#opendata

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Köln: Blitzer-Panne – Stadt stellt versehentlich tausende Raser bloß

Eine Stadtsprecherin bestätigte der Zeitung, dass es sich dabei um geblitzte Autofahrer aus dem Mai 2020 handelt. Die Kennzeichen der Raser waren demnach von Juni 2022 an bis zu einer Konfrontation der Stadt durch die "KStA"-Autorin zu Beginn der Woche in einem Open-Data-Portal der Stadt auffindbar. Inklusive des Tempos, mit dem die Autofahrer geblitzt worden waren.

#openData Vorreiter!

https://www.t-online.de/region/koeln/id_100257576/koeln-blitzer-panne-stadt-stellt-versehentlich-tausende-raser-bloss.html

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#offredemploi #scop #libre #opendata

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14.12.2022 Datenbankherstellerrecht?

Das Sahnehäubchen auf dem Urheberrecht

Manchen NutzerInnen von Google Maps haben es schon erlebt, dass sie nach der Veröffentlichung einer Google Maps Karte mit Hinweisen auf z.B. ihrer nächsten öffentliche Party im Internet eine Abmahnung erhielten, weil sie die Lizenzbedingungen damit "überdehnt" haben. Doch darum geht es hier heute nicht. Das bayerische Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) klagt gegen Michael Kreil, weil dieser, wie netzpolitik.org berichtet, am vergangenen Freitag zusammen mit Anja Krüger eine Recherche in der taz veröffentlichte, die das „komplexe Geflecht aus Vorschriften, Gesetzen und Verordnungen“ beschreibt, das einer schnellen Energiewende entgegenstehe. Dazu nutzte er "einen angeblich urheberrechtlich geschützten Datensatz" dieser Verwaltung.

Wir können uns ja vorstellen, dass ein Buch oder eine Landkarte urheberrechtlich geschützt ist, aber dass an dem Inhalt einer Datenbank, die die Gegebenheiten (Häuser, Straßen, Wald) in Bayern beschreibt, ein Urheberrecht besteht, und dann noch ein sogenanntes Datenbankherstellerrecht, das einen Schutz von Daten über den regulären urheberrechtlichen Schutz hinaus festlegt, erschließt sich uns nicht.

Um von solchen Stolpersteinen künftig befreit zu sein, klagt nun Kreil gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gegen Bayern. Sie sehen in diesen immer wieder initiierten Klagen eine Einschränkung der Pressefreiheit. Erst im letzten Frühjahr war Bayern gegen Open Data AktivistInnen juristisch vorgegangen, die die Geodaten von 20 Millionen Haushalten veröffentlich hatten. Das Argument damals war ebenfalls das Datenbankherstellerrecht, denn die bereits öffentlichen Adressen waren durch Daten der privaten Post Direkt GmbH um die Postleitzahl ergänzt worden. Dadurch sei ein "urheberrechtlicher Anspruch" entstanden.

Wem gehören Fakten?

Außerhalb der EU gibt es kein Datenbankherstellerrecht. Reine Fakteninformationen können nicht urheberrechtlich geschützt werden, wo ist also das schützenswerte Gut? Netzpolitik.org stellt darüber hinaus fest, dass andere Bundesländer – darