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04.02.2022 Irrweg PPP

PPP war in Hamburg nachweislich schlechter

Immer wieder erklären uns Politiker, dass es doch besser sei "die Wirtschaft" mit ins Boot zu holen und öffentliche Aufgaben an private Firmen zu vergeben. Das geschieht seit 40 Jahren immer wieder und leider immer häufiger bei

  • der Stromversorgung,
  • der Wasserversorgung,
  • dem öffentlichen Nahverkehr,
  • beim Straßen, insbesondere dem Autobahnbau,
  • beim Betrieb von Krankenhäusern und Altenheimen
  • sogar beim Betrieb von Schulen.

Dagegen gibt es Widerstand von den Betroffenen, deren Versorgung durch die Privatisierung schlechter und vor allem teurer geworden ist. In Berlin waren wir als Aktion Freiheit statt Angst vor einigen Jahren aktiv - und erfolgreich - gegen die Privatisierung der Berliner Wasserversorgung auf die Straße gegangen (Unterstützung des Berliner Wassertisch beim Volksentscheid ).

Inzwischen ist die Berliner Wasserversorgung wieder in öffentlicher Hand und sie ist entgegen alle Vorhersagen von CDU-Abgeordneten nicht teurer geworden, obwohl der "Rückkauf" dem privaten Vorbesitzer noch den goldenen Handschlag gereicht hat.

Auch das Stromnetz in Berlin befindet sich im "Rückkauf" von Vattenfall. In Hamburg ist dieser Schritt bereits erledigt und das Ergebnis lässt sich sehen, wie die taz berichtet.

Das städtische Unternehmen Stromnetz Hamburg (SNH) stellte kürzlich seine Kennzahlen vor und konnte zeigen, dass der Volksentscheid über den Rückkauf des Stromnetzes vom Energiekonzern Vattenfall 2013 richtig war. Neben der besseren Umweltbilanz konnten auch die Gelder erhöht werden, die nun in der Region verbleiben (600 Millionen Euro statt der 470 Millionen in 2017). Inklusive Steuern konnten voriges Jahr 204 Millionen Euro vom Unternehmen an die Stadt Hamburg abgeführt werden. Vor 4 Jahren lag dieser Wert noch bei knapp 127 Millionen.

Ähnliche Ergebnisse sollten auch für andere kommunalisierte Betriebe vorzuweisen sein. Das wäre wichtig, damit die Menschen einen Erfolg ihres Einsatzes sehen - am besten natürlich durch eine reale Einsparung bei ihren Ausgaben für diese notwendigen Dienstleistungen. Nicht immer geht es auch "nur" um den Geldbeutel. Bei der Privatisierung von Dienstleistungen um und in Schulen geht es auch entschidend um den Einfluss der Privatwirtschaft in diesen Bereichen (Lehrmittelauswahl, Verwendung von Microsoft Software statt Open Source, Werbung in Schulen, ...)

Mehr dazu bei https://taz.de/Besser-als-Vattenfall/!5804130/
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7915-20220204-irrweg-ppp.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/7915-20220204-irrweg-ppp.htm
Tags: #Privatisierung #PPP #PublicPrivatePartnership #Rückkauf #Volksabstimmung #Hamburg #Berlin #Wasser #Strom #Bahn #ÖPNV #Schulen #Transparenz #Informationsfreiheit #Netzneutralität #OpenSource #Gemeingut #attac #GiB

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12.09.2021 Volksentscheid Transparenz ist zulässig

Berlin: Volksbegehren war zulässig

Warum ist die Verwaltung so langsam? Weil die Politik es so wollte? 20 Monate prüfte der Berliner Senat, ob das von vielen Berliner NGOs 2019 gestartete Volksbegehren für ein Berliner Transparenzgesetz zulässig sei. Dazu hatte die Initiative, in der auch Aktion Freiheit statt Angst e.V. mitgearbeitet hat, 32.827 Unterschriften gesammelt und diese im Dezember 2019 übergeben.

