21.11.2022 Angriff auf die Pressefreiheit
Finanzamt spricht den Nachdenkseiten die Gemeinnützigkeit ab
Schon in einigen Fällen hatten wir uns über ähnliche Fälle aufgeregt. So wurde vor einigen Jahren in Bayern der Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes (VVN-BdA) die Gemeinnützigkeit abgesprochen, danach Attac und dem feministischen Frauenverband Courage. Alle von uns kommentierten Fälle gibt es hier https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=gemeinnützig&sel=meta
Attac hat den langen Kampf dagegen erfolgreich gewonnen. In allen uns bekannten Fällen war der Auslöser stets der Versuch kritische linke Meinungsäußerungen zu unterbinden. Dazu wird die fast 100 Jahre alte Formulierung der Abgabenordnung (AO) umgedeutet oder "streng" ausgelegt. Deren Formulierung bezieht sich eben mehr auf Kaninchenzüchtervereine und andere "wohltätige" Organisationen.
Auch Aktion FsA ist seit 2011 nach §§ 52 1(2) Nr. 24 AO als steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt, d.h. unsere Arbeit unterstützt die demokratische Willensbildung in Deutschland. Zur Erläuterung des Begriffs "streng" an dieser Stelle der Hinweis: Bei der Formulierung der Vereinssatzung haben wir 2 Jahre mit den Wörtern "fördern", "dienen" und "unterstützen" gekämpft bevor Amtsgericht und Finanzamt uns die Gemeinnützigket attestiert haben.
Nun richten sich die Maßnahmen gegen die Redaktion der Nachdenkseiten, die sich mit ihren gut recherchierten Artikeln viele Feinde im rechten Lager gemacht haben. Aber auch die Politik der Ampel-Regierung wurde im letzten Jahr wegen ihren Politik zu Lasten der Menschen und zum Wohle der Rüstungsindustrie zu Recht kritisiert. Die Nachdenkseiten schreiben:
Leider hat das Finanzamt vor wenigen Tagen unserem Förderverein IQM e.V. mit Wirkung zum 31. Dezember 2022 die Gemeinnützigkeit aberkannt. Der Anstoß dazu kommt vermutlich nicht vom zuständigen Finanzamt Landau, sondern von oben. ...
Die am 31.12.2022 noch vorhandenen Mittel dürfen nach den Vorstellungen des Finanzamtes nicht mehr für die NachDenkSeiten verwandt werden, stattdessen für andere gemeinnützige, kirchliche usw. Zwecke. (Aus unserer Sicht ist das eine Zweckentfremdung, die man uns auferlegen will.) ...
Wir legen gegen den Bescheid Einspruch ein. Auf jeden Fall machen wir weiter.
So ein Rechtsstreit kann teuer werden, wie sich bei Attac gezeigt hat. Außerdem fehlen im nächsten Jahr die Mittel, wenn wegen der fehlenden Steuerbefreiung weniger Spenden eingehen. Zusätzliche Unterstützung wird also gebraucht!
Mehr dazu bei https://www.nachdenkseiten.de/?p=90529
und https://www.nachdenkseiten.de/?p=90509
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