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13.03.2024 Brand in Berliner Massenunterkunft

Nichts läuft gut auf dem alten Flughafengelände

Die politisch Verantwortlichen loben die Feuerwehr und sagen, dass der Tag heute beweisen würde, dass alles richtig laufe auf dem alten Flughafengelände in Tegel. Nach dem kompletten Brand einer Halle können wir das nicht so sehen. Mindestens 308 Menschen waren gestern in Lebensgefahr und haben ihr letztes Hab und Gut verloren, nachdem sie monatelang in einer beengten Leichtbauhalle leben mussten, nachdem sie eigentlich zu uns geflohen waren, um hier Schutz zu finden.

PM von PRO ASYL und dem Flüchtlingsrat Berlin

Seit Jahren kritisieren PRO ASYL, der Flüchtlingsrat Berlin und andere Organisationen die Zustände in den griechischen Flüchtlingslagern. Im Jahr 2020 brannte dort die Massenunterkunft Moria. Nun scheint sich der Horror in Berlin zu wiederholen.

“Immer wieder haben wir in der Vergangenheit gewarnt, dass das Zusammenpferchen so vieler Menschen in prekären Unterkünften höchst gefährlich ist”, so Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL, der sich vor Ort in Tegel ein Bild von der Lage macht. “In Griechenland haben wir bereits gesehen, dass diese Art der Massenunterbringung tödlich enden kann, und trotzdem entscheiden sich Politik und Behörden auch in Deutschland immer wieder aufs Neue dafür. Wir können von Glück sprechen, wenn es in Tegel keine Toten gibt”, so Alaows weiter.

Mittlerweile brennen drei Leichtbauhallen auf dem Gelände des alten Flughafen Tegel, auf dem derzeit etwa 4.200 Geflüchtete auf engstem Raum zusammenleben. Es soll bereits Verletzte geben, hinzu kommen die drohenden Re-traumatisierungen, denn fast alle der geflüchteten Menschen hier kommen aus Kriegsgebieten und haben bedrohliche Brände erlebt.

"Sehr häufig haben wir den Berliner Senat gemahnt, dass Tegel kein Ort für geflüchtete Menschen ist. Außerdem fordern wir, dass der Senat endlich den Zugang zu privatem Wohnen erleichtern und den sozialen Wohnungsbau viel stärker fördern soll, statt immer weiter auf Massenunterbringung zu setzen”, so Emily Barnickel vom Flüchtlingsrat Berlin. “Schon oft haben wir über die katastrophalen Bedingungen in Tegel berichtet und den Berliner Senat aufgefordert, keine Geflüchteten mehr dort unterzubringen.

Unsere Befürchtungen bewahrheiten sich nun in ihrer schlimmsten Form”, ergänzt Barnickel. Ob Moria, Lampedusa oder Berlin, die Massenunterbringung bleibt eine Gefahr für die Gesundheit und das Leben geflüchteter Menschen. PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Berlin fordern eine politische Abkehr vom Prinzip der Massenunterbringung. Stattdessen müssen Konzepte für die Förderung des privaten Wohnens für Geflüchtete von Anfang an entwickelt werden, damit sich solche Katastrophen nicht mehr wiederholen.

Mehr dazu bei http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/
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07.02.2024 Technologien für Migrationskontrolle

Das Menschenrecht auf Asyl steht nur noch auf dem Papier

Den angeblich so "freien Westen", also die Europäische Union, Großbritannien und die Vereinigten Staaten von Amerika, kritisiert Amnesty International in ihrem 23-seitigen Bericht zur Situation Geflüchteter mit dem Titel "Defending the Rights of Refugees and Migrants in the Digital Age". Insbesondere werden, wie Netzpolitik.org berichtet, folgende Punkte herausgestellt:

  • Die Migrations- und Asylpolitik wird zunehmend von digitalen Technologien geprägt.
  • Solche Technologien reichen von elektronischer Überwachung, Satelliten und Drohnen bis hin zu Gesichtserkennung, „Lügendetektoren“ und Iris-Scanning.
  • KI-basierte, angebliche „Emotionserkennung“ führt zu Diskriminierung und Fehlern und müsse verboten werden – in Deutschland und in der EU.
    • Mobiltelefone von Asylsuchenden werden durchsucht und dabei unverhältnismäßig ihre Privatsphäre verletzt.
  • Schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen werden durch die Regierungen in Kauf genommen, um zur Abschreckung, Verhinderung, Zurückdrängung und Bestrafung von Menschen auf der Flucht zu dienen.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/menschenrechte-amnesty-kritisiert-digitale-technologien-zur-migrationskontrolle/
und https://www.amnesty.de/sites/default/files/2024-02/Amnesty-Briefing-Migration-Schutzsuchende-Ueberwachung-digitale-Technologien-Februar-2024.pdf
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24.01.2024 Menschlichkeit soll strafbar werden

EU macht Seenotretter zu Schleusern

Wir haben schon in vielen Artikeln den Vergleich gezogen, dass "Fluchthelfer" in den 80-iger Jahren mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt wurden, während heute "Schleuser" mit jahrelangen Freiheitsstrafen bedroht werden. Nun ist es zusätzlich ein grundlegender Unterschied, ob ich jemanden versteckt im Auto über die Grenze bringe oder ob ich jemanden vor dem Ertrinken rette und an Land bringe. Es sollte auch ein Unterschied sein, ob ich das mit "Gewinnerzielungsabsicht" oder uneigennützig tue. Alle diese Unterschiede werden nun in Fage gestellt.

Doch auch die Seenotrettung, die nach internationalem Seerecht eine Pflicht **ist, wird nach dem neuen EU "Flüchtlingskompromiss" in Frage gestellt. Im Tagesspiegel wird der Rechtsanwalt David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte mit seinem Gutachten zitiert: "Diesen Qualifikationstatbestand (die Schleusung alleinreisender Minderjähriger wird als besonders strafverschärfender Aspekt gesehen) erfüllt nach dem Änderungsantrag auch, wer (uneigennützig) **wiederholt oder zugunsten von mehreren unbegleiteten Minderjährigen handelt."

Danach darf ich vielleicht noch ein Kind aus dem Wasser ziehen und retten aber nicht mehrere? Wie verlogen und unmenschlich kann Politik werden? Die Sprecherin der Grünen Jugend, Katharina Stolla, dazu im Tagesspiegel: "Das Gesetz darf weder am Donnerstag noch sonst irgendwann beschlossen werden." ... "Das muss man sich mal vorstellen. Menschen, die Kinder vor dem Ertrinken retten, unter Strafe zu stellen, ist skandalös und unverschämt."

Vor allem müssen wir uns darüber im Klaren werden, was dieses Gesetz für die Helfer bedeutet. In der taz stellt David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) fest: "Selbst wenn ein deutsches Gericht am Ende die Seenotretter freispreche, könne schon das Ermittlungsverfahren belastend sein. Auch könne es dabei zu Telekommunikationsüberwachung und Beschlagnahmungen kommen. Es drohe eine Einschüchterung der Seenotretter, ein ­chilling effect."

... Und das ist ja wohl auch die Absicht des Gesetzes - mehr Menschen sollen ertrinken, um Menschen abzuschrecken den Fluchtweg über das Meer zu wählen.

Mehr dazu bei https://taz.de/Neues-Abschiebegesetz/!5984072/
und https://www.tagesspiegel.de/politik/zwei-rechtsgutachten-warnen-ausgerechnet-die-seenotrettung-minderjahriger-konnte-doch-strafbar-werden-11065984.html
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25.12.2023 Flüchtlingspolitik wird immer erbarmungsloser

Chancen der Migration bleiben ungenutzt

Nicht, dass uns jemand falsch versteht, das im Grundgesetz verankerte Recht auf Asyl hat Anfang der 90-iger Jahre CDU Bundeskanzler Helmut Kohl mit der ersten Grundgesetzänderung zu diesem Thema zerstört - und es folgten weitere Angriffe. Aber der sogenannte "EU Asylkompromiss", der von EU Kommission aber auch der "Fortschrittskoaltion" in Deutschland gefeiert wird, ist ein weiterer Tiefpunkt menschenunwürdiger Politik.

Zu der der UN Flüchtlingskonvention widersprechenden Abwehr an den Außengrenzen kommt noch die unwürdige Behandlung derjenigen hinzu, die es zu uns geschafft haben. Anstatt diese darin zu unterstützen, ein Teil unserer Gesellschaft zu werden (und den Fachkräftemangel zu lindern) werden sie an Spracherwerb, Bildung und Arbeit gehindert.

In seiner aktuellen Fachinformation schreibt der Flüchtlingsrat Berlin:

Fehlende Beschulung

In der Flüchtlingssammelunterkunft Tegel leben aktuell knapp 600 Kinder im schulpflichtigen Alter. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat nun beschlossen, für diese Kinder vor Ort auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Willkommensklassen einzurichten, da die Bezirke keine ausreichenden Kapazitäten hätten. In einer Pressemitteilung vom 21.11.2023 gesteht Senatorin Katharina Günther-Wünsch: "Derzeit erfüllen wir unsere verfassungsmäßige Verpflichtung nicht, geflüchteten Kindern und Jugendlichen das Recht auf Bildung zu gewähren."

Der Flüchtlingsrat Berlin sieht das zwar als Fortschritt aber gleichzeitig auch kritisch, wenn Willkommensklassen für geflüchtete Kinder abseits der Regelschulen eingerichtet werden und somit regelrechte "Flüchtlingsschulen" entstehen.

Unbegleitete geflüchtete Kinder und Jugendliche

Die Situation von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen spitzt sich sowohl in Berlin als auch bundesweit immer weiter zu. Es fehlt an Schulplätzen, Vormünder*innen, geeigneter Unterbringung und vielem mehr. Der Bundesfachverband für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) hat zusammen mit weiteren Organisationen ein Lobbypapier dazu veröffentlicht: Rechtsverletzungen bei unbegleiteten geflüchteten Kindern und Jugendlichen.

Den Flüchtlingsrat Berlin erreichen schon seit längerem immer wieder Meldungen von Sozialarbeiter*innen, dass während der sehr langen (Vor-)Clearingverfahren viele als unbegleitete minderjährig eingereiste Jugendliche volljährig werden oder aber von der Senatsverwaltung volljährig geschätzt werden und dann aus dem Jugendhilfesystem rausfliegen und ins Ankunftszentrum Tegel kommen, wo sie keinerlei Unterstützung mehr erhalten. Dabei gäbe es für junge Volljährige weiterhin die Möglichkeit Unterstützung der Jugendhilfe nach §41 SGB VIII zu gewähren. Davon wird in Berlin aber aktuell kaum Gebrauch gemacht. In Tegel leben laut Angaben von Sozialarbeiter*innen aktuell ca. 250 unbegleitete junge Volljährige, auf die kaum adäquat eingegangen werden kann.

Die Fachinfo geht im weiteren auf die verschäften Bedingungen für Abschiebungen und die Behandlung ukrainischer Geflüchteter ein.

Die ARI-Dokumentation "Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen" 1993-2022 ist in einer aktuellen Version erschienen. Die Zahlen und die Schilderungen der Einzelfälle sind erschreckend.

  • 443 Geflüchtete töteten sich angesichts ihrer drohenden Abschiebung oder starben bei dem Versuch, vor der Abschiebung zu fliehen, davon 88 Menschenin Abschiebehaft.
  • 5.520 Geflüchtete verletzten sich aus Angst vor der Abschiebung oder aus Protest gegen die drohende Abschiebung
  • 5 Geflüchtete starben während der Abschiebung.
  • 634 Geflüchtete wurden durch Zwangsmaßnahmen oder Mißhandlungen während der Abschiebung verletzt.
  • 41 Geflüchtete kamen nach der Abschiebung in ihrem Herkunftsland zu Tode.
  • 642 Geflüchtete wurden im Herkunftsland von Polizei oder Militär mißhandelt und gefoltert, kamen aufgrund ihrer bestehenden schweren Erkrankungen in Lebensgefahr oder erkrankten schwer.
  • 81 Geflüchtete verschwanden nach der Abschiebung spurlos.
  • 246 Geflüchtete starben auf dem Wege in die Bundesrepublik Deutschland oder an den Grenzen.
  • 935 Geflüchtete erlitten beim Grenzübertritt Verletzungen, davon 353 an den deutschen Ost-Grenzen.
  • 35 Geflüchtete starben durch direkte Gewalteinwirkung von Polizei oder Bewachungspersonal entweder in Haft, in Gewahrsam, bei Festnahmen, bei Abschiebungen, auf der Straße, in Behörden oder in Heimen, mindestens 1.391 wurden verletzt.
  • 34 Todesfälle gab es durch unterlassene Hilfeleistung.
  • 88 Geflüchtete starben bei Bränden, Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte und Wohnungen oder durch sonstige Gefahren und 1.818 Flüchtlinge wurden dabei z.T. erheblich verletzt.
  • 29 Geflüchtete starben durch rassistische oder politische Angriffe im öffentlichen Raum und mindestens 4300 Flüchtlinge wurden körperlich angegriffen.
  • Durch staatliche Maßnahmen der BRD kamen seit 1993 mindestens 803 Geflüchtete ums Leben.
  • Durch rassistische Angriffe und die Unterbringung in Lagern (u.a. Anschläge, Brände) starben 117 Menschen.

Mehr dazu bei https://www.fluechtlingsrat-berlin.de
und die Dezember-Fachinfo des Flüchtlingsrats https://www.aktion-freiheitstattangst.org/images/docs/202312FachinfoFluechtlingsratBerlin.pdf

Kategorie[23]: Flucht & Migration Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3y3
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02.12.2023 Mitten in Europa in den Rücken geschossen

Auch innereuropäische Grenzen sind gefährlich

Irgendein Schauspielertalent hat als US Präsident am Brandenburger Tor gerufen: "Mr. Gorbatschow tear down this wall" und der hat das getan. Nun bauen die EU Staaten rund um die EU neue Grenzzäune und Todesstreifen auf. Die Reise in die EU ist dort durchaus wieder tödlich.

Sogar zwischen einzelnen EU Staaten entstehen Grenzzäune bei deren unerlaubtem Übertritt von der Schusswaffe Gebrauch gemacht wird. Pro Asyl berichtet über den Fall von Farouk Ansari.

"Wir waren schließlich in Europa ... Sie haben aber die ganze Zeit auf uns geschossen."

Kroatien, November 2019: Eine Gruppe von Flüchtlingen befindet sich zu Fuß auf dem Weg Richtung Slowenien. Die Schutzsuchenden haben fast die Grenze erreicht, als sie plötzlich kroatischen Militärs begegnen. Ohne Warnung eröffnen die Soldaten das Feuer. Farouk Ansari": „Eigentlich sollten wir uns doch sicher fühlen. Wir waren schließlich in Europa. Sie haben aber die ganze Zeit auf uns geschossen." Eine Kugel trifft Farouk in den Rücken. Seitdem ist der heute 25jährige Afghane querschnittsgelähmt.

Farouk kommt ins Krankenhaus. Was ihm widerfahren ist, kann er nicht fassen. In Afghanistan hatte er in der Armee gegen die Taliban gekämpft, bis er fliehen musste. Über den Iran, die Türkei, Griechenland, Serbien, und Bosnien bis nach Kroatien hat er weite Strecken zu Fuß zurückgelegt. Und nun spürt er seine Beine nicht mehr.

Monate später bringt man den schwer behinderten jungen Mann in ein abgelegenes Heim, wo jede Pflege oder medizinische Hilfe fehlt. Irgendwann erträgt Farouk die Situation nicht länger - in seinem Rollstuhl verlässt er das Heim und flieht weiter. Sein Vater schickt Geld und es gelingt ihm, aus Kroatien herauszukommen. Im April 2021 erreicht er mithilfe von Freunden Deutschland. Er erinnert sich an seine Ankunft: „Sie sagten, dass ich nicht aussehe wie ein Mensch".

Das Schicksal Farouks zeigt, auf welch unsägliche Gewalt Flüchtlinge an EU-Grenzen immer wieder treffen. Diese Gewalt muss endlich aufhören! Alle Menschen, und das bedeutet auch alle Menschen, die auf der Flucht sind, haben das Recht auf Unversehrtheit und Leben.

Farouk, dessen Zukunft so brutal zerstört wurde, hat hier bis heute keinen Schutz. Sein Asylantrag wurde vom Bundesamt abgelehnt. Obwohl er in Kroatien so schwer verletzt wurde und anschließend kaum Hilfe fand, soll er dorthin zurück.

PRO ASYL steht Farouk zur Seite:

  • Wir begleiten seine Klage gegen die Abschiebung nach Kroatien, vor der er große Angst hat.
  • Wir unterstützen auch seine Klage in Kroatien, das für die Gewalttat die Verantwortung übernehmen muss. Wenn es nötig ist, bringen wir den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Pro Asyl , November 2023

Wir möchten nur noch einmal darauf hinweisen, dass Kroatien seit 2013 Mitglied der EU ist und Slowenien sogar noch länger. Wann darf ein Grenzübertritt innerhalb der EU mit Waffengewalt unterbunden werden? Solche Verbrechen gehören gesühnt. Wie kann ein "Bundesamt" einen Menschen dorthin zurückschicken, wo er fast erschossen worden wäre?

