#buschmann

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12.04.2024 Offener Brief zur Reform des §129 StGB

Klimaproteste als "kriminelle Vereinigung"?

Amnesty International fordert dazu auf, einen Offenen Brief an Justizminister Buschmann zu unterschreiben und zu fordern, dass FRIEDLICHER PROTEST NICHT KRIMINALISIERT WERDEN DARF! Veränderung braucht Protest! Sei es bei Pride-Demos fur LGBTI-Rechte, Demos für Antirassismus oder Klimagerechtigkeit. Doch gerade "störender" oder "unbequemer" Protest wird in Deutschland als kriminell abgestempelt.

Amnesty schreibt: In Deutschland wird der Paragraf 129 aus dem Strafgesetzbuch auf Bildung einer "kriminellen Vereinigung" benutzt, um unliebsame Proteste zu verfolgen. Davon sind aktuell auch Klimaaktivist*innen der Letzten Generation betroffen. Wir fordern zum Schutz der Versammlungsfreiheit eine Reform des §129 StGB!

Warum ist der §129 StGB aus Sicht der Menschenrechte so problematisch

Schon ein anfänglicher Verdacht erlaubt es den Ermittlungsbehörden, einschneidende Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen oder Überwachungsmaßnahmen zu ergreifen. Diese sind außerdem nicht auf die konkreten Tatverdächtigen beschränkt, sondern können ihr gesamtes Umfeld betreffen. All das hat nicht nur extreme Konsequenzen für die unmittelbar Betroffenen, sondern wirkt abschreckend auf ganze Bewegungen und ist deshalb ein Angriff auf die Zivilgesellschaft.

Wir fordern:

  • Es muss sichergestellt werden, dass § 129 StGB nicht gegen friedliche Protestierende angewandt wird.
  • Das Justizministerium muss kriminalisierende Aussagen und Forderungen nach Strafverfolgung nach § 129 StGB unterlassen und sicherstellen, dass Protestierende nicht mehr kriminalisiert werden.
  • Das Justizministerium muss endlich einen Reformvorschlag vorlegen, der verhindert, dass § 129 StGB gegen politischen Protest benutzt wird.

Der Offene Brief an Minister Buschmann kann hier gelesen und unterschrieben werden.
Mehr dazu bei https://www.amnesty.de/protest-demonstrationen-schuetzen-protect-the-protest
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Tags: #Amnesty #OffenerBrief #Buschmann #Justiz #§129 #Verfolgung #Versammlungsrecht #Anonymisierung #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Demonstration

aktionfsa@diasp.eu

10.04.2024 Ersatzfreiheitsstrafen abschaffen!

10. April Fredom Day

Zum heutigen "Freedom Day" appelliert freiheitsfonds.de an die Kommunen und Länder die Strafverfolgung für das Schwarzfahren abzuschaffen. Erster Ansprechpartner für diesen Appell ist Bundesjustizminister Buschmann, der den von den Nazis 1935 ins StGB aufgenommenen Tatbestand § 265a jederzeit löschen könnte.

Freiheitsfonds.de stellen fest: Tausende Menschen landen jedes Jahr im Gefängnis, weil sie sich kein Ticket für den öffentlichen Nahverkehr leisten konnten. Bis zu ein Jahr sitzen die Leute in Haft. Die Betroffenen sind überwiegend arbeitslos (87%), ohne festen Wohnsitz (15%) und suizidgefährdet (15%).

Mehr als zwei Drittel der Bevölkerung (69%) unterstützen die Abschaffung dieses Wahnsinns. Wegen nichtgezahlter 60€ müssen Menschen ins Gefängnis. Ihr dortiger Aufenthalt kostet den Steuerzahler rund 200€. Deshalb sammelt freiheitsfonds.de seit Jahren Geld, um die säumigen Zahler aus dem Gefängnis zu holen.

Bis heute wurden durch diese Aktion für den Steuerzahler 12,9 Millionen Euro eingespart, 911 Personen freigekauft und 166 Haftjahre lösten sich für die Betroffenen in Wohlgefallen auf.

Ein positives Signal kommt bereits seit Jahren aus Bremerhaven, wo die Bremerhavener Verkehrsbetriebe seit 2012 keine Strafanträge wegen fehlender Tickets stellten. Freiheitsfonds.de zitiert hierzu Hans-Jürgen Jahnke, Prokurist bei Bremerhaven Bus in der Taz: "Der Aufwand, den wir allein betreiben müssen, um Adressen herauszufinden, steht in keinem Verhältnis zum finanziellen Nutzen."

