#bußgelder

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26.11.2024 Arbeitnehmerrechte verteidigen!

Dauerüberwachung bei der Arbeit

Italienische Behörden untersuchen die Praktiken des Lieferdienstes Glovo. Zu der vielfach bei Fahrradkurierdiensten miesen Bezahlung und Ausbeutung der Beschäftigten kommt in diesem Fall der Verdacht massiver Datenschutzverstöße dazu.

Alles geht übers Handy

Fahrradkuriere bekommen ihre Aufträge übers Handy, ihre Wege werden darüber verfolgt und die Abrechnung ihrer Leistungen erfolgt ebenfalls minutengenau über diese Geräte. Theoretisch könnte man alle diese Überwachungen durch gemeinsame Vorgaben von Arbeitnehmervertretung und Unternehmen ausschließen oder auf ein Minimum beschränken.

In der Praxis ist es mit einer Arbeitnehmervertretung bei den meisten Fahrradkurierdiensten nicht weit her. Nun hat die italienische Datenschutzbehörde gegen den Lieferdienst Glovo wegen der illegalen Überwachung seiner 35.000 Mitarbeitenden eine Strafe von fünf Millionen Euro verhängt. Darüber hinaus verbot die Behörde Glovo weiter deren biometrische Daten zu verarbeiten.

Erschwerend kam hinzu, dass Glovo die illegal gesammelten Daten an andere Unternehmen weiter verkauft hatte. Das Sammeln der Daten lief sogar, wenn die unternehmenseigene App auf deren Handys überhaupt nicht lief.

Wie man schon an der hohen Zahl der Beschäftigen sieht, ist Glovo ein international aktiver Lieferdienst, der bereits in Spanien wegen über 10.000 Fällen von Scheinselbstständigkeit mit einer Strafe von 79 Millionen Euro belegt wurde.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/datenschutz-bei-der-arbeit-lieferdienst-glovo-muss-in-italien-blechen/
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22.09.2024 Google mächtiger als die EU

Google trickst EU Kommission aus

Der "Wert" der BIG5 oder GAFAM (Google, Amazon, Facebook, Apple, Microsoft) ist größer als die Haushalte von vielen Staaten. Auch die EU mit 350 Millionen Einwohnern ist nicht mehr in der Lage die Konzerne in die Schranken zu weisen.

Seit Jahren geht die Wettbewerbsbehörde der EU mit Milliarden Bußgeldern gegen Google vor - auch gegen Meta (Facebook). Nun hat aktuell der EuG, das Gericht der EU, die von der EU-Kommission gegen ­Google verhängte Geldstrafe in Höhe von 1,49 Milliarden Euro kassiert. Die EU hatte festgestellt, dass der Onlinekonzern, bei seinem Dienst "Adsense for Search" die eigene marktbeherrschende Stellung missbraucht hatte.

Bei diesem Google-Dienst können die Betreiber anderer Internetseiten für einen Anteil an den Anzeigenerlösen Google-Suchmasken einbinden. Bis 2016 hatte Google mit Ausschlussklauseln dafür gesorgt, dass es keine Konkurrenz geben dürfe. Der EuG hatte nun bemängelt, dass dies nur eine "zeitlich befristete Aktion" des Konzerns gewesen sei. Dabei hat Google mit Sicherheit seine Verträge nur deshalb angepasst, weil die EU gegen diesen Mißbrauch vorgegangen ist.

Nun kann die EU Kommission noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Berufung gehen. Dieser Gang war kürzlich erfolgreich, als ein gegen Google erhobenes Bußgeld in Höhe von 2,42 Milliarden Euro vom EuGH bestätigt wurde. Man kann nur hoffen, dass die EU diesen Weg zum Gericht geht. Aber auch das wird den wirtschaftlichen Schaden für die Konkurrenten von Google in dem verhandelten Fall nicht wieder gut machen können.

Mehr dazu bei https://www.jungewelt.de/artikel/484167.eu-gericht-kassiert-milliardenbu%C3%9Fe-google-eins-eu-null.html
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Tags: #Wirtschaftsmacht #EuG #EuGH #Urteile #Bußgelder #Google #Werbegeschäft #Milliardengewinne #Konkurrenz #GAFAM #Big5 #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datenpannen #Datenskandale #Überwachung #Datenbanken #Transparenz

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16.09.2024 FDP Werbung aus dem Finanzministerium

Darf ein Minister Wahlkampf machen?

Natürlich darf er auf der Straße herum hüpfen und Menschen für seine Partei begeistern. Aber darf er Mittel des Ministeriums, also Gelder der Steuerzahler, für seine Partei ausgeben? Das bezweifelt die renommierte Verfassungsrechtlerin Sophie Schönberger gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio. So schreibt es uns auch Abgeordnetenwatch.de in seinem aktuellen Newsletter.

"Lindners Doppelrolle wird zum Problem für ihn"

Mehr als 46.000 Euro haben die zwei Anzeigen in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) die Steuerzahler:innen gekostet. Kurz vor der Europawahl warb das Bundesfinanzministerium damit für die Einhaltung der Schuldenbremse. Denn weil die Zeitungsanzeigen so nah am Parteiprogramm und am Auftreten der FDP waren, steht nun der Verdacht der illegalen Parteienfinanzierung im Raum – das bestätigte die renommierte Verfassungsrechtlerin Sophie Schönberger dem ARD-Hauptstadtstudio. Entscheidend sei auch, dass Finanzminister Lindner vorab von den Anzeigen gewusst habe.

Dies hatte das Finanzministerium lange bestritten: Lindner habe zwar von der Kampagnenidee gewusst, mehr aber nicht. Doch an dieser Darstellung gibt es nun erhebliche Zweifel! Interne E-Mails aus dem Finanzministerium, die abgeordnetenwatch.de jetzt im Zuge von Recherchen ausgewertet hat, legen nahe, dass der Finanzminister möglicherweise doch intensiver in die Planung der Anzeigen eingebunden war als zunächst behauptet. Auf Nachfrage von abgeordnetenwatch.de musste das Finanzministerium nun selbst einräumen, dass Lindner mehr als nur Kenntnis von der Kampagnenidee hatte - er sei sogar bei einem Termin mit der Werbeagentur „anwesend“ gewesen.

Für die Verfassungsrechtlerin Schönberger erhärtet sich damit der Verdacht der illegalen Parteienfinanzierung. Gegenüber abgeordnetenwatch.de sagte sie: „Wenn Lindner bei einem Termin war, bei dem über die Ausgestaltung der Anzeigen gesprochen wurde, dann wird seine Doppelrolle als FDP-Chef und Finanzminister zum Problem für ihn". Die zuständige Bundestagsverwaltung muss die Vorwürfe nun prüfen. Kommt sie zu dem Schluss, dass unrechtmäßig öffentliche Gelder für Parteiwerbung ausgegeben wurden, muss die FDP mit einem hohen Ordnungsgeld rechnen.

Die Recherchen von Abgeordnetenwatch.de haben dafür gesorgt, dass dieser mutmaßlich äußerst problematische Vorgang nun sehr genau geprüft wird. Auch das Finanzministerium muss sich konkret zur rechtmäßigen Verwendung von Steuergeldern erklären. Diese Aufklärungsarbeit im Sinne der Bürger:innen für eine transparente und gerechte Politik kommt uns allen zugute. Das Durchleuchten von Regierungshandeln und Missstände aufdecken sorgt nachhaltig für eine offene und bürger:innenfreundliche Politik.

Mehr dazu bei https://www.abgeordnetenwatch.de/newsletter/verfassungsrechtlerin-lindners-doppelrolle-wird-zum-problem-fuer-ihn
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26.04.2024 Bericht der Brandenburger Datenschutzbeauftragten

Auch Behinderte haben Recht auf Datenschutz

Datenschutz ist kein abstraktes Recht, sondern eine Voraussetzung, die erfüllt sein muss, um unbehellligt leben zu können und zu wissen, dass die eigene Privatsphäre gewahrt wird. Manche Behörden gehen bei ihrer "Arbeit" damit sehr locker um.

So musste die Brandenburger Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge in ihrem Bericht zur Lage des Datenschutzes im Land einiges kritisieren.

  • IT-Sicherheitsmaßnahmen seien nicht ausreichend dokumentiert,
  • Zuständigkeiten in der Stadtverwaltung seien nicht geklärt,
  • in Krankenhäusern schnüffelten Beschäftigte im Krankheitsverlauf von Kolleginnen,
  • Ausweitung der Bewegungsverfolgung durch Fußfesseln auf Verdachtsfälle, statt bisher auf Verurteilte,
  • Potsdam diskriminiere Schwerbehinderte.

Insbesondere den letzten Punkt kann man als schwere Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes sehen. Die Behörden in Potsdam hätten in etwa 120 Fällen die Daten aus Anträgen auf Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen genutzt, um gleichzeitig auch deren Fahrtauglichkeit prüfen zu lassen. Wieder enmal wurde gegen die Zweckbestimmung einer Datenverarbeitung verstoßen, in dem Daten für den einen Vorgang für einen völlig anderen Vorgang genutzt wurden.

Neben der Kritik an den Landesbehörden gab es auch Fälle in der Privatwirtschaft. So musste der Geschäftsführer eines Lebensmittelgeschäftes ein Bußgeld von 10.000 Euro bezahlen, der über vier Wochen im Pausenraum eine Tabelle mit den Krankheitstagen und teilweise -gründen der Beschäftigten aushängen ließ.

Trotz der Aufdeckung dieser Taten ist die Datenschützerin nicht zufrieden, da sich auch für ihre Behörde die Arbeitsbedingungen durch die Anzahl und Komplexität der Angriffe auf die informationelle Selbstbestimmung der Menschen massiv verschlechtert haben. Datenschutzbehörden sind fast überall seit Jahren chronisch unterbesetzt.

Mehr dazu bei https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2024/04/brandenburg-bericht-datenschutbeauftragte-hartge-potsdam.html
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06.03.2024 Monopole lachen über DSGVO

Wer übertrifft wen?

  • Meta verletzt diverse Prinzipien der Datenschutzgrundverordnung.
  • Apple hat seine Marktmacht missbraucht und gegen EU-Kartellrecht verstoßen.

Zwei Feststellungen zu zwei der fünf Big5 (GAFAM = Google, Amazon, Facebook, Apple, Microsoft) über die wir leider schon viel zu oft schreiben mussten. Seit über 10 Jahren schraubt sich dieser Kampf in Form von Bußgeldern in immer wahnsinnige Höhen. Apple hat seine Konkurrenz bei Musikstreaming-Apps jahrelang benachteiligt und soll nun 1,8 Milliarden Euro Geldbuße zahlen, sagt die EU Kommission.

Bis zu einer wirklichen Zahlung wird sicher noch einige Zeit vergehen und dann sind das bei einem Jahresumsatz von über 500 Milliarden $ und einem Gewinn von 33 Milliarden $ die berühmten Peanuts, wie es der damalige Deutsche Bank Chef in einer ähnlichen Situation mal nannte. Unternehmen deren finanzielle Macht die von Staaten weit übersteigt, sind mit Bußgeldern nicht klein zu kriegen. Trotzdem freuen wir uns darüber.
Was waren die Vergehen?

Spotify hatte gegen Apple geklagt, weil der Apple App Store exklusiv ist, um überhaupt Apps auf Apple Geräten zu installieren. Apple knüpft den kostenpflichtigen und exklusiven Zugang an bestimmte Bedingungen. App-Entwickler:innen dürfen ihre Nutzer:innen z.B. in einer App nicht über günstigere Musikabonnements informieren, die sich außerhalb der App beziehen lassen. Diese Beschneidung der Informationsfreiheit wird von Apple mit unternehmerischer Freiheit und dem Wettbewerbsrecht begründet.

Doch genau gegen das Wettbewerbsrecht verstößt diese Regel und das ist nicht neu, sondern seit mehr als 10 Jahren geübte Praxis. Die EU-Kommission nennt solche Praktiken vorsichtig "weder notwendig noch angemessen" und sie würden "unlautere Handelsbedingungen" darstellen.
Meta nicht besser

Europäische Verbraucherorganisationen haben bei Datenschutzbehörden Beschwerde eingelegt, weil Meta von den Nutzer:innen der Plattformen Facebook und Instagram in der EU verlangt, entweder der Verarbeitung ihrer Daten zu Werbezwecken zuzustimmen oder zu zahlen, um keine Werbung angezeigt zu bekommen, schreibt Netzpolitik.org.

Von den 8 Mitglieder der Europäischen Verbraucherorganisation (BEUC) wird kritisieren, dass Meta sein Vorgehen in irreführende Informationen versteckt, und dass die hohen Gebühren von 12,99 Euro pro Monat zur Werbefreiheit in keinem Verhältnis stehen. Meta nutzt dabei seine Marktmacht, praktisch ein Monopol bei WhatsApp, aus, weil die Menschen ihre "Freunde" mit hoher Wahrscheinlichkeit nur dort vorfinden.

Auch verhängte Bußgelder gegen Meta, z.B. hatte die irische Datenschutzbehörde DPC eine 1,2 Milliarden Euro Strafe wegen der Übermittlung von Facebook-Daten aus der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum an die USA verhängt, wurden bisher nicht gezahlt. Eine Berufung dagegen durch Facebook wurde im Juli 2023 durch den Europäische Gerichtshof (EuGH) mit einem Urteil zurückgewiesen.

Auch in diesen Fällen gilt die Feststellung, dass Meta mit 135 Milliarden $ Umsatz und 56 Milliarden $ Gewinn im letzten Jahr dies gut verschmerzen könnte, aber mit dem Geld auch teure Anwälte bezahlen kann, die die EU am Nasenring vorführen können.

Diese Konzerne gehören zerschlagen! Selbst die FTC, die vor Jahrzehnten noch bereit waren At&T zu zerschlagen, trauen sich an solche Riesen heute nicht mehr ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/meta-europaeische-verbraucherverbaende-gehen-gegen-illegale-datenverarbeitung-vor/
und https://netzpolitik.org/2024/marktmacht-missbraucht-apple-handelt-sich-milliardenbusse-ein/
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