#ersatzfreiheitsstrafe

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10.04.2024 Ersatzfreiheitsstrafen abschaffen!

10. April Fredom Day

Zum heutigen "Freedom Day" appelliert freiheitsfonds.de an die Kommunen und Länder die Strafverfolgung für das Schwarzfahren abzuschaffen. Erster Ansprechpartner für diesen Appell ist Bundesjustizminister Buschmann, der den von den Nazis 1935 ins StGB aufgenommenen Tatbestand § 265a jederzeit löschen könnte.

Freiheitsfonds.de stellen fest: Tausende Menschen landen jedes Jahr im Gefängnis, weil sie sich kein Ticket für den öffentlichen Nahverkehr leisten konnten. Bis zu ein Jahr sitzen die Leute in Haft. Die Betroffenen sind überwiegend arbeitslos (87%), ohne festen Wohnsitz (15%) und suizidgefährdet (15%).

Mehr als zwei Drittel der Bevölkerung (69%) unterstützen die Abschaffung dieses Wahnsinns. Wegen nichtgezahlter 60€ müssen Menschen ins Gefängnis. Ihr dortiger Aufenthalt kostet den Steuerzahler rund 200€. Deshalb sammelt freiheitsfonds.de seit Jahren Geld, um die säumigen Zahler aus dem Gefängnis zu holen.

Bis heute wurden durch diese Aktion für den Steuerzahler 12,9 Millionen Euro eingespart, 911 Personen freigekauft und 166 Haftjahre lösten sich für die Betroffenen in Wohlgefallen auf.

Ein positives Signal kommt bereits seit Jahren aus Bremerhaven, wo die Bremerhavener Verkehrsbetriebe seit 2012 keine Strafanträge wegen fehlender Tickets stellten. Freiheitsfonds.de zitiert hierzu Hans-Jürgen Jahnke, Prokurist bei Bremerhaven Bus in der Taz: "Der Aufwand, den wir allein betreiben müssen, um Adressen herauszufinden, steht in keinem Verhältnis zum finanziellen Nutzen."

Mehr dazu bei https://freiheitsfonds.de/
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18.08.2022 Für die Abschaffung von "Ersatzfreiheitsstrafen"

Richtigstellung vom Justizminister gefordert

Das Grundrechtekomitee informiert uns in seinem aktuellen Newsletter über einen Offenen Brief an Justizminister Buschmann. Darin wird dieser kritisiert falsche Aussagen im Zusammenhang mit der geplanten Abschaffung von "Ersatzfreiheitsstrafen", also z.B. gegen Schwarzfahrer, gemacht zu haben. Aktion Freiheit statt Angst hat sich schon mehrmals für die Abschaffung, bzw. Umwandlung von "Ersatzfreiheitsstrafen" in Ordnungswidrigkeiten ausgesprochen.

Worum geht es?

Der Offene Brief nimmt Bezug auf ein Interview mit der Funke Mediengruppe, erschienen im Artikel „Buschmann prüft geringere Strafen fürs Schwarzfahren“, am 17. Juli 2022 in der WAZ. Im Rahmen dieses Interviews wurden auf Basis seiner Aussagen falsche Informationen veröffentlicht. Aufgegriffen von AFP und Reuters fanden diese weite Verbreitung.

Kritisiert wird seine falsche Aussage: Schweden habe „die Ersatzfreiheitsstrafe so gut wie abgeschafft, und dann gemerkt, dass die Zahlung von Geldstrafen heftig ins Stocken geraten ist.

Richtig ist viel mehr: Schweden hat die Ersatzfreiheitsstrafe nie vollständig abgeschafft und führt sie dementsprechend auch jetzt nicht wieder ein, um eine Art „Experiment“ rückgängig zu machen. Das schwedische System ist so konzipiert, dass auf das Mittel der Inhaftierung bei nicht bezahlten Geldstrafen nur äußerst selten zurückgegriffen wird, ein System, das seit Jahrzehnten so funktioniert.

Daten der frühen 1980er Jahre zeigen, dass damals pro Jahr etwa 29 Personen inhaftiert wurden, und für das Jahr 2019 zeigen Daten, dass von 63.658 Fällen, in denen eine Geldstrafe verhängt wurde, 13 Personen ins Gefängnis mussten, weil sie ihre Strafen nicht bezahlt hatten.

