#nebenwirkungen

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15.03.2024 Erste KI Verordnung der Welt

Regelungen zur Einschränkung von Überwachung völlig unzureichend

Die EU hat es nun doch noch geschafft, die KI Verordnung zu beschließen. Bis zuletzt stand ein beschlussfähiges Ergebnis auf der Kippe, denn wie wir berichtet hatten, hatten Deutschland und Frankreich plötzlich Bedenken, die "europäische KI Entwicklung einzuschränken". (KI-Act droht zu scheitern)

Wie bei der EU üblich, sollen wir nun mit einem Kompromiss leben, der vieles anspricht, aber nur wenig regelt. Schauen wir uns die Ergebnisse genauer an.

  • Verboten wird der Einsatz von KI
  • bei der Gefühlserkennung,
  • für Social Credit Systeme.
  • Eine Kennzeichnung wird vorgeschrieben für KI Anwendungen
  • die Texte oder
  • Bilder generieren.
  • Für sogenannte "Hochrisikotechnologien" werden "Auflagen" gemacht, das sind
  • die Gesichtserkennung,
  • das autonome Fahren,
  • medizinische Diagnosen und
  • das Personal-Recruiting.

Der Fehler im System

... springt uns direkt ins Gesicht. Warum werden ausgerechnet für "Hochrisikotechnologien" Ausnahmen gemacht. Diese sollte am besten ganz verboten oder zumindest so stark reguliert werden, dass niemand durch sie Schaden erleiden kann - beim autonomen Fahren ist das Lebensgefahr, wie schon einige Vorfälle gezeigt haben. Gerade die Gesichtserkennung war ein grundsätzlicher Diskussionspunkt zwischen Parlament und Kommission und die Vertreter des Staates haben sich wieder einmal durchgesetzt. Biometrische Gesichtserkennung soll in "Gefahrenlagen" unter richterlicher Aufsicht möglich sein.

Welche regulatorische "Steuerung" dann künftig verhindern soll, dass KI-Algorithmen unsere Zwangs-ePA (elektronische Patientenakte) aufhübscht steht völlig in den Sternen. Wie man regulieren will, dass nicht eine KI, sondern ein Mensch künftig die Bewerbungsunterlagen von nicht-weißen Männern und Frauen gleich aussortiert, wird auch noch interessant. Fazit bleibt, dass dieser erste Aufschlag der EU eigentlich kein Problem löst, das wir uns mit dem Einsatz von KI geschaffen haben.

Wie wenig praxistauglich die Verordnung ist, zeigt ja schon der "Skandal" um das Foto der britischen Prinzessin Kate, die ihr Foto wohl mit den (wenigen und harmlosen) KI-Tools von Adobe Photoshop bearbeiten ließ - und es nicht so gekennzeichnet hat. Dazu müsste ja jedes Programm sagen, dass es KI-Software enthält und das würde wieder erfordern, dass der Begriff KI erst einmal eindeutig definiert wird.

Statt die Fehler der Verordnung im Kleinen zu suchen, sind die grundrechtlichen Kritiken ernst zu nehmen. Dazu zitieren wir Marius Tudor, ehemaliger Berater des Europäischen Parlaments, der feststellt: "Dieses Gesetz schränkt den Zugang zum Arbeitsplatz und/oder zu privaten/öffentlichen Räumen durch die Verwendung der Fernidentifizierung von Bürgern ein. Ein Gesetz, das nicht in die europäische Gesetzgebung gehört, zumindest nicht in dieser Form, und das dennoch umgesetzt wird und mehr Schaden als Nutzen anrichtet."

