#haftung

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08.11.2024 Wann ist das Auto autonom?

Regeln für autonomes Fahren

Oft haben Menschen eine falsche Vorstellung, ab wann ein Fahrzeug autonom unterwegs ist. Internationale Regeln gibt es bisher nicht. Für die USA und die EU gelten die SAE J3016. Danach werden Stufen definiert:

  • Level 1 ist inzwischen bei Neuwagen Standard. De Fahrzeuge haben einen adaptiven Tempomat, der auch den Abstand zum Vordermann reguliert. Die Längsführung, also das Verzögern und Beschleunigen, wird unterstützt.
  • Level 2 kann man bei Neuwagen zu hohen Preisen erhalten. Zusätzlich zur Längsführung kommt die Querführung. Das Lenken und die "normalen" Fahraufgaben kann der Wagen ohne Eingriff des Menschen bewältigen. Fehler des Systems müssen vom Menschen überwacht und korrigiert werden.
  • Level 3 nennt das BASt, die Bundesanstalt für Straßenwesen bereits "hochautomatisiertes Fahren". Level 3 erlaubt dem Fahrer von Pkw oder Lkw in einer ODD (Operational Design Domain), also unter bestimmten und definierten Bedingungen die Aufmerksamkeit komplett abzugeben und sich beispielsweise seinen Mitreisenden zu widmen oder kurz die Augen zu schließen - bis zu einem Zeitpunkt, wo das System ihn und seine Aufmerksamkeit zurückruft.
  • Level 4 ist für das BASt dann wirklich "autonomes Fahren". Damit ist Level 4 dann wirklich die Schlaferlaubnis.
  • Level 5 wird in den USA diskutiert. Elon Musk kündigt für "definitiv vor 2027" sein autonomes Robotaxi namens Tesla Cybercab an, dass Platz für 2 Passagiere bieten und keine Steuer- und Bedienelemente mehr haben soll.

Das Kleingedruckte beachten!

Das sind z.B. die ODD, die bestimmten definierten Bedingungen, unter denen die Level gelten. Das kann eine Außentemperatur über 5°C sein, eine zweispurige Straßenführung, bestimmte Höchstgeschwindigkeiten, u.v.m. So ist der Mercedes EQS in der Europäischen Union für Level 3 zugelassen, wenn die Geschwindigkeit (beim EQS bis 95 statt bisher 60 km/h) als auch das Wetter (nicht nachts oder bei Regen) das "erlauben". Ab Level 4 sind die Zulassungsregeln nicht EU-weit klar und auch in den USA in verschiedenen Bundesstaaten verschieden.

Für die Unterscheidung zwischen schwacher und starker KI verweisen wir auf unsere Diskussion zur Künstlichen Intelligenz (Teil 1), wobei hier im Straßenverkehr die wichtigen Aspekte der Haftung erst im Teil 2 untersucht werden, der noch in Arbeit ist.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/hintergrund/Autonomes-Fahren-auf-Level-4-Schlafen-am-Steuer-erlaubt-10003395.html
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Tags: #KI #AI #künstlicheIntelligenz #Längsführung #Querführung #Steuerung #Bremsen #TeslaCybercab #MercedesEQS #autonomesFahren #Verlässlichkeit #Missbrauch #Abhängigkeit #Kontrollverlust #Haftung #besondereBedingungen

aktionfsa@diasp.eu

09.11.2023 Angriff auf die Infrastruktur des Internets

Netzdienstleister wird zum Täter

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln ist der Internetdienstleister Cloudflare allein für die Bereitstellung eines Content Delivery Networks als Täter zur Haftung verurteilt worden. Mehrmals hatten wir über die in Deutschland vor Jahren mal eingeführte Störerhaftung für Anbieter von offenen Freifunk-Routern berichten müssen. Nach vielem hin und her war diese im Telemediengesetz (TMG) eigentlich abgeschafft worden. Danach konnten Freifunk Anbieter als "Störer" für Copyright Verletzungen durch den Download geschützer Musik oder Videos haftbar gemacht werden.

