#brd

mikhailmuzakmen@pod.geraspora.de

#politik #migration #brd #desintegration #rechte-zeiten

"Wir Migranten waren nie wirklich Teil des deutschen Lebens, obwohl viele von uns seit mehreren Generationen hier leben. Diese Nichtzugehörigkeit, die uns immer nahegelegt wurde, haben die Deutschen so tief in uns eingeschrieben, dass wir in dem Moment, in dem unser Zuhause von Faschisten bedroht wird, bereit sind, unser Leben aufzugeben und zu gehen. So als wären wir nie da gewesen."

elijahu@pod.geraspora.de

Radikalenerlass

„Ich erinnere mich noch gut an die Zeit, in der Kommunisten, Sozialisten und Anarchisten aus dem Staatsdienst entfernt wurden, teilweise nach offenen Bekenntnissen, aber teilweise auch nach sehr fragwürdigen Anhaltspunkten“, sagte der Vorübergehende zu seinem deutlich jüngeren Zeitgenossen, „und von daher finde ich es auffällig, dass niemals auch nur die Idee aufkommt, Vergleichbares mit ‚rechtsradikalen‘ Extremisten zu machen, die ja angesichts der Wahlerfolge der AfD mal wieder so sehr mit Worten bekämpft werden. Es liegt vermutlich daran, dass eine bürgerliche Gesellschaft mit kapitalistischem Fundament den Kampf-uns-Dasein-Ideen der ‚Rechtsradikalen‘ so verwechslungsfördernd nahe kommt, dass derartige Regelungen noch willkürlicher ausfallen müssten. Den Tag, an dem mir und meiner ganzen Klasse an einer staatlichen Schule der BRD eine werte Frau Oberstudienrat im Biologieunterricht erklären wollte, dass der Sozialdarwinismus der Nationalsozialisten wissenschaftlich begründet gewesen sei, habe ich jedenfalls mein ganzes Leben ebensowenig vergessen wie die vollständige Folgenlosigkeit meines anschließenden Weges zur Bezirksregierung wegen dieses völlig offenen Indoktrinationsversuches durch eine Beamte des Landes Niedersachsen. Das hatte nur Folgen für mich, zum Beispiel auch die, dass ich, anders als die Schweigsamen im Klassenraum, keine Hochschulzugangsberechtigung augestellt bekam. Es wird nicht erst jetzt braun in Deutschland, und es wird jetzt nicht einmal viel brauner in Deutschland. Und an meinen Mitschülern, die sich im Unterricht von mir distanzierten und mich außerhalb des Unterrichts für meinen Mut bewunderten, habe ich die ganze empathielose Wucht des von Angst getriebenen rückgratlosen Opportunismus verspüren dürfen, die überall das offen menschenverachtende Pack hochspült“.

#Braunes #BRD | Zweitverwertet aus Lumières dans la nuit.

elijahu@pod.geraspora.de

Mehrheit

„Stell dir bitte mal vor“, sagte der Vorübergehende zum Mitmenschen, der so sehr vom vulgäresoterischen Hirnfick des Positiven Denkens gebannt war, dass er, obwohl arm, hungernd und wohnungslos, immer noch seinen irrationalen sonnigen Optimismus in sich trug, „die Politik und der Journalismus fordern beim routinemäßigen Entleeren ihrer Sprechblasen, dass sich die ’schweigende Mehrheit‘ endlich mal zu Worte meldet, aber in Wirklichkeit wäre es schon längst so, dass diese Mehrheit gar nicht mehr schweigt. Es scheint die Zeit gekommen zu sein, in der man gezielt nach Orten suchen sollte, an denen man nicht zufällig im Wege steht, wenn die entfesselte Wut der Bevölkerung sich nach so viel Demütigung, Diebstahl und Lüge die Opfer für ihre Rachegelüste sucht, natürlich nach einem langen Programm der Massenverdummung unter dem Banner ‚Dumm kauft gut‘ inapellabel dumm und deshalb nur von der leicht manipulierbaren eiskalten Psyche gesteuert. Mir wäre es auch lieber gewesen, dass das rechtzeitig in der gut abgesicherten Parallelwelt der Classe politique angekommen wäre, aber ich habe darauf niemals einen Einfluss gehabt, und die darauf einen kleinen Einfluss hätten nehmen können, saßen mehr als ein Vierteljahrhundert lang wohligwarm im Enddarm der Herrschenden und Besitzenden und haben jede Glaubwürdigkeit verloren, sind längst zu dem geworden, was sie kontrollieren sollten“.

#Bitteres #BRD #Gruseliges | Zweitverwertet aus Lumières dans la nuit.

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Der Demokraten neue Kleider

Würde ein Kind heute in Deutschland, angesichts einer der vielen obszönen Selbstfeiern der „Spitzendemokraten“ aus der Classe politique der BRD so etwas wie „Diese Demokraten sind ja nackt“ in aller Unschuld und Einfalt so laut sagen, dass es einmal über den persönlichen Kommunikationsraum hinausdringt und wahrgenommen wird, dann ist völlig klar, wie dieser Vorfall behandelt würde: Ohne sich auch nur ein Feigenblatt überzuziehen, stellten sich die Nackten in die Talkshows und äußerten ihr Entsetzen über das Missverständnis ihrer doch so fein gewobenen und trageleichten Kleider, die nur ein Feind der Demokratie nicht wahrnehmen könne; forderten Sanktionen und die Entelterung des Kindes, um es durch die Verfrachtung in ein staatskirchlich betriebenes Umerziehungsheim mit Gewalt und Medikamenten aus dem Einfluss seiner offenbar rechtsradikalen Eltern zu befreien; dächten sehr gründlich darüber nach, wie sie ihre politischen Ideen noch besser und für die vielen Kinder noch unentrinnbarer vorschulkindgerecht kommunizieren könnten. Ihre Freunde aus dem politisch-journalistischen Komplex würden uns allen in langen Essays, kürzeren Kommentaren, lustigen Karikaturen und in der sorgfältigen Wortwahl ihrer Alltagsmeldungen klar machen, dass die Nackten gar fein bekleidet sind und setzten aus ihrer langjährigen Erfahrung mit solchen Dingen fest darauf, dass der peinliche Vorfall vom industriell produzierten Strom der immer neueren Neuigkeiten ins kollektive Vergessen gespült wird, so wie etwa die Brechmittelfolter bei Kleinkriminellen nach dem Herzen unseres amtierenden Bundeskanzlers oder der allumfassende Niedergang und die Massenverarmung der Menschen aus der BRD in sechzehn Jahren CDU/CSU-Regierung. Wer aber das Kind gehört hätte und durch den Weg des Offensichtlichen über das Ohr endlich seinen eigenen Augen zu trauen gelernt hätte, wer ebenfalls darauf bestünde, dass die Nackten ja nackt sind, weil man es ja doch sieht, würde zum Spott und zur Verachtung freigegeben, würde zur Zielscheibe ständiger Witze, Anfeindungen und Beleidigungen gemacht, müsste lernen, Bankkontokündigungen, Anzeigen, Rufmordversuche, die Internetzensur seiner Aussagen, Denunziationen und sogar Probleme am Arbeitsplatz zu ertragen, bis er endlich mürbe wird oder persönlich zerstört ist. Und ansonsten liefe in den Parteienoligarchien alles weiter wie gehabt; bigott, armenhasserisch, korrupt, intelligenzverachtend und nackt, oder, um dasselbe in den Worten der Nackten zu sagen, „demokratisch“, „wachstumsorientiert“, „wohlstandssichernd“, „wertebasiert“ und „fortschrittlich“. Dass ihnen kalt ist, könnten sie gar nicht bemerken, denn es ist die Kälte, in der allein sie gedeihen können.

