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16.04.2023 Gesetz gegen digitale Gewalt

Urheberrechtsverletzungen künftig digitale Gewalt?

Wir wünschen uns das Internet als gemeinsame gleichberechtigte Diskussions- und Arbeitswelt, wie es das nebenstehende Bild symbolisiert. Die Wirklichkeit ist leider anders. Einige wenige Big Player, z.B. die Big5, Google, Amazon, Facebook, Apple und Microsoft (GAFAM) können Milliarden Dollar verdienen und die Ansichten von Milliarden Menschen ausforschen und sie manipulieren.

Daneben gibt es einige bis viele, die mit ihren Kommentaren oder sogar Drohungen, Gewalt gegen Andere ausüben und Hass verbreiten. Letzteren hat die EU mit dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Service Act, DSA) und nun auch Deutschland mit einem Gesetz gegen digitale Gewalt den Kampf angesagt.

In Deutschland gibt es bereits seit 2017 ein Gesetz gegen Hasskriminalität im Internet, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Danach müssen Anbieter sozialer Netzwerke stärker gegen Inhalte vorgehen, die strafbar sind. Nun hat FDP-Justizminister Marco Buschmann eine Vorlage für eine Erweiterung vorgestellt.

Das Gesetz soll sich gegen Mobbing, Stalking, aber auch Identitätsmissbrauch und -Diebstahl wenden. Sehen wir mal kurz von den vorhandenen und auch im Entwurf enthaltenen Problemen mit der Beweislast und dem Vorgehen der Prüfungen über die (privatrechtlichen) Provider hinweg - der Clou kommt in den Formulierungen des Entwurfs.

Das neue Copyright Gesetz ist da

Plötzlich zielt das Gesetz gegen digitale Gewalt nicht mehr nur auf digitale Gewalttäter. Es regelt, wie netzpoltik.org schreibt „alle Fälle einer rechtswidrigen Verletzung absoluter Rechte“. Unter absolute Rechte fallen „sonstige Rechte“, unter anderem auch Immaterialgüterrechte wie „geistiges Eigentum“.

Wie eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums bestätigt soll sich das Auskunftsverfahren auf "alle Fälle einer rechtswidrigen Verletzung absoluter Rechte im Sinne von § 823 Absatz 1 BGB erstrecken" und "das betrifft auch Immaterialgüterrechte“ wie Urheberrechtsverletzungen.

Abgesehen, dass das nichts mehr mit "digitalen Gewalttätern" zu tun hat, sondern im wesentlichen den Interessen der Hollywood Filmindustrie u.ä. Konzernen nützen wird, gibt das Bundesjustizministerium selbst ein weiteres Beispiel, welches die von uns gewünschte gleichberechtigte Plattform für den demokratischen Austausch unmöglich macht. Wir zitieren netzpoltik.org :

Das Ministerium nennt selbst als Beispiel eine Restaurantkritik mit „wahrheitswidrigem Nutzerkommentar“. Denn solche Kommentare können das Geschäft der Betroffenen schädigen. Auch das hat mit digitaler Gewalt nichts zu tun.

Stochern im Heuhaufen oder Nebel

Zweimal haben wir von unserer grundsätzlichen Kritik an solchen Gesetzen "abgesehen", deshalb diese Kritik zum Schluss:

  • Wie das NetzDG wird auch dieses neue Gesetz nicht helfen. Wen es trifft bleibt zufällig.
  • Ein Kontrollmechanismus über (privatrechtliche) Provider "verschmiert" das Gewaltprivileg des Staats.
  • Eine klare Grenze zwischen privater Kommunikation und öffentlicher ist in sozialen Netzwerken praktisch nicht zu ziehen.
  • Verantwortungsbewußte Provider, wie z.B. Threema und Signal, wollen sich auch weigern persönliche Daten weiterzugeben, auch weil sie bisher keine oder nur wenige Nutzerdaten speichern.

