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23.04.2023 Digitaler Autoklau mit sauberen Händen

Dieses Auto lässt sich nicht so leicht stehlen

Schon vor mehr als 7 Jahren haben wir vor der "Digitalisierung des Startvorgangs" in Kfz gewarnt. Ich fühlte mich persönlich immer recht sicher, wenn ich mein Auto in der Nähe eines Flughafens oder Bahnhofs für längere Zeit geparkt habe. Vor dem Abschließen habe ich noch die Kontakte aus dem Verteiler entfernt und war mir sicher, dass die Wahrscheinlichkeit eines Autodiebs mit genau dem Kontaktfinger in der Tasche bei fast Null liegt.

Nun werden Autos digital gestartet und die Autoversicherer wundern sich. Kritische Schwachstellen bei Einbrüchen sind nun

  • Mobiltelefone
  • Bluetooth
  • Scheinwerfer
  • CAN-Bus
  • ...

Warum Scheinwerfer?

... wird man sich erstes fragen. Trotz intelligenten Sicherheitssystemen und einer Wegfahrsperre wurden in London kürzlich Toyota Autos gestohlen. Dazu kauft man im Internet ein "Notstart-System", das in dem Gehäuse eines Bluetooth-Lautsprechers getarnt ist. Dann unterbricht man die Kabel zum Scheinwerfer, was die CAN (Controller Area Network)-Bus-Technologie des Wagens erkennt und sich über die "MyT"-App auf dem Smartphone des Fahrzeughalters melden will. Die Kommunikation übernimmt das "Notstart-System", mit dem sich der Wagen öffnen und auch starten lässt. Ein Tester gibt gegenüber "The Telegraph" an, dass der Vorgang bei ihm etwa 30 Sekunden gedauert habe. Diese Vorgehensweise ist nicht auf Toyota beschränkt geblieben.

Andere Vorgehensweisen sind Angriffe mit Mobiltelefonen oder das Abgreifen der Kommunikation beim Öffnen oder Schließen des Fahrzeugs. Auch in diesen Fällen erlangen die Täter Zugriff auf das interne Kommunikationssystem des Fahrzeugs. Nach Ansicht von Cybersecurity-Forscher im Automobilbereich liegt der Erfolg der Diebe hauptsächlich in der Nachlässigkeit der Konstrukteure auf eine ausreichende Verschlüsselung zu achten. Ein anderer "Nachteil" ist das Zusammenlegen aller elektronischen Funktionen auf ein gemeinsames Bus-System, anstatt Fahrsicherheit und Zugang zu trennen, wie es früher (>10 Jahre) mal üblich war.

Mehr dazu bei https://www.stern.de/auto/e-mobilitaet/autodiebstahl--wie-taeter-ueber-den-scheinwerfer-in-minutenschnelle-vorgehen-33367092.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3tG
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Urteil: Verfassungsschutz verstößt gegen Grundgesetz

"Terroristische Bedrohung" wird leichtfertig von Amts wegen festgestellt

Wie wir schon seit Jahren beklagen, verstößt der Verfassungsschutz gegen die geltenden Grundrechte. Das wurde uns bereits auf dem Tribunal "Geheimdienste vor Gericht" im Oktober 2016 klar. Hinzu gekommen sind in den letzten Jahren aber weitere Überwachungsbefugnisse, wie Online-Trojaner und Handy-Überwachung. Auch darüber haben wir aufgeklärt und ihre Rücknahme gefordert.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Das bayerische Verfassungsschutzgesetz verstößt in Teilen gegen die Grundrechte.

Geklagt hatten 3 Betroffene mit Unterstützung der "Gesellschaft für Freiheitsrechte". Mindestens einer von ihnen sollte von einem Berufsverbot betroffen werden, nachdem der Verfassungsschutz ihn auf einer Demonstration fotografiert hatte. Alle drei sind Mitglieder der "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten" (VVN-BdA), die der bayerischen Verfassungsschutzbericht zur "linksextremistisch beeinflusste Organisation" erklärt hat.

Die 150-seitige Urteilsbegründung behandelt weniger die Frage ob ein Mittel durch einen Geheimdienst eingesetzt werden darf, sondern unter welchen Bedingungen. Wir erinnern uns, dass die letzte Gesetzesänderung sich wieder einmal gegen "terroristische Bedrohungen richten sollte.

Also stellt das Gericht die Frage: Wie groß muss etwa eine Bedrohung sein, um solche Befugnisse zu rechtfertigen?
Und ganz neu ist die Forderung nach unabhängiger Überprüfbarkeit. Bei polizeilichen Maßnahmen muss stets ein unabhängiger Richter ein Vorgehen anordnen oder genehmigen. Dies war bisher bei Geheimdiensten nicht so. Eine Entwicklung in diese Richtung haben wir auch bei Urteilen zur Arbeit des BND mit der Erweiterung des G10-Kontrollgremiums erlebt - auch wenn es im Endeffekt dabei geblieben ist, dass der BND dem Kontrollgremium seine Arbeit (meist) erst im Nachhinein zur Genehmigung vorlegt.

