#lauschangriff

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30.09.2024 Wenn der Chef 3-mal klingelt

Gewerkschaftsrechte bei Tesla unerwünscht

Wer eine Firma unter der Knute von Elon Musk nach Deutschand holt, darf sich nicht wundern, wenn dort "amerikanische Verhältnisse" mitgebracht werden. Ein Lohn am unteren Rand - immerhin noch über dem gesetzlichen Mindestlohn - das war zu erwarten.

Auch, dass eine tarifliche Absicherung nicht gewollt ist, war klar. Eine Mitsprache von Gewerkschaften im Betriebsrat oder gar Tarifverhandlungen werden erst noch durchgesetzt werden müssen. Nun hat sich Tesla einen weiteren "Schnitzer" erlaubt.

Nachdem im August der Krankenstand bis auf 17 Prozent stieg und damit dreimal so hoch wie in der Branche üblich, besuchen in den letzten Monaten Werksleiter André Thierig und Personalchef Erik Demmler höchstselbst die Wohnstätten der Siechen und Maladen, wie die taz schreibt.

Besuche bei kranken Mitarbeitern sind natürlich nicht verboten, wenn sie aus Mitgefühl und Fürsorge geschehen. Eine Kontrolle eines kranken Mitarbeiters, der von einem zugelassenen Arzt krank geschrieben wurde, sollte für deutsche Verhältnisse unüblich bleiben.

Es wird Zeit, dass die Beschäftigten zusammen mit ihren Gewerkschaften Herrn Musk zeigen, wer die (Produktions-) Macht im Betrieb darstellt. Trotz aller mithelfenden Roboter ist das weiterhin der Mensch.

Mehr dazu bei https://taz.de/Wie-Tesla-mit-Krankmeldungen-umgeht/!6035705/
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28.09.2024 Geheimdienste vernebeln und manipulieren

Glenn Greenwald veröffentlicht neue Dokumente

Neben ihrer üblichen Tätigkeit der Aufklärung sind die NSA und ihre westlichen Verbündeten scheinbar auch schwer mit dem Vernebeln und Manipulieren der Realität beschäftigt.

Infiltrieren, kontrollieren, manipulieren

Das behauptet Glenn Greenwald unter Berufung auf Dokumente unseres Ehrenmitglieds und NSA-Whistleblowers Edward Snowden. Diese hatte der US-Fernsehsender NBC in den vergangenen Wochen enthüllt. So gibt es Dokumente, dass

  • der GCHQ falsches Material ins Internet lädt, um die Reputation einer Zielperson zu zerstören,
  • "Honey traps" einsetzt, um jemanden zu bestimmten Seiten im Internet zu lotsen,
  • falsche beziehungsweise rufschädigende Informationen können auch direkt an "Kollegen, Nachbarn, Freunde etc." gemailt werden.

Das heißt, mit Online-Techniken wird etwas in der digitalen Welt ausgelöst, um etwas in der realen Welt zu verändern. Diese Dokumente erweitern die Aussagen von Snowden aus dem Jahr 2013, die davon ausgingen, dass der NSA (und ihren Verbündeten) nichts im Internet entgeht. Nun muss man davon ausgehen, dass westliche Geheimdienste weite Teile der Online-Infrastruktur unter ihre Kontrolle gebracht haben.

Es geht ihnen also schon lange nicht mehr nur um das Überwachen, sondern um Kontrolle.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/NSA-Skandal-Geheimdienste-manipulieren-und-diskreditieren-im-Netz-2123236.html
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Tags: #Cyberwar #Hacking #NSA #GCHQ #Geheimdienste #GlennGreenwald #Intercept #Personenprofile #PRISM #Tempora #Videoüberwachung #Lauschangriff #Überwachung #Manipulation #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Whistleblowing #EdwardSnowden #Meinungsmonopol #Diskriminierung

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24.09.2024 Sicherheitspaket schleift Grundrechte

Anlasslose Kontrollen und Ausgrenzung "Fremder"

Das zur Zeit in der Abstimmung befindliche sogenannte "Sicherheitspaket" von Innenministerin Faeser kratzt erheblich an verschiedenen unserer Grundrechte. Nicht nur in der Asyldebatte bestimmt inzwischen die AfD die Parolen und alle laufen hinterher. Auch bei den Aufgaben der Polizei sieht es so aus: Wenn die AfD fordert, dass ausländisch aussehende Menschen auf Volksfesten und demnächst auch in die Einkaufsviertel der Innenstädte keinen Zutritt haben dürfen, dann macht das "Sicherheitspaket" der Ampel daraus: Menschen sollen künftig ohne Verdacht einfach so von der Polizei kontrolliert und durchsucht werden, z.B. um eventuelle Messer sicherzustellen.
Wer nicht kontrolliert werden will, muss zu Hause bleiben

Die Polizei, deren Aufgabe die Strafverfolgung sein sollte, wird zum Ersatzgeheimdienst, der mit Schleierfahndung präventiv tätig werden kann. Der Polizeibrief der Alliierten von 1948 genau gegen diese Vermischung der Aufgaben, der davor zu einer Gestapo geführt hatte, sollte uns mahnen so einen Weg nicht wieder zu gehen. Kurioserweise sind es gerade wieder Sozialdemokraten, die die Gefahr für die Demokratie nicht sehen wollen.

Aus bisher "beschränkten Gebieten", wie Grenzgebiete, Teile der Verkehrsinfrastruktur, wie Bahnhöfe oder besonders kriminalitätsbelastete Orte und begründete besondere Waffenverbotszonen, soll jetzt das ganze Land zur Spielwiese für Racial Profiling, Durchsuchungen in der Öffentlichkeit und andere Schikanen werden. Bestimmte Menschengruppen werden damit stigmatisiert und ausgegrenzt - genau das ist die Absicht der AfD.

Viele NGOs, darunter die Gesellschaft für Freiheitsrechte, Pro Asyl und 20 weitere haben in Stellungnahmen ihre Ablehnung zu den beiden Gesetzespaketen artikuliert. "Jede dieser Neuerungen hätte eine eigene Anhörung verdient", sagte die Juristin Sarah Lincoln von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gegenüber Netzpolitik.org.

Auch die Streichung von Sozialleistungen für bestimmte Flüchtlingsgruppen kann nur zur Obdachlosigkeit und Verelendung führen. Insgesamt werden durch die neuen Gesetze viele Grundrechte eingeschränkt, so dass - in einigen Jahren - das BVerfG diese Vorschriften wieder für nichtig erklären wird. Aber bis dahin werden viele Menschen Opfer, auch False Positives durch fehlerhafte Gesichtserkennung oder allein wegen ihres "ausländischen Aussehens". Alles dies spielt den neuen Nazis in die Hände ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/anhoerung-im-innenausschuss-harte-kritik-am-ueberwachungspaket/
und https://netzpolitik.org/2024/ueberwachungspaket-ampel-will-anlasslose-personenkontrollen-und-durchsuchungen-fast-ueberall/
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Tags: #Sicherheitspaket #Grundrechte #Innenministerin #Faeser #Gesichtserkennung #Biometrie #Messerverbot #Ausgrenzung #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Mining #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Sozialleistungen #Verelendung #Polizeibrief1948

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18.09.2024 Hessen scheitert mit Verfassungsschutzgesetz

HVSG in Teilen verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat Teile des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes (HVSG)für nichtig erklärt und bei anderen Formulierungen schnelle Nachbesserungen verlangt. In seinem Beschluss kritisiert es im einzelnen:

  • "eine engmaschige langandauernde Überwachung der Bewegungen im Raum" ohne "dafür hinreichende Eingriffsschwelle“,
  • der Einsatz von verdeckten Ermittler:innen verstößt gegen die Verfassung,
  • der Datenaustausch innerhalb der Strafverfolgungsbehörden knüpft nicht an „hinreichend gewichtige Straftaten“.

