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21.06.2021 Ausweispflicht durch die Hintertür

Recht auf anonyme Nutzung des Internets wird abgeschafft

Eine "niedliche kleine Mausefalle" haben sich die Innenminister von Bund und Ländern auf ihrer Frühjahrskonferenz in der schönen Umgebung des Freizeitparks Rust ausgedacht. Natürlich geht es nur um die "Identifizierung anonymer Hetzer".

Damit sind wir in der Wortwahl schon wieder einen Ton schärfer geworden. Bisher wurde mittels Tränendrüse auf die Opfer von Stalkern und mit Mobbing argumentiert.

In den rechtlichen Vorgaben sind wir jedoch schon an einem Etappenziel des Innenministers angelangt, der Ausweispflicht durch die Hintertür. Die wollte Herr Seehofer ohne Erfolg schon im letzten Jahr in die Novelle zum TKG hineinverhandeln (s. auch Überwachung im Eiltempo ).

Die Falle

Die Betreiber sozialer Netzwerke sollen künftig gemeinsam mit der Polizei eng zusammenarbeiten - also wieder einmal wird die Privatwirtschaft zum handlanger des Staats gemacht.

Sobald eine Beschwerde eines Nutzers des "sozialen Netzwerks" eintrifft wird die Falle aktiviert. Bei seinem nächsten Login bekommen die Ermittler dann die IP-Adresse und könnten sie mit den seit einigen Jahren vorliegenden Bestandsdaten durch seinen Provider abgleichen (s. zu Bestandsdaten auch Missbrauch der Bestandsdatenauskunft und Bestandsdaten außer Kontrolle ).
Vorratsdatenspeicherung (VDS) - wer braucht das noch?

Auf fast jeder Pressekonferenz von Innenpolitikern bricht mindestens einer in Tränen ob der Rechtlosigkeit im Internet aus und bedauert, das auch die VDS 2.0 wegen der Urteile von EuGH und BVerfG nicht richtig funktioniert. Das wird durch die zunehmende Nutzung von Handys obsolet, denn bei "Mobilanwendungen erfolge sowieso ständig ein Login", so dass die Internetkennungen auch "ohne Vorratsdatenspeicherung" für die Strafverfolger zur Verfügung ständen.

Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ohne Ende

Auch "Mausefalle" ist für die Strafverfolgungsbehörden - neben den Providern - eine weitere Arbeitsbeschaffungsmaßnahme und wird sicher in weiteren Personalanforderungen für die Polizei gipfeln. Schon die kürzlichen Änderungen am Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) haben die Anbieter von "sozialen Netzwerken" gezwungen "strafrechtlich relevante Inhalte" wie Hassbeiträge, Terrorismuspropaganda oder Bedrohungen und Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs unaufgefordert zusammen mit IP-Adressen inklusive Portnummern ans Bundeskriminalamt (BKA) zu melden.

Was "strafrechtlich relevante Inhalte" sind müssen in der Regel IT-Admins ad hoc ohne entsprechende Schulungen Pi-mal-Daumen entscheiden. Da kommt für die Ermittler ein Menge zusammen ( Zentrale Verdachtsdatenbank beim BKA und Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz funktioniert nicht und Gesetz gegen "Hasskriminalität" kann jeden treffen ).

Der letzte Schritt ...

... wird schon mal angekündigt. Alle bisher genannten Vorgänge starten erst, wenn sich ein Nutzer beschwert oder einem IT Admin etwas strafrechtlich relevant" vorkommt. Unangetastet bleiben bisher "geschlossene Benutzergruppen", die etwa auf WhatsApp und Telegram rassistische, antisemitische und fremdenfeindliche Inhalte austauschen. Dies besorgt die Innenminister besonders, da in letzter Zeit bei Polizei und Bundeswehr solche "Einzelfälle" gehäuft aufgetreten sind. Deshalb sollen "mögliche Gesetzesanpassungen geprüft" werden - die nur entweder zu einem Verschlüsselungsverbot oder einer Staatstrojanerplicht führen könnten ...

