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Neue Artikel-20-Stele fast fertig

Geburtstagsgeschenk für die Stelenreihe

Seit der Beschlagnahme des aus Buchenholz geschnitzten Artikels 20 GG vor 2 Jahren wird erneut geschnitzt, diesmal aus Eichenholz. Auch gestern, wieder zum Geburtstag des Grundgesetzes wird geschnitzt - umgeben von Hunderten Polizisten, inklusive Hubschraubereinsatz über uns und Polizeibooten in der Spree neben dem Reichstagsufer.

Das Gelände um den Reichstag war mit Gittern weiträumig bis hinein in den Tiergarten abgesperrt. Doch wer schnitzen wollte, durfte diesen verödeten Bereich - natürlich nur maskiert - betreten.

Die Arbeiten an der Eichenstele sind im Endstadium, es wird am Satz 4 des Artikel 20 GG gearbeitet. Gerade dieser Satz ist passend zu der Situation rund um das Regierungsviertel.

Denn Artikel 20 GG lautet

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Gewissermaßen bildet erst Artikel 20 GG den Grundstein der BRD. Alles, was DEN STAAT angeht, ist erst in diesem Artikel ausgesprochen. Dies aber so grundlegend und vollständig, dass die Bundeszentrale für politische Bildung ihn als die "Verfassung im Kleinen" bezeichnet.

Die Buchenstele ist seit ihrer Beschlagnahme durch die Polizei "eingelagert" und sollte kürzlich vernichtet werden. Dagegen sind die Aktiven der Initiative rechtlich vorgegangen. Welches Schicksal die neue Buchenstele erwartet, ist völlig offen. Klar ist, dass weiterhin der wichtige Artikel 20 in der Stelenreihe am Reichstag fehlt.

Bis dahin kann Jede/r selbst aktiv werden: Denn der Verein Unsere Verfassung e.V. hat eine bundesweite Volksabstimmung gestartet, mit der die Menschen sich selbst wieder zum Souverän erheben können. Bei der Abstimmung geht es um die Frage, ob das Grundgesetz entsprechend Artikel 146 GG zur Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland werden soll.

Mehr dazu bei http://www.deine-verfassung.de/
und abstimmen: Das Grundgesetz zur Verfassung erheben https://www.unsere-verfassung.de/
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7031-20191003-dem-deutschen-volke-to-the-german-people.htm
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7651-20210524-neue-artikel-20-stele-fast-fertig.htm
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Demonstrationsrecht auch bei uns bedroht

Entsetzen über jetzt veröffentlichtes BVerfG-Urteil ist groß

Rechtfertigt das Bundesverfassungsgericht die Einkesselung von unliebsamen Demonstrierenden?

Aktion Freiheit statt Angst ist entsetzt über die Meldung, dass das BVerfG sich nicht mit der verfassungswidrigen Einkesselung von Demonstranten bei der Demo gegen die Frankfurter Finanzwelt befassen will. Damit ist unser Demonstrationsrecht gefährdet - das ist fast so gefährlich, wie die Abschaffung des Versammlungsrechts in Polen.

Wir verweisen dazu auf einen Kommentar von Elke Steven vom Grundrechtekomitee:

Das BVerfG http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/11/rk20161102_1bvr028915.html entschied am 2. November 2016, veröffentlichtam 14. Dezember 2016, dass es die Klage eines Betroffenen, der am 1. Juni 2013 in Frankfurt mit fast 1.000 weiteren Personen eingekesselt wurde, nicht zur Entscheidung annimmt https://www.neues-deutschland.de/artikel/1035389.verfassungsgericht-polizei-darf-auch-unschuldige-einkesseln.html .

Kurz nach Beginn der Großdemonstration gegen das europäische Krisenregime stürmte die Polizei damals in den vorderen Teil der Demonstration und separierte eine Gruppe von fast 1.000 Demonstrierenden. Die Personalien wurden festgestellt. Erst nach neun Stunden war der Kessel aufgelöst, und die restliche Demonstration konnte zumindest noch den kurzen Weg zurück zum Bahnhof gemeinsam zurücklegen. Die Demonstration durch die Stadt hatte die Polizei mit ihrer Aktion verhindert.

Allerdings – in völliger Ignoranz gegenüber dem Zusammenhalt in einer Demonstration, der von vielen Gruppen in langen Gesprächen und in schwierigen Absprachen vereinbart worden war – bot sie von vorneherein an, die „restlichen“ mehrere tausenden Demonstrierenden könnten ihre Demonstration fortsetzen.

Das Entsetzen über das jetzt veröffentlichte Urteil ist groß. Mit seiner Entscheidung der Nicht-Annahme scheint das BVerfG mit der eigenen Tradition seiner Beschlüsse zum Versammlungsrecht zu brechen. Ein Kessel wird gerechtfertigt, friedliche Demonstrierende müssen damit rechnen, eingekesselt zu werden und ihre Personalien feststellen zu lassen. Es soll möglich werden, dass die Polizei einen Teil einer Demonstration als gewalttätig definiert.

Weiterlesen: http://www.grundrechtekomitee.de/node/829
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/5854-20161224-demonstrationsrecht-auch-bei-uns-bedroht.htm

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