#privatsphaere

aktionfsa@diasp.eu

27.01.2024 EU beschließt Bargeldobergrenze
"De-Cashing" ist kein Selbstläufer

Gegen die deutsche Mentalität mit dem Sparstrumpf unter dem Kopfkissen kommt die Idee der Abschaffung des Bargelds schwer an. Im Gegensatz zu unseren nordischen Nachbarn zahlen die Deutschen immer noch gern mit Bargeld. Trotzdem ist der Internationale Währungsfonds (IWF) nach einem Papier von 2017, „The Macroeconomics of De-Cashing“, in dem aufgeschrieben wurde, wie Regierungen das Bargeld beseitigen könnten, der Meinung:

„Die Behörden vieler Länder haben bereits erste Schritte unternommen, um Bargeldtransaktionen zu begrenzen. (...) Auch der Privatsektor scheint Bargeld am liebsten loswerden zu wollen.“

Bis es zur freiwilligen Selbstaufgabe kommt, empfiehlt das Papier

  • die schrittweisen Abschaffung großer Banknotenstückelungen,
  • die Festlegung von Obergrenzen für Bargeldtransaktionen und
  • die Meldung von Bargeldbewegungen über die Grenzen hinweg. (durch umfassende Kontrollen? auch im Schengenraum?)

Zur Begründung für die Maßnahmen werden die (hohen) Kosten für Bargeld angegeben, ohne diese Kosten (ca. 0,3% in DE) mit den Kosten digitaler Transaktionen zu vergleichen. Real ist das wieder einmal eine Verschiebung der Kosten auf den Endkunden für seine Kreditkarte, für seinen Internetanschluss, ... Die Obergrenze für Barzahlungen in der EU ist auf jeden Fall erst einmal auf 10.000€ beschränkt.

Weitere Probleme, die digitale Zahlungen erzeugen können beschreibt unser Ehrenmitglied Edward Snowden in "Der Kampf um das Bargeld" und "Bargeldverbot oder Helikoptergeld?". So nach seiner Erkenntnis "... Eine digitale Zentralbankwährung ist auch keine Übernahme des Konzepts der Kryptowährung auf staatlicher Ebene [...] Stattdessen ist eine digitale Zentralbankwährung eher eine Perversion der Kryptowährung [...] – eine kryptofaschistische Währung, [...] die [...] ausdrücklich dazu bestimmt ist, ihren Nutzern das grundlegende Eigentum an ihrem Geld zu verweigern und den Staat als Vermittler jeder Transaktion einzusetzen.“

In verschiedenen EU Staaten gab es in letzter Zeit sogar Maßnahmen, um den Abschaffungstendenzen entgegen zu wirken. In Italien wurde die Barzahlungsobergrenze auf 2.000 Euro verdoppelt und verschiedene andere Anti-Bargeld-Maßnahmen wurden beendet. Die Slowakei hat ein (allerdings schwaches) Recht auf Barzahlung in der Verfassung verankert, Norwegen hat die Annahme von Bargeld verpflichtend gemacht.

Mehr dazu bei https://norberthaering.de/bargeld-widerstand/eu-bbargeldobergrenze-iwf/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3yC
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8663-20240127-eu-beschliesst-bargeldobergrenze.html
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8663-20240127-eu-beschliesst-bargeldobergrenze.html
Tags: #Datenskandale #Bargeld #Zentralbanken #eCash #decashing #Persoenlichkeitsrecht #Privatsphaere #Grundrechte #Freizuegigkeit #Ueberwachung #Bankdaten #IWF #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #EdwardSnowden

aktionfsa@diasp.eu

23.07.2023 Schufa verspielt weiter Vertrauen

Bonify/Schufa App gibt persönliche Daten weiter

Entgegen der seit Jahren geltenden DSGVO geben Unternehmen immer noch persönliche Daten ohne Einwilligung der Betroffenen weiter. Mike Kuketz zeigt dafür ein weiteres Beispiel, die App Bonify der Forteil GmbH/SCHUFA Holding AG. Die Schufa ist uns mit ihrem datenhungrigen Verhalten schon 20-mal unangenehm aufgefallen.

Die krassesten Fälle waren

An das 2. Beispiel erinnert nun auch dieser Fall. Mike Kuketz stellt in der Analyse der oben genannten Bonify App fest:

  • Bevor der Nutzer seine ausdrückliche, informierte, freiwillige und aktive Einwilligung entsprechend der in der EU gültigen DSGVO gegeben hat, öffnet die App eine Verbindung zu Google Firebase in den USA. Diese Übermittlung von Gerätedaten ist nach § 25 Abs. 1 TTDSG unzulässig.
  • Dann werden einige Verbindungen zu Facebook (USA) geöffnet. Dabei wird das Gerätemodell und auch die Google Advertising-ID übertragen. Damit kann auch Facebook nun eine Verbindung zwischen dem Facebook-Nutzer und den übermittelten Daten herstellen. Nach DSGVO handelt es sich bei der Google-Advertising-ID um ein personenbeziehbares Datum, welches hier ohne Abfrage einer Einwilligung weitergegeben wird.
  • Weiter fließen dann noch Daten an Blueshift (San Francisco, USA), einem Unternehmen für Marketing, das bspw. misst, auf welchem Weg Kunden effektiv angesprochen werden können.
  • Weitere Verbindungen bestehen zur Adjust GmbH (Hauptfirmensitz San Francisco, USA), einem Unternehmen, das sich auf das Tracking und die Analyse von Nutzern innerhalb von Apps spezialisiert hat.
  • Weiter fließen dann noch Daten an Twilio/Segment (San Francisco, USA), einem Unternehmen für Marketing.

Mike Kuketzt prüft dann, ob der Nutzer der App vielleicht in den Datenschutzhinweisen der App auf dieses Verhalten hingewiesen wird. Im Gegenteil versichert Bonify: "... Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten geschieht unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). ..."

Dabei hat die App bereits viele persönliche Daten weitergegeben, bevor der Nutzer überhaupt nach eine Einwilligung gefragt wird. Die technischen Einzelheiten sind im Kuketz-Blog ausführlich dargestellt.

Weiterhin läuft seit Jahresbeginn eine Unterschriftensammlung von Campact gegen den Versuch der Schufa direkten Zugriff auf unsere Konten zu bekommen. Unterschreiben!

Mehr dazu bei https://www.kuketz-blog.de/schufa-bonify-uebermittelt-ohne-einwilligung-personenbeziehbare-daten-an-facebook-und-co/
und Petition von Campact unschreiben bei https://aktion.campact.de/datenschutz/schufa-bonify/teilnehmen
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3vg
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8468-20230723-schufa-verspielt-weiter-vertrauen.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8468-20230723-schufa-verspielt-weiter-vertrauen.html
Tags: #PSD2 #Petition #Campact #Schufa #Selbstauskunft #Kreditwuerdigkeit #Diskriminierung #Ungleichbehandlung # #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Scoring #Bankdaten #Kontozugriff #Persoenlichkeitsrecht #Privatsphaere #BonifyApp

aktionfsa@diasp.eu

27.02.2023 Schufa muss Daten schneller löschen

Löschfristen gelten für alle

Schon 20-mal haben wir uns mit dem Verhalten der Schufa beschäftigt. Immer wieder erfahren Menschen, dass ihnen die Datensammelei der Schufa die Lebensplanung zerstört. Nach unbekannten Algorithmen berechnet das Unternehmen einen Score, der dann von Versicherungen, Vermietern oder Banken genutzt wird, um Vertragsbedingungen "anzupassen".

So kann es sich schon schlecht auf den Schufa-Score auswirken, wenn man

  • mehr als ein Kredit,
  • häufiges Überziehen des Kontos,
  • mehr als ein Konto,
  • mehr als eine Kreditkarte besitzt.

Ein Score von 90% gilt als gut, besser sind 95% und unbesorgt kann man erst ab 97% sein. Theoretisch und auch praktisch hat man das Recht, diesen bei der Schufa abzfragen - sogar kostenlos, wenn man ein paar Monate Zeit hat, gegen 30€ etwas schneller. Was man nicht erfährt ist der Weg, wie die Schufa zu dem Wert gekommen ist und an wen diese Daten weitergegeben werden. Dazu mehr in den anderen Artikeln zum Thema: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Schufa&sel=meta

Ein kleiner Erfolg - eigentlich eine Selbstverständlichkeit

Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte darüber zu entscheiden, ob ein Schuldner, dem vom Insolvenzgericht Restschuldbefreiung erteilt worden ist, von der Schufa die Löschung dieser Information in ihrer Datenbank grundsätzlich oder jedenfalls dann verlangen kann, wenn die Frist für die Speicherung dieser Information im öffentlichen bundesweiten Insolvenzportal abgelaufen ist.

Wir setzen mal voraus, dass auch die Schufa als in der EU tätiges Unternehmen sich an die DSGVO und andere Gesetze zu halten hat. Wenn die DSGVO eine Löschung von nicht mehr gültigen Daten nach 3 Monaten verlangt, dann hat auch die Schufa dies einzuhalten - so hat nun auch der BGH entschieden. Warum vorher die unteren Gerichte da unsicher waren erschließt sich uns nicht.

Für den Kläger bedeutete das Verhalten der Schufa nach den Worten des Gerichts:

Eine uneingeschränkte Teilhabe am Wirtschaftsleben sei ihm nicht möglich. Er könne aufgrund des Eintrags kein Darlehen aufnehmen, keinen Mietkauf tätigen und keine Wohnung anmieten. Derzeit könne er nicht einmal ein Bankkonto eröffnen. Die Schufa wies die Ansprüche des Klägers zurück und verwies darauf, dass sie die Daten entsprechend den Verhaltensregeln des Verbandes "Die Wirtschaftsauskunfteien e.V." erst drei Jahre nach Speicherung lösche.

Damit ist nun Schluss - die Unschuldsvermutung muss für alle gelten ...

Mehr dazu bei https://www.deutschlandfunknova.de/beitrag/schufa---so-funktioniert-der-schufa-score
und https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/2023026.html

Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3sF
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8318-20230227-schufa-muss-daten-schneller-loeschen.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8318-20230227-schufa-muss-daten-schneller-loeschen.htm
Tags: #Schufa #Selbstauskunft #BGH #Urteil #Speicherdauer #DSGVO #Kreditwuerdigkeit #Diskriminierung #Ungleichbehandlung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Scoring #Bankdaten #Kontozugriff #Kreditwürdigkeit #Persoenlichkeitsrecht #Privatsphaere

aktionfsa@diasp.eu

13.10.2022 Jahreskonferenz "Forum Privatheit"

Daten-Fairness in einer globalisierten Welt

So lautet der Titel des diesjährigen Forum Privatheit. Die Konferenz findet heute und morgen im Humboldt Carre in Berlin statt. Nachdem die letzten beiden Konferenzen im wesentlichen Online stattgefunden hatten, sind in diesem Jahr wieder viele Besucher vor Ort. Zusätzlich werden die Beiträge gestreamt.

Die Themen der Veranstaltung finden sich hier https://www.forum-privatheit.de/jahreskonferenz-2022/

Der Schwerpunkt liegt also auf dem schwer zu definierendem Begriff der Fairness. Fairness deutet an, dass sich die "Partner", also der Nutzer des Internets und die Anbieter auf einen gemeinsamen Ausgleich ihrer Interessen einigen. Davon sind wir bei den heutigen Strukturen des Internets und den Macht- und Besitzverhältnissen meilenweit entfernt.

Insofern ist es zu begrüßen, dass im Beitrag des Geldgebers, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) weitere 75 Millionen Euro für den dringend notwendigen Forschungsschwerpunkt Anonymisierung zugesagt wurden. Wie man sich derzeit gegen den Missbrauch seiner Daten durch die Big5 oder auch GAFAM, also Google, Amazon, Facebook, Apple und Microsoft wehren kann, um zu einen faireren Umgang miteinander zu kommen, waren die Inhalte der Beiträge des Tages.

