18.11.2022 Deutschland verlässt den Klimakiller-Vertrag ECT
Weg mit ECT und anderen privaten Schiedsgerichten!
... hatten wir vor fast 9 Monaten gefordert. Zumindest für den ECT, den Energiecharta Vertrag scheint sich das zu erfüllen. Ein großer Erfolg: Deutschland steigt aus dem Anti-Klima-Abkommen aus!
Das Umweltinstitut München schreibt dazu: Nach Jahren des Protests und über 15 gescheiterten Modernisierungsversuchen des fossilen Relikts beschloss die Bundesregierung, sich der Austrittswelle anzuschließen und bereits in 14 Tagen den Vertrag zu kündigen. Auch POLEN, SPANIEN, DIE NIEDERLANDE, FRANKREICH, SPANIEN UND SLOWENIEN haben angkündigt den ECT zu verlassen. Jetzt muss auch die EU nachziehen und austreten!
Weshalb ist der ECT klimaschädlich?
Konzerne wie UNIPER, RWE oder VATTENFALL haben den ECT genutzt für milliardenschwere Klagen gegen Länder, die aus fossilen Energien aussteigen oder Umweltauflagen erhöhen wollten. Alleine in Deutschland schützt der Vertrag fossile Investitionen in Höhe von über 54 Milliarden Euro. Damit stellt der Vertrag eine große Gefahr für die Energiewende und unsere Demokratie dar.
Jetzt drohen Zombies
Dazu schreibt das Umweltinstitut: Nach Austritt der Staaten läuft die „Zombie-Klausel“ an, welche sie noch 20 Jahre in Bezug auf bereits getätigte Investitionen an den Vertrag bindet. Doch dagegen können sich die Regierungen wehren. Wie das geht, zeigen wir in unserem AKTUELLEN RECHTSGUTACHTEN auf.* Allen, die uns bei der Finanzierung des Gutachtens mit einer Spende oder als Fördermitglied unterstützt haben, möchten wir dafür noch einmal ganz herzlich danken!
*) Ein aktuelles Beispiel nennt das Umweltinstitut auf seiner Webseite: Es ist die Verurteilung Italiens zu mehr als 250 Millionen Euro Schadenersatz, weil das Land Ölbohrungen in Küstennähe verboten hat. Italien ist bereits 2016 aus dem Vertrag ausgestiegen. Doch gegen diese Zombie-Klausel können sich die Regierungen wehren: Mit einem so genannten Inter-se Abkommen könnten sich die aussteigenden Staaten untereinander zusichern, sich nicht zu verklagen. Damit würde der Spielraum für Klagen erheblich eingeschränkt. ... Sollten Regierungen also verklagt werden, legen wir ihnen nahe, sich mit einer Nichtigkeitsklage vor dem Europäischen Gerichtshof zu wehren. Wie das geht, zeigen wir ihnen mit unserem Gutachten auf.
Es wartet noch Arbeit auf uns
Der ECT ist der bisher meistgenutzte Vertrag für Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS). Schiedsgerichts-Klauseln sind noch in vielen anderen Verträgen verankert. Bekannt wurde deren Existenz bei den Protesten gegen die sogenannten "Frei"Handelsverträgen, wie ACTA, TTIP, CETA, Mercosur, JEP, u.v.a. Es darf keine "private Justiz" oberhalb der staatlichen Gewaltenteilung geben! Diese wurde nach dem Ende der Kolonialstaaterei nur eingeführt, um die Vorherrschaft des Nordens über die Länder des Südens zu zementieren. Auch heute noch dient sie ausschließlich den große Konzernen des Nordens.
Mehr dazu bei http://www.umweltinstitut.org/aktuelle-meldungen/meldungen/2022/klima/grosser-erfolg-fuer-klima-und-demokratie-deutschland-verkuendet-ausstieg-aus-dem-energiecharta-vertrag.html
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