#volksbegehren

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Hamburger Initiative für Grundeinkommen: Volksentscheid, jetzt aber wirklich

Für einen einjährigen Grundeinkommen-Modellversuch haben 95.000 Menschen unterschrieben. Der Volksentscheid könnte parallel zur Bundestagswahl kommen.#BedingungslosesGrundeinkommen #Hamburg #Volksbegehren #Nord
Hamburger Initiative für Grundeinkommen: Volksentscheid, jetzt aber wirklich

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19.11.2022 Volksentscheid über klimaneutrales Berlin

Abstimmung zusammen mit der Wahl des Berliner Senats sinnvoll

Im Februar 2023 können die Berlinerinnen und Berliner darüber abstimmen, ob die Stadt schon 2030 klimaneutral sein soll. Dem zivilgesellschaftlichen Bündnis "Berlin 2030 klimaneutral" ist es gelungen, 261.968 Unterschriften für den Volksentscheid zu sammeln – genug also, so dass im Februar demokratisch abgestimmt wird, ob Berlin auf den Pfad zu Klimaneutralität bis 2030 gesetzt wird!

Für den Erfolg des Volksbegehren müssen nicht nur mehr Ja- als Nein-Stimmen abgegeben werden, sondern auch die Zustimmung von mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten – das wären rund 613.000 Ja-Stimmen. Umso wichtiger ist es nun, dass alle Berliner:innen über das Volksbegehren abstimmen. Deshalb bietet sich der Termin im Februar zusammen mit der Wiederholung der Wahl vom September 2021 an.

Die Forderungen des Volksbegehrens, über die abgestimmt werden soll, sind:

  • Klimaziele anpassen: Reduktion der CO2-Emissionen bis 2025 um 70 Prozent und bis 2030 um 95 Prozent gegenüber 1990. (Das beinhaltet auch 100 Prozent Erneuerbare Energien bis 2030)
  • Berücksichtigung aller Treibhausgase: Einbeziehung weiterer Klimagase, sobald die Datengrundlage dafür vorhanden ist.
  • Verpflichtungen statt Ziele: Umformulierung des Gesetzestextes, damit aus unverbindlichen Zielen Verpflichtungen werden. Dadurch sollen Lücken zum politischen Nichthandeln geschlossen und Sanktionsmechanismen bei Nichteinhaltung eingeführt werden.
  • Sozial ausgleichen: Da die Klimakrise bereits bestehende soziale Ungerechtigkeiten verschärft, muss die Verschärfung der Klimaverpflichtungen mit einem sozial gerechten Ausgleich einhergehen.
  • Reduktion vor Kompensation: Insofern keine weiteren Reduktionen möglich sind, müssen die verbleibenden 5 Prozent Emissionen über seriöse und nachhaltige Mechanismen kompensiert werden.

Berlin kann bis 2030 auf 100 Prozent Erneuerbare Energien umgestellt werden. Das hat die Energy Watch Group vor einem Jahr bereits in einer wissenschaftlichen Studie dargelegt. Also wählen gehen!

Mehr dazu bei https://www.heise.de/tp/features/Klima-Erfolg-in-Berlin-Die-Hauptstadt-bekommt-den-Volksentscheid-7345154.html
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13.11.2022 Umverteilen jetzt!

Niemand wird uns eine bessere Welt schenken ...

... wir müssen es selbst in die Hand nehmen - gemeinsam und solidarisch!

Das ist der Tenor der großen Demo gestern vom Roten Rathaus durch die Innenstadt bis nach Kreuzberg. "Wir sind diejenigen, die den Laden am Laufen halten und wir sind die, die was verändern können. Jeder Tariflohn, das Renten- und Gesundheitssystem und alle sozialen Verbesserungen der Vergangenheit wurden von unten erkämpft", so der Aufruf der veranstaltenden Gruppen, das Umverteilen Bündnis, Gewerkschaften, Sozialverbände und die Initiativen für die Enteignung der großen Wohnungskonzerne.

Forderungen der DemonstantInnen waren:

Preisdeckel für Strom, Heizkosten & Mieten!
Immobilien- und Energiekonzerne vergesellschaften!
Gasumlage verhindern! Keine Armut für eure Profite!
Keine Zwangsräumungen, keine Gas- und Stromsperren!
Höhere Löhne, höhere Renten, höhere Sozialleistungen!
Kostenloser & guter Nahverkehr!
Grenzenlose Mobilität für alle!
Spekulationsverbot und Preisbindung für Nahrungsmittel! Solidarische Grundversorgungfür alle!
Gemeinwohlorientierte Wirtschaft statt Gewinne für Konzerne und Superreiche!

