#proasyl

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ProAsyl kritisiert geplante Leistungskürzungen für Asylbewerber

Ampel-Asylpaket - ProAsyl: Menschen bekommen nur noch Brot, Wasser und Seife

Schutzsuchende, die in einem anderen EU-Land registriert sind, sollen in Deutschland keine Leistungen mehr erhalten. ProAsyl hält das für verfassungwiedrig.#KarlKopp #ProAsyl #Leistungskürzung #Migrationspolitik
ProAsyl kritisiert geplante Leistungskürzungen für Asylbewerber

aktionfsa@diasp.eu

02.04.2024 Europa rüstet auf - auch an den Grenzen

"Asylkompromiss" verletzt Menschenrechte

Inzwischen sind 10 weitere Jahre seit unserer Demo mit nebenstehenden Transparent am Brandenburger Tor vergangen und die Abschottung der EU gegenüber Menschen aus anderen Ländern ist noch rigider und unmenschlicher geworden. Dagegen protestieren wir gemeinsam mit Pro Asyl, die uns zu den aktuellen "Änderungen in der Migrationspolitik" und zu konkreten Fällen von schwersten Menschenrechtsverletzungen schreiben:

Europa rüstet auf - wir unterstützen Menschenrechtsverteidigerinnen an den Grenzen!

Europa schottet sich weiter ab. Der Zusammenarbeit mit libyschen Warlords und dem Deal mit Tunesien folgt nun ein milliardenschweres Abkommen mit Ägypten. Ganz in der Tradition des EU-Türkei-Deals, der in diesen Tagen seinen achten Jahrestag hatte - und der vollends gescheitert ist.

Diese Politik sorgt für Missachtung der Menschenrechte, Gewalt und Todesopfer an Europas Grenzen. Seit vielen Jahren unterstützen wir die Arbeit unserer Partnerorganisationen in den Ländern an den Außengrenzen. Pro Asyl berichtet zur Situation vor Ort von ihren Kolleginnen Nursen von Mülteci-Der in der Türkei, Milica von klikAktiv in Serbien und unserem Team in Griechenland, das unermüdlich für die Menschenrechte kämpft - bis hin zum Europäischen Gerichtshof und oft erfolgreich, wie im Fall Pserimos.

  • Tote Geflüchtete als griechische Kontinuität: Von Farmakonisi über Pserimos nach Pylos
  • Griechenland ist immer wieder Schauplatz von Menschenrechtsverletzungen gegenüber Schutzsuchenden. Vergangenes Jahr wurde das Land wegen dem Fall Farmakonisi vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilt. Nun folgte ein Urteil wegen der tödlichen Schüsse vor Pserimos. Noch offen ist das Verfahren zur Katastrophe von Pylos.
  • Serbiens Grenzen sind Schauplatz von Pushbacks & Gewalt
  • Serbien ist das letzte Land auf der Balkanroute, das nicht zur EU gehört - aber an gleich vier EU-Staaten grenzt. Die versuchte Abschottung der europäischen Außengrenzen wird dort also besonders deutlich. Milica Svabic von unserer Partnerorganisation klikAktiv berichtet zur Situation vor Ort.
  • Für viele Flüchtlinge in der Türkei ist die Lage aussichtslos
  • Die türkische Partnerorganisation von PRO ASYL, Mülteci-Der in Izmir, hat im vergangenen Jahr Schutzsuchende unterstützt, die vom starken Erdbeben im Südosten des Landes betroffen waren. Im Interview schildert Nursen von Mülteci-Der uns die existenziellen Herausforderungen, vor denen sie in der Türkei weiterhin stehen.
  • Fakten gegen die Mythen des EU-Türkei-Deals
  • Vor acht Jahren trat der EU-Türkei Deal in Kraft, mit dem Flucht in die Europäische Union verhindert werden sollte. Obwohl der Deal bis heute zu massivem Leid von Schutzsuchenden führt, halten sich falsche Behauptungen und der Mythos einer "Erfolgsgeschichte" hartnäckig. PRO ASYL kritisierte den Deal von Anfang an und setzt Fakten dagegen.

