#gesundheitsdaten

tom_s@friendica.ambag.es

Experten über Gesundheitsdaten: Nur die größten Konzerne profitieren​

Der Umgang mit Gesundheitsdaten von Milliarden Menschen soll nicht von​ einigen wenigen Konzernen bestimmt werden. Experten sehen​ Deutschland in der Pflicht.​

#Deutschland soll weltweit eine Vorbildrolle im Umgang mit #Gesundheitsdaten einnehmen, fordern internationale Gesundheits- und Bürgerrechtsexperten anlässlich des heute in Berlin stattfindenden World Health Summit. Dazu stellen sie in einem "Policy Brief" Empfehlungen vor, die vom Global Health Hub Germany und der Initiative Healthy DEvelopments im Rahmen eines Impulsdialogs erarbeitet wurden.

https://www.heise.de/news/Experten-ueber-Gesundheitsdaten-Nur-die-groessten-Konzerne-profitieren-9335548.html

caos@anonsys.net

"Apps, mit denen sich der Menstruationszyklus tracken, mutmaßlich fruchtbare Tage oder der Eisprung bestimmen lassen, weisen häufig deutliche Defizite beim Datenschutz auf. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Untersuchung der Stiftung Warentest. (...) Es ist nicht das erste Mal, dass Zyklus-Apps bei einer Untersuchung in Sachen #Datenschutz schlecht abschneiden. Im vergangenen Jahr untersuchte die Mozilla-Stiftung jeweils 10 Schwangerschafts- und Perioden-Apps und 5 Fitness-Tracker, die ebenfalls Zyklusdaten erheben. Das Ergebnis: Nur 7 der 25 Angebote gingen korrekt mit den erhobenen Daten um. Die anderen sammelten etwa unnötige Daten, verwendeten sie für Zwecke wie personalisierte Werbung und würden diese teilweise sogar an Dritte weitergeben. (...) Dabei war die Stiftung Warentest beim Thema Datenschutz nicht einmal in die Breite gegangen: Ob und welche Tracker von Drittfirmen die Anbieter beispielsweise in ihre Apps einbauen, war nicht Teil der Untersuchung. Dabei kommt sogar eine Datenweitergabe vor: So geriet etwa 2019 die Zyklus-App Flo in die Kritik, als das Wall Street Journal enthüllte, dass der Anbieter #Gesundheitsdaten an #Facebook weitergab." ( #taz )
Zyklus-Apps im Test: Intimer Einblick mit Mängeln

aktionfsa@diasp.eu

25.08.2023 Ab 2024 Rezepte nur noch elektronisch

0,6% nutzen e-Rezept

Nicht zu glauben, schon 0,6% aller Patienten lassen sich bei ihrem Arztbesuch ein e-Rezept austellen, auch bei der elektronischen Patientenakte (ePA) sieht es nicht viel anders aus. Seit knapp zwei Jahren gibt es ein e-Rezept und im letzten Jahr Zeit standen 2,75 Millionen eingelösten E-Rezepten insgesamt 462 Millionen Rezepte auf Papier gegenüber.

Wo liegt das Problem?

Nicht ein Problem, sondern es sind viele:

  • Das e-Rezept gibt es mit einer App auf dem Handy - das will wohl niemand oder keiner hat die passende App.
  • Das e-Rezept gibt es auch auf der Gesundheitskarte - da gab es aber ein Sicherheitsloch, das erst gestopft werden musste. Nun warten wir auf die nächste Lücke ...
  • Für die Erstellung eines e-Rezepts braucht ein Arzt mindestens 30 Sekunden für Anmeldung und Zertifizierung, für eins auf Papier nur 5 Sekunden. Wir geben ihm gern noch 5 weitere Sekunden zum Nachdenken, trotzdem summieren sich die zusätzlichen 20 Sekunden x 462 Millionen Rezepte auf viele Frau- oder Mann-Jahre, die bei der angespannten Lage im deutschen Gesundheitswesen nicht zur Verfüngung stehen.

Mit anderen Worten: eigentlich will niemand das e-Rezept, welches ab 1.1.24 der Standard sein soll. Für das Abrechnungswesen der Krankenkasse ändert sich praktisch dadurch auch nichts, denn ab der Apotheke läuft alles bereits elektronisch. Apotheken hatte lange Widerstand gegen ein e-Rezept geleistet, da sie fürchteten, dass ihr Geschäft zu Online-Apotheken abwandern könnte. Diese Angst hat nachgelassen. Fraglich bleibt der Zusatzaufwand in den Arztpraxen und welcher Widerstand im nächsten Jahr von dort zu erwarten ist.

Mehr dazu bei https://www.zeit.de/2023/35/elektronische-rezepte-medikamente-aerzte
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3vR
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8502-20230825-ab-2024-rezepte-nur-noch-elektronisch.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8502-20230825-ab-2024-rezepte-nur-noch-elektronisch.html
Tags: #e-Rezept #Zeitaufwand #Datenklau #Hacking #eGK #ePA #elektronischeGesundheitskarte #eHealth #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Ergonomie #Datenpannen #Datenbanken #Gendaten #Gesundheitsdaten

aktionfsa@diasp.eu

25.01.2023 EU-Gentechnikrecht vor Aufweichung?

NGT - neue Gentechnik auch nur kalter Kaffee

Seit Jahren versucht die Lebensmittelindustrie die Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel in der EU zu unterlaufen. Der aktuelle Versuch lautet so:

In einen gentechnisch veränderten Organismus wurden fremde Gene eingeführt, während in der neuen Gentechnik (NGT) lediglich unerwünschte Gene ausgeschnitten werden.

Abgesehen von dem Unsinn, dass nur das Hinzufügen von Genen den Stoff verändert, während das Weglassen ein minderschwerer Eingriff sei, bewegen wir uns - wie im Kapitalismus üblich - wieder in die Richtung Besitzdenken und Patentierbarkeit. Genau darauf steuern z.B. Corteva, , ein US-amerikanischer Agrarchemie- und Saatgutkonzern und Bayer, der deutsche Chemie- und Pharmariese mit dem Tochterunternehmen Monsanto hin.

Wie orf.at vor wenigen Monaten berichteten, habe Corteva weltweit bereits 1.430 Patente und Bayer 119 Patente auf „Neue Gentechnik“-Pflanzen angemeldet, also Pflanzen, deren Eigenschaften durch bestimmte neue gentechnische Verfahren so verändert wurden, dass sie etwa gegen Unkraut und Schädlinge resistent sind. Damit kontrollieren diese Beiden bereits über 40 Prozent des globalen industriellen Saatgutmarkts. Das ist eine Katstrophe nicht nur für die Bauern des Südens.

Biometrische Daten - Gesundheitsdaten - Gendaten

Neben dem Profitstreben kritisieren wir als "Datenschützer" natürlich auch die Steigerung im Wert der Datenausbeute. Schon vor Jahren hatten wir auf die Forderungen des Genethischen Netzwerks verwiesen, dass Gendaten von Mensch, Tier und Pflanzen nicht Eigentum von Konzernen werden dürfen und solche Daten auch nicht zur Kontrolle und Überwachung genutzt werden sollen. Beispiele für letzteres waren z.B.

Die Genschere CRISPR

Auf keinen Fall darf das Verfahren mit der Genschere CRISPR aus der Kennzeichnungspflicht entfallen. Allein die Kennzeichnung erlaubt dem Verbraucher überhaupt, diesen Stoffen aus dem Weg zu gehen. Ob trotzdem sich solche Stoffe eventuell durch Freilandversuche unkontrolliert weiterverbreiten wird allerdings auch durch die Kennzeichnungspflicht nicht zu begrenzen sein.

Jede künstliche Veränderung der Gene ist eine zu kennzeichnende Veränderung und kann schwerwiegende Folgen für den Organismus und alle weiteren Organismen in der Nahrungskette haben. Noch immer gilt ein Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) aus dem Jahr 2018, welches die Kennzeichnung ohne Ausnahme vorsieht. Wie orf.at jedoch berichtet, kündigte die EU-Kommission einen neuen Gesetzesvorschlag für eine mögliche Deregulierung des EU-Gentechnikrechts für das zweite Quartal 2023 an.

