#bestandsdaten

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#Bestandsdaten #Verbindungsdaten #Standortdaten #Inhaltsdaten #eEvidence #Piraten

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05.12.2022 Wer kann ins Schengen Informationssystem schauen?
Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdienst ist dahin

Auf jeden Fall viele mehr als bisher, denn mit SIS-3, der 3. Ausbaustufe des europaweiten Schengen Informationssystems, erhalten 2000(!) weitere Behörden Zugriff auf seine Datenbanken.

Heise.de nennt u.a.

  • Ausländerbehörden,
  • das Auswärtige Amt,
  • das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten,
  • die Auslandsvertretungen,
  • das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF),
  • die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter,
  • das Luftfahrt-Bundesamt,
  • alle für die Kfz-Zulassung zuständigen Ämter,
  • die Waffenbehörden,
  • die Staatsanwaltschaften
  • ...

Mit erweiterten Befugnissen können auch die Geheimdienste über das Bundeskriminalamt (BKA) "Ausschreibungen" zur verdeckten Fahndung im SIS in Auftrag geben. So erfährt der auftraggebende Geheimdienst, wenn jemand in eine polizeiliche Verkehrskontrolle gerät oder einen Grenzübertritt getätigt hat.
In Deutschland eigentlich verboten

Nach den Erfahrungen im 3. Reichs und dem Polizeibrief der Alliierten von 1948 gilt in Deutschland "eigentlich" ein verfassungsrechtliches Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten. Clara Bünger, Sprecherin für Flucht- und Rechtspolitik der Linksfraktion im Bundestag, deshalb zu Heise.de: Dadurch erhielten die Agenten nämlich "unmittelbar Zugriff auf die Befugnis der Polizei zur Personenkontrolle", was einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstelle. Die Linksfraktion stimmte auch deshalb gegen den Entwurf.

Eine viel generellere Kritik an dem beschlossenen Gesetz hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber. Heise.de zitiert seinen Sprecher mit den Worten: "Die Erweiterung einer Datenbank, sei es durch den Anschluss neuer Stellen, die Verarbeitung weiterer Datenkategorien oder die Verknüpfung mit anderen Systemen, birgt grundsätzlich ein erhöhtes Risiko für Fehler bei der Datenverarbeitung." Weitere Unschuldige werden als "False Positives" demnächst die Opfer sein.

Fazit: Wir haben es in Deutschland nun mit Geheimdiensten zu tun, die den Polizeibehörden nach Gutdünken "Aufträge" geben dürfen ...

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/2000-weitere-Behoerden-erhalten-Zugriff-aufs-Schengen-Informationssystem-7365362.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3rc
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8232-20221205-wer-kann-ins-schengen-informationssystem-schauen.htm
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Tags: #SIS #EuroDAC #Europol #Schengen #VisaWaiver #Verfolgung #Polizei #Geheimdienste #Trennungsgebot #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Bankdaten #Biometrie #Bestandsdaten #Entry-ExitSystem #eBorder #Freizügigkeit #Hacking #ePerso #Pass

aktionfsa@diasp.eu

Biometrische Daten in Taliban-Händen

... können zum Todesurteil werden

Auch wenn die ehemaligen GIZ-Kräfte - so sie denn weiblich sind - inzwischen eine Vollverschleierung tragen, fühlen sie sich nicht sonderlich sicher. Die afghanischen Sicherheitsbehörden hatten von ihnen unter anderem Namen, Geburtsdaten sowie biometrische Daten und wohl auch Fingerabdrücke und Iris-Scans erfasst und diese Daten stehen weiterhin in den jetzt Taliban-kontrollierten Polizeicomputern und Datenbanken.

Unsere seit mehr als 10 Jahren verbreitete Warnung biometrische Daten nicht zu speichern und vor allem nicht für Personaldokumente zu verwenden, wurden leider auch in Afghanistan nicht gehört.

Damit haben die Betroffenen gleich doppelte Probleme.

