#gematik

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03.08.2024 Zwangs-ePA steht vor der Tür

Wer sich jetzt nicht wehrt, lebt ... künftig mit ePA

In vielen Artikeln hatten wir bereits über die Risiken einer zentralen Lagerung unser aller Gesundheitsdaten geschrieben. Zuletzt wurde uns zum Jahresbeginn angekündigt, dass ab 1.1.25 für Jede/n eine elektronische Patientenakte (ePA) angelegt wird, wenn man nicht vorher widerspricht. Einige Menschen haben uns daraufhin geschrieben. dass sie u.a. mit dem Musterschreiben bei ihrer Krankenkasse vorstellig geworden seien. Diese hat ihnen dann mitgeteilt, dass der Widerspruch z.Zt. "nicht verarbeitet und gespeichert werden kann, weil die Systeme das noch nicht erlauben".

Nun berichtet der Verein Patientenrechte und Datenschutz e. V., dass die Techniker Krankenkasse (TK) begonnen hat, ihre Versicherten schriftlich über die Einführung der ePA zu informieren. Dann gehen wir davon aus, dass nun Widersprüche "verarbeitet" werden können, wie im Gesetz versprochen.

Ungenügend, manipulativ, rechtswidrig, nicht barrierefrei

So lautet das Urteil des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V. zum Brief der TK an ihre Versicherten (s. Link unten).

  • manipulativ: Erst unten im Text wird mitgeteilt, dass der Bereitstellung der ePA individuell widersprochen werden kann. Dass die Versicherten für ihren Widerspruch ein Zeitfenster von 6 Wochen Dauer haben, fehlt im Schreiben der TK.
  • unzureichend und damit rechtswidrig: Die ePA (§ 343 Abs. 1a SGB V) verlangt von den Krankenkassen, dass „bevor sie ihnen eine elektronische Patientenakte ... zur Verfügung stellen, umfassendes und geeignetes Informationsmaterial über die elektronische Patientenakte in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache und barrierefrei zur Verfügung zu stellen (haben) ...“. § 343 SGB V benennt insgesamt 24 vd. Themen, zu denen die Krankenkassen informieren müssen.
  • nicht barrierefrei: § 4 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wird mit dem Brief nicht erfüllt.
  • ungenügend: Es werden nur Links zu weiterführender Info angeboten. Damit werden Menschen von wesentlichen Informationen ausgeschlossen, die nur analoge Informationsquellen nutzen können oder wollen.

Herr Lauterbach, übernehmen Sie!

Mehr dazu bei https://patientenrechte-datenschutz.de/informationsschreiben-der-techniker-krankenkasse-zur-elektronischen-patientenakte-ungenuegend-manipulativ-rechtswidrig-nicht-barrierefrei/
Kategorie[26]: Verbraucher- & ArbeitnehmerInnen-Datenschutz Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3C2
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Tags: #Widerspruch #DigiG #GDNG #opt-out #eGK #ePA #TK #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Freiwilligkeit #Zustimmung #Einwilligungserfordernis #elektronischePatientenakte #RFID #elektronischeGesundheitskarte #eHealth #Zwangsdigitalisierung #Gematik

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04.07.2024 Weg führt in digitale Abhängigkeit

Unsere Daten werden auf teurem Silbertablett geliefert

Digitale Souveränität ist ein erklärtes Ziel der Ampel-Regierung. Mit diesem Versprechen ist die Ampel angetreten und nun macht sie genau das Gegenteil - das was wir seit Jahrzehnten von CDU/CSU kennen. Wir sollen weiter in der Abhängigkeit von den großen US Internetkonzernen bleiben und das betrifft die Digitalisierung im Gesundheitswesen, wie auch bei der Inneren Sicherheit.

Die Bundesbehörden sollen die Bürosoftware von Microsoft in Zukunft weiternutzen, auch dann, wenn sie ab 2029 nicht mehr als lokale Installation, sondern nur noch über die Cloud funktionieren wird. Die Cloudlösung wird nur mit Microsoft Azure und Microsoft 365 laufen. Nun wird gerade versucht auch die Bundesländer davon zu überzeugen, die Delos-Cloud des Bundes mitzunutzen. Diese sollen Verträge mit dem Unternehmen schließen, weigern sich aber noch.

Was ist an Microsoft souverän?

Eine Microsoft-Lösung ist natürlich genauso wenig souverän, wie etwa Cloud-Lösungen von Amazon Web Services (AWS) und Google. Auch die Telekom-Tochter T-Systems bietet nur die Sovereign Cloud "powered by Google Cloud". Nach Jahrzehnten der Abhängigkeit von diesen Giganten wäre ein Umdenken zwingend.

Netzpolitik.org zitiert den Delos-Co-Chefs, Georges Welz, der in einem Heise-Interview ebenfalls einräumte, dass die Delos-Cloud digitale Souveränität nur mit Ablaufdatum bietet. Sie könne, etwa bei einem Handelskonflikt mit den USA, nur einige Monate unabhängig von Microsoft betrieben werden. Wie kann ein Staat darauf seine IT für die Innere Sicherheit oder das Gesundheitswesen aufbauen. Auch die Gematik mit dem Gesundheitsdienstleister Arvato, der zum Bertelsmann-Konzern gehört, steckt in der gleichen Falle.

Sichere datenschutzkonforme Cloudlösungen?

Wieder Zitat Netzpolitik.org: Microsofts Cloud-Services stehen seit Monaten wegen massiver Sicherheitsvorfälle in der Kritik. Und auch die Datenschutzkonferenz der Länder (DSK) bezweifelt, dass Microsoft 365 datenschutzkonform betrieben werden kann. Hintertüren in den Programmen von Microsoft sind wegen des geheimen Quellcodes erst zu finden, wenn sie von Hackern genutzt werden.