Wachsamkeit ist also dringend notwendig ...

Mehr dazu bei https://orf.at/stories/3290292/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3s6
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Tags: #NGT #Gentechnik #Gendaten #GenethischesNetzwerk #Transparenz #Informationsfreiheit #Kennzeichnungspflicht #EU #EuGH #Verhaltensänderung #Gesundheitsdaten #Biometrie

aktionfsa@diasp.eu

08.01.2023 BVerfG verhandelt zu Data Mining

Polizeiliches BigData vor dem Aus?

Mit Spannung erwarten wir nach der mündlichen Verhandlung kurz vor Weihnachten vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe in den nächsten Wochen das Urteil im Data Mining Prozess. Die Beschwerden der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) wenden sich gegen landesgesetzliche Überwachungsbefugnisse der Polizei in Hessen und Hamburg. Im Fokus der Verhandlung steht die automatisierte Datenauswertung (Data Mining) zur Vorbeugung von Straftaten („predictive policing“).

Dürfen Daten von und über Menschen ohne Zweckbindung erfasst und ausgewertet werden?

Das ist die konkrete Frage und Gefahr! Hinzu kommt die Frage, ob die Polizei dazu ausgerechnet eine Spezial-Software, das Programm Gotham des US-amerikanischen Unternehmens Palantir, einsetzen sollte, das auf Knopfdruck komplexe Persönlichkeitsprofile erstellen kann. Das Unternehmen Palantir begann als Start-up mit Kapital des US-Geheimdienstes CIA, was selbst die hessiche FDP als "fragwürdigen Ruf" wertet.

Die Kritik der GFF richtet sich genereller gegen beliebiges Datensammeln. Bijan Moini, Verfahrenskoordinator und Bevollmächtigter der Hamburger Verfassungsbeschwerde sagt: "Verschiedene Daten auch von unbescholtenen Menschen zusammenzuführen, um mit einer Software Verdachtsmomente zu generieren – was nach amerikanischem Science Fiction klingt, ist so nicht mit der Verfassung vereinbar. Umso wichtiger, dass das Bundesverfassungsgericht hier frühzeitig Grenzen zieht.“

Die Rechtsgrundlagen in Hessen und Hamburg lassen völlig unklar, aus welchen Quellen, mit welcher Datenmenge und zu welchem Zweck die Polizei die Befugnis zum Data Mining nutzen darf. Auch die Eingriffsschwelle ist viel zu niedrig, die automatisierte Datenauswertung dürfte nicht zur Vorbeugung minder schwerer Straftaten verwendet werden. Der Eingriff wiegt schwer: Wer einmal in den Fokus einer Datenauswertung gerät, wird schnell zum gläsernen Menschen.

Aktion Freiheit statt Angst weist auch in diesem Zusammenhang wieder einmal auf die "False Positives", also die fiehlerhaft als verdächtig Eingestuften hin. Für diese kehrt sich die Unschuldsvermutung um, denn sie müssen in einem solchen Fall ihre Unschuld beweisen ohne die "Erkenntniswege" der Polizei zu kennen. Markantestes Beispiel für False Positives ist die Speicherung unserer Flugreisedaten, bei der es zu über 99% zu fehlerhaften Verdächtigungen kommt.

Mehr dazu bei https://freiheitsrechte.org/ueber-die-gff/presse/pressemitteilungen-der-gesellschaft-fur-freiheitsrechte/pm-palantir-ankuendigung
und https://netzpolitik.org/2022/verfassungsbeschwerden-in-karlsruhe-polizeiliche-big-data-analyse-vor-dem-aus/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3rN
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Tags: #BVerfG #DataMining #predictivepolicing #Zweckbindung #DSGVO #Polizei #Geheimdienste #Hacking #Geodaten #Gesundheitsdaten #Mautdaten #Metadaten #GFF #Freiheitsrechte #Verbraucherdatenschutz #Transparenz #FalsePositives # #Datensicherheit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Diskriminierung

felix@pod.pc-tiede.de

Eigentlich will ich nicht auf Twitter linken, aber dieses Mal mache ich eine Ausnahme.