Aktuelle Zahlen: Zwischen Januar 2017 und September 2022 wurden nur 47 Fälle an die Staatsanwaltschaft verwiesen, bei denen eine Inhaftierung in Frage kam. In Schweden werden nur Menschen inhaftiert, die ihre Strafzahlung verweigern, nicht aber solche, die sie nicht bezahlen können.

Auch Buschmanns Aussage: "Studien zeigen, dass Betroffene oft erst dann zahlen, wenn sie merken, dass tatsächlich das Gefängnis droht." ist falsch und reproduziert nur eine seit Jahrzehnten wiederholte, aber empirisch nicht abgesicherte Meinung, dass die Drohung mit Inhaftierung zur Zahlung führen würde. Nur 15 % der Personen in Ersatzfreiheitsstrafen verfügen über ein Einkommen, das nicht aus Transfer- oder Unterstützungsleistungen (wie ALG II) besteht.

_Diesem Offenen Brief können wir uns nur anschließen!:

Mehr dazu bei https://www.grundrechtekomitee.de/details/offener-brief-an-bundesjustizminister-buschmann-richtigstellung-bzgl-ersatzfreiheitsstrafe-erbeten
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19.06.2022 Wie viele sitzen wegen "Schwarzfahrens" im Knast?

Genaues weiß man nicht ...

Fragt man die Länderregierungen, wie viele Menschen wegen des "Erschleichens von Leistungen" nach §265a, also dem Fahren ohne Fahrschein oder bei diesem Wetter eher dem Sprung über den Zaun eines Schwimmbads im Gefängnis gelandet sind, so herrscht bei vielen Ämtern schweigen.

Wollt ihr mehr Daten sammeln oder weniger?

Falsche Frage, nächste Frage! Wir sind für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und die Wahrung der Privatsphäre des Einzelnen - aber wir sind auch gleichzeitig für eine transparente Staatsmacht und Verwaltung, die unsere Fragen genau beantworten kann.

So können einige Landesregierungen die einfache Frage nach einem Gefängnisaufenthalt nach einer Anzeige wegen §265a nicht beantworten, da das weitere Verfahren angeblich nicht durchsuchbar in den Statistiken zu finden ist.

Glücklicherweise hat das FragDenStaat-Team ein Projekt entwickelt, das es erlaubt kleine Anfragen aus Bundes- und Landesparlamenten zentral zu durchsuchen und zusammenzustellen. Manuell hätte man sonst in 17 verstreuten Systemen suchen müssen.

Für Verurteilungen nach §265a ergeben sich im Jahr 2020 insgesamt 43.134 Verurteilungen. Sucht man nun wieder nach Gefängnisaufenthalten, so muss man auf die einzelnen Länder zurückgehen. Für Berlin ergibt sich Im Jahr 2021, dass 305 Personen mindestens einen Tag hinter Gittern saßen, weil sie die 3€ für einen Fahrschein nicht aufbringen konnten oder wollten und es bleibt wieder die offene Frage: wie viele Tage Gefängnisaufenthalt zu je 200€ musste Berlin dafür investieren? Vor Weihnachten konnten wir wenigstens über die Befreiung von 21 Betroffenen berichten (Aktivisten befreien 21 Berliner aus dem Gefängnis ).

Zu Zeiten des 9€ Tickets wäre nun wirklich der Augenblick den §265a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen und daraus eine "normale" Ordnungswidrigkeit zu machen. Darüber hinaus sind dringend Perspektiven für die Finanzierung des ÖPNV zu denken und zu planen, wenn ein Umstieg weg vom Auto wirklich gewollt ist. Österreich macht es uns mit einem 365€ Jahresticket vor, genauso, wie uns die Schweiz vorlebt, was ein funktionierender Taktfahrplan ist.
Statt 9€ Tickets für 3 Monate wären 18€ Tickets für ein halbes oder 35€ Tickets für ein ganzes Jahr (wie in Österreich) ein Modell gewesen, aus dem man wirklich Erfahrungen für die Zukunft hätte ziehen können.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/datenluecke-wie-viele-menschen-sitzen-wegen-fahren-ohne-ticket-im-gefaengnis/
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