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Identifizierungspflicht-Innenministerkonferenz-will-Login-Falle-6111541.html
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7680-20210621-ausweispflicht-durch-die-hintertuer.htm
Link im Tor-Netzwerk: nnksciarbrfsg3ud.onion/de/articles/7680-20210621-ausweispflicht-durch-die-hintertuer.htm
Tags: #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #VDS #Smartphone #Handy #IMSI-Catcher #Polizei #Geheimdienste #Bestandsdaten #TKG #Mausefalle #Klarnamenpflicht #Provider

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Angriff auf die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung

Immer mehr Staaten arbeiten an Hintertüren

Die Bundesregierung will dem Verfassungschutz (u.a. Geheimdiensten) mit einem neuen Gesetz zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung auch die Überwachung für verschlüsselte Messenger erlauben - der Staatstrojaner soll ausgebaut werden. Die Überwachung auf(!) dem Endgerät, PC oder Smartphone, des Bürgers soll eingesetzt werden, weil die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vieler Kommunikationsprogramme das für staatliche und private Überwacher viel einfachere Mitlesen auf den Server im Netz unmöglich macht.

Die großen Player, wie die Five-Eyes-Nationen USA, Großbritannien, Kanada, Australien und Neuseeland, wollen den laufenden "Crypto War" auf andere Art gewinnen. Zusammen mit Indien und Japan veröffentlichten diese Staaten ein "internationales Statement", in dem sie einfach die sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung als "ernsthaftes Risiko für die öffentliche Sicherheit" beschreiben.

Sie fordern die Technologiefirmen auf, in Kooperation mit ihnen "vernünftige, technisch machbare Lösungen" zu entwickeln - d.h. diese sollen entweder die Verschlüsselung schwächen oder für staatliche Stellen Hintertüren einbauen. Für ihre eigene Komunikation forderten die Unterzeichner aber weiterhin, dass sie eine "starke", von Verschlüsselung auch von Endgeräten und Diensten zum Schutz persönlicher Informationen und der Privatsphäre, des "geistigen Eigentums", von Geschäftsgeheimnissen und der Cybersicherheit wünschen.

Sicher oder Hintertür?

Ist das Schizophrenie? Einerseits sagen sie: Verschlüsselung sei ein "existenzieller Anker für das Vertrauen in der digitalen Welt". Andererseits wollen sie bei sexuellen Missbrauch von Kindern, "gewalttätigen Straftaten", Terrorpropaganda und dem Planen von Anschlägen auf einfache Weise mitlesen. Dass sie das auch gern bei der Wirtschaftsspionage gegeneinander machen möchten und auch tagtäglich tun, sagen sie lieber nicht.

Der "Crypto-War", der Kampf der Verschlüssler gegen die Entschlüssler, wird in jedem Fall weitergehen. Unsere Aufgabe bleibt darüber aufzuklären, dass die Privatsphäre aber auch die wirtschaftlichen Interessen gefährdet werden, wenn man den Menschen eine unbeobachtete Kommunikation verbieten will.

Stoppt den Staatstrojaner!

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Five-Eyes-plus-Durchgehende-Verschluesselung-gefaehrdet-oeffentliche-Sicherheit-4926978.html
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7436-20201029-angriff-auf-die-ende-zu-ende-verschluesselung.htm

#Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Q-TKÜ #Telekommunikationsüberwachung #Messenger #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Smartphone #Handy #Freizügigkeit #Cyberwar #Crypto #Verhaltensänderung #Polizei #Geheimdienste

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Pflicht zum Smart-Meter-Einbau ab 2020

"Meilenstein der Energiewende"?

Der Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, hat von einem "Meilenstein der Energiewende" gesprochen, der durch die Zertifizierung weiterer Smart-Meter zur zeitgenauen Messung des Energieverbrauchs erreicht wurde.

Damit wird es nun mit der gesetzlichen Pflicht zum Einbau intelligenter Stromzähler endgültig ernst. Der Kunde hat nun die Wahl zwischen

  • OpenLimit SignCubes,
  • Sagemcom Dr. Neuhaus,
  • EMH Metering.