https://twitter.com/LilithWittmann/status/1568122532355604484

Dazu fällt mir nur ein, daß ein Entwickler sich neulich bei nano quasi unwidersprochen (ich habe das nicht vollständig gesehen und werde das auch nicht) dahingehend geäußert hat, daß der deutsche #Datenschutz und die Datensicherheitsvorgaben ihm im Weg stünden. In anderen Ländern sei das anders und alles viel einfacher.

Dem Entwickler aus der Sendung sei hiermit ans Herz gelegt, sich ein anderes Betätigungsfeld zu suchen.
Oder ein anderes Land, in dem sein Job einfacher ist.

Der #gematik kann ich leider nur ins Gebetbuch schreiben, daß ich persönlich diese "Digitalisierung" unter den gegebenen Umständen keinesfalls nutzen werde.
Viel brisanter als meine #Gesundheitsdaten ist wohl nur noch meine Browserhistorie, die ich immerhin mit ToR und Systemverschlüsselung schützen kann.
Beim E-Rezept bin ich auf Gedeih und Verderb den Spezialexperten ausgeliefert.
Nein, danke.

Und an meinen lieben Krankenversicherer sei noch kurz die Bitte gerichtet, mich nicht mehr länger mit Aufforderungen zur Preisgabe meines körperlichen (Un-)Zustandes über die Nutzung von Fitness-Trackern oder gar einer an die gematik angebundenen "Äpp" samt Zugriff auf die Versichertenkarte, noch dazu auf dem inhärent unsicheren Smartphone, zu belästigen.
Das wird nicht passieren, egal, welche leeren Versprechungen zum Datenschutz, auf den ihr dank gematik gar keinen Einfluß habt, ihr mir mitgebt.

#rant

aktionfsa@diasp.eu

06.09.2022 Unscan my Face!

Was kannst du gegen Gesichtserkennung tun?

Diese wichtige Frage muss im Mittelpunkt stehen, wenn man eine Kampagne gegen diese gefährliche Technologie beginnt. Amnesty International hat jetzt eine Kampagne gestartet

#UnscanMyFace - Behalte dein Gesicht!

Diese Kampagne unterstützen wir als Aktion Freiheit statt Angst gern, denn in den vergangenen Jahren waren wir mit vielen Bündnispartnern bei ähnlichen Aktionen dabei:

Mit der EBI hätte man der EU Kommision zeigen können, dass die Menschen in der EU keine "intelligente" Gesichtserkennung wollen, doch leider haben sich daran nicht die Millionen Menschen beteiligt, die nötig gewesen wären, um ein deutliches Zeichen zu setzen.

Jeder Mensch muss sich selbst fragen, was ihm oder ihr die eigene Privatsphäre wert ist. Das ist eine Abwägung gegen ein vages Versprechen von "mehr Sicherheit", das in Wahlkämpfen und bei jedem Terroranschlag aus der Tasche gezogen wird. #Unscan My Face wiederholt noch einmal die Gründe für ein Verbot von Gesichsterkennungstechnologien:

  • Massenüberwachung im öffentlichen Raum wird ermöglicht
  • Das Recht auf Privatsphäre und die Menschenwürde werden verletzt
  • Das Recht auf Protest und freie Meinungsäußerung sind dadurch in Gefahr
  • Diskriminierungen werden verstärkt
  • Es gibt keinen demokratischen Rückhalt für Gesichtserkennungstechnologien

Auch wenn der letzte Punkt sicher richtig ist, fehlt in der Gesellschaft die aufgeklärte Diskussion darüber. In Deutschland ist kaum bekannt, welche Probleme mit der Gesichtserkennungstechnologie verbunden sind, obwohl viele Gruppen, darunter auch wir, darüber aufklären. Es fehlt der öffentliche Aufschrei - also machen wir die Kampagne bekannt und reden darüber.