Nach den Bayern hat es damit auch die Hessen erwischt, dass sie es mit den Bürgerrechten nicht so genau nehmen wollten. Bis Ende 2025 hat Hessen Zeit das Gesetz nachzubessern. Aber auch in der Zwischenzeit dürfen die beanstandeten Punkte nicht angewendet werden.

Die Verfassungsbeschwerde hatten die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die Humanistische Union (HU), die Datenschützer Rhein Main und das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung eingereicht und sind mit dem Urteil soweit zufrieden. Die Menge der Überwachungsmöglichkeiten ist inzwischen so gewaltig, dass das BVerfG immer öfter der Meinung ist, dass die Überwachungsgesamtrechnung für den einzelnen Bürger eine Einschränkung seiner Grundrechte darstellt. (siehe auch: Überwachungsgesamtrechnung wird immer umfangreicher)

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/bundesverfassungsgericht-der-hessische-verfassungsschutz-darf-zu-viel/
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Tags: #Verfassungsschutzgesetz #Hessen #Bayern #verfassungswidrig #Bewegungsprofil #Eingriffsschwelle #verdeckteErmittler #V-Leute #DataMining #Rasterfahndung #Polizei #Geheimdienste #Verbraucherdatenschutz #Videoüberwachung #Lauschangriff

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14.09.2024 Zivilgesellschaft verteidigen!

Kampagne Keine Gesichtserkennung

13 Bürgerrechtsorganisationen wollen mit ihrer Kampagne die Ampelregierung an die Forderungen ihres eigenen Koalitionsvertrags erinnern. Dazu gehören Amnesty International und Chaos Computer Club, .Digitale Freiheit, EDRi (European Digital Rights), Wikimedia Deutschland, D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt, AlgorithmWatch u.a.

So stellt Matthias Marx, Sprecher des Chaos Computer Club (CCC). auf Heise.de zu den Ideen von Innenministerin Faeser unser aller Gesichter im Internet biometrisch zu überwachen fest: "Die Bundesregierung lässt sich von den Faschisten treiben und schwenkt in Rekordzeit von 'Anonymität wahren' zu 'alle biometrisch überwachen'. Es gibt aber keine technischen Lösungen für soziale Probleme."

Abgesehen von der Unmöglichkeit durch das Überwachen Aller die Tat von Einzeltätern vorauszusehen, werden wieder viele False Positives, also fälschlicherweise Identifizierte verdächtigt.. Diese müssen dann ihre "Unschuld" beweisen.

Außerdem führen automatische Erkennungsmethoden wieder zu Racial Profiling. Nicht "deutsch" aussehende Menschen werden zu allererst verdächtigt.

Christian Mihr, stellvertretender Generalsekretär Amnesty Internationals in Deutschland weist auf den Schlag gegen eine demokratische Zivilgesellschaft hin: "All unsere Fotos oder Tonaufnahmen im Netz soll der Staat künftig mit Technologie für Stimm- und Gesichtserkennung durchsuchen dürfen, ob es nun Fotos vom Kindergeburtstag sind, unsere Urlaubs-Schnappschüsse oder ein selbst aufgenommenes Lied. Das verletzt die Privatsphäre der gesamten Bevölkerung. Auch das Recht auf Protest ist bedroht, wenn Menschen sich künftig fragen, ob Fotos von Demonstrationen mit Gesichtserkennung ausgewertet werden. Wir brauchen gerade jetzt eine aktive Zivilgesellschaft, die sich im wahrsten Sinne des Wortes traut, Gesicht zu zeigen – keine eingeschüchterte."

Dem ist nichts hinzuzufügen ...

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/CCC-denkt-Anleitung-zu-Sabotage-von-Ueberwachung-an-9865448.html
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Tags: #Kampagne #Überwachungsexzess #Faeser #CCC #Gesichtserkennung #Lauschangriff #KI-Act #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Staatsanwaltschaft #Berlin #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Anonymisierung #anlasslos #Hass #Hetze #AfD

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31.08.2024 "Überwachungsexzess der Bundesregierung"
Müssen wir jetzt alle unsere Bilder löschen?

Selbst wenn wir das machen würden, gäbe es mit Sicherheit irgendwo im Internet Kopien und Kopien der Kopien ...

Der "Biometrischer Überwachungsexzess der Bundesregierung", wie es der Chaos Computer Club jetzt nennt, darf nicht Realität werden. Unsere Bilder im Internet dürfen nicht zu einer anlasslosen Suche mittels Gesichtserkennung nach irgendwelchen "Schurken" verwendet werden. Das ist, wie der CCC richtig feststellt, "ein Angriff auf die Privatsphäre aller – ohne klare Notwendigkeit oder Nutzen."
Recht auf Anonymität

Schon wegen dieser Feststellung ist eine Datenverarbeitung unserer Bilder nach DSGVO verboten, denn es fehlt ein Zweck oder Nutzen. Neben einigen wenigen Übeltätern(?) werden Millionen fälschlicherweise verdächtigt und verfolgt (False Positives).

Nebenbei wollen wir auch weiterhin unser Recht auf anonyme Nutzung des Internets verteidigen - auch und gerade, wenn wir mit unseren biometrischen Daten auf Bildern bisher sorglos umgegangen sind.
Drehen die Politiker jetzt völlig ab?

Hinzu kommt, dass die KI-Verordnung es verbietet, KI-Systeme zu nutzen, um Datenbanken für biometrische Gesichtserkennung durch das massenhafte ziellose Auslesen von Gesichtsfotos aus dem Netz zu erstellen oder zu erweitern. Wie können Politiker, die an unsere Grundrechte und auch jegliches andere Recht und Gesetz gebunden sind, so gesichtslos der AfD hinterher rennen, anstatt die klaren Grenzen von Menschenrechten und Völkerrecht zu verteidigen?

Hoffen wir morgen auf eine klare Mehrheit gegen Hass und Hetze und für Solidarität und Menschenrechte. Die Politik darf uns nicht immer weiter in ein Gegeneinander und in den Überwachungsstaat führen.

Mehr dazu bei https://www.ccc.de/de/updates/2024/biometrischer-uberwachungsexzess-der-bundesregierung
und https://www.heise.de/news/Gesichtserkennung-Scharfe-Kritik-an-Plan-fuer-biometrische-Rundum-Ueberwachung-9853072.html
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Tags: #Überwachungsexzess #Faeser #CCC #Gesichtserkennung #Lauschangriff #KI-Act #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Staatsanwaltschaft #Berlin #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Anonymisierung #anlasslos #Hass #Hetze #AfD

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26.08.2024 Staatsanwaltschaft "überrascht" mit Gesichtserkennung

KI Act wollte Gesichtserkennung eigentlich verbieten

Eigentlich, ja eigentlich sollte die Technologie der Gesichtserkennung Im Rahmen der KI-Verordnung der Europäischen Union sogar verboten werden. Übrig blieb eine windelweiche Formulierung, die immer noch alles irgendwie erlauben kann.

Trotzdem war die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit sehr erstaunt als sie vom Einsatz eines Systems zur Gesichtserkennung durch die Staatsanwaltschaft Berlin erfuhr und prüft nun ob dessen Einsatz rechtmäßig war. In mindestens sechs Fällen hat die Staatsanwaltschaft Berlin in durch sie geführten Ermittlungsverfahren diese Software eingesetzt.

Netzpolitik.org zitiert die Berliner Datenschutzbeauftragte:

Biometrische Gesichtserkennung betrifft insbesondere dann, wenn sie großflächig eingesetzt wird, eine Vielzahl von Unbeteiligten. Die Erhebung biometrischer Gesichtsdaten zur Identifizierung von Personen im öffentlichen Raum stellt einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar und birgt die Gefahr einer unverhältnismäßigen Anwendung.

Albtraum für unsere Grundrechte

Dem ist nicht viel hinzuzufügen - außer, dass unsere Innenministerin "schon viel weiter" denkt: Sie möchte künftig, dass Polizeibehörden Bilder von Verdächtigen mit dem Internet abgleichen, um sie zu finden. Das "mit dem Internet" ist viel mehr als nur die Videokameras im öffentlichen Raum. Das betrifft praktisch unser ganzes vergangenes Leben. Von den Problemen, die diejenigen bekommen, die fälschlicherweise erkannt (False Positives) wurden, ganz abgesehen. Für sie ist es mit der Unschuldsvermutung vorbei, sie müssen diese dann selbst beweisen.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/grundrechte-in-gefahr-datenschutz-behoerde-prueft-gesichtserkennung-durch-berliner-staatsanwaltschaft/
und https://netzpolitik.org/2024/nancy-faeser-was-das-innenministerium-zur-gesichtserkennung-plant/
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24.08.2024 Digitale Selbstbestimmung wahren

"Meine Daten gehören mir"

"... und ich will selbst bestimmen, wer welche Daten von mir bekommt." Das haben wir schon in zahlreichen Artikeln gesagt und auch begründet warum weder der Staat noch neugierige Unternehmen darauf Zugriff haben dürfen. Damit das auch passiert muss man allerdings etwas tun, z.B. mal die Seite "Privatsphäre schützen - was tun?" lesen. und befolgen.

Die Möglichkeiten zur Verschlüsselung unserer Kommunikation sind vielfältig und Jede/r muss sich selbst überlegen, welche Möglichkeit passt. Martin Schwarzbeck gibt auf Netzpolitik.org zahlreiche Tipps und ordnet ein, was für wen und warum sinnvoll und sicher ist.

  • OpenPGP und Mail, z.B. mit Thunderbird geht wie von selbst, man muss dem Programm nur sagen, dass man es nutzen möchte.
  • Mail ist für junge Menschen "veraltet" und sie wollen Messenger. Auch da gibt es viele, die automatisch Ende-zu-Ende verschlüsselt sind, z.B. Briar, Signal, Session, ...

Einfach mal den Artikel lesen und überlegen, was für einen selbst das Geeignete wäre. Oft hängt das von der Bereitschaft der eigenen Kommunikationspartner ab. Aber wenn man selbst von der Sinnhaftigkeit des Tuns überzeugt ist, dann klappt das auch.

Oft helfen bei der Entscheidungsfindung auch so krasse Erkenntnisse, wie

  • 90% der WhatsApp Nutzer würden es nie benutzen, wenn sie die AGBs wirklich gelesen hätten, denn wer verkauft seine Seele und Daten freiwillig ohne etwas dafür zu bekommen?
  • WhatsApp lässt Sicherheitsbehörden auf Anfrage die Metadaten der Kommunikation mit einer bestimmten Nummer quasi in Echtzeit mitlesen.
  • Signal gibt zu jedem Account im schlimmsten Fall nur zwei Datenpunkte heraus.
  • Wenn man in einem Land wohnt, wo bestimmte sichere Messenger verboten sind, dann hilft das Projekt Delta Chat.
  • "Staatstrojaner sind die größte digitale Bedrohung, mit der die Pressefreiheit weltweit in den letzten Jahren konfrontiert wurde", sagen Reporter ohne Grenzen.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/digitale-selbstverteidigung-so-geht-sichere-kommunikation/
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Tags: #Verschlüsselung #Selbstschutz #Staatstrojaner #EU #Pegasus #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Transparenz #Informationsfreiheit #Privatsphäre #OpenPGP #Session #Briar

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08.08.2024 Anlasslose Gesichtserkennung durch Polizei

"Rechtliche Bedenken werden laut"

... dagegen, dass nach Sachsen nun auch die Brandenburger Polizei Gesichtserkennung anlasslos gegen Jede/n einsetzt. Die Behörde weist das anlasslos bisher zurück, denn es wurde in einem "Fall von Eigentumskriminalität" ermittelt. Außerdem wurde ein richterlicher Beschluss erwirkt und die Daten werden nicht auf Vorrat gespeichert.

Die Grünen im Brandenburger Landtag kritisieren jedoch weiterhin, dass ständig Unbeteiligte von dem System erfasst werden. Eine Sprecherin der Polizei betonte laut maz dagegen, dass ohne solche Technologien die Aufklärung schwerwiegender Straftaten wie Raub, Drogenkriminalität und Betrug erheblich erschwert wäre.

Da fragen wir uns, wie man das früher gemacht hat?
Und z.B. welcher Betrug lässt sich durch Gesichtserkennung verfolgen? Schwarzfahrer?
Es sei denn, man geht davon aus, dass die Bewegungen jedes Menschen in der Öffentlichkeit künftig verfolgt werden und auch der Betrüger mal einkaufen gehen muss ...

Mehr dazu bei https://www.maz-online.de/mediabox/brandenburg/polizei-brandenburg-nutzt-gesichtserkennungssystem-kritik-und-rechtliche-bedenken-werden-laut-OQLUJ6JGPZDRNIUYADWN3RLQXU.html
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25.07.2024 UN-Cybercrime-Konvention noch mangelhaft

Offener Brief von NGOs an die UNO

Constanze Kurz (CCC) berichtet auf Netzpolitik.org über die von den Vereinten Nationen geplante Cybercrime-Konvention. Auf den derzeitigen Diskussionsstand reagieren nun internationale Bürgerrechts- und Journalistenorganisationen mit einem offenen Brief und schlagen Alarm. Ihr "dringender Appell zur Behebung der kritischen Mängel des jüngsten Entwurfs der UN Cybercrime Convention“ an die EU-Delegierten ist hier verlinkt.

Die Kritiker sehen in dem Entwurf praktisch nur einen Überwachungsvertrag mit zu wenig Bestimmungen zum Datenschutz und zu Menschenrechten. Mit diesem Entwurf besteht die Gefahr, dass

  • Befugnisse zur Echtzeitüberwachung geschaffen werden,
  • die Ende-zu-Ende Verschlüsselung geschwächt wird,
  • die Beschlagnahme und Durchsuchung von Daten auf Handys und Laptops erleichtert wird,
  • statt Cyberkriminalität zu bekämpfen, ethische Hacker und IT-Sicherheitsforscher gefährdet werden.