Mehr dazu bei https://freiheitsfonds.de/
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Tags: #freiheitsfonds.de #FreedomDay #Buschmann #Justizminister #schwarzfahren #Soziales #Gleichberechtigung #Gender #Diskriminierung #Ungleichbehandlung #HartzIV #Gewerkschaft #Mitbestimmung #Transparenz #Informationsfreiheit #Kosten #Ordnungswidrigkeit #Straftat #Ersatzfreiheitsstrafe #erschleichen #Gefängnis

adolar@diaspora.psyco.fr

Deutscher Schlingerkurs in der EU: Immer wieder Jein | tagesschau.de https://www.tagesschau.de/ausland/europa/deutschland-in-der-eu-100.html

In der RegPK wird aber immer wieder Friede, Freude, Eierkuchen vorgespielt. Allerdings taucht in den Kommentaren auf YouTube immer wieder in Bezug auf Sprecher von FDP-geführten Ministerien der Vorschlag auf, diese Person könne eigentlich auch zu Hause bleiben, es gäbe dadurch keinen Informationsverlust...

#FDP #Ampel #Politik #Wissner #Buschmann #Lindner

sascha@loma.ml

Meinung | Ich finde es ja gut das 2025 Endlich eine Regelung für Verantwortungsgemeinschaften kommen soll, aber warum wird das auf maximal sechs Personen begrenzt?

Ich habe eben diesem Beitrag gelesen, in welchen es darum geht das im Jahr 2025 eine rechtliche Regelung von Verantwortungsgemeinschaften kommen soll. Für meinen Geschmack kommt das zum einen viel zu spät, ist zum zweiten viel zu umständlich und zum dritten frage ich mich warum es auf maximal sechs Personen beschränkt werden soll. In diesem Bereich könnte man schon sehr viel weiter sein und das Recht schon lange an die bestehenden gesellschaftlichen Verhältnisse angepasst haben.

Wie ist Eure Meinung dazu?

Tags: #Meinung #Verantwortungsgemeinschaften #2025 #Rechtliche-Regelung #Bundesregierung #Buschmann #Sascha #2024-02-04

aktionfsa@diasp.eu

Strafverschärfung Paragraf 184b StGB ging voll daneben

Vorwärts, rückwärts, seitwärts ...

Das EU-Überwachungsprojekt Chatkontrolle kommt nicht aus den Schlagzeilen. Erst vor 2 Tagen mussten wir berichten, dass Europol bei noch mehr möglichen Straftaten die Überwachung der Inhalte unserer Kommunikation will.

Diesmal nun 2 Gegenstimmen:

  • So hat der ehemalige Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) Christopher Vajda ein Gutachten zur Chatkontrolle-Verordnung erstellt. In dem 38-seitigen Gutachten (PDF), das der Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer auf seiner Webseite veröffentlicht hat, kommt Vajda, wie netzpolitik.org berichtet, zu folgender Einschätzung:
  • Zusammenfassend komme ich zu dem Schluss, dass die in der Verordnung vorgesehene Anordnung zur Detektion von Daten wahrscheinlich gegen die Artikel 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union („die Charta“) verstößt.
  • Die zweite Gegenstimme kommt von Justizminister Buschmann, der die Strafrechtsverschärfung für die „Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte“ (§184b StGB) rückgängig machen möchte. Jurist:innen hatten die Verschärfung bereits bei der Reform von 2021 im damaligen Gesetzgebungsprozess kritisiert.

In der Folge dieser Gesetzesverschärfung sind unzählige Verfahren gegen Minderjährige (etwa 40% der Fälle) entstanden, die sich einvernehmlich gegenseitig Bilder von sich zugeschickt haben. Im Falle von Chatgruppen können sogar alle Mitglieder der Gruppe belangt werden, was den Ermittlungsbehörden einen riesigen Arbeitsaufwand beschert. Die Staatsanwaltschaft muss nach dem Gesetz sogar eine Lehrerin anklagen, die bei einer 13-jährigen Schülerin ein Video vorfand und dies zur Information an die Mutter der Schülerin schickte. Netzpolitik.org nennt weitere ähnliche Beispiele.

JuristInnen, der Deutsche Anwaltverein (DAV) und der Deutsche Richterbund (DRB) begrüßen die geplante Reform der Reform.

Wir fragen uns, warum kommen fachlich inkompetente MinisterInnen immer wieder - meist nur weil sie bereitwillig Stammtischparolen und der Hetze in den Medien folgen - mit Gesetzen durch, die von den Gutachtern bereits im Gesetzgebungsprozess als untauglich und schädlich angesehen werden?