Das europäische Parlament hat eine "samtweiche" Empfehlung gegen Gesichtserkenung zustande gebracht, Dabei geholfen hat auch eine Aufklärungsrunde der FRA, der Fundamental Rights Agency, mit EU Abgeordneten. (Auch Aktion FsA arbeitet in der FRA mit; FRA diskutierte mit der EU Kommission Gesichtserkennung ) Nun wird jetzt gerade, in der EU eine wichtige Entscheidung getroffen, die auch Auswirkungen auf die Situation in Deutschland hat. In einer neuen Verordnung über Künstliche Intelligenz hat die EU die Möglichkeit, den Einsatz von Gesichtserkennung gänzlich zu verbieten. In wenigen Monaten wird diese wichtige Entscheidung gefällt, weshalb Politiker*innen jetzt erfahren müssen: wir behalten unser Gesicht!
Was kann nun Jede/r tun?

Amnesty schlägt vor: Gemeinsam gegen Gesichtserkennung – Jetzt mitmachen!

Nutze unseren Kampagnen-Hashtag #UnscanMyFace in den Sozialen Medien, damit mehr Menschen von dem Problem erfahren. Teile deine Gedanken. Warum setzt du dich für ein Verbot ein?

Teile unsere Beiträge auf Twitter, Instagram und Facebook.

Teile unsere Kampagnen-Seite, damit möglichst viele Menschen von dem Problem um Gesichtserkennung erfahren.

Hilf dabei, das Problem in die Öffentlichkeit zu tragen: Sprich mit deiner Familie, deinen Bekannten und Freund*innen. Oder nutze deine Social Media-Kanäle, um das Problem bekannter zu machen.

Gemeinsam können wir Politiker*innen in Deutschland und der EU klar machen:
Wir wollen in einer Welt leben, in der Technologie den Menschen nutzt und ihre Rechte geachtet werden.

Mehr und viele weitere Infos dazu bei https://www.amnesty.de/allgemein/kampagnen/unscan-my-face-behalte-dein-gesicht
und auf https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6343-20171001-videoueberwachung-ein-eingriff-in-die-informationelle-selbstbestimmung.htm
und in unseren Flyern (https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/209-flyer-und-folder.htm ) Videoüberwachung mit Gesichtserkennung am Bahnhof Südkreuz,
und Biometrie und RFID-Chips und Was ist Indect ?
Kategorie[26]: Verbraucher- & ArbeitnehmerInnen-Datenschutz Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3px
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8136-20220906-unscan-my-face.htm
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Tags: #Gesichtserkennung #Biometrie #Videoüberwachung #AmnestyInternational #Kampagne #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Gesundheitsdaten #Polizei #Geheimdienste #Hacking #Missbrauch #Diskriminierung #Ungleichbehandlung

aktionfsa@diasp.eu

23.08.2022 Illegale Verwendung von DNA von Verwandten

Bluttest beim Baby kann den Vater hinter Gitter bringen

Vor mehr als 10 Jahren kritisierte ein Besucher unseres Infostands einen unserer Flyer über biometrische und Gesundheits-Daten und deren Speicherung, in dem neben der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) auch die Schüler- und Baby-Dateien erwähnt wurden. Der Kritiker hatte recht, dass es im Gegensatz zur 2009 geplanten Berliner Schüler-Datei keine Baby-Datei der Sicherheitsbehörden gab und wir hatten recht mit dem Hinweis auf die an der Berliner Charité durchgeführten Blut-Screenings bei Neugeborenen und deren Speicherung in einer Datenbank der Klinik.

Genau ein solcher Bluttest kann nun einem Vater in den USA zum Verhängnis werden. Alle, die in den letzten 50 Jahren in den Vereinigten Staaten geboren wurden, mussten als Baby eine Blutprobe aus der Ferse abgeben. Daraus könnenn DNA-Daten analysiert werden.

