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EuGH: VDS bleibt grundrechtswidrig

Klatsche vom EuGh vor Koalitionsvertrag

Ob es in Deutschland eine Vorratsdatenspeicherung (VDS) geben soll - darüber konnten sich die Fachgruppe bei den Koaltionsverhandlungen nicht einigen ud haben dies an die Dachgruppe nach oben gegeben. Dabei ist das Thema seit dem Urteil des BVerfG im März 2010 eigentlich erledigt.

Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung unsere Kommunikationsdaten ist grundrechtswidrig

Das haben weitere Gerichte in den letzten 10 Jahren immer wieder festgestellt, auch der EuGH. Dort werden z.Zt. noch einmal 3 Klagen aus Frankreich, Irland und aus Deutschland verhandelt. Nun liegen dafür die Schlussanträge von EuGH-Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona vor - mit einem entsprechenden(!) Urteil ist in den nächsten Monaten zu rechnen:

Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung unsere Kommunikationsdaten ist mit Unionsrecht nicht vereinbar!

Damit ist die VDS2.0 in Deutschland endgültig erledigt. Außerdem wären damit auch die Speicherpflichten aus § 113a Abs. 1 i.V.m. § 113b TKG nichtig. Diese machen auch den Telekommunikationsunternehmen das Leben schwer. Klagen der Telekom und des Providers SpaceNet AG vor dem Bundesverwaltungsgericht hatte dieses dem EuGH zu endgültigen Klärung vorgelegt.

Vor 2 Wochen hatten mehrere Datenschutzgruppen aus Deutschland an die Koalitionsverhandler geschrieben und den endgültigen Verzicht der VDS gefordert.

Also Koalitionsverhandler: Das Thema Vorratsdatenspeicherung wurde im Jahr 2010 beerdigt - kapiert das endlich!

Mehr dazu bei https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eugh-schlussantraege-c79319-c79419-c14020-c33920-c39720-vorratsdatenspeicherung-deutschland-unionsrecht-113a-113b-tkg-datenschutz-telekom-spacenet/
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7836-20211119-eugh-vds-bleibt-grundrechtswidrig.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/7836-20211119-eugh-vds-bleibt-grundrechtswidrig.htm
Tags: #VDS #Vorratsdatenspeicherung #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #DataMining #Rasterfahndung #Datenbanken #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Ampelkoalition #Verhandlungen #Urteil #Eugh #BVerfG #TKG #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datenpannen

aktionfsa@diasp.eu

28.10.2021 Jetzt Ende der verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung!

Zivilgesellschaft appelliert an Koalitionsverhandler

SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen sich in diesen Tagen mit den Themen Justiz und Inneres befassen. Liberale und Grüne fordern in ihren Wahlprogrammen ein Ende der verdachtslosen Datensammlung.

Das 2015 von der "Großen Koalition" beschlossene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wurde im Juni 2017 vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen für grundrechtswidrig befunden und einstweilen ausgesetzt (Az. 13 B 238/17).

Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs steht aus. Nach dem Gesetz soll verdachtslos von der gesamten Bevölkerung aufgezeichnet werden, wer mit wem und wo per Telefon oder Handy in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat.

Elf Bürgerrechts- und Berufsverbände fordern in einem Offenen Brief an die Verhandler zum Thema Justiz und Inneres - darunter der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, die Deutsche Aidshilfe und der Deutsche Journalisten-Verband - ein Ende des Gesetzes zur verdachtslosen Vorratsspeicherung von Verbindungs-, Standort- und Internetdaten.

Die "verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung" sei den Organisationen zufolge die "schädlichste Altlast der Großen Koalition" und "die am tiefsten in die alltägliche Privatsphäre eingreifende und unpopulärste Massenüberwachungsmaßnahme, die der Staat jemals hervorgebracht hat." Eine derart weitreichende "Registrierung des Verhaltens der Menschen in ganz Deutschland" sei "für viele Bereiche der Gesellschaft höchst schädlich", so für die Arbeit von Ärzten, Rechtsanwälten, Psychologen, Beratungsstellen und Journalisten. Die verdachtslose Datensammlung begünstige Datenpannen und -missbrauch und sei von Gerichten schon wiederholt als grundrechtswidrig verworfen worden.