  • Sie müssen damit rechnen, bei Polizeikontrollen erkannt und verhaftet zu werden.
  • Sie können auch keine Anträge auf neue Dokumente, wie Reisepässe, stellen, um das Land legal zu verlassen.

Ausbildungsmaterial und Teilnehmerlisten

Ein weiteres Problem für ehemalige GIZ MitarbeiterInnen sind von Privatpersonen angemietete Lagerräume in mehreren Orten in Afghanistan. Dort lagern neben Bücher, Unterlagen und Lehrmaterial sogar Teilnehmerlisten und Dokumente über deren Sicherheitsüberprüfungen. Auch wenn die GIZ heute abstreitet jemanden zur Anmietung von Lagerräumen aufgefordert zu haben, so zeigen alte E-Mail, dass die GIZ Hunderte Kilogramm Bücher und Lehrmaterial an die Mitarbeitenden geliefert hat.

Inzwischen aufgetauchte Fotos von solchen Lagerräumen auf Facebook können und haben auch schon dazu geführt, dass daraufhin Menschen von den Taliban verhaftet wurden.

Mehr dazu bei https://www.tagesschau.de/investigativ/br-recherche/afghanistan-giz-mitarbeiter-gefahr-taliban-101.html
Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3nK
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Tags: #Biometrie #Bestandsdaten #Polizei #Datenbanken #Taliban #Gesichtserkennung #Asyl #Flucht #Folter #Verfolgung #Reisepass #Ausweis #GIZ #Entwicklungshilfe #Afghanistan

aktionfsa@diasp.eu

USA wollen europäische biometrische Datenbanken lesen

Zugriff auf alle Daten - auch wenn nur wenige reisen

Seit 2008 gibt es das Visa Waiver Program (VWP). Damit gestattet die US-Regierung Staatsangehörigen von 40 Ländern eine visafreie Einreise, wenn sie vorher eine Anmeldung, die Electronic System for Travel Authorization – ESTA, ausgefüllt haben. Auch ein biometrischer Reisepass muss mitgeführt werden . Das allein sind natürlich schon wieder Maßnahmen einer Zwangsdigitalisierung, die wir ablehnen - aber es ist immerhin einfacher als der Aufwand ein Visum für die USA zu beantragen.

Nun kommt eine Salamischeibe dazu: Die USA hat allen Partnerstaaten geschrieben, dass die US-Behörden "in einer Verstärkten Partnerschaft für Grenzsicherheit" (Enhanced Border Security Partnership) Zugriff auf gespeicherte biometrische Daten „unter anderem von Reisenden“ haben wollen.

  1. Öffnung aller staatlichen Biometriedatenbanken für fremden Zugriff,
  2. "unter anderem von Reisenden" umfasst auch die Daten derjenigen, die nie vorhaben in die USA zu reisen.

Das Schweizer Außenministerium befürchtet, der Austausch könnte also nicht nur Fingerabdrücke, sondern auch Gesichtsbilder oder sogar DNA-Daten umfassen. Auch deutsche Behörden machen keine genauen Angaben, welche Daten weitergegeben werden sollen.

In der Strafverfolgungsdatenbank INPOL liegen derzeit durchsuchbare Gesichtsbilder zu 3,6 Millionen Personen, davon stammen 2,2 Millionen von Asylsuchenden aus dem Ausländerzentralregister. Im Automatisierten Fingerabdruck-Identifizierungs-System (AFIS) liegen die Daten von 5,5 Millionen Menschen. Innerhalb der EU können die Polizeibehörden gemäß der Beschlüsse von Prüm bereits jetzt auf diese Daten bei "Bedarf" zugreifen - und Großbritannien bleibt auch nach dem Brexit als "Drittstaat" Mitglied in diesem Kreis.