7 Gateways befinden sich aktuell noch in der Zertifizierung. Die 3 zertifizierten sind auch schon in die PublicKey Infrastruktur registriert. Es kann also los gemessen werden. Die Behörden befinden sich weiter, wie bei der Vorratsdatenspeicherung (VDS) in dem Irrglauben, dass durch mehr Daten mehr Sicherheit entsteht.

Nun können also theoretisch minutengenau, praktisch alle 15 Minuten, die Verbraucher in ihrem Stromverbrauch überwacht werden. Davon wird kein einziges Kilowatt an elektrischer Leistung erzeugt - im Gegenteil die Geräte verbrauchen erstmal mehr Strom für ihr Innenleben und für die Kommunikation.
Wer muss die Dinger jetzt installieren?

  • In Neubauten werden sie automatisch eingebaut,
  • in Haushalten mit einem Jahresstromverbrauch von über 6000 kWh, also ab etwas fünf oder mehr Personen,
  • wer Solaranlagen mit einer Leistung von sieben bis 100 Kilowatt installierter Leistung Strom betreibt,
  • wer ein verringertes Netzentgelt für eine Wärmepumpe oder eine Nachtspeicherheizung zahlt,
  • wer eigene Ladepunkte für Elektromobile betreibt,
  • oder "wenn der Messstellenbetreiber oder der Vermieter es will".

Und der Kunde wird dann auch für die höheren Kosten aufkommen ...

Mehr dazu bei https://www.heise.de/newsticker/meldung/Intelligente-Stromzaehler-Pflicht-zum-Smart-Meter-Einbau-soll-Anfang-2020-greifen-4623221.html
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7117-20191225-pflicht-zum-smart-meter-einbau-ab-2020.htm

#Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Verschlüsselung #SmartMeter #Stromverbrauch #Eimsparung #Kosten #Verhaltensänderung #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung

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PM: Berliner Allianz für Freiheitsrechte gegen Videoüberwachung gegründet

BAFF fordert: VERFASSUNGSGERICHTSHOF MUSS VOLKSBEGEHREN FÜR VIDEO- UND TONÜBERWACHUNG ÜBERPRÜFEN

Aktion Freiheit statt Angst bittet um Kenntnisnahme der Pressemitteilung zur Gründung der Berliner Allianz für Freiheitsrechte.

Wir lehnen das Volksbegehren für Video- und Tonüberwachung in Berlin ab und fordern eine Prüfung des Volksbegehrens durch den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin.

Zu dieser Pressemitteilung ist der vollständige Gründungsaufruf der Berliner Allianz für Freiheitsrechte und die Namen der Erstunterzeichner*innen hier zu finden.

Berliner Allianz für Freiheitsrechte zur Sicherung grundgesetzlich garantierter Freiheit hat sich gegründet!

Am 11. April 2018 hat sich die Berliner Allianz für Freiheitsrechte gegen das von Thomas Heilmann, Heinz Buschkowsky und anderen angestrebte Volksbegehren gegründet. Die Berliner Allianz für Freiheitsrechte will, dass sich Parteien und Zivilgesellschaft gleichermaßen gegen den Ausbau von Videoüberwachung und für die Freiheitsrechte der Menschen einsetzen.

Max Althoff, Rechtsanwalt, erklärt dazu: „Die geplante massenhafte Videoüberwachung der Initiative mit dem irreführenden Namen 'Aktionsbündnis für mehr Videoaufklärung und Datenschutz' stellt die Menschen unter Generalverdacht, schafft Misstrauen und verändert die Art, wie wir miteinander umgehen. Eine Ausweitung der Videoüberwachung oder gar eine Tonüberwachung im öffentlichen Raum lehnen wir daher ab. Videoüberwachung ist der Einstieg in ein umfassendes Überwachungssystem für mehr Kontrolle über jeden von uns."

Maximilian Blum, Sprecher der LAG Netzpolitik der Linken ergänzt: „Mit der vom Volksbegehren angestrebten 'intelligenten Technik' der Videoüberwachung sollen mittels eines 'speziellen Algorithmus' 'potentiell gefährliche Situationen' in 'automatischer Früherkennung' identifiziert werden. Hieraus geht eindeutig hervor, dass es nicht nur um Täteraufklärung geht, sondern um die massenhafte Überwachung von Personen, denen ausgehend von entsprechenden Algorithmen ein mehr oder weniger großes Potential zur Begehung einer Straftat pauschal zugesprochen wird. Eine so umfassende Überwachungstechnologie schlägt schnell von einer Verhaltensanalyse in eine Verhaltenssteuerung um."