Die am tiefsten in die alltägliche Privatsphäre eingreifende und unpopulärste Massenüberwachungsmaßnahme JETZT beenden!

In dem Brief an die Koalitionsverhandler heißt es:

Sehr geehrte Verhandler,

mit unzähligen Überwachungsgesetzen hat die „Große Koalition“ die Grund- und Freiheitsrechte schwer beschädigt. Von einem "Ampel"-Koalitionsvertrag mit den Parteien SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erwarten wir eine Beseitigung der schädlichsten Altlast der „Großen Koalition“, nämlich der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten in Deutschland.

Warum?

  • Die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung ist die am tiefsten in die alltägliche Privatsphäre eingreifende und unpopulärste[1] Massenüberwachungsmaßnahme, die der Staat jemals hervorgebracht hat. Das 2015 beschlossene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet Telekommunikationsgesellschaften, Informationen über die Verbindungen ihrer sämtlichen Kunden aufzuzeichnen. Wochenlang soll nachvollziehbar sein, wer mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Bei Smartphone-Nutzung ist auch der jeweilige Standort des Benutzers festzuhalten. Die Vorratsspeicherung von Internetkennungen (IP-Adressen) soll in Verbindung mit anderen Informationen nachvollziehbar machen, wer was im Internet gelesen, gesucht oder geschrieben hat.
  • Eine derart weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in ganz Deutschland ist für viele Bereiche der Gesellschaft höchst schädlich. Ohne jeden Verdacht einer Straftat sollen sensible Informationen über die sozialen Beziehungen (einschließlich Geschäftsbeziehungen), die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation (z.B. Kontakte mit Ärzten, Rechtsanwälten, Psychologen, Beratungsstellen) von über 80 Millionen Bürgern gesammelt werden. Damit höhlt eine Vorratsdatenspeicherung Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aus und begünstigt Datenpannen und -missbrauch. Sie untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern. Sie beeinträchtigt insgesamt die Funktionsbedingungen unseres freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens. Die enormen Kosten einer Vorratsdatenspeicherung sind ohne Erstattungsregelung von den Telekommunikationsunternehmen zu tragen. Dies zieht Preiserhöhungen nach sich, führt zur Einstellung von Angeboten und belastet mittelbar auch die Verbraucher. Auch unter Bezeichnungen wie „Quick Freeze Plus“ ist eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung inakzeptabel. [2]
  • Es hat sich herausgestellt, dass eine verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung zur Aufdeckung, Verfolgung und Bestrafung schwerer Straftaten überflüssig ist. Untersuchungen belegen, dass bereits die gegenwärtig verfügbaren Kommunikationsdaten ganz regelmäßig zur effektiven Aufklärung von Straftaten ausreichen. Es gibt keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass eine Vorratsdatenspeicherung besser vor Kriminalität schützte. Dagegen kostet sie Millionen von Euro, gefährdet die Privatsphäre Unschuldiger, beeinträchtigt vertrauliche Kommunikation und ebnet den Weg in eine immer weiter reichende Massenansammlung von Informationen über die gesamte europäische Bevölkerung.
  • Die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung hat sich als grundrechtswidrig erwiesen und gerichtlicher Überprüfung wiederholt nicht standgehalten. Im Juni 2017 wurde die gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bereits für europarechtswidrig befunden und ausgesetzt (Az. 13 B 238/17). Die Bundesnetzagentur setzt das Gesetz nicht mehr durch. Nationale Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung hat der Europäische Gerichtshof schon mehrfach verworfen. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss der laufenden Verfahren könnten jedoch noch Jahre der Rechtsunsicherheit vergehen.

