Video Link zum Ausschnitt aus der Sendung ZDF Magazin Royale vom 28.10.2022 auf YouTube:
Was der Verfassungsschutz 120 Jahre geheim halten wollte
Wir veröffentlichen, was der Verfassungsschutz 120 Jahre geheim halten wollte
Die Geschichte des NSU ist auch eine Geschichte der jahrelangen Vertuschung beim Verfassungsschutz. FragDenStaat und das ZDF Magazin Royale veröffentlichen jetzt Geheimdokumente, die vielleicht nur deshalb geheim sind, weil sie ein schlechtes Licht auf den Verfassungsschutz werfen: Hier sind die „NSU-Akten“.
Freitag, der 11. November 2011: An dem Tag, an dem die Justiz die Ermittlungen zum Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) aufnimmt, werden im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hektisch Akten geschreddert. Auch in den Verfassungsschutzbehörden der Länder herrscht ähnliche Aufregung: Im hessischen Verfassungsschutz durchforstet eine Beamtin sogar sonntags das Archiv nach Bezügen zum NSU.
Der rechtsterroristische NSU war zwischen 2000 und 2007 mordend durch ganz Deutschland gezogen und hatte dabei 10 Menschen umgebracht: Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru, Süleyman Taşköprü, Habil Kılıç, Mehmet Turgut, İsmail Yaşar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubaşık, Halit Yozgat und Michèle Kiesewetter.
Die Polizei vermutete die Täter:innen im Umfeld der Opfer oder in migrantischen Communities. Dass Neonazis hinter der Mordserie steckten, wurde den Ermittler:innen erst bewusst, als zwei der drei Terrorist:innen des NSU am 4. November 2011 Selbstmord begingen und ein Bekenntnis zu ihren Taten hinterließen.
Seit dieser Selbstenttarnung des NSU steht die Existenzberechtigung der Inlandsgeheimdienste in Frage: Wozu braucht es ein „Frühwarnsystem”, wenn es nicht mitbekommt, dass Neonazis jahrelang unerkannt Menschen erschießen und Bombenanschläge verüben? Hat der Verfassungsschutz etwas übersehen? Haben Beamt:innen Fehler gemacht? Oder haben sie gar bewusst weggeguckt und die Neonazis geschützt?
Warum spielt Hessen eine besondere Rolle im NSU-Komplex?
Hessen ist gleich aus mehreren Gründen ein interessanter Schauplatz im NSU-Komplex. In Kassel erschossen die Rechtsterroristen den Internetcafé-Betreiber Halit Yozgat. Das Brisante: Rund um die Tatzeit war auch der Verfassungsschutzmitarbeiter Andreas Temme am Tatort. Gegen Temme wurde zeitweise wegen Mordverdacht ermittelt – er selbst bestreitet, etwas mit der Tat zu tun zu haben. Er habe von der Erschießung im Internetcafé nichts mitbekommen. Ein britisches Forscher:innenteam von „Forensic Architecture” hat den Vorfall minutiös nachgestellt und bezweifelt, dass Temme vom Mord nichts gehört und nichts gesehen habe.
Außerdem hatte Hessen eine überaus aktive rechtsextreme Szene, die sehr gut mit der rechtsextremen Szene in Thüringen vernetzt war, aus der wiederum der NSU hervorgegangen ist. Umso drängender stellt sich also die Frage: Was wusste der hessische Verfassungsschutz über den NSU?
Dieser Frage will 2012 auch der damalige hessische Innenminister Boris Rhein von der CDU nachgehen. Er hatte offenkundig genug davon, nur häppchenweise über das Versagen seines Verfassungsschutzes informiert zu werden. Am 18. Juni 2012 ordnete er eine systematische Aufarbeitung der Aktenbestände an und ließ nach möglichen Fehlern beim hessischen Verfassungsschutz suchen.
Die offiziellen Ergebnisse der Untersuchung sind bis heute geheim. Teile des Berichts sollten ursprünglich sogar bis zum Jahr 2134 unter Verschluss bleiben. Keiner der Verantwortlichen und kein Mensch, der von der Terrorserie des NSU betroffen ist, wäre dann noch am Leben.
Der hohe Grad der Geheimhaltung irritiert viele Menschen und sorgt für Spekulationen. Viele sehen in der ursprünglich verhängten 120-jährigen Sperrfrist den Beleg dafür, dass der hessische Verfassungsschutz noch viel schlimmere Fehler gemacht haben muss, als er bisher zugegeben hat.
Was sind die sogenannten „NSU-Akten“?
Der Auftrag, den Hessens damaliger Innenminister Boris Rhein 2012 erteilt, ist umfassend. „Sämtliche noch vorhandenen Akten der vergangenen 20 Jahre im Phänomenbereich Rechtsextremismus” sollen detailliert überprüft werden. Doch zugleich ist es eine Untersuchung, die im Verborgenen stattfindet. Zunächst war es sogar geheim, dass es diese Überprüfung überhaupt gegeben hat. Erst 2017, also drei Jahre nach dem Ende der Untersuchung, stießen Parlamentarier:innen der Linken im NSU-Untersuchungsausschuss auf den für zunächst 120 Jahre gesperrten Bericht. Sie machten dessen Existenz öffentlich und forderten die Freigabe – bisher vergeblich.
Die Ergebnisse der Untersuchung sind in einem zusammenfassenden Bericht festgehalten, der mit dem Stempel GEHEIM versehen ist. Es gibt ihn in mehreren Fassungen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten erstellt wurden, und mit unterschiedlich umfangreichen Anhängen.
FragDenStaat und das ZDF Magazin Royale veröffentlichen eine vorläufige Fassung aus dem Jahr 2013, sowie den finalen Abschlussbericht mit Stand September 2014. Auf der Titelseite prangt der Vermerk: „Die VS-Einstufung [Verschlusssache-Einstufung] endet mit Ablauf des Jahres: 2134”.
In vielen Medien wird dieser Untersuchungsbericht als „NSU-Bericht” bzw. als „die NSU-Akten” bezeichnet. Diese Formulierungen können missverständlich sein. Untersucht wurde nicht der NSU, sondern der hessische Verfassungsschutz und seine Rolle in Bezug auf die Taten des NSU.
Warum sollten die „NSU-Akten“ öffentlich zugänglich sein?
Angehörige der Opfer hoffen, in den „NSU-Akten” endlich mehr über die Hintergründe zu erfahren. „Was nützt es, dass der hessische Verfassungsschutz jetzt die Sperrfrist einer NSU-Akte [...] herabgestuft hat?”, sagte 2019 Abdulkerim Şimşek, der Sohn des ersten NSU-Opfers Enver Şimşek. „Ich will jetzt wissen, was da drinsteht.” Viele meinen: Die vom Staat versprochene vollständige Aufklärung könne es nur geben, wenn der Verfassungsschutz seine Untersuchung veröffentlicht.
In Hessen haben sich inzwischen 130.000 Bürger:innen mit der Petition „Geben Sie die NSU-Akten frei!” an den Landtag gewandt. Die Regierungskoalition aus CDU und Grünen blockiert die Veröffentlichung der Akten aber weiterhin. Mathias Wagner, Vorsitzender der Grünen Landtagsfraktion, argumentiert, dass der Verfassungsschutz „unter Umständen nicht mehr arbeitsfähig" sei, wenn die „NSU-Akten” veröffentlicht würden.
Zu einem ganz anderen Schluss kommt Nancy Faeser (SPD), die als aktuelle Bundesinnenministerin ein Interesse an der Handlungsfähigkeit des Verfassungsschutzes hat. Faeser war Mitglied des hessischen NSU-Untersuchungsausschusses und kennt deshalb den Inhalt der Akten. Sie sagte im März 2022: „Ich bin nach wie vor der Meinung, dass man diesen Bericht veröffentlichen kann und Zugang ermöglichen sollte“. Und auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung steht: „Wir treiben auch innerhalb der Bundesregierung die weitere Aufarbeitung des NSU-Komplexes energisch voran und bringen ein Archiv zu Rechtsterrorismus in Zusammenarbeit mit betroffenen Bundesländern auf den Weg.“ Auf den Webseiten der Bundesregierung findet man aktuell zu dem geplanten Archiv jedoch nichts.
Wie geheim sind die „NSU-Akten“? Und warum?
Bis 2134 sollte ursprünglich unter Verschluss bleiben, was der hessische Verfassungsschutz über seine eigene Arbeit zusammengetragen hat. Der offizielle Grund für die höchste Geheimhaltungsfrist sind die umfangreichen Anhänge, in denen tabellarisch aufgeführt ist, welche Informationen über die rechte Szene Neonazis an den Verfassungsschutz übermittelt haben.