Mehr dazu bei https://proasyl.de
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28.11.2023 Niger streicht Loi 36

Beruf des Schleppers wieder anerkannt

In Deutschland wurden sie Fluchthelfer genannt und bekamen oft das Bundesverdienstkreuz, inzwischen gibt es keinen Politiker in Deutschland, der die Schlepper nicht für alle Übel der Welt verantwortlich macht und TaxifahrerInnen in Nähe der polnischen Grenzen müssen sich genau überlegen, wen sie mitnehmen, um nicht der Schlepperei beschuldigt zu werden.

Zumindest im afrikanischen Niger ist der "Beruf" nun wieder geduldet. Die EU hatte dem Land Milliarden zugesagt, wenn sie die Migrationsrouten durch ihr Land stoppen würden. Nzz.ch schreibt: Seit 2015 gilt in Niger die "Loi 36" zur Strafbarkeit von Schleppertätigkeit und Menschenhandel. Schleppern drohen demnach bis zu 30 Jahre Haft. Dank von der EU finanzierten Patrouillen wurde das Gesetz seither rigoros angewendet. ... Die Zahl der durchreisenden Migranten und Flüchtlinge in Richtung Libyen und dann Europa sank zunächst massiv, von 300 000 im Jahr 2016 auf zuletzt unter 50 000 jährlich.

Nun kündigte die neue Regierung das Abkommen mit der EU – und handelt damit durchaus im Sinn der Bevölkerung. Vor allem die im Norden wohnenden Tuareg, aus dessen Stamm der alte Präsident stammte, waren als Pförtner zum "Tor zur Sahara" sehr an der Belebung ihrer Geschäfte interessiert. Aber auch normale Lastwagenfahrer, Gastwirte und Ladenbesitzer leben von der Wiederaufnahme des Migrationstourismus.

Vielleicht sollten die EU-Staaten sich endlich für gleichberechtigte Beziehungen mit den ehemaligen Kolonien einsetzen, anstatt auf Militärhilfe zu setzen. Die Migrationsströme werden nur versiegen, wenn es keinen wirtschaftlichen Grund mehr gibt, die eigenen Heimat gegen eine Reise ins Ungewisse aufzugeben.

Mehr dazu bei https://www.nzz.ch/international/niger-putschregierung-setzt-migrationsabkommen-mit-der-eu-aus-ld.1767789
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Die Würde des Menschen ist unantastbar

Die Menschenwürde gilt für alle – auch für Geflüchtete!

So steht es im Grundgesetz und dort steht nichts davon, dass dies nur für "deutsche" Menschen gilt. Trotzdem hat die Ampel Koalition nach einem Trommelfeuer von rechts - und entsprechender Hetze von fast allen Medien - einen "Asylkompromiss" beschlossen, der Geflüchteten ihre Rechte und ihre Würde nimmt.

Dagegen haben über 160 Organisationen in Deutschland, die in der Flüchtlingshilfe tätig sind, einen Appell veröffentlicht. Der Appel wendet sich gegen

  • eine Kürzung des Existenzminimums bis hin zur Forderung, dass kranken Menschen eine medizinische Grundversorgung vorenthalten werden soll,
  • eine generelle Umstellung von Geld- auf Sachleistungen über diskriminierende Bezahlkarten,
  • die Ausssage, dass Geflüchtete die zentrale Ursache für die zweifellos vorhandenen gesellschaftlichen Missstände wie fehlender Wohnraum oder fehlende Schul- und Kitaplätze seien.

Grundsätzlich gilt: Wer Scheinlösungen präsentiert, verspielt Vertrauen in die politische Handlungsfähigkeit. Außerdem haben bereits höchste deutsche Gerichte dem Ansinnen, Sozialleistungen zur Abschreckung Asylsuchender einzusetzen, eine deutliche Absage erteilt: „Die in Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“ (Beschluss vom 18.7.2012 - 1 BvL 10/10)

Das Bundesverfassungsgericht hat eine zehnprozentige Kürzung der Grundleistungen für alleinstehende Geflüchtete, die in „Gemeinschaftsunterkünften“ leben müssen, bereits 2022 als verfassungswidrig erklärt. Wie kann die Politik in 2 so grundsätzlichen Fragen die höchstrichterlichen Entscheidungen ignorieren?

Die Behauptung, von den geringen Asylbewerberleistungen würden relevante Geldbeträge in Herkunftsländer überwiesen oder im Nachhinein an Schlepper ausgehändigt, ist zynisch und realitätsfern. Die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip garantieren ein menschenwürdiges Existenzminimum - für alle Menschen. Wer unterschiedliche Gruppen gegeneinander ausspielt und die Menschenwürde, Artikel 1 unserer Verfassung, offen in Frage stellt, wendet sich gegen zentrale Errungenschaften unserer Demokratie und des Sozialstaates - und spielt den Verfassungsfeinden von rechts in die Hände.

Es kann nicht zweierlei Maß für die Menschenwürde geben.

Mehr dazu bei https://www.grundrechtekomitee.de/details/appell-die-menschenwuerde-gilt-fuer-alle
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20.10.2023 Reste des Asylrechts bewahren!

Georgien und Moldau keine sicheren Länder!

“Die Wahlen in Hessen und Bayern haben klar gezeigt: Je mehr SPD und Grüne sich rechts anbiedern, desto weiter verschiebt sich der gesamte Diskurs nach rechts – und gewählt wird dann dennoch das rechtsradikale Original. Wir brauchen endlich eine rationale und faktenbasierte Debatte über Flucht und Migration”, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.

Nun drehen die Ampel-Koalitionäre unter dem Beifall von AfD und CDU/CSU dem Asylrecht weiter die Luft ab. PRO ASYL und die Flüchtlingsräte der Länder fordern die Bundesländer auf, sich am 20.10.2023 im Bundesrat gegen den Gesetzentwurf zur Einstufung Georgiens und Moldaus als “sichere” Herkunftsländer auszusprechem und sich stattdessen einer rationalen, faktenbasierten und lösungsorientierten Migrationspolitik zuzuwenden.

Staaten dürfen nur dann als “sichere Herkunftsstaaten” gelten, wenn „landesweit und für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen“ Sicherheit vor Verfolgung besteht. Dies ist weder in Georgien noch in Moldau gegeben. PRO ASYL hat dazu eine ausführliche Stellungnahme verfasst.

Weiterhin sind nachweislich nicht alle Personen- und Bevölkerungsgruppen sicher. In Georgien gilt das speziell für die Gruppe der LGTBIQ-Personen, in Moldau insbesondere für die Gruppe der Romnja. Auch Presse- und Medienvertreterinnen sowie Kunst- und Kulturschaffende geraten in jüngster Zeit zunehmend unter Druck. In Belgien wurde im Juli dieses Jahres das Land Georgien nach nicht einmal drei Monaten wieder von der Liste der sicheren Herkunftsländer genommen, insbesondere wegen der gefährlichen Situation für LGTBIQ-Personen.
Geflüchtete nicht gegeneinander ausspielen!

Emily Barnickel vom Flüchtlingsrat Berlin kommentiert: „Die Berliner Innensenatorin Iris Spranger hat bereits Ende 2022 klar gemacht: abgelehnte Asylbewerber:innen aus Moldau sollen schnell abgeschoben werden, um Platz zu machen für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Damit befeuerte sie eine Zwei-Klassen-Polemik gegenüber geflüchteten Menschen, die sich im Jahr 2023 traurigerweise weiter fortgesetzt hat. Die allseits bekannten Fakten zur Instabilität Moldaus und Georgiens, starke Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die beiden Staaten, berechtigte Befürchtungen eventuell auch direkt betroffen zu werden vom Kriegsgeschehen und nachweislich bestehende Diskriminierungen ignorierend schob Berlin in diesem Jahr teils fast wöchentlich in die Republik Moldau und monatlich nach Georgien ab. Die Abschiebungen waren häufig gekennzeichnet vom brutalen Vorgehen der Behörden. So wurden auch körperlich, seelisch und geistig behinderte sowie chronisch kranke Menschen abgeschoben, minderjährige Kinder von ihren Familien getrennt und gewaltbetroffenen Frauen Schutz versagt.“

Aktion Freiheit statt Angst e.V. arbeitet seit Jahren im Flüchtlingsrat Berlin mit.

Mehr dazu in der Presseerklärung von Pro Asyl und den Flüchtlingsräten https://www.fluechtlingsrat-berlin.de
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07.10.2023 Der "normale Rassismus"

Jüdischer Aktivist verklagt Leiter eines Flüchtlingslagers

Was ist an diesem Fall besonders? Ständig müssen die (oft falschen) Entscheidungen von Mitarbeitern der Ausländerbehörden oder den Aufnahmelagern von Gerichten überprüft werden. Trotz der Steigerung der Flüchtlingszahlen durch über einer Million UkrainerInnen ist die Zahl der Beschäftigten in diesen Einrichtungen kaum gestiegen.