Und ein Hacker ist stets dabei, denn der Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act (Cloud Act) verpflichet US Firmen auf staatliche Anordnung hin Daten und Informationen offenzulegen - und das dürfen nicht die Daten der Menschen in Deutschland werden. Das meint auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages.

Wieder einmal wird gerade eine Chance auf eine Wechsel von Dauer vertan, denn CDU/CSU werden nach der nächsten Bundestagswahl das Ruder sicher nicht in Richtung Open Source stellen. Das hat ihre beschränkte Politik in München gezeigt.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/delos-cloud-mit-microsoft-in-die-digitale-abhaengigkeit/
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Tags: #DigitaleSouveränität #Linux #Ampel #DelosCloud #USA #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Netzneutralität #OpenSource #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Microsoft365 #Windows #Gematik #innereSicherheit

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14.05.2024 Der "Europäische Gesundheitsdatenraum"

Kniefall vor Big Tech und Big Pharma

... schreibt Patrick Breyer, Abgeordneter der Piraten im Europäischen Parlament, zu den Plänen der EU einen EU-Gesundheitsdatenraum (EHDS) zu schaffen. In diesem EHDS sollen zu allen Patienten Informationen über jede medizinische Behandlung einschließlich Impfstatus, Medikamente und Schwangerschaften, Labor- und Entlassungsberichte digital gespeichert und europaweit abrufbar gemacht werden. Das schließt die in Deutschland bisher nicht von der elektronischen Patientenakte (ePA) erfassten Privatpatienten mit ein.

Das in Deutschland von der Bundesregierung versprochene Widerspruchsrecht gegen Datenzugriffe aus dem Ausland ist im EU Entwurf nicht vorgesehen. Mit 445 zu 142 Stimmen bei 39 Enthaltungen wurde der Entwurf vom EU Parlament angenommen. Patrick Breyer erklärte zu seiner Ablehnung des Entwurfs:

"Wir Piraten unterstützen die Idee eines EU-Gesundheitsdatenraums, aber nicht um den Preis der Aufgabe des Selbstbestimmungsrechts der Patienten und des Arztgeheimnisses zugunsten von Gesundheitsdatenabgriffen durch Regierungen, Big Pharma und Big Tech. Es gibt nichts intimeres als Informationen über unsere körperliche und geistige Gesundheit, einschließlich unserer Suchtkrankheiten, psychischer Störungen, Schwangerschaftsabbrüche bis hin zu Geschlechtskrankheiten und Reproduktionsstörungen. ...
Diese Verordnung verrät im Profitinteresse der Industrie die Interessen und den Willen der Patienten, um mit ihren identifizierbaren Daten Produkte entwickeln und KI-Algorithmen trainieren zu können. Einer solchen Entmündigung der Patienten erteilen wir Piraten eine klare Absage!"

Nur durch die Initiative von Breyer und anderen Abgeordneten konnte immerhin ein europaweiter Zwang zur elektronischen Patientenakte verhindert werden. Laut Artikel 8h und Erwägungsgrund 13a der Verordnung ist das deutsche und österreichische Widerspruchsrecht gegen die Einrichtung einer elektronischen Patientenakte gerettet. Im Fall eines Widerspruchs werden die Pflichtinformationen nur beim behandelnden Arzt gespeichert.

Wer der elektronischen Patientenakte oder ihrer Auswertung nicht insgesamt widerspricht, ermöglicht damit zwangsweise auch einen grenzüberschreitenden Zugriff darauf durch ausländische Behandler, Forscher und Regierungen. Das von der Bundesregierung geplante Recht speziell grenzüberschreitenden Datenzugriffen widersprechen zu können, ist in der Verordnung nicht rechtssicher vorgesehen.

Über die Gründe, die gegen eine ePA sprechen haben wir bereits mehrfach berichtet, deshalb lohnt es sich, auch seine Argumente genau zu lesen.

Mehr dazu bei https://www.patrick-breyer.de/eu-gesundheitsdatenraum-kniefall-vor-big-tech-und-big-pharma/
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Tags: #EHDS #EuropäischerGesundheitsdatenraum #opt-out #eGK #ePA #PKV #Verbraucherdatenschutz #Datensicherheit #Freiwilligkeit #Zustimmung #Einwilligungserfordernis #elektronischePatientenakte #RFID #elektronischeGesundheitskarte #eHealth #Zwangsdigitalisierung #Gematik

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15.04.2024 Digitalisierung löst keine Probleme im Gesundheitsbereich

"Den kommenden Mangel kann man sich noch nicht vorstellen"

... sagt Gesundheitsminister Lauterbach mit Blick auf den in den kommenden Jahren erwarteten Ärztemangel in Deutschland. Er rechnet zukünftig mit mindestens 50.000 fehlenden Medizinern. Statt dieses Problem seit Jahr(zehnt)en durch eine Reform der Ausbildung und zusätzliche Mittel anzugehen, beschäftigen sich die Gesundheitsminister zuerst mit Milliardeninvestitionen mit der angeblich "allesspeichernden" elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und nun seit 5 Jahren mit der "perfekten" zentralen elektronischen Patientenakte (ePA). Versenkt wurden für die eGK mehr als 6 Milliarden Euro und die Ausgaben für die ePA werden diese Summe demnächst ebenfalls erreichen und die Risiken einer zentralen Speicherung von sensiblen Gesundheitsdaten von Millionen Menschen können wir uns gut vorstellen.

In vielen Beiträgen haben wir auf die Risiken und Pannen dieser beiden Projekte hingewiesen. Einige aktuelle Probleme thematisiert auch der aktuelle Newsletter des Patientenrechte und Datenschutz e.V.