Seine Kritik an der Verordnung über künstliche Intelligenz sieht einen Verstoß gegen Artikel 16 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

  • in dem das Recht auf Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten verankert ist,
  • sowie gegen das Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten, das insbesondere durch die Verordnungen (EU) 2016/679 und (EU) 2018/1725
  • sowie die Richtlinien 2016/680 und 2002/58/EG geschützt wird.
  • Dieses Gesetz verstößt gegen die Richtlinie 2000/43/EG des Rates zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft und
  • gegen die Richtlinie 2000/78/EG des Rates zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf.
  • Ferner verstößt das Gesetz gegen den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der Diskriminierungen aus Gründen der Staatsangehörigkeit, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, des Alters, der sozialen Stellung oder der körperlichen Merkmale verbietet,
    • sowie gegen die Grundprinzipien der Freiheit und Gleichheit, auf denen die EU beruht.

Nun muss die jetzt beschlossene Verordnung erst einmal in den Mitgliedsstaaten ankommen und dabei ist noch mit weiteren Verwässerungen zu rechnen. Wir werden das Thema weiter verfolgen ...

Mehr dazu bei https://www.ardmediathek.de/video/wirtschaft-vor-acht/wirtschaft-vor-acht/das-erste/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL3dpcnRzY2hhZnQgdm9yIGFjaHQvMjAyNC0wMy0xNF8xOS01NS1NRVo
und https://uncutnews.ch/das-europaeische-parlament-fuehrt-die-totale-kontrolle-der-buerger-durch-die-hintertuer-ein-biometrische-diktatur-nach-chinesischem-vorbild/
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spektrum@anonsys.net
tom_s@friendica.ambag.es

Steht Gesundheitsminister Lauterbach weiterhin zu seiner Aussage der „nebenwirkungsfreien“ Covid19-Impfung?

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (#EMA) hat in einem Schreiben auf die Anfrage mehrerer #EU-Parlamentarier dargelegt, dass von Beginn an klar war, dass die #COVID-19-Impfstoffe nur dem Schutz der geimpften Person und nicht dem #Fremdschutz dienen. Dazu hätten auch keinerlei Daten von den Herstellern vorgelegen. Ebenso spricht die EMA davon, dass sie im Zusammenhang mit der #Impfung von zahlreichen #Nebenwirkungen ausgeht. Diese Aussagen der obersten #EU-Arzneimittelbehörde stehen in direktem Widerspruch zu Aussagen des amtierenden #Gesundheitsministers und den auf dem „Fremdschutz“-Argument basierenden #grundrechtseinschränkenden Maßnahmen der Bundesregierung. Folglich fragten die #NachDenkSeiten diesbezüglich auf der #Bundespressekonferenz nach. Die Versuche des Sprechers des Gesundheitsministeriums (#BMG), die Aussagen seines Chefs zu verteidigen, gerieten zu einem argumentativen Fiasko. Sie halten einem Faktencheck nicht stand.

https://www.nachdenkseiten.de/?p=108263

aktionfsa@diasp.eu

###09.12.2023 Rahmen für KI-Act steht
Grundzüge können noch aufgeweicht werden

Nach 38 Stunden haben sich die Unterhändler von Europaparlament und EU-Staaten nun auf Grundzüge des "AI Act" geeinigt. Würde es in diesem Tempo weitergehen, dann hätte die EU als erste auf der Welt eine Regelung zur künstlichen Intelligenz vorgelegt. Die ebenfalls laufende Diskussion in den USA steckt noch in den Anfängen und ist - wie üblich - viel offener gegenüber den Wünschen der entsprechenden Lobby.

Positiv und negativ

Den vorliegenden Rahmen zu bewerten ist noch nicht endgültig möglich, weil in den weiteren Verhandlungen noch viele erreichte Punkte durch Formulierungen aufgeweicht werden können. Relativ fest stehen bislang folgende Punkte

  • Die Entwickler müssen die Qualität der für die Entwicklung der Algorithmen verwendeten Daten gewährleisten und sicherstellen.
  • Die KI-Entwicklung darf keine Urheberrechte verletzen.
  • Durch Künstliche Intelligenz geschaffene Texte, Bilder und Töne müssen entsprechend markiert werden.
  • Die Regeln für biometrische Gesichtserkennung durch KI, die eigentlich völlig verboten werden sollte, kann zu Zwecken der nationalen Sicherheit eingesetzt werden. Auch wenn sich dies auf "konkrete Bedrohungen" beschränkt wissen, wir, dass solche Regelungen künftig verallgemeintert werden können.
  • Für "risikoreiche" Anwendungen, etwa bei kritischer Infrastruktur, Sicherheitsbehörden und öffentlicher Personalverwaltung sollen "verschärfte Regelungen" gelten.