In dem vorliegenden Fall von Herrn K., ein jüdischer Flüchtling aus Nordafrika, der seit 10 Monaten in einem Flüchtlingslager im thüringischen Sömmerda lebte, geht es jedoch um den "ganz gewöhnlichen Rassismus und Antisemitismus", der nicht erst seit dem Bekanntwerden des Flugblatts des Spitzenkandidats der Freien Wähler in Bayern scheinbar sogar noch Zustimmung aus der Bevölkerung erfährt - wie viel wissen wir morgen nach 18 Uhr.

"Dein Platz ist im Holocaust, nicht hier, Scheiß Jude"

... soll der "Heimleiter" des Lagers vom ASB dem Flüchtling gesagt haben, als dieser sich darüber beschwerte, dass sich sein unbehandelter Gesundheitszustand verschlechtere. Darauf hin erstattete K. Anzeige bei der Polizei über diesen Vorfall und schilderte seine Situation auch bei der Stabsstelle Integrierte - Sozialplanung in Sömmerda. Danach wurde er gegen seinen Willen in ein Außenlager verlegt, in dem die Gesundheitsversorgung noch weniger gegeben war. Weitere Vorfälle waren

  • er wurde mit Geflüchteten anderen "inkompatiblen" Glaubens auf ein Zimmer verlegt,
  • ein Termin beim Gesundheitsamt wurde ihm kurzfristig abgesagt,
  • von der Polizei wurde ihm eine Anzeige wegen Verleumdung geschickt,
    • ...

Zur ersten Gerichtsverhandlung am Mittwoch, dem 27. September 2023, im Amtsgericht Sömmerda in der Weißenseer Straße 52 kamen eine beträchtliche Anzahl von Unterstützer*innen, darunter antirassistische Aktivist*innen und auch einige Geflüchtete. Die nächste Anhörung findet statt

  • am Montag: 09.10.2023 | Zeit: 11:00 Uhr
  • Ort: Saal 1, 1. OG. Weißenseer Str. 52 | 99610 - Sömmerda

Refugee BlackBox und TheVoiceForum.org rufen dazu auf dem Betroffenen antisemitischer und rassistischer Gewalt und Beleidigungen eure Solidarität zu bekunden und an der Gerichtsverhandlung teilzunehmen. "Zeigt den Behörden, dass ihr nicht davor zurückschreckt, Rechtsverstöße aufzudecken" schreibt TheVoiceForum.org.

Mehr dazu bei http://thevoiceforum.org/node/4849
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27.09.2023 Demos für Mitmenschlichkeit

No to Deportation Plans!

Fast 10 Jahre ist es inzwischen her, dass wir uns zum 10. Jahrestag der Grenz"schutz"agentur FRONTEX am Brandenburger Tor dessen baldiges Ende gewünscht haben. Im Gegenteil, inzwischen hat sich der Haushalt von FRONTEX vervielfacht und das "Flüchtlingsthema" beherrscht wieder täglich die Nachrichten.

Doch nicht die von Frau Merkel angekündigten aber nie gewollten legalen Einreisemöglichkeiten für die Menschen oder deren Tod bei dem Versuch in die EU zu gelangen wird thematisiert, sondern es wird nach mehr Abwehr, mehr Kontrollen, mehr Stacheldraht verlangt. Damit tragen die Medien den bayerischen und hessischen Wahlkampf in alle Stuben.

Die wirklichen Probleme der Menschen wurden und werden auf den Demos des Flüchtlingsrats Berlin am Montag vor dem Tagungsort von SenBJF in der Müllerstraße 74 im Wedding und heute ab 15h vor dem Bundesministerium des Innern, Alt-Moabit 140, deutlich gemacht.

Die Gründe für den Aufstand der Betroffenen und der Menschen guten Willens sind

Gleiche Rechte für alle Minderjährigen!
Schluss mit staatlichen Rechtsbrüchen gegen minderjährige Geflüchtete!

Aktuell warten ca. 900 Kinder und Jugendliche auf ihr Erstgespräch mit dem Landesjugendamt. Die Wartezeit beträgt mittlerweile im Schnitt 10 Monate, rechtlich vorgesehen sind 7 Tage. Während dieser vorläufigen Inobhutnahme werden sie nicht in einer Schule angemeldet, haben keinen rechtlichen Beistand, keine reguläre Krankenversicherung und werden aufenthaltsrechtlich nicht erfasst.

Besonders schwer wiegt für die Kinder und Jugendlichen, dass ihnen ihr Recht auf Schulbesuch verweigert wird. Zum Teil warten sie über ein Jahr auf einen Platz in einer Willkommensklasse. Eine Schulanmeldung sieht das Landesjugendamt für die umG in der vorläufigen Inobhutnahme schlicht nicht vor.

Gegen geplante Entrechtungen von Geflüchteten

Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser will die Abschiebegesetze verschärfen. Anfang August hat sie dafür einen Diskussionsentwurf vorgelegt. Sie will unter anderem

  • auch Menschen in Abschiebehaft bringen, über deren Asylantrag noch nicht entschie­den wurde.
  • Menschen, denen vorgeworfen wird, „illegal“ in Deutschland eingereist zu sein oder sich „illegal“ aufzuhalten, inhaftieren können. Damit werden Menschen, die mitunter durch ähnliche Verhältnisse im Herkunftsland traumatisiert wurden, erneut mit dieser traumatisierenden Erfahrung konfrontiert. Dazu kommt, dass etwa 50 % aller Fälle von Abschiebehaft gerichtlich als gesetzwidrig eingestuft wurden. Bereits die derzeitige Situation wurde schon 2015 vom EUGH als verfassungs- und europarechtlich bedenklich eingestuft. Man muss dabei bedenken, dass ein Asylantrag ausschließlich nach Einreise in Deutschland gestellt werden kann.
  • Gleichzeitig ist Flucht keine Urlaubsreise, und so ist in der Regel auch keine wochenlange Visumsanfrage möglich. Das bedeutet, dass so gut wie jeder Geflüchtete zunächst „illegal“ einreisen muss, um überhaupt Asyl beantragen zu können.
  • Behörden erlauben, in Gemeinschaftsunterkünften auch andere Räume als das Zimmer von Betroffenen zu betreten. Das bedeutet Terror für alle Bewohnerin­nen einer Unter­kunft, auch für die Kinder und ist auch rechtlich mehr als fragwürdig. Wenn für die Welt außerhalb der Wohnheime gilt, dass ein richterlich genehmigter Durchsuchungsbefehl nötig ist, stellt sich die Frage, warum bereits seit 2019 hier spontane Übergriffe der Polizei erlaubt sein sollten. Dieser Bruch des Grundgesetzes (GG § 13) soll mit der Ausweitung auf die Wohnräume Unbeteiligter nun umso mehr verschärft werden.
  • Abschiebungen auch dann möglich machen, wenn Widerspruchs- oder Kla­geverfahren noch laufen. Damit soll Schutzsuchenden die Möglichkeit genommen werden, negative Entscheidungen des BAMF von Gerichten korrigieren zu lassen.
  • Menschen, die sogenannten "Clan-Strukturen" zugeordnet werden, in Zu­kunft „unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung“ abschieben können.
  • erlauben, dass Telefone von Geflüchteten uneingeschränkt überwacht werden kön­nen. Behörden sollen alle Daten uneingeschränkt nutzen dürfen.

Wir müssen verhindern, dass Faesers Pläne auch von anderen Parteien mitgetragen werden. Selbst bei den Grünen wurde vor kurzem die Forderung nach Rückübernahmeabkommen mit diktatorischen Regimen ins Gespräch gebracht.

Dabei soll vertuscht werden, dass soziale Missstände nicht durch Migration verursacht werden, sondern durch Haushaltskürzungen und den Mangel an sozialer Infrastruktur: Abschiebungen schaffen keine Kitaplätze, keine besseren Schulen oder bezahlbare Wohnungen!

Mehr dazu bei https://fluechtlingsrat-berlin.de/
und https://bleiberecht-statt-chancenfalle.net/
Kategorie[23]: Flucht & Migration Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3wr
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8536-20230927-demos-fuer-mitmenschlichkeit.htm
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Tags: #Bleiberecht #Demos #Aktionen #Asyl #Flucht #Folter #Abschiebung #Migration #Frontex #Fluggastdatenbank #EuroDAC #Europol #Schengen #VisaWaiver #Verfolgung

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Demo gegen Abschiebepläne am 27.9.

