#dataminig

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15.02.2022 CIA analysiert ausländische Finanzdaten

Massenüberwachung: Systematische Analyse unserer Finanzdaten

Vor ein paar Tagen hatten wir SWIFT, die Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication, eine 1973 gegründete internationale Genossenschaft mit Sitz in Belgien im Hinblick auf Sanktionen gegen Russland unter die Lupe genommen. Klar war dabei, dass dort ein starker US Einfluss herrscht und Sanktionen auf Wunsch der USA auch durchgesetzt werden. Selbst wenn die Europäer versuchen dies zu umgehen, wie bei den Iran-Sanktionen unter Trump, gelang es ihnen (trotz Sitz von SWIFT in Belgien) nicht, selbst Zahlungswege für Hilfslieferung in den Iran freizuschaufeln.

Netzpoltik.org weist nun auf einen weiteren Einfluss der USA hin:

Seit 2016 analysiert der amerikanische Geheimdienst CIA in großem Stil Informationen aus internationalen Finanzdatensätze. Die Daten stammen aus unbekannten Quellen und werden der CIA offenbar vom Geheimdienst NSA zur Verfügung gestellt.

Dieses Wissen stammt aus einem Bericht den die demokratischen Senatoren Ron Wyden aus Oregon und Martin Heinrich aus New Mexico über das Kontrollgremium Privacy and Civil Liberties Oversight Board (PCLOB) angestoßen hatten. In der öffentlichen Version sind allerdings wesentliche Teile geschwärzt. Klar ist für den kritischen österreichischen Journalisten Erich Möchel nach Analyse des Berichts, dass wir es (weiterhin) mit Massenüberwachung und einem "systematischen Massenzugriff auf Finanzdaten samt Data-Mining" zu tun haben.

Wieder einmal werden alle von unserem Ehrenmitglied Edward Snowden 2013 aufgedeckten illegalen Methoden bestätigt (Die Enthüllungen von Edward Snowden). "Rechtsgrundlage" für die Finanzdatenüberwachung ist der Präsidialerlass Executive Order 12333 von US-Präsident Ronald Reagan, der 2016 von Barack Obama sogar noch erweitert wurde. Dieser richtet sich gegen alle Finanzbewegungen mit nicht-US Bürgern - also gegen uns alle auf der Welt. In dem oben genannten Bericht wird allerdings nur kritisiert, dass dadurch auch (einige Millionen) US-Bürger einer Massenüberwachung unterliegen.

Nicht-US-Bürger haben, wie sich auch bei den Verhandlungen EU-USA um Privacy Shield gezeigt hat, keine Rechte ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/massenueberwachung-cia-analysiert-systematisch-internationale-finanzdaten/
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7926-20220215-cia-analysiert-auslaendische-finanzdaten.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/7926-20220215-cia-analysiert-auslaendische-finanzdaten.htm
Tags: #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Finanzdaten #SWIFT #CIA #NSA #USA #Transparenz #Informationsfreiheit #Verhaltensänderung #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #DataMinig #Rasterfahndung

aktionfsa@diasp.eu

07.02.2022 Netzwerkdurchsetzungsgesetz vor "Härtetest"

Private Firmen werden zu Zensoren des Internets

Seit einer Woche läuft die 2. Phase des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Ab jetzt sind "große Anbieter sozialer Netzwerke" verpflichtet "potenziell strafrechtlich relevante Inhalte an das BKA zu melden". Angeblich soll damit ein weiterer "rechtsfreier Raum" geschlossen werden.

Natürlich ist das Blödsinn

1 Gibt es diesen "rechtsfreien Raum"überhaupt nicht, da auch bereits vorher Jede/r die Möglichkeit hatte, gegen strafrechtlich relevante Inhalte, etwas Beleidigungen oder Belästigungen vorzugehen. Ein Mangel bestand und besteht lediglich in der Langsamkeit der Justiz.
2 Juristisch ist die Definition "große Anbieter sozialer Netzwerke"sehr ungenau gefaßt und man kann befürchten, dass sich diese Definition langfristig zu immer kleineren Anbietern erweitert und diese schon personell vor unlösbare Probleme stellt.
3 Auch die großen Anbieter haben in der ersten Woche dieser Regelung möglichst ignoriert - zum einen auch wegen der Belastung durch das Gesetz, zum andern aber auch weil die "potenziell strafrechtlich relevante Inhalte" beliebig unklar sind.
4 Praktisch wird damit einer beliebigen Zensur durch die privaten Anbieter Tür und Tor geöffnet. Im Endergebnis ist es dann egal ob irgendwann später das BKA oder ein Gericht die Löschung von Beiträgen als illegal erklärt.

Damit bleibt nur eine wirklich handfeste Aussage zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Das BKA rechnet mit 250.000 solcher Meldungen pro Jahr und 150.000 Strafverfahren und dafür werden in der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) künftig etwa 200 BKA-Beamt:innen arbeiten.