Als Vertreter der Bürger, der Medien, der freien Berufe, der Justiz und der Wirtschaft lehnen wir eine flächendeckende und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung geschlossen ab. Wir appellieren an Sie, in den Koalitionsverhandlungen ein klares Bekenntnis zur Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten (§113a ff. TKG) in Deutschland einzufordern und auch die sogenannte „freiwillige“ Vorratsdatenspeicherung der Unternehmen (§100 TKG) auf besondere Anlässe und verdächtige Aktivitäten zu beschränken [3]. Die aktuelle Missachtung der europäischen Grundrechte-Charta muss beendet und die freie Kommunikation wieder hergestellt werden. Seien Sie sich unserer Unterstützung dabei versichert.

Mit besten Grüßen
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung

sowie die Mitunterzeichner
- Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.
- Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main
- Deutsche Aidshilfe
- Deutscher Fachjournalisten-Verband AG
- Deutscher Journalisten-Verband e.V.
- Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V.
- Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V.
- Humanistische Union e.V.
- Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.
- Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ)

Nachweise:

[1] Meinungsumfrage zu Überwachungsgesetzen: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/infas-umfrage.pdf
[2] Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zu „Quick Freeze Plus“: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/ak-vorrat-stellungnahme_qf-e.pdf
[3] Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zur „freiwilligen Vorratsdatenspeicherung“: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/ak-vorrat-stellungnahme_it-sicherheitsgesetz_oa.pdf

Mehr dazu bei http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/798/79/lang,de/
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7813-20211028-jetzt-ende-der-verdachtslosen-vorratsdatenspeicherung.htm
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aktionfsa@diasp.eu

21.06.2021 Ausweispflicht durch die Hintertür

Recht auf anonyme Nutzung des Internets wird abgeschafft

Eine "niedliche kleine Mausefalle" haben sich die Innenminister von Bund und Ländern auf ihrer Frühjahrskonferenz in der schönen Umgebung des Freizeitparks Rust ausgedacht. Natürlich geht es nur um die "Identifizierung anonymer Hetzer".

Damit sind wir in der Wortwahl schon wieder einen Ton schärfer geworden. Bisher wurde mittels Tränendrüse auf die Opfer von Stalkern und mit Mobbing argumentiert.

In den rechtlichen Vorgaben sind wir jedoch schon an einem Etappenziel des Innenministers angelangt, der Ausweispflicht durch die Hintertür. Die wollte Herr Seehofer ohne Erfolg schon im letzten Jahr in die Novelle zum TKG hineinverhandeln (s. auch Überwachung im Eiltempo ).

Die Falle

Die Betreiber sozialer Netzwerke sollen künftig gemeinsam mit der Polizei eng zusammenarbeiten - also wieder einmal wird die Privatwirtschaft zum handlanger des Staats gemacht.

Sobald eine Beschwerde eines Nutzers des "sozialen Netzwerks" eintrifft wird die Falle aktiviert. Bei seinem nächsten Login bekommen die Ermittler dann die IP-Adresse und könnten sie mit den seit einigen Jahren vorliegenden Bestandsdaten durch seinen Provider abgleichen (s. zu Bestandsdaten auch Missbrauch der Bestandsdatenauskunft und Bestandsdaten außer Kontrolle ).
Vorratsdatenspeicherung (VDS) - wer braucht das noch?

Auf fast jeder Pressekonferenz von Innenpolitikern bricht mindestens einer in Tränen ob der Rechtlosigkeit im Internet aus und bedauert, das auch die VDS 2.0 wegen der Urteile von EuGH und BVerfG nicht richtig funktioniert. Das wird durch die zunehmende Nutzung von Handys obsolet, denn bei "Mobilanwendungen erfolge sowieso ständig ein Login", so dass die Internetkennungen auch "ohne Vorratsdatenspeicherung" für die Strafverfolger zur Verfügung ständen.

Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ohne Ende

Auch "Mausefalle" ist für die Strafverfolgungsbehörden - neben den Providern - eine weitere Arbeitsbeschaffungsmaßnahme und wird sicher in weiteren Personalanforderungen für die Polizei gipfeln. Schon die kürzlichen Änderungen am Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) haben die Anbieter von "sozialen Netzwerken" gezwungen "strafrechtlich relevante Inhalte" wie Hassbeiträge, Terrorismuspropaganda oder Bedrohungen und Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs unaufgefordert zusammen mit IP-Adressen inklusive Portnummern ans Bundeskriminalamt (BKA) zu melden.

Was "strafrechtlich relevante Inhalte" sind müssen in der Regel IT-Admins ad hoc ohne entsprechende Schulungen Pi-mal-Daumen entscheiden. Da kommt für die Ermittler ein Menge zusammen ( Zentrale Verdachtsdatenbank beim BKA und Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz funktioniert nicht und Gesetz gegen "Hasskriminalität" kann jeden treffen ).

Der letzte Schritt ...

... wird schon mal angekündigt. Alle bisher genannten Vorgänge starten erst, wenn sich ein Nutzer beschwert oder einem IT Admin etwas strafrechtlich relevant" vorkommt. Unangetastet bleiben bisher "geschlossene Benutzergruppen", die etwa auf WhatsApp und Telegram rassistische, antisemitische und fremdenfeindliche Inhalte austauschen. Dies besorgt die Innenminister besonders, da in letzter Zeit bei Polizei und Bundeswehr solche "Einzelfälle" gehäuft aufgetreten sind. Deshalb sollen "mögliche Gesetzesanpassungen geprüft" werden - die nur entweder zu einem Verschlüsselungsverbot oder einer Staatstrojanerplicht führen könnten ...

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Identifizierungspflicht-Innenministerkonferenz-will-Login-Falle-6111541.html
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7680-20210621-ausweispflicht-durch-die-hintertuer.htm
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Tags: #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #VDS #Smartphone #Handy #IMSI-Catcher #Polizei #Geheimdienste #Bestandsdaten #TKG #Mausefalle #Klarnamenpflicht #Provider

vasalon@pod.tchncs.de

BMI will Identifizierungspflicht für Internetnutzer

BMI will Personen-Vorratsdatenspeicherung

Im Papier heisst es: “TK-Dienste sollen verpflichtet werden, Identifizierungsmerkmale zu erheben, zu verifizieren und im Einzelfall den Sicherheitsbehörden zur Verfügung zu stellen.” Die Daten der Bürgerinnen und Bürger sollen nur zum Zweck einer möglichen künftigen Strafverfolgung flächendeckend gespeichert werden: das wäre nichts anderes als eine Personen-Vorratsdatenspeicherung.

Die Identifizierungspflicht würde die Art und Weise, wie Menschen hierzulande Online-Dienste nutzen, grundlegend ändern. Die Nutzerinnen müssten stets zunächst ein Ident-Verfahren durchführen bzw. den Ausweis vorzeigen und wären gezwungen, ihre verifizierten Daten bei zahlreichen – über die ganze Welt verstreuten – Unternehmen zu hinterlegen. Oft handelt es sich um Dienste mit werbefinanzierten, datengetriebenen Geschäftsmodellen, denen die verifizierten Daten aller (deutschen) Nutzer auf dem Silbertablett geliefert würden: So verfügen die Plattformen der großen Konzerne wie Google, Facebook oder Apple oft über integrierte Audio-/Video- und Textchat-Angebote, die nicht getrennt vom Benutzerkonto gehalten werden. Daher wären in der Konsequenz die meisten Online-Angebote von der Identifikationspflicht betroffen. Das dürfte einen massiven und unverhältnismäßigen Eingriff in grundrechtlich geschützte Freiheitsrechte darstellen.