"Diskussionsentwurf" des Innenministeriums nicht diskussionswürdig

Sah es vor 2 Monaten noch nach Sommerloch aus, so sehen wir inzwischen, dass die "neue" Flüchtlingsdiskussion ein ernster Angriff auf ein Menschenrecht ist. Das auch durch die UN-Flüchtlingskonvention garantierte Recht jedes einzelnen Menschen wird neuerdings bei uns in Frage gestellt.

Auch das Innenministerium unter Nancy Faeser beteiligt sich daran mit einem "Diskussionsentwurf", der dort Anfang August veröffentlicht wurde. Mit Vorschlägen für noch mehr Härte gegen Schutzsuchende versucht sie vielleicht auch in ihrem Wahlkampf in Hessen Stimmen am rechten Rand zu fangen. Mit dem im Grundgesetz verbrieften Recht auf Asyl haben die Ideen jedoch nichts zu tun. Das bereits seit 1993 stark eingeschränkte Grundrecht soll weiter abgebaut werden.

Dagegen wollen wir auf die Straße gehen

am Mittwoch, 27.9.23 ab 15h
Bundesministerium des Innern und für Heimat, Alt-Moabit 140, 10557 Berlin

So ist geplant

  • auch Menschen in Abschiebehaft zu bringen, über deren Asylantrag noch nicht entschieden wurde,
  • Menschen, denen vorgeworfen wird, „illegal“ in Deutschland eingereist zu sein oder sich „illegal“ aufzuhalten, inhaftieren zu können,
  • die Höchstdauer des sogenannten „Ausreisegewahrsams“ von 10 auf 28 Tage zu erhöhen,
  • Behörden zu erlauben, in Gemeinschaftsunterkünften auch andere Räume als das Zimmer von Betroffenen zu betreten. Das bedeutet Terror für alle Bewohner*innen einer Unterkunft, auch für die Kinder!
  • Abschiebungen sollen auch dann möglich werden, wenn Widerspruchs- oder Klageverfahren noch laufen. Damit soll Schutzsuchenden die Möglichkeit genommen werden, negative Entscheidungen des BAMF von Gerichten korrigieren zu lassen.
    • Menschen, die sogenannten “Clan-Strukturen” zugeordnet werden, in Zukunft „unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung“ abschieben zu können. Es soll in Zukunft reichen, Familienmitglied eines Beschuldigten zu sein, um abgeschoben werden zu können.
  • Telefone von Geflüchteten solen uneingeschränkt überwacht werden können. Behörden sollen alle Daten uneingeschränkt nutzen dürfen.

Dagegen wollen wir auf die Straße gehen

am Mittwoch, 27.9.23 ab 15h
Bundesministerium des Innern und für Heimat, Alt-Moabit 140, 10557 Berlin

Aufruf und Erstunterstützer: Afrique-Europe-Interact, AG Asylsuchende SOE e.V., Debt for Climate Germany, Flüchtlingsrat Brandenburg, Initiative ZusammenLeben e.V.,Refugee Community Bitterfeld, Refugees with Attitudes, Rosa e. v., Seebrücke Berlin, Space2groW, XENION Psychotherapeutische Beratungsstelle für politisch Verfolgte

Mehr dazu bei https://bleiberecht-statt-chancenfalle.net/2023/09/27-09-2023-berlin-demo-gegen-faesers-abschiebeplaene/
Kategorie[23]: Flucht & Migration Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3wj
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Tags: #Faeser #Diskussionspapier #EU #Flüchtlingsabwehr #Asyl #Flucht #Folter #Abschiebung #Migration #Frontex #Fluggastdatenbank #EuroDAC #Europol #Schengen #VisaWaiver #Verfolgung

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31.08.2023 Tunesien soll Flüchtlinge zurückhalten

900 Millionen € für Bruch der Flüchtlingskonvention

Für den autoritär regierenden tunesischen Präsidenten Kais Saied gibt es einen 900-Millionen-Kredit und eine Budgethilfe in Höhe von 150 Millionen Euro von der EU, wenn Tunesien einem Reformprogramm des Internationalen Währungsfonds zustimmt und außerdem dafür sorgt, dass seine "Grenzkontrolle" so effektiv ist, dass sich erheblich weniger Flüchtlinge von dort auf den Weg nach Europa machen.

Erst vor kurzem hat Tunesien bewiesen, dass es in Bezug auf "wertebasierte" Politik voll auf Linie ist (Über Tausend Menschen in der Wüste ausgesetzt ). Folgerichtig feiern die profaschistische italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni, der niederländische Regierungschef Mark Rutte und die Präsidentin der EU-Kommission Ursula von der Leyen das sogenannte "umfassende Partnerschaftsabkommen" mit Tunesien entsprechend als historischen Schritt, wie nzz.ch schreibt.

Allerdings sind die EU-Partner nicht sonderlich "amused", dass die Ankunft von Migranten über das Mittelmeer in den letzten Wochen nicht ab, sondern im Gegenteil dramatisch zugenommen hat. Von den seit Jahresbeginn weit über 100.000 Migranten aus Nordafrika auf dem Weg nach Italien kamen etwa 70.000 von der tunesischen Küste.

Deshalb reiste nun der deutsche Europaabgeordnete und Chef der Europäischen Volkspartei Manfred Weber nach Tunis, um Saied zu verdeutlichen, dass die EU den europäischen Steuerzahlern nicht erklären kann, dass die EU so viel Geld ausgebe, um den kollabierenden Staatshaushalt des Landes zu retten, wenn die Gegenleistung nicht erfolgt. Ein Grund für das zögerliche Vorgehen könnten erfolgreiche Verhandlungen über weitere Staatshilfen aus Saudi-Arabien sein, die man erhalten könne ohne die Drecksarbeit für die EU zu erledigen.

Mehr dazu bei https://www.nzz.ch/international/das-migrationsabkommen-mit-tunesien-zeigt-bisher-keine-wirkung-ld.1753906
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3vX
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aktionfsa@diasp.eu

28.07.2023 Whistleblower bei FRONTEX gesucht

Sie sahen zu, wie das Boot sank

Tagtäglich sind Beamte der EU Grenz"schutz"behörde FRONTEX dabei, wenn an den Außengrenzen der EU die Menschenrechte mit Füßen getreten werden. Sie sehen die Menschenrechtsverletzungen mit eigenen Augen oder bekommen Berichte darüber auf ihren Schreibtisch. Den Betroffenen wäre schon sehr geholfen, wenn sich die oder der Eine davon mit seinem Wissen an die Öffentlichkeit wagen würde.

Fordern Sie die Mitarbeitenden von Frontex auf, Missbrauch zu melden, anstatt zu schweigen

WeMove.eu erzählt z.B. die Geschichte des Flüchtlingsboots südlich von Griechenland. Ein Boot mit 750 Menschen an Bord ist vor der griechischen Küste gesunken. Schon Stunden vor der Katastrophe wusste die EU-Grenzschutzagentur Frontex, dass zwei Kinder auf dem Boot gestorben waren und Schiffbruch drohte. Aber sie hat nicht gehandelt.

Recherchen und durchgesickerte Dokumente zeigen das, auch dass Frontex vorher von der Seenot wusste. Aber sie führten keine Rettungsaktion durch. Diese Menschen hätten Hilfe verdient, aber unsere Behörden haben nicht gehandelt. Bis heute wollen sie nicht zugeben, dass sie von der Tragödie wussten.

Frontex soll die Grenzen sichern und dabei auch die Menschenrechte achten. Stattdessen setzt die Agentur auf grausame Abschreckung und erlaubt es den EU-Staaten, Menschen ihre grundlegendsten Rechte zu verweigern - ihr Leben in Sicherheit zu leben. Frontex verfügt über ein größeres Budget als jede andere EU-Agentur. Sie ist mächtig - und vollkommen intransparent. Aber es gibt eine Möglichkeit, die Mauer des Schweigens zu durchbrechen, um in Zukunft Leben zu retten.

Die Beschäftigten von Frontex kennen die Agentur von innen. Sie haben den besten Zugang zu Informationen und können Fälle von Betrug und Missbrauch aufdecken. Wir wissen, dass es bei Frontex bereits Menschen gibt, die mutig vorwärts gehen und die Wahrheit über die Verstöße an der griechischen Küste ans Licht bringen.

Wir brauchen mehr solche Whistleblower

Deshalb fordern wir die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Frontex auf, alle Verstöße gegen die Menschenrechte zu melden und offenzulegen. Wenn sie uns über Missbrauchsfälle informieren, bekommen wir Beweise in die Hand und können herausfinden, wer verantwortlich ist und welcher Teil des Systems geändert werden muss. Wir wollen zeigen, dass Menschen aus ganz Europa genau beobachten, was Frontex tut, und auf Veränderungen hoffen. So haben wir die Chance, dass noch mehr Frontex-Beschäftigte den Mut finden, Missstände aufzudecken.