Auch der hessische Geheimdienst führte – wie wohl alle Verfassungsschutzbehörden – zahlreiche sogenannte „V-Personen” (Vertrauenspersonen): Mitglieder der rechtsextremen Szene, die angeworben wurden, um meist gegen Bezahlung Informationen über ihr Umfeld zu sammeln und an den Verfassungsschutz zu geben. Unterlagen, aus denen hervorgehen könnte, wer als V-Person tätig war, will der hessische Verfassungsschutz um jeden Preis geheim halten. „Auch die Kinder und Enkel von V-Leuten sollten geschützt werden”, lässt uns der hessische Verfassungsschutz wissen. Nur durch eine Gesetzesänderung im Jahr 2019 sank die Sperrfrist der „NSU-Akten“ auf „vorerst“ drei Jahrzehnte.
Was steht in den „NSU-Akten“?
In den „NSU-Akten“ offenbart sich ein mehr als zweifelhaftes Bild von der Arbeit des hessischen Verfassungsschutzes; vor allem während der 90er Jahre – also zur Hochzeit rechtsmotivierter Gewalt, während Rechtsextreme in ganz Deutschland Anschläge verübten und auf offener Straße Menschen angriffen und töteten, weil diese nicht in ihr rassistisches Weltbild passen. Es sind jene Jahre, in denen sich auch die Rechtsterroristen des späteren NSU radikalisierten. Aus den Dokumenten geht hervor: Zu dieser Zeit sammelte der Dienst zwar umfangreiche Daten, hatte dabei aber weder den Überblick über seinen Bestand, noch folgten aus den gesammelten Informationen stets Konsequenzen.
So sind laut Bericht mehr als 500 Akten aus dem Bereich Rechtsextremismus schlicht verschwunden. „Der Verbleib von 541 Aktenstücken konnte nicht geklärt werden”, lautet die trockene Feststellung der Behörde. Was ist mit den fehlenden Dokumenten passiert? Was steht darin? Unklar. Der hessische Verfassungsschutz lässt uns nur wissen, dass mittlerweile – 10 Jahre nach der Untersuchung – nicht mehr 541, sondern nur noch 201 Aktenstücke vermisst werden.
In Bezug auf die überprüften Akten klingt das Urteil, dass sich der Verfassungsschutz im NSU-Bericht selbst ausstellt, alles andere als schmeichelhaft:
Die dokumentierten Probleme beginnen bereits beim Umgang mit Informationen, die V-Personen an den Verfassungsschutz herantrugen. „Interessanten Hinweisen oder Anhaltspunkten wurde zum Zeitpunkt der Datenerhebung sowohl in der Auswertung als auch in der Beschaffung nicht immer konsequent nachgegangen“, heißt es im Bericht. Häufig seien weder Nachfragen erfolgt, noch wurde versucht, „den Sachverhalt durch ergänzende Informationen anderer Behörden zu verifizieren oder in einen Gesamtzusammenhang zu stellen und zu bewerten“. Dass Rechtsextreme abtauchen und mordend durch das Land ziehen, schien unvorstellbar: „Bewertungen zu auch zum Zeitpunkt der Erkenntnisgewinnung auffälligen Aussagen wie ,nationaler Untergrund’ wurden zumindest nicht dokumentiert oder waren gegebenenfalls tatsächlich nicht erfolgt.“
Ein Satz, der den Umgang der Verfassungsschützer mit den erhaltenen Informationen beschreibt, liest sich besonders erschreckend: „Außerdem fielen zahlreiche Hinweise auf Waffenbesitz von Rechtsextremisten an, die zum Zeitpunkt des Informationsaufkommens in der Regel nicht bearbeitet worden waren.“ Ein Verfassungsschutz, der von womöglich bewaffneten Neonazis weiß und nicht eingreift? Eine Sicherheitsbehörde, die solche Hinweise nicht einmal weiter bearbeitet? Der Verfassungsschutz führt dazu eine etwas zweifelhafte Entwarnung an: „Information zu einem gewaltorientierten Verhalten dieser Personen fanden sich parallel dazu nicht.”