European Health Data Space - EHDS

EU-Parlament und Rat haben sich Mitte März auf einen Verordnungsentwurf für einen Europäischen Gesundheitsdatenraum geeinigt. Versicherte sollen demnach der Weitergabe ihrer Daten zu Forschungszwecken widersprechen können. Die weitere Vorschriften sind so kritisch, dass die Patient:innenrechte zur Makulatur zu geraten drohen. Eine erste (vorläufige) Bewertung ist nachzulesen auf Netzpolitik.org und bei Patientenrechte und Datenschutz e.V.
Widerspruch gegen eine ePA

Vor einem Jahr wurde die ePA zur Zwangs-ePA, d.h. gesetzlich wurde geregelt, dass Jede/r grundsätzlich eine ePA bekommt und erst dann mit einem Widerspruch diese ablehnen kann. Zu den drei gesetzlich möglichen opt-out Verfahren, die ohne die ePA-App möglich sind, schreibt Patientenrechte und Datenschutz e.V.:

  • ePA opt-out - grundsätzliche Ablehnung einer persönlichen ePA,
  • Widerspruch gegen die Integration der Abrechnungsdaten in die ePA, falls man eine ePA hat,
  • Widerspruch gegen gesundheitliche Empfehlungen der Krankenkasse, die diese durch Auswertung der Abrechnungsdaten erzeugen kann.

Unter der Überschrift Wohin mit dem Widerspruch? hatten wir vor einem Jahr über die Ablehnung eines ePA-Widerspruchs durch eine Krankenkasse berichtet. Die Begründung lautete: Wir können den Widerspruch gegen eine ePA erst funktionssicher verbuchen, wenn dafür ein (digitales) System zur Verfügung steht. Obwohl das Recht zum Widerspruch in Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) und Digitalgesetz (DigiG) vorgesehen sind, ist ihre Durchführung praktisch unmöglich. Ein weiterer "Einzelfall" ist hier beschrieben: "Erfahrungen und Erkenntnisse".

Der Verein Patientenrechte und Datenschutz e.V. bespricht sich bei monatlichen Aktiventreffs per Videokonferenz. Bei Interesse an einer Teilnahme kann man sich per E-Mail anmelden unter kontakt@patientenrechte-datenschutz.de.

Mehr dazu bei https://patientenrechte-datenschutz.de/
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Tags: #Widerspruch #DigiG #GDNG #opt-out #eGK #ePA #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Freiwilligkeit #Zustimmung #Einwilligungserfordernis #elektronischePatientenakte #RFID #elektronischeGesundheitskarte #eHealth #Zwangsdigitalisierung #Gematik

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01.01.2024 Gesundheitsdaten in Gefahr

Sensible Daten müssen geschützt werden

Vor allem müssen sie möglichst nicht zentral gesammelt werden - am besten ist es natürlich, sie werden gar nicht erst erfasst. Immer wieder lesen wir Kommentare auf unsere Kritik an der elektronischen Patientenakte (ePA), dass es doch gut wäre, wenn man Doppeluntersuchungen vermeiden könnte und jederzeit auf alle für den Patienten erhobenen Daten zugreifen könnte.

Dazu müssen wir leider immer wieder feststellen:

  • Keine zentrale Datensammlung ist sicher. Das haben auch Hacker insbesondere für Gesundheitsdaten auf dem 37. CCC Kongress wieder unter Beweis gestellt (Gesundheitsdaten nur bedingt sicher ).
  • Mammut-IT-Projekte kosten Unsummen, bringen nur marginale Ergebnisse und erhöhen die Gefahr für unsere Daten (s. alle Berichte über die mehr als 6 Milliarden Euro für die eGK - eine Plastikkarte mit Foto).
    • Die für uns maximal zulässige Instanz für eine zentrale Sammlung wäre die eigene Krankenkasse. Hier könnte uns die Politik sogar entgegenkommen, wenn sie statt Hunderter Krankenkassen eine-für-alle schaffen würde, einschließlich der Privatversicherten.
  • Die Relevanz unserer Gesundheitsdaten für die Forschung nutzt vor allem den Pharmariesen.
  • Die Pseudonymisierung unserer Daten ist keine Anonymisierung und damit langfristig gefährlich.
  • Unsere Gesundheitsdaten sind überhaupt nicht relevant, da sie nur von den gesetzlich Versicherten stammen würden. Die Privatversicherten werden wieder einmal privilegiert behandelt.
  • Das ab heute zwingend gültige eRezept wird sicher nicht ab heute Standard, weil auch die Ärzte es nicht wollen.
    • Wir lehnen weiterhin jede Zwangsdigitalisierung ab, weil sie für viele das Leben schwerer anstatt leichter macht.

Wir verweisen auf einen offenen Brief, den ein Bündnis aus vierzehn zivilgesellschaftlichen Organisationen und Sicherheitsforscher, darunter CCC ebenso wie der Verbraucherzentrale Bundesverband, unter der Überschrift "Vertrauen lässt sich nicht verordnen" an die Verantwortlichen für unsere Gesundheitspoltik verschickt haben. Sie fordern darin, wie Heise.de berichtet, Korrekturen an den Plänen zur weiteren Digitalisierung des Gesundheitswesens, der Mensch sollte dabei im Zentrum stehen.

Kritisiert wird auch, dass künftig bei der Ausgestaltung des "Gesundheitsdatenraums" das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und der Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit lediglich "ins Benehmen gesetzt werden" sollen und kein echtes Mitspracherecht haben sollen. Auch die Patienten selbst sollen weitgehend außen vor bleiben. So ist bisher nirgends geplant, ihnen eine Nutzen, z.B. durch individuelle Informationen zu ihrem Gesundheitszustand, zukommen zu lassen, wenn die angeblich so wichtige Forschung mit ihren Gesundheitsdaten (lebens-) wichtige Ergebnisse bringen sollte.