Gerade die Äußerungen von Threema und Signal machen das Problem deutlich: Auch dieses Gesetz will nur, dass mehr Daten gespeichert und für die Kontrolle der Menschen genutzt werden können.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/justizministerium-urheberrechtsverletzungen-sind-jetzt-digitale-gewalt/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3tz
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8370-20230416-gesetz-gegen-digitale-gewalt.htm
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Digitalisierungsvorhaben eingeschlafen

Nur warme Luft im Koalitionsvertrag?

Insbesondere die FDP hatte sich im Koalitionsvertrag für "die Digitalisierung" stark gemacht und es standen sogar einige sinnvolle Projekte im Koalitionsvertrag. Passiert ist in den ersten 100 Tagen der Ampel wenig bis nichts.

Netzpolitik.org hat aufgelistet, was alles nicht passiert ist:

  • Für Wikimedia Deutschland ist das wichtigste Projekt der versprochene Rechtsanspruch auf Open Data: offene Daten müssen zur Not auch einklagbar werden.
  • Dazu gehört, dass alle Inhalte, die mit öffentlichem Geld finanziert werden auch frei nutzbar sein sollten.
  • Das muss insbesondere auch für Publikationen der Verwaltung gelten. "Amtliche Werke" dürfen keinen Copyright-Schutz beanspruchen.
  • Für die Digitale Gesellschaft e.V. steht die angekündigte Kehrtwende hin zu einer grundrechtsorientierten Sicherheitspolitik ganz vorn.
  • Es muss endlich eine der vom BVerfG definierte "Überwachungsgesamtrechung" angemessene Gesamtbetrachtung und -überarbeitung der "Sicherheitsarchitektur" geben.
  • Die Digitalen Gesellschaft kritisiert, dass weder bei der Revision der Polizeidatenbanken, noch beim IT-Schwachstellenmanagement, beim Hackerparagraphen oder dem Einsatz von Staatstrojanern bisher etwas passiert ist.
  • Digitalcourage erinnert daran, dass die Bundesregierung ein Recht auf Verschlüsselung angekündigt und versprochen hatte und eine anonyme Online-Nutzung bewahren wollte. Statt dessen wird mit dem NetzDG die Zensur verstärkt und auch noch in die privaten Hände der Anbieter gelegt.
  • Für die Free Software Foundation Europe (FSFE) ist Freie Software das wichtigste Projekt. Hier ist trotz großer Versprechen vor der Wahl überhaupt nichts passiert. Statt dessen wird weiter in großem Stil proprietäre Software meist von Microsoft eingekauft.

War es das oder kommt da noch was ?

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/100-tage-neue-bundesregierung-zivilgesellschaft-beklagt-untaetigkeit-bei-digitalisierung/

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27.01.2022 KI entscheidet, was erlaubt ist und was nicht

Mindestens die 1 und die 500 sind verboten

Die "Künstliche Intelligenz" hat wieder zugeschlagen. Nach Ansicht der Algorithmen von Google sind Date*iinhalte* mit einer 1 oder einer 500 auf Google Drive wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen verboten.

Dtellen wir uns vor, dass diese Künstliche Dummheit weiter grassiert und das in Zeiten wo gerade das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) noch einmal verschärft wurde (Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz funktioniert nicht ).

Der Nutzer kann gegen diese Be- oder Verurteilung nicht machen - ein Recht auf Korrektur dieser falschen Einschätzung hat der Nutzer nicht. Die Fehlermeldung von Google sieht laut Heise.de dan so aus:

"Ihre Datei 'output04.txt' hat Inhalte, die die Copyright-Richtlinien Google Drives verletzen. Daher könnten manche Features zu dieser Datei eingeschränkt worden sein."

Tatsächlich enthielt die Textdatei nichts anderes als die Ziffer 1. Sonst war darin nichts gespeichert. Verlangt man von Google eine Überprüfung der Einschätzung, so schreibt der Konzern ausdrücklich: "Eine Überprüfung kann für diese Einschränkung nicht beantragt werden."