Diese Blutabnahme sollte eigentlich nur für medizinische Zwecke verwendet werden. Durch diese Untersuchungen können ernste Gesundheitsprobleme frühzeitig identifiziert werden. Mit diesen Daten konnten Todesfälle und Behinderungen bei Kindern verhindert werden.

Nun wurde im letzten Monat durch eine Klage in New Jersey wegen Verletzung der Öffentlichkeitsrechte bekannt, dass diese Proben auch von der Polizei für strafrechtliche Ermittlungen verwendet werden. Es ist nicht bekannt, wie viele Behörden im ganzen Land versucht haben, Proben aus dem Neugeborenen-Screening zur Untersuchung von Verbrechen zu verwenden. Es gibt jedoch noch einen weiteren Fall, in dem dies nachweislich geschehen ist. Im Dezember 2020 hatte die Polizei in Kalifornien fünf Durchsuchungsbefehle ausgestellt, um auf solche Proben zuzugreifen. Im weiteren Verlauf konnte dort mindestens ein ungeklärter Fall mit Hilfe von Neugeborenenblut gelöst werden.

Datenschützer schlagen Alarm, weil sie einen Missbrauch sehen, wenn die DNA-Erfassung eigentlich einem völlig anderen Zweck dienen sollte. So hat die Polizei in San Francisco eine Probe, die bei der Untersuchung einer Frau wegen Vergewaltigung entnommen wurde, Jahre später verwendet, um sie mit einem Eigentumsdelikt in Verbindung zu bringen.

In der Klage aus New Jersey soll die Polizei die Blutprobe eines neugeborenen Kindes entnommen haben, um eine DNA-Analyse durchzuführen, die den Vater des Babys mit einem Verbrechen in Verbindung bringt. Diese Technik wird als genetische Genealogie oder forensische Genealogie bezeichnet. Die Anwältin, die den Vater vertritt, sagt, dass die Kombination von Neugeborenen-Screening-Proben mit genetischer Genealogie eine Tür dafür öffnet, dass die DNA von praktisch jedem in einer strafrechtlichen Untersuchung verwendet werden kann.

Sie sagt laut Wired.com dazu: "Das ist wie eine dystopische Zwiebel. Jedes Mal, wenn wir eine weitere Schicht abziehen, finden wir eine neue Verletzung der Privatsphäre".

Mehr dazu bei https://www.wired.com/story/police-used-a-babys-dna-to-investigate-its-father-for-a-crime/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3ph
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8121-20220823-illegale-verwendung-von-dna-von-verwandten.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8121-20220823-illegale-verwendung-von-dna-von-verwandten.htm
Tags: #Baby #Bluttest #Neugeborene #Charite #USA #Polizei #Ermittlungen #Verwendung #DNA #Biometrie #Gesundheitsdaten #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Privatsphäre #Zweck #eGK #Diskriminierung #eHealth

caos@anonsys.net

🐾 #Digitale Nebenwirkungen von #GesundheitsApps:
https://taz.de/!5841113/
@BSI : Ist der im Artikel genannte Report öffentlich zugänglich?
"Die Anbieter der großen App-Stores – #Google oder #Apple – erfahren natürlich genau, wer die App zur Herzgesundheit, die Diabetes-App und eine mit Tipps zur Gewichtsreduktion installiert hat. Darüber hinaus haben zahlreiche App-Anbieter selbst ein Interesse an den persönlichen Daten der Nutzer:innen.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ( #BSI ) formuliert es in einem Report zu Gesundheits-Apps so: „Zu den wichtigsten Erlösquellen zählen die Schaltung von Werbung (…) und der Verkauf von Nutzerdaten, um (individualisierte) Werbung für die Nutzerinnen und Nutzer zu schalten.“ Das sei besonders problematisch angesichts der Sensibilität der erfassten Daten – schließlich gehören #Gesundheitsdaten zu den persönlichsten Informationen.
(...) Eine Studie stellte fest, dass 19 der 24 untersuchten Apps persönliche Daten weitergaben"
#taz
@tazgetröte @taz
#Datenschutz #Privacy
#KommInsFediverseSvenjaBergt
@caos

aktionfsa@diasp.eu

Das Personal Information Protection Law - PIPL

Von der DSGVO lernen, heißt siegen lernen?

