[...] Vor fast zwei Jahren, als „Compact“ als „Verdachtsfall“ eingestuft wurde, haben wir darüber berichtet, dass es gar nicht so einfach ist für Einzelhändler, etwa Supermärkte, eine Zeitschrift aus dem Verkauf zu nehmen, wenn die Betreiber mit den Inhalten nicht einverstanden sind. Das liegt am Pressevertriebssystem in Deutschland. Kioske und Supermärkte kaufen die Titel nicht direkt bei den Verlagen ein, sondern werden von Grossisten bestückt, den zwischen Verlag und Einzelhandel geschalteten Großhändlern.
Dadurch hat der Einzelhandel nur bedingt Einfluss darauf, welche Publikationen er geliefert bekommt. Das soll sicherstellen, dass jede Zeitung, jedes Magazin, also auch solche mit Außenseitermeinung Verbreitung finden. Diese Regelung soll dem Schutz der Meinungsvielfalt dienen. Das Verhältnis zwischen Grossisten und Verlagen ist wiederum auch kein typisches Kundenverhältnis, in dem die Grossisten frei entscheiden können, mit wem sie einen Vertrag eingehen. Im Juristendeutsch nennt man das Kontrahierungszwang.
Aber was, wenn ein Heft Verschwörungserzählungen, Fake News und rassistische Positionen verbreitet? Und wenn ein Magazin wie „Compact“ erst als „Verdachtsfall“ und dann als „gesichert extremistisch“ eingestuft wird? [...]