Mehr dazu bei https://www.proasyl.de
Kategorie[23]: Flucht & Migration Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3zR
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Tags: #ProAsyl #Asylkompromiss #EU #Asyl #Flucht #Folter #Abschiebung #Migration #Frontex #Fluggastdatenbank #EuroDAC #Europol #Schengen #VisaWaiver #Verfolgung

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Pro-Asyl-Sprecher kritisiert politischen Rechtsruck

Pro Asyl zu Demos gegen AfD - "Ein Rechtsruck kann keine Antwort auf Krisen sein"

Tarek Alaows, Sprecher von Pro Asyl, hätte sich schon vor den Demos gegen rechts eine gesellschaftliche Debatte gewünscht - besonders zur Asylpolitik.#AfD #Rechtsextremismus #Demonstration #ProAsyl
Pro-Asyl-Sprecher kritisiert politischen Rechtsruck

seebrueckeffm@venera.social

Immer wieder sprechen Politiker*innen von "illegaler" Migration oder der "illegalen" Einreise. Damit versuchen sie zu suggerieren, es gäbe legale Fluchtwege für Schutz suchende Menschen und die "illegal" eingereisten Geflüchteten hätten kein Recht darauf, hier bei uns Schutz zu suchen.

Dabei ist das Gegenteil der Fall. Niemand wagt die tödliche Reise über das Mittelmeer, wenn er auch in ein Flugzeug steigen könnte.

Die Genfer #Flüchtlingskonvention regelt unmissverständlich, dass jeder Mensch das Recht hat, in einem anderen Staat Schutz zu ersuchen und dafür Staatsgrenzen übertreten darf. #Deutschland und 148 andere Staaten haben sich verpflichtet, einen #Grenzübertritt dabei nicht unter Strafe zu stellen.

#KeinMenschIstIllegal
🎦 Tareq Alaows, #ProAsyl
So versucht die Politik, euch zu täuschen!

aktionfsa@diasp.eu

31.12.2022 Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung
Über 12.000 Grenzverletzer festgenommen

Nein, das sind nicht die russischen Soldaten, die in die Ukraine einmarschiert sind. Das sind 12.000 der ungefähr 100.000 ukrainischen Männer, die vergeblich versuchten sich dem Militärdienst in der Ukraine durch Flucht zu entziehen. Bei den Fluchtversuchen sind bisher mindestens 15 zu Tode gekommen, wie inforadio.de heute berichtet.

Aktion Freiheit statt Angst hat als militärkritische Gruppe bereits vor Monaten über die unterschiedliche Behandlung von Deserteuren aus den verschiedenen Ländern des Kriegsgebiets berichtet und fordert weiterhin dazu auf, die Petition an EU Präsidentin von der Leyen zu unterschreiben
https://you.wemove.eu/campaigns/russland-belarus-ukraine-schutz-und-asyl-fur-deserteure-und-verweigerer

Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ist zu garantieren - auch in Kriegszeiten

"Der Krieg wird erst enden, wenn niemand mehr mitmacht" - In diesem Sinne muss es auch in unserem Interesse sein, alle Kriegsdienstverweigerer und Deserteure willkommen zu heißen, egal ob sie aus Russland, Belarus oder der Ukraine kommen. Bisher sind die Bedingungen für die Aufnahme von Kriegsdienstverweigerer in der EU und in Deutschland sehr unterschiedlich. Genauso unterschiedlich ist die veröffentlichte Meinung dazu:

Die Ukraine verstößt mit dem Aussetzen des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung gegen internationales Recht

2011 hat der Euro­päi­sche Gerichts­hof für Men­schen­rech­te ein Men­schen­recht auf Kriegs­dienst­ver­wei­ge­rung fest­ge­stellt (Ent­schei­dung vom 7. Juli 2011, Antrag Nr. 23459/03). Auch für die Kriegs­dienst­ver­wei­ge­rer in der Ukrai­ne muss das Men­schen­recht auf Kriegs­dienst­ver­wei­ge­rung Gül­tig­keit haben. Auch der UN-Men­schen­rechts­rat beschloss 2013 eine Reso­lu­ti­on, in der er die Staa­ten ermu­tigt, für jene Mili­tär­dienst­ver­wei­ge­rer, die wegen ihrer Ver­wei­ge­rung in ihrem Her­kunfts­land wohl begrün­de­te Ver­fol­gung befürch­ten müs­sen, die Gewäh­rung von Asyl zu erwä­gen: UN Human Rights Coun­cil. A/HRC/RES/24/17, 27. Sep­tem­ber 2013.

