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21.03.2024 Private Adresse öffentlich im Web?

Wie weiter mit der Impressumspflicht?

Für jeden Webauftritt muss es in Deutschland ein Impressum geben mit der Angabe der (privaten) Anschrift desjenigen, der die Inhalte ins Netz stellt. Der Staat ist auch sehr daran interessiert, die Daten derjenigen zu bekommen, die in sozialen Netzwerken ihre Meinung posten. Dazu gab es viele und auch einige gescheiterte Versuche, wie die Vorratsdatenspeicherung (VDS) und auch die Chatkontrolle kommt glücklicherweise nicht voran.

Wegen dieses Interesses war es auch logisch, dass alle Versuche die Impressumspflicht zu entschärfen und wenigstens von der privaten Anschrift zu entkoppeln, bisher auf taube Ohren gestoßen sind. In den letzten Jahren ist allerdings die Gefahr gewachsen, durch Angabe einer Privatadresse oder Telefonnummer zum Opfer von Stalkern oder rechten Gewalttätern zu werden.

Netzpolitik.org berichtet deshalb von dem Bemühen der Linksfraktion im Bundestag die Impressumspflicht zu verändern und zitiert Anke Domscheit-Berg von den Linken im Bundestag: "Seit Jahren haben wir als Linke im Bundestag dafür gekämpft, dass es eine Reform zur Impressumspflicht gibt, im Digitalausschuss alte und neue Digitalminister dazu befragt, Anträge bei Großer Koalition und Ampel gestellt und immer sind wir gegen eine Wand gerannt."

Das "immer wieder" hat scheinbar gewirkt, denn die Ampel hat einen Antrag im Digitalausschuss vorgelegt: Die Impressumspflicht werde "insbesondere von Journalistinnen und Journalisten, aber auch von vulnerablen Gruppen mit Blick auf digitale Gewalt dahingehend kritisiert, dass Betroffene ihre Privatadresse angeben müssen." Eine Neuregelung müsse jedoch ein ausreichendes Maß an Transparenz und die Erreichbarkeit des Urhebers sicherstellen.

Das Thema hätte gut ins Digitale-Dienste-Gesetzes (Digital Services Act) gepasst. Dazu ist es nun nach dessen Verabschiedung in den letzten Wochen zu spät, angedacht ist nun das geplante Gesetzes gegen digitale Gewalt. Bis dahin muss noch einiges Gehirnschmalz in das Problem gesteckt werden. Es muss andere Lösungen geben, als den eigenen Notar des Vertrauens. So wird über die Hinterlegung von Adresse und Kontaktdaten mit einer Chiffrenummer bei einer öffentlichen Stelle nachgedacht, die bei berechtigten Anliegen den Kontakt oder die Zustellung von Gerichtspost sicherstellt.

So ein Dienst sollte nach Ansicht von Domscheit-Berg die Kosten für eine Briefzustellung nicht überschreiten, "denn Sicherheit darf nicht vom Geldbeutel abhängen."

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/bundestag-impressumspflicht-soll-auf-den-pruefstand/
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Tags: #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Transparenz #Impressumspflicht #Erreichbarkeit #DSA #DigitalServiceAct #Stalker #Gewaltandrohung #GesetzgegendigitaleGewalt #Notar #Chiffre

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29.09.2023 DSA birgt Gefahr von Netzsperren

Netzsperren sind sowas von "out"

Es gibt einflussreiche Politiker in der EU, die sehen im Digital Service Act (DSA) die Möglichkeit bei "Gefahr" soziale Netzwerke einfach abschalten zu lassen. Netzpolitik.org schreibt:

Der EU-Kommissar Thierry Breton sorgte mit der Drohung für Furore, bei gesellschaftlichen Unruhen soziale Netze zu sperren. ... Nach teils gewalttätigen Protesten gegen Polizeigewalt in Frankreich stellte er in Aussicht, soziale Netzwerke notfalls abzuklemmen.

Dabei beruft er sich auf den DSA. Auf Nachfrage im EU Parlament antwortete er schon etwas gemäßigter und meinte, dass der DSA als „umfassendes Regulierungsinstrumentarium für eine wirksame Beaufsichtigung von Online-Plattformen in der EU“ eine Rolle zu spielen habe. Trotzdem er hält sich die Option von zeitweiligen Sperren für komplette soziale Netze offen: „Als letztes Mittel für den Fall, dass die Plattformen nicht die erforderlichen wirksamen Maßnahmen ergreifen.“

Overblocking

Wieder haben wir das Problem, dass bereits die Androhung von Netzsperren dafür sorgen wird, dass die Kontrolleure - oder sollte man sie Zensoren nennen? - vorauseilend Meinungen löschen, bevor es das ganze Netzwerk erwischen könnte. Damit ist jede freie Meinungsäußerung in Gefahr.