Das erinert uns an das Gesetz zur Speicherung von Flugreisedaten (PNR). Dort werden zu 99% False Positives von vielen Beamt:innen händisch überprüft und zu den Akten gelegt (Flugreisedatenauswertung liefert 99,7% Fehler ). Was bleibt ist lediglich ein weitere Anstieg der Überwachungsgesamtrechnung der die Menschen ausgesetzt sind.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/netzwerkdurchsetzungsgesetz-ab-februar-gilt-die-meldepflicht-eigentlich/
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7918-20220207-netzwerkdurchsetzungsgesetz-vor-haertetest.htm
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aktionfsa@diasp.eu

06.02.2022 Europol als "europäische NSA"

EU will Europols illegalen Datenmoloch weiter ausbauen

Natürlich wollen wir nicht den Unterschied zwischen einer Polizeibehörde und einem Geheimdienst verwischen. Das Benehmen wird aber immer ähnlicher. Auf vier Petabyte Ermittlungsdaten sitzt Europol inzwischen, darunter auch die Daten von vielen Unschuldigen - Beifang nennt man das wohl nicht nur in der Fischerei.

Der Europäische Datenschutzbeauftragte verlangt seit langem, dass dieser Datenmoloch gelöscht oder zumindest aufgeräumt wird. Die EU will die Datensammelei jedoch noch nachträglich legalisieren und weiter ausbauen.

Obwohl Anfang Januar der Europäische Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski die Löschung aller Daten angeordnet hatte, die nicht mit einer konkreten Straftat im Zusammenhang stehen, will die EU nach einer Einigung zwischen Rat und EU-Parlament auf eine neue Verordnung, weiterhin Ermittlungen auf der Grundlage dieser Daten durchführen.

Die neue Verordnung rückt Europols Datenpool noch weiter in die Nähe des NSA Überwachungszentrums in Utah (NSA Sumpf trocken legen ), weil sie der EU-Polizeiagentur breite Befugnisse zur Datenspeicherung gebe, ohne ausreichende Maßnahmen zum Schutz von Grundrechten.

"Daten von Einzelpersonen ohne klare Verbindung zu Straftaten könnte genauso verarbeitet werden wie Daten von Verdächtigen oder Verurteilten", wird Wiewiórowski bei netzpoltik.org zitiert. Auch SPD-Abgeordnete im EU-Parlament beklagen, dass Europol für die Rechtfertigung seiner Überwachung und massenhaften Datenspeicherung auf Vorrat „ähnliche Argumente“ wie die NSA nutzt.

Besonders kritisch gesehen wird, dass die Verordnung Europol künftig eine breite Kooperation mit Firmen möglich macht. Nach dem Entwurf kann Europol persönliche Daten direkt von privaten Firmen/Organisationen erhalten und darf diese analysieren und an die Behörden der Mitgliedsstaaten weitergeben. Das hat nichts mehr mit den Ermittlungsbefugnissen einer Polizeibehörde zu tun.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/wie-die-nsa-europol-soll-daten-aus-allen-eu-staaten-auswerten-duerfen/
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7917-20220206-europol-als-europaeische-nsa.htm
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Erstellt: 2022-02-06 09:17:35

aktionfsa@diasp.eu

05.02.2022 Fingerabdruck im Personalausweis rechtswidrig?

Fingerabdruck im Personalausweis kommt vor den EuGH

Diese Frage muss nun - nachdem seit dem 1. August letzten Jahres dazu ein gesetzlicher Zwang besteht - der EuGH klären. Wie netzpolitik.org schreibt, sieht das Verwaltungsgericht Wiesbaden grundsätzliche Rechtsprobleme, wenn für den Besitz eines Personalausweises die Abgabe der Fingerabdrücke verpflichtend ist.

Dieser Meinung sind wir seit Jahren! (siehe unsere Artikel zum Thema https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=fingerabdruck+eperso&sel=meta )

Über dreihundert Millionen EU-Bürger müssen zwei Fingerabdrücke auf dem Ausweis in digitaler Form speichern lassen, nur weil die EU-Verordnung 2019/1175 das verlangt. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden meint,

  • für das Zustandekommen der Verordnung außerhalb des eigentlich vorgeschriebenen ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens gab es keine Rechtsgrundlage,
  • die DSGVO werde dadurch verletzt, da diese eine Datenschutz-Folgenabschätzung vorschreibt. Die Risiken einer Verarbeitung von sensiblen Daten wie Fingerabdrücken wurde jedoch vorab nicht analysiert.
  • dass die Europäische Grundrechtecharta durch diese Vorschrift verletzt wurde (Art. 7+8: Schutz der personenbezogenen Daten).

Die Unterstützer des Klägers, netzpolitik.org und Digitalcourage, verweisen zusätzlich auch darauf, dass der Zwang zur Abgabe von Fingerabdrücken nicht nur ungerechtfertigt und unverhältnismäßig sei, sondern auch die Fälschungssicherheit des Ausweises nicht erhöht. Auch dieses Argument unterstützt das VG Wiesbaden in seinem Beschluss ausdrücklich.

Im Gegenteil, die Abgabe eines Fingerabdrucks erhöht die Möglichkeit eines Identitätsdiebstahls ungemein. Diese Gefahr wurde durch die Erweiterung des speichernden RFID-Chips noch vergrößert, da dieser auch aus einiger Entfernung auslesbar ist. Zum Hack des ePersos oder des Reisepasses gab es bereits auf CCC-Kongressen eindruckvolle Vorführungen.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/personalausweis-zwangsweise-abgabe-der-fingerabdruecke-kommt-vor-den-eugh/
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7916-20220205-fingerabdruck-im-personalausweis-rechtswidrig.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/7916-20220205-fingerabdruck-im-personalausweis-rechtswidrig.htm
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