Der Verfassungsschutz listet knapp 390 solcher „Informationen” zu Waffen und Sprengstoff auf, die womöglich in den Händen von Rechtsextremen waren oder noch immer sind. Hinzu kommen zahlreiche Meldungen über Neonazis, die Schießtraining organisieren, „Häuserkampf spielen“ und für solche Übungen sogar ins Ausland reisen. Mal spekuliert ein Hinweisgeber über den Drahtzieher eines unaufgeklärten Anschlags, mal sprechen V-Leute über Terrorkonzepte – auch über die Strategie geheim agierender kleiner Zellen, wie sie der NSU verfolgte.
Was steht in den „NSU-Akten“ über den NSU?
Es muss in aller Deutlichkeit gesagt sein: Was kaum vorkommt in den „NSU-Akten” ist der NSU. Wer hofft, in diesen Berichten die Antwort auf offene Fragen zum NSU, Beweise für gezielte Vertuschungsversuche oder gar den Beleg für die Rolle des Verfassungsschutzes bei der Mordserie zu finden, wird enttäuscht.
Über die Straftaten des NSU habe der hessische Verfassungsschutz keine relevanten Erkenntnisse in seinen Aktenbeständen gefunden. So lautet zumindest das zentrale Fazit, das die Berichterstatter:innen schon im vorläufigen Bericht bereits auf der zweiten Seite in gefetteter Schrift präsentieren:
„Im Zuge der Prüfung auf eine Relevanz für das NSU-Verfahren fanden sich keine Bezüge zu den Rechtsterroristen des NSU und ihren Straf- und Gewalttaten.“
Allerdings wird an einer anderen Stelle im Bericht eingeräumt: „Bei sehr wenigen Aktenstücken ließ sich ein möglicher Bezug zum NSU-Trio ableiten oder es wurden Hintergrundinformationen mit möglichen Bezügen zum NSU-Umfeld sowie sonstige Hinweise zu möglichen rechtsterroristischen Aktivitäten im Allgemeinen erkannt”. Mit dem Wissen von 2012 – als der NSU bereits enttarnt war – hätte man in den Akten des hessischen Verfassungsschutzes also Bezüge zum „NSU-Trio ableiten” können.
Ein Schuldeingeständnis? Nicht für den hessischen Verfassungsschutz, der direkt danach relativiert: „Konkret handelte es sich allerdings auch hier um bereits bekannte Informationen im Zusammenhang mit möglichen Kontaktpersonen oder Namens- bzw. Lichtbildähnlichkeiten zu Personen aus dem NSU-Komplex oder im Zusammenhang mit Interneteintragungen.” Man habe in den Akten also nichts bahnbrechend Neues gefunden. Es seien alles „bereits bekannte Informationen” gewesen, die nur nicht entsprechend interpretiert wurden.
So findet sich in den Akten eine Notiz über Mario Brehme, eine Führungsperson des „Thüringer Heimatschutzes“, aus dessen Umfeld der NSU hervorging. Dazu vermerkt der Verfassungsschutz einen „Zusammenhang mit der Durchsuchungsaktion 1998 bei dem Trio Uwe B., Beate Z., Uwe M., wo u. a. Rohrbomben gefunden wurden“. Es ist dieses Trio – Uwe Böhnhardt, Beate Zschäpe und Uwe Mundlos –, das sich später als Kern des NSU entpuppt. Angefertigt wurde der Vermerk 2003, also 2 Jahre nach dem ersten Mord des NSU. Bis heute ist unklar, wie groß der Kreis der NSU-Unterstützer:innen war. An anderer Stelle findet sich ein Foto der NSU-Terroristin Beate Zschäpe, das sie im Jahr 1996 bei einem Neonazikonzert in Chemnitz zeigt. Auch der angebliche Kontakt zwischen Zschäpe und Stefan Jagsch, einer zentralen Figur der hessischen NPD, ist in den Akten festgehalten.
Eine Antwort auf die großen Fragen zum NSU gibt es hingegen nicht. Die „NSU-Akten“ enthalten weder Hinweise auf mögliche Aufenthaltsorte und mutmaßliche Taten der Rechtsterroristen, noch explizite Hinweise auf die Existenz der rechtsterroristischen Untergrundzelle. Auch zu Andreas Temme gibt es keine neuen Informationen – dem hessischen Verfassungsschutzmitarbeiter, der rund um die Tatzeit am Tatort in Kassel war, als die Rechtsterroristen den Internetcafé-Betreiber Halit Yozgat erschossen haben. Vor allem weil Temme seine Anwesenheit der Polizei zunächst verschwieg, haben sich um seine Rolle bei dem Mord zahlreiche Theorien entsponnen.