Im Herbst diesen Jahres ist PIPL, das Personal Information Protection Law in der Volksrepublik China in Kraft getreten. Studiert man die Texte, so sieht man verschiedene Anleihen bei Europas Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), allerdings auch viele Regelungen, die es so in Europa (noch) nicht gibt.

So ist es Jugendlichen unter 18 Jahren weiterhin(!) verboten werktags an Online Videospielen teilzunehmen. Nur Freitag bis Sonntag ist dies für eine Stunde erlaubt. Diese Verbote wurde bereits in der Zeit der Pandemie vor in Kraft treten von PIPL verstärkt - das erinnert an Boris Johnsons Aufruf zur Verbesserung der Gesundheit in Pandemiezeiten solle Jede/r mindestens 2kg abnehmen. ;-)

Aus der DSGVO "entlehnt" wurden für PIPL dagegen die folgenden Vorschriften

  • die Anerkennung eines Rechtsschutzes für die persönlichen Daten natürlicher Personen (Artikel 2),
  • Informationspflichten zur Art der Verarbeitung und Speicherdauer,
  • gewisse Mitteilungspflichten bei Datenverlusten,
  • Ansprüche der Bürger auf Einsicht (Artikel 44, 45) und Berichtigung (Artikel 46) sowie auf Entschädigung bei Verletzung gegenüber den Datenverarbeitern (Artikel 69),
  • "sensible Datenkategorien" (Artikel 28 ff.), zu denen biometrische, Gesundheitsdaten, Daten zu religiösen Anschauungen, Gesundheits-, Finanz- und Ortsdaten sowie die Daten von Kindern gehören,
  • das Konzept der informierten Einwilligung (Artikel 13.1),

Allerdings können Daten in einer Reihe von Fällen auch ohne Einwilligung verarbeitet werden, so z.B. von Arbeitgebern, in der Berichterstattung, in Notfallsituation oder wo es gesetzlich vorgesehen ist - auch letzteres entspricht unserer Gesetzgebung, während wir den Arbeitgebern theoretisch auf die Finger klopfen könnten.

Vor-Ort-Vertreter ausländischer Agenten Firmen

Wie auch die DSGVO sieht der Artikel 53 von PIPL vor, dass wenn jemand Daten chinesischer Bürger außerhalb des Landes verarbeiten will, dann muss diese Firma einen Bevollmächtigten innerhalb des Landes als Ansprechpartner für Bürger und Behörden benennen. Wir fragen uns, warum dies vor allem bei den Internetgiganten, wie Google und Facebook, zumindest bei uns immer ins Leere läuft.

Außerdem müssen sich chinesische Bürger auch außerhalb Chinas an PIPL halten (Artikel 42).

Neben PIPL ist am 1. September auch ein Datensicherheitsgesetz in Kraft getreten. Dieses droht, wie Heise schreibt, hohe Strafen an bei Verstoß gegen "Moral und Ethik", gegen "kommerzielle und professionelle Ethik", gegen "Ehrlichkeit und Verantwortlichkeit" oder die "Beschädigung nationaler Sicherheitsinteressen".

Diese (nicht nur) für uns unklaren Begriffe haben bereits viele Firmen dazu bewegt, Gelder zurückzulegen. So hat den Alibaba Chef Mas Alibaba dazu bewegt einen "Wohlfahrts-Fonds" einzurichten. Er hat rund 13,7 Milliarden Dollar dafür versprochen Solche Reaktionen gehen auch auf Xis Forderung zurück, den Reichtum der Neumilliardäre wieder mehr unters Volk zu bringen - und soll ihre "Moral und Ethik" belegen.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/hintergrund/Missing-Link-Chinas-neue-Datenschutzgesetze-eine-Kulturrevolution-4-0-6298616.html und ff
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7877-20211229-das-personal-information-protection-law-pipl.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/7877-20211229-das-personal-information-protection-law-pipl.htm
Tags: #China #PIPL #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #sensibleDatenkategorien #Anonymisierung #Lauschangriff #Überwachung #Bankdaten #Datenbanken #Rechtsschutz #Informationspflichten #Geodaten #Gesundheitsdaten #Videospiele #Verlust #Entschädigung

