#kriminellevereinigung

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23.08.2023 Polizistin bei der Letzten Generation

Disziplinarverfahren wegen Vorträgen in der Freizeit

Nachdem eine Polizistin im Juni vor Kollegen an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) in Münster einen Vortrag über ihr Engagement bei der Letzten Generation hielt, wird ihr "nahegelegt" die Unifom abzulegen. Nzz.ch schreibt, sie beteilige sich nicht an Protestaktionen und klebe sich nicht auf die Strasse. "Das war nie meine Rolle bei der Letzten Generation." Stattdessen arbeite sie im Vernetzungsteam, das sich um Kontakte in die Gesellschaft bemühe.

Auch Beamte haben das Recht auf politische Betätigung. Sie unterliegen aber dem sogenannten Mässigungsgebot. Wie sie sagt, hält sie ihren Beruf und ihr privates Engagement für miteinander vereinbar.

Solange die Letzte Generation als Vereinigung nicht verboten und auch nicht als eine kriminelle Vereinigung festgestellt wurde, sollte man annehmen, dass ihr Engagement für ihren Dienstherrn unerheblich sei. Dem ist nicht so, denn nun läuft ein Disziplinarverfahren gegen sie, in dem geprüft wird, "ob eine Dienstpflichtverletzung vorliegt".

Worin sollte diese liegen, wenn sie ihren Dienst immer ohne Mangel ausgeführt hat und nur in ihrer Freizeit über den Klimawandel diskutiert hat?

Mehr dazu bei https://www.nzz.ch/international/disziplinarverfahren-gegen-klimaextremistin-bei-der-bundespolizei-ld.1752554
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25.06.2023 Der Staat gegen die "Letzte Generation"

Telefonüberwachung bei Nötigung und Sachbeschädigung?

Oft wird mit einer Unterscheidung zwischen Kleinkriminellen und schwerer Kriminalität argumentiert. Telefonüberwachung und Staatstrojaner sollten eigentlich nur gegen "Terroristen" eingesetzt werden. Wir sehen, dass sich die Grenzen immer mehr aufweichen.

Nun hat die bayerische Polizei wohl über Monate die Telefone von "Mitgliedern" der "Letzten Generation" überwacht, obwohl es rechtlich keine solche Organisationsstruktur gibt. Für das offizielle Pressetelefon der Gruppe fertigte das Amtsgericht München die Gerichtsbeschlüsse dafür an. Dabei wurden auch Telefonate mit JournalistInnen abgehört.

Die SZ stellt dazu fest, dass wegen der Pressefreiheit hohe Hürden für das Abhören von JournalistInnen existieren. In den Gerichtsbeschlüssen finde sich zu einer rechtlichen Abwägung dazu kein Wort.

Auch die Ergebnisse der Abhöraktion waren wohl gleich Null. Die SZ zitiert einen Vermerk des Landeskriminalamts zu der Anschlussüberwachung: "Erkenntnisse über bevorstehende Aktionen, welche nicht bereits durch Pressemitteilungen oder -Konferenzen veröffentlicht wurden, konnten im Rahmen der Überwachung nicht festgestellt werden." Womit wurden dann die ebenfalls erfolglosen Hausdurchsuchengen gerechtfertigt?

Zurück zur Eingangsfrage: Wann darf das Telefon abgehört werden? Immer öfter wird dazu der §129, die Bildung einer angeblich "kriminellen Vereinigung" genutzt. Nicht nur in diesem Fall wird auf eine rechtliche Prüfung dieses "Tatbestands" verzichtet.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/telekommunikationsueberwachung-polizei-soll-monatelang-die-letzte-generation-abgehoert-haben/
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13.04.2023 Sitzt der Antifaschismus auf der Anklagebank?

Ist der Rechtsstaat am Ende?

Zu dieser Einschätzung kann man kommen, wenn man sich das Vorgehen gegen Lina E. vor dem Dresdner Oberlandesgericht anschaut. Das Verfahren gegen Lina soll die Unfähigkeit der Ernittlungsbehörden überdecken, 8 Angriffe auf Rechtsextreme in der Zeit zwischen August 2018 und Februar 2020 aufzuklären.

Für keinen der Vorfälle gibt es einen Beweis der Tatbeteiligung von Lina, einziges Indiz sind Fotos von einem der Tatorte auf ihrer Kamera. Trotzdem wird sie seit 2,5 Jahren in Untersuchungshaft gehalten und als Rädelsführerin und "Kommandogeberin einer kriminellen Vereinigung" mit 8 Jahren Haft bedroht.

Gegen den einzigen Kronzeugen, ein ehemaliges Mitglied der Gruppe, wird der Tatvorwurf jedoch von einem Gericht eingestellt – weil die Beweislast über die kriminelle Vereinigung zu gering war. Über dessen Aussagen im Verfahren stellt Tobias Eßer auf t-online.de lediglich fest, dass er "sich als Experte für linke Gewalt gerierte, ... nichts Substanzielles zur Urteilsfindung beitragen" konnte.

Staatsanwältin Alexandra Geilhorn bemängelte, dass die Durchsuchungen im Fall Lina E. "keine Satzung, kein Kassenbuch, keinen schmissigen Namen oder einen Gruppenchat" gefunden hätten, während man bei rechtsextremen Gruppen immer alles so "schön nachlesen" könnte. Den Gedanken, dass es keine "kriminelle Vereinigung" gegeben hat, lässt sie nicht zu.

So steht das Dresdner Oberlandesgericht nun vor der Entscheidung Justizirrtum oder Haftentschädigung für die angeklagte Studentin, die seit fast 3 Jahren im Ausnahmezustand lebt.

Mehr dazu bei https://www.t-online.de/region/dresden/id_100156136/linksextreme-lina-e-das-vorgehen-der-justiz-in-dresden-ist-unwuerdig.html
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Türkei: Wie viel politischen Einfluss hat Mafiapate Sedat Peker? | DW | 08.09.2022

In der Türkei ist der Mafiaboss zu einer der größten Gefahren für die Regierung von Erdogan geworden. Inwieweit kann Sedat Peker die öffentliche Meinung maßgeblich beeinflussen und dem Staatspräsidenten schaden?#Mafiapate #Mafiaboss #kriminelleVereinigung #RecepTayyipErdogan #Rechtsstaatlichkeit #Regierung #Wahlen
Türkei: Wie viel politischen Einfluss hat Mafiapate Sedat Peker? | DW | 08.09.2022