#Bitteres #BRD #Journalismus #Kälte #Parteienoligarchie #Propaganda | Zweitverwertet aus Lumières dans la nuit.

mikhailmuzakmen@pod.geraspora.de

#politik #geschichte #faschismus #holocaust #auschwitz #rampe #brd #justiz

Verfahren im Land der Täter

Vor 60 Jahren begann der Erste Auschwitz-Prozess (Von Ralph Dobrawa)

Am 20. Dezember 1963 begann in Frankfurt am Main der Erste Auschwitz-Prozess. Welchen Anteil am Zustandekommen dieses größten Strafprozesses in der deutschen Nachkriegszeit der langjährige hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer hatte, ist erst in den zurückliegenden zwei Jahrzehnten stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt worden. Bauer, 1903 in Stuttgart geboren, studierte in den 1920er Jahren Rechtswissenschaft und wurde 1930 Amtsrichter. Nachdem die Nazis an die Macht gekommen waren, konnte er diese Tätigkeit nicht mehr ausüben. Er emigrierte letztlich 1936 nach Dänemark und blieb dort bis 1949. Dann kehrte er nach Deutschland zurück und übte verschiedene Funktionen in der bundesdeutschen Justiz aus, bis er 1956 zum Hessischen Generalstaatsanwalt ernannt wurde. Seine Erwartungshaltung, er würde auf ein »aufklärungswilliges Volk« stoßen, wurde bereits frühzeitig enttäuscht. In der jungen Bundesrepublik wollte kaum jemand über die Naziverbrechen sprechen und schon gar nicht über die Täter und deren Verfolgung. Bauer merkte sehr schnell, welch eisiger Wind ihm entgegenwehte, als er sich für die Ergreifung namhafter Naziverbrecher wie Adolf Eichmann einsetzte. Das gipfelte in dem bekannten ihm zugeschriebenen Zitat: »Wenn ich mein Dienstzimmer verlasse, betrete ich feindliches Territorium!«

Beweisaufnahme

Nachdem es bereits im Raum Stuttgart Hinweise auf einen ehemaligen SS-Angehörigen von Auschwitz gegeben hatte, erhielt Bauer 1959 Material von einem Journalisten. Es handelte sich um Erschießungslisten aus dem KZ Auschwitz, die zum SS-Hauptsturmführer Robert Mulka, Adjutant des Lagerkommandanten Rudolf Höß, führten. Mulka war inzwischen längst in das gesellschaftliche Leben der BRD integriert und als wohlsituierter Kaufmann in Hamburg ansässig. Da der Tatort sich nicht auf deutschem Territorium befand, war eine Zuständigkeitsbestimmung durch den Bundesgerichtshof erforderlich, die Bauer herbeiführte. Danach legte der BGH fest, dass künftig das Landgericht Frankfurt am Main für diese Delikte zuständig sein solle. Damit wurden sämtliche nunmehr notwendigen Ermittlungshandlungen zu diesem Tatkomplex bei der dortigen Staatsanwaltschaft geführt. Zunächst bedeutete das, vor allem Überlebende des Holocaust ausfindig zu machen, die als Zeugen zu den Geschehensabläufen in Auschwitz zu hören waren, um dann späterhin entscheiden zu können, welche Tatverdächtigen für welche Handlungen anzuklagen sind. Mit dieser Aufgabe war maßgeblich der Untersuchungsrichter Heinz Düx befasst. Er teilte die Auffassungen von Fritz Bauer zur Notwendigkeit der Strafverfolgung nazistischer Gewalttäter. Im Frühjahr 1963 erfolgte die Anklageerhebung.

Am 20. Dezember 1963 wurde die Hauptverhandlung gegen Mulka und andere vor dem Schwurgericht beim Landgericht Frankfurt am Main eröffnet. 22 Angeklagte fanden sich jetzt auf der Anklagebank wieder. Darunter waren neben dem Adjutanten des Lagerkommandanten mehrere Gestapo-Angehörige, aber auch Ärzte und sogenannte Sanitätsdienstgrade. Von ihnen war niemand bereit, Verantwortung zu übernehmen für die in Auschwitz begangenen grausamen Verbrechen. In der Beweisaufnahme mussten in den folgenden etwa eineinhalb Jahren 360 Zeugen gehört werden, die aus aller Welt anreisten. Für viele von ihnen war dies beklemmend und belastend zugleich. Sie sollten sich an Erlebnisse erinnern, die inzwischen rund zwei Jahrzehnte zurücklagen. Das Internationale Auschwitz-Komitee hatte zuvor geholfen, geeignete Zeugen zu ermitteln. Mancher von ihnen haderte mit sich, ins »Land der Täter« zu kommen. Unter den Zeugen waren allerdings auch ehemalige SS-Angehörige, die bei ihren Aussagen vor allem vermeiden wollten, sich selbst und die Angeklagten zu belasten. Derartige Zeugen waren der Verteidigung natürlich angenehm, während mit Überlebenden des Grauens bei deren Befragung oft respekt- und würdelos umgegangen wurde.

Lügen der Angeklagten

Manche der beschriebenen Szenen waren mehr als beschämend. Die Zuhörer im Saal erfuhren trotzdem von grausamen Foltermethoden und unmenschlichen Behandlungen. Dazu gehörte unter anderem die von dem Angeklagten Wilhelm Boger »erfundene« und nach ihm benannte Boger-Schaukel, bei der ein Häftling gefesselt auf eine Eisenstange gebunden wurde, um ihn dann mit wahllosen Schlägen gegen alle Körperteile und in völlig hilfloser Lage zu malträtieren. Berüchtigt waren auch die sogenannten Stehzellen von nicht einmal einem Quadratmeter Grundfläche mit nur geringer Luftzufuhr, wo manche mitunter Wochen zubringen mussten. Viele haben das nicht überlebt. Andere wurden wahllos erschossen, mit Phenolspritzen zu Tode gebracht oder ihnen wurde – am Boden liegend – ein Holzknüppel über den Hals gelegt, auf dem stehend dann ein SS-Mann so lange hin und her wippte, bis er kein Lebenszeichen mehr von seinem Opfer wahrnehmen konnte. Besonders berührten auch die Schilderungen von Überlebenden, die in Güterwaggons zusammengepfercht an der sogenannten Rampe von Auschwitz ankamen und dort bereits einer unmenschlichen Behandlung unterzogen wurden. Die Nazis nannten das Selektion. Es wurde entschieden, wer von den Angekommenen noch einige Zeit durch Arbeit gequält werden sollte oder sofort den grausamen Tod in den Gaskammern durch das Giftgas Zyklon B fand. Die Szenen an dieser Rampe waren für die Betroffenen unerträglich, weil oft Familien auseinandergerissen wurden und die SS nicht davor zurückschreckte, auch kleine Kinder sofort für den Gastod zu bestimmen. Die Angeklagten wollten von alledem nichts gewusst und nichts mitbekommen haben. Auch der Hauptangeklagte Mulka log einem der Staatsanwälte ins Gesicht und gab sich als völlig unwissend.

