#trennungsgebot

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07.08.2023 Ex-BND-Chefs fordern mehr Befugnisse

Trennungsgebot nur noch eine leere Hülle

Komisch, eigentlich erwischt man sie ständig, dass sie ihre bereits ausgedehnten Befugnisse überschreiten, in dem sie

  • Staatstrojaner einsetzen,
  • Politiker und Journalisten abhören,
  • die Luft über Deutschland nicht mehr zum Inland definieren,
  • ...

Auch Fefe macht sich lustig über Menschen, die keine Privatsphäre kennen und überall Kameraüberwachung wollen und dann noch die USA als Vorbild sehen. Wenn sie denn man bei Ungesetzlichem erwischt werden, dann macht die Politik schnell ein BND Gesetz, welches das Ungesetzliche zur Regel erklärt.

Und trotzdem berichtet tagesschau.de, dass z.B. die beiden ehemaligen BND-Präsidenten August Hanning und Gerhard Schindler die deutschen Nachrichtendienste von der Politik zu stark eingeschränkt sehen. Beide forderten auch, die Zuständigkeit für den BND aus dem Kanzleramt auf das Verteidigungsministerium zu verlagern.

Wollten wir nach dem 2. Weltkrieg nicht Polizei und Geheimdienste strikt trennen? Das sollte erst recht für Militär und Geheimdienste gelten. Oder wird hier schon Stimmung für die Zeit nach der nächsten "Machtergreifung" gemacht?

Mehr dazu bei https://www.tagesschau.de/inland/bnd-chefs-befugnisse-100.html
und https://blog.fefe.de/?ts=9a3179ba
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aktionfsa@diasp.eu

05.12.2022 Wer kann ins Schengen Informationssystem schauen?
Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdienst ist dahin

Auf jeden Fall viele mehr als bisher, denn mit SIS-3, der 3. Ausbaustufe des europaweiten Schengen Informationssystems, erhalten 2000(!) weitere Behörden Zugriff auf seine Datenbanken.

Heise.de nennt u.a.

  • Ausländerbehörden,
  • das Auswärtige Amt,
  • das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten,
  • die Auslandsvertretungen,
  • das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF),
  • die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter,
  • das Luftfahrt-Bundesamt,
  • alle für die Kfz-Zulassung zuständigen Ämter,
  • die Waffenbehörden,
  • die Staatsanwaltschaften
  • ...

Mit erweiterten Befugnissen können auch die Geheimdienste über das Bundeskriminalamt (BKA) "Ausschreibungen" zur verdeckten Fahndung im SIS in Auftrag geben. So erfährt der auftraggebende Geheimdienst, wenn jemand in eine polizeiliche Verkehrskontrolle gerät oder einen Grenzübertritt getätigt hat.
In Deutschland eigentlich verboten

Nach den Erfahrungen im 3. Reichs und dem Polizeibrief der Alliierten von 1948 gilt in Deutschland "eigentlich" ein verfassungsrechtliches Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten. Clara Bünger, Sprecherin für Flucht- und Rechtspolitik der Linksfraktion im Bundestag, deshalb zu Heise.de: Dadurch erhielten die Agenten nämlich "unmittelbar Zugriff auf die Befugnis der Polizei zur Personenkontrolle", was einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstelle. Die Linksfraktion stimmte auch deshalb gegen den Entwurf.

Eine viel generellere Kritik an dem beschlossenen Gesetz hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber. Heise.de zitiert seinen Sprecher mit den Worten: "Die Erweiterung einer Datenbank, sei es durch den Anschluss neuer Stellen, die Verarbeitung weiterer Datenkategorien oder die Verknüpfung mit anderen Systemen, birgt grundsätzlich ein erhöhtes Risiko für Fehler bei der Datenverarbeitung." Weitere Unschuldige werden als "False Positives" demnächst die Opfer sein.

Fazit: Wir haben es in Deutschland nun mit Geheimdiensten zu tun, die den Polizeibehörden nach Gutdünken "Aufträge" geben dürfen ...

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/2000-weitere-Behoerden-erhalten-Zugriff-aufs-Schengen-Informationssystem-7365362.html
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aktionfsa@diasp.eu

21.10.2021 Überprüfung von Sicherheitsgesetzen dringend notwendig

Nichts sehen, nichts hören, nicht drüber sprechen

Das war das Mantra der letzten Bundesregierung - eigentlich bei jedem wichtigen Thema - aber auch bei der notwendigen Überprüfung der Sicherheitsgesetzgebung in der Bundesrepublik. Wurden anfangs einige "Anti-Terror-Gesetze" noch für eine begrenzte Zeitdauer eingeführt, so ist man davon in Zuge "der Gewöhnung" davon abgekommen und auch befristete Gesetze wurde dann unbefristet verlängert.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat in den vergangenen Jahren oft genug ein Moratorium bei der Sicherheitsgesetzgebung und eine Überprüfung der bestehenden Gesetze gedrängt. Insbesondere kritisierte er die völlig sinnlose Linie der Bundesregierung "mehr Date, mehr IT" als wirkungslos und gefährlich. Passiert ist nichts.

Die Bundesregierung hat auf seine Anfragen entweder nicht oder irrefühend geantwortet, sie sehe zumindest "derzeit keinen Bedarf". Der Bundesdatenschutzbeauftragte sieht Gefahren vor allem beim Einsatz von Staatstrojanern durch alle Geheimdienste Er sieht laut Heise, dass sich aus der vorgesehenen Quellen-Telekommunikationsüberwachung eine noch weitergehende heimliche Online-Durchsuchung entwickeln könnte. Außerdem verstößt die Erweiterung der TKÜ auf Geheimdienste gegen das grundlegende Trennungsgebot (nach Polizeibrief der Alliierten).

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Terrorgefahr-Bundesregierung-will-kein-Moratorium-fuer-Sicherheitsgesetze-6201227.html
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