  • "Datenschutz, Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutz: Zur Notwendigkeit der Lösung von Marktversagensproblemen"
  • "Ökonomie der Privatheit"
  • Die Erkennung und Bekämpfung von Desinformation in Diensten mit Messenger-Funktionen
  • "Das habe ich so in einer Studie gelesen!" – Zur Verbreitung von wissenschaftlich anmutender Desinformation im Gesundheitskontex
  • Die Blockchain vergisst nichts? – Pandoras Box, Blockchainregulierung und Data Governance
  • ...

Die Aufzählung ist nicht vollständig, weil mehrere Panels gleichzeitig abliefen aber nur 2 Aktive von Aktion FsA bei der interessanten Veranstaltung dabei sein können.

Die Erkenntnisse des Tages

  • Datenschutz ist Menschenschutz - es geht nicht um die Daten "an sich". Damit ist Datenschutz ein Teilbereich des Vebraucherschutzes.
  • Die DSGVO ist gut, aber die Big5 sind schlauer - Mit einer Einwilligung kommt ein Vertrag über die Nutzung unserer Daten zustande.
  • Die DSGVO mag ein Problem für die KMU (kleine mittlere Unternehmen) sein, die Großen leben gut mit der Einwilligung.
  • Wegen der Marktungleichheit kommt es eigentlich nie zu einer "informierten freiwilligen Einwilligung"
  • Der EU Digital Markets Act soll eine zusätzliche Schranke vor der Einwillung sein - seine zukünftige Wirkung ist jedoch fraglich.
  • Ökonomie des Datenschutzes: Datenschutz lohnt für Betriebe nicht - Die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden liegt fast bei Null.
  • Die Blockchain ist mit der DSGVO eigentlich unvereinbar - Recht auf Vergessen/Löschung und viele unbekannte Datenverantwortliche ...

Und morgen geht es weiter ...
Es ist zu hoffen, dass die Vorträge auch später noch Online zu finden sind.

Mehr dazu bei https://www.forum-privatheit.de/jahreskonferenz-2022/
Kategorie[26]: Verbraucher- & ArbeitnehmerInnen-Datenschutz Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3qe
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8176-20221013-jahreskonferenz-forum-privatheit.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8176-20221013-jahreskonferenz-forum-privatheit.htm
Tags: #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Fairness #Ergonomie #Informationsfreiheit #Anonymisierung #ForumPrivatheit #Persoenlichkeitsrecht #Privatsphaere #Verschluesselung #Grundrechte #Menschenrechte #DSGVO #BDSG #SafeHarbor #Drittstaaten #Blockchain #Ökonomie

aktionfsa@diasp.eu

23.11.2021 "Waschmaschine benötigt Adressbuch und den Standort"

Zugriff auf alle Kontakte und das Telefon

Schon 1914-1929 wurden elektrische Waschmaschinen gebaut (Bild links) und ab der Mitte der 50-iger Jahre konnten diese auch schon mit Lochkarten elektronisch gesteuert werden (Bild rechts).

Da ist es doch ganz "natürlich", dass heute eine Waschmaschine wissen will, wessen Wäsche sie wäscht und dazu Zugriff auf deine Kontakte, deinen Standort, die Kamera, deine Medien und das Adress- und Telefonbuch haben möchte.

Oder etwa nicht?

Ein Nutzer des Intenet-Dienstes Reddit beschwerte sich kürzlich, dass seine Waschmaschinen-App, der Samsung Smart Washer, nicht funktioniere, "wenn ich ihr keinen Zugriff auf meine Kontakte, meinen Standort und meine Kamera gebe", so schreibt das Portal Vice. In ihren Bewertungen bezeichnen Nutzer das Verlangen nach diesen Berechtigungen als "absurd", "inakzeptabel", "lästig" und "schrecklich". Ein Nutzer nannte es sogar "Spyware" - und genau das ist es auch!

Theoretisch können Nutzer von Smartphones von Apple als auch von Googles Androis sehen, auf welche Daten eine App Zugriff hat. Aber nur in wenigen Fällen können die Nutzer diese Berechtigungen verändern ohne die Funktionalität der Apps einzuschränken. Dann sind einige oder sogar sämtliche Funktionen der App für den Nutzer nicht mehr vorhanden.

Vor einigen Jahren hatten wir bereits über Smart-TVs ( Smart TV - Spion im Wohnzimmer ) berichtet, die Nutzer belauschen und automatisch (die passende) Werbung einblenden. Demnächst wird sicher der lauschende Kühlschrank und der sprechende Föhn folgen ... ( Lauschende Handys als Zeugen? , Smart Home wird zum Horrorhaus , Teures Abhörgerät Auto , Fernseher "redet" mit dem Handy )

Mehr dazu bei https://www.vice.com/en/article/z3xqdw/samsung-washing-machine-app-requires-access-to-your-contacts-and-location
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7840-20211123-waschmaschine-benoetigt-adressbuch-und-den-standort.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/7840-20211123-waschmaschine-benoetigt-adressbuch-und-den-standort.htm
Tags: #Waschmaschine #Persoenlichkeitsrecht #Privatsphaere #Lauschangriff #Ueberwachung #Rasterfahndung #ZentraleDatenbanken #Verhaltensaenderung #Kühlschrank #Smart-TV #HbbTV #Smartphone #Handy

berndfm@pod.geraspora.de

"Wen interessiert es?", fragen sich hierzulande 60,7 Millionen Smartphone NutzerInnen. Für ein bisschen Interaktivität und Interoperabilität verkaufen wir unsere Intimsphäre, und machen unsere Kinder nackig.

Wir beklagen uns über ein paar wenige Grundrechtseinschränkungen in einer epdidemischen Lage von nationaler Tragweite und haben unsere Privatsphäre längst freiwillig aufgegeben. Wir üben unser Recht auf informationelle Selbstbestimmung dergestalt aus, dass wir mit jedem Smartphone, mit jedem Festnetztelefon alles über uns preisgeben.

» [...] Datenschutz heißt nicht Schutz der Daten, sondern Schutz der Personen hinter den Daten und damit auch Schutz der demokratischen Gesellschaft. Denn Datenschutz dient der Umsetzung der Grundrechte, vor allem aus Artikel 8 (Schutz personenbezogener Daten) und Artikel 7 (Recht auf Privatsphäre) der Europäischen Grundrechtscharta und der informationellen Selbstbestimmung nach dem deutschen Grundgesetz.

Die Grundrechte garantieren die Freiheiten des Bürgers und die Teilhabe an der demokratischen Gesellschaft. Der Datenschutz übernimmt dabei die Funktion, der Machtasymmetrie zu begegnen, die sich durch Nutzung von Daten zwischen Organisationen und einzelnen Personen ergibt.
... | ...
Aus diesem Grund ist nach der DSGVO die Verarbeitung personenbezogener Daten untersagt, soweit es keinen speziellen Rechtfertigungsgrund hierfür gibt. Kinder genießen dabei besonderen Schutz, der bei Eingriffen in deren Rechte berücksichtigt werden muss.
... | ...
Die Nutzung von Office 365 ist wie die Nutzung von Windows 10 erheblichen datenschutzrechtlichen Bedenken ausgesetzt. Die Tätigkeitsberichte der Landesämter für Datenschutz [...] sowie die niederländische Datenschutzbehörde sehen die Verwendung von Microsoft-Produkten Windows 10 oder Office 365 als nicht oder nur bedingt datenschutzkonform an.
... | ...
Bereits die Möglichkeit einer Verarbeitung personenbezogener Daten durch Microsoft zum Zweck einer Personalisierung von Werbung stellt nach hiesiger Ansicht im Verhältnis Lehrer und Schule eine grobe Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften dar.

