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15.05.2022 Zensus 2022 beginnt ab heute

Rechtsmittel zeitweise ausgesetzt

Einige Aktive in unserem Verein waren schon 1983-87 bei dem ersten Streit über eine "Volkszählung" dabei und sie waren damals erfolgreich! Die für 1983 geplante Volkszählung konnte für mehrer Jahre verhindert werden und das BVerfG hat in seinem Urteil 1987 zu einer abgespeckten Version grundlegende Regeln für den Gebrauch privater Daten festgelegt.

Seit 2011 sollen Volkszählungen unter dem Begriff "Zensus" im 10-Jahres Abstand in allen Staaten der EU stattfinden. Auch gegen den Zensus 2011 hatten wir bei bestimmten Punkten datenschutzrechtliche Bedenken - siehe dazu unseren Flyer oder unsere damaligen Artikel zur neuen Volkszählung.

2021 hätten nun erneut europaweit die Schäfchen gezählt werden müssen - Corona hat uns davor bewahrt. Der Zensus 2021 wurde auf dieses Jahr verschoben. Und was erleben wir nun im Jahr 2022 nach weiteren 11 Jahren an Datenskandalen und Datenpannen auf praktisch allen Bereichen der massenhaften Datenverarbeitung?

Auch nach 40 Jahren wenig gelernt

  • Noch immer sind die Pseudonymisierungen nicht sicher und Gruppenbildung insbesondere im ländlichen Raum durch die vielen Kriterien auf Einzelpersonen oder Familien zurückzuführen.
  • Erstmals sollen die Daten für eine deutsche/europäische Volkszählung beim US Anbieter Cloudfrare gehostet werden.
  • Um sich unangenehme Nachfragen und Klagen zu ersparen, wird das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung einfach für anderthalb Jahre (in Teilen) abgeschafft.

Zum ersten Punkt hatten wir bereits 2011 Stellung bezogen, deshalb verweisen wir auf die EU Dokumente zum Zensus von damals. Der 2. Punkt ist ein Schlag gegen alle Kritiker der Verarbeitung personenbezogener Daten in den USA, wie wir sie durch GAFAM - Google, Amazon, Facebook, Apple und Microsoft - tagtäglich erleiden. Der EUGh hat mehrmals das Nachfolgeabkommen "Privacy Shield" als ebenso löchrig wie seinen Vorgänger "Safe Harbor" beurteilt - und damit jeglicher Datenverarbeitung in den USA ohne Zustimmung des Einzelnen (theoretisch) einen Riegel vorgeschoben.

Trotzdem wollen deutsche (europäische?) Amtsträger die Daten aller Einwohner in den USA durch den Cloud Anbieter Cloudflare verarbeiten lassen? Mike Kuketz schreibt dazu

Es ist einfach unglaublich. Die Website zum Zensus 2022 wird bei Cloudflare (US-Unternehmen) gehostet bzw. ein Reverse-Proxy genutzt. Selbst der Online-Fragebogen, bei dem die Bürger ihre Daten eingeben sollen, ist bei Cloudflare verortet. Der CNAME Lookup von www.zensus2022.de verweist auf die Domain: www.zensus2022.de.cdn.cloudflare.net

... In der Datenschutzerklärung findet man zu Cloudflare keinen einzigen Hinweis. Es findet offenbar ein Datentransfer statt, der nach Art. 44 DSGVO in Zusammenhang mit einem unsicheren Drittland steht.

Wir sehen den Zensus 2022 auf dem Weg durch viele Instanzen bis zum EUGh ...

Um diesen Weg zur erstmaligen Durchsetzung eines Zensus unter der Gültigkeit der DSGVO möglichst lange dauern zu lassen, haben sich die Macher der Zensus Vorschriften - zumindest in Niedersachsen - wie freiheitfoo berichtet, noch den Punkt 3 einfallen lassen:

... In Niedersachsen z.B. schließt die SPD-CDU-Groko die sog. Betroffenenrechte für den Zeitraum von anderthalb Jahren einfach mal aus.