Dass all die zusammengetragenen Erkenntnisse tatsächlich alles sind, was der hessische Verfassungsschutz gewusst hat, wagt nicht einmal der hessische Verfassungsschutz zu behaupten. So heißt es dazu:
„Eine abschließende Sicherheit, dass Personen, Objekte und Ereignisse, die im Zusammenhang mit dem NSU und seinem Umfeld stehen oder stehen konnten, lässt sich daraus aber nicht ableiten. Dies wäre nur durch eine Sichtung der nicht auffindbaren Aktenstücke möglich.“
Die „NSU-Akten“ geben also kein abschließendes Urteil zur Arbeit des hessischen Verfassungsschutzes zum NSU – weil der hessische Verfassungsschutz selbst nicht weiß, was der hessische Verfassungsschutz alles wusste.
Warum sind die „NSU-Akten“ auch für die Gegenwart relevant?
Die Unterlagen unterstreichen deutlich, welche Gefahr von der organisierten Rechten ausging – und zweifelsohne bis heute ausgeht. Besonders deutlich wird dies an einem Namen, der sich gleich mehrfach in den Dokumenten findet: Stephan Ernst. Über den Mann, der am 2. Juni 2019 den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke in dessen eigenem Zuhause erschoss, notierte der Verfassungsschutz schon 2009, er sei „als aggressiv und gewalttätig einzuschätzen“. Hinzu kommen mehrere Einträge aus der Zeit um die Jahrtausendwende: Hessische Verfassungsschützer notierten, wie Stephan Ernst mit einem Messer bewaffnet an Demonstrationen teilnahm, einen Sprengstoffanschlag durchzuführen versuchte und Jahre später mit einem Kameraden eine Propangasflasche in einem Steinbruch deponierte, in dem auch Sprengstoff lagerte.
All diese Hinweise haben die Verfassungsschützer nach dem Auffliegen des NSU im Rahmen der Aktenprüfung 2012 noch einmal gelesen – bevor Ernst 2019 zum rechtsterroristischen Mörder wurde. Als Stephan Ernst den Politiker Walter Lübcke erschoss, galt er für den Verfassungsschutz als „abgekühlt“, seine Akte war seit 2015 geschlossen.
Über den Umgang des Verfassungsschutzes mit den Informationen über Stephan Ernst und weitere Inhalte der gesperrten Akten berichtete bereits 2021 der Autor Martin Steinhagen. Er konnte damals als erster Journalist Einblick in die „NSU-Akten“ nehmen und ausschnittsweise daraus zitieren. Im Kern mache der Geheimbericht zweierlei deutlich, lautete sein Fazit: „zum einen, wie viele Informationen dem hessischen Dienst vorlagen – über Terrorkonzepte, Bewaffnung, Untergrundbestrebungen –, und zum anderen, wie gefährlich fahrlässig damit umgegangen worden ist.“
Wir glauben, die Öffentlichkeit hat das Recht zu erfahren, was genau in jenen Dokumenten steht, die ursprünglich für mehr als ein Jahrhundert geheim bleiben sollten. FragDenStaat und das ZDF Magazin Royale veröffentlichen daher die „NSU-Akten“.
Methodischer Hinweis: Um unsere Quellen zu schützen, haben wir die Akten abgetippt und ein neues Dokument erstellt, das keine digitalen oder analogen Spuren enthält. Das transkribierte Dokument entspricht in seinem Inhalt dem Original. An verschiedenen Stellen haben wir aus rechtlichen Gründen personenbezogene Daten geschwärzt. Dabei haben wir uns vor allem am Protokoll des NSU-Prozesses von Annette Ramelsberger, Wiebke Ramm, Tanjev Schulz und Rainer Stadler orientiert. Personen, die dort mit vollem Namen aufgeführt sind, haben wir in den Dokumenten nicht anonymisiert.
Wir haben dem hessischen Verfassungsschutz und dem hessischen Innenministerium vor der Veröffentlichung der „NSU-Akten“ einen Fragenkatalog zum Umgang der Behörden mit den Dokumenten zugeschickt. Die Antworten darauf veröffentlichen wir hier ebenfalls vollständig.