Vielleicht könnte die EU in ihrer geplanten Antwort an Stelle eines durckmäuserischen Einverständnisses umgekehrt den Zugriff auf die Polizeidatenbanken der USA fordern - beides stände in krassem Gegensatz zu den Vorgaben der DSGVO über Datensparsamkeit und Zweckbindung.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/neue-vorschrift-us-behoerden-verlangen-zugriff-auf-biometrische-daten-in-40-laendern/
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7969-20220329-usa-wollen-europaeische-biometrische-datenbanken-lesen.htm
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aktionfsa@diasp.eu

07.02.2022 Netzwerkdurchsetzungsgesetz vor "Härtetest"

Private Firmen werden zu Zensoren des Internets

Seit einer Woche läuft die 2. Phase des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Ab jetzt sind "große Anbieter sozialer Netzwerke" verpflichtet "potenziell strafrechtlich relevante Inhalte an das BKA zu melden". Angeblich soll damit ein weiterer "rechtsfreier Raum" geschlossen werden.

Natürlich ist das Blödsinn

1 Gibt es diesen "rechtsfreien Raum"überhaupt nicht, da auch bereits vorher Jede/r die Möglichkeit hatte, gegen strafrechtlich relevante Inhalte, etwas Beleidigungen oder Belästigungen vorzugehen. Ein Mangel bestand und besteht lediglich in der Langsamkeit der Justiz.
2 Juristisch ist die Definition "große Anbieter sozialer Netzwerke"sehr ungenau gefaßt und man kann befürchten, dass sich diese Definition langfristig zu immer kleineren Anbietern erweitert und diese schon personell vor unlösbare Probleme stellt.
3 Auch die großen Anbieter haben in der ersten Woche dieser Regelung möglichst ignoriert - zum einen auch wegen der Belastung durch das Gesetz, zum andern aber auch weil die "potenziell strafrechtlich relevante Inhalte" beliebig unklar sind.
4 Praktisch wird damit einer beliebigen Zensur durch die privaten Anbieter Tür und Tor geöffnet. Im Endergebnis ist es dann egal ob irgendwann später das BKA oder ein Gericht die Löschung von Beiträgen als illegal erklärt.

Damit bleibt nur eine wirklich handfeste Aussage zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Das BKA rechnet mit 250.000 solcher Meldungen pro Jahr und 150.000 Strafverfahren und dafür werden in der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) künftig etwa 200 BKA-Beamt:innen arbeiten.

Das erinert uns an das Gesetz zur Speicherung von Flugreisedaten (PNR). Dort werden zu 99% False Positives von vielen Beamt:innen händisch überprüft und zu den Akten gelegt (Flugreisedatenauswertung liefert 99,7% Fehler ). Was bleibt ist lediglich ein weitere Anstieg der Überwachungsgesamtrechnung der die Menschen ausgesetzt sind.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/netzwerkdurchsetzungsgesetz-ab-februar-gilt-die-meldepflicht-eigentlich/
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7918-20220207-netzwerkdurchsetzungsgesetz-vor-haertetest.htm
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aktionfsa@diasp.eu

06.02.2022 Europol als "europäische NSA"

EU will Europols illegalen Datenmoloch weiter ausbauen

Natürlich wollen wir nicht den Unterschied zwischen einer Polizeibehörde und einem Geheimdienst verwischen. Das Benehmen wird aber immer ähnlicher. Auf vier Petabyte Ermittlungsdaten sitzt Europol inzwischen, darunter auch die Daten von vielen Unschuldigen - Beifang nennt man das wohl nicht nur in der Fischerei.

Der Europäische Datenschutzbeauftragte verlangt seit langem, dass dieser Datenmoloch gelöscht oder zumindest aufgeräumt wird. Die EU will die Datensammelei jedoch noch nachträglich legalisieren und weiter ausbauen.

Obwohl Anfang Januar der Europäische Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski die Löschung aller Daten angeordnet hatte, die nicht mit einer konkreten Straftat im Zusammenhang stehen, will die EU nach einer Einigung zwischen Rat und EU-Parlament auf eine neue Verordnung, weiterhin Ermittlungen auf der Grundlage dieser Daten durchführen.

Die neue Verordnung rückt Europols Datenpool noch weiter in die Nähe des NSA Überwachungszentrums in Utah (NSA Sumpf trocken legen ), weil sie der EU-Polizeiagentur breite Befugnisse zur Datenspeicherung gebe, ohne ausreichende Maßnahmen zum Schutz von Grundrechten.