"Für die Dauer der angestrebten Ergebnisbereitstellung 18 Monate nach Zensusstichtag wird die Wahrnehmung der Betroffenenrechte nach den Artikeln 15, 16, 18 und 21 der [Datenschutzgrundverordnung] bei der Durchführung des Zensus 2022 i. S. von Artikel 89 Abs. 2 DS-GVO ausgeschlossen."

Quelle: Runderlass des Nds. Innenministeriums vom 22.7.2021

Die „Betroffenenrechte“ umfassen hier neben dem einfachen Auskunftsrecht („Was ist über mich gespeichert?“, Art. 15) auch die Rechte auf Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung und das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung der auf die eigene Person bezogenen Daten (Art. 16, 18 und 21). Es handelt sich sozusagen um Datengrundrechte (evtl. auch. Persönlichkeitsrechte zur Durchsetzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung) von Menschen in der EU.

Einige scheinen der Auffassung zu sein, dass Grundrechte zwar für alle gelten können - außer während einer Volkszählung ...

Dürfen die das?

Nein! Grundrechte dürfen nicht pauschal eingeschränkt werden und die Begründung - zu erwartende Überlastung der Behörden durch Nachfragen von BürgerInnen - ist absolut katastrophal. Auch nach Angaben der Pressestelle der Landesbeauftragten für den Datenschutz (und dort weiterhin nicht auch für die Informationsfreiheit) in Niedersachsen existiert eine solche Aussetzung der Datengrundrechte für den Bund nicht.

Daraus ergibt sich der zweifelhafte Tatbestand, dass ein Bürger, der nicht in Niedersachsen wohnt und dort nur ein Ferienhaus besitzt, als Nicht-Niedersachse Informationsansprüche nach der DSGVO hätte, die aber einem "echten" Niedersachsen verwehrt werden. Der Gleicheitsgrundsatz wäre ausgehebelt.

Eine andere Argumentationslinie wird sich mit der "Notwendigkeit der unbeeinflussten Datenerhebung" befassen müssen. Statistiken werden verfälscht, wenn ihre Daten nicht in einem engen Zeitraum erfasst werden. Dieser "enge Zeitraum" könnte durch Einsprüche und Nachfragen von Bürgern gefährdet werden. Aber ist das ein Grund für die zeitweise Aussetzung von Grundrechten?

Der Zensus 2022 beginnt in Deutschland ab heute. Gerichte und Rechtsanwälte können sich auf Mehrarbeit einstellen ...

Mehr dazu bei https://www.kuketz-blog.de/zensus-2022-statistisches-bundesamt-hostet-bei-cloudflare/
und https://freiheitsfoo.de/2022/05/13/aussetzung-betroffenenrechte-zensus2022/
und alle unsere Artikel zum Zensus 2011 https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Zensus&sel=meta
Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3nv
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8018-20220515-zensus-2022-beginnt-ab-heute.htm
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aktionfsa@diasp.eu

Unterschriften sammeln ist keine Straftat

Polizisten in Versammlungsrecht unterrichten

Eine Unterschriftensammlung ist keine Versammlung. Diesen rechtlichen Unterschied wollten Polizisten nicht begreifen, die am letzten Sonntag Menschen der Hamburger Initiative anna elbe eingeschüchtert haben, als diese Unterschriften für die Europäische Bürger.inneninitiative „Reclaim Your Face“ sammelten.

Auch Aktion Freiheit statt Angst ruft seit einem Jahr zum Unterschreiben dieser wichtigen Bürgerinitiative auf. Über die Gefahren der Gesichtserkennung haben wir in den letzten Jahren genügend Beispiele gesammelt, sei es die "intelligente" Videoüberwachung auf dem Bahnhof Südkreuz, das EU-Projekt INDECT oder die Speicherung von biometrischen Fotos und Fingerabdrücken in Ausweis und Pass. Für eine erfolgreiche Europäische Bürger.inneninitiative werden eine Million Unterschriften benötigt!