Vor 3 Wochen berichteten wir über die Vorbehalte von Deutschland und Frankreich gegen die Vorschläge zum KI-Act. Beide Länder hatten zuvor gefordert, dass nur konkrete Anwendungen von KI reguliert werden sollten, nicht aber die Basis-Technologie an sich. In den sogenannten Basismodelle, wie z.B. Chat-GPT, steckt die Wissensbasis und diese möchten die beiden Länder nicht aus Europa vertreiben. Auch Digital- und Verkehrsminister Volker Wissing appelliert, wie tagesschau.de schreibt, an die EU, international abgestimmt vorzugehen und "keinen Alleingang" zu wagen. So gibt es Befürchtungen, Start-Up-Unternehmen wie Aleph Alpha aus Deutschland und Mistral AI in Frankreich könnten in ihrer Entwicklung behindert werden.

Bei diesen Randgefechten verschwinden oft die für die Privatsphäre des Einzelnen wichtigen Punkte, wie die nun doch erlaubte Nutzung biometrischer Gesichtserkennung oder die Verwendung von KI bei Ermittlungen in Sicherheitsbehörden. Wir werden die Diskussion weiter beobachten ...

Mehr dazu bei https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/ai-act-eu-erzielt-einigung-auf-regeln-fuer-kuenstliche-intelligenz-a-54d0ff03-d275-4c3a-b1b9-c491a0a258cd
und https://www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-kuenstliche-intelligenz-regulierung-100.html
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18.11.2023 KI-Act droht zu scheitern

Frankreich und Deutschland gegen strikte Regulierung

Eigentlich war man sich einig, dass die Regulierung künstlicher Intelligenz (KI) durch eine EU Verordnung (KI-Act) noch vor den Europawahlen im nächsten Jahr verabschiedet werden sollte. Nun stecken die Vorgespräche, die sogeannten Trilog Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Komission in einer Sackgasse.

Heise.de schreibt: Hauptstreitpunkt ist die Regulierung von "General Purpose AI Models" – also großen Sprachmodellen wie Llama 2 oder GPT-4, weil sich Frankreich und Deutschland dagegen ausprechen. Das ursprüngliche Ziel war

  • hochgefährliche Anwendungen, wie zum Beispiel Echtzeit-Biometrie, werden komplett verboten,
  • Hochrisiko-Anwendungen, wo die KI in medizinische Bereiche, in die Justiz oder Strafverfolgung eingreifen, werden streng reguliert,
  • andere nur ab und an kontrolliert.

Nun sprechen sich Frankreich und Deutschland dagegen aus die besonders "mächtigen" Sprachmodelle mit Audits durch eine noch zu schaffende EU-Behörde zu überwachen und zu regulieren. Die Befürchtung ist, dass solche Regulierungen innovative Start-ups abwürgen könnten. Dabei ging es bisher eher um die "Großen" - und bei den Großen ist eher zu befürchten, dass die "zu schaffende neue Behörde" von der Macht dieser Großen einfach eingewickelt und die Kontrolle zu einem bloßen Schaulaufen wird.