Das Geld für den Umbau der Gesellschaft ist da, es darf nur nicht für die Aufrüstung ausgegeben werden und muss bei den Superreichen durch die Wiedereinführung der Vermögenssteuer abgeschöpft werden.

Wir wollen ein Ende dieser Wirtschaftsweise, die Profite statt Bedürfnisse von Menschen im Blick hat und die unsere Lebensgrundlagen zerstört! 
Wir wollen ein Ende dieser Politik die uns auf den Kosten sitzen lässt und uns dabei noch gegeneinander ausspielen will!
Wir wollen ein Ende der Abschottung Europas und sichere Fluchtwege!
Wir brauchen gleiche Rechte für alle Menschen!
Wir brauchen höhere Löhne, Sozialleistungen und Renten - für ein Leben in Würde!
Energie- und Immobilienkonzerne gehören unter gesellschaftliche Kontrolle! Mieten und Heizkosten müssen bezahlbar sein!

Hier einige Bilder von der Demo bei sonnigem Herbstwetter

Mehr dazu bei https://www.umverteilen jetzt
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12.11.2022 Keine Verlängerung der Wahlperioden ohne direkte Demokratie

20% weniger Demokratie?

Einfach mal 20% weniger Demokratie möchte uns die Bundesregierung bescheren mit dem Vorschlag. den Bundestag künftig nur alle 5 statt wie bisher alle 4 Jahre zu wählen. Es mag sein, dass es für die Gewählten angenehmer ist Pensionsbezüge über 5 statt 4 Jahre anzusammeln, bevor man sich wieder den Wählern stellen möchte.

Für den Wunsch der Menschen nach mehr Mitbestimmung und Teilhabe an politischen Entscheidungen ist das ein schlechter Vorschlag. MehrDemokratie rechnet vor: Bei einer durchschnittlichen Lebenszeit von 80 Jahren können wir 15 mal den Bundestag wählen. Wird die Wahlperiode auf fünf Jahre verlängert, nur noch 12 mal. Das bedeutet also 20 Prozent weniger Demokratie.

Über so eine Maßnahme kann man nur reden, wenn sie eingebettet ist in wesentliche Verbesserungen bei der direkten Demokratie, das heißt mindestens

  • mehr Volksbegehren und Volksentscheide,
  • Volksentscheide auch auf Bundesebene,
  • mehr Transparenz im Handeln der Regierung, Behörden und auf jeder Ebene der Verwaltung.

Mit diesen Forderungen hat MehrDemokratie eine Petition gestartet. Unterschreiben!

Mehr dazu bei https://www.mehr-demokratie.de/aktionen/20-prozent-weniger-demokratie-nicht-mit-uns
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birne@diaspora.psyco.fr

Die #SPD in Berlin unter #Saleh und #Giffey verfolgt eine klare Strategie:

Alle #Volksbegehren, die aus dem Volk entstehen, abbügeln. Und gleichzeitig vom Parlament (und im nächsten Schritt: der Exekutive) inszenierte #Volksentscheide fördern.

Gelenkte #Demokratie, der Vladi und der Erdo werden sich freuen.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/volksbegehren-unzulaessig-berliner-senat-haelt-ziel-einer-autofreien-innenstadt-fuer-verfassungswidrig/28320244.html

#BerlinAutofrei

taz@pod.geraspora.de

Keine neue Wohnung

KLompscher: Ein Unding. Hallo Bezirksamt Pankow? … exemplarisch für das Geschäftsmodell von DW: steigende Profite durch Mietsteigerung bei Neuvermietung und nach Modernisierung. Leerstand „zu“ billiger Wohnungen lohnt sich dann, und wirkt sogar steuersenkend… https://taz.de/Leerstand-in-Prenzlauer-Berg/!5798127/ #taz #tazgezwitscher #tageszeitung #Enteignungen #Deutsche #Wohnen #und #Co # #enteignen #Wohnungsleerstand #Berlin #Prenzlauer #Berg #Volksbegehren #Deutsche #Wohnen #enteignen

aktionfsa@diasp.eu

12.09.2021 Volksentscheid Transparenz ist zulässig

Berlin: Volksbegehren war zulässig

Warum ist die Verwaltung so langsam? Weil die Politik es so wollte? 20 Monate prüfte der Berliner Senat, ob das von vielen Berliner NGOs 2019 gestartete Volksbegehren für ein Berliner Transparenzgesetz zulässig sei. Dazu hatte die Initiative, in der auch Aktion Freiheit statt Angst e.V. mitgearbeitet hat, 32.827 Unterschriften gesammelt und diese im Dezember 2019 übergeben.