aktionfsa@diasp.eu

24.12.2021 Diskussion der Argumente zur Impfpflicht

Wind dreht sich Richtung Obrigkeitsstaat

Miteinander sprechen statt spalten - war noch vor einigen Monaten ein breiter Konsens. Inzwischen wird schon Herr Kubicki an den Pranger gestellt, wenn er sich mit Abgeordneten seiner Fraktion in einem Antrag im Bundestag explizit gegen eine Impfpflicht aussprechen. Zur Bundestagswahl waren solche Positionen in allen Parteien und der Gesellschaft noch Mainstream, heute werden sie von CSU Söder in die rechtsaußen Ecke gestellt..

PS. Wir erwischen uns innerhalb einer Woche zum 2. Mal dabei einen FDP Politiker zu verteidigen - ganz fatale Entwicklung.

Wesentlich fataler ist jedoch das Verbot einer Demo in Berlin am letzten Samstag, die in klarer Abgrenzung zu rechten und irrationalen Gruppierungen für eine Entscheidungsfreiheit bei der Impfung auf die Straße gehen wollten. Wie die Berliner Zeitung schrieb wurde die Demonstration von den Behörden mit der Begründung verboten, sie könnte von "Querdenkern" unterwandert werden.

Für das Verbot braucht man also keine Beweise, keinen begründeten Verdacht, es reicht die Möglichkeit des "könnte". Telepolis verweist auf ein Video der Organisatorinnen:

"Wir haben versucht, alles richtig zu machen, wir haben ein Hygienekonzept erstellt, wir haben Masken besorgt und trotzdem dürfen wir nicht auf die Straße gehen", erklärte die Frau. Sie empörte sich dort darüber, dass rechte Impfgegner wie die AfD-Jugend auf die Straße gehen konnten, während eine Demonstration, die sich klar von rechts abgrenzte und sich ausdrücklich nicht gegen die Impfungen, sondern gegen einen Impfzwang richtete, verboten wurde.

Kein Richter, kein Polizist, kein Verfassungschützer hat den Veranstalter, die aus dem Internetprojekt #friedlichzusammen kommen und einen linksliberalen Hintergrund haben, bisher Nähe zu Rechten nachgesagt, geschweige denn nachgewiesen.

Wie soll es in den nächsten Monaten zu einer inhaltlichen Diskussion der Impfpflicht in der Gesellschaft kommen, wenn es nur zwei Blöcke geben darf - auf der einen Seite "Wssenschaft und Politik" und auf der anderen Seite angeblich rechte Querdenker. Damit kann eine Spaltung der Gesellschaft nicht geheilt sondern nur gefördert werden.

Ein trauriges Beispiel für solches Vorgehen lieferte auch das Interview mit einer Bischöfin im gestrigen Heute Journal, bei der versucht wurde, sie immer weiter in eine Ecke zu drängen, nur weil sie darauf bestand, dass es auch Argumente gegen eine Impfpflicht geben könnte, und dass man nur durch eine Diskussion aller Argumente zu einer Lösung kommen könnte.

Dass es Argumente von links gegen eine bußgeld-bewehrte Impfpflicht gibt, zeigt der Artikel bei Telepolis.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/tp/features/Eine-Demo-gegen-Impfpflicht-die-nicht-stattfinden-durfte-6304193.html
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7872-20211224-diskussion-der-argumente-zur-impfpflicht.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/7872-20211224-diskussion-der-argumente-zur-impfpflicht.htm
Tags: #Corona #Verhaltensänderung #Hack #Verbraucherdatenschutz #Argumente #Linke #Datensicherheit #Freiwilligkeit #Zustimmung #Impfpflicht #Grundrechte #Gesetzesänderung #eHealth #Überwachung #Datenbanken #Gesundheitsdaten #Smartphone #Handy #App #Querdenker