#polizeigewalt

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08.12.2022 Polizisten beim Lügen erwischt

Beamte beschuldigen Beamten

Leider gibt es wieder einen Fall, in dem Polizisten eine Beschuldigung erfanden, um ihre Gewaltanwendung gegen Unbeteiligte zu rechtfertigen. Mit einer Anzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Tätlichkeit und Körperverletzung - bei Verurteilung Gefängnis für 3-5 Jahre - waren Polizeibeamte in Hamburg gegen einen Feuerwehrmann, ebenfalls Beamter, vorgegangen.

Dabei hatten eben diese Polizisten den Beschuldigten und seine Freunde Ende Dezember 2021 im Vorfeld der Corona-Spaziergänge eingekreist und ihnen den Weg versperrt. Im Zuge der verbalen Ansprache soll der Feuerwehrmann einen Faustschlag gegen einen Polizisten ausgeführt haben und wird "zu Boden gebracht". Er trägt eine Reihe von Verletzungen davon.

Am letzten Prozesstag legt der Verteidiger des Feuerwehrmann ein Video vor, welches die Anschuldigungen der Polizei widerlegt. Der Feuerwehrmann wird freigespochen und die taz schreibt abschließend: Die Staatsanwältin kündigte an, nun gegen die beteiligten Polizisten wegen des Verdachts einer uneidlichen Falschaussage vor Gericht und gefährlicher Körperverletzung im Amt zu ermitteln.

Neben der ungrechtfertigten Gewaltanwendung und dem Lügengebäude der üblichen Gegenanzeigen verweist der Fall auch auf eine mögliche Mitverantwortung der Innenbehörde von Hamburg, die die Protest-„Spaziergänge“ gegen die Corona-Schutzmaßnahmen zu anmeldepflichtigen Demonstrationen erklärt hatte. Polizeipräsident Ralf Martin Meyer hatte im Vorfeld erklärt, sich nicht [zum Spazierengehen?] anzumelden, sei eine Straftat. So war der Auftrag der Polizei Menschen dahingehend anzusprechen und Ansammlungen zu zerstreuen. Ob 3-4 Menschen schon eine Ansammlung darstellen?

Mehr dazu bei https://taz.de/Angeblicher-Angriff-auf-Beamte/!5895590/
und die Sammlung der taz zu Polizeigewalt und Rassismus https://taz.de/Schwerpunkt-Polizeigewalt-und-Rassismus/!t5008089//
und alle unsere Artikel zum Thema https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Polizeigewalt&sel=meta

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Tags: #Polizeigewalt #Grundrechte #Menschenrechte #Versammlungsrecht #Diskriminierung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Polizei #Lügen #Polizei #Körperverletzung #Parteilichkeit #Gegenanzeige #Videoüberwachung #Corona

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22.11.2022 Griff mit "unfassbaren Schmerzen" rechtmäßig?

Ist die Androhung von Schmerzen schon Folter?

Ist die Androhung eines "Handbeugehebels" durch einen Polizisten gegenüber einer straßenblockierenden Aktivistin mit dem Zusatz dieser Griff würde bei ihr "unfassbare Schmerzen auslösen" noch rechtmäßig?

Diese Szene ist Bestandteil eines Videos, welches am 09. November in der Danziger Straße in Prenzlauer Berg aufgenommen wurde. Dazu gibt es, wie in der Juristerei üblich mehrere Meinungen.

So erklärte der Verwaltungsrechtler Dr. Patrick Heinemann in einem Gespräch mit LTO, dass die Behörden auch bei der Anwendung von Zwangsmitteln an den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebunden sind.

Die Berliner Polizei stellt dagegen fest, dass in dem Video die Androhung einer möglichen und rechtlich zulässigen Transport- und Kontrolltechnik zu sehen sei und erklärt laut LTO weiter:

"Es findet immer eine Einzelfallbetrachtung statt, bei der die Polizei Berlin grundsätzlich in einer abgestuften Verfahrensweise agiert. Dabei werden die blockierenden Personen zunächst angesprochen und aufgefordert, sich von der Straße bzw. Kreuzung zu entfernen. Anschließend werden Zwangsmaßnahmen angedroht, die nach Prüfung des jeweiligen Einzelfalls angemessen, erforderlich und geeignet sind, um das polizeiliche Ziel, die Beendigung der Verkehrsbehinderung, durchzusetzen."

Bei den jeweiligen Einsatzentscheidungen spiele "auch der Erhalt der Einsatzfähigkeit der vor Ort befindlichen Polizeimitarbeitenden und die Vermeidung von körperlichen Überlastungen mithin körperlichen Verletzungen" eine Rolle.

LTO hat noch zwei weitere Juristen befragt, Prof. Dr. Joachim Wieland, Inhaber des Lehrstuhls u.a. für Öffentliches Recht an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und Prof. Dr. Markus Möstl, Inhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht an der Universität Bayreuth. Beide waren unabhängig voneinander der Meinung, dass sich "die vor der Anwendung unmittelbaren Zwangs notwendige Androhung auf ein verhältnismäßiges, also erforderliches und angemessenes Zwangsmittel beziehen" muss. Die Betroffenen sollten solche Vorfälle sofort vor dem Verwaltungsgericht Berlin klären lassen. Das wäre sogar im Rahmen eines Eilverfahrens möglich.

Ob im jeweiligen Augenblick des Geschehens ein rechtlicher Beistand verfügbar ist, bleibt fraglich ...

Mehr dazu bei https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/debatte-gewalt-polizei-letzte-generation-schmerzgriffe-verhaeltnismaessigkeit/
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gehrke_test@libranet.de

0,717 Sekunden

"Basierend auf Tonaufnahmen des Einsatzes sollen die tödlichen Schüsse laut einem Bericht für den Rechtsausschuss des Landtags 0,717 Sekunden nach „einem wahrnehmbaren Tasergeräusch“ gefallen sein."

