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26.04.2024 Bericht der Brandenburger Datenschutzbeauftragten

Auch Behinderte haben Recht auf Datenschutz

Datenschutz ist kein abstraktes Recht, sondern eine Voraussetzung, die erfüllt sein muss, um unbehellligt leben zu können und zu wissen, dass die eigene Privatsphäre gewahrt wird. Manche Behörden gehen bei ihrer "Arbeit" damit sehr locker um.

So musste die Brandenburger Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge in ihrem Bericht zur Lage des Datenschutzes im Land einiges kritisieren.

  • IT-Sicherheitsmaßnahmen seien nicht ausreichend dokumentiert,
  • Zuständigkeiten in der Stadtverwaltung seien nicht geklärt,
  • in Krankenhäusern schnüffelten Beschäftigte im Krankheitsverlauf von Kolleginnen,
  • Ausweitung der Bewegungsverfolgung durch Fußfesseln auf Verdachtsfälle, statt bisher auf Verurteilte,
  • Potsdam diskriminiere Schwerbehinderte.

Insbesondere den letzten Punkt kann man als schwere Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes sehen. Die Behörden in Potsdam hätten in etwa 120 Fällen die Daten aus Anträgen auf Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen genutzt, um gleichzeitig auch deren Fahrtauglichkeit prüfen zu lassen. Wieder enmal wurde gegen die Zweckbestimmung einer Datenverarbeitung verstoßen, in dem Daten für den einen Vorgang für einen völlig anderen Vorgang genutzt wurden.

Neben der Kritik an den Landesbehörden gab es auch Fälle in der Privatwirtschaft. So musste der Geschäftsführer eines Lebensmittelgeschäftes ein Bußgeld von 10.000 Euro bezahlen, der über vier Wochen im Pausenraum eine Tabelle mit den Krankheitstagen und teilweise -gründen der Beschäftigten aushängen ließ.

Trotz der Aufdeckung dieser Taten ist die Datenschützerin nicht zufrieden, da sich auch für ihre Behörde die Arbeitsbedingungen durch die Anzahl und Komplexität der Angriffe auf die informationelle Selbstbestimmung der Menschen massiv verschlechtert haben. Datenschutzbehörden sind fast überall seit Jahren chronisch unterbesetzt.

Mehr dazu bei https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2024/04/brandenburg-bericht-datenschutbeauftragte-hartge-potsdam.html
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06.03.2024 Monopole lachen über DSGVO

Wer übertrifft wen?

  • Meta verletzt diverse Prinzipien der Datenschutzgrundverordnung.
  • Apple hat seine Marktmacht missbraucht und gegen EU-Kartellrecht verstoßen.

Zwei Feststellungen zu zwei der fünf Big5 (GAFAM = Google, Amazon, Facebook, Apple, Microsoft) über die wir leider schon viel zu oft schreiben mussten. Seit über 10 Jahren schraubt sich dieser Kampf in Form von Bußgeldern in immer wahnsinnige Höhen. Apple hat seine Konkurrenz bei Musikstreaming-Apps jahrelang benachteiligt und soll nun 1,8 Milliarden Euro Geldbuße zahlen, sagt die EU Kommission.

Bis zu einer wirklichen Zahlung wird sicher noch einige Zeit vergehen und dann sind das bei einem Jahresumsatz von über 500 Milliarden $ und einem Gewinn von 33 Milliarden $ die berühmten Peanuts, wie es der damalige Deutsche Bank Chef in einer ähnlichen Situation mal nannte. Unternehmen deren finanzielle Macht die von Staaten weit übersteigt, sind mit Bußgeldern nicht klein zu kriegen. Trotzdem freuen wir uns darüber.
Was waren die Vergehen?

Spotify hatte gegen Apple geklagt, weil der Apple App Store exklusiv ist, um überhaupt Apps auf Apple Geräten zu installieren. Apple knüpft den kostenpflichtigen und exklusiven Zugang an bestimmte Bedingungen. App-Entwickler:innen dürfen ihre Nutzer:innen z.B. in einer App nicht über günstigere Musikabonnements informieren, die sich außerhalb der App beziehen lassen. Diese Beschneidung der Informationsfreiheit wird von Apple mit unternehmerischer Freiheit und dem Wettbewerbsrecht begründet.

Doch genau gegen das Wettbewerbsrecht verstößt diese Regel und das ist nicht neu, sondern seit mehr als 10 Jahren geübte Praxis. Die EU-Kommission nennt solche Praktiken vorsichtig "weder notwendig noch angemessen" und sie würden "unlautere Handelsbedingungen" darstellen.
Meta nicht besser

Europäische Verbraucherorganisationen haben bei Datenschutzbehörden Beschwerde eingelegt, weil Meta von den Nutzer:innen der Plattformen Facebook und Instagram in der EU verlangt, entweder der Verarbeitung ihrer Daten zu Werbezwecken zuzustimmen oder zu zahlen, um keine Werbung angezeigt zu bekommen, schreibt Netzpolitik.org.

Von den 8 Mitglieder der Europäischen Verbraucherorganisation (BEUC) wird kritisieren, dass Meta sein Vorgehen in irreführende Informationen versteckt, und dass die hohen Gebühren von 12,99 Euro pro Monat zur Werbefreiheit in keinem Verhältnis stehen. Meta nutzt dabei seine Marktmacht, praktisch ein Monopol bei WhatsApp, aus, weil die Menschen ihre "Freunde" mit hoher Wahrscheinlichkeit nur dort vorfinden.

Auch verhängte Bußgelder gegen Meta, z.B. hatte die irische Datenschutzbehörde DPC eine 1,2 Milliarden Euro Strafe wegen der Übermittlung von Facebook-Daten aus der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum an die USA verhängt, wurden bisher nicht gezahlt. Eine Berufung dagegen durch Facebook wurde im Juli 2023 durch den Europäische Gerichtshof (EuGH) mit einem Urteil zurückgewiesen.

Auch in diesen Fällen gilt die Feststellung, dass Meta mit 135 Milliarden $ Umsatz und 56 Milliarden $ Gewinn im letzten Jahr dies gut verschmerzen könnte, aber mit dem Geld auch teure Anwälte bezahlen kann, die die EU am Nasenring vorführen können.

Diese Konzerne gehören zerschlagen! Selbst die FTC, die vor Jahrzehnten noch bereit waren At&T zu zerschlagen, trauen sich an solche Riesen heute nicht mehr ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/meta-europaeische-verbraucherverbaende-gehen-gegen-illegale-datenverarbeitung-vor/
und https://netzpolitik.org/2024/marktmacht-missbraucht-apple-handelt-sich-milliardenbusse-ein/
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