Arne Semsrott, Vertrauensperson der Initiative, stellt dazu fest: “Nach fast zwei Jahren hat der Senat jetzt endlich festgestellt, was von Anfang an klar war: Unser Entwurf für ein Berliner Transparenzgesetz ist verfassungskonform ... Die Hinhaltetaktik der Innenverwaltung hat leider dazu geführt, dass wir unseren Gesetzentwurf nicht mehr, wie ursprünglich geplant, parallel zur Abgeordnetenhauswahl im September zum Volksentscheid stellen können.”

Zulässigkeitsprüfungen von Anträgen auf Volksbegehren dauern gewöhnlich einige Monate, teilweise auch ein Jahr. Durch eine kürzlich erfolgte Änderung des Abstimmungsgesetzes muss der Senat künftig die Zulässigkeit von Volksinitiativen innerhalb von fünf Monaten prüfen. Leider galt das noch nicht für unsere Initiative.

Der Berliner Senat war aber in den fast 2 Jahren nicht untätig - er hat einen schlechten Konkurrenzentwurf formuliert, der die Informationsfreiheit gegenüber heute eher einschränken würde. Nun muss der in 3 Wochen zu wählende Senat innerhalb von 4 Monate den Gesetzentwurf der Initiative beraten.

Das wäre auch schon 2020 möglich gewesen, denn dass der Gesetzentwurf durchaus nicht nur "zulässig" sondern auch praktikabel ist, hat Hamburg in den letzten Jahren bewiesen. Dort hatte die Initiative ihre Texte "abgeschrieben", da wir finanziell kaum in der Lage gewesen wären, die rechtliche Prüfung in Eigenregie hinzubekommen.

Mehr dazu bei https://fragdenstaat.de/blog/2021/08/17/volksentscheid-transparenz-ist-zulassig-initiative-kritisiert-die-20-monatige-zulassigkeitsprufung-ihres-gesetzesentwurfs/

und alle unsere Artikel zum Berliner Transparenzgesetz https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Transparenzgesetz&sel=meta
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7766-20210912-volksentscheid-transparenz-ist-zulaessig.htm
Link im Tor-Netzwerk: nnksciarbrfsg3ud.onion/de/articles/7766-20210912-volksentscheid-transparenz-ist-zulaessig.htm
Tags: #Volksentscheid #Volksbegehren #Zensur #Transparenzgesetz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Versammlungsrecht #Volksabstimmung #Mitbestimmung #Koalitionsfreiheit #Berlin #Zulässigkeitsprüfung #verfassungskonform #Hamburg

aktionfsa@joindiaspora.com

PM: Berliner Allianz für Freiheitsrechte gegen Videoüberwachung gegründet

BAFF fordert: VERFASSUNGSGERICHTSHOF MUSS VOLKSBEGEHREN FÜR VIDEO- UND TONÜBERWACHUNG ÜBERPRÜFEN

Aktion Freiheit statt Angst bittet um Kenntnisnahme der Pressemitteilung zur Gründung der Berliner Allianz für Freiheitsrechte.

Wir lehnen das Volksbegehren für Video- und Tonüberwachung in Berlin ab und fordern eine Prüfung des Volksbegehrens durch den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin.

Zu dieser Pressemitteilung ist der vollständige Gründungsaufruf der Berliner Allianz für Freiheitsrechte und die Namen der Erstunterzeichner*innen hier zu finden.

Berliner Allianz für Freiheitsrechte zur Sicherung grundgesetzlich garantierter Freiheit hat sich gegründet!

Am 11. April 2018 hat sich die Berliner Allianz für Freiheitsrechte gegen das von Thomas Heilmann, Heinz Buschkowsky und anderen angestrebte Volksbegehren gegründet. Die Berliner Allianz für Freiheitsrechte will, dass sich Parteien und Zivilgesellschaft gleichermaßen gegen den Ausbau von Videoüberwachung und für die Freiheitsrechte der Menschen einsetzen.

Max Althoff, Rechtsanwalt, erklärt dazu: „Die geplante massenhafte Videoüberwachung der Initiative mit dem irreführenden Namen 'Aktionsbündnis für mehr Videoaufklärung und Datenschutz' stellt die Menschen unter Generalverdacht, schafft Misstrauen und verändert die Art, wie wir miteinander umgehen. Eine Ausweitung der Videoüberwachung oder gar eine Tonüberwachung im öffentlichen Raum lehnen wir daher ab. Videoüberwachung ist der Einstieg in ein umfassendes Überwachungssystem für mehr Kontrolle über jeden von uns."