"Daten von Einzelpersonen ohne klare Verbindung zu Straftaten könnte genauso verarbeitet werden wie Daten von Verdächtigen oder Verurteilten", wird Wiewiórowski bei netzpoltik.org zitiert. Auch SPD-Abgeordnete im EU-Parlament beklagen, dass Europol für die Rechtfertigung seiner Überwachung und massenhaften Datenspeicherung auf Vorrat „ähnliche Argumente“ wie die NSA nutzt.

Besonders kritisch gesehen wird, dass die Verordnung Europol künftig eine breite Kooperation mit Firmen möglich macht. Nach dem Entwurf kann Europol persönliche Daten direkt von privaten Firmen/Organisationen erhalten und darf diese analysieren und an die Behörden der Mitgliedsstaaten weitergeben. Das hat nichts mehr mit den Ermittlungsbefugnissen einer Polizeibehörde zu tun.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/wie-die-nsa-europol-soll-daten-aus-allen-eu-staaten-auswerten-duerfen/
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7917-20220206-europol-als-europaeische-nsa.htm
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Erstellt: 2022-02-06 09:17:35

aktionfsa@diasp.eu

05.02.2022 Fingerabdruck im Personalausweis rechtswidrig?

Fingerabdruck im Personalausweis kommt vor den EuGH

Diese Frage muss nun - nachdem seit dem 1. August letzten Jahres dazu ein gesetzlicher Zwang besteht - der EuGH klären. Wie netzpolitik.org schreibt, sieht das Verwaltungsgericht Wiesbaden grundsätzliche Rechtsprobleme, wenn für den Besitz eines Personalausweises die Abgabe der Fingerabdrücke verpflichtend ist.

Dieser Meinung sind wir seit Jahren! (siehe unsere Artikel zum Thema https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=fingerabdruck+eperso&sel=meta )

Über dreihundert Millionen EU-Bürger müssen zwei Fingerabdrücke auf dem Ausweis in digitaler Form speichern lassen, nur weil die EU-Verordnung 2019/1175 das verlangt. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden meint,

  • für das Zustandekommen der Verordnung außerhalb des eigentlich vorgeschriebenen ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens gab es keine Rechtsgrundlage,
  • die DSGVO werde dadurch verletzt, da diese eine Datenschutz-Folgenabschätzung vorschreibt. Die Risiken einer Verarbeitung von sensiblen Daten wie Fingerabdrücken wurde jedoch vorab nicht analysiert.
  • dass die Europäische Grundrechtecharta durch diese Vorschrift verletzt wurde (Art. 7+8: Schutz der personenbezogenen Daten).

Die Unterstützer des Klägers, netzpolitik.org und Digitalcourage, verweisen zusätzlich auch darauf, dass der Zwang zur Abgabe von Fingerabdrücken nicht nur ungerechtfertigt und unverhältnismäßig sei, sondern auch die Fälschungssicherheit des Ausweises nicht erhöht. Auch dieses Argument unterstützt das VG Wiesbaden in seinem Beschluss ausdrücklich.

Im Gegenteil, die Abgabe eines Fingerabdrucks erhöht die Möglichkeit eines Identitätsdiebstahls ungemein. Diese Gefahr wurde durch die Erweiterung des speichernden RFID-Chips noch vergrößert, da dieser auch aus einiger Entfernung auslesbar ist. Zum Hack des ePersos oder des Reisepasses gab es bereits auf CCC-Kongressen eindruckvolle Vorführungen.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/personalausweis-zwangsweise-abgabe-der-fingerabdruecke-kommt-vor-den-eugh/
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7916-20220205-fingerabdruck-im-personalausweis-rechtswidrig.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/7916-20220205-fingerabdruck-im-personalausweis-rechtswidrig.htm
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aktionfsa@diasp.eu

21.06.2021 Ausweispflicht durch die Hintertür

Recht auf anonyme Nutzung des Internets wird abgeschafft

Eine "niedliche kleine Mausefalle" haben sich die Innenminister von Bund und Ländern auf ihrer Frühjahrskonferenz in der schönen Umgebung des Freizeitparks Rust ausgedacht. Natürlich geht es nur um die "Identifizierung anonymer Hetzer".

