#gff

ed_ward@pod.geraspora.de

Die Gesellschaft für #Freiheitsrechte unterstützt den Web-Hosting Anbieter #Uberspace gegen eine Klage von Sony Music, Universal Music und Warner Music. Die Unternehmen hatten gegen Uberspace geklagt, weil der Anbieter die Webseite des #Open-Source-Projektes #youtube-dl hostet. Youtube-dl ist ein legales Tool, mit dem Nutzer*innen auf über tausend Webseiten Videos herunterladen können. Mit dieser Klage will die #Musikindustrie legale Netz-Aktivitäten unter dem Vorwand des #Urheberrechts #illegalisieren. Im Frühjahr 2023 wurde Uberspace durch das Landgericht Hamburg wegen Beihilfe zu Urheberverletzungen verurteilt. Gemeinsam mit der #GFF will der Webhoster dagegen vor dem OLG Hamburg in Berufung gehen.
https://www.youtube.com/watch?v=klxAymKUZEE

gehrke_test@libranet.de

#GFF #Pressefreiheit #Freiheitsrechte #Journalismus #GFFwirkt #linksuntenindymedia


Freiheitsrechte.org - GFF - 2023-03-13 10:50:29 GMT

Wir schützen die #Pressefreiheit! Gemeinsam mit dem nichtkommerziellen Sender @RDL legen wir am Landgericht Karlsruhe gegen die rechtswidrige Durchsuchung zweier privater Wohnungen von Journalisten, die Beschlagnahme von mehreren Laptops und Handys sowie die angedrohte Durchsuchung der Redaktionsräume des Senders Beschwerde ein. https://freiheitsrechte.org/themen/demokratie/radio_dreyeckland
Auf dem Foto ist Verfahrenskoordinator David Werdermann zu sehen. Außerdem sein Zitat: "Die Durchsuchungsbeschlüsse waren von vorne bis hinten rechtswidrig. Die Presse muss kritisch über Medienverbote berichten dürfen – dazu gehört auch die Verlinkung von relevanten Seiten. Nur so können Leser*innen sich selbst informieren und eine Meinung bilden."

#GFF

gehrke_test@libranet.de

#GFFwirkt

#GFF #Bürgerrechte #Freiheitsrechte #NoVersGNRW #NRWE #NieMehrCDU #StopVersGNRW


Freiheitsrechte.org - GFF - 2023-01-17 11:12:27 GMT

"Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat in Zusammenarbeit mit dem Aktionsbündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ am 4. Januar 2023 vor dem Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen Verfassungsbeschwerde gegen das VersG NRW erhoben. Insbesondere greift die Beschwerde die neuen Straftatbestände, die erweiterten Überwachungsbefugnisse der Versammlungsbehörden und das Totalverbot von Versammlungen auf Bundesautobahnen an."
https://verfassungsblog.de/demonstrieren-schwer-gemacht/

#GFFwirkt #GFF

aktionfsa@diasp.eu

08.01.2023 BVerfG verhandelt zu Data Mining

Polizeiliches BigData vor dem Aus?

Mit Spannung erwarten wir nach der mündlichen Verhandlung kurz vor Weihnachten vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe in den nächsten Wochen das Urteil im Data Mining Prozess. Die Beschwerden der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) wenden sich gegen landesgesetzliche Überwachungsbefugnisse der Polizei in Hessen und Hamburg. Im Fokus der Verhandlung steht die automatisierte Datenauswertung (Data Mining) zur Vorbeugung von Straftaten („predictive policing“).

Dürfen Daten von und über Menschen ohne Zweckbindung erfasst und ausgewertet werden?

Das ist die konkrete Frage und Gefahr! Hinzu kommt die Frage, ob die Polizei dazu ausgerechnet eine Spezial-Software, das Programm Gotham des US-amerikanischen Unternehmens Palantir, einsetzen sollte, das auf Knopfdruck komplexe Persönlichkeitsprofile erstellen kann. Das Unternehmen Palantir begann als Start-up mit Kapital des US-Geheimdienstes CIA, was selbst die hessiche FDP als "fragwürdigen Ruf" wertet.

Die Kritik der GFF richtet sich genereller gegen beliebiges Datensammeln. Bijan Moini, Verfahrenskoordinator und Bevollmächtigter der Hamburger Verfassungsbeschwerde sagt: "Verschiedene Daten auch von unbescholtenen Menschen zusammenzuführen, um mit einer Software Verdachtsmomente zu generieren – was nach amerikanischem Science Fiction klingt, ist so nicht mit der Verfassung vereinbar. Umso wichtiger, dass das Bundesverfassungsgericht hier frühzeitig Grenzen zieht.“

Die Rechtsgrundlagen in Hessen und Hamburg lassen völlig unklar, aus welchen Quellen, mit welcher Datenmenge und zu welchem Zweck die Polizei die Befugnis zum Data Mining nutzen darf. Auch die Eingriffsschwelle ist viel zu niedrig, die automatisierte Datenauswertung dürfte nicht zur Vorbeugung minder schwerer Straftaten verwendet werden. Der Eingriff wiegt schwer: Wer einmal in den Fokus einer Datenauswertung gerät, wird schnell zum gläsernen Menschen.