Die gesellschaftlichen Konsequenzen wären enorm: Etwa bei der Teilhabe von Personen ohne Ausweis (Kinder, Geflüchtete) oder von Menschen, die aus Sicherheitsbedenken ihre Daten online nicht überall angeben möchten. Das vertrauliche Hilfesuchen und Konsultieren von Beratungsangeboten würde genauso erschwert wie die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten.
Die Anbieter würden hochattraktiv für Datendiebe und vermehrt Ziel von Angriffen. Datenschutzrechtliche Grundsätze würden zudem übergangen: Die Daten würden nur zum Zweck einer möglichen künftigen Strafverfolgung flächendeckend erhoben – und nicht etwa aus betrieblichen Erfordernissen. Wie die Anbieter Nutzerinnen und Nutzer aus Deutschland von ausländischen Nutzern zweifelsfrei unterscheiden sollen, wird in dem Papier nicht erörtert. Auch nicht, dass der Internetstandort Deutschland massiv benachteiligt würde. Es würde massive Ausweichbewegungen hin zu im Ausland sitzenden Angeboten geben, die widerum dazu gezwungen würden, deutsche Nutzer auszusperren – oder deren Identität festzustellen. Datensparsame Online-Dienste würden unmöglich gemacht.

Warum das BMI angesichts eines globalen Internets eine solche Regelung überhaupt für umsetzbar hält, ist völlig offen. Man kann das Internet nicht mit weitgehend nationalen Netzstrukturen – wie etwa Telefonnetzen – vergleichen.
Auch wird im Papier fälschlicherweise und irreführend davon gesprochen, für Strafverfolger solle dann künftig “im Einzelfall die Anonymität” aufgehoben werden. Erstens werden Bestandsdaten nicht in Einzelfällen, sondern millionenfach pro Jahr bei den Anbietern abgefragt – schon bei Ordnungswidrigkeiten (2019: Über 16 Millionen Anfragen laut Bundesnetzagentur). Und zweitens ist ein Account, der bei einem Anbieter mit einem verifizierten Datenatz verknüpft ist, niemals anonym – der Benutzername ist lediglich ein Pseudonym.

15 Punkte: Die Wunschliste des BMI ist lang

Das Papier enthält mehr als ein Dutzend weiterer Punkte, die das BMI im Rahmen der TKG-Novellierung gerne durchsetzen würde. Es ist unserer Ansicht nach durchaus möglich, dass der “Empörungs”-Punkt Identifikationspflicht ggf. die Aufmerksamkeit von den anderen Punkten des Papiers nehmen soll. Auch diese würden aber weitreichende Konsequenzen haben. So sollen die Begriffsdefinitionen für Bestands- und Verkehrsdaten erheblich weiter gefasst und aus ihrem datenschutzrechtlichen Kontext genommen werden. Auch den schon jetzt unklaren Begriff der sogenannten “Mitwirkenden” an TK-Diensten will das BMI ausweiten, bis hin zu Auftragsdatenverarbeitern. Auch sollen diese “Mitwirkenden” (z.B. Internetcafes, Krankenhäuser, Hotels usw.) verpflichtet werden, ebenfalls Daten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden zu erheben und zu speichern. Es wird versucht, jeden zur Datenerhebung heranzuziehen, der auch nur im entferntesten in Berührung mit dem Erbringen von TK-Dienstleistungen kommt. So entstehen an vielen Stellen in der Gesellschaft Datenhalden – und zur Auskunft gegenüber den Behörden Verpflichtete.

Aus unserer Sicht wird hier durch das BMI klar versucht, im TKG ein eigenes Regime für die Erhebung von Daten – nur für die Strafverfolgungsbehörden – zu schaffen und diese Datenerhebung von den datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO zu entkoppeln: Dass man nämlich nur erheben darf, was für den Betrieb notwendig ist. Dieser Datenschutzgrundsatz wird auch im neuen TTDSG verankert, einem Gesetz, das künftig den Datenschutz für die TK-Anbieter regeln wird.