Selbst eine Gemeinwohlorientierung der Forschungsergebnisse aus unseren Gesundheitsdaten ist nirgends festgeschrieben. Auch hier wird stattdessen nur Politik zur Gewinnmaximierung für die Pharmariesen gemacht.

Bei aller Kapitalismuskritik vergessen wir nicht die vielen Datenschutzmängel:
Alle unsere Artikel zu ePA+Datenverlusten https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=ePA+verlust&sel=meta

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Elektronische-Patientenakte-Zivligesellschaft-und-Sicherheitsforscher-warnen-9572354.html
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Tags: #eGK #ePA #seconduse #Profit #Forschung #Lücke #Widerspruch #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Freiwilligkeit #Zustimmung #Einwilligungserfordernis #elektronischePatientenakte #CCC #Skandale #RFID #elektronischeGesundheitskarte #eHealth #Zwangsdigitalisierung #Gematik

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29.12.2023 Gesundheitsdaten nur bedingt sicher

KIM = Kaos in der Medizin

Eigentlich sollte KIM ein sicherer E-Mail Service für die Medizin, also die Kommunikation zwischen Krankenkassen und Ärzten sein. Etwas ähnliches gibt es auch seit Jahren im Bereich der Justiz für Gerichte und Anwälte. Insofern handelt es sich nicht um die grandiosiste Innovation.

Trotzem ging es schief. Wie auf dem 37. CCC Kongress in Hamburg von dem Münsteraner Sicherheitsforscher Christoph Saatjohann vom Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie (SIT) in Münster und Sebastian Schinzel berichtet wurde, haben insgesamt acht Krankenkassen durch die Gematik den gleichen S/MIME-Key erhalten. Sichere E-Mail beruht auf dem seit den 80-iger Jahren von Phil Zimmermann entwickelten Public-Private-Key Verfahren. In öffentlichen Einrichtungen geschieht das nach dem Standard X.509, während im privaten Umfeld Jede/r seine Schlüsselpaare selbst generieren kann.

Wenn jedoch die Zertifizierungsstellen (CAs) für verschiedene Akteure die gleichen Schlüssel verteilen, dann war es das mit der Sicherheit sensibler medizinischer Daten. Das ist der GAU in der PKI - der Public Key Infrastructure.

Laut den Sicherheitsforschern hatten, wie Heise.de schreibt, einmal drei Krankenkassen denselben im September 2021 ausgestellten Schlüssel, bei einem zweiten Schlüssel fünf. 28% der Bürgerinnen und Bürger seien über diese acht Krankenkassen versichert gewesen. Dieser Vorfall war nicht der erste mit KIM. 2022 wurde eine Log4J-Schwachstelle im KIM-Clientmodul von T-Systems gefunden.

Künftig werden die Schlüssel nun monatlich auf Dopplungen geprüft.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/37C3-Schluessel-fuer-E-Mail-Dienst-KIM-fuer-das-Medizinwesen-mehrfach-vergeben-9583275.html
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Tags: #KIM #Gematik #Telekom #Scheinsicherheit #CCC #X.509 #Zertifizierungsstellen #doppelt #Keys #Schlüssel #Email #PP #GPG #Verbraucherdatenschutz #Datensicherheit #Datenpannen #Datenskandale #eGK #ePA #Datenverluste #Anwaltspostfach

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DigiG und GDNG beschlossen

Widerspruch zur ePA ... nun bald möglich

"Ein Widerspruch gegen ein Noch-Nicht-Gesetz ist nicht möglich." Das war die Aussage der BKK auf einen Widerspruch zur Zwangs-ePA im Frühsommer. Nun ist das Gesetz da und der Weg zum Widerspruch muss möglich sein. Lieber wäre es uns gewesen, wenn der Gesetzgeber im letzten halben Jahr dazu gelernt hätte und auf die Zwangs-ePA verzichtet hätte.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) rät nun:

"Am 14. Dezember 2023 hat der Bundestag in 2./3. Lesung das Digital-Gesetz (DigiG) und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) verabschiedet. Der Gesetzentwurf des DigiG sieht vor, dass die Krankenkassen ab dem 15. Januar 2025 verpflichtet sind, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung zu stellen, sofern die Versicherten nicht nach vorheriger Information innerhalb einer Frist von sechs Wochen gegenüber ihrer Krankenkasse widersprechen. Beide Gesetze sind noch nicht in Kraft getreten."

Danach kann es weiter vorkommen, dass Krankenkassen wie in dem oben beschriebenen Fall den Widerspruch nicht annehmen, eben weil die Gesetze noch nicht in Kraft sind. Spätestens nach der Unterschrift durch den Bundespräsidenten kann sich aber keine Kasse mehr rausreden. Wichtig ist der späteste Termin des Widerspruchs 6 Wochen nach einer Information über die Einrichtung der ePA durch die Krankenkasse.

Welche Gründe es gibt, gegen die Einrichtung einer ePA zu sein, haben wir in vielen Artikeln und auch in zwei Diskussionssendungen bei Alex TV im Offenen Kanal Berlin thematisiert.

Weiterhin ist ein zentraler Kritikpunkt der ungehinderte Zugriff auf unsere Gesundheitsdaten durch (beliebige) "Forschungseinrichtungen", denn das bedeutet im Endergebnis, dass wir zu Versuchskaninchen der Pharmaindustrie werden. Aber auch die fehlende Segmentierung des Zugriffs z.B. auf psychologische Daten und der möglich Missbrauch durch nichtautorisiertes Krankenhauspersonal sind weiterhin zu kritisieren.

