#bda

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Bundeshaushalt: Arbeitgeberverband fordert Wirtschaftsstärkung

Bundeshaushalt - Arbeitgeberverband fordert Stärkung der Wirtschaft

Um den Bundeshaushalt zu konsolidieren müsse die Wirtschaft gestärkt werden, so Steffen Kampeter vom Arbeitgeberverband BDA. Sozialausgaben müsste man drosseln.#Steuerschätzung #Bundeshaushalt #Arbeitgeberverband #BDA
Bundeshaushalt: Arbeitgeberverband fordert Wirtschaftsstärkung

sfb@nerdpol.ch

Am 27. Januar 2024 fand in Berlin am Alexanderplatz eine Kundgebung statt, die den Gedenktag für die Opfer des Nazismus, den Jahrestag der Befreiung von Auschwitz durch die Rote Armee 1945, für Kritik am Krieg in Gaza instrumentalisierte. Bei dieser Kundgebung wurden auch mehrere Fahnen der VVN-BdA gezeigt. Seitdem haben uns Mitglieder der Berliner VVN-BdA und Bündnispartner*innen eine Reihe verletzter, empörter, kritischer und irritierter Reaktionen zukommen lassen.
Wir werden uns mit den Vorgängen und mit der Kritik daran in den Gremien unserer Vereinigung ernsthaft beschäftigen und uns dazu erneut äußern. Als geschäftsführender Vorstand der Berliner VVN-BdA wollen wir jetzt schon klarstellen: Wir verurteilen jede Gleichsetzung der Naziverbrechen, insbesondere des millionenfachen Massenmords an jüdischen Menschen sowie Sinti und Roma, mit dem aktuellen israelischen Krieg gegen die Hamas in Gaza.

#vvn #bda #berlin

aktionfsa@diasp.eu

###26.03.2023 Reisefreiheit nur für Patrioten?
"Das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erheblich schädigen ..."

Schon die DDR war stets daran interessiert, das ihre Staatsbürger, wenn sie denn ins Ausland fahren durften, dort keine "schlechten Sachen" über ihr Heimatland von sich geben. Wenn sie prominent waren und es trotzdem taten, wurden sie mit Ausbürgerung bestraft, während die Mehrheit gar nicht erst reisen durfte.

Die BRD macht es nun umgekehrt. Netzpolitik.org scheibt über den Fall des Vorsitzenden der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA):

Am 24. Februar wurde Florian Gutsche, am Flughafen in Berlin die Ausreise nach Bulgarien verweigert. Dort wollte der 34-jährige an einer Demo gegen einen Nazi-Aufmarsch teilnehmen. Stattdessen erwartete ihn am Flughafen ein Zivilpolizist, später durchsuchten und befragten Gutsche Beamte und erteilten ihm ein sechstägiges Reiseverbot – nicht nur nach Bulgarien.

Da Gutsche nach Ansicht der Polizei durch "mitgeführte Kleidung und Utensilien, die klar dem linken Phänomenbereich zuzuordnen sind" ... "das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erheblich schädigen“ würde, musste er auf seinen gebuchten Flug verzichten. Die "Gegenstände" bestanden aus einem schwarzen Pulli, einer schwarze Jacke, eine Fahne und eine Broschüre seiner Organisation.

Der Betroffene wurde nach seinen Aussagen noch nie für etwas verurteilt. Deshalb wäre es interessant zu fragen, wie die Beamten überhaupt auf seine Reise aufmrksam geworden sind. In Frage kommen neben dem sehr unwahrscheinlichen "Zufall", dass er

  • ein False Positive in der Datei für politisch motivierte Gewalttäter ist,
  • aus genauso falschen Gründen auf der angeblich nicht existierenden deutschen No-Fly-Liste durch ein False Positive in der Flugreisedatenbank geworden ist.