Zurück zur Nachhilfe

Nach den Verschärfungen insbesondere der Anti-Terror-Gesetzebung können seit einigen Jahren auch bereits 2, vorher mindestens 3, Menschen eine terroristische Vereinigung bilden. Auch im Verammlungsrecht war früher von mehr als 2 Menschen für eine Versammlung die Rede, inzwischen können wohl auch schon 2 Menschen eine Versammlung abhalten, wenn sie sich "mit lauter Ansprache oder Schildern/Transparenten an andere Menschen richten".

Mit diesem Wissen zogen die Aktivistinnen von anna elbe nach eigenen Angaben zu zweit (!) vor das Stadion des Hamburger Fußballvereins Altona93, um dort Unterschriften zu sammeln. Dabei hätten sie, nach üblen vorherigen Erfahrungen mit der Hamburger Polizei, wie freiheitsfoo berichtet, noch nicht einmal ein Schild hochgehalten.

Kein Fußballstadion ohne Polizeipräsenz, also tauchte sehr schnell die Polizei auf und nahm sich heraus, die Unterschriftensammlung als Versammlung zu interpretieren, die mindestens 24 Stunden vorher hätte angekündigt werden müssen. Nun stehen die Unterschriftensammler.innen mit einer Strafanzeige wegen unerlaubter weil nicht angezeigter Versammlung da.

Die Aktiven stellen dazu fest: „Wir haben jedoch keine Versammlung abgehalten. Wir haben Unterschriften gesammelt. Wozu wir uns spontan am Morgen entschieden hatten.“

Wir verurteilen diese nicht neue Instrumentalisierung der Versammlungsfreiheit als Repressionsinstrument durch die Polizei:

Die Versammlungsfreiheit ist ein besonders hochrangiges Grundrecht und die Polizei – so die Theorie – hat die Aufgabe, dessen Durchsetzung zu ermöglichen, Versammlungen also zu befördern und zu schützen. In der Praxis aber beschädigt sie es immer mehr, wenn ein Versammlungsgesetz missbräuchlich gegen friedlich und demokratisch agierende Menschen als Repressions- und Schweigemittel eingesetzt wird. Die Polizei muss erklären, was sie mit so einem vollkommen überflüssigen Machtgehabe bezwecken wollte und klarstellen, dass Unterschriftensammlungen in Hamburg künftig staatlich unbelästigt erfolgen können.

Jede andere Interpretation ist absurd. Man stelle sich nur vor, was die Interpretationspraxis der Hamburger Polizisten zur Folge hätte: Jede private Diskussion zwischen zwei oder mehr Menschen wäre demnach eine „anzeigepflichtige“ Versammlung.

anna elbe beklagt ebenfalls die autoritäre Einschränkung zutiefst demokratischer Prozesse durch die Hamburger Polizei und bringt es auf den Punkt:

„Wir sehen uns in der Ausübung unserer demokratischen Rechte beschnitten und sind empört darüber, dass Menschen, die sich in den demokratischen Prozess einbringen, dermaßen von der Polizei gegängelt werden. Das ist zutiefst undemokratisch und passt zu autoritär regierten Ländern, aber doch nicht in eine Demokratie, in der laut Grundgesetz sowohl Meinungs- wie auch Versammlungsfreiheit bestehen und alle Staatsgewalt vom Volke ausgehen soll. Dazu gehört auch, für eine offizielle Bürgerinitiative Unterschriften sammeln zu können, ohne dies 24 Stunden vorher anzumelden.“

Bitte unterschreibt gegen biometrische Überwachung öffentlicher Räume. Jetzt erst recht. Formulare gibt es bei anna elbe oder unter https://reclaimyourface.eu.

Zu den Gefahren der biometrischen Gesichtserkennung haben wir in einem Beitrag für AlexTV im Offenen Kanal Berlin eine einstündige Sendung zusammengestellt ReclaimYourFace.

Mehr dazu bei https://freiheitsfoo.de/2022/05/13/polizei-hh-unterschriftensammlung-als-straftat/
und https://reclaimyourface.eu/de/
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Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8017-20220514-unterschriften-sammeln-ist-keine-straftat.htm
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