Aus Sicht der Berliner Allianz für Freiheitsrechte führt ein Ausbau der Videoüberwachung niemals zu mehr Sicherheit. „Sie kann nur ein rein subjektives Unsicherheitsgefühl beruhigen, führt letztendlich aber nur zur Verlagerung der Kriminalität an andere Orte", so Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutzexpertise. „Zielgerechter wäre es, wenn die Ursachen der Probleme analysiert würden und die Politik sich aktiv mit deren Beseitigung beschäftigte, anstatt weiter auf eine Politik der Verdrängung und Repression zu setzen."

Alexander Spies, der ehemalige Vorsitzende der Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus, ergänzt: „Mit der Fokussierung auf Videoüberwachung machen sich die Initiatoren einen schlanken Fuß, führen die Menschen und ihre Sorgen in die Irre und verweigern tatsächliche Antworten auf sicherheitspolitische Fragestellungen. Damit setzt das Volksbegehren den Weg der Berliner CDU fort, den diese schon als Teil des Senats verfolgte: die reine Verschleppung der Probleme."

Auch das massenhafte Speichern von Daten stößt bei der Berliner Allianz für Freiheitsrechte auf erhebliche Kritik. Dazu Werner Hülsmann, stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz: „Es ist bekannt, dass das massenhafte Speichern von Daten weitere Begehrlichkeiten weckt und immer auch die Gefahr birgt, dass diese abhanden kommen. Das Grundrecht auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung kann bei Nutzung so einer Masseninfrastruktur nicht garantiert werden. Deshalb stellt ein Ausbau der Überwachung sogar ein erhöhtes Sicherheitsrisiko dar. Die gewonnenen Ton- und Videodaten werden aufgrund der riesigen Masse nur automatisch ausgewertet. Ob hier Ballspiele von Schlägereien unterschieden werden können, ist höchst fraglich. Ein direktes Eingreifen bei einer Gefahr findet nicht statt, weil Kameras niemals eingreifen und einer bedrängten Person helfen können. Das bringt kein Mehr an Sicherheit, und auch keine Polizist*in ist bei einer gefährlichen Situation tatsächlich vor Ort."

Auch rechtlich sei das Volksbegehren zweifelhaft. Louisa Hattendorff, Sprecherin der Grünen Jugend Berlin, führt aus: „Das Volksbegehren weckt erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Es sollen auch massenhaft Tonaufnahmen erhoben und einen Monat gespeichert werden. Der Gesetzeswortlaut lässt jede Verhältnismäßigkeit vermissen. Es ist ein Treppenwitz der Geschichte, dass gerade ein ehemaliger Justizsenator so leichtfertig mit den Grenzen unseres Grundgesetzes und den Freiheiten der Menschen umgeht."

Rebecca Cotton sagt: „Wir wollen, dass der Schutz der Privatsphäre, welche sich in Verbindung mit dem einzigen nicht einschränkbaren Grundrecht, der Menschenwürde, aus der Verfassung ableitet (Art. 2 Abs.1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG), erhalten bleibt. Dieser Schutz darf nicht unter dem Deckmantel der Sicherheit der Bürger*innen zur Ausweitung der Macht und Informationshoheit des Staates ausgehöhlt werden."

Axel Bussmer von der Humanistischen Union ergänzt: „Aufgrund der zahlreichen, inzwischen von Fachleuten, der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, und Verbänden geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken fordern wir die Senatsverwaltung auf, das Gesetzesvorhaben dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin zur rechtlichen Prüfung vorzulegen und keine Gespräche mit dem Überwachungsbündnis zu führen."

Mehr dazu bei https://www.baff.berlin/
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/6434-20180412-gruendungsaufruf-der-berliner-allianz-fuer-freiheitsrechte.htm
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6435-20180412-pm-berliner-allianz-fuer-freiheitsrechte-gegen-videoueberwachung-gegruendet.htm

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