Maximilian Blum, Sprecher der LAG Netzpolitik der Linken ergänzt: „Mit der vom Volksbegehren angestrebten 'intelligenten Technik' der Videoüberwachung sollen mittels eines 'speziellen Algorithmus' 'potentiell gefährliche Situationen' in 'automatischer Früherkennung' identifiziert werden. Hieraus geht eindeutig hervor, dass es nicht nur um Täteraufklärung geht, sondern um die massenhafte Überwachung von Personen, denen ausgehend von entsprechenden Algorithmen ein mehr oder weniger großes Potential zur Begehung einer Straftat pauschal zugesprochen wird. Eine so umfassende Überwachungstechnologie schlägt schnell von einer Verhaltensanalyse in eine Verhaltenssteuerung um."

Aus Sicht der Berliner Allianz für Freiheitsrechte führt ein Ausbau der Videoüberwachung niemals zu mehr Sicherheit. „Sie kann nur ein rein subjektives Unsicherheitsgefühl beruhigen, führt letztendlich aber nur zur Verlagerung der Kriminalität an andere Orte", so Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutzexpertise. „Zielgerechter wäre es, wenn die Ursachen der Probleme analysiert würden und die Politik sich aktiv mit deren Beseitigung beschäftigte, anstatt weiter auf eine Politik der Verdrängung und Repression zu setzen."

Alexander Spies, der ehemalige Vorsitzende der Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus, ergänzt: „Mit der Fokussierung auf Videoüberwachung machen sich die Initiatoren einen schlanken Fuß, führen die Menschen und ihre Sorgen in die Irre und verweigern tatsächliche Antworten auf sicherheitspolitische Fragestellungen. Damit setzt das Volksbegehren den Weg der Berliner CDU fort, den diese schon als Teil des Senats verfolgte: die reine Verschleppung der Probleme."

Auch das massenhafte Speichern von Daten stößt bei der Berliner Allianz für Freiheitsrechte auf erhebliche Kritik. Dazu Werner Hülsmann, stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz: „Es ist bekannt, dass das massenhafte Speichern von Daten weitere Begehrlichkeiten weckt und immer auch die Gefahr birgt, dass diese abhanden kommen. Das Grundrecht auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung kann bei Nutzung so einer Masseninfrastruktur nicht garantiert werden. Deshalb stellt ein Ausbau der Überwachung sogar ein erhöhtes Sicherheitsrisiko dar. Die gewonnenen Ton- und Videodaten werden aufgrund der riesigen Masse nur automatisch ausgewertet. Ob hier Ballspiele von Schlägereien unterschieden werden können, ist höchst fraglich. Ein direktes Eingreifen bei einer Gefahr findet nicht statt, weil Kameras niemals eingreifen und einer bedrängten Person helfen können. Das bringt kein Mehr an Sicherheit, und auch keine Polizist*in ist bei einer gefährlichen Situation tatsächlich vor Ort."

Auch rechtlich sei das Volksbegehren zweifelhaft. Louisa Hattendorff, Sprecherin der Grünen Jugend Berlin, führt aus: „Das Volksbegehren weckt erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Es sollen auch massenhaft Tonaufnahmen erhoben und einen Monat gespeichert werden. Der Gesetzeswortlaut lässt jede Verhältnismäßigkeit vermissen. Es ist ein Treppenwitz der Geschichte, dass gerade ein ehemaliger Justizsenator so leichtfertig mit den Grenzen unseres Grundgesetzes und den Freiheiten der Menschen umgeht."

Rebecca Cotton sagt: „Wir wollen, dass der Schutz der Privatsphäre, welche sich in Verbindung mit dem einzigen nicht einschränkbaren Grundrecht, der Menschenwürde, aus der Verfassung ableitet (Art. 2 Abs.1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG), erhalten bleibt. Dieser Schutz darf nicht unter dem Deckmantel der Sicherheit der Bürger*innen zur Ausweitung der Macht und Informationshoheit des Staates ausgehöhlt werden."

Axel Bussmer von der Humanistischen Union ergänzt: „Aufgrund der zahlreichen, inzwischen von Fachleuten, der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, und Verbänden geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken fordern wir die Senatsverwaltung auf, das Gesetzesvorhaben dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin zur rechtlichen Prüfung vorzulegen und keine Gespräche mit dem Überwachungsbündnis zu führen."

Mehr dazu bei https://www.baff.berlin/
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/6434-20180412-gruendungsaufruf-der-berliner-allianz-fuer-freiheitsrechte.htm
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6435-20180412-pm-berliner-allianz-fuer-freiheitsrechte-gegen-videoueberwachung-gegruendet.htm

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