Netzpolitik.org berichtet aber nun, dass das Oberlandesgericht Köln laut einer Pressemitteilung des Bundesverbands der Musikindustrie (BVMI) entschieden hat, dass der Dienstleister Cloudflare nicht Störer, sondern sogar Täter ist, wenn über sein Content-Delivery-Network (CDN) Downloads zu einem urheberrechtlich geschützten Album angeboten werden. Das Urteil zwingt Cloudflare dazu den Zugang zu einem Musikalbum über die Domain ddl-music.to - mit dem die Firma nichts zu tun hat - zu sperren.

Angriff auf die Infrastruktur des Internets

Nach diesem Urteil muss befürchtet werden, dass die im EU-Recht vorgesehenen Haftungsprivilegien für Zugangsprovider, in Deutschland z.B. im Telemediengesetz (TMG) festgeschrieben, nicht mehr gelten, sondern sie dafür haften, was ihre Nutzer im Netz anstellen. Cloudfare wurde dabei zum Verhängnis, dass wegen des immens angestiegenen Verkehrs im Netz die Dienstleister dazu übergehen, Verkehr auf eigenen Netzknoten, sogenannten Proxies, zwischenzuspeichern. Damit geraten ihre IP Adressen fälschlicherweise in die Fänge der Abmahnanwälte der Musikindustrie.

Das oben genannte Urteil ist leider nur eines von mehreren: Sony Music hatte gegen den DNS-Resolver Quad9 mit einer Klage Erfolg vor Gericht. Dabei übersetzt Quad 9 lediglich Domainnamen in IP-Adressen, ist also eine Art technischer Wegweiser, damit das Internet funktioniert, schreibt netzpolitik.org. Die Musiklabels Sony Music, Universal Music und Warner Music waren gegen den Hoster Uberspace vorgegangen, der lediglich die Website eines Open-Source-Projekts gehostet hatte, mit der sich Youtube-Videos herunterladen lassen. Die beanstandete Software selbst war überhaupt nicht auf den Servern von Uberspace.

Die Folgen solcher Urteile sind in jedem Fall, dass wie bei der geplanten EU Chatkontrolle, auch bei den Netz- und Dienstanbietern Angst geschürt wird, so dass sie präventiv mehr kontrollieren und mehr sperren, um nicht in die Haftung genommen zu werden. Wenn sich dies jetzt über den lokalen Content auch auf Wege im Internet erweitert, dann ist die Idee des freien Internets für Jede/n Vergangenheit.

Verdeutlichen wir uns noch einmal die Entwicklung von der "Idee des freien Internets" über die Vorratsdatenspeicherung "nur der Metadaten", weiter zu PRISM und Tempora - der Möglichkeit der Überwachung von allen - bis zur Chatkontrolle, die Inhalte der Kommunikation zensiert und am Ende einem Netz mit beliebigen Sperren aus beliebigen Gründen oder Vorwänden.
Glücklicherweise gibt es noch(!) das Tor Netzwerk, um unbeobachtet im Netz unterwegs zu sein ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/urheberrecht-musikindustrie-gewinnt-gegen-cloudflare/
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Tags: #Netzdienstleister #Haftung #Störer #Täter #Freifunk #Cloudfare #Urteil #Klage #Musikindustrie #Quad #Anonymisierung #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Verschlüsselung #Internetsperren #Copyright #Netzneutralität #OpenSource #Tor

ifr001@diasp.org

Musterschreiben zur Zurückweisung gegen Anklage wegen Urkundenfälschung (gefälschter Impfausweis)

Für das Fälschen eines Impfausweises gibt es unterschiedliche Beweggründe.
Einer davon kann sein, dass man Kenntnis von Nebenwirkungen bis hin zu Todesfolgen durch die im März und April 2021 veröffentlichten „Rote Hand“-Warnbriefe der MRNA-Wirkstoffhersteller und durch zahlreiche als „umstrittene Wissenschaftler“ verleumdeten Fachexperten erfuhr. Dann nämlich kann es durchaus eine Rechtfertigung durch Notwehr gemäß § 32 StGB, § 34 StGB oder § 35 StGB geben.