Der letzte Punkt kann die IT-Sicherheitsforschung außerhalb der großen IT-Unternehmen praktisch lahmlegen, weil die (guten) Hacker selbst unter die Konvention fallen können, wenn sie weiterhin den sehr weitgefassten Titel "International Convention on Countering the Use of Information and Communication Technologies for Criminal Purposes" (Konvention zur Bekämpfung des Einsatzes von Informations- und Kommunikationstechnologien für kriminelle Zwecke) und viele andere fragwürdige oder mißverständliche Formulierungen beibehält.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/un-cybercrime-konvention-mangelhaft-und-gefaehrlich/
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Tags: #UNO #CybercrimeKonvention #Smartphone #Handy #IMSI-Catcher #Überwachung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Datenskandale #Bewegungsprofile #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Rasterfahndung #Anonymisierung #Verschlüsselung #Grundrechte #Menschenrechte

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07.07.2024 Massentest der Überwachung

Grundsätze des Datenschutzes werden Makulatur

Makulatur (lateinisch maculatura „beflecktes Ding“) ist nutzlos gewordenes, in der Regel wertloses Papier, schreibt Wikipedia. So sieht scheinbar die UEFA die EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Diese stellt Grundsätze für die Datenverarbeitung in der EU auf und bewehrt Verstöße dagegen mit hohen Bußgeldern. Drei wichtige Grundsätze dabei sind

  • die freiwillige und informierte Einwilligung in die Datenverarbeitung,
  • die Zweckbindung, d.h. es dürfen nur die Daten erhoben und verarbeitet werden, für die es einen vorher vereinbarten Zweck gibt,
  • die Datensparsamkeit, d.h. es dürfen nur die Daten erhoben und verarbeitet werden, die für den jeweiligen Zweck notwendig sind.

Gegen alle diese drei Regeln wurde scheinbar beim Ticketverkauf für die UEFA Fußballspiele verstoßen. Um an einem Spiel der Fußball-Europameisterschaft 2024 in Deutschland teilzunehmen, benötigen Besucher zwingend eine digitale Eintrittskarte, die über die offizielle Ticket-App der UEFA bereitgestellt und verwaltet wird. Nun berichtet Netzpolitik.org, dass in den App-Stores von Apple und Google nicht erwähnt wird, dass die App den Standort der Ticketbesitzer mit den Polizeibehörden teilt.

So schreibt Netzpolitik.org: Demnach sendet die Ticket-App der UEFA jederzeit anonymisierte Standortdaten der Nutzer an die lokalen Behörden, damit diese die Bewegungen etwa größerer Fangruppen überwachen können, vorwiegend zu Sicherheitszwecken.

Die Formulierung "vorwiegend zu Sicherheitszwecken" müssen wir uns im Hinblick auf den Grundsatz der Zweckbindung auf der Zunge zergehen lassen. Über die "freiwillige und informierte Einwilligung" brauchen wir nicht mehr nachzudenken, da die Käufer überhaupt nicht nach ihrer Einwilligung gefragt wurden.
Fußballsommer mit Massentest zur Überwachung

Dieser Massentest zur Uninformiertheit wurde sogar mit vielen kleinen "Sahnehäubchen" weiter auf die Spitze getrieben. So

  • gab es keine Eintrittskarten auf Papierbasis,
  • ein Ausdrucken des digitalen Tickets ist nicht möglich,
  • die Smartphone-App unterbindet sogar auch Screenshots des Tickets,
  • beim Weg ins Stadion muss Bluetooth aktiviert sein,
  • neben dem QR-Code auf dem Ticket wird laut UEFA "die Bluetooth-Technologie verwendet, um die Echtheit ... zu überprüfen".

Da hatte mich doch vor 2 Monaten jemand scherzhaft mit Blick auf die Erfahrungen der Fußball-Weltmeisterschaft und der Corona-Pandemie gefragt, welche Sauereien die Politik bei diesem "Sommermärchen" hinter unserem Rücken oder einfach abseits der medialen Aufmerksamkeit durchdrücken wird. Bisher waren mir dazu nur das Rentenpaket II und die geplante Wiedereinführung der Wehrpflicht eingefallen, nun kennen wir ein weiteres Projekt ...

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Ticket-App-der-UEFA-teilt-Standortdaten-der-Nutzer-mit-Polizeibehoerden-9790495.html
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01.07.2024 Junge Welt klagt gegen Verfassungsschutz

Grundrechte verteidigen!

Bereits in 6 Artikeln haben wir uns mit der höchstgerichtlich festgestellten 40-jährigen verfassungswidrigen Beobachtung des Juristen und Publizisten Rolf Gössner beschäftigen müssen. Nun schreibt uns Rolf Gössner über einen ebenso skandalösen Vorgang. Die Tageszeitung Junge Welt wird ebenfalls vom Verfassungsschutz als "linksextremistisch" beobachtet. Dagegen wehrt sich die Zeitung vor Gericht.

Pressefreiheit unter Beschuss

In einem Interview mit der Jungen Welt stellt Rolf Gössner aufgrund seiner eigenen Erfahrung als erstes fest:

Meinungs- und Pressefreiheit, aber auch Wissenschafts- und Kunstfreiheit sind staatlicherseits immer wieder in Gefahr. Das ist keine leere Floskel, sondern die Lehre aus der 75-jährigen bundesdeutschen Verfassungsrealität, die sich allzu häufig in Widerspruch zum Grundgesetz entwickelt.

Denken wir nur an zensurierende Auswirkungen

  • der exzessiven Kommunistenverfolgung der 1950/60er Jahre,
  • der einschüchternden Berufsverbotspolitik der 70er/80er Jahre,
  • des nicht erklärten Ausnahmezustands im "Deutschen Herbst" oder
  • der teils ausufernden Sicherheits- und Antiterrorpolitik.

Auch heute drohen Gefahren, kommt es zu pauschalen polizeilichen Verboten sowie Auflösungen von Veranstaltungen und Protestaktionen und damit zu Eingriffen in Meinungs- und Versammlungsfreiheit, auch zu Zensur und Selbstzensur – so etwa im Zusammenhang mit "Israel-Kritik" angesichts des Gazakriegs.

Auch Maßnahmen des Verfassungsschutzes führen zu Grundrechtseingriffen, etwa im Fall der legalen, aber angeblich "linksextremistischen" Tageszeitung "junge Welt" sowie mit der Erweiterung des Extremismusbegriffs um die "verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates". Damit kann berechtigte Kritik am Staat stigmatisiert und als "extremistisch" ausgegrenzt werden – eine gefährliche Bedrohung freier Meinungsäußerung und Medienarbeit.
Sonderausgabe

Eine Sonderausgabe der Tageszeitung junge Welt (8 Seiten jW-Extra; www.jungewelt.de) lag am Wochenende 29./30. Juni 2024 in verschiedenen anderen Zeitungen in Deutschland bei, um auf den Skandal aufmerksam zu machen. Denn wie es auch Rolf Gössner bei seiner persönlichen Verteidigung erlebte, mahlen die Mühlen der Gerichte langsam - bei ihm über mehr als 30 Jahre. Auch der Verlag 8. Mai GmbH, in dem die Tageszeitung junge Welt erscheint, musste schon fast drei Jahre allein auf das nun für den 18. Juli angesetzte erstinstanzliche Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin warten.

