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18.03.2024 Plattform-Arbeitsrichtlinie gegen Scheinselbstständigkeit

Plattform-Arbeitsrichtlinie durch EU-Mitgliedsstaaten angenommen

Relativ unbemerkt aber erst durch ungeheure Energie vieler hundertausender Menschen ist die Plattform-Arbeitsrichtlinie durch die EU-Mitgliedsstaaten angenommen worden. Federführend bei dem Kampf für Arbeitnehmerrechte war koordinierend WeMove.eu. Die berichten nun über die Inhalte der Richtlinie, die dafür sorgen kann, dass abhängig Beschäftigte, wie bei Uber, auch diese Rechte durchsetzen können und nicht weiter als Scheinselbstständige unterdrückt werden.

WeMove.eu schreibt

Zum ersten Mal in der Geschichte erhalten Menschen, die für riesige Plattformen wie Uber arbeiten, die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmer. Das ist ein Wendepunkt für die Arbeitnehmer in ganz Europa.

Stellen Sie sich das vor: 15-Stunden-Tage, kein Krankenstand, keine Rente und nicht einmal die Sicherheit eines Mindestlohns. Das ist die brutale Realität von Millionen, die für Unternehmen wie Uber und Deliveroo schuften.

Während diese gigantischen Plattformen enorme Gewinne einfahren, bleiben ihre Arbeiter auf der Strecke, da ihnen nicht einmal die grundlegendsten Arbeitnehmerrechte zugestanden werden. Doch diese Zeiten sind vorbei. Und das nicht einen Moment zu früh. Bis 2025 werden 43 Millionen Menschen für Plattformen wie Uber tätig sein. Wäre der Sektor ein Land, wäre es das fünftgrößte in Europa!

Der Sieg war nur dank Ihnen, dieser Gemeinschaft, möglich. Von der Unterzeichnung der Petition über das Schreiben von Nachrichten an Politiker bis hin zur Finanzierung unserer Arbeit. Durch gemeinsames Handeln haben wir den Druck aufrechterhalten - den Druck, der notwendig ist, um Veränderungen zu erreichen.

Jetzt müssen wir dafür sorgen, dass jedes Land in Europa das neue Gesetz anwendet. Und das bedeutet, dass wir bei jedem Schritt dabei sein müssen, um Entscheidungsträgern, die zögern, mit einer Welle des Widerstands zu begegnen.

Was wird sich ändern?

Der Europäische Gewerkschaftsbund ist sich sicher, dass Millionen von Menschen, die über digitale Plattformen arbeiten, nach der Annahme der Plattform-Arbeitsrichtlinie durch die EU-Mitgliedsstaaten endlich Mindestlöhne, Krankengeld und andere Beschäftigungsschutz erhalten werden.

Die Gewerkschaften waren erfolgreich dabei, die Beschäftigungsvermutung mit der Umkehrung der Beweislast einzubeziehen. Anstatt dass einzelne Arbeitnehmer langwierige Gerichtsverfahren durchlaufen, um zu beweisen, dass sie ein Arbeiter sind, wird es nun an den Plattformunternehmen liegen, zu beweisen, dass sie keine Mitarbeiter sind.

Die Richtlinie erkennt auch die Rolle der Gewerkschaften in allen Aspekten der Plattformwirtschaft an, auch in Fragen wie dem Algorithmus-Management. Trotz der Forderungen nach einer Schwächung dieser Bestimmung blieb sie erhalten. Nun wird es notwendig mit Tarifverhandlungen in der Plattformwirtschaft zu beginnen.

PS. Zu dieser Meldung passt aus gewerkschaftlicher Sicht, dass heute auch die ersten richtigen Betriebsratswahlen im Tesla Werk bei Berlin beginnen. 12.000 Beschäftigte können nun endlich einen starken Betriebsrat wählen, der die Zeit der "Arbeitgeber-Geschenke" durch echte Verhandlungen zwischen den Tarifparteien und im Endeffekt durch einen Tarifvertrag ersetzen und sichern kann.