Letztes Jahr konnten wir gemeinsam mit unseren Partnerorganisationen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments davon überzeugen, gegen die Genehmigung des Frontex-Haushalts zu stimmen. Zum ersten Mal in der Geschichte haben wir sie dort getroffen, wo es am meisten weh tut - beim Geld.

Mehr dazu und Petition unterschreiben bei https://act.wemove.eu/campaigns/frontex-whistleblowers
und https://left.eu/frontex-cannot-keep-evading-scrutiny/
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24.07.2023 Unglaubliche Zahl an Sklaven weltweit

50 Millionen moderne Sklaven und 100 Mio Flüchtlinge

Diese Zahlen meldete die Zeitschrift ver.di Publik in der Juni Ausgabe. Über die Zunahme der Menschen, die auf der Flucht sind, haben wir schon oft gehört - das macht es nicht besser - aber, dass noch immer Millionen Menschen unter sklavenähnlichen Bedngungen leben und arbeiten müssen, dringt seltener an die Ohren der Menschen im Wohlstand des Nordens.

Ver.di.de schreibt:

Globalen Schätzungen zufolge sind heute zehn Millionen Menschen mehr Opfer von moderner Sklaverei als noch vor fünf Jahren. Menschen, die gegen ihren Willen zur Arbeit gezwungen oder zwangsverheiratet und ausgebeutet werden. So das Ergebnis des jüngsten Global Slavery Index der Menschenrechtsorganisation Walk Free, die für ihren Bericht auf Gutachten von Statistikern, Kriminologen, Rechtsanwälten und Entwicklungshilfeexperten zugreift.

Aktuell sind demnach weltweit 50 Millionen Menschen in moderner Sklaverei gefangen. Besonders in Gefahr, ausgebeutet zu werden, sind dem Index zufolge Menschen, die wegen Konflikten und intensiver Wetterereignisse ihre Heimat verlassen müssen. Am verbreitetsten ist moderne Sklaverei in Nordkorea, Eritrea, Mauretanien, Saudi-Arabien, in der Türkei, inTadschikistan, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Russland, Afghanistan und Kuwait. In Indien geht der Bericht von einer Zahl von 11 Millionen Sklaven aus; 5 Millionen sind es in China, 1,8 Millionen in Russland, 1,3 Millionen in der Türkei und 1,1 Millionen in den USA.

walkfree.org gibt je nach Land verschiedene Gründe für die Versklavung an

  • Forced and Child Marriage and a lack of access to education and employment
  • State-imposed forced labour, i.e. compulsory prison labour, or as a means of racial, social, national, and religious discrimination
    • Orphanage trafficking: An estimated 5.4 million children worldwide live in orphanages and other uncontrolled institutions

walkfree.org listet die ermittelten Ergebnisse in absoluten Zahlen und in Anteilen an der Bevölkerung auf. Deutschland (47.000), Norwegen (3000) und die Schweiz (4000) liegen auf den Sklaven-freisten Plätzen von 160 untersuchten Staaten. Trotzdem wäre es auch bei uns für die Betroffenen sicher hilfreich sie aus ihren Abhängigkeit zu befreien ...

Mehr dazu bei https://www.walkfree.org/global-slavery-index/
und in Ver.di Publik Juni 23, S.12
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21.07.2023 Abschaffung des Asylrechts

Ein gefährlicher Brandsatz

Zur Freude der AfD hat der Unionsgeschäftsführer Thorsten Frei (CDU) in einem Gastbeitrag für die FAZ gefordert, das Grundrecht auf Asyl (Art. 16a GG) als individuelles Recht abzuschaffen. Damit wäre Deutschland und im Fortgang die EU, wo Länder wie Polen, Italien und Griechnland nur auf solche Vorschläge warten, die ganze Asyldiskussion los.

Wie kann es angesichts der international gültigen Vereinbarungen, wie der UN Flüchtlingskonvention überhaupt zu so einem Vorschlag kommen? Dazu müssen wir uns seinen unmenschlichen Vorschlag genauer ansehen.

Er meint sehr richtig, wie lto.de ausführt: ... theoretisch hätten 35 Millionen Afghanen das Recht, in Deutschland aufgenommen zu werden. "Damit möglichst wenig Menschen ihr Recht in Anspruch nehmen, knüpfen wir es an die Voraussetzung eines Antrages auf europäischem Boden." Diese Auswahl sei aber "zutiefst inhuman". "Wer zu alt, zu schwach, zu arm oder zu krank ist, ist chancenlos", so der MdB. Wir treffen durch diese Vorschrift eine Sozialauswahl, nur wer reich genug ist, die Schleppergebühren von mehreren Tausend Euro zu zahlen und die Fähigkeiten besitzt, die Gefahren der Reise zu überstehen, wird überhaupt in unser Duldungs-Lotterie aufgenommen und erhält am Ende eventuell ein dauerhaftes Asylrecht.

Sein "Alternativvorschlag" zum indviduellen Asylrecht ist jedoch real keiner. Er schlägt vor: ... die EU könnte jedes Jahr ein Kontingent von 300.000 bis 400.000 Schutzbedürftigen direkt aus dem Ausland aufnehmen und auf die 27 Mitgliedstaaten verteilen. Aus dem Individualrecht auf Asyl müsse eine sogenannte Institutsgarantie werden ... und - Achtung! - weiter ... Damit würden Sicherheitsrisiken minimiert und Chancen auf Integration maximiert. Der Bezug von Sozialleistungen wäre dann "umfassend ausgeschlossen".

Aufnahme nur für Arbeitssklaven

Damit ist die Katze aus dem Sack. Nicht mehr der gefährdete Einzelne soll durch dieses "institutionelle Asylrecht" gerettet und geschützt werden, sondern Arbeitssklaven sollen bis zu einer bestimmten Anzahl eine Aufnahme finden. Ob sie damit ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht, Rentenansprüche u.ä. erlangen können, steht in den Sternen.

Abgesehen von der Unmenschlichkeit des Vorschlags, müssen wir an Angela Merkel erinnern, die schon vor 10 Jahren vorschlug "legale Wege nach Europa" zu öffnen. Auch das war nur Augenwischerei auf die außer Fachkräfteanwerbung - zu Lasten der Wirtschaft der betroffenen Länder - nie eine Initiative folgte. Man stelle sich ein deutsches "Selektionsamt" in Kabul unter der Talibanregierung vor, das wird es sicher auch nie geben ...

Die Flüchtlingsorganisation PRO ASYL ist bestürzt über diesen offenen Angriff auf grundlegende Menschenrechte. Sie weisen darauf hin, was Frei wirklich wolle: "Den Austritt Deutschlands und der EU-Staaten insgesamt aus der Genfer Flüchtlingskonvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention und der EU-Grundrechtecharta".

Wie gesagt, die AfD kann jubeln, die CSU wird damit keine Prozente bei der Landtagswahl im September gewinnen. Die angesprochenen WählerInnen werden weiter auf das Original setzen und der Rechtsruck wird weiter befördert. Das ist dann "wertebasierte Politik" nach Umdefinition der "Werte".

Mehr dazu bei https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/asyl-cdu-migration-thorsten-frei-asylrecht/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3ve
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20.07.2023 Beweisunterdrückung?

War das Schiffsunglück am 14. Juni vermeidbar?

Am frühen Morgen des 14. Juni kamen mehr als 500 Menschen ums Leben, als ein Fischkutter mit etwa 750 Geflüchteten an Bord vor der griechischen Küste sank. Nun berichten Überlebende von unterdrückten Beweismitteln und manipulierten Protokollen griechischer Ermittler.

Die Beschuldigungen lauten:

  • 15 Stunden war es Zeit eine Rettungsaktion einzuleiten. Das wurde offensichtlich versäumt, obwohl es klar war, dass ein Seenotrettungsfall vorlag.
  • Überlebende behaupten, dass das Unglück durch die Küstenwache selbst verursacht worden sei - durch ein unprofessionelles Abschleppmanöver.
  • Überlebenden wurden an die 30-40 Handys abgenommen und sie hätten diese trotz Zusage bis heute nicht zurückbekommen.
  • Ein Überlebender wird von tagesschau.de zitiert mit den Worten: "Ich habe alles mit dem Handy gefilmt", versichert er. "Den Moment, als sie das Seil angebracht haben, den Moment, als sie uns gezogen haben, als Menschen ertranken und das Boot nach rechts und links schwankte."
  • Die griechischen Grenzschutzbehörden sind in der Vergangenheit schon mehrfach wegen illegaler Methoden überführt worden, schreibt tagesschau.de: Pushbacks an Land und auf See, mit denen Flüchtlinge aus den griechischen Gewässern befördert und dabei in Gefahr gebracht wurden.