Die Voreinstellung der Erhebung personenbezogener Daten zum Zweck einer Personalisierung von Werbung stellt einen weiteren Verstoß datenschutzrechtlicher Vorschriften dar. Zudem hat sich herausgestellt, dass die Deaktivierung der Option nicht gesichert wurde.
... | ...
Stehen alle diese Nutzungsdaten zur Verfügung, lässt sich ein vollständiges Verhaltensprofil im Zusammenhang der Nutzung erstellen.
... | ...
Da es sich bei den hier von dem Anwender bearbeiteten Daten neben dem Lehrmaterial maßgeblich um Schülerdaten handelt, lässt sich ein verantwortlicher und datenschutzkonformer Umgang mit den Daten auf diese Weise nicht garantieren.
... | ...
Es ist demnach gegen das Urteil des EuGH weiter von einer Datenübertragung in das außereuropäische Ausland auszugehen.
... | ...
Im Rahmen des Angebots lassen sich klare Verantwortliche im Sinne der DSGVO nicht feststellen. Eine Aufklärung erfolgt nicht. Es liegt eine provozierte Verantwortungsdiffusion vor.

Die Verantwortlichen stellen keine nach Artikel 12 ff. DSGVO notwendige Informationen über Art und Umfang der Erhebung personenbezogener Daten zur Verfügung.

Das nach Artikel 30 DSGVO erforderliche Verarbeitungsverzeichnis liegt nicht vor. Auch die nach Artikel 35 DSGVO erforderliche Datenschutz-Folgenabschätzung liegt nicht vor.
... | ...
Aufgrund unbekannter Softwarelizenzen, unklarer Zuweisungen von Softwarebestandteilen, ausufernder Nutzungsbedingungen und teils fehlender, teils überbordender unverständlicher Datenschutzerklärungen bestehen Zweifel darüber, wer für jeweilige Programmteile und Nutzungsarten verantwortlich im Sinne der DSGVO ist, welche Daten konkret erhoben und wo diese gespeichert werden.
... | ...
Durch die Nutzung von Office 365 und Windows 10 kommt es zu nicht einsehbaren und schwer oder nicht zu kontrollierenden Datenabflüssen. Diese umfassen im Fall der Nutzung eines privaten Rechners damit sowohl dienstliche als auch private Daten.
... | ...
Lehrer verarbeiten bei der Nutzung des Softwarepakets personenbezogene Daten der Schüler. Diese gelten im Sinne der DSGVO als besonders schützenswerte Daten.
... | ...
Office 365 überträgt wie Windows 10 nach der Datenschutzerklärung von Microsoft voreingestellt Telemetriedaten und personenbezogenen Daten an Microsoft.
... | ...
Da Lehrer*innen die Software im Rahmen eines Dienstverhältnisses und hier auf Weisung eines Dienstherren nutzen und Schüler*innen (beziehungsweise deren Eltern) die Software im Rahmen der Schulpflicht, ist eine Freiwilligkeit einer über die im Rahmen dieser Zwecke notwendigen Datenverarbeitung nicht vorstellbar.

Soweit von Anwender*innen im Rahmen der Dienstpflicht oder Schulpflicht, gleich ob es sich um Lehrer*innen oder Schüler*innen handelt, eine Zustimmung zur Datenverarbeitung gefordert wird, dürfte dies die Grundsätze der DSGVO verletzen.
... | ...
Im Ergebnis lassen sich neben den oben benannten Versäumnissen bei der Beachtung der DSGVO in der Konstruktion des Angebotes zentrale Problemfelder durch Verschleierung der Verantwortlichkeiten und der daraus folgenden Verantwortungsdiffusion feststellen.

Aufgrund der Verletzungen des Datenschutzrechts ist eine Nutzung von Office 365 unter den festgestellten Umständen weder für Lehrer*innen noch für Schüler*innen und Eltern anzuraten. [...] «

Oliver Rosbach [1] :: NETZPOLITIK.ORG :: 03.11.2020 :: Office 365 in der Schule - Grobe Verletzungen datenschutzrechtlicher Vorschriften :: https://netzpolitik.org/2020/office-365-in-der-schule-grobe-verletzungen-datenschutzrechtlicher-vorschriften/

[1]: Oliver Rosbach, Mag. Art. Phil., Rechtsanwalt. Er studierte Geschichtswissenschaft und Soziologie an der Freien Universität Berlin sowie Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin. Er forscht neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt in Nürnberg über die Entstehung und Bedingungen der Zivilgesellschaft.