Pro Asyl verweist auch auf den Fall des US-Deser­teurs André She­pherd. Zu seiner Desertation aus den US Streitkräften in Deutschland stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2015 fest, dass sich "alle Militärangehörigen einschließlich des logistischen und unterstützen­den Personals" auf die Regelung der Qualifikationsrichtlinie beziehen können, mit der diejeni­gen einen Flüchtlingsschutz erhalten sollen, die wegen ihrer Weigerung, sich an völkerrechtswidrigen Handlungen oder Kriegen zu beteiligen, Verfolgung befürchten müssen. Nach Auffassung des Gerichts fiel auch die Instandsetzung von Hubschraubern darunter, die im Kriegsgebiet ein­gesetzt wurden. Shepherd war Mechaniker für Hubschrauber in der US-Armee und desertierte 2007, nach­dem öffentlich geworden war, dass Soldaten im Irak aus den Hubschraubern heraus auf Zivilisten geschossen hatten.(Siehe dazu das von Wikileaks veröffentlichte "Collateral Murder Video").

Der Europäische Gerichtshof hat mit dem Urteil im Fall Shepherd die Definition geliefert, dass sich dies auf "alle Militärangehörigen einschließlich des logistischen und unterstützenden Personals" bezieht, also nicht nur auf die Befehlshabenden. Dieses Urteil muss sich in der Zukunft als haltbar gegen die in der Europäischen Union, wie auch in Kanada, USA und Großbritannien gültige Meinung und obergerichtliche Rechtsprechung durchsetzen, die darauf verweist, "dass es sich bei der Wehrpflicht um eine allgemeine staatliche Pflicht handelt, die alle Bürger (oder jedenfalls alle Bürger im wehrfähigen Alter und gegebenenfalls männlichen Geschlechts) gleichermaßen trifft; Strafverfolgung und Bestrafung für eine Verweigerung wird daher als legitimes staatliches Handeln eingestuft".

Dagegen sind weitere höchstrichterliche Urteile und vor allem ein Umdenken in der (ver-) öffentlich(t)en Meinung notwendig.

"Jubel über militärische Schauspiele ist eine Reklame für den nächsten Krieg.
Man drehe diesem Kram den Rücken oder bekämpfe ihn aktiv.
Auch wohlwollende Zuschauer sind Bestärkung."
Kurt Tucholsky, 1927

Mehr dazu https://www.grundrechtekomitee.de/details/appell-russland-belarus-ukraine-schutz-und-asyl-fuer-deserteurinnen-und-verweigernde
und zur Petition https://you.wemove.eu/campaigns/russland-belarus-ukraine-schutz-und-asyl-fur-deserteure-und-verweigerer

Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3rD
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8258-20221231-menschenrecht-auf-kriegsdienstverweigerung.htm
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Tags: #Grenzverletzer #Russland #Ukraine #Deserteur #Verweigerer #ProAsyl #SchuleohneMilitär #Atomwaffen #Militär #Bundeswehr #Aufrüstung #Waffenexporte #Drohnen #Frieden #Krieg #Friedenserziehung #Menschenrechte #Zivilklauseln #Pazifismus #EuGH #Shepherd

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Einbeziehung Geflüchteter ins Bürgergeld gefordert

BVerfG stellt fest: Geflüchtete sind keine Menschen 2. Klasse

In einer gemeinsamen Presseerklärung stellen PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Berlin fest:

Das Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft werden -
Einbeziehung Geflüchteter ins Bürgergeld gefordert

Das Bundesverfassungsgericht verurteilt die Leistungskürzungen für Geflüchtete

Dass die Leistungen für alleinstehende und alleinerziehende Asylsuchende und Geduldete in Sammelunterkünften seit 2019 um zehn Prozent gekürzt werden, ist verfassungswidrig. Im Urteil heißt es: „Weder im Gesetzgebungsverfahren noch im verfassungsrechtlichen Verfahren wurde hinreichend tragfähig begründet, dass tatsächlich die Möglichkeit besteht, diese Einsparungen durch gemeinsames Wirtschaften in Sammelunterkünften zu erzielen.“ (Rn 90) Dieses Urteil zum Asylbewerberleistungsgesetz fällte heute das Bundesverfassungsgericht in einem von PRO ASYL unterstützen Verfahren.

Wiebke Judith, rechtpolitische Sprecherin von PRO ASYL, kommentiert das Urteil: "Mit seinem heutigen Urteil stärken die Verfassungsrichter und -richterinnen ihre bisherige Rechtsprechung und stellen fest: Die Menschenwürde gilt für alle Menschen gleich in Deutschland. Migrationspolitisch motivierten Kürzungen im Asylbewerberleistungsgesetz und Kürzungen ohne Faktenbasis wird eine klare Absage erteilt. Das Bundesverfassungsgericht ist somit erneut ein wichtiges Korrektiv, um ein menschenwürdiges Leben für schutzsuchende Menschen in Deutschland zu garantieren."