Diese lange Zeit erfordert viel Kraft und Geduld, aber auch die reale Chance, der Stigmatisierung und den staatlichen Eingriffen in Meinungs-, Presse- und Berufsfreiheit gerichtlich ein Ende zu bereiten. Darauf weist Rolf Gössner ebenfalls aus eigener Erfahrung hin. Denn nur, wenn man mit "gerichtlichem Segen" aufzeigen und beweisen kann, dass die Mittel des "Verfassungsschutzes", wie Telefonüberwachung, Abhörwanzen, unter Druck setzen von Mitarbeitern und Freunden, Einschleusen von "Agents Provocateurs" nie die wirkliche Realität belegen, sondern die eigentlichen Fake News erzeugen, nur dann kann man hoffen, dass diese Bespitzelungen aufhören.

Mehr dazu bei https://www.jungewelt.de/prozess/de/article/478526.pdf-download-jw-extra-grundrechte-verteidigen.html
und das Interview von Stefan Huth mit Rolf Gössner https://www.aktion-freiheitstattangst.org/images/docs/20240629Interview_zuVS_mit_RolfGoessner-jW.pdf
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/77
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aktionfsa@diasp.eu

EU will Überwachung "perfekt machen"

Happy Birthday Edward Snowden!

Leider haben wir kein gutes Geburtstagsgeschenk für unser Ehrenmitglied. Vor 11 Jahren machte er während seiner Flucht aus den USA öffentlich, wie die NSA den weltweiten Internetverkehr überwacht und alle unsere Bewegungen im Netz registriert. Damals war das "Privileg" der Überwachung bei den Geheimdiensten der USA, noch nicht einmal der "Partnerdienst" BND durfte die Liste der Worte erfahren, die Jedermann zur totalen Überwachung freigab.

Heute ist nichts besser geworden, heute überwachen zusätzlich private Unternehmen, allen voran GAFAM (Google, Amazon, Facebook, Apple und Microsoft) alle Aktivitäten ihrer Nutzer, um daraus erfolgreich Profit zu generieren.

Nun haben sich gestern EU-Kommission und Rat auf eine Form der "Chatkontrolle" geeinigt, die die freie Meinungsäußerung im Netz praktisch abschafft. Lange hatte wenigstens Frankreich mit seiner Sperrminorität gegen das Vorhaben gesprochen, nun hat auch Frankreich Zustimmung signalisiert. Nach dem Rechtsruck nach den EU-Wahlen wird sich vermutlich auch dort eine Mehrheit für die "Chatkontrolle" finden.

Was ist beschlossen worden?

Uploadfilter sollen maßregeln, was wir auf sozialen Medien schreiben und im Internet teilen dürfen. Entsprechend der DSGVO werden wir natürlich dazu gefragt, ob wir dem zustimmen. Bei Nichtzustimmung werden unsere Möglichkeiten, z.B. das Teilen von Bildern oder Videos unterbunden. Außerdem wird die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung unserer Nachrichten untergraben. Die Diensteanbieter bekommen die Aufgabe der Überwachung (die wenn schon, eigentlich eine Aufgabe der Polizei wäre). Kommen sie dieser Aufgabe nicht nach, drohen ihnen hohe Bußgelder.

Der Exodos hat begonnen

vor dieser Überwachung. Mit dem CCC und anderen Gruppen waren wir auf der Straße. Nun sehen sich auch die vertrauensvollen Provider in Bedrängnis.

Netzpolitik.org berichtet: Der Schweizer Messenger Threema hat sich mit scharfen Worten gegen die in der EU geplante Chatkontrolle gestellt. In einem Blogbeitrag schreibt das Unternehmen, dass mit der Chatkontrolle „ein Massenüberwachungsapparat von orwellschem Ausmaß“ eingerichtet werden solle. Das Projekt müsse gestoppt werden.

Die betreiber des Messengers Threema, der schon seit 2012 verschlüsselte Kommunikationsdienste anbietet, nennt die Folgen einer möglichen Einführung der Chatkontrolle "verheerend": Die massive Verschlechterung der Datensicherheit wäre ein schwerer Schlag für den Standortvorteil des europäischen Marktes, und gewisse Berufsgruppen wie Anwälte, Ärzte und Journalisten könnten ihrer Schweigepflicht bzw. dem Quellenschutz im Internet nicht mehr nachkommen. Und das alles, ohne dass Kinder auch nur ein wenig besser geschützt wären.

Im letzten Satz bezieht sich Threema auf die angebliche Absicht der EU, diese Überwachung zum Schutz von Kindern vor sexuellem Mißbrauch einzuführen. Wir erinnern uns an "Zensursulas" Stopp-Schild, welches vor 14 Jahren genauso sinnlos in Deutschland eingeführt wurde aber wenigstens nach einigen Monaten wieder abgeschafft wurde. Bei technischen "Lösungen" ist man schnell, während der wirkliche Mißbrauch in Kirchen und Sportvereinen nur zögerlich aufgeklärt wird.

Auch Meredith Whittaker, die Chefin des Signal-Messengers, kritisiert das Vorhaben und warnt vor einer "gefährlichen Schwachstelle in der Kerninfrastruktur", die außerdem über Europa hinaus globale Auswirkungen hätte.

Wir müssen die verbleibenden Sommermonate bis zu einer Abstimmung im EU-Parlament nutzen und alle wohlmeinden Abgeordneten mit Briefen, Petitionen und Aktionen auf der Straße aufrütteln, dieser faktischen Abschaffung der Privatsphäre im Internet entgegenzutreten!

Denn, wie Threema richtig anmerkt, ist der Massenüberwachungsapparat erst einmal implementiert, kann er leicht für das Erkennen anderer Inhalte (als CSAM [erkennbares Mißbrauchsmaterial]) erweitert und genutzt werden, ohne dass dies jemand merkt". Jede politisch unerwünschte Äußerung kann damit unterbunden werden ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/chatkontrolle-ein-massenueberwachungsapparat-von-orwellschem-ausmass/
und https://chat-kontrolle.eu/
Kategorie[24]: Zensur & Informationsfreiheit Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3Bf
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Tags: #EU #Einigung #Trilog #Parlament #Chatkontrolle #Lauschangriff #Überwachung #Missbrauch #Kriminalität #Europol #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Websperren #Anonymisierung #Verschlüsselung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz

aktionfsa@diasp.eu

21.05.2024 Anlasslose Kameraüberwachung nicht hinnehmbar

Gegen Gesichtserkennungssysteme in Sachsen

Vor fast 3 Wochen berichteten wir über stationäre Gesichtserkennungssysteme, die stationär an Straßen in Sachsen aufgestellt werden. Diese können sowohl Kfz Kennzeichen als auch Gesichter erkennen und speichern. Auch die CDU/SPD Regierung in Berlin will davon Gebrauch machen.

Zur "rechtlichen Würdigung" solcher Eingriffe in unsere Privatsphäre und um deutlich zu machen, dass nicht wir als übertriebene Datenschützer auf dem Holzweg sind, sondern dass die Regierenden jeglichen Bezug zu den Menschen- und Persönlichkeitsrechten verlieren, hier im folgenden die Einschätzung des Deutsche Anwalt­vereins (DAV).