Mehr dazu bei https://wemove.eu
und https://www.etuc.org/en/pressrelease/platform-work-trade-unions-win-millions-workers
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3zz
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Tags: #Scheinselbstständigkeit #Uber #Deliveroo #Plattform #Arbeitsrichtlinie #EU #Gleichberechtigung #Gender #Diskriminierung #Ungleichbehandlung #Gewerkschaft #Mitbestimmung #Koalitionsfreiheit #Betriebsrat #Grundrechte #Menschenrechte #Tesla

olladij@diaspora.permutationsofchaos.com

Einige aktuelle Zahlen: 2021 arbeiteten so wenige Beschäftigte wie nie seit Beginn der statistischen Berechnung unter dem Schutz von Betriebs- und Personalräten. In Westdeutschland waren es 1996 immerhin 51 Prozent, 2021 ist der Anteil auf 39 Prozent gefallen. Im Osten der Republik konnten 1996 noch 43 Prozent der Arbeitenden auf die Mitbestimmung bauen, 2021 waren es nur etwas mehr als ein Drittel.
Dramatischer ist der Rückgang bei Einkünften und Arbeitsbedingungen, die durch Tarifverträge gesichert werden. Von Flächentarifverträgen profitierten 1996 noch 70 Prozent der in West- und 68 Prozent der in #Ostdeutschland Beschäftigten. 2021 sind davon zwischen #Kiel und #Konstanz 45, zwischen #Rügen und #Riesa 34 Prozent übrig. Die Mehrheit der Arbeitnehmerinnen und #Arbeit|nehmer muss nehmen, was die Firma so bietet. Noch dreister: Eine wachsende Zahl von Großunternehmen bricht die Mitbestimmungsgesetze. Die Hans-Böckler-Stiftung geht von 2,1 Millionen Beschäftigten aus, denen ihr gesetzliches #Recht vorenthalten wird, Belegschaftsmitglieder und Vertreter ihrer #Gewerkschaft|en in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Rede ist nicht von kleinen Buden. Sondern von namhaften Unternehmen wie der Meyer Werft, Fleisch- #Tönnies, dem Entsorger #Alba oder #Vonovia.

https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/sozialstaat-der-klassenkampf-der-deutschen-arbeitgeber/5dd1ccd4-137a-42f6-b106-269ff0284b8f #gesammtmetal #betriebsrat #demokratie #wirtschaft #brd

wao138@diaspora.freifunk-naila.net

Hallo Welt! :-) Ich bin #neuhier. Männlich ü40 und meine Interessen sind #Trance (die Musik), auf die #Zukunft unseres Landes und der #Welt positiv einzuwirken. Im #Betriebsrat setze ich mich für die Belange der Beschäftigen ein und seit der Lektüre von "Permanent Record" stehen #Datenschutz #IT-Sicherheit und der "Kampf" gegen den #Überwachungskapitalismus oben auf meiner Agenda. Ansonsten interessiert mich #Fussball, #Lifehacks und #konstruktiverJournalismus. In diesem Sinne auf eine gute gemeinsame Zeit. LG

olladij_tudajev@joindiaspora.com

(sic!)

»Nach der Europäischen #Sozialcharta, der #Deutschland im Bereich des Streikrechts vollumfänglich zugestimmt hat, sind verbandsfreie Streiks sehr wohl legal!« Das sagt der Berliner Rechtsanwalt Benedikt Hopmann, eine Arbeitsrechtsspezialist. Anlass für seine Worte sind die aktuellen Arbeitskämpfe beim Lebensmittel-Bringdienst #Gorillas. Am Freitagabend war er von dem Verein »Aktion gegen Arbeitsunrecht« eingeladen worden, um in einem juristisch-politischen Vortrag per Livestream seine Expertise darzulegen.
Laut Hopmann nimmt die Europäische Sozialcharta (ESC), die Koalitionsfreiheit der Beschäftigten zum Ausgangspunkt für Streiks und Arbeitskämpfe. Sie beschränke sich keineswegs nur auf Gewerkschaften. »Es geht in der #ESC nicht allein um das #Recht der #Gewerkschaft|en, Arbeitskämpfe mit dem Ziel durchzuführen, einen #Tarifvertrag abzuschließen, sondern auch um das Recht von Zusammenschlüssen von Beschäftigten eines Betriebs, die sich auch ad-hoc und spontan zusammenfinden können, um ihre Forderungen durchzusetzen, die auch nicht im Sinne eines Tarifvertrags sein müssen«, erläutert Hopmann. Dass die Bundesrepublik und das Bundesarbeitsgericht nicht auf dieser Grundlage handeln und lediglich Arbeitsniederlegungen anerkennen, die von Gewerkschaften mit dem Ziel ausgehen, Tarifverträge zu verhandeln, sei seiner Einschätzung nach ein #Skandal und »ein andauernder Bruch des Völkerrechts.« Er hoffe, dass der Europäische Gerichtshof in #Straßburg in absehbarer Zeit ein Machtwort in Sachen verbandsfreier Streiks spricht.

https://www.nd-aktuell.de/artikel/1155146.arbeitskampf-bei-gorillas-streik-ohne-blaupause.html #streik #arbeit #betriebsrat #repression #gwc #covid