#Office365 #Schule #Windows #Microsoft #USA #DSGVO #Datenschutzgrundverordnung #Datenschutz #Personenschutz #Gesellschaftsschutz #Grundrechte #Privatsphaere #informationelleSelbstbestimmung #Grundgesetz #Freiheiten #Teilhabe #Gesellschaft #Machtasymmetrie #Rechtfertigungsgrund #datenschutzrechtlicheBedenken #LandesaemterfuerDatenschutz #Personalisierung #Werbung #Lehrer #Schule #Schueler #Schuelerinnen #Eltern #Nutzungsdaten #Verhaltensprofil #Datenuebertragung #Verantwortungsdiffusion #Verarbeitungsverzeichnis #DatenschutzFolgeabschaetzung #Softwarelizenzen #Softwarebestandteile #Nutzungsbedingungen #Datenschutzerklaerungen #Datenabfluesse #Telemetriedaten #personenbezogeneDaten #Verschleierung #Verantwortlichkeiten #OliverRosbach #NETZPOLITIKORG

aktionfsa@diasp.eu

16.07.2021 Problem des Bitcoins

Hat der Bitcoin eine Zukunft?

Bei einigen unserer Treffen haben wir uns mit Geldsystem, mit Kryptowährungen und dabei natürlich auch mit dem Bitcoin beschäftigt. Unser Fazit war, dass staatliche Kryptowährungen keinen Mehrwehr gegenüber dem Papiergeld der Staaten bieten können und dass eine (oder mehrere) weltweite Krptowährung von staatlichen Akteuren und natürlich auch von der Privatwirtschaft unabhängig sein muss.

Über die Probleme des Bicoins, seinen hohen Energieverbrauch und die Langsamkeit der Überweisungen durch die gewollte Redundanz der Blockchain, haben wir damals (2019) schon die Stirn gerunzelt. Diese Probleme sind gewachsen. Wie Christian Kreiß auf Telepolis vermutet, werden diese Probleme den Bitcoin langfristig abstürzen lassen.

Er stellt fest: Derzeit entspricht der Stromverbrauch etwa demjenigen der Schweiz oder der Niederlande oder dem von 30 Millionen deutschen Haushalten. ... Die Schätzungen, die auch von Bitcoin-Anhängern nicht angezweifelt werden1, gehen von einem derzeitigen Stromverbrauch zwischen knapp 70 und 135 Terawattstunden aus. ... Eine einzige Bitcoin-Transaktion, also umgangssprachlich eine Bitcoin-Überweisung, hat einen so großen CO2-Fußabdruck wie 1,88 Millionen Visa-Überweisungen.

Solche Kosten sind langfristig untragbar und können nur durch ein Schneeballsystem aufrecht erhalten werden. Es wird also Zeit, sich Gedanken zu machen, welche Alternativen es gibt. Andere Kryptowährungen habe bereits versucht, diese Energievershwendung zumindest einzudämmen. Damit schafft man sich jedoch wieder neue Probleme:

  • Verzichtet man auf die Blockchain ist die Vertrauenswürdigkeit gefährdet.
  • Verzichtet man auf die Redundanz, so landet man am Ende wieder bei einem nicht tranparenten Bankhaus.
  • Verzichtet man auf die Begrenzung der Geldmenge, hat man irgendwann ein Problem mit der Infaltion.

Alle drei Faktoren sind im Prnzip ein Alleinstellungsmerkmal des Bitcoin - aber zu welchem Preis ...

Mehr dazu bei https://www.heise.de/tp/features/Der-Bitcoin-Crash-ist-programmiert-6138995.html
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7706-20210716-problem-des-bitcoins.htm
Link im Tor-Netzwerk: nnksciarbrfsg3ud.onion/de/articles/7706-20210716-problem-des-bitcoins.htm
Tags: #Bitcoin #virtuelleWährung #Bargeld #Dollar #Gold #Freizügigkeit #Energieverbrauch #Privatsphaere #Bankdaten #Verhaltensaenderung #Bargeld #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Ergonomie #Redundanz