DAV warnt vor biometrischer Überwachung - Intrans­pa­renter Einsatz von Observa­ti­ons­technik nicht hinnehmbar

Berlin (DAV). Nach Sachsen werden nun auch in Berlin Observa­ti­ons­systeme mit Gesichts­er­kennung eingesetzt. Die mobil sowie stationär einsetzbaren Geräte können Kennzeichen und Gesichter aufnehmen und werden durch die Behörden mit Informa­tionen aus anderen Datenbanken abgeglichen. Der Deutsche Anwalt­verein (DAV) kritisiert die Intrans­parenz beim Einsatz der Technik und warnt vor biometrischer Überwachung.

„Über die konkrete Verwendung der Observa­ti­ons­technik schweigen sich die Behörden in Sachsen und Berlin aus – das ist bedenklich, denn wir reden hier über ein System, das in das Recht auf informa­tionelle Selbst­be­stimmung zahlreicher Personen eingreift“, warnt Rechts­anwalt Dr. Saleh R. Ihwas, Mitglied des Ausschusses Gefahren­ab­wehrrecht des DAV. Ein derartiges Kamera­system erfasse nicht nur gesuchte Personen, sondern alle, die es passieren. Die Staats­an­walt­schaft Berlin sieht darin dennoch „keine flächen­de­ckende Überwachung“.

„Gerade unter diesem Gesichtspunkt muss transparent damit umgegangen werden, wie die Technik eingesetzt und welche Person wie betroffen wird“, fordert der Rechts­anwalt. Denn bereits im Jahr 2018 habe das Bundes­ver­fas­sungs­gericht in der zweiten Entscheidung zur automa­ti­sierten Kennzei­chen­kon­trolle festge­stellt, dass ein Eingriff in das Recht auf informa­tionelle Selbst­be­stimmung auch dann vorliege, wenn das Ergebnis des behörd­lichen Abgleichs zu einem „Nichttreffer“ führe. Bei den mit der hiesigen Observa­ti­ons­technik ebenfalls aufgenommenen Personen handele es sich um solche „Nichttreffer“. Diese betroffenen Personen könnten zudem mangels Identi­fi­kation auch nicht über die Verarbeitung informiert werden. Darüber hinaus führe die sächsische Polizei keine Statistik zu Häufigkeit und Erfolg der Technik, sodass deren tatsäch­licher Nutzen offensichtlich nicht einmal überprüft werde.

Generell sei die Intrans­parenz bei einem rechts­staatlich derart heiklen Thema nicht hinnehmbar, so Ihwas: „Die Verfas­sungs­mä­ßigkeit solcher Maßnahmen ist zu bezweifeln. Das Bundes­ver­fas­sungs­gericht hat nicht umsonst hohe Hürden für staatliche Maßnahmen gesetzt, die eine Vielzahl von unbetei­ligten Personen betreffen. Zudem sorgen solche Maßnahmen bei betroffenen Personen in der Regel für ein ungutes Gefühl des Überwacht­werdens.“ Nicht zuletzt deshalb hatte der Deutsche Anwalt­verein schon in der Vergan­genheit stets vor Vorstößen zu Gesichts­er­kennung und biometrischer Überwachung gewarnt.

Presse­mit­tei­lungen - Rechts­politik vom 10.05.2024 08:00

Aktion FsA: Kämpfen wir weiter gegen anlasslose Überwachung unseres Lebens - auf unseren digitalen Geräten genauso wie im tägliche Leben auf der Straße!

Mehr dazu bei https://anwaltverein.de/de/newsroom/pm-21-24-gesichtserkennung-dav-warnt-vor-biometrischer-ueberwachung
Kategorie[18]: Pressemitteilungen Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3AG
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Tags: #DAV #Sachsen #Berlin #PerlS #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Datenskandale #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Privatsphäre #Videoüberwachung #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #hochauflösendeKameras

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05.05.2024 Dreißig Jahre Videoüberwachung

Jetzt beobachten mit automatischer Gesichtserkennung

Die sächsische Polizei tut es und auch die Berliner sollen PerlS, das Gesichtserkennungssystem mit Echtzeit-Funktion, bereits genutzt haben. Manchmal tun sie es so offensichtlich, wie auf dem Bild in dem verlinkten Artikel, dass man vermuten könnte, demnächst müssten auch Fußgänger Mautgebühren zahlen und in anderen Fällen sind die Kameras nicht so schnell zu erkennen.

  • Ergebnis 1: Jede/r soll wissen, dass die Erkennung technisch funktioniert und dass sie angewendet wird. Das erzeugt Angst und Unterordnung.

  • Ergebnis 2: Niemand soll sicher sein, dass man im aktuellen Augenblick nicht auch gerade beobachtet und anschließend zur Rechenschaft gezogen wird. Das ist 1984.

Funktionsweise unterliegt der Geheimhaltung

Man kann es nicht glauben oder man kann nicht mehr an den transparentem demokratischen Rechtsstaat glauben. Ein Polizeisprecher sagt auf Nachfrage des nd: Details zur Funktionsweise unterliegen in Sachsen gemäß einer Polizeidienstvorschrift der Geheimhaltung.

Und was sagt die Justiz? Die, das ist hier die Berliner Staatsanwaltschaft, stellt in einer ersten "Meinung" fest, dass die rechtliche Grundlage für den Einsatz der biometrischen Überwachung der Paragraf 98a der Strafprozessordnung ist. Er erlaubt eine Rasterfahndung bei einer Straftat von erheblicher Bedeutung, wenn andere Methoden "erheblich weniger erfolgversprechend oder wesentlich schwerer durchführbar" wären.

So können nach diesem Paragrafen alle von der Technik erfassten Personen "mit anderen Daten maschinell abgeglichen werden". 30 Jahre nach den ersten Einsätzen von Kameras auf öffentlichen Plätzen geht es längst nicht mehr um das "ob", sondern im Effektivität. Vor 30 Jahren war das auch Sachsen, denn wie netzpolitik.org schreibt: Leipzig war die erste deutsche Stadt, in der seit dem Jahr 1996 ein öffentlicher Platz am Bahnhof rund um die Uhr mit Kameras beobachtet wird.

Etwas Licht ins Dunkel des Systems konnte nun durch den Einsatz in Berlin von dem innenpolitischen Sprecher der Linken, Niklas Schrader erreicht werden. Netzpolitik.org schreibt: Bei den wesentlichen technischen Komponenten beziehungsweise Details handelt es sich um ein System hochauflösender Kameras, die qualitativ sehr gute Bilder auch bei Dunkelheit und unter schlechten Witterungsbedingungen erstellen können. ... Bei den Observationen mit Videokameras geraten sämtliche Personen im Umkreis ins polizeiliche Raster. Die Staatsanwaltschaft Berlin sieht darin "keine flächendeckende Überwachung".