Wie viel Wahrheit werden wir jemals erfahren?
Wir verweisen weiter auf unseren inzwischen über 10 Jahre alten Film "FRONTex - FORT EUROPE", der z.Zt. zusammen mit einer Diskussion über Fluchtursachen auf dem Offenen Kanal Berlin (OKB) wiederholt wird. 10 Jahre - und alles ist nur schlimmer geworden ...

Mehr dazu bei https://www.tagesschau.de/investigativ/monitor/schiffsunglueck-griechenland-mittelmeer-100.html
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Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8465-20230720-beweisunterdrueckung.htm
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15.07.2023 Über Tausend Menschen in der Wüste ausgesetzt

"Sichere Herkunftsländern" erzeugen erste Opfer

Marroko und Tunesien sollen als "sichere Herkunftsländer" gelten und die "wertebasierte Außenpolitik" kungelt mit den dortigen Regierungen über die Rücknahme von Geflüchteten. Was in diesen Ländern mit Flüchtlingen passiert wird bei uns kaum noch die Medien erreichen.

Nzz.ch ist es immerhin noch 10 Zeilen wert, wenn bis zu 1200 Migranten aus den Ländern südlich der Sahara von tunesischen Sicherheitskräften in die Wüste an die algerische und libysche Grenze deportiert werden. Die Menschen sind dann in sengender Hitze, ohne Schatten, ohne Wasser oder Essen auf sich allein gestellt.

Die Gegend an der Grenze zu Algerien und Libyen ist militärisches Sperrgebiet. Hilfsorganisationen haben erst nach über einer Woche Zugang zu den Überlebenden erhalten.

PS. Ist inzwischen geklärt worden, ob der Untergang des Fischerboots mit mehreren Hundert Menschen an Bord auf die nicht gewünschte Anleinung an ein Boot der griechischen Küstenwache verursacht wurde?
In weiteren 2-3 Wochen weiß kein Mensch mehr etwas über diesen Vorgang ...

Mehr dazu bei https://www.nzz.ch/international/tunesien-deportiert-afrikanische-migranten-in-die-wueste-ld.1746872
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12.06.2023 "Asylkompromiss" verhöhnt UN-Flüchtlingskonvention

Mehr Haft ist keine Lösung

Da diskutieren einige Bundesländer ob sie grundrechtswidrig die Präventivhaft für Jede/n von 2 auf 7 oder 14 Tage verlängern. Gleichzeitig sind sich die EU Staaten "einig" - eigentlich ist es nur die Niederlage des Rechts gegenüber den rechten Regierungen in Polen, Ungarn, Italien, ... - dass sie die Dauer der Grenz­ver­fah­ren von bis­lang "nur" vier Wochen auf bis zu 12 Wochen verdreifachen.

Weiterhin wird allen "offensichtlich Unberechtigten" der Rechtsweg eines Asylverfahrens von vornherein genommen. Pro Asyl protestiert gegen diesen weiteren Abbau des Asylrechts genau 30 Jahre nach dessen formaler Abschaffung durch die damalige CDU Regierung unter Kanzler Kohl und beschreibt die Zustände an den Grenzen sehr realistisch:
„Wenn Menschenrechte verschwinden"

Es war ein langer Weg, die Menschenrechte international zu verankern. Marie Juchacz, Mahatma Ghandi, Eleanor Roosevelt, Rosa Parks, Martin Luther King, Nelson Mandela sind nur einige, die dafür gekämpft haben: Die Menschenrechte gelten für alle, das muss auch künftig so bleiben!

Diese Errungenschaft verspielt die Europäische Union heute. Indem sie unter dem Druck rechtspopulistischer Regierungen die Menschenrechte Schutzsuchender zunehmend außer Acht lässt. Indem sie bei Verbrechen gegen sie wegschaut. Indem sie das Unrecht sogar finanziert und legalisiert. Flüchtlinge werden an den Rändern der EU gedemütigt, geschlagen und gefoltert und immer wieder auch dem Tod überlassen.

Ein Beispiel: Im Oktober 2020 überqueren fünf Flüchtlinge die bosnisch-kroatische Grenze. Die kroatische Polizei nimmt sie fest und übergibt vier von ihnen an maskierte Personen, die sie grausam misshandeln. „Ich sollte mich bis auf die Unterwäsche ausziehen ... Zwei haben meine Arme festgehalten, zwei meine Beine. Vier andere haben auf mich eingeschlagen" - so berichtet einer der Betroffenen. Fast nackt und teils schwer verletzt werden die Flüchtlinge zurück auf die bosnische Seite verschleppt.

Den Schutzsuchenden gelingt später die Weiterflucht. Mit unserer Hilfe durchlaufen sie nun in Deutschland ihr Asylverfahren. Gleichzeitig geht PRO ASYL zusammen mit Partnerorganisationen gegen das Unrecht vor, das sie im EU-Mitgliedsstaat Kroatien erlitten haben:

Im Dezember 2020 erstattet unser Partner in Kroatien, das Centre for Peace Studies (CPS), Strafanzeige, unter anderem wegen Folter, Misshandlung, Vergewaltigung, und Raub. Bis heute hat die kroatische Staatsanwaltschaft nicht reagiert. Ab Juli 2021 gehen wir zusammen mit dem CPS den Fall erneut an. Inzwischen liegen uns auch Schilderungen anderer Flüchtlinge über ähnliche Gewalttaten vor.

Im November 2021 verurteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Kroatien erstmals wegen eines illegalen Pushbacks mit Todesfolge. Opfer war ein sechsjähriges Mädchen. Im April 2023 erheben die Geflüchteten beim kroatischen Verfassungsgericht Beschwerde wegen mangelnder Ermittlungen. Sie werden unterstützt von einem Netzwerk europäischer Menschenrechtsorganisationen, auch von PRO ASYL.

Kroatien wird trotz vieler Berichte über schwere Menschenrechtsverletzungen 2023 auch mit Unterstützung Deutschlands in den europäischen Schengen-Raum aufgenommen. Damit werden Kroatiens Verstöße gegen die Menschenrechte buchstäblich belohnt.

Wir sagen: So darf es in Europa nicht weitergehen. Wir alle sind betroffen, denn die Menschenrechte gelten für alle! Das absolute Verbot, Schutzsuchende an den Grenzen unter Gewaltanwendung abzuwehren, ist eines dieser wertvollen Rechte -ebenso wie der Anspruch auf ein faires und rechtsstaatliches Asylverfahren.

Auf der Webseite von Pro Asyl gibt es die Möglichkeit gegen solche Menschenrechtsverletzungen und den aktuellen "Asylkompromiss" mit einer Petiiton zu protestieren.

Mehr dazu bei https://www.proasyl.de/news/ausverkauf-der-menschenrechte-deutschland-stimmt-fuer-aushebelung-des-fluechtlingsschutzes/
und Petition unterschreiben https://aktion.proasyl.de/newpact/
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aktionfsa@diasp.eu

26.05.2023 Auf die Straße für die Menschenwürde!

30 Jahre Abschaffung des Asylrechts

Heute jährt sich die faktische Abschaffung des Rechts auf Asyl in Deutschland zum 30. Mal und die damit einher gehende Einführung des Asylbewerberleistungsgesetz. Zusammen mit dem Komitee für Grundrechte und Demokratie und vielen anderen NGOs erinnern wir an diesen schwarzen Tag für die Menschenrechte und fordern zusammen mit über 200 Organisationen eine Abschaffung dieses Asylbewerberleistungsgesetzes.

Bereits gestern hatten wir eine Presseerklärung des Flüchtlingsrats Berlin weitergeleitet, welche fordert

"Es gibt nur eine Menschenwürde - Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!"

Es muss endlich Schluss sein, mit der Einteilung in Menschen 1. und 2. Klasse. An drei Beispielen hatte der Flüchtlingsrat diese Diskriminierung deutlich gemacht:

  • Selbstversorgung anstatt entmündigender „Vollverpflegung“
  • Gesundheitskarte anstelle diskriminierender Papierkrankenscheine
  • Wohnungen statt Lager

Bereits gestern hatten wir auf die Demonstration heute in Berlin hingewiesen: 26. Mai 2023 - Berlin trifft sich unter dem Motto: Keine Abschaffung des Rechts auf Asyl! Kein Asylkompromiss 2.0! Die Demo startet um 17:30 Uhr am Willy-Brandt-Haus (Parteizentrale der SPD) und endet an der Bundesgeschäftsstelle der Grünen. Den Aufruf findet ihr auf unserer Webseite. Mitaufrufende sind unter anderen Pro Asyl, Seebrücke, Abolish Frontex, Alarm Phone, mehrere Flüchtlingsräte, der RAV und viele mehr. https://www.grundrechtekomitee.de/details/keine-abschaffung-des-rechts-auf-asyl-kein-asylkompromiss-20

Nächste Woche: Samstag, 3. Juni 2023 - auch NRW demonstriert gegen die unmenschliche Asylpolitik von Ampel und EU: Hände weg vom Asylrecht! Keine Kompromisse mit der Festung Europa! Die Auftaktkundgebung startet um 14 Uhr in Köln, der Ort wird noch bekannt gegeben. Den Aufruf und alle weiteren Infos findet ihr sukzessive hier: http://www.keinekompromisse.info/

Mehr dazu bei https://www.grundrechtekomitee.de/details/keine-abschaffung-des-rechts-auf-asyl-kein-asylkompromiss-20
Kategorie[23]: Flucht & Migration Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3uf
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aktionfsa@diasp.eu

24.05.2023 Es gibt nur eine Menschenwürde

Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!

Es war für Geflüchtete schon unter dem rot-grün-roten Senat schwierig in der Stadt menschenwürdig anzukommen. Mit der neuen schwarz-rötlichen Regierung wird es sicher nicht einfacher. Trotzdem appelliert der Flüchtlingsrat Berlin an diesen Senat, sich beim Bund für die Abschaffung des diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) und des für viele Geflüchtete geltenden Arbeitsverbots einzusetzen. Es ist ein Hohn, wenn Menschen, die arbeiten wollen, dies verweigert wird und gleichzeitig über einen Mangel an Arbeitskräften lamentiert wird.

In seiner gestrigen Pressemitteilung vom 23. Mai 2023 fordert der Flüchtlingsrat Berlin:
"Es gibt nur eine Menschenwürde - Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!"

In Berlin muss Selbstversorgung wieder Vorrang vor Vollverpflegung, der Zugang zu Wohnungen wieder Vorrang vor Sammelunterbringung haben und der Zugang neu ankommender Asylsuchender zu medizinischer Versorgung wieder hergestellt werden.

Vor 30 Jahren wurde in Deutschland als Teil des „Asylkompromisses“ das diskriminierende AsylbLG als Instrument der Abschreckung eingeführt. Asylsuchende und geduldete Geflüchtete werden dadurch bis heute aus dem regulären System der Existenzsicherungsleistungen (Hartz IV bzw. „Bürgergeld“) und der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen. Viele unterliegen zudem einem Arbeitsverbot und sind damit gezwungenermaßen auf staatliche Fürsorgeleistungen angewiesen.

Das AsylbLG ist ein Sondergesetz, das Geflüchtete zu Menschen zweiter Klasse macht. Die Leistungen sind wesentlich geringer als das offizielle menschenwürdige Existenzminimum nach dem Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe und Bürgergeld). ABER: Die Länder haben bei der Umsetzung des AsylbLG erhebliche Spielräume. Berlin muss diese Spielräume nutzen!

Erster Spielraum: Selbstversorgung anstatt entmündigender „Vollverpflegung“

In Berlin erhalten immer mehr Geflüchtete „Vollverpflegung“, denn in immer mehr Unterkünften fehlen Kochmöglichkeiten für die Bewohnerinnen. „Für Menschen bedeutet es einen großen Verlust ihrer Autonomie und Selbstwirksamkeit, wenn sie nicht selbst entscheiden können, was sie wann essen wollen. Für das Land Berlin ist diese Form der Bevormundung zudem sehr kostspielig,“ sagt Sina Stach, Sprecherin des Flüchtlingsrats Berlin.

In vielen neuen Unterkünften wie z. B. in Tempelhof ist Selbstversorgung gar nicht erst vorgesehen. In einigen Containerunterkünften wurden die vorhandenen Herde und Kühlschränke sogar demontiert. Geflüchtete erhalten dort nur noch ein geringes Taschengeld für den „persönlichen Bedarf“.

Zweiter Spielraum: Gesundheitskarte anstelle diskriminierender Papierkrankenscheine

Berlin ist 2016 mit positivem Beispiel voran gegangen und hat eine Gesundheitskarte für alle Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG eingeführt. Dadurch wurde Bürokratie beim Zugang zu ärztlicher Versorgung abgebaut und Geflüchtete konnten direkt nach ihrer Ankunft medizinisch versorgt werden.

Leider funktioniert in Berlin die Ausstellung der Gesundheitskarten seit Herbst 2021 nicht mehr. Neu ankommende Asylsuchende müssen seitdem bis zu sechs Monate auf ihre Karte warten. Der Zugang zu ambulanter Versorgung, den viele neu Ankommende dringend brauchen, wird dadurch stark eingeschränkt. Im Ergebnis müssen häufig die Rettungsstellen der Krankenhäuser in Anspruch genommen werden, die jedoch weder Kapazitäten noch die Möglichkeit für eine ambulante ärztliche Versorgung haben.

Dritter Spielraum: Wohnungen statt Lager

Privates Wohnen muss wieder Vorrang vor Sammelunterkünften haben. Seit 2003 ermöglicht Berlin nach dem AsylbLG die Übernahme der Miete für eine private Wohnung. Trotzdem leben immer mehr Geflüchtete in Sammelunterkünften. „Wir erkennen an, dass in Berlin Wohnungsnot herrscht. Dennoch könnte sehr viel mehr unternommen werden, um Geflüchteten die Anmietung von Wohnungen zu erleichtern – etwa durch gezielte Beratungsangebote, die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen auch für Asylbewerberinnen oder die Unterstützung privater Wohnungsgeberinnen, die ihre Wohnung für Geflüchtete zur Verfügung stellen. Für das Land Berlin sind die Sammelunterkünfte auch wesentlich teurer als privates Wohnen,“ so Sina Stach, Sprecherin des Flüchtlingsrats Berlin.

Für die Abschaffung des AsylbLG und des Arbeitsverbots

Bereits 2012 urteilte das Bundesverfassungsgericht zum AsylbLG: „Die in Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren“. Leider hält der Gesetzgeber dennoch bis heute am diskriminierenden AsylbLG fest.

„Die Würde geflüchteter Menschen ist unantastbar. Deutschland muss das Grundgesetz endlich ernst nehmen und darf beim menschenwürdigen Existenzminimum nicht mehr mit zweierlei Maß messen,“ sagt Georg Classen, Sprecher des Flüchtlingsrats. „Dass es auch anders gehen kann, zeigt der Umgang mit ukrainischen Geflüchteten. Sie erhalten normalerweise sofort Zugang zu regulären Sozialleistungen, zu Arbeit, zu Integrations- und Arbeitsförderung und zu privatem Wohnraum.“

Anlässlich der bundesweiten Aktionstage gegen das AsylbLG vom 20.05.bis 26.05.2023 ermutigen wir Berlins neue Senatorin für Soziales und Antidiskriminierung Cansel Kiziltepe, die dargestellten Spielräume auf Landesebene zu nutzen und sich beim Bund für die Abschaffung des diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetzes und für die - auch im Koalitionsvertrag der „Ampel“ vorgesehene - vollständige Abschaffung des Arbeitsverbots für asylsuchende und geduldete Geflüchtete einzusetzen.

Flüchtlingsrat Berlin, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin

Hinweis zum AsylbLG: Im Mai 1993 hat der Deutsche Bundestag mit der Einführung der Regelung der sicheren Drittstaaten das Asylgrundrecht de facto abgeschafft. Zugleich wurde das AsylbLG verabschiedet, das drastische Kürzungen der Leistungen, das Prinzip der Sachleistungen, die Unterbringung in Sammelunterkünften sowie eine eingeschränkte medizinische Versorgung vorsah. Die Maßnahmen basierten auf dem "Asylkompromiss", der nach den rassistischen Pogromen in Rostock-Lichtenhagen im August 1992 zwischen der CDU-FPD-Regierung und der oppositionellen SPD vereinbart wurde.

Aktion Freiheit statt Angst ist seit Jahren im Flüchtlingsrat Berlin aktiv.

Mehr dazu bei http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/asylblg_abschaffen
und Bundesweiter Appell: 30 Jahre Asylbewerberleistungsgesetz - 200 Organisationen fordern seine Abschaffung
http://www.proasyl.de/asylbewerberleistungsgesetz
und Flüchtlingsrat Berlin und PRO ASYL, November 2022: Verfassungsrechtliche Stellungnahme zum AsylbLG
http://www.proasyl.de/material/stellungnahme-asylblg-2
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