#Polizei #Polizeigewalt #Dortmund #Justice4Mouhamed #PoweredByRSS


Nordstadt-Blogger (inoffiziell) - 2022-11-19 20:48:32 GMT

Mehrstündiger Protest: Demo zog friedlich durch große Teile der Innenstadt – „Justice4Mouhamed“ setzt ein Zeichen gegen Polizeigewalt und fordert Aufklärung

seebrueckeffm@venera.social

https://twitter.com/solimouhamed/status/1590393348459675648

#justice4mouhamed #Mord #Polizeigewalt

gehrke_test@libranet.de

#Polizeigewalt #Polizei #Gewalt


bureauxx - 2022-10-14 20:01:24 GMT

RT @cLyppersen@twitter.com

polizei dein freund und helfer @AndyGrote@twitter.com gern retweet 🫶

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#Polizeigewalt #Polizei

seebrueckeffm@venera.social

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#Polizeigewalt #Rassismus

mikhailmuzakmen@pod.geraspora.de

#politik #gesellschaft #ableismus #polizeigewalt #mord #berlin

»Beim Umgang mit psychisch Kranken beweist die Polizei seit Jahren ihre Inkompetenz«

Tod nach Polizeieinsatz

Berlin: 64jähriger erliegt schweren Verletzungen. Kritik an inkompetenten Einsatzkräften (Von Jan Greve)

Schon wieder ist ein Mensch in Folge eines Polizeieinsatzes gestorben. Kupa Ilunga Medard Mutombo erlag am Donnerstag in einem Berliner Krankenhaus seinen schweren Verletzungen, wie die Opferberatungsstelle »Reach Out« noch am Abend mitteilte. Gegenüber dpa bestätigte eine Polizeisprecherin am Freitag morgen den Tod des 64jährigen.

Zum Polizeieinsatz war es bereits am 14. September gekommen. An dem Tag sollte Kupa Ilunga Medard Mutombo von einem Wohnheim für psychisch Kranke im Bezirk Spandau in ein Krankenhaus verlegt werden. Laut der Beratungsstelle, die sich auf Informationen des Bruders des Opfers beruft, geriet Kupa Ilunga Medard Mutombo in dem Moment in Panik, als er die für die Überführung gerufenen Polizisten in Uniform sah. Als er die Tür seines Zimmers schließen wollte, wendeten die Beamten »massive, brutale Gewalt gegen ihn an, warfen ihn auf den Boden, fixierten ihn«, wie es in einer Erklärung von »Reach Out« heißt. Ein Polizist habe auf dem Nacken des 64jährigen gekniet. Mindestens 13 weitere seien dann hinzugekommen. Einer der Beamten habe laut Zeugenaussage erklärt, dass Kupa Ilunga Medard Mutombo nicht mehr atmen würde. Obwohl ein Arzt bereits vor Ort war, habe die Wiederbelebung 20 Minuten gedauert. Aufgrund lebensbedrohlicher Verletzungen sei der Mann in ein Krankenhaus gebracht und dort später ins Koma versetzt worden. Mehr als drei Wochen nach dem Übergriff starb er.

Am Freitag zeigte sich Biplab Basu von »Reach Out« im Gespräch mit jW fassungslos. »Beim Umgang mit psychisch Kranken beweist die Polizei seit Jahren ihre Inkompetenz«, kritisierte er. Dennoch halte man an der Praxis fest, Beamte ohne Schulung, dafür in Uniform in solchen Situationen einzusetzen. Komme es dann zu Polizeigewalt mit teils tödlichem Ausgang, werde danach stets das Bild eines verwahrlosten, aggressiven Angreifers gezeichnet, so Basu. Nach allen bisherigen Informationen, die der Beratungsstelle vorliegen, sei dies die Unwahrheit.

Die Berliner Polizei veröffentlichte am Freitag mittag eine Meldung mit dem Titel »Nach Einsatz zur Vollstreckung eines Beschlusses – Mann im Krankenhaus verstorben«. Bei der Behörde sei ein »Todesermittlungsverfahren« eingeleitet worden, zudem werde die zuständige Staatsanwaltschaft die Ursache des Todes klären. Weitere Auskünfte könnten »derzeit nicht erteilt werden«. Acht Tage nach dem Übergriff, am 22. September, hatte es eine erste Polizeimeldung zum Fall gegeben. Überschrift: »Bei Vollstreckung eines Beschlusses kollabiert.« Einsatzkräfte seien im Heim gewesen, um den richterlich erlassenen Beschluss (die Verlegung in ein Krankenhaus) zu vollstrecken. Der 64jährige habe sich trotz »Bitten« der Polizeikräfte, mitzukommen, »mit Tritten, Schlägen und Bissversuchen« gewehrt. Nachdem ihm Handfesseln angelegt worden seien, habe man den Mann nach draußen geführt. Weiter heißt es: »Hier leistete er weiter massiv Widerstand, in dessen Folge er (…) kollabierte.«

Gegenüber jW kritisierte Basu von »Reach Out« die Darstellung der Polizei. Wie so häufig werde versucht, das eigene Handeln zu vertuschen. Zuletzt hätten sich die Fälle von Polizeigewalt gehäuft, bei denen Menschen schwer verletzt oder gar getötet wurden. Für Aufsehen hatte unter anderem der Fall des 16jährigen Mouhamed Lamine Dramé gesorgt, der vor zwei Monaten in Dortmund von der Polizei mit vier Schüssen getötet wurde.