Damit sind wir in der Wortwahl schon wieder einen Ton schärfer geworden. Bisher wurde mittels Tränendrüse auf die Opfer von Stalkern und mit Mobbing argumentiert.

In den rechtlichen Vorgaben sind wir jedoch schon an einem Etappenziel des Innenministers angelangt, der Ausweispflicht durch die Hintertür. Die wollte Herr Seehofer ohne Erfolg schon im letzten Jahr in die Novelle zum TKG hineinverhandeln (s. auch Überwachung im Eiltempo ).

Die Falle

Die Betreiber sozialer Netzwerke sollen künftig gemeinsam mit der Polizei eng zusammenarbeiten - also wieder einmal wird die Privatwirtschaft zum handlanger des Staats gemacht.

Sobald eine Beschwerde eines Nutzers des "sozialen Netzwerks" eintrifft wird die Falle aktiviert. Bei seinem nächsten Login bekommen die Ermittler dann die IP-Adresse und könnten sie mit den seit einigen Jahren vorliegenden Bestandsdaten durch seinen Provider abgleichen (s. zu Bestandsdaten auch Missbrauch der Bestandsdatenauskunft und Bestandsdaten außer Kontrolle ).
Vorratsdatenspeicherung (VDS) - wer braucht das noch?

Auf fast jeder Pressekonferenz von Innenpolitikern bricht mindestens einer in Tränen ob der Rechtlosigkeit im Internet aus und bedauert, das auch die VDS 2.0 wegen der Urteile von EuGH und BVerfG nicht richtig funktioniert. Das wird durch die zunehmende Nutzung von Handys obsolet, denn bei "Mobilanwendungen erfolge sowieso ständig ein Login", so dass die Internetkennungen auch "ohne Vorratsdatenspeicherung" für die Strafverfolger zur Verfügung ständen.

Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ohne Ende

Auch "Mausefalle" ist für die Strafverfolgungsbehörden - neben den Providern - eine weitere Arbeitsbeschaffungsmaßnahme und wird sicher in weiteren Personalanforderungen für die Polizei gipfeln. Schon die kürzlichen Änderungen am Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) haben die Anbieter von "sozialen Netzwerken" gezwungen "strafrechtlich relevante Inhalte" wie Hassbeiträge, Terrorismuspropaganda oder Bedrohungen und Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs unaufgefordert zusammen mit IP-Adressen inklusive Portnummern ans Bundeskriminalamt (BKA) zu melden.

Was "strafrechtlich relevante Inhalte" sind müssen in der Regel IT-Admins ad hoc ohne entsprechende Schulungen Pi-mal-Daumen entscheiden. Da kommt für die Ermittler ein Menge zusammen ( Zentrale Verdachtsdatenbank beim BKA und Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz funktioniert nicht und Gesetz gegen "Hasskriminalität" kann jeden treffen ).

Der letzte Schritt ...

... wird schon mal angekündigt. Alle bisher genannten Vorgänge starten erst, wenn sich ein Nutzer beschwert oder einem IT Admin etwas strafrechtlich relevant" vorkommt. Unangetastet bleiben bisher "geschlossene Benutzergruppen", die etwa auf WhatsApp und Telegram rassistische, antisemitische und fremdenfeindliche Inhalte austauschen. Dies besorgt die Innenminister besonders, da in letzter Zeit bei Polizei und Bundeswehr solche "Einzelfälle" gehäuft aufgetreten sind. Deshalb sollen "mögliche Gesetzesanpassungen geprüft" werden - die nur entweder zu einem Verschlüsselungsverbot oder einer Staatstrojanerplicht führen könnten ...

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Identifizierungspflicht-Innenministerkonferenz-will-Login-Falle-6111541.html
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