Darüber hinaus möchten wir mit dem Bild oben auf einen realen Fall aus dem Jahr 2011 hinweisen (Ägypten vom Netz abgeschnitten). Innerhalb kürzester Zeit hatte das diktatorische Regime mit einer Sperrung aller SMS und Internetverbindungen die Protestbewegung nicht nur mundtot gemacht, sondern ihr auch alle Möglichkeiten zu Verabredungen gemeinsamer Aktionen genommen.

Einschränkungen des Online-Zugangs führen immer zu groben Verletzungen unserer Grundrechte. Wir hoffen, dass der DSA nicht dafür gedacht war und erwarten entsprechende Klarstellungen von EU Parlament und Kommission.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/digital-services-act-eu-kommissar-haelt-an-lizenz-zum-abklemmen-sozialer-netze-fest/
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16.04.2023 Gesetz gegen digitale Gewalt

Urheberrechtsverletzungen künftig digitale Gewalt?

Wir wünschen uns das Internet als gemeinsame gleichberechtigte Diskussions- und Arbeitswelt, wie es das nebenstehende Bild symbolisiert. Die Wirklichkeit ist leider anders. Einige wenige Big Player, z.B. die Big5, Google, Amazon, Facebook, Apple und Microsoft (GAFAM) können Milliarden Dollar verdienen und die Ansichten von Milliarden Menschen ausforschen und sie manipulieren.

Daneben gibt es einige bis viele, die mit ihren Kommentaren oder sogar Drohungen, Gewalt gegen Andere ausüben und Hass verbreiten. Letzteren hat die EU mit dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Service Act, DSA) und nun auch Deutschland mit einem Gesetz gegen digitale Gewalt den Kampf angesagt.

In Deutschland gibt es bereits seit 2017 ein Gesetz gegen Hasskriminalität im Internet, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Danach müssen Anbieter sozialer Netzwerke stärker gegen Inhalte vorgehen, die strafbar sind. Nun hat FDP-Justizminister Marco Buschmann eine Vorlage für eine Erweiterung vorgestellt.

Das Gesetz soll sich gegen Mobbing, Stalking, aber auch Identitätsmissbrauch und -Diebstahl wenden. Sehen wir mal kurz von den vorhandenen und auch im Entwurf enthaltenen Problemen mit der Beweislast und dem Vorgehen der Prüfungen über die (privatrechtlichen) Provider hinweg - der Clou kommt in den Formulierungen des Entwurfs.

Das neue Copyright Gesetz ist da

Plötzlich zielt das Gesetz gegen digitale Gewalt nicht mehr nur auf digitale Gewalttäter. Es regelt, wie netzpoltik.org schreibt „alle Fälle einer rechtswidrigen Verletzung absoluter Rechte“. Unter absolute Rechte fallen „sonstige Rechte“, unter anderem auch Immaterialgüterrechte wie „geistiges Eigentum“.

Wie eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums bestätigt soll sich das Auskunftsverfahren auf "alle Fälle einer rechtswidrigen Verletzung absoluter Rechte im Sinne von § 823 Absatz 1 BGB erstrecken" und "das betrifft auch Immaterialgüterrechte“ wie Urheberrechtsverletzungen.

Abgesehen, dass das nichts mehr mit "digitalen Gewalttätern" zu tun hat, sondern im wesentlichen den Interessen der Hollywood Filmindustrie u.ä. Konzernen nützen wird, gibt das Bundesjustizministerium selbst ein weiteres Beispiel, welches die von uns gewünschte gleichberechtigte Plattform für den demokratischen Austausch unmöglich macht. Wir zitieren netzpoltik.org :

Das Ministerium nennt selbst als Beispiel eine Restaurantkritik mit „wahrheitswidrigem Nutzerkommentar“. Denn solche Kommentare können das Geschäft der Betroffenen schädigen. Auch das hat mit digitaler Gewalt nichts zu tun.

Stochern im Heuhaufen oder Nebel

Zweimal haben wir von unserer grundsätzlichen Kritik an solchen Gesetzen "abgesehen", deshalb diese Kritik zum Schluss:

  • Wie das NetzDG wird auch dieses neue Gesetz nicht helfen. Wen es trifft bleibt zufällig.
  • Ein Kontrollmechanismus über (privatrechtliche) Provider "verschmiert" das Gewaltprivileg des Staats.
  • Eine klare Grenze zwischen privater Kommunikation und öffentlicher ist in sozialen Netzwerken praktisch nicht zu ziehen.
  • Verantwortungsbewußte Provider, wie z.B. Threema und Signal, wollen sich auch weigern persönliche Daten weiterzugeben, auch weil sie bisher keine oder nur wenige Nutzerdaten speichern.

Gerade die Äußerungen von Threema und Signal machen das Problem deutlich: Auch dieses Gesetz will nur, dass mehr Daten gespeichert und für die Kontrolle der Menschen genutzt werden können.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/justizministerium-urheberrechtsverletzungen-sind-jetzt-digitale-gewalt/
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