28.07.2021 Drohne soll Sozialleistungsbetrug aufdecken
Auch Versammlungen können überwacht werden
Nein, es ist leider nicht der 1. April. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat wirklich eine Drohne beschafft, um "bandenmäßig strukturierte Tätergruppierungen" beim Erschleichen von Sozialleistungen zu überführen. Bezahlt wurde die Anschaffung vom den EU-Fonds für Innere Sicherheit und der Zweck des Gerätes ist demnach die Verfolgung von "Sozialleistungsbetrug durch Unionsbürger" in Nordrhein-Westfalen.
Welches Gerät angeschafft wurde, will das Bundesministerium allerdings schon nicht mehr verraten. Warum gerade beim "Sozialbetrug" diese Geheimhaltung existiert ist seltsam, denn über die 106 Quadrokopter der Polizei zur Beweissicherung nach schweren Straftaten oder Verkehrsunfällen wurde ausführlich berichtet.
Eventuell soll die Drohne die "Kommission Organisierte Kriminalität" (KOK) von BKA, der Bundespolizei, dem Zoll und verschiedenen Landeskriminalämtern angehören. Auf parlamentarische Anfragen von Bundestagsabgeordneten gab es dazu keine hilfreichen Anworten. Der Einsatz von Überwachungsdrohnen ist jedoch nur beim Ausspähnen von offen zugänglichen Arbeitsstätten (Baustellen, Biergärten, Gartenlokale) vortellbar. Ob dabei Menschen ohne Sozialversicherungsabgaben identifizierbar wären, ist unklar.
Nach Abschluss des EU-Förderprojekts gehen die Geräte in den Bestand der jeweiligen Polizeibehörden über und können künftig nach den (teilweise noch geplanten) neuen Versammlungsgesetzen auch im Rahmen von Demonstrationen und Kundgebungen eingesetzt werden.
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