Am Prozess nahmen drei Rechtsanwälte teil, die die Interessen von zugelassenen Nebenklägern vertraten. Das waren Angehörige von Überlebenden der Ermordeten, die sich dem Verfahren angeschlossen hatten. Zu ihrem anwaltlichen Beistand gehörte auch Friedrich Karl Kaul, der Nebenkläger aus der DDR vertrat. Zwischen ihm und einem der Verteidiger der Angeklagten, Hans Laternser, kam es immer wieder zu heftigen Wortgefechten, die nicht selten auch durch den Kalten Krieg geprägt waren. Kaul achtete vor allem darauf, dass die Würde der Zeugen gewahrt und respektvoll mit ihnen umgegangen wurde.

Nach dem Schluss der Beweisaufnahme im Mai 1965 plädierte zunächst die Staatsanwaltschaft mehrere Tage und stellte Anträge zur Bestrafung der Angeklagten. Danach erhielten die Vertreter der Nebenklage das Wort. Rechtsanwalt Kaul machte vor allem deutlich, dass es sich bei den von den Angeklagten begangenen Verbrechen um keine konventionelle Kriminalität handelt, sondern um solche, die staatlicherseits gewollt und gefördert wurde. Er verlangte die Anwendung von Völkerrecht, weil es sich bei den Delikten um Verbrechen gegen die Menschheit handelte. Bevor den Angeklagten das letzte Wort gewährt wurde, sprachen deren Verteidiger.

Urteilsverkündung

Am 19. und 20. August 1965 verkündete das Landgericht sein Urteil. Von den im Verfahren verbliebenen 20 Angeklagten wurden sechs zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe, elf zu Freiheitsstrafen zwischen 39 Monaten und 14 Jahren wegen Mordes oder gemeinschaftlicher Beihilfe zum Mord verurteilt. Hierzu gehörte auch ein Angeklagter, der nach Jugendrecht bestraft wurde, weil er zur Tatzeit noch keine 21 Jahre alt war. Drei Angeklagte wurden freigesprochen. Im Revisionsverfahren erreichte der zunächst verurteilte Angeklagte Lucas die Aufhebung seines Urteils und die Zurückverweisung durch den Bundesgerichtshof an das Landgericht. Dieses sprach ihn im Oktober 1970 ebenfalls frei und billigte ihm einen angeblichen Putativnotstand zu.

Die Urteile stießen teils auf Unverständnis, da das verhängte Strafmaß bei manchem Angeklagten in keinem Verhältnis zu den begangenen Unrechtshandlungen stand. Hinzu kommt, dass keine Verurteilung nach Völkerrecht erfolgte und das Gericht sich zur damaligen Zeit noch nicht davon leiten ließ, dass jeder, der in einem Konzentrationslager »Dienst« tat und das Funktionieren des Mordsystems damit unterstützte, »Rädchen im Getriebe« war und demgemäß als Mittäter zu bestrafen ist. Diese Rechtsauffassung sollte sich erst Jahrzehnte später im Verfahren gegen John Demjanjuk ändern.
- https://www.jungewelt.de/artikel/465403.naziverbrechen-verfahren-im-land-der-t%C3%A4ter.html

Die Ermittlung: Oratorium in 11 Gesängen (Peter Weiss, 1966)

Die Ermittlung" ist ein Theaterstück des Dramatikers Peter Weiss von 1965, das den ersten Frankfurter Auschwitzprozess von 1963 bis 1965 mit den Mitteln des dokumentarischen Theaters thematisiert....

elijahu@pod.geraspora.de

Radikale Wende in der Verkehrspolitik

“Wir haben ChatGPT mit den verkehrspolitischen Konzepten der Regierungsparteien gefüttert und das ist dabei herausgekommen” so Peter Hornung, Gründer und Chef des Münchner Anhängerherstellers Hinterher. Was auf den ersten Blick seltsam wirken mag, ist das Ergebnis künstlicher Intelligenz und intensiver Analyse bisheriger Verkehrspolitik. Normalerweise stellt die Firma rechteckige Anhänger mit zwei Rädern her, „aber wir sind da technologieoffen“

Bwahahahahaha! | #Satire #Verkehrtpolitik #BRD

elijahu@pod.geraspora.de

Einmal mehr ist es so weit. Zum Entsetzen aller Deutschlehrer und Orthografieneurotiker bringe ich einen Text aus meinem kleinen Rotzeblögchen nicht nur in der dort gepflegten, recht rotzigen Sprache, sondern auch in einer rechten Gutschreibung, die ganz vorsätzlich keine gute Rechtschreibung sein will. Allergiker, die Ausschlag von kreativen Schreibweisen im gemäßigter Kleinschreibung und einem rotzigen, an der Umgangssprache orientierten Sprachgebrauch bekommen, sollten genau jetzt mit dem Weiterlesen aufhören.

NFT des tages

Bitte spätestens jetzt eventuelle getränke aus dem mund entfernen, sonst gibt es eine riesensauerei!

Nur noch wenige Tage bis zum 2. November, zum Start der ersten Serie „Krypto-Briefmarken“ der Deutschen Post mit den faszinierendsten historischen Bauwerken in Deutschland. Auf der Marke ist das durch Künstliche Intelligenz erstellte Brandenburger Tor abgebildet. Sichern Sie sich ab sofort Ihre erste einzigartige Krypto-Briefmarke!

(Archivversjon, via Fefe)

Ob es sich wohl lohnt, dafür ein schlagwort „kryptotinnef“ aufzumachen, oder ob dieser saudumme versuch auch der letzte bleiben wird? Mal schauen.

Hej, briefmarkensammler aufgepasst! Ich habe da auch etwas ganz echt jetzt mal total tolles für euch: die neue fünfzig-øre-briefmarke (in vorwegnahme der übernächsten portoerhöhung) aus der serje „moderne architektur für die artgerechte menschenhaltung“, ebenfalls von einem angelernten neuronalen netzwerk unter großer energieverschwendung gerendert, während man auch einfach die ruine des ihmezentrums in hannover-linden fotografieren könnte. Kommt in unaufdringlichem schmutzlila (wie eine ölpest im warmen abendlicht) und ist eine vortreffliche einheit von form, farbe, gestaltung und preis. Müsst ihr mir abkaufen!!1!

Abbildung einer fantasiebriefmarke der deutschen pest über fünfzig euro

Ihr kriegt von mir zwar kein NFT dazu, aber dafür ist es echte kunst von einem echten künstler, mit der ihr auch überhaupt keine postsendungen frankieren könnt, weil der künstler nun mal nicht die deutsche post ist. Jetzt zum Sonderpreis von nur noch 99,50 øre, zuzüglich märchensteuer und verstandkosten, versteht sich. Streng limitierte auflage. Riesige wertsteigerungen sind zu erwarten, ja, sie sind unvermeidlich. Wer kann dazu schon nein sagen?! 😁️

#BRD #Post #NFT #Kryptotinnef #Briefmarke #Satire

elijahu@pod.geraspora.de

Ihr BRD-quasistaatskirchlichen Scheißpfaffen!

Nehmt an, ein Baum ist gut, so wird auch seine Frucht gut sein; oder nehmt an, ein Baum ist faul, so wird auch seine Frucht faul sein. Denn an der Frucht erkennt man den Baum

Jesus aus Nazaret zugeschrieben, Mt.12:33

Untersteht euch, ihr Täter, euch weiterhin zu entschuldigen und um Vergebung zu bitten! Ihr habt wahrlich schon genug angerichtet in den letzten zwei Jahrtausenden. Da müsst ihr nicht auch den vielen Menschen, die ihr gefoltert, gequält, missbraucht, ausgebeutet und teilweise vernichtet habt, die zu töten ihr aber unterlassen habt, damit sie auch so richtig zu leiden haben, mit eurer selbstverherrlichenden und gut vor dem Narzisstenspiegel eingeübten Heuchelei, Lüge und Billigbuße noch mehr Schmerz bereiten. Ihr seid einfach nur widerlich! Wie prächtig es doch zu euch, euren bigotten Kirchen und eurem »heiligen Geist« passt, dass ihr einfach so weitermacht! Also macht euer Maß voll, ihr christlichen Blutsäufer und Seelenquäler, und fahrt in euren Folter-, Schmerz-, Ausbeutungs-, Gewalt- und Vergewaltigungshimmel, wo ihr seit zwei Jahrtausenden hinstrebt und hingehört. Und das bitte ganz schnell! Damit es wieder warm und hell werden kann auf Erden. Von der Justiz haben wir gegenüber euren Quasistaatskirchen leider genau so wenig zu erwarten wie von euch, und das wisst ihr genau, ihr Scheißpfaffen. Vom Staat gibts stattdessen die dreißig Silberlinge für euch. So schönes Geld, was für ein Segen! Kommt, jetzt segnet schon die Waffen des Staates, der euch bezahlt und vor den Konsequenzen eures Tuns beschützt, damit sie besser die Menschen totschießen!

Wie viel Anstand doch Judas Iskariot im Vergleich zu euch hatte, wie viel Bußfertigkeit und festen Willen zur Umkehr. Der hat sich wenigstens erhängt, als er sah, was er angerichtet hat. Weil dem Sehen Einsicht folgte, und der Einsicht Scham und Reue. Anders als bei euch. Eure Sehnerven enden einfach nur in einem niemals satten schwarzen Loch, das nichts anderes kennt als sich selbst. Ihr nennt es »Herz«. Weil es euer Herz ist, das Zentrum eures Seins. Gefräßig und nimmersatt. Da kommt nichts mehr.

So etwas wie du lebt, du christlicher Scheißpfaffe, und Jesus musste sterben!

Nimm dir ein Beispiel an Judas Iskariot! Und halt deine verlogene, heuchlerische Fresse!

Zweitverwertet aus meiner Homepage | #BRD #Religion #Christentum

deutschlandfunk@squeet.me

Ex-UN-Botschafter Wittig: Deutschland ist wichtiges UN-Mitglied

Deutschland und die UNO - Ex-UN-Botschafter: "Multilateralismus wurde zum Credeo aller Bundesregierungen"

Vor 50 Jahren wurden BRD und DDR in die UNO aufgenommen. Multilateralismus wurde damit zum Credo der Bundesregierungen, sagt der frühere UN-Botschafter Wittig.#DDR #BRD #UNO
Ex-UN-Botschafter Wittig: Deutschland ist wichtiges UN-Mitglied

oliver@societas.online

Ich sitze seit über einer Stunde in der Bahn. Gefahren ist die ungefähr 10 m. Da wir aber nun "auf offener Strecke" stehen, darf keiner aussteigen. Angeblich ist das Notfallmanagement unterwegs. Keine Ahnung, ob die aus München mit dem Fahrrad kommen, aber die lassen auf sich warten. Also, wenn dass das Notfallmanagement ist, welches auch bei Katastrophen aktiv wird, dann gute Nacht!

Es grenzt an Freiheitsberaubung oder Geiselnahme!

In der Zwischenzeit sind zwei Züge gefahren. Aber wir stehen hier und kommen nicht heraus. Wir wurden darauf hingewiesen, dass das benutzen der Notrufnung der Türen strafbar sei.

Dieses Land ist echt komplett im Arsch! In Frankreich hätte man den Zug längst abgefackelt.

#Bahn #öpnv #brd

taschenlampe@despora.de

Wehrbeauftragte Högl schlägt Neuauflage der Musterung vor

Die Wehrpflicht ist 2011 ausgesetzt worden, die Bundeswehr klagt über Nachwuchsprobleme. Die Wehrbeauftragte regt nun an, alle jungen Menschen auf ihre Wehrdienstfähigkeit zu untersuchen – mit dem Angebot, anschließend dem Land zu dienen.

Jupp...so sieht´s aus. Morgen kommt(!) die Wehrpflicht egal was sie heute sagen.

Diese Musterung sollte sich dann an alle(!) Geschlechter richten, forderte Högl.

Ah! Das muss dieser Feminismus/LGBTQ sein von den alle reden....

Högl kritisierte angesichts des Nachwuchsmangels der Arme zudem Auftrittsverbote für die Bundeswehr an Schulen.
„Jugendoffiziere informieren hervorragend über die Bundeswehr“, sagte sie dem Nachrichtenportal in dem Gespräch weiter. Dazu sollten sie an allen Schulen Gelegenheit haben.

Und da soll doch noch jemand sagen, man kümmere sich nicht um die Zukunft der Jugend.

#BRD #militarismus #feminismus #kriegbeginnthier #krieg

elijahu@pod.geraspora.de

Ein Staat wie die BRD, in dem die Letzte Generation als kriminelle Vereinigung mit aller Härte verfolgt wird, die hl. röm.-kath. Kirche mit ihrem wohlorganisierten Geflecht zur Förderung des sexuellen Kindesmissbrauches und zum Schutz der Täter keinerlei strafrechtliche Konsequenzen zu befürchten hat, soll ja nicht mehr versuchen, mir einen vom »Rechtsstaat« zu erzählen!

#Blah #BRD #Rechtsstaat

elijahu@pod.geraspora.de

Indizien, die zum Urteil führten

„Um einen Staat wie die Bundesrepublik Deutschland beurteilen zu können“, sagte der Vorübergehende zu seinem vom Journalismus verblendeten Zeitgenossen, „muss man sich Schulen, Gefängnisse, Kinderheime, Altersheime, Obdachlosenunterkünfte, Psychiatrien und vergleichbare Unorte des unfreiwilligen Aufenthaltes lange genug von innen anschauen. Da zeigt sich so deutlich, wie das gewünschte Bild des Staates und die verdrängte Wirklich- und Wirksamkeit des Staates auseinanderfallen, dass man es nie wieder vergisst. Journalisten schauen sich aber lieber Politiker, Sportler, Unternehmer und reiche Menschen an“.

