#Wahlrecht #Europawahl #EU #Wahl Europa
Debatte um #Sperrklausel in #Deutschland
Seit 1979, seit der ersten Direktwahl zum Europäischen #Parlament, gab es in Deutschland eine #Fünfprozenthürde . Diese hat das #Bundesverfassungsgericht 2011 jedoch gekippt und für verfassungswidrig erklärt. Im Vorfeld der Europawahl 2014 wurde in Deutschland schließlich zunächst eine #Dreiprozentsperrklausel für Europawahlen beschlossen, die kurz darauf jedoch vom Bundesverfassungsgericht erneut rückgängig gemacht wurde. Somit fand die Europawahl 2014 ohne Sperrklausel statt. 19 kleinere Parteien sowie 1.000 Bürgerinnen und Bürger hatten erfolgreich geklagt. Die Sperrklausel verstoße gegen die Grundsätze der #Chancengleichheit der politischen Parteien und der Wahlrechtsgleichheit, erklärten die Richter bei der Urteilsverkündung. Die Situation im Europäischen Parlament sei eine andere als die im Deutschen Bundestag, „wo die Bildung einer stabilen Mehrheit für die Wahl einer handlungsfähigen Regierung und deren fortlaufende Unterstützung nötig ist“. Eine abweichende verfassungsrechtliche Beurteilung könne sich ergeben, wenn sich die Verhältnisse wesentlich änderten.
https://www.europawahl-bw.de/wahlsystem#c45281
Warum muß immer erst das Bundesverfassungsgericht Politik machen?
Und warum wurde unter der #Ampel 2023 mit einer 2/3 Mehrheit wieder FÜR eine %Hürde gestimmt?
Ist das Masochismus, FDP?