Wenn es nun bis zur Europawahl nichts wird, sollte man die Zeit nutzen, um die Risiken genauer zu spezifizieren. Dazu gehören neben Datenschutz, rechtlichen, Haftungs- und Copyright Fragen auch die unerträglichen Arbeitsbedingungen der Menschen die die KI trainieren, der immense Stromverbrauch der KI. Fragen der Diskriminierung von Frauen und Menschen, die nicht weiß sind, sind bekannt aber noch längst ist nicht klar, wie sie gelöst werden können.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/hintergrund/AI-Act-KI-Gesetz-der-EU-droht-zu-kippen-9531914.html
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25.10.2023 EU KI-Verordnung noch mangelhaft

Was sollte noch in die KI Verordnung?

Welche Gefahren durch einen leichtsinigen Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) geschehen können, haben wir bereits mehrfach beschrieben. Fatale Folgen fehlerhafter Algorithmen finden sich z.B.in diesem Artikel. Mit einem davon beginnt auch der verlinkte Artikel von netzpolitik.org:

Weil die niederländische Steuerbehörde einen fehlerbehafteten Algorithmus eingesetzt hatte, verlangte sie von mehr als 20.000 Familien zu Unrecht hohe Summen an Kindergeld zurück. Der Fehler stürzte unzählige Familien in Armut, mehr als 1.000 Kinder landeten in Pflegestellen.

Damit so etwas o.ä. nicht passiert wird seit einiger Zeit bei der EU über eine KI Verordnung diskutiert. Nun ist diese Verordnung fast fertig, aber wichtige Stellschrauben fehlen noch immer. Die Forderung von Datenschützern und Netzgemeinde sind u.a.:

  • Gesichtserkennung und andere inakzeptable Technologien verbieten,
  • Predictive Policing, Emotionserkennungs-KI und Systeme zur biometrischen Kategorisierung dürfen nicht gegen Menschen eingesetzt werden,
  • Transparenz: ein KI-Einsatz durch Behörden darf kein Geheimnis sein,
  • kein Blankoschein für Missbrauch unter dem Deckmantel „Nationale Sicherheit”,
  • keine Schlupflöcher in der Definition von „Hochrisiko“-KI,
  • regelmäßige Überprüfung im Betrieb: Systeme zeigen mitunter ihre Risiken erst, wenn sie sich in der konkreten Anwendung befinden.

Mit Stand heute will der Rat der EU ausgerechnet Sicherheits- und Migrationsbehörden von einer Transparenzpflicht befreien und für die „Nationale Sicherheit” wird ein Dechmantel über die geplanten Anwendungen gelegt. Das darf nicht passieren. Deshalb muss das EU Parlament noch einige Arbeit in den bis jetzt vorliegenden Entwurf der KI Verordnung investieren und den Ratsentwurf nicht einfach durchwinken.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/ki-verordnung-auf-der-zielgeraden-welche-schlupfloecher-die-eu-jetzt-noch-schliessen-muss/
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14.07.2023 Fatale Folgen fehlerhafter Algorithmen

Krasses Scheitern von "künstlicher Intelligenz"

Kurz vor dem Abschluss der EU-Verordnung zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz vor 3 Wochen im Plenum des EU-Parlaments wurden auch eine Reihe von Beispielen bekant, in denen der Einsatz von Algorithmen zur "Steuerung des Gemeinwesens" fatale Folgen für die Betroffenen entwickelt hat.

Bei Heise.de gibt es die ausführlichen Geschichten dazu. In der Kurzfassung:

  • Eine holländische Gemeinde möchte zur Argumentation für eine Umgehungsstraße analysieren, welchen reinen Durchgangsverkehr es dort gibt. Das (ungewollte) Ergebnis sind die Smartphones - und damit Menschen - die im Ort das Zentrum einer religösen Minderheit in den Niederlanden besuchen.
  • Ein anderer Algorithmus soll die Datensätze aller Bezieher von Sozialzuschüssen systematisch überprüfen. Mehr als 10.000 junge Elternpaare werden des Sozialbetrugs bezichtigt, die Zuschüsse gestrichen und Rückzahlungen gefordert. Die Betroffenen standen vor großen finanziellen Problemen. Trotzdem wurde das Programm fortgeführt bis sich herausstellte, dass der Algorithmus den Faktor der "Doppelstaatsbürgerschaft" viel zu hoch bewertet hatte. Die weitaus meisten Fälle stellten sich als falsche Treffer (False Positives) heraus.
  • In Italien wollte man den notorischen Lehrermangel bekämpfen, in dem man dem bisherigen persönlichen Stellenbesetzungsverfahren einen Algorithmus vorschaltete. Die Nebenwirkungen waren verheerend, denn vielen erfahrenen Pädagogen wurden nur Aushilfslehrerstellen angeboten, oder sie wurden sogar plötzlich arbeitslos, weil der Algrithmus abgelehnte Bewerber automatsich als schlecht(er) qualifiziert einstufte.

Verteidiger der Digitalisierung werden argumentieren, dass in allen 3 Fällen die Algorithmen schlecht programmiert waren oder in einem "unpassenden" Kontext angewendet wurden. Also waren in allen Fällen auch Menschen die Schuldigen für die aufgetretenen Fehler.

Das mag stimmen, aber solange uns die "alleinseeligmachende Super-KI" nicht regiert, werden (glücklicherweise) Menschen die Planung und den Einsatz vornehmen. Wie heise.de feststellt, müssen diese mindestens besser ausgebildet werden: "Um fehlerhafte Algorithmen zu identifizieren, braucht es aber spezielle Skills und die sind zurzeit nicht einmal bei Datenschutzbehörden vorhanden."

Es reicht nicht, ein kleines Problem zu analysieren und dafür eine Lösung zu programmieren. In unserer Gesellschaft hängt alles von vielem ab. Schauen wir mal, welche Probleme die KI-Verordnung löst und welche sie vergrößert ...

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Kuenstliche-Intelligenz-Drei-Beispiele-fuer-das-Scheitern-von-Algorithmen-9205911.html
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Erstellt: 2023-07-14 07:28:31

chaospunk@pod.geraspora.de

Hm. Cannabis wird also legal.

-Starke Cannabiskonsumenten haben eine schlechtere Durchblutung des Gehirns, speziell im Hippocampusbereich. Das begünstigt dann am ehesten eine Alzheimer Demenz. Funktion von Hippocampus ist Lernen und Gedächtnis.

  • Das Corpus Callosum, die weisse Substanz oder auch bekannt als Balken, ist Verbindungsstück zwischen den Gehirnhälften. Der Balken hat viele Cannabinoidrezeptoren. Starkes Cannabis schädigt diese Strukturen. Je stärker das Cannabis, desto grösser die Schäden. Das bedeutet im Extremfall zum Beispiel, dass Du die Musik zwar hören kannst, aber nicht weisst, das diese Menschen mit den Instrumenten in der Hand, die sie rythmisch bewegen, damit zu tun haben.

-Das Risiko, an einer Psychose zu erkranken, steigt, speziell wer als jugendlicher schon gekifft hat

#nebenwirkungen #cannabis #ichsagjanur #spielverderber

chaospunk@pod.geraspora.de

ich höre immer wieder begeisterte stimmen zur legalisierung von cannabis. ich bin froh, kann man die polizei umgehen, ehrlich.
ich wünsche mir einfach einen verantwortungsvollen umgang damit. von wegen cannabis ist ungefährlich. ja, man bekommt keine flecken, wird nicht mager und ranzig und stirbt auf dem klo.
konfrontiert ihr damit ein sich noch entwickelndes kindliches gehirn damit (ausgewachsen mit 23) dann kann das empfindliche schäden, die sich gerne in paranoia und psychosen äussern, entwickeln.
das können ziemliche horrortrips sein, die ich niemandem wünsche. ja, ich höre die argumentation, dass sie dann nicht rauchen. stimmt. super. find ich gut. könnte man den kiddies nicht irgendwas anderes zur beruhigung geben, das mich nicht ärgern muss? baldriantee zum beispiel?
#legalisierung #cannabis #nebenwirkungen #tabu

aktionfsa@diasp.eu

Wer haftet für Corona Impfschäden?