#BRD | Zweitverwertet aus Lumières dans la nuit

mikhailmuzakmen@pod.geraspora.de

#politik #menschenrechte #krieg #sanktionen #doppelmoral #wertewesten #brd

Diese kurze Analyse zeigt, dass es zwischen dem in der Öffentlichkeit vertretenen Menschenrechtsanspruch und der praktischen Politik eine große Kluft besteht. Die offensichtliche Diskrepanz zwischen der wortreichen Preisung einer »werteorientierten« Außenpolitik und der tatsächlich interessengeleiteten Praxis legt es nahe, auf den unscharfen und beliebigen Begriff der »Werte« zu verzichten, und die Außenpolitik strikt an dem einzigen weltweit akzeptierten Wert, dem Völkerrecht, wie es in der UNO-Charta und den internationalen Verträgen kodifiziert ist, auszurichten.

Allenthalben Doppelmoral: Menschenrechte und feministische Außenpolitik a'la BRD

Der aktuelle Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik lobt deren »Werteorientierung«. Bei näherem Hinsehen bleibt davon nicht viel (Von Norman Paech)

Wir dokumentieren im Folgenden die Stellungnahme Norman Paechs, die dieser am 17. April 2023 in Reaktion auf den 15. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestags abgegeben hat. (jW)

Für die Bundesregierung stellen offensichtlich die Menschenrechte den obersten Wert in der Rangfolge ihrer Verpflichtungen in der Außenpolitik dar. Sie garantieren nicht nur den Schutz der Rechte des einzelnen, sondern sie sollen die Menschen auch zur Erkenntnis und Wahrnehmung ihrer Rechte befähigen, um ihre Grundbedürfnisse autonom und selbstbestimmt sichern zu können. Die feministische Pointierung dieser Politik zielt auf die bisher eher vernachlässigten Aufgaben der Nivellierung der Machtverhältnisse zwischen den Geschlechtern und die strukturelle Veränderung der Bedingungen für die Ungleichheit. Dieser neugeschaffene Schwerpunkt verändert aber nicht die grundsätzliche Aufgabe der Menschenrechte, die sozialen, ökonomischen, politischen und kulturellen Grundbedürfnisse aller Menschen herzustellen und zu garantieren.

Feministische Außenpolitik

  1. Zu diesem neuen Bekenntnis der Bundesregierung heißt es in dem Menschenrechtsbericht: »Die Bundesregierung verfolgt eine feministische Außenpolitik mit dem Ziel, die Rechte, Ressourcen und Repräsentanz von Frauen und Mädchen weltweit zu stärken und gesellschaftliche Diversität zu fördern.« Soweit damit die Gleichstellung von Frauen und Mädchen weltweit, die Verurteilung sexueller Gewalt und Vergewaltigungen als Mittel des Krieges, der gleiche Zugang zu Arbeit, Ressourcen, Geld und sozialer wie politischer Teilhabe und die gleiche gesellschaftliche Repräsentanz von Frauen verfolgt wird, ist diese Politik vorbehaltlos zu begrüßen.
    Im Bericht steht jedoch auch: »Die Bundesregierung unterstützt das Engagement der NATO, Geschlechtergleichheit zu fördern und Genderperspektiven in allen NATO-Aktivitäten in politischen, zivilen, und militärischen Strukturen, von Politik und Planung, über Training und Ausbildung, bis zu Missionen und Operationen zu integrieren.« Diese Aussage zeigt die problematische Seite der feministischen Außenpolitik, da Frauenrechte nicht unabhängig von den geforderten Tätigkeiten zum Beispiel in völkerrechtlich zweifelhaften NATO-Einsätzen (Jugoslawien, Afghanistan) gesehen werden können. Sodann dürfen Frauenrechte nicht als Vorwand für militärische (zum Beispiel: in der Ukraine Vergewaltigungen als Begründung für Panzerlieferungen) und völkerrechtlich problematische Sanktionen (zum Beispiel Iran) benutzt werden. Eine solche Praxis würde ein unübersehbar weites Feld von Interventionen in Staaten eröffnen, in denen die Stellung der Frauen nicht unseren Ordnungsvorstellungen entspricht. Angesichts der zunehmend in die Auseinandersetzung um eine neue Weltordnung von den USA eingebundenen NATO mit einem klaren imperialistischen Herrschaftsanspruch, in dem Frauenrechten allenfalls noch eine legitimatorische Funktion übrigbleibt, entspricht diese Inanspruchnahme von Frauenrechten durch den militärischen Einsatz nicht der Intention des menschenrechtlichen Schutzauftrags.

  2. Es fällt dabei ferner auf, dass der Bericht eine vollkommen unkritische Stellung zu Sanktionen einnimmt. Sie werden im Bericht nur an einer Stelle erwähnt: »Die schärfste Reaktionsform stellen schließlich Sanktionen dar. Die EU hat im Berichtszeitraum unter der EU-Präsidentschaft ein Menschenrechtssanktionsregime verabschiedet und Personen und Entitäten unter dem Sanktionsregime gelistet, das schwere Menschenrechtsverletzungen sanktioniert. Die Bandbreite der Instrumente gibt der Menschenrechtspolitik Spielraum für ein der jeweiligen Sachlage angepasstes und möglichst effektives Vorgehen«. Mit keinem Wort wird der Bericht des Sonderbeauftragten des UN-Menschenrechtsrats, Idriss Jazairy, vom Mai 2019 erwähnt, der die einseitigen Sanktionen der USA gegen Venezuela, Kuba, und Iran als völkerrechtswidrig bezeichnet hat, da sie »humanitäre Katastrophen von beispiellosem Ausmaßen auslösen« könnten. Jazairy schlussfolgert: »Regime-Change durch Wirtschaftsmaßnahmen, die zur Beschneidung der grundlegenden Menschenrechte und zu Hungersnot führen können, ist nie eine akzeptierte Praxis in den internationalen Beziehungen gewesen.«¹ Der Bericht nimmt auch keine Kenntnis davon, dass die beiden Sonderbeauftragten des UN-Generalsekretärs für das »Oil for Food Program« im Irak, Dennis Halliday und Hans-Christoph Graf Sponeck, ihre Arbeit vorzeitig aufgegeben haben, da sie schwerste menschenrechtliche Bedenken gegen die gegen den Irak verhängten Sanktionen hatten, die durch das OfF-Programm nicht kompensiert werden könnten. Dennis Halliday kommentierte seinerzeit seinen Abschied mit den Worten: »Ich wurde zum Rücktritt getrieben, weil ich mich weigerte, die Anordnungen des Sicherheitsrates zu befolgen, der gleiche Sicherheitsrat, der die völkermordverursachenden Sanktionen eingerichtet hat und diese aufrechterhält, die die Unschuldigen im Irak treffen. Ich wollte nicht zum Komplizen werden, ich wollte frei und öffentlich gegen dieses Verbrechen sprechen. Der wichtigste Grund ist, dass mein angeborenes Gerechtigkeitsempfinden verletzt war und ist angesichts der Gewalttätigkeit der Auswirkungen, die die UN-Sanktionen auf das Leben von Kindern und Familien hatten und haben. Es gibt keine Rechtfertigung für das Töten der jungen, der alten, der kranken, der armen Bevölkerung des Irak. Einige werden Ihnen sagen, dass es die Führung ist, die das irakische Volk bestraft. Das ist nicht meine Wahrnehmung oder Erfahrung, die ich vom Leben in Bagdad gemacht habe«.²
    An dieser Stelle fehlt zudem ein Hinweis auf die seit über 60 Jahren gegen Kuba praktizierte völker- und menschenrechtswidrige Embargopolitik der USA. Das Ziel dieser Sanktionen, einen Regimewechsel herbeizuführen, macht sie für sich genommen schon völkerrechtswidrig. Die Folgen des Embargos, der spürbare Versorgungsmangel und die drastischen Einschnitte in den Lebensstandard der Bevölkerung – beides politisch gewollt – widerspricht allen von der deutschen Bundesregierung propagierten Geboten der Menschenrechte. Diese Politik ist ein weiterer Beweis dafür, dass Sanktionen bestimmt nicht die geeigneten Instrumente sind, »die der Menschenrechtspolitik Spielraum für ein der jeweiligen Sachlage angepasstes und möglichst effektives Vorgehen« gibt, wie es die Bundesregierung in dem Bericht behauptet. Die negativen Beispiele, die mit dem Völkerrecht kaum zu vereinbaren sind, ließen sich mit den Sanktionen gegen den Iran und Syrien ergänzen.