Eine richterliche Überprüfung solcher Behauptungen ist dringend angesagt ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/ueberwachungstechnik-polizei-observiert-mit-gesichtserkennung/
und bei uns https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6343-20171001-videoueberwachung-ein-eingriff-in-die-informationelle-selbstbestimmung.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3Aq
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Tags: #Sachsen #Berlin #PerlS #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Datenskandale #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Privatsphäre #Videoüberwachung #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #hochauflösendeKameras

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02.05.2024 Aktiv auf dem MyFest

Zehntausende feiern friedlichen 1. Mai

Obwohl es bereits zum letzten 1. Mai auf berlin.de hieß, das traditionelle MyFest in Berlin-Kreuzberg fällt aus, waren wir mit vielen anderen BerlinerInnen anderer Meinung als der damals neugewählte CDU-SPD Senat und waren am 1. Mai 2023 auf dem Mariannenplatz.

Auch 2024 hat wenig geändert, auch aktuell heißt es auf berlin.de, kein MyFest in Berlin-Kreuzberg stattfindet. Auch diesmal waren Zehntausende gekommen, um den Senat eines besseren zu belehren.

Auch in diesem Jahr mussten die Linke als Partei die Organisation übernehmen und gegen die Beharrungskräfte des Grünflächenamts ankämpfen, um die Genehmigung für das Fest zu bekommen. Danke dafür! Auch "Die Partei" von Martin Sonneborn nutzte den freien Platz für ihren Wahlkampf zur EU-Wahl.

Aktion Freiheit statt Angst war mit einem Infostand dabei und wir konnten viele Flyer verteilen und interessante Gespräche führen. Auch an unserem Nachbarstand konnte "berlin4assange" - Streetaction wurden viele Menschen über die Behandlung des mutigen Journalisten und Whistleblowers Julian Assange aufgeklärt, der seit mehr als 14 Jahren seiner Freiheit beraubt ist, nur weil er Kriegsverbrechen der USA aufgedeckt hat.

Hier einige weitere Bilder vom Tage:
Unser Infostand
Die Linksjugend solid
VVN-BdA
Auch die Linke hat die EU-Wahl im Blick
187:2 Länder der Welt haben in der UNO für die Aufhebung der Sanktionen gegen Cuba gestimmt
"Deutsche Wohnen enteignen" ist bei steigenden Mieten weiter ein Thema.

Mehr zu den Maifesten der letzten Jahre bei https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Maifest&sel=meta
Kategorie[49]: Aktivitäten Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3An
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Tags: #Myfest #Berlin #Kreuzberg #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Verschlüsselung #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Internetsperren #Cuba

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01.05.2024 Digitale Wanze im Wohnzimmer

SPD-CDU beim Überwachungsduett

Mit der neuen CDU-SPD-Koalition in Hessen kann nun bald die Wanze im Wohnzimmer angezapft werden. Im Koalitionsvertrag hat man sich auf ein umfassendes Überwachungspaket verständigt. Sicherheitsbehörden der Polizei und der Geheimdienste sollen "in engen Grenzen und mit richterlicher Anordnung" den "Zugang zu bestehenden privaten audiovisuellen Systemen" bekommen.

Wer sich also freiwillig Amazon Alexa, Google Home oder Apple Siri in die Wohnung holt, macht es den Behörden einfach. Auch "intelligente" Fernseher, Kühlschränke oder Türklingeln dürfen angezapft werden.

Wer allerdings auf Verschlüsselung setzt, wie die "vielfach kryptierte Kommunikation von Verfassungsfeinden", der macht es nötig, und "zwingend erforderlich, moderne technische Maßnahmen", wie eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), wie bei der nachrichtendienstlichen Arbeit einzusetzen. Im Klartext heißt das, dass man dann mit einem Trojaner auf seinem Handy oder PC rechnen muss.

Bei so viel Aufwand müssen die Behörden auch entlastet werden. Dafür ist geplant, dass sie ihre gesammelten Daten künftig in einer zentralen "Polizei-Cloud" speichern können. Das macht auch Hackern die Arbeit leichter und unsere Daten flüchtiger ...

Als Fazit können wir nur noch daran erinnern, dass die hessische CDU das alles bereits seit Jahren wollte, nur die Grünen spielten nicht mit. Warum die SPD nun den Steigbügelhalter für diese Überwachungsphantasien gibt, könnte auf ähnliche Bündnisse, wie z.B. in Berlin abfärben. Wir erinnern uns noch gut an den klar verfassungswidrigen Berliner Volksentscheid der CDU für "mehr Videoüberwachung", inkl. Tonaufzeichung.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Polizeibefugnis-CDU-und-SPD-in-Hessen-wollen-digitale-Wanzen-im-Wohnzimmer-9577621.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3Am
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Tags: #Wanze #Wohnzimmer #Alexa #Siri #Palantir #Staatstrojaner #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Datenpannen #Datenskandale #Hessen #SPD #CDU #Videoüberwachung #Lauschangriff #Überwachung #Grundrechte #Hacker #Cloud #Cyberwar

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17.04.2024 NSA is just DAYS from taking over the internet

"Unverantwortliche Ausweitung" der Befugnisse der NSA

... nennt die republikanische Kongressabgeordnete Anna Paulina Luna die Neufassung des Abschnitts 702, des auch aus den Snowden Enthüllungen bekannten Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA). Frau Luna stimmte im Repräsentantenhaus gegen den Gesetzentwurf, der aber am 13.4. mit Mehrheit der "demokratischen" Abgeordneten angenommen wurde.

Statt, wie seit Jahren in Diskussion, die Überwachung durch die NSA einzuschränken, wird sie mit der Neufassung enorm ausgeweitet. Unser Ehrenmitglied Edward Snowden warnte gestern in einem Tweet:

"The NSA is just DAYS from taking over the internet, and it's not on the front page of any newspaper."

Dabei verweist er auf einen von Elizabeth Goitein, Co-Direktorin des Programms für Freiheit und nationale Sicherheit am Brennan Center for Justice, veröffentlichten Thread hin. Darin analysiert Goitein die Neufassung des 702 und weist auf die grundlegende Erweiterung der Überwachungsbefugnisse durch scheinbar harmlose Änderungen in den Definitionen.

Während der bisherige 702 der NSA nur erlaubte Internetanbieter wie Google und Verizon zur Zusammenarbeit zu zwingen, werden künftig eine riesige Zahl von Unternehmen in den USA zu "Anbieter elektronischer Kommunikationsüberwachung". Das sind alle Unternehmen oder auch Privatpersonen, die ihren Kunden oder Anderen WLAN zur Verfügung stellen und damit Zugang zu Geräten haben, über die Kommunikation läuft, z.B. Friseursalons, Waschsalons, Fitnessstudios, Baumärkte, Zahnarztpraxen, ...

Damit kann die NSA künftig praktisch jedes Unternehmen und jede Einzelperson, die internetbezogene Dienste anbieten, zwingen die Überwachung durch die NSA zu unterstützen. Mit dem Zwang zur Herausgabe der Daten ist es jedoch nicht getan, denn mit hohen Strafen, die der Gesetzesentwurf vorsieht, werden die Betroffenen gezwungen nicht über die bereitgestellten Informationen zu sprechen.

Goitein befürchtet, dass die Geheimdienste sich möglicherweise sogar die Umwege über die Unternehmen sparen werden und gleich auf Dienstleister wie Reinigungskräfte, Klempner und IT-Dienstleister, die Zugang zu Laptops und Routern in den Wohnungen der Bürger haben, zugehen werden, um diese als "Ersatzspione" zu nutzen.

Jede/r US-Bürger/in mit Kenntniss zu irgendeinem Passwort würde damit zum möglichen IM.