Aktion Freiheit statt Angst weist auch in diesem Zusammenhang wieder einmal auf die "False Positives", also die fiehlerhaft als verdächtig Eingestuften hin. Für diese kehrt sich die Unschuldsvermutung um, denn sie müssen in einem solchen Fall ihre Unschuld beweisen ohne die "Erkenntniswege" der Polizei zu kennen. Markantestes Beispiel für False Positives ist die Speicherung unserer Flugreisedaten, bei der es zu über 99% zu fehlerhaften Verdächtigungen kommt.

Mehr dazu bei https://freiheitsrechte.org/ueber-die-gff/presse/pressemitteilungen-der-gesellschaft-fur-freiheitsrechte/pm-palantir-ankuendigung
und https://netzpolitik.org/2022/verfassungsbeschwerden-in-karlsruhe-polizeiliche-big-data-analyse-vor-dem-aus/
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Tags: #BVerfG #DataMining #predictivepolicing #Zweckbindung #DSGVO #Polizei #Geheimdienste #Hacking #Geodaten #Gesundheitsdaten #Mautdaten #Metadaten #GFF #Freiheitsrechte #Verbraucherdatenschutz #Transparenz #FalsePositives # #Datensicherheit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Diskriminierung

aktionfsa@diasp.eu

14.12.2022 Datenbankherstellerrecht?

Das Sahnehäubchen auf dem Urheberrecht

Manchen NutzerInnen von Google Maps haben es schon erlebt, dass sie nach der Veröffentlichung einer Google Maps Karte mit Hinweisen auf z.B. ihrer nächsten öffentliche Party im Internet eine Abmahnung erhielten, weil sie die Lizenzbedingungen damit "überdehnt" haben. Doch darum geht es hier heute nicht. Das bayerische Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) klagt gegen Michael Kreil, weil dieser, wie netzpolitik.org berichtet, am vergangenen Freitag zusammen mit Anja Krüger eine Recherche in der taz veröffentlichte, die das „komplexe Geflecht aus Vorschriften, Gesetzen und Verordnungen“ beschreibt, das einer schnellen Energiewende entgegenstehe. Dazu nutzte er "einen angeblich urheberrechtlich geschützten Datensatz" dieser Verwaltung.

Wir können uns ja vorstellen, dass ein Buch oder eine Landkarte urheberrechtlich geschützt ist, aber dass an dem Inhalt einer Datenbank, die die Gegebenheiten (Häuser, Straßen, Wald) in Bayern beschreibt, ein Urheberrecht besteht, und dann noch ein sogenanntes Datenbankherstellerrecht, das einen Schutz von Daten über den regulären urheberrechtlichen Schutz hinaus festlegt, erschließt sich uns nicht.

Um von solchen Stolpersteinen künftig befreit zu sein, klagt nun Kreil gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gegen Bayern. Sie sehen in diesen immer wieder initiierten Klagen eine Einschränkung der Pressefreiheit. Erst im letzten Frühjahr war Bayern gegen Open Data AktivistInnen juristisch vorgegangen, die die Geodaten von 20 Millionen Haushalten veröffentlich hatten. Das Argument damals war ebenfalls das Datenbankherstellerrecht, denn die bereits öffentlichen Adressen waren durch Daten der privaten Post Direkt GmbH um die Postleitzahl ergänzt worden. Dadurch sei ein "urheberrechtlicher Anspruch" entstanden.

Wem gehören Fakten?

Außerhalb der EU gibt es kein Datenbankherstellerrecht. Reine Fakteninformationen können nicht urheberrechtlich geschützt werden, wo ist also das schützenswerte Gut? Netzpolitik.org stellt darüber hinaus fest, dass andere Bundesländer – darunter Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen – ähnliche Daten schon seit Längerem im Internet zur freien Nutzung anbieten. Der EuGH versucht auch bereits den Umfang des "Datenbankherstellerrecht" einzugrenzen, deutsche Gerichte haben da noch einen langen Weg vor sich.

Vielleicht bringt das nun gestartete Verfahren in Bayern Open Data einen Schritt voran - schließlich hatte sich Deutschland erst kürzlich verpflichtet die Open Data Richtlinie der EU umzusetzen. Der poltische Skandal ist neben der Einschränkung der Presse- und Informationsfreiheit hinaus jedoch, dass Bayern durch sein Vorgehen die Energiewende behindert.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/zensurheberrecht-wie-bayern-gegen-open-data-und-energiewende-vorgeht/

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