Außerdem sehen wir in dieser Zwangsdigitalisierung eine Diskriminierung der Menschen, die durch die Nicht-Inanspruchnahme von Smartphones und Laptops bereits in vielen Bereichen des Lebens von der Teilhabe ausgeschlossen werden.

Mehr dazu bei https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/GesundheitSoziales/eHealth/WiderspruchgegendieePA.html
und alle unsere Artikel zur ePA https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=ePA+eGK&sel=meta
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05.06.2023 ePA: Wohin mit dem Widerspruch?

Widersprechen schwer gemacht

Vor 3 Monaten überraschte Gesundheitsminister Lauterbach die Menschen mit der Ankündigung, dass die elektronische Patientenakte, die ePA, künftig für Jede/n angelegt wird, der nicht dagegen widerspricht. Jahrelang hieß es, dass die ePA freiwillig sei und nur auf Wunsch eines gesetzlich Versicherten erzeugt wird.

Logischerweise muss man bei so einer Ankündigung damit rechnen, dass auch Menschen von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. So weit denken scheinbar weder der Gesundheitsminister noch die Krankenkassen

Hier Auszüge aus einer Antwort der BKK auf einen Widerspruch zur ePA

Ihre elektronische Patientenakte (ePA): Vorsorglicher Widerspruch

Guten Tag Frau ...
danke, dass Sie Ihren vorsorglichen Widerspruch gegen das opt-out-Verfahren der elektronischen Patientenakte (ePA für alle) zu uns gesandt haben.

Derzeit wird vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine Einführung der ePA mit einem Widerspruchsrecht (opt-out-Verfahren) für alle Versicherten bevorzugt. Aktuell wurde die gematik (Gesellschaft für Tetematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) vom BMG mit der Prüfung der Machbarkeit des sogenannten „opt-out-ePA" beauftragt. Dabei geht es um die Bereitstellung und den Zugriff auf die ePA sowie um die Speicherung von Gesundheitsdaten und deren Weitergabe zu Forschungszwecken als pseudonymisierte Datenspende.

Nachdem die gematik diesen Prüfauftrag abgeschlossen hat, können wir mit einem Gesetzesverfahren rechnen. Der Bundesgesundheitsminister geht davon aus, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode - also bis 2024 - auf den Weg zu bringen. Wenn das Gesetz in Kraft ist und die ePA für alle Versicherten automatisch eingerichtet wird, haben Sie die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen.

Juristisch existiert weder das Gesetz noch die Umsetzung. Der juristischen Logik zufolge können wir einen vorsorglichen Wklerspruch nicht bearbeiten.

Bitte sehen Sie es uns nach, dass wir Ihnen heute keine anderen Informationen geben können. Wir halten Sie über den Stand der Dinge in unserem Kundenmagazin proFIT und auf den Social-Media-Plattformen auf dem Laufenden.

Haben Sie Fragen? Ich bin gern für Sie da. ...

Wir haben Fragen!

  • Bewegt sich der Gesundheitsminister außerhalb der Legalität? Wie kann er "eine Einführung der ePA mit einem Widerspruchsrecht (opt-out-Verfahren) für alle Versicherten bevorzugen", wenn dies überhaupt nicht dem derzeitigen gesetzlichen Rahmen entspricht?
  • Vielleicht hätte den Mund halten sollen, bis "die Prüfung der Machbarkeit des sogenannten opt-out-ePA" abgeschlossen ist.
  • Wann soll denn nun die Zwangs-ePA kommen - zum 1.1. 24 oder erst zum 1.1.25?
  • "Wenn das Gesetz in Kraft ist und die ePA für alle Versicherten automatisch eingerichtet wird, haben Sie die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen."Nein! Ich will widersprechen bevor sie für mich eingerichtet ist!
  • Warum sind die Krankenkassen nicht in der Lage, sich die Wünsche ihrer Kunden zu merken, um sie dann gegebenfalls umzusetzen?

Mit der letzten Frage kommt man auch zum Hauptproblem: Die Krankenkassen haben eine umfangreiche IT-Struktur zur Speicherung, zur Kontrolle und zur Abrechnung ihrer Leistungen. Sie sollten aus finanziellen Gründen auch das größte Interesse an der Vermeidung von Doppeluntersuchungen haben. Sie könnten ohne den Milliardenaufwand, den der Staat über Jahrzehnte in die (mißlungene) eGK (elektronische Gesundheitskarte) und die ePA gesteckt haben, eine abgespeckte datenschutzkonforme ePA realisieren. Das Problem diverser verschiedener IT-Systeme bei den verschiedenen Krankenkassen wäre sicher ein Hindernis, aber es wäre von "Staats-wegen" lösbar, wenn man es wagen würde in deren Kleinstaaterei einzugreifen.

Ob die Wünsche der Pharmaindustrie nach "pseudonymisierten Forschungsdaten" dann zusätzlich realisiert werden sollten - wie es die jetztige ePA-Planung vorsieht, muss erstens die Politik und dann für den konkreten Fall der einzelne Patient selbst und freiwillig entscheiden.

Mehr dazu in unseren bisherigen Artikeln zur ePA bei https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=eGK+ePA&sel=meta
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17.03.2023 Wenige Vorteile, viele Nachteile bei der ePA

Die digitale Gesellschaft mit der Brechstange erzeugen

Warum müssen wir uns jetzt innerhalb eines Monats zum 3. Mal mit der ePA, der elektronischen Patientenakte, beschäftigen? Eigentlich dachten wir, das Thema vor 2 Jahren mit 2 ausführlichen Analysen und dem Hinweis auf Zwangsdigitalisierung grundlegend geklärt zu haben.