Das Bundesverfassungsgericht hält für aktuelle Debatten höchst relevant fest: "Migrationspolitische Erwägungen, Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen Vergleich eventuell hohes Leistungsniveau zu vermeiden, können von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen. Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren." (Rn. 56)

Bürgergeld muss auch für Geflüchtete gelten

Das Urteil stärkt zudem die Kritikerinnen des Asylbewerberleistungsgesetzes, die seit Jahren die Abschaffung dieses diskriminierenden Gesetzes fordern. "Das Urteil aus Karlsruhe ist auch ein Arbeitsauftrag für die Ampel-Regierung, endlich den Missständen bei der Versorgung von Asylsuchenden ein Ende zu setzen. Konsequent ist einzig und allein die Abschaffung des diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetzes und die Einbeziehung aller Geflüchteten ins Bürgergeld", sagt Wiebke Judith. Schließlich hatte die Ampel in ihrem Koalitionsvertrag eine Überarbeitung des Asylbewerberleistungsgesetzes "im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" versprochen. Geändert wurde bislang jedoch nichts.

"Das Asylbewerberleistungsgesetz verstößt gegen die Verfassungsgrundsätze der Menschenwürde, des Sozialstaatsprinzips und des Gleichheitsgebots, gegen die UN-Kinderrechtskonvention und das Menschenrecht auf Gesundheit. Die diskriminierenden Sachleistungen und die Minimalmedizin sind dabei auch noch nachweislich teurer als reguläre Sozialleistungen", sagt Georg Classen, vom Flüchtlingsrat Berlin, der erst vor wenigen Tagen im November 2022 gemeinsam mit PRO ASYL eine umfassende Analyse des Asylbewerberleistungsgesetzes veröffentlicht hat. https://www.proasyl.de/material/stellungnahme-asylblg-2/

Das Bundesverfassungsgericht stellt weiter fest:
"Auch ein politisch ausgehandelter Kompromiss darf nicht zu sachlich nicht begründbaren Ergebnissen führen. Schlicht gegriffene Zahlen genügen ebenso wenig wie Schätzungen ins Blaue hinein den verfassungsrechtlichen Anforderungen, wenn sie nicht wenigstens im Ergebnis nachvollzogen werden können." (Rn. 59)

Dass die zehnprozentige Leistungskürzung nun vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde, überrascht nicht. Zahlreiche Fachorganisationen hatten in dem Verfahren beim Bundesverfassungsgericht kritische Stellungnahmen abgegeben. Für PRO ASYL hat Rechtsanwalt und Sozialrechtsexperte Volker Gerloff in seiner Stellungnahme erläutert, dass die fiktive "Zwangsverpartnerung" durch den Gesetzgeber jeder sachlichen und empirischen Grundlage entbehrt.

Schon 2012 hatte das höchste deutsche Gericht jahrelangen Leistungskürzungen durch das Asylbewerberleistungsgesetz in einem wegweisenden Urteil ein vorläufiges Ende gesetzt.

Hinweis für die Praxis

Das Gericht verfügte mit seinem heutigen Urteil die Gewährung ungekürzter Leistungen nach Regelbedarfsstufe 1 ab sofort. Dies gilt auch rückwirkend, soweit gegen entsprechende Kürzungen noch fristgemäß Widerspruch oder Klage eingelegt wird oder wurde. Das Urteil bezieht sich formal nur auf Analogleistungen nach § 2 AsylbLG, ist aber nach rechtlicher Einschätzung von PRO ASYL und dem Berliner Flüchtlingsrat auf die noch geringeren, ebenfalls um zehn Prozent gekürzten Leistungen nach §§ 3/3a AsylbLG für Alleinstehende in Sammelunterkünften übertragbar, gegen die daher jetzt ebenfalls Widerspruch und Klage eingelegt werden sollte.

Flüchtlingsrat Berlin, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin

Mehr dazu bei https://www.fluechtlingsrat-berlin.de
und die Pressemitteilung von Pro Asyl und dem Flüchtlingsrat als PDF https://www.aktion-freiheitstattangst.org/images/docs/20221124PM-AsylbLG-final.pdf
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Tags: #Asylbewerbergesetz #Leistungskürzung #BVerfG #Urteil #Unrecht #Bürgergeld #ProAsyl #Pressemitteilung #Flucht #Asyl #Abschiebung #Migration #Schengen #Verfolgung

seebrueckeffm@venera.social

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#Mitgliederversammlung #Menschenrechtspreises #PROASYL