Dass nun versucht wird, im TKG einen anderen Datenbegriff zu etablieren und ein anderes Erhebungsregime festzuschreiben, ist alarmierend. Hier wird nun zielgericht konstruiert, dass immer alles erfasst werden muss, was für die Strafverfolgung notwendig ist – und nicht – wie bisher bei E-Mail-Diensten – nur das, was aus betrieblichen Gründen erforderlich ist.

Man hält sich nicht an das, was das BverfG für Datenerhebungen und Datenauskünfte vorgegeben hat, wenn man auf diesem Wege aushebeln möchte, was verfassungs- und datenschutzrechtlich vorgegeben ist. Man kann spezialgesetzliche Regelungen treffen, doch auch diese müssen den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechen. In den Eingriffsvoraussetzungen muss klar sein, wann, welche und warum Daten erhoben werden. Aber nicht dieses “große Öffnen”, indem man an den Begriffsdefintionen für Bestands-, Verkehrsdaten und am ungeklärten Begriff der sogenannten “Mitwirkung” schraubt und diese so weit öffnet, dass Anbieter und beliebige Dritte am Ende alles erheben und speichern müssen – nur für die Zwecke der Ermittlungsbehörden.

TK-Dienste, die Internetzugangs- oder Signalübertragungsdienste anbieten, will das BMI außerdem verpflichten, im Rahmen einer Quellen-TKÜ sowie bei Online-Durchsuchungen “Auskünfte zu erteilen und Hilfestellung zu gewähren”. Das bedeutet: Diese Anbieter sollen verpflichtet werden, den Datenstrom so umzuleiten bzw. die hierzu notwendigen Hilfestellungen zu geben, dass die Sicherheitsbehörden die staatliche Überwachungssoftware (Staatstrojaner) auf dem Endgerät des Nutzers aufbringen können.

Welche Erfolgsaussichten die Forderungen aus dem BMI im derzeit laufenden Gesetzgebungsverfahren haben, ist noch unklar. Uns wurde aus dem Bundestag signalisiert, dass das BMI nicht locker lässt und weiter versucht, auf den letzten Drücker noch Themen ins TKG zu bekommen, die in der Ressortabstimmung eigentlich verworfen wurden – und dass es in der SPD-Fraktion Bedenken gibt. Das BMI beabsichtigt, so viele seiner Forderungen durchzusetzen wie möglich. Auch, da es wahrscheinlich ist, dass nach der Bundestagswahl andere Koalitionspartner mitregieren, die für solch tiefgreifende sicherheitspolitische Verschärfungen wenig offen wären. Wir hatten im Herbst bereits Stellung zum bisherigen Gesetzentwurf genommen – damals wurden Wirtschaft und Zivilgesellschaft nur 2 Tage Zeit für eine Stellungnahme eingeräumt. Wir möchten nicht in den kommenden Wochen von einem in wesentlichen Teilen verschärften Gesetzentwurf überrascht werden, zu dem kaum noch Stellung bezogen werden kann.

Disclaimer: Wenn Sie das Dokument lesen, beachten Sie bitte, dass es sich bisher nur um ein Forderungspapier aus dem Bundesinnenministerium handelt. Die dort enthaltenen Ausführungen und Begründungen geben daher ausschliesslich die Ansichten des BMI wieder – und entsprechen nicht zwingend Tatsachen. Es ist derzeit auch völlig unklar, welche oder ob wesentliche Teile des Papiers in den Gesetzentwurf gelangen werden.

Derzeitiger Entwurf:
https://posteo.de/FormulierungshilfeBMI.pdf

https://posteo.de/blog/tkg-novelle-bmi-will-identifizierungspflicht-f%C3%BCr-internetnutzer

#tkg #Überwachung #freiheitsrechte