Ja, und diese Warnungen waren scheinbar nicht nur durch uns so erfolgreich, dass nach 2 Jahren ePA genau 0,7% der gesetzlich Versicherten sich eine ePA haben anlegen lassen. Genau deshalb kommt nun die Zwangs-ePA mit dem Opt-Out, einem aktiven Widerspruchsverfahren für jede/n Einzelne/n. Dachten wir bis zu seinem Amtsantritt, wir hätten (endlich mal) einen Gesundheitsminister vom Fach, so ist sein Geschwafel zur ePA nur zum Lachen:

"Der Sachverständigenrat hat sich Lösungen angeschaut in Ländern, die das sehr gut machen … Estland z.B. … wo es eine sogenannte Blockchaintechnologie gibt … wo man gut prüfen kann, wer sich in ein System einlinkt und das dann sanktionieren kann."

Wie bitte? Mit der ePA kann man Hacker schneller verhaften, oder was soll das heißen?

Gemeinwohl oder private Profitinteressen

Bei dieser Frage sind die Möglichkeiten von Hackern nicht unwichtig, jedoch erhöht der Minister deren Chancen mit jeder zusätzlichen (zentralen) Speicherung unserer sensiblen Gesundheitsdaten. Simone Hörrlein fasst auf Rubikon die ganze Misere der ePA so zusammen:

  • Der Wechsel vom Opt-In zum Opt-out-Verfahren soll die Vorgaben der EU umzusetzen, die immer vehementer eine Europäische Gesundheitsunion fordert.
  • (Gesundheits-) Daten können nach der DSGVO nur verarbeitet werden, wenn dazu ein Zweck oder ein Gesetz das erfordert. Damit wird eine Änderung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) die rechtliche Basis für die Zwangs-ePA. Bisher garantieren § 343 Abs.1 Ziffer 3 und 4 SGB die Freiwilligkeit duch das Opt-In.
  • Die ganze für die (auch schon größtenteils private) Gesundheitsversorgung aufgebaute (Telematik-) Infrastruktur ist ein PPP Unternehmen. Nominell hat das Gesundheitsministerium an der Gematik 51% Anteil, aber die anteren "Partner" verdienen dabei das Geld.
  • "Und weil das so ist, haben wohl eher die PPP-Kritiker recht, die meinen, dass öffentlich-private Partnerschaften die Grenzen zwischen legitimen öffentlichen Zwecken und privaten, gewinnorientierten Aktivitäten verwischen, sodass die Öffentlichkeit aufgrund von Eigeninteressen und Profitgier oft den Kürzeren zieht".*
  • Zu den privaten Firmen, allen voran in der Gematik die Bertelsmann Stiftung, kommen noch die Lobbyvertreter von BZÄK, DAV, DKG, GKV-SV, KBV, KZBV und PKV hinzu, die jeweils ihre Eigeninteressen durchsetzen wollen. Bei der ePA war es interessant, dass sich die PKV bei den ersten Tests mit all seinen Problemen dezent zurückgehalten hat und die Pflicht für eine ePA für Privatversicherte hinten anstellte - Kosten wollte man sich nicht aufhalsen.
  • Nun rückt bei einer Zwangs-ePA auch das Interesse der "Forschung" in den Vordergrund. Die Daten sollen anonymisiert - real nur pseudonymisiert - der Forschung zur Verfügung gestellt werden. Das wäre diskutabel, wenn es die staatliche Hochschulforschung beträfe, aber hier stehen die Pharmakonzerne bereits in den Startlöchern.
  • Alles deutet in Richtung einer lohnenderen Verwertung unserer Gesundheitsdaten, von einer dadurch beseren Gesundheitsversorgung bleiben nur die Allgemeinplätze in den Werbebroschüren der oben genannten Verbände.
  • Im Gegenteil: Die Stiftungen Münch und Bertelsmann, die in ihrem Rechtsgutachten zu dem Schluss kamen, dass die Umstellung der ePA auf das Opt-out-Verfahren datenschutzrechtlich problemlos sei, haben auch mit einer Studie der Bertelsmann-Stiftung den Abriss von 700 Krankenhäusern initiiert und festgestellt, dass die Zahl der Krankenhausaufenthalte bis 2030 auf 14 Millionen pro Jahr gesenkt werden kann.

*) zur PPP Kritik: "In der sehr lesenswerten Broschüre „History RePPPeated — Warum öffentlich-private Partnerschaften kein Erfolgsmodell sind“, hat die Heinrich-Böll-Stiftung detailliert die Probleme solcher Projekte untersucht. Alle 10 Projekte waren mit hohen Kosten für die öffentliche Hand und übermäßigen Risiken für den öffentlichen Sektor verbunden und wurden damit zu einer schweren Belastung für die Bevölkerung."

Wie soll dabei die Versorgung der Menschen besser werden? Das Zauberwort dazu heißt KAS+. Es soll dass bundesweit erste forschungsunterstützende klinische Arbeitsplatzsystem werden, mit dem Krankenversorgung und medizinische Forschung fest miteinander verbunden werden. In diese Entwicklung wird z.Zt. das Geld der Steuerzahler und der gesetzlich Versicherten versenkt, nachdem diese zuvor über Jahrzehnte erst die eGK, die Gesundheitskarte und nun die ePA finanziert haben.

Der European Health Data Space

Das Ziel ist dann bis 2030 - real wohl eher 2040, wenn man an eGk und ePA denkt - der "European Health Data Space" mit dem Aufbau einer eHealth-Diensteinfrastruktur (eHDSI) sein. Simone Hörrlein stellt dazu fest: Im Mai 2021 startete die EU-Kommission das EHDS-Gesetzgebungsverfahren, ein Jahr später wurde der erste Kommissionsentwurf "Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den europäischen Raum für Gesundheitsdaten" vorgelegt.