Eines vorab: staatliche Organe der Rechtspflege sollten sich gut vorbereiten um eine plausible Erklärung zu liefern, warum sie sich mit den öffentlich zugänglichen Fakten nicht befasst haben, obwohl das jederzeit zumutbar und in höchstem Maße erforderlich war, um der ranghöchsten Rechtsnorm, dem Grundgesetz, insbesondere den Artikeln 1 und 2 treu zu sein.

https://institutfuerrechtsicherheit.wordpress.com/2023/06/13/musterschreiben-zur-zuruckweisung-gegen-anklage-wegen-urkundenfalschung-gefalschter-impfausweis/

#GG #Grundrechte #menschenrechte #Grundgesetz #mRNA #Kollateralschäden #Impfungen #Impfnötigungsgesetz #ermächtigung #haftung #versicherung #corona #covid19 #covid-19 #betrug #event201

stubenfliege@diasp.org

Ist das nicht merkwürdig und überlegenswert wenn Politiker schon damals wegen #CORONA IMPFNEBENWIRKUNGEN so ein #Gesetz verabschiedeten ? Mich jedenfalls elektrisiert diese Meldung immer wieder wenn sie mir vor die Augen / Ohren kommt und es anscheinend Niemanden wirklich interessiert !.......Genau so wenig scheint es zu interessieren dass die Hersteller dieses C Stoffes zwar #Milliarden daran verdienten und immer noch ihr Säckel füllen, während sie allerdings von der #Haftung eben auf genau diese vorhergesehen #Impfschäden ausgenommen wurden !

Soll heißen : Wir Schlafschafe haben also Milliarden für die Herstellung dieses unerforschten C Stoffes bezahlt , und müssen jetzt außerdem so ganz nebenbei und selbstverständlich für all die schweren Nebenwirkungen , welche die #Opfer auch noch selbst beweisen müssen , bezahlen !

Also wenn das nicht zum" Wohle der Bevölkerung ist," weiß ich nicht was #Schaden für die Bevölkerung bedeutet ! Ironie Off

https://www.kla.tv/2022-11-02/24041&autoplay=true

aktionfsa@diasp.eu

04.07.2022 Unangemeldete Versammlung durch autonome Autos

Auch Roboter lieben Gemeinsamkeit ;-)

Heute vor einer Woche kam es zu einem gemeinsamen "Drive-In" auf einer Kreuzung in San Francisco. Mehr als 6 selbstfahrende Wagen der zum US-Autokonzern General Motors gehörenden Firma Cruise versammelten sich (unangemeldet !!) auf einer Straßenkreuzung und schalten sich ab.

Keiner der Wagen beförderte zu diesem Zeitpunkt Fahrgäste. Es gelang der Firma nicht den Stau automatisch aufzulösen. Einige der Fahrzeuge mussten durch Mitarbeiter der Firma weggefahren werden.

Schon im April war auf einem Video zu sehen, wie ein Cruise-Auto wegfährt als Polizisten es inspizieren wollen. Es fährt über eine Kreuzung bleibt erst dort wieder stehen.

Verstoß gegen die Robotergesetze von Isaac Asimov

Also entweder "Shit happens", "Murphys Gesetz" oder ein glatter Verstoß gegen die Robotergesetze von Isaac Asimov (s. https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7479-20201210-zwaenge-zur-nutzung-digitaler-geraete.htm#gesamt )
Scheinbar brauchen wir nicht nur Roboter als Gewerkschaftsmitglieder sondern auch einen Knast für unfolgsame Roboter (s. Modell "Pepper" wurde erstes Gewerkschaftsmitglied ).

Unangemeldete Versammlungen durch Roboter haben die Digitalisierungsfanatiker wohl nicht so schnell erwartet ...
Wie war das mit der Haftungsfrage beim autonomen Fahren? - weiter ungelöst.

