de" aufruft, landet auf "letztegeneration.org" und findet dort alle Inhalte der alten Website, inklusive des angeblich verbotenen Spendenaufrufs.

Mehr dazu bei https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/letzte-generation-webseite-beschlagnahmt-gekapert-warnung-polizei-staatsanwaltschaft-muenchen-razzia/
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23.01.2023 Robuste Polizei statt bürgernah

Endlich Kampfpanzer für die Polizei?

Die Militarisierung der Gesellschaft nimmt immer wahnsinnigere Formen an. Man könnte glauben, dass die Menschen alle 2 bis 3 Generationen "im Blut gebadet" werden wollen. Wir glauben eher, dass es entsprechende Kreise gibt, die damit ihre eigene Krise verdecken wollen.:

Jedenfalls ist die leidige Kampfpanzer Diskussion in abgewandelter Form wirklich bis in die Polizei NRW vorgedrungen. T-Online.de berichtet: "... Ein 27-seitiges Geheimpapier stellt ein über 30 Jahre altes Konzept in Frage: Laut einem Experten-Arbeitskreis der Polizei Nordrhein-Westfalen sollen Polizisten in NRW künftig bereits in der Ausbildung besser auf Gewaltsituationen vorbereitet werden – und in der Öffentlichkeit wesentlich konsequenter auftreten als bislang."

Entweder haben die Polizisten in Lüzerath dieses Papier vor ihrem Einsatz bereits lesen müssen oder es ist so überflüssig wie ein Kropf.

Schlimmer als ein Papier ist jedoch auf wieviel Akzeptanz so ein Papier in den Medien und selbst bei der Gewerkschaft der Polizei trifft. Das hört sich dann so an:

  • Befürchtung, das "Aushängeschild des Rechtsstaats" verliere sonst an Autorität,
  • [Sylvester-] Krawalle seien "ein Angriff auf den Staat" und auf sein Gewaltmonopol,
  • "körperliche Robustheit, Präsenz und Durchsetzungsfähigkeit" der Beamten müsse gestärkt werden,
  • "konsequentes Einschreiten und Durchsetzen der polizeilichen Maßnahmen (...) auch bei scheinbaren Bagatellsachverhalten"

Alles deutet auf ein Ende der "bürgernahen Polizei" hin. Schauen wir mal, wie sich die Politik zu dem "Geheimpapier" verhält ...

Razzia bei Radio Dreyeckland

Gleich noch ein Beispiel für das härtere Durchgreifen, diesmal nicht körperlich sondern zur "juristischen Dehnbarkeit" von Begriffen. Der Radiosender Dreyeckland (RDL) in Freiburg wurde in der letzten Woche durchsucht. Als Grund wurde dafür ein Link auf das öffentlich zugängliche Archiv von "linksunten.indymedia" angegeben. Dieser Link wurde von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe als Beweis für die Unterstützung einer verbotenen Vereinigung gewertet.

Inhalt des Artikels mit dem "bösen Link" vom Juli 2022 auf RDL war ein Bericht über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen "linksunten.indymedia". Als besonders kriminell wurde gewertet, dass RDL ein Graffity in dem Artikel veröffentlicht hatte, welches lautete: "Wir sind alle linksunten".

Hätten sie "links unten" in zwei Worten geschrieben, wäre ihnen vielleicht die Durchsuchung erspart geblieben, aber so haben sie eine "unterstützende Tendenz" zu einem verbotenen Verein sichtbar gemacht.

Und was war nun verboten?

  • Das Archiv steht offen im Netz - auf einen Link dorthin verzichten wir wegen der Unlust morgens um 6h von der Polizei geweckt zu werden.
  • Der Artikel vom Juli 22 berichtete über die Einstellung der Verfolgung von indymedia.
  • Allerdings besteht weiter ein Tätigkeitsverbot gegen indymedia wegen eines Verstoßes gegen die Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 2 Grundgesetz (GG) i.V.m. § 3 des Vereinsgesetzes) aus dem Jahr 2017.

Die Staatsanwaltschaft ist jedenfalls weiter davon überzeugt, dass "das Setzen von Hyperlinks zu inkriminierten Internetinhalten eine strafrechtliche Verantwortlichkeit begründen kann" (OLG Stuttgart v. 24.04.2006 – 1 Ss 449/05). Warum man dazu sämtliche Datenträger von RDL und auch die Geräte der Lebensgefährtin eines Redakteurs einsammeln muss, erschließt sich uns nicht. Ein Screenshot des Links hätte doch gereicht, wenn dieser wirklich der Grund gewesen wäre ...