Noch viel mehr zu den Lobbyverbänden und privaten Interessen, aber auch zu den Absichten der EU und der WHO finden sich in dem verlinkten Artikel auf Rubikon.

Mehr dazu bei https://blog.fefe.de/?ts=9af77861
und https://www.rubikon.news/artikel/legalisierter-datenklau
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aktionfsa@diasp.eu

15.03.2023 Der europäische Gesundheitsdatenraum

So wird das nichts!

Der "European Health Data Space" - ein digitaler Raum, in dem ich europaweit mein eRezept einlösen kann und der Arzt am anderen Ende der EU zur Behandlung einfach meine ePA, meine elektronische Patientenakte aufschlägt und mich sofort angemessen behandeln kann. Das wird wohl eine unerfüllbare Wunschvorstellung bleiben und in den nächsten Jahren nur die Profite der beteiligten Unternehmen in den Himmel wachsen lassen.

In der Präambel des ersten Vorschlags der Europäischen Kommission zum Europäischen Raum für Gesundheitsdaten heißt es vollmundig:

"... die COVID‑19-Pandemie [hat] noch stärker gezeigt, wie wichtig elektronische Gesundheitsdaten für die Entwicklung von Strategien zur Bewältigung von Gesundheitskrisen sind."

Wenn wir dabei an die Corona-Warn-App und das gleich parate Konkurrenzprodukt, die Luca App denken, können wir über diesen Satz nur lachen. Aber auch wir sind neugierig, wie eine europäisch einheitliche Gesundheitsversorgung geschaffen werden könnte und wir haben auch nichts gegen ein europaweites eRezept.

Was ist geplant?

Es wird im "European Health Data Space" mit Schlagworten um sich geworfen und auf gelungene Digitalvorhaben anderer Länder, wie die Patientenakte in Estland oder Finnland verwiesen. Warum werden da nicht Österreich und die Schweiz referenziert, die auch schon erfolgreicher sind als wir?

Allerdings müssen wir stutzig werden, wenn nach den Schlagworten sofort über den sogenannten „primary use“ und noch einen „secondary use“ – also eine Verwendung von Gesundheitsdaten über den eigentlich Primärzweck der Behandlung und Versorgung hinaus, geschrieben wird. Dabei kann es um die Nutzung unserer sensiblen Gesundheitsdaten für die Forschung gehen, aber auch ganz profane kommerzielle Zwecke.

Wenn man über solche (Profit-) Möglichkeiten nachdenkt, dann gehört es sich mindestens den Menschen eine Widerspruchsmöglichkeit anzubieten. Weder ein Opt-Out oder Opt-In Verfahren sind bisher vorgesehen, aber es wird darüber "diskutiert". Aber auch dieses (noch nicht vorhandene) Widerspruchsrecht wird an anderer Stelle wieder eingefangen, in dem "Data Holders", das sind eventuell Ärzte und in jedem Fall Krankenhäuser, Gesundheitsdaten für den „secondary use“ bereitstellen müssen.

Anonym - pseudonym

Unsere Gesundheitsdaten sollen für den „secondary use“ pseudonymisiert werden und dadurch "weitgehend anonym" sein. Wie weitgehend das ist, hängt von einer eventuell seltenen Krankheit und einer bestimmten Blutgruppe und ... weiteren spezifischen Merkmalen ab. Je mehr Daten gesammelt werden, umso leichter ist jemand identifizierbar. Und es ist schon erstaunlich, was nach dem Vorschlag alles zu den Gesundheitsdaten gehören soll. Umgekehrt ist die Definition der Verarbeitungszwecke sehr unscharf. So kann man sich unter "Training, Erprobung und Bewertung von Algorithmen, auch in Medizinprodukten, KI-Systemen und digitalen Gesundheitsanwendungen, die zur öffentlichen Gesundheit oder sozialen Sicherheit beitragen" alles mögliche vorstellen.

Immerhin sollen die damit trainierten KI-System keine "Entscheidungen zum Schaden einer natürlichen Person" treffen dürfen. Und wenn sie es doch tun?

Bis zur Ausformulierung und dem Inkrafttreten des "European Health Data Space" im Jahr 2025 wird noch einiges klarzustellen sein ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/european-health-data-space-ein-datenraum-voller-ungereimtheiten/
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aktionfsa@diasp.eu

05.03.2023 Die "Zwangs-ePA" ist da

Elektronische Patientenakten für alle?

So, wie wir es schon vor zweieinhalb Jahren mehrfach vorhergesagt haben, soll nun die "Zwangs-ePA" eingeführt werden. Nachdem nach 2 Jahren elektronischer Patientenakte (ePA) nur 1% der gesetzlich Versicherten sich von ihrem Arzt eine ePA haben anlegen lassen, will Gesundheitsminister Lauterbach unter dem Jubel der Bertelsmann-Stiftung eine "Widerspruchslösung" einführen. Der Arzt kann für den Patienten eine ePA anlegen, solange dieser nicht widerspricht.