  3. Der Bericht erwähnt – wenn auch nur am Rande und allgemein – die historische Verantwortung für die Vergangenheit und auch die Vergangenheit des deutschen Kolonialismus. Allerdings fällt auf, dass diese Erwähnung ohne einen Hinweis auf die Kolonialverbrechen in Afrika (Deutsch-Südwest und Deutsch-Südost sowie Kamerun), die Kriegsverbrechen im Zweiten Weltkrieg und den Holocaust geschieht. Gerade aus dieser deutschen Vergangenheit ergaben und ergeben sich immer noch eine bestimmte Verantwortung und Verpflichtung der Außenpolitik.

    Kriegspolitik

  4. Wichtiger als die innenpolitische Dimension der neuen Außenpolitik, die institutionelle Veränderungen im eigenen Ressort vorsieht, die vorbehaltlos zu begrüßen sind, sind solche Entscheidungen, die offensichtlich eine grundsätzliche außenpolitische Umorientierung in der Kriegs- und Friedenspolitik andeuten. So heißt es in den »Leitlinien des Auswärtigen Amtes für eine feministische Außenpolitik«, dass »feministische Außenpolitik nicht gleichbedeutend mit Pazifismus« sei. Gerade unter dem Eindruck des Ukraine-Krieges zeige sich, »dass im Angesicht brutaler Gewalt Menschenleben auch mit militärischem Mittel geschützt werden müssen«. Selbst wenn es weiter heißt, dass feministische Außenpolitik zugleich der »humanitären Tradition verpflichtet (sei), aus der sich klassische Friedenspolitik und Rüstungskontrolle speise«, fragt sich, ob diese neue Friedenspolitik angesichts des klaren Bekenntnisses der Außenministerin zu einer »Unterstützung bis zum Sieg«, d. h. bis zur erfolgreichen Rückeroberung der von Russland besetzten Gebiete der Ukraine, mit dem Bekenntnis zu den Menschenrechten vereinbar ist. Denn mit dieser Politik der Gewalt als Ultima ratio wird der Wert der territorialen Souveränität über den Wert der Menschenleben und ihrer Sicherheit gestellt, die in unverhältnismäßigem Ausmaß geopfert werden müssen. Da es heute bei Politik und Militär weitgehend einhellige Meinung ist, dass keine der beiden Seiten, weder Russland noch die Ukraine, einen Sieg auf dem Schlachtfeld erringen kann, bedeutet die unbegrenzte Waffenlieferung an die ukrainische Armee die unbegrenzte Fortführung des Krieges und des Verlustes an Menschenleben.
    Die Umkehrung der Devise »Territorium vor Menschen« in »Menschen vor Territorium« würde der menschenrechtlichen Verpflichtung einer Friedenspolitik in humanitärer Tradition mehr entsprechen, als die der alten Kriegslogik entsprechende Souveränitätspolitik. Die außerordentlich hohe Zahl von Toten und Verwundeten auf beiden Seiten verlangt nach einem umgehenden Ende der Kampfhandlungen. Die auch von der Bundesregierung zugesagten weiteren Waffen- und Munitionslieferungen werden in absehbarer Zeit die Rückeroberung der verlorenen Gebiete nicht ermöglichen, das wird auch von der NATO anerkannt. Sie werden jedoch den Krieg verlängern und die Opferzahlen in unverhältnismäßigem Ausmaß erhöhen. Erst unlängst forderte die Generalversammlung der Vereinten Nationen »nachdrücklich die sofortige friedliche Beilegung des Konflikts zwischen der Russischen Föderation und der Ukraine durch politischen Dialog, Verhandlungen, Vermittlung und andere friedliche Mittel«.³ Wenn die USA nach neuesten Aussagen ihres Außenministers Blinken derzeit zu keiner Art Waffenstillstand oder Verhandlungen mit der russischen Seite bereit sind, so wäre es die Pflicht der deutschen Außenpolitik, entsprechend ihrer menschenrechtlichen Werteaußenpolitik auf die US-amerikanischen Kollegen einzuwirken, ihre Haltung zu ändern, statt ihr vorbehaltlos zu folgen.

  5. In diesem Zusammenhang werfen auch die Rüstungsexporte und Waffenlieferungen der Bundesrepublik an Länder in Spannungsgebieten, oder in denen Krieg herrscht, Fragen nach der Vereinbarkeit mit einer an den Menschenrechten orientierten Außenpolitik auf. So heißt es in dem Bericht: »Bei Entscheidungen über die Ausfuhr von Rüstungsgütern spielt das Menschenrechtskriterium eine wichtige Rolle. (…) Die Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland spielt bei der Entscheidung zu Rüstungsexporten eine hervorragende Rolle.« Zudem fordern die »Politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern« der Bundesregierung, dass Lieferungen nicht in Länder genehmigt werden, »die in bewaffnete Auseinandersetzungen verwickelt sind oder wo eine solche droht, in denen ein Ausbruch bewaffneter Auseinandersetzungen droht oder bestehende Spannungen und Konflikte durch den Export ausgelöst, aufrechterhalten oder verschärft würden«. Es ist aber bekannt, dass deutsche Waffen, die nach Saudi-Arabien und in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) geliefert wurden – selbst Staaten mit bekannten Menschenrechtsproblemen – im Krieg im Jemen eingesetzt werden.⁴ Die Bundesregierung behauptet zwar, dass sie davon keine Kenntnis habe, will aber dennoch weiterhin Waffen in die VAE liefern. Trotz der beschlossenen Exportbeschränkungen für Rüstungsgüter nach Saudi-Arabien waren es 2022 so viele wie seit 2018 nicht mehr. Die Bundesregierung hat die Lieferung von Rüstungsgütern für 44,2 Millionen Euro genehmigt, in ein Land, in dem gerade die Frauenrechte im krassen Gegensatz zu den allgemeinen Menschenrechtsstandards stehen.