Von der Polizei bekommt man zu dem Vorgang keine Auskunft mit dem Verweis auf "Persönlichkeitsrechte des Betroffenen". Dann sagen wir der Polizei noch einmal deutlich: PNR, die Speicherung (und Nutzung) von Daten der Flugreisedatenbank ist inach Urteil des EuGH und auch des Verwaltungsgerichts Wiesbaden für innereuropäische Flüge grundrechtswidrig.

Der Betroffene wird versuchen den Vorgang durch eine Klage aufzuklären ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/reise-zu-protest-verweigert-innenministerium-mauert-bei-politischem-reiseverbot/
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Tags: #Ausreiseverbot #BRD #DDR #Bulgarien #EU #Antifaschisten #VVN #BdA #PNR #Flugreisedaten #VDS #Vorratsdatenspeicherung #FalsePositives #Entry-ExitSystem #eBorder #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Polizei #Geheimdienste #Meinungsfreiheit #Datenschutz #Ungleichbehandlung

aktionfsa@diasp.eu

21.11.2022 Angriff auf die Pressefreiheit

Finanzamt spricht den Nachdenkseiten die Gemeinnützigkeit ab

Schon in einigen Fällen hatten wir uns über ähnliche Fälle aufgeregt. So wurde vor einigen Jahren in Bayern der Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes (VVN-BdA) die Gemeinnützigkeit abgesprochen, danach Attac und dem feministischen Frauenverband Courage. Alle von uns kommentierten Fälle gibt es hier https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=gemeinnützig&sel=meta

Attac hat den langen Kampf dagegen erfolgreich gewonnen. In allen uns bekannten Fällen war der Auslöser stets der Versuch kritische linke Meinungsäußerungen zu unterbinden. Dazu wird die fast 100 Jahre alte Formulierung der Abgabenordnung (AO) umgedeutet oder "streng" ausgelegt. Deren Formulierung bezieht sich eben mehr auf Kaninchenzüchtervereine und andere "wohltätige" Organisationen.

Auch Aktion FsA ist seit 2011 nach §§ 52 1(2) Nr. 24 AO als steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt, d.h. unsere Arbeit unterstützt die demokratische Willensbildung in Deutschland. Zur Erläuterung des Begriffs "streng" an dieser Stelle der Hinweis: Bei der Formulierung der Vereinssatzung haben wir 2 Jahre mit den Wörtern "fördern", "dienen" und "unterstützen" gekämpft bevor Amtsgericht und Finanzamt uns die Gemeinnützigket attestiert haben.

Nun richten sich die Maßnahmen gegen die Redaktion der Nachdenkseiten, die sich mit ihren gut recherchierten Artikeln viele Feinde im rechten Lager gemacht haben. Aber auch die Politik der Ampel-Regierung wurde im letzten Jahr wegen ihren Politik zu Lasten der Menschen und zum Wohle der Rüstungsindustrie zu Recht kritisiert. Die Nachdenkseiten schreiben:

Leider hat das Finanzamt vor wenigen Tagen unserem Förderverein IQM e.V. mit Wirkung zum 31. Dezember 2022 die Gemeinnützigkeit aberkannt. Der Anstoß dazu kommt vermutlich nicht vom zuständigen Finanzamt Landau, sondern von oben. ...

Die am 31.12.2022 noch vorhandenen Mittel dürfen nach den Vorstellungen des Finanzamtes nicht mehr für die NachDenkSeiten verwandt werden, stattdessen für andere gemeinnützige, kirchliche usw. Zwecke. (Aus unserer Sicht ist das eine Zweckentfremdung, die man uns auferlegen will.) ...

Wir legen gegen den Bescheid Einspruch ein. Auf jeden Fall machen wir weiter.

So ein Rechtsstreit kann teuer werden, wie sich bei Attac gezeigt hat. Außerdem fehlen im nächsten Jahr die Mittel, wenn wegen der fehlenden Steuerbefreiung weniger Spenden eingehen. Zusätzliche Unterstützung wird also gebraucht!

Mehr dazu bei https://www.nachdenkseiten.de/?p=90529
und https://www.nachdenkseiten.de/?p=90509
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