Beispiele bei denen es sich lohnt auf unseren Seiten danach zu suchen wären Zensursula und die Netzsperren, die Vorratsdatenspeicherung, die BKA Novelle zum Lauschangriff auf Wohnungen, die Speicherung von Flugreisedaten, stationäre Grenzkontrollen statt Freizügigkeit im Schengenraum, die geplante Chatkontrolle, ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/rechtsgutachten-chatkontrolle-unvereinbar-mit-grundrechte-charta/
und https://netzpolitik.org/2023/reform-der-reform-buschmann-will-strafverschaerfung-bei-kinderpornografie-rueckgaengig-machen/
und unsere Artikel zur EU Chatkontrolle https://aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchartl.pl?suche=Chat&sel=meta
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Tags: #EU #Chatkontrolle #Lauschangriff #Überwachung #Paragraf184bStGB #Missbrauch #Buschmann #ReformderReform #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Minderjährige #Anonymisierung #Identität #Verschlüsselung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz

aktionfsa@diasp.eu

22.09.2023 EU-Rat vertagt Abstimmung zur Chatkontrolle

Veto Ankündigung durch Justizministerium

Wow, können wir endlich mal die FDP loben? Der FDP Justizminister für Digitales und Justiz zeigte schon frühzeitig rote Linien zu dem Kommissionsentwurf zur Chatkontrolle auf und hat nun in einem Brief an seine europäischen Amtskollegen ein deutsches Veto angekündigt, sollte der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (Coreper) das Dossier zur Chatkontrolle vorgestern besprechen wollen. So wurde der Punkt von der Tagesordnung genommen.

Die roten Linien sind

  • Keine Maßnahmen, die zu einem Scannen privater verschlüsselter Kommunikation führen,
  • kein Scannen privater Kommunikation auch dann, wenn sie unverschlüsselt ist,
  • keine Altersverifikation für Messenger- und Hosting-Dienste sowie App-Stores durch die Vorlage eines Personalausweises,
  • Streichung der Artikel 7 bis 11 zu Aufdeckungsanordnungen nebst Aspekten wie Client-Side-Scanning (CSS), also dem Durchsuchen und Ausleiten privater Kommunikation direkt auf Endgeräten. Alle diese geplanten Maßnahmen haben nichts mit der angeblichen Absicht des Jugendschutzes zu tun. Nicht nur das Justizministerium wendet sich gegen das geplante Gesetz zur Chatkontrolle - einer Überwachung des Inhalts unser aller Kommunkation - sondern auch die Digitalwirtschaft läuft wegen des Aufwands aktuell Sturm gegen die Chatkontrolle. Vor einer Woche schickten die Initiative European Digital Rights (EDRi) und 81 weitere zivilgesellschaftliche Organisationen einen offenen Brief an die EU-Regierungen und protestierte gegen diesen orwellschen Überwachungsplan.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Widerstand-aus-Deutschland-Abstimmung-im-EU-Rat-zur-Chatkontrolle-geplatzt-9310335.html
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Tags: #FDP #EU #Chatkontrolle #Buschmann #E2E #scannen #mitlesen #Inhaltskontrolle #Ausweiskontrolle #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Smartphone #Handy #Grundrechtecharta #EuGH

aktionfsa@diasp.eu

Findige Vermieter erfinden einen "Hauptmieter"

FDP Minister wieder mal auf Seite der Vermieter

Diesmal ist es Justizminister Buschmann, der sich klar auf die Seite der Vermieter stellt, wenn es um das Beweisrecht und die (noch) rechtlich zulässige Konstruktion fragwürdiger Untermietverträge geht. Nachdem es inzwischen in mehreren Bundesländern - nicht nur in Berlin - Hürden gegen beliebige Mieterhöhungen gibt, sind einige "schwarze Schafe" unter den Vermietern auf die Idee gekommen eine Untervermieter zwischen sich und den Mieter zu setzen.

Setzt sich der "Untermieter" dann gegen zu hohe Mieten oder eine aktuelle Mieterhöhung zur Wehr, so kündigt der Vermieter dem Hauptmieter und damit erlischt der Untermietvertrag ohne, dass der wirkliche Bewohner der Wohnung rechtliche Möglichkeiten dagegen hat. Es sei denn, er kann mit viel Aufwand und Kosten nachweisen, dass er absichtlich betrogen wurde.

Wie tagesschau.de berichtet, hatte im Februar 2022 der Bundesrat auf Initiative von Bayern und unterstützt von Berlin, Hamburg, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen, den Paragrafen 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes verschärfen wollen. Die Beweispflicht durch den Geschädigten sollte abgeschafft und das Bußgeld auf 100.000 Euro verdoppelt werden. Bundesjustizminister Marco Buschmann lehnte die Initiative mit dem üblichen Mantra ab: "Die hohen Mieten in unseren Städten sind jedoch vor allem Folge eines zu knappen Angebots an Wohnungen. ... Auch liegen keine belastbaren Erkenntnisse dazu vor, ob und in welcher Form diese Vertragskonstellation vermehrt dazu ausgenutzt wird, um Mieter zu übervorteilen."

Diese Binsenwahrheit hilft den Betroffenen jedoch nicht und "vermehrt" ist nicht die Frage. Dass so eine Konstruktion überhaupt ausgenutzt werden kann , das ist der Skandal!

Mehr dazu bei https://www.tagesschau.de/investigativ/rbb/tricks-vermieter-101.html
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