ARD Sendung versucht aufzuklären

Im Aufklärungsgespräch vor der oder den Covid-19 Impfung/en bekam man einige mögliche Nebenwirkungen genannt, meist

  • Schmerzen im Arm
  • Abgeschlagenheit
  • Fieber oder andere Erkältungssymptome
  • ...

Das waren die "üblichen" Nebenwirkungen, bis in die Medien haben es dann einige weitere schon ernsthaftere Erkrankungen geschafft

  • Schädigungen des Herzmuskels
  • Thrombosen
  • Einblutungen, z.B. in den Augen
  • ...

In diesem Zusammenhang - auch wegen der hohen Behandlungskosten - wurde erstmals bekannt, dass die Herstellerfirmen sich in den Verträgen mit den europäischen Staaten von jeglicher Haftung haben freistellen lassen.

Nun hat die ARD Sendung Plus-Minus gestern einen Bericht ausgestrahlt über Menschen, die neben den obengenannten ernsten Erkrankungen weitere lebenseinschränkende Auswirkungen wie Muskelkrämpfe, Taubheitsgefühle, Herzrhythmusstörungen, Nervenschmerzen, ... nach ihrer COVID-19 Impfung erleben mussten. Offiziell gezählt werden in Deutschland Impfschäden bei 0,02% der Geimpften (oder den 147 Millionen Impfungen? Dann wäre die absolute Zahl schon doppelt so groß.). Allerdings stellten die Redakteure der Sendung schnell fest, dass die in ihrem Beitrag genannten Menschen bisher nicht zu den "Impfschäden" zählen, weil

  • ihre Ärzte sie wegen des erheblichen Aufwands nicht gemeldet hätten
  • ihre Diagnose "unklar" sei
  • ...

Und sie konnten feststellen, dass sich in großer Zahl weitere Patienten meldeten, sobald bekannt war, das sich ein Arzt mit genau diesen Nebenwirkungen beschäftigt. Erschreckend war darüber hinaus das Spießrutenlaufen für die Betroffenen - viele Ärzte und Kliniken möchten sich nicht mit Impfnebenwirkungen beschäftigen - und auch die Krankenkassen lehnen Untersuchungen und Behandlungen ab, wenn klar wird, dass es sich um lange, wenn nicht sogar lebenslang notwendige Maßnahmen handeln wird.

Damit kommen wir zur Eingangsfrage zurück: Wer haftet denn nun für Corona Impfschäden?

Sind es die Krankenkassen, so bleiben die Kosten bei den Versicherten, ist es der Staat, der sich als Einkäufer hat über den Tisch ziehen lassen, so zahlen wir alle mit unseren Steuern.

Zu fordern ist in jedem Fall

  • eine(!) konkrete Anlaufstelle für Impfgeschädigte
  • eine ausreichend gute Versorgung der Betroffenen
  • eine umfassende Registrierung der Fälle
  • Erforschung der Nebenwirkungen, um künftig besser aufgestellt zu sein

Skandalös bleibt, dass viele Ansprechpartner in der Sendung nicht zu Stellungnahmen bereit waren, das Thema Impfnebenwirkungen in den Medien bisher unter den Tisch gekehrt wurde und selbst das dafür zuständige Paul-Ehrlich Institut Nachfragen nicht in allen Fällen beantwortet hat.

Mehr dazu im Video der Sendung https://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/sendung-vom-23-03-2022-102.html
und Erläuterungen dazu https://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/plusminus-maerz-impfschaeden-100.html
und alle unsere Artikel zu Corona https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Corona&sel=meta
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7964-20220324-wer-haftet-fuer-corona-impfschaeden.htm
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