Mehr dazu bei https://www.spiegel.de/panorama/san-francisco-robotaxis-blockieren-strasse-a-50c24d24-e6db-444c-ac99-59e0006efc6c
Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3op
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8070-20220704-unangemeldete-versammlung-durch-autonome-autos.htm
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Tags: #Versammlung #Kreuzung #Polizeikontrolle #Robotergesetze #Menschenrechte #Persönlichkeit #KI #AI #künstlicheIntelligenz #elektronischePerson #OpenSource #Transparenz #Haftung #Hersteller #Programmierer #Algorithmen #USA

aktionfsa@diasp.eu

26.05.2022 Sollten autnome Fahrzeuge gekennzeichnet sein?

"Sitzt da jemand drin?"

Bisher konnte man erwarten, dass in einem vorbeifahrenden Auto auch jemand drin sitzt. Die Zeiten sind nach der Zulassung autonom fahrender Fahrzeuge für den öffentlichen Straßenverkehr vorbei. Was alles passieren kann, kann man sich vorstellen - ein Polizist in San Francisco hat es kürzlich erlebt.

Heise.de beschreibt den Vorgang so: das Auto, das von Cruise, einer Tochtergesellschaft von General Motors, betrieben wurde, war völlig leer. Und es wurde noch wilder: Gerade als sich der Polizist seinem Kollegen zuwendete, fuhr das Robotertaxi plötzlich ungefragt wieder los und überquerte eine Kreuzung, bevor es anhielt.

Nicht nur dieser Vorfall, sondern auch die bereits geschehenen Unfälle durch autonom fahrende Kfz weisen darauf hin, dass es sinnvoll wäre solche Fahrzeuge von außen kenntlich zu machen, wenn man denn unbedingt das Risiko eingehen will, sie gleichberechtigt am Straßenverkehr teilnehmen zu lassen.

In einer Umfrage unter 4.800 britischen Bürgern waren 87% dafür, dass es für andere Verkehrsteilnehmer klar sein sollte, wenn ein Fahrzeug selbst fährt. Eine ähnliche Umfrage in einem kleineren Expertenkreis kam allerdings zu dem Ergebnis, dass sich Befürworter und Gegner einer Kennzeichnung die Waage hielten. Die Gegner der Sichtbarmachung argumentierten, dass das autnome Fahrzeug dann "anders" behandelt wird, etwa wie ein Fahranfänger. Außerdem würde es eine zusätzliche Ablenkung im Straßenverkehr darstellen.

Mindestens aus ethischer Sicht kann man argumentieren, dass man als Mensch das Recht hat zu wissen, ob man gerade mit einem Menschen oder einer Maschine interagiert. Hinzu kommt der Sicherheitsapekt - Menschen auf Fußgängerüberwegen oder in engen Gassen kommunizieren häufig durch Blickkontakt mit dem Fahrer - nun wächst ohne diese Möglichkeit die Unsicherheit.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/meinung/Kommentar-Warum-autonome-Autos-fuer-Verkehrsteilnehmer-erkennbar-sein-sollten-7095964.html

Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3nG
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8029-20220526-sollten-autnome-fahrzeuge-gekennzeichnet-sein.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8029-20220526-sollten-autnome-fahrzeuge-gekennzeichnet-sein.htm
Tags: #autonome #Fahrzeuge #Kfz #Haftung #Verantwortung #Kennzeichnung #Kommunikation #Blickkontakt #Transparenz #Informationsfreiheit #Verhaltensänderung #Diskriminierung #Ungleichbehandlung #Menschenrechte

ifr001@diasp.org

Wenn die Tests demnächst in den menschlichen Körper eingebaut sind, gibt es keinen Gesunden mehr.

Das ist das, was das Ärzteblatt damals 2002 im Artikel "Gesundheitssystem: In der Fortschrittsfalle", schrieb:

Der Wettbewerb zwingt zur Erschließung neuer Märkte.
Das Ziel muss die Umwandlung aller Gesunden in Kranke sein, also in Menschen, die sich möglichst lebenslang sowohl chemisch-physikalisch als auch psychisch für von Experten therapeutisch, rehabilitativ und präventiv manipulierungsbedürftig halten, um "gesund leben" zu können.
Das gelingt im Bereich der körperlichen Erkrankungen schon recht gut, im Bereich der psychischen Störungen aber noch besser, zumal es keinen Mangel an Theorien gibt, nach denen fast alle Menschen nicht gesund sind.
Fragwürdig ist die analoge Übertragung des Krankheitsbegriffs vom Körperlichen auf das Psychische.?
https://www.aerzteblatt.de/archiv/32976/Gesundheitssystem-In-der-Fortschrittsfalle

https://institutfuerrechtsicherheit.wordpress.com/2020/12/09/schnelltest-ergebnisse-nicht-bestatigt/

