#beamte

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Wie dürfen sich Beamte in Sozialen Medien äußern?

"Officer Denny" - Wie dürfen sich Beamte in Sozialen Medien äußern?

Beamte unterstehen dem Neutralitätsgebot. Sie müssen Dienstliches und Privates strikt trennen. Was das für Social-Media-Kanäle bedeutet.#Medien #POLIZEI #BEHÖRDE #BEAMTE #Pressearbeit #SOCIALMEDIA
Wie dürfen sich Beamte in Sozialen Medien äußern?

tom_s@friendica.ambag.es

Nebenjobs in Bundesministerien: Beamte verdienten mehr als zwei Millionen Euro extra

#Beamte in #Bundesministerien haben seit Beginn der #Ampel-Regierung mehr als zwei Millionen Euro durch #Nebentätigkeiten verdient. Das geht aus Zahlen des Bundesinnenministeriums hervor, die dem stern vorliegen.

Spitzenreiter sind demnach die Beamten des #Bundesfinanzministeriums. Dort wurden insgesamt 445 Nebentätigkeiten genehmigt, angezeigt oder nicht untersagt und Einkünfte von rund 716.000 Euro erzielt. Mit einigem Abstand folgen die Beamten des #Bundesjustizministeriums mit 206 Nebentätigkeiten – bei den Einkünften liegt jedoch das #Bundeswirtschaftsministerium mit etwa 592.000 Euro auf dem zweiten Platz.

https://www.stern.de/politik/deutschland/nebenjobs-in-bundesministerien--beamte-verdienten-mehr-als-zwei-millionen-euro-extra-34366312.html

deutschewelle@squeet.me
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14.11.2022 Verdeckte Ermittler im Netz

Bestimmte Beamte dürfen kriminell sein ...
... z.B., wenn sie undercover für den Geheimdienst arbeiten - oder doch nicht?

Diese juristische Frage stellen Aktive von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). So stellt der Jurist Bijan Moini bei netzpolitik.org fest: "Die Befugnisnormen zum Einsatz klassischer verdeckter Ermittler:innen passen nicht zum virtuellen Einsatz." Er hält "das Vertrauen im Netz [für] weniger schutzwürdig, weil jede:r damit rechnen muss, dass das virtuelle Gegenüber eine falsche Identität vortäuscht.“

Damit hätte der Einsatz verdeckter Ermittler in digitalen Netzen eine andere Qualität als bei einem Einsatz im realen Leben. Diese Unterscheidung wird wichtig, weil der/die Undercover-AgentIn im virtuellen nicht der berühmte "Einzelfall" ist.

Die Süddeutsche Zeitung berichtete im September, dass mehr als hundert sogenannte virtuelle Agent:innen im Auftrag der Verfassungsschutzämter in der digitalen rechtsextremen Szene unterwegs sind, um Informationen zu sammeln. Dort erscheinen sie unter falschen Biografien und sollen sich das Vertrauen ihrer Beobachtungsobjekte erschleichen. Dazu müssen(?) sie oft selbst Hassbotschaften posten, gegen "Volksverräter" hetzen und damit Straftaten begehen, wie etwa Volksverhetzung begehen.

Wie viele Agent:innen im linken Milieu ermitteln wurde, nicht bekannt ...
Dass diese über 100 Beamten 40 Stunden in der Woche damit den rechten Sumpf befördern, um ihn eigentlich trocken zu legen ist schon an sich ein Treppenwitz.

Wir wollen uns jedoch auf die juristische Frage stürzen, was dürfen Geheimdienst-Beamte? Dazu nennt das Bundesverfassungsschutzgesetz die besonderen Befugnisse des Geheimdienstes bei der Informationsbeschaffung. In §9 Abs. 1 in Verbindung mit §8 Abs 2 steht eine Liste mit "Methoden, Gegenständen und Instrumenten zur heimlichen Informationsbeschaffung" wie etwa der Einsatz von Vertrauensleuten oder Observationen. Diese Liste ist nicht abschließend, kann also bei neuen Ermittlungsmethoden u.U. angepasst werden. Für Online-Undercover-Ermittler:innen kommen noch die Regelungen zu verdeckten Ermittler:innen (§ 9a, Abs. 2) hinzu, wenn es darum geht ob und welche Straftaten sie begehen dürfen.

Dürfen verdeckte digitale Ermittler mehr als solche im realen Leben?

Diese Frage sollte höchstrichterlich geklärt werden. Wie netzpolitik.org berichtet, hatte der Jurist Moini mit der GFF erst kürzlich ein Urteil erstritten, in dem das Bundesverfassungsgericht hohe Hürden für den Einsatz von „echten“ verdeckten Ermittler:innen formuliert hat. Ebenso sollte geklärt werden, ob die Schwelle für ein Tätigwerden von virtuellen Ermittler:innen wirklich niedriger sei und damit "also auf Vorrat virtuelle Agent:innen eingesetzt werden" dürfen und unter welchen Voraussetzungen das zulässig sei.

Ohne eine solche Klärung könne die Überwachung durch Geheimdienste leicht zu einer Überwachung ohne Grenzen führen. Beängstigend ist in diesem Zusammenhang die von Innenministerin Nancy Faeser bei der Vorstellung des jährlichen Verfassungsschutzberichtes in diesem Juni erstmals erwähnte neue Kategorie bei der Arbeit dieses Dienstes, eine sogenannte "verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates". Danach könnte es bereits als "staatsgefährdend" angesehen werden, wenn man z.B. behauptet, der Staat oder seine Repräsentanten tun auf diesem oder jenen Feld nicht genug.

Das beträfe dann nicht nur Reichsbürger, sondern evtl. jede Opposition und wird mit Sicherheit auch gegen Aktivisten der Klimaproteste angewendet.

Jenseits aller juristischen Definitionen fragen wir uns, ob man mit der Infiltration rechter Gruppen im Netz - vor allem in dieser hohen Zahl - diese nicht sogar aufwertet, bestärkt und ihnen eine scheinbare Größe gibt, die sie ohne diese "Unterstützung" (von 400 Wochenstunden Hetze [s.o.]) nie erhalten hätten. Vergessen wir nicht, dass das NPD-Verbotsverfahren in den Nullerjahren daran gescheitert war, dass der Verfassungsschutz zu viele V-Leute in der Parteispitze positioniert hatte ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/volksverhetzung-durch-verfassungsschutz-wenn-undercover-agentinnen-im-netz-straftaten-begehen/
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