Fazit: Auf jeden Fall hat das BVerfG noch einmal betont, dass Wohnraumüberwachung, die Speicherung von Bewegungsprofilen bei der Handyortung schwere Eingriffe in die Grundrechte der Menschen darstellen.
Leider wird die Klatsche für die Bayerische Landesregierung schnell verheilen, denn das Gericht hat, wie üblich, dem Bundesland eine Übergangsfrist bis Ende Juli 2023 zur Änderung des Gesetzes gewährt anstatt es in die Mülltonne der Geschichte zu verbannen.

Mehr dazu bei https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bayern-verfassungsschutz-karlsruhe-101.html
und https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/bayern-bundesverfassungsgerichtt-100.html
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23.11.2021 "Waschmaschine benötigt Adressbuch und den Standort"

Zugriff auf alle Kontakte und das Telefon

Schon 1914-1929 wurden elektrische Waschmaschinen gebaut (Bild links) und ab der Mitte der 50-iger Jahre konnten diese auch schon mit Lochkarten elektronisch gesteuert werden (Bild rechts).

Da ist es doch ganz "natürlich", dass heute eine Waschmaschine wissen will, wessen Wäsche sie wäscht und dazu Zugriff auf deine Kontakte, deinen Standort, die Kamera, deine Medien und das Adress- und Telefonbuch haben möchte.

Oder etwa nicht?

Ein Nutzer des Intenet-Dienstes Reddit beschwerte sich kürzlich, dass seine Waschmaschinen-App, der Samsung Smart Washer, nicht funktioniere, "wenn ich ihr keinen Zugriff auf meine Kontakte, meinen Standort und meine Kamera gebe", so schreibt das Portal Vice. In ihren Bewertungen bezeichnen Nutzer das Verlangen nach diesen Berechtigungen als "absurd", "inakzeptabel", "lästig" und "schrecklich". Ein Nutzer nannte es sogar "Spyware" - und genau das ist es auch!

Theoretisch können Nutzer von Smartphones von Apple als auch von Googles Androis sehen, auf welche Daten eine App Zugriff hat. Aber nur in wenigen Fällen können die Nutzer diese Berechtigungen verändern ohne die Funktionalität der Apps einzuschränken. Dann sind einige oder sogar sämtliche Funktionen der App für den Nutzer nicht mehr vorhanden.

Vor einigen Jahren hatten wir bereits über Smart-TVs ( Smart TV - Spion im Wohnzimmer ) berichtet, die Nutzer belauschen und automatisch (die passende) Werbung einblenden. Demnächst wird sicher der lauschende Kühlschrank und der sprechende Föhn folgen ... ( Lauschende Handys als Zeugen? , Smart Home wird zum Horrorhaus , Teures Abhörgerät Auto , Fernseher "redet" mit dem Handy )

Mehr dazu bei https://www.vice.com/en/article/z3xqdw/samsung-washing-machine-app-requires-access-to-your-contacts-and-location
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7840-20211123-waschmaschine-benoetigt-adressbuch-und-den-standort.htm
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16.07.2021 Problem des Bitcoins

Hat der Bitcoin eine Zukunft?

Bei einigen unserer Treffen haben wir uns mit Geldsystem, mit Kryptowährungen und dabei natürlich auch mit dem Bitcoin beschäftigt. Unser Fazit war, dass staatliche Kryptowährungen keinen Mehrwehr gegenüber dem Papiergeld der Staaten bieten können und dass eine (oder mehrere) weltweite Krptowährung von staatlichen Akteuren und natürlich auch von der Privatwirtschaft unabhängig sein muss.

Über die Probleme des Bicoins, seinen hohen Energieverbrauch und die Langsamkeit der Überweisungen durch die gewollte Redundanz der Blockchain, haben wir damals (2019) schon die Stirn gerunzelt. Diese Probleme sind gewachsen. Wie Christian Kreiß auf Telepolis vermutet, werden diese Probleme den Bitcoin langfristig abstürzen lassen.

Er stellt fest: Derzeit entspricht der Stromverbrauch etwa demjenigen der Schweiz oder der Niederlande oder dem von 30 Millionen deutschen Haushalten. ... Die Schätzungen, die auch von Bitcoin-Anhängern nicht angezweifelt werden1, gehen von einem derzeitigen Stromverbrauch zwischen knapp 70 und 135 Terawattstunden aus. ... Eine einzige Bitcoin-Transaktion, also umgangssprachlich eine Bitcoin-Überweisung, hat einen so großen CO2-Fußabdruck wie 1,88 Millionen Visa-Überweisungen.

Solche Kosten sind langfristig untragbar und können nur durch ein Schneeballsystem aufrecht erhalten werden. Es wird also Zeit, sich Gedanken zu machen, welche Alternativen es gibt. Andere Kryptowährungen habe bereits versucht, diese Energievershwendung zumindest einzudämmen. Damit schafft man sich jedoch wieder neue Probleme:

  • Verzichtet man auf die Blockchain ist die Vertrauenswürdigkeit gefährdet.
  • Verzichtet man auf die Redundanz, so landet man am Ende wieder bei einem nicht tranparenten Bankhaus.
  • Verzichtet man auf die Begrenzung der Geldmenge, hat man irgendwann ein Problem mit der Infaltion.

Alle drei Faktoren sind im Prnzip ein Alleinstellungsmerkmal des Bitcoin - aber zu welchem Preis ...

Mehr dazu bei https://www.heise.de/tp/features/Der-Bitcoin-Crash-ist-programmiert-6138995.html
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