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ifr001@diasp.org

Vom Konsortium aus Profitindustrie, den bezahlten Plappermäulern in den Medien und den Privatinteressen hörigen Vertretern in Regierungsämtern wird ein einseitig beschönigendes aggressives Marketing bis hin zur Nötigung und vielen weiteren Greuel-Straftaten (Nürnberger Kodex) betrieben.

Dadurch ist NIEMAND in der Lage eine FREIE Einverständnis als Versuchs- und/oder Frei-Todeskandidat (im Dienste der Wissenschaft) zu erteilen.
Im verlinkten Artikel geht es um Jugendliche. Wegen der Komplexität des organisierten Verbrechens treffen alle Argumente aber auch auf jeden Erwachsenen zu.

https://netzwerkkrista.de/2021/08/19/impfteams-in-schulen-strafrechtliche-fragen/

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ifr001@diasp.org

Verharmlosung von Korruption

Die Intensivbettenzahlen-Manipulation wurde benutzt, um zu behaupten, dass eine "Katastrophe von nationaler Tragweite" vorläge.
Es wurde eine Behauptung fingiert, dass die Intensivbetten nicht reichen und dies sei eine Gefahr für die nationale Sicherheit. Die von (wahnsinnigen Kriminellen ersonnene) Abbau-Prämie hat durch staatliche Förderung zu eine "Intensivbetten-Notlagen" fingiert.

Das ist so, als wenn behauptet wird, alte Fahrzeuge seien eine Gefahr für die nationale Sicherheit.
Die von (wahnsinnigen Kriminellen ersonnene) Abwrack-Prämie hat durch staatliche Förderung eine "Auto-Wrack-Notlage" fingiert.

Der ganze Schmu ist zur kommerziellen parasitären Bereicherung per Interessenverschmelzung von Industrie, Banken und Anlegern mit den staatlichen Organen eingefädelt worden. Wie immer, um Lebensenergie umzuverteilen und der Bevölkerung zu suggerieren, dies sei seine einzige alternativlose "Chance"!

BILD: #Regierung verhängt auf #falschen #Grundlagen #Lockdown !
https://www.youtube.com/watch?v=GHhD5NoCq40

http://institutfuerrechtsicherheit.wordpress.com/2021/07/29/interessenverschmelzung-von-profit-industrie-und-staatsgewalt/

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freigeist@diasporing.ch

Anwältin: Ohne umfassende Aufklärung haftet Arzt bei Impf-Schaden

https://www.extremnews.com/ratgeber/recht/1fe3183b7e32177
Seit der bedingten Zulassung der experimentellen Corona-Impfung von BioNTech/Pfizer für Kinder ab 12 Jahren wird immer wieder die Ansicht vertreten, dass Kinder ab 14 Jahren selbst und ohne Zustimmung der Eltern darüber entscheiden können, ob sie sich impfen lassen oder nicht. Anders als Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein unlängst behauptete, gibt es für die Kinder-Impfung ab 12 keine WHO-Empfehlung.


Ärzte, denkt an den Genfer Ärztegelöbnis, den ihr geleistet habt.

Ärzte, Impfpersonal, die trotz besserem Wissen impfen, bzw. zu einer Corona-Impfung raten, machen sich MITSCHULDIG am VÖLKERMORD und verstoßen gegen den „Nürnberger-Kodex“!

Corona-Impfung_ist_Voelkermord.pdf: https://0net-preview.com/1NHNRFGzTmtbCRBhjfvzsiKZtzGQSGWZeb/files/Corona-Impfung_ist_Voelkermord.pdf

#Aufklärung #Haftung #Arzt #Impfschaden #Corona #Impfung #BioNTech #Pfizer #Kinder #Eltern #Gesundheitsminister #WolfgangMückstein #Kinderimpfung #WHO