    Nukleare Teilhabe

  6. Das Festhalten an der sogenannten Nuklearen Teilhabe wirft ebenfalls erhebliche menschenrechtliche Probleme auf. Sie bildet die Grundlage für die Stationierung US-amerikanischer Atomraketen auf deutschem Boden und die Beteiligung der Bundeswehr im Fall eines eventuellen Einsatzes der Waffen. Bekanntlich ist jedoch der Einsatz von Atomwaffen und schon dessen Androhung sowohl nach humanitärem Völkerrecht als auch nach dem internationalen Menschenrecht auf Leben (Art. 6 UN-Zivilpakt) verboten. Dies haben sowohl das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 8. Juli 1996 als auch der Comment Nr. 36 des UN-Menschenrechtsausschusses vom 30. Oktober 2018⁵ unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, hat aber bei der Bundesregierung bisher kein Umdenken gebracht.

  7. Besonders kritikwürdig ist jedoch die Haltung der Bundesregierung gegenüber Staaten, die sich ganz offen schwerer Völkerrechtsverstöße schuldig machen. Seit 2016 interveniert die Türkei militärisch ohne völkerrechtliches Mandat des UN-Sicherheitsrats und ohne sich auf das Selbstverteidigungsrecht gemäß Art. 51 UN-Charta berufen zu können im Norden Syriens (Operation »Schutzschild Euphrat«). Seit 2018 hält sie nach ihrer Militäroffensive (Operation »Olivenzweig«) die syrische Provinz Afrin besetzt, vertreibt dort die kurdische Bevölkerung und siedelt arabische Menschen, die vor dem Krieg in Syrien in die Türkei geflohen waren, völkerrechtswidrig in Afrin an. Diese bis heute andauernden militärischen Übergriffe der Türkei auf ihren Nachbarn Syrien stellen nicht nur einen schweren Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht dar, sondern sind auch von gravierenden Verletzungen der Menschenrechte begleitet. Die Bundesregierung ruft die türkische Regierung zur Zurückhaltung und Verhältnismäßigkeit ihrer Maßnahmen auf, liefert jedoch weiterhin Waffen in die Türkei und setzt ihre normalen diplomatischen und Handelsbeziehungen fort.

  8. Ebenso ungestört und unberührt von der Jahrzehnte andauernden völkerrechtswidrigen Besatzungspolitik in Palästina verlaufen die diplomatischen, wirtschaftlichen und militärischen Beziehungen mit Israel. Die schon seit 2007 dem UN-Menschenrechtsausschuss vorliegenden Berichte über schwere Menschenrechtsverbrechen einschließlich des Verbrechens der Apartheid in den besetzten Gebieten⁶ sind in den letzten Jahren durch umfangreiche Berichte von Human Rights Watch, Amnesty International und B’Tselem bestätigt und um erschreckende Beispiele ergänzt worden. 2009 erklärte der erste Sonderberichterstatter des Menschenrechtsrats, John Dugard, als er auf Druck Israels und der USA von seinem Posten abgelöst wurde: »Ich bin Südafrikaner, der in der Apartheid gelebt hat. Ich zögere nicht zu sagen, dass Israels Verbrechen unendlich viel schlimmer sind als die Verbrechen, die Südafrika mit seinem Apartheidregime begangen hat.«⁷ Die Bundesregierung hat auch nach diesen unbestreitbaren und erschütternden Dokumenten nichts unternommen, um die israelische Regierung zum Rückzug aus den besetzten Gebieten und Beendigung ihrer Apartheidpolitik zu bewegen. Ihre finanziellen Leistungen an die palästinensischen Institutionen in Ramallah und Gaza vermögen ihre Untätigkeit und offensichtliche Gleichgültigkeit gegenüber diesem nun schon Jahrzehnte dauernden menschenrechtlich inakzeptablen Zustand nicht zu kompensieren. Auch eine Berufung auf die Schuld der eigenen Geschichte vermag nicht die Unterstützung einer derart langen zutiefst menschenrechtswidrigen Politik zu exkulpieren.

    Ökonomische Interessen

  9. Diese widersprüchliche Politik der Doppelmoral zeigt sich jetzt auch in der veränderten Haltung der Bundesregierung zur Westsahara-Frage. Während die vorherige Koalition unter Bundeskanzlerin Merkel die Besatzung der Westsahara durch Marokko nicht anerkannte und stets auf die UN-Resolutionen verwiesen hatte, um eine »gerechte, praktikable, dauerhafte und für alle Seiten akzeptable Lösung des Konflikts« unter »Achtung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte« zu erreichen, ist Außenministerin Baerbock von dieser Position abgerückt, und bezieht sich auf den von der UNO abgelehnten Autonomieplan des marokkanischen Königshauses. Dieser Plan zielt darauf ab, die Besatzung zu legalisieren und die Westsahara als einen Teil Marokkos auszuweisen. Dass dabei eindeutig ökonomische Interessen infolge der neuen Energiepolitik und der Wunsch, von Marokko in der Zukunft günstig Energie beziehen zu können, im Vordergrund stehen, wird auch nicht bestritten. Währenddessen weisen Internationale Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch darauf hin, dass die marokkanischen Behörden in der Westsahara weiterhin Aktivisten verfolgen, die sich für die Selbstbestimmung der Sahraoui einsetzen. Die Organisation beklagt auch, dass »Folter« und ungerechte Verfahren mit langen Haftstrafen auf Basis von »gefälschten Geständnissen« zu den Methoden der Besatzung gehören.⁸ (…)