Mehr dazu bei https://uncutnews.ch/ed-snowden-warnt-die-nsa-steht-kurz-vor-der-uebernahme-des-internets/
und https://www.zerohedge.com/political/nsa-just-days-away-taking-over-internet-warns-ed-snowden
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3A7
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8748-20240417-nsa-is-just-days-from-taking-over-the-internet.html
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Tags: #ElizabethGoitein #EdwardSnowden #NSA #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Geheimdienste #Lauschangriff #Überwachung #Cyberwar #Hacking #Verschlüsselung #Anonymisierung #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung

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13.04.2024 Grüne Kameras sind auch nicht besser

Alle Studien belegen: Videoüberwachung bringt nichts!

Vor Jahren konnte man zumindest von den Grünen noch Unterstützung erhoffen, dass sie einer Ausweitung von Überwachung entgegentreten. Von ihrer früheren Friedensliebe - Schwerter zu Pflugscharen - mit Ausnahme bei der Bombardierung Belgrads in den 90-iger Jahren - ist nichts mehr geblieben und nun spricht sich Landwirtschaftsminister Cem Özdemir anlässlich der Veröffentlichung der Kriminalstatistik auch noch für mehr Videoüberwachung aus:

"Mehr Videoüberwachung an neuralgischen Punkten wie Bahnhöfen kann ein Baustein gegen Kriminalität im öffentlichen Raum sein. Denn Sicherheit ist eine Voraussetzung für Freiheit und deshalb erste Aufgabe des Staates.“

Erste Aufgabe wäre ein Beleg des Sinns von Videoüberwachung

Über die Sinnlosigkeit von Videoüberwachung hatten wir uns bereits im Zusammenhang mit dem Projekt am Berliner Bahnhof Südkreuz eingehend beschäftigt

Der verlinkte Artikel verweist zusätzlich auf folgende Untersuchungen

  • Kameraüberwachung und Kriminalität, eine der seltenen Studien,
  • wissenschaftliche Auswertung des Pilotprojekts der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zur Kameraüberwachung von U-Bahnen im Jahr 2006 (erst nach Klage veröffentlicht),
  • ein Bericht der Bürgerrechtsgruppe Big Brother Watch aus dem Jahr 2013 lieferte das Ergebnis, dass selbst die hohe Kameradichte in Großbritannien keine Fahndungserfolge bringt,
  • 2023 schreibt Prof. Dr. Christian Wickert, Dozent für die Fächer Soziologie und Kriminologie an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen: „In Evaluationsstudien wurde Videoüberwachung nur ein geringer bis kein kriminalitätssenkender Effekt bescheinigt (vgl. z.B. Ratcliffe & Groff, 2018) ...

Ist es also nur Populismus, wenn jetzt auch Grüne jenseits aller Wissenschaftlichkeit argumentieren oder sind die Politiker aufgrund ihrer abgehobenen Lebenssituation schon soweit von der Realität entfernt?

Mehr dazu bei https://norberthaering.de/new/kameraueberwachung/
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Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8744-20240413-gruene-kameras-sind-auch-nicht-besser.html
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08.04.2024 Theo Tenzer im Interview

"Ein 'wenig verschlüsselt' gibt es nicht"

In einem Interview zum Thema Verschlüsselung stellt der Autor des kürzlich erschienenen Sonderbandes "Schutz vor Überwachung", Theo Tenzer, fest, dass es „ein bisschen verschlüsselt“ nicht gibt. Entweder es ist „zu“ oder „auf“ – wenn die Verschlüsselung sicher ist und sein soll! Auch das ist Chance und Risiko zugleich, je nach Betrachtung.

Dabei betont er die Verantwortung des Einzelnen für die eigene Privatsphäre aber - und das wird leider oft übersehen - auch für die Privatsphäre der Freunde und Kommunikationspartner. Wer z.B. WhatsApp oder gmail, also Google Mail nutzt, der verrät die Daten aller seiner Freunde an diese Internetgiganten.

Ein solches Verhalten ist leider weit verbreitet aber es gibt zahlreiche Alternativen, die Theo Tenzer in dieser Sonderausgabe noch einmal im Überblick vorstellt. Zu ihrem Verständnis ist kein Mathestudium notwendig und zu ihrer Nutzung erst recht nicht. Aus den über 30 Open Source Programmen kann man sich je nach eigenen Bedürfnissen "die Richtigen" heraussuchen.

"Die Richtigen" müssen miteinander können

Man wird nicht vermeiden können für ganz verschiedene Anwendungen auch verschiedene Programme zu installieren, aber es soll nicht zu einem Irrgarten der Anwendungen ausarten. Grundlegend für jede sichere Kommunikation ist die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, aber das kann durchaus über ein Zusammenspiel verschiedener Anwendungen geschehen.

Auch nach den Vorstellungen und Vorgaben des DSA, des Data Services Act der EU, sollen die jeweiligen Dienste eine Interoperabilität anbieten müssen. Bis dahin ist noch ein langer Weg, weil die bekannten Internetgiganten (GAFAM) das nach Kräften zu verhindern versuchen. Unsere "guten" und sicheren Open Source Anwendungen sollten jedoch für eine sinnvolle Zusammenarbeit vorbereitet und in der Lage sein.

Theo Tenzer beschreibt das im Interview so: Die Evaluierung der Interoperabilität von verschlüsselnden Chat-Klienten sowie die Vernetzbarkeit von Chat-Servern ist ein ebenso aktueller Schwerpunkt im kryptographischen Wandel. Es wird daran gearbeitet, sichere Kommunikation zwischen verschiedenen Anwendungen zu ermöglichen und die Nutzung von verschlüsselten Chat-Diensten zu erleichtern.

Ein weiterer Wert seines Buchs liegt deshalb auch in den Darstellungen der neuen Möglichkeiten, die durch die Kombination verschiedener Anwendungen entstehen. Als Beispiel sei das Steam-Protokoll genannt, das mit seinem Ende-zu-Ende verschlüsseltem Filesharing ein „Swarming“, also das Downloaden von mehreren Quellen mit einer Verschlüsselung erlaubt, während das bekannte Filesharing mit RetroShare dies immer nur Punkt-zu-Punkt kann. Damit wird aus "Peer-to-Peer-Sharing ein Friend-to-Friend-Sharing".

Das Interview gibt in seiner Länge (21min Lesezeit) nicht nur einen guten Überblick über Theo Tenzers Intention mit dieser Sonderausgabe, sondern auch einen Einblick in die im Buch behandelten Open Source Programme - also selbst lesen!

Mehr dazu bei https://tarnkappe.info/artikel/interviews/theo-tenzer-im-interview-zum-thema-verschluesselung-291425.html
und über die Bücher von Theo Tenzer https://www.eurobuch.de/buch/isbn/9783757853150.html
und zu Möglichkeiten von Open Source und Verschlüsselung bei uns unter https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/4185-privatsphaere-schuetzen-was-kann-ich-tun.html
und Gründe für eine Verschlüsselung unter https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3885-20131001-was-ist-neu-an-prism-tempora.html
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7898-20220118-persoenliche-daten-sollen-privatangelegenheit-bleiben.html
und einen weiteren Artikel über die Inhalte des Buchs gibt es hier https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8722-20240323-schutz-vor-ueberwachung.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3zX
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