Wie man bei 1% Beteiligung nach mehrmaliger Werbung per Brief in jeden betroffenen Haushalt von "breiter Zustimmung" sprechen kann, bleibt sicher das Geheimnis von Bertelsmann. Es soll an dieser Stelle aber kein Geheimnis bleiben, dass "Arvato [ist] als einer von insgesamt acht Geschäftsbereichen des Bertelsmannkonzerns ein weltweit tätiges Dienstleistungsunternehmen mit Hauptsitz in Gütersloh" ist. (https://de.wikipedia.org/wiki/Arvato)

Arvato betreibt für die Gematik das "Gesundheitsnetz" und hat für dieses, vom Internet durch "Connectoren" abgetrennte Netz, in allen Arztpraxen und Krankenhäusern viel Technik installieren dürfen. Diese Technik wurde nach vielen Pannen mehrfach aufgerüstet. Alle diese Kosten durften die Krankenversicherungen und das Gesundheitsministerium, damals angeführt von Minister Spahn, tragen. (s. z.B. Bundesrechnungshof will GEMATIK prüfen , Google hantiert mit Millionen Patientendaten , Herr Spahn will die Verantwortlichkeiten verwischen , Elektronische Patientenakte - Top oder Flop? , Gesundheitsdaten sicher ... für 10 Minuten , Sicherheitslücke(n) in der ePA , ...)

Im Endergebnis zahlt der Steuerzahler und die gesetzlich Versicherten für ein Monster, dessen Sinn und Zweck - die Vermeidung von Doppeluntersuchungen - auch durch die Krankenkassen zu kontrollieren wäre. All dies läuft unter dem Motto "mehr Digitalisierung" ohne realistische Betrachtung des wirklichen Kosten-Nutzen-Verhältnis. Und dann sind da noch die Gefahren, die die Zwangsdigitalisierung mit sich bringt, wie z.B. Sicherheitslücke(n) in der ePA und Das Video-Ident Verfahren ist kaputt und Gesundheitsdaten sicher ... für 10 Minuten.

Die letzte geplante Millionen-teure Renovierung aller "Connectoren" ist auch noch total überflüssig, wie der CCC nachgewiesen hat, wie in ct-Heft 23 ab S. 15 zu lesen ist: "Der Austausch von 130.000 Hardware-Konnektoren bis Ende 2024, den die gesetzlichen Krankenkassen mit mindestens 300 Millionen Euro finanzieren sollen, ist technisch unnötig. Dies müssen die für die Telematische Infrastruktur zuständige Gematik sowie die drei Hersteller CGM, Secunet und RISE ebenfalls gewusst haben."

Wieder einmal wird das für eine vernüftige Gesundheitsversorgung nötige Geld für Hardware vergeudet. Die ct schreibt weiter: "Und nun liefert ein kleines Hacker-Team in seiner Freizeit innerhalb von nicht mal zwei Wochen eine Referenzimplementierung, mit der man die Laufzeit der Konnektoren einfach dadurch verlängern könnte, dass Software-Patches ausgespielt werden. Dies lässt keinen anderen Schluss zu, als dass die zu 51 Prozent vom Bund kontrollierte Gematik die wirtschaftlichen Interessen eines Hersteller-Oligopols offenbar schwerer gewichtet als die finanzielle Entlastung der Versicherten. Eine kostengünstige Softwarelösung wurde offensichtlich mit Absicht jahrelang zurückgehalten. Den Schaden tragen die Ärzte und Patienten."

Dem ist nichts mehr hinzuzufügen außer - Schluss mit der Zwangsdigitalisierung!

Mehr dazu bei https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2023/februar/elektronische-patientenakte-geplante-widerspruchsloesung-trifft-auf-breite-zustimmung
und https://www.heise.de/news/Gematik-Datenschuetzer-streiten-ueber-kuenftigen-Schutz-von-Gesundheitsdaten-7520433.html
und c't 2022, Heft 23, S.15 ff
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Tags: #eGK #ePA #Hack #Arbeitnehmerdatenschutz #SoftwareUpdate #Lücke #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Freiwilligkeit #Zustimmung #Einwilligungserfordernis #elektronischenPatientenakte #CCC #Skandale #RFID #elektronischeGesundheitskarte #eHealth #Zwangsdigitalisierung #Gematik

felix@pod.pc-tiede.de

Eigentlich will ich nicht auf Twitter linken, aber dieses Mal mache ich eine Ausnahme.

https://twitter.com/LilithWittmann/status/1568122532355604484

Dazu fällt mir nur ein, daß ein Entwickler sich neulich bei nano quasi unwidersprochen (ich habe das nicht vollständig gesehen und werde das auch nicht) dahingehend geäußert hat, daß der deutsche #Datenschutz und die Datensicherheitsvorgaben ihm im Weg stünden. In anderen Ländern sei das anders und alles viel einfacher.

Dem Entwickler aus der Sendung sei hiermit ans Herz gelegt, sich ein anderes Betätigungsfeld zu suchen.
Oder ein anderes Land, in dem sein Job einfacher ist.

Der #gematik kann ich leider nur ins Gebetbuch schreiben, daß ich persönlich diese "Digitalisierung" unter den gegebenen Umständen keinesfalls nutzen werde.
Viel brisanter als meine #Gesundheitsdaten ist wohl nur noch meine Browserhistorie, die ich immerhin mit ToR und Systemverschlüsselung schützen kann.
Beim E-Rezept bin ich auf Gedeih und Verderb den Spezialexperten ausgeliefert.
Nein, danke.

Und an meinen lieben Krankenversicherer sei noch kurz die Bitte gerichtet, mich nicht mehr länger mit Aufforderungen zur Preisgabe meines körperlichen (Un-)Zustandes über die Nutzung von Fitness-Trackern oder gar einer an die gematik angebundenen "Äpp" samt Zugriff auf die Versichertenkarte, noch dazu auf dem inhärent unsicheren Smartphone, zu belästigen.
Das wird nicht passieren, egal, welche leeren Versprechungen zum Datenschutz, auf den ihr dank gematik gar keinen Einfluß habt, ihr mir mitgebt.

#rant