Mehr dazu bei https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_83302418/geheimpapier-aufgetaucht-polizisten-in-nrw-sollen-gewaltfaehig-werden.html
und https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/durchsuchung-radio-dreyeckland-linksuntenindymedia-pressefreiheit-rundfunkfreiheit-verbotene-vereinigung-verhaeltnismaessigkeit-staatsschutz/
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Tags: #Polizei #robust #bürgernah #Geheimdienste #Hacking #Geodaten #NRW #Geheimpapier #Lüzerath #Transparenz #Informationsfreiheit #Durchgreifen #Meinungsmonopol #Durchsuchung #RadioDreyeckland #indymedia #linksunten #Beschlagnahme

aktionfsa@diasp.eu

Polizei beschlagnahmt Server der Piratenpartei

Parteienprivileg - nie gehört ...

Die Piratenpartei und ihr Europaabgeordneter Patrick Breyer berichten:

"Nachdem als vertraulich eingestufte Dokumente der Polizei zum G7-Einsatz von 2015 und dem damaligen Sicherheitskonzept auf der Plattform Indymedia geleakt wurden, hat die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft München am Mittwoch zwei Server der Piratenpartei Deutschland zur Beweissicherung beschlagnahmt und dadurch einen öffentlichen Dienst lahmgelegt."

Geht das so einfach?

Es ging sogar noch "einfacher", denn für die Beschlagnahme wurden die (unbekannten) Beschuldigten, der Hostprovider des Parteiservers, die Firma Hetzner und die Piratenpartei erst als Dritte benannt. Es gab gegenüber der Partei keine Anfrage zur Kooperation und Herausgabe der gesuchten Daten, sondern direkt einen Beschlagnahmungsbeschluss. Der Bundesvorstand der Piratenpartei willigte in eine Kopie der Serverdaten ein, um eine lange Phase der Nichterreichbarkeit zu verhindern.

Anne Herpertz, Vorsitzende der Piratenpartei stellte dazu fest:

“Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum die Staatsanwaltschaft veranlasst hat, die Daten von dem unbetroffenen Web-Server abzugreifen. Dort liegen unter anderem sensible Mitglieder-Daten. Für uns ist das anlassloses Datensammeln der Strafverfolgungsbehörden in verheerendem Ausmaß!”

“Die nicht zielführende Beschlagnahmeaktion passt ins Bild allgemein tiefer Grundrechtseinschränkungen am Ort des Gipfels”, ergänzt der Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer.

Was ist eine "zielführende Beschlagnahme"?

Die Polizei ist dafür da, Straftaten aufzuklären oder ihre geplante Durchführung zu verhindern. Dafür darf sie Grundrechtseinschränkungen im Rahmen der Gesetze durchführen. Beides kann sie mit den Daten auf dem Piratenparteiserver nicht. Das angebliche Ziel der Beschlagnahme waren Daten zu den G7 Protesten auf dem Server. Solche Daten könnten, wenn überhaupt höchstens in den sicher verschlüsselten CryptPads liegen. Die Piratenpartei betreibt mit dem Server die zweitgrößte CryptPad-Instanz direkt nach CryptPad selbst.

Eine einfache Nachfrage der Polizei hätte geklärt, wie auch der Generalsekretär der Piratenpartei, Stephan Erdmann feststellt, dass “CryptPad ein mit EU-Fördermitteln entwickeltes Zero-Knowledge-Projekt ist. Grundsätzlich ist es so konzipiert, dass Informationen bezüglich Nutzerdaten und Inhalten auch von administrativer Seite aus nicht festgestellt werden können."

Waren Staatsanwaltschaft und Polizei so dumm oder wollten sie mehr?

Führt man eine Beschlagnahme durch, wenn man weiß, dass man nichts als Ärger (und Kosten) damit haben wird?
Geht es in Wirklichkeit eher um die anderen Daten, wie Parteiinterna, die Korrespondenz mit der Partei und eventuell die Mitgliederlisten, die dann an geheime Behörden durchsickern könnten?

Für uns steht die Aktion in einer Reihe mit den zunehmenden Überwachungsmaßnahmen im letzten Jahr, die mit dem Beschluss der EU zur Kontrolle aller unserer Kommunikation im Frühjahr ihren Höhepunkt erreicht zu haben schien. Jede mögliche Opposition soll bis ins kleinste ausspioniert werden.
Hinzu kommt in diesem Fall, dass nicht nur Parteimitglieder, sondern auch viele Privatpersonen und NGOs über Stunden von der Nutzung eines Dienstes ausgeschlossen wurden, der zur Förderung des Datenschutzes und der Privatsphäre u.a. mit EU Mittel entwickelt wurde.

Mehr dazu bei https://www.piratenpartei.de/2022/06/24/nach-g7-leak-polizei-legt-oeffentliche-piratenpartei-infrastruktur-lahm/
oder https://www.patrick-breyer.de/nach-g7-leak-polizei-legt-oeffentliche-piratenpartei-infrastruktur-lahm/
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Erstellt: 2022-06-26 08:18:55