Inzwischen hat auch Chris Jefferson, Mathematiker und KI-Forscher der schottischen St.-Andrews-Universität, dieses "Feature" von Google Drive bestätigt und weitere Ziffern gefunden, die Google als Copyright Verletzungen sperrt. Hinzu kommt, dass selbst derjenige, der die Inhalte hochgeladen hat, nicht mehr an seine Dateien herankommt. Scheinbar behält Google sie für mögliche rechtliche Auseinandersetzung unter Verschluss.

Abgesehen von dem "Einzelfall" Google sehen wir hier eine große Gefahr, wenn die Dienstanbieter im Internet eigenmächtig - d.h. ermächtigt z.B. durch das NetzDG - unsere Inhalte kontrollieren und sperren.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Googles-Algorithmen-stufen-Ziffern-als-Copyright-Verletzung-ein-6338468.html
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aktionfsa@diasp.eu

15.12.2021 EU: Messenger Dienste sollen sich öffnen
Wege zur Interoperabilität

In einem Messanger alle Nachrichten von anderen lesen und ihnen antworten können - geht das überhaupt?

Natürlich geht das, wenn der Dienst standardisiert ist und alle "Marktpartner" sich dran halten (müssen). Das beste Beispiel ist E-Mail, standardisiert vor 40 Jahren durch SMTP, POP3 und IMAP und an die technische Entwicklung angepasst in den 90-iger Jahren durch Erweiterungen für Bilder und Binärdateianhänge.

Es sollte also egal sein, ob man seine Nachrichten mit Thunderbird, Outlook, Apple Mail, K-9 oder im Browser liest und schreibt - Jede/r kann mit jedem Anderen kommunizieren. Ähnliche Standards gibt es auch für Messenger auf Basis von XMPP - und es gibt durchaus gute - und vor allem freie Open Source Messenger auf Basis von XMPP.

Nun wird im EU-Parlament der Digital Markets Act diskutiert, eine Vorschrift, die genau diese Interoperabilität der Messengerdienste durchsetzen soll.

Wenig Freude bei Anbietern und auch bei Nutzern

So eine Forderung läuft den Interessen der privaten Messenger-Dienstanbieter natürlich zuwider. Sie wollen ihre Nutzer bei der Stange halten mit dem Argument gerade der Großen unter ihnen: wenn deine Freunde bei unserem Dienst sind, dann musst du auch bei uns bleiben.

Leider haben Umfragen auch von den Nutzern die Anwort bekommen, dass sie (meist aus Unkenntnis von anderen Diensten) bei der gewohnten Umgebung bleiben möchten. Man sieht also, dass sich die Strategie der Abschottung durch die Anbieter für diese bestens bewährt hat.

Was wird nun kommen?

  • nichts, da über den Digital Markets Act noch lange Zeit diskutiert werden kann und die Anbieter ihre Lobbyvertreter weiter ins Rennen schicken werden,
  • nichts, weil es sicher nach der Verabschiedung Übergangsfristen bis - wer weiß wann - geben wird,
  • nicht viel, weil dann die EU Verordnung in nationale Gesetze übernommen werden muss,
  • wenig, weil es viele Möglichkeiten geben wird, wie die Anbieter die Vorschriften erfüllen können.

Auch wenn Punkt 4 noch in weiter Zukunft liegt, wie könnte man denn die verschiedenen Dienste zusammenbringen?

  • Bridges
  • Die Nachrichten laufen über Schnittstellen-Server (der Anbieter) und werden dort in das jeweils andere Format umgewandelt. Damit bleibt die Hoheit über die Interoperabilität bei den Anbietern und könnte z.B. nur in der EU funktionieren.
  • APIs
  • Die Anbieter müssten Schnittstellen bereitstellen, so dass man z.B. mit einem Twitter Client auch WhatsApp Nachrichten verschicken kann und umgekehrt. Das ist sicher nicht im Interesse der Anbieter und erfordert n*m Programmieraufwand - also von allen für alle.
  • Standardisierung
  • Das gibt es mit XMPP eigentlich schon, da wollen sich privaten Anbieter nur nicht dran halten. Aber über Erweiterungen des Standards wird sowieso regelmäßig gesprochen. Es kann aber passieren, dass diese z.Zt. relativ gleichberechtigt stattfindendene Diskussionen durch die Marktmacht der Internetmonopole in bestimmte Richtungen zu Lasten weniger vermögender Beteiligter gedrängt werden.

Nutzen wir doch einfach schon heute XMPP mit den sicher Ende-zu-Ende verschlüsselten Möglichkeiten über Element, Matrix, Conversations, ... und wie sie alle heißen mögen.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Bundesnetzagentur-erwaegt-Zwang-zur-Interoperabilitaet-zwischen-Messengerdiensten-6291249.html
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Tags: #Telegram #Facebook #Google #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Smartphone #Handy #App #Verhaltensänderung #Lauschangriff #Überwachung #NetzDG #Kontakt #Ansprechpartner #Profit

aktionfsa@diasp.eu

14.12.2021 Facebook, Telegram - gut oder böse?

Wo ist der Unterschied?

Seit einigen Tagen übersteht man keine Nachrichtensendung, ohne hören zu müssen, dass der Messengerdienst Telegram zu einem Hort der Verschwörung geworden sei und sich bei diesem Messengerdienst auch mehr als 2 Millionen Deutsche registriert haben.

Mag sein, das gilt für viele ausländische Messengerdienste, vor allem für Facebooks WhatsApp ebenfalls.

Also, wo ist der Unterschied?

In einem Schreiben des deutschne Bundesamts für Justiz in Bonn mit dem Aktenzeichen VIII2-4090/2-6E-7-0-1/2021 an Telegram heißt es, bei einem sozialen Netzwerk mit mehr als zwei Millionen registrierten Nutzern in Deutschland unterliege Telegram dem deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetz von 2017 und sei verpflichtet, strafbare Inhalte zu sperren und zu melden. Die deutschen Strafverfolgungsbehörden vermissen in Deutschland den "single point of contact" des Anbieters, um Anzeigen zuzustellen.

Da ist Facebook scheinbar kooperativer und hat Adressen in Deutschland und vor allem in Irland. Doch diese lassen alle Verfahren, vor allem solche gegen sich selbst, vor Gericht abprallen, da sie nur für Werbekunden, Organisation u.ä. zuständig seien.

Telegram lehnt seit seiner Gründung jede Zusammenarbeit mit staatlichen Behörden ab. Deshalb haben die Verantwortlichen nach Auseinandersetzungen mit der russischen Regierung ihren Firmensitz aus Russland nach Dubai in den Al Kazim Tower von Dubai, in das Büros 2301 und 2303 im 23. Stock verlegt.

Noch mehr (k[l]eine) Unterschiede?

Bei WhatsApp sind alle persönlichen Nachrichten verschlüsselt, bei Telegram muss man dieses "Feature" erst auswählen. Bei beiden Nachrichtendiensten laufen die Messages über die Server des Dienstes und können gespeichert und theoretisch auch gelesen werden, denn die Schlüssel (-paare) liegen nicht in den Händen der Nutzer.

Beide Dienste finanzieren sich über Werbung, beiden sind deutsche oder europäische Vorschriften in der Realität egal und beide leben davon, dass sich Menschen bei ihnen in Gruppen organisieren und sich möglichst lautstark beharken. Dieses Geschäftsmodell für Facebook haben die Enthüllungen der Whistleblowerin Frances Haugen vor dem US Kongress eindeutig aufgezeigt.

Fazit: Messengerdienste mit Profitinteressen können, ganz abgesehen von den technischen Unzulänglichkeiten, nicht die Lösung sein. Wir brauchen Ende-zu-Ende verschlüsselten Nachrichtenaustausch über eine gemeinsame dezentrale Struktur. Die großen Portale mit ihren Monopolen können uns kontrollieren und manipulieren - egal ob sie Facebook, Google oder Telegram heißen.
Welche Messenger- oder anderen Dienste vertrauenswürdig und sicher erscheinen, haben wir unter dem Thema "Privatsphäre schützen" untersucht.

Mehr dazu bei https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/telegram-105.html
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7862-20211214-facebook-telegram-gut-oder-boese.htm
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