  10. Der Bericht legt berechtigten Wert auf die Bedeutung rechtsstaatlicher Institutionen für die Ausübung und den Schutz der Menschenrechte. Dafür sind ein funktionierendes Justizsystem und die Bekämpfung der Straflosigkeit zentrale Voraussetzungen. Im Bericht heißt es: »Ein Fokus der Bundesregierung liegt dabei auch auf der Bekämpfung der Straflosigkeit für Völkerrechtsverbrechen, wie etwa Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschheit oder Völkermord. Sie setzt sich sowohl für die internationale gerichtliche Aufarbeitung dieser Verbrechen ein. Das beinhaltet auch eine Stärkung der internationalen Gerichtsbarkeit sowie den Einsatz für die Umsetzung ihrer Urteile. Wenn solche Verbrechen konsequent geahndet werden, wird die Schwelle für potentielle Täter höher«.
    Dieser Ansatz verdient vorbehaltlose Zustimmung. Wenn derzeit geplant ist, ein Sondertribunal für die Anklage gegen den russischen Präsidenten Putin wegen des Verbrechens der Aggression (Art. 8 bis Römisches Statut) zu errichten, so wäre das aber nur dann im Sinn der Menschenrechtskonzeption der Bundesregierung uneingeschränkt zu begrüßen, wenn das Tribunal gleichzeitig für entsprechende Tatvorwürfe gegenüber den Regierungschefs der USA, Großbritanniens, Israels oder der Bundesrepublik wegen der Kriege gegen Jugoslawien, Irak oder Gaza zuständig wäre. Denn alle diese möglichen Kriegsverbrechen unterliegen keiner Verjährung (Art. 29 Römisches Statut). Da eine Erweiterung des Tribunals aber offensichtlich nicht geplant ist, fehlt ihm die notwendige politische Legitimation. Es kann zudem nicht zur geforderten Stärkung der internationalen Strafgerichtsbarkeit durch den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag beitragen. Im Gegenteil, es schwächt durch die Einrichtung einer Paralleljustiz die Rechtsprechungskompetenz des IStGH, wie es auch sein Chefankläger Karim Kahn beklagt hat. Der IStGH kann keine Ermittlungen ausführen, die sich auf das Verbrechen der Aggression (Angriffskrieg) gem. Art. 8 bis Römisches Statut erstrecken. Denn nach Art. 15 bis Abs. 5 Römisches Statut kann der IStGH keine Strafverfolgungsmaßnahmen einleiten, wenn der Staat, durch dessen Angehörige oder auf dessen Territorium die Verbrechen begangen wurden, nicht Vertragspartei des Statuts ist. Da weder die Ukraine noch Russland dem Statut beigetreten sind, könnte nur der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit einem Beschluss nach Art. 42 UN-Charta den Strafgerichtshof beauftragen. Das wird auf jeden Fall am Veto Russlands scheitern.
    Darüber hinaus ist auf folgende Besonderheit hinzuweisen. Der Internationale Strafgerichtshof war im Jahr 2000 gerade mit der Intention gegründet worden, dem Internationalen Strafrecht eine allgemeine und international unbegrenzte Gültigkeit und Wirksamkeit zu verschaffen und damit die nur begrenzt tätig werdenden Sondertribunale für die Zukunft zu ersetzen. Es waren aber gerade die Staaten, die heute ein Sondertribunal fordern, die 2010 in Kampala den Ermittlungsrahmen für das Verbrechen der Aggression durch Art. 15 bis Abs. 5 Römisches Statut selbst für Vertragsstaaten so eingegrenzt haben, dass ihre Staatsspitzen von jeglicher strafrechtlichen Verantwortung ausgenommen werden. Anstatt die Begrenzung auf Vertragsstaaten und solche Staaten, die auch den »Kampala-Zusatz« ratifiziert haben, aufzuheben und dem Römischen Statut ohne Einschränkung und Vorbehalt Geltung zu verschaffen, baut man sich ein Tribunal »à la carte«, das man nach Erfüllung seines politischen Zieles wieder auflöst.
    Die einzige überzeugende Lösung wäre der Beitritt aller Staaten zum Römischen Statut ohne Einschränkungen und Immunitätsvorbehalte, für den sich die Bundesregierung einsetzen müsste. Doch von diesen Überlegungen ist im Bericht der Bundesregierung nichts zu finden.

    Wertlose »Werte«

  11. Zum Schluss fällt auf, dass von den 32 aufgeführten Ländern, in denen die Bundesregierung Menschenrechtsprobleme identifiziert, 30 in ­Afrika und Asien liegen sowie zwei Staaten, Kuba und Venezuela, in dem vornehmlich christlichen Mittel- und Lateinamerika. Demgegenüber wurde kein Staat in Europa und wurden auch nicht die USA mit ihrer kubanischen Enklave Guantanamo der »Auswahl von Staaten mit kritischer Menschenrechtslage« für wert befunden. Es drängt sich hier doch die Frage auf, ob in dieser Teilung nicht die alte koloniale Weltsicht fortwirkt.
    Die kurze Analyse hat gezeigt, dass es zwischen dem in der Öffentlichkeit vertretenen Menschenrechtsanspruch und der praktischen Politik eine große Kluft besteht. Die offensichtliche Diskrepanz zwischen der wortreichen Preisung einer »werteorientierten« Außenpolitik und der tatsächlich interessengeleiteten Praxis legt es nahe, auf den unscharfen und beliebigen Begriff der »Werte« zu verzichten, und die Außenpolitik strikt an dem einzigen weltweit akzeptierten Wert, dem Völkerrecht, wie es in der UNO-Charta und den internationalen Verträgen kodifiziert ist, auszurichten.

  12. https://www.jungewelt.de/artikel/449906.menschenrechtspolitik-allenthalben-doppelmoral.html

elijahu@pod.geraspora.de

Spaltung

Die davon sprechen, dass Straßenblockaden die Gesellschaft spalteten, sprechen niemals davon, dass Altersarmut, Kinderarmut, Pflegenotstand, Schul-, Universitäts- und Bildungsnotstand, Wohnungsmangel, Wuchermieten, Massenverarmung und wachsende Ungleichheit bei korrupter Klientelpolitik für Reiche und Millionenerben die Gesellschaft spalten, und im Spiegelbild dieser Auslassung zeigt sich deutlich, dass ihnen der Zusammenhalt der Gesellschaft außerhalb einer propagandistischen Nutzung völlig gleichgültig ist.

#AfD #BRD #CDU #CSU #FDP #Grüne #Propaganda #SPD | Zweitverwertet aus Lumières dans la nuit.

aktionfsa@diasp.eu

###26.03.2023 Reisefreiheit nur für Patrioten?
"Das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erheblich schädigen ..."

Schon die DDR war stets daran interessiert, das ihre Staatsbürger, wenn sie denn ins Ausland fahren durften, dort keine "schlechten Sachen" über ihr Heimatland von sich geben. Wenn sie prominent waren und es trotzdem taten, wurden sie mit Ausbürgerung bestraft, während die Mehrheit gar nicht erst reisen durfte.

Die BRD macht es nun umgekehrt. Netzpolitik.org scheibt über den Fall des Vorsitzenden der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA):

Am 24. Februar wurde Florian Gutsche, am Flughafen in Berlin die Ausreise nach Bulgarien verweigert. Dort wollte der 34-jährige an einer Demo gegen einen Nazi-Aufmarsch teilnehmen. Stattdessen erwartete ihn am Flughafen ein Zivilpolizist, später durchsuchten und befragten Gutsche Beamte und erteilten ihm ein sechstägiges Reiseverbot – nicht nur nach Bulgarien.

Da Gutsche nach Ansicht der Polizei durch "mitgeführte Kleidung und Utensilien, die klar dem linken Phänomenbereich zuzuordnen sind" ... "das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erheblich schädigen“ würde, musste er auf seinen gebuchten Flug verzichten. Die "Gegenstände" bestanden aus einem schwarzen Pulli, einer schwarze Jacke, eine Fahne und eine Broschüre seiner Organisation.

Der Betroffene wurde nach seinen Aussagen noch nie für etwas verurteilt. Deshalb wäre es interessant zu fragen, wie die Beamten überhaupt auf seine Reise aufmrksam geworden sind. In Frage kommen neben dem sehr unwahrscheinlichen "Zufall", dass er

  • ein False Positive in der Datei für politisch motivierte Gewalttäter ist,
  • aus genauso falschen Gründen auf der angeblich nicht existierenden deutschen No-Fly-Liste durch ein False Positive in der Flugreisedatenbank geworden ist.

Von der Polizei bekommt man zu dem Vorgang keine Auskunft mit dem Verweis auf "Persönlichkeitsrechte des Betroffenen". Dann sagen wir der Polizei noch einmal deutlich: PNR, die Speicherung (und Nutzung) von Daten der Flugreisedatenbank ist inach Urteil des EuGH und auch des Verwaltungsgerichts Wiesbaden für innereuropäische Flüge grundrechtswidrig.

Der Betroffene wird versuchen den Vorgang durch eine Klage aufzuklären ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/reise-zu-protest-verweigert-innenministerium-mauert-bei-politischem-reiseverbot/
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