Arne Semsrott, Vertrauensperson der Initiative, stellt dazu fest: “Nach fast zwei Jahren hat der Senat jetzt endlich festgestellt, was von Anfang an klar war: Unser Entwurf für ein Berliner Transparenzgesetz ist verfassungskonform ... Die Hinhaltetaktik der Innenverwaltung hat leider dazu geführt, dass wir unseren Gesetzentwurf nicht mehr, wie ursprünglich geplant, parallel zur Abgeordnetenhauswahl im September zum Volksentscheid stellen können.”

Zulässigkeitsprüfungen von Anträgen auf Volksbegehren dauern gewöhnlich einige Monate, teilweise auch ein Jahr. Durch eine kürzlich erfolgte Änderung des Abstimmungsgesetzes muss der Senat künftig die Zulässigkeit von Volksinitiativen innerhalb von fünf Monaten prüfen. Leider galt das noch nicht für unsere Initiative.

Der Berliner Senat war aber in den fast 2 Jahren nicht untätig - er hat einen schlechten Konkurrenzentwurf formuliert, der die Informationsfreiheit gegenüber heute eher einschränken würde. Nun muss der in 3 Wochen zu wählende Senat innerhalb von 4 Monate den Gesetzentwurf der Initiative beraten.

Das wäre auch schon 2020 möglich gewesen, denn dass der Gesetzentwurf durchaus nicht nur "zulässig" sondern auch praktikabel ist, hat Hamburg in den letzten Jahren bewiesen. Dort hatte die Initiative ihre Texte "abgeschrieben", da wir finanziell kaum in der Lage gewesen wären, die rechtliche Prüfung in Eigenregie hinzubekommen.

Mehr dazu bei https://fragdenstaat.de/blog/2021/08/17/volksentscheid-transparenz-ist-zulassig-initiative-kritisiert-die-20-monatige-zulassigkeitsprufung-ihres-gesetzesentwurfs/

und alle unsere Artikel zum Berliner Transparenzgesetz https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Transparenzgesetz&sel=meta
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7766-20210912-volksentscheid-transparenz-ist-zulaessig.htm
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Tags: #Volksentscheid #Volksbegehren #Zensur #Transparenzgesetz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Versammlungsrecht #Volksabstimmung #Mitbestimmung #Koalitionsfreiheit #Berlin #Zulässigkeitsprüfung #verfassungskonform #Hamburg

aktionfsa@diasp.eu

Neue Artikel-20-Stele fast fertig

Geburtstagsgeschenk für die Stelenreihe

Seit der Beschlagnahme des aus Buchenholz geschnitzten Artikels 20 GG vor 2 Jahren wird erneut geschnitzt, diesmal aus Eichenholz. Auch gestern, wieder zum Geburtstag des Grundgesetzes wird geschnitzt - umgeben von Hunderten Polizisten, inklusive Hubschraubereinsatz über uns und Polizeibooten in der Spree neben dem Reichstagsufer.

Das Gelände um den Reichstag war mit Gittern weiträumig bis hinein in den Tiergarten abgesperrt. Doch wer schnitzen wollte, durfte diesen verödeten Bereich - natürlich nur maskiert - betreten.

Die Arbeiten an der Eichenstele sind im Endstadium, es wird am Satz 4 des Artikel 20 GG gearbeitet. Gerade dieser Satz ist passend zu der Situation rund um das Regierungsviertel.

Denn Artikel 20 GG lautet

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Gewissermaßen bildet erst Artikel 20 GG den Grundstein der BRD. Alles, was DEN STAAT angeht, ist erst in diesem Artikel ausgesprochen. Dies aber so grundlegend und vollständig, dass die Bundeszentrale für politische Bildung ihn als die "Verfassung im Kleinen" bezeichnet.

Die Buchenstele ist seit ihrer Beschlagnahme durch die Polizei "eingelagert" und sollte kürzlich vernichtet werden. Dagegen sind die Aktiven der Initiative rechtlich vorgegangen. Welches Schicksal die neue Buchenstele erwartet, ist völlig offen. Klar ist, dass weiterhin der wichtige Artikel 20 in der Stelenreihe am Reichstag fehlt.

Bis dahin kann Jede/r selbst aktiv werden: Denn der Verein Unsere Verfassung e.V. hat eine bundesweite Volksabstimmung gestartet, mit der die Menschen sich selbst wieder zum Souverän erheben können. Bei der Abstimmung geht es um die Frage, ob das Grundgesetz entsprechend Artikel 146 GG zur Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland werden soll.

Mehr dazu bei http://www.deine-verfassung.de/
und abstimmen: Das Grundgesetz zur Verfassung erheben https://www.unsere-verfassung.de/
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7031-20191003-dem-deutschen-volke-to-the-german-people.htm
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7651-20210524-neue-artikel-20-stele-fast-fertig.htm
Link im Tor-Netzwerk: nnksciarbrfsg3ud.onion/de/articles/7651-20210524-neue-artikel-20-stele-fast-fertig.htm
Tags: #Stele #Grundgesetz #Verfassung #Artikel20GG #Transparenz #Informationsfreiheit #Mitbestimmung #Versammlungsrecht #Volksabstimmung #souverän #Verhaltensänderung #Staatsgewalt #Volk

aktionfsa@joindiaspora.com

Demonstrationsrecht auch bei uns bedroht

Entsetzen über jetzt veröffentlichtes BVerfG-Urteil ist groß

Rechtfertigt das Bundesverfassungsgericht die Einkesselung von unliebsamen Demonstrierenden?

Aktion Freiheit statt Angst ist entsetzt über die Meldung, dass das BVerfG sich nicht mit der verfassungswidrigen Einkesselung von Demonstranten bei der Demo gegen die Frankfurter Finanzwelt befassen will. Damit ist unser Demonstrationsrecht gefährdet - das ist fast so gefährlich, wie die Abschaffung des Versammlungsrechts in Polen.

Wir verweisen dazu auf einen Kommentar von Elke Steven vom Grundrechtekomitee:

Das BVerfG http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/11/rk20161102_1bvr028915.html entschied am 2. November 2016, veröffentlichtam 14. Dezember 2016, dass es die Klage eines Betroffenen, der am 1. Juni 2013 in Frankfurt mit fast 1.000 weiteren Personen eingekesselt wurde, nicht zur Entscheidung annimmt https://www.neues-deutschland.de/artikel/1035389.verfassungsgericht-polizei-darf-auch-unschuldige-einkesseln.html .

Kurz nach Beginn der Großdemonstration gegen das europäische Krisenregime stürmte die Polizei damals in den vorderen Teil der Demonstration und separierte eine Gruppe von fast 1.000 Demonstrierenden. Die Personalien wurden festgestellt. Erst nach neun Stunden war der Kessel aufgelöst, und die restliche Demonstration konnte zumindest noch den kurzen Weg zurück zum Bahnhof gemeinsam zurücklegen. Die Demonstration durch die Stadt hatte die Polizei mit ihrer Aktion verhindert.

Allerdings – in völliger Ignoranz gegenüber dem Zusammenhalt in einer Demonstration, der von vielen Gruppen in langen Gesprächen und in schwierigen Absprachen vereinbart worden war – bot sie von vorneherein an, die „restlichen“ mehrere tausenden Demonstrierenden könnten ihre Demonstration fortsetzen.

Das Entsetzen über das jetzt veröffentlichte Urteil ist groß. Mit seiner Entscheidung der Nicht-Annahme scheint das BVerfG mit der eigenen Tradition seiner Beschlüsse zum Versammlungsrecht zu brechen. Ein Kessel wird gerechtfertigt, friedliche Demonstrierende müssen damit rechnen, eingekesselt zu werden und ihre Personalien feststellen zu lassen. Es soll möglich werden, dass die Polizei einen Teil einer Demonstration als gewalttätig definiert.

Weiterlesen: http://www.grundrechtekomitee.de/node/829
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/5854-20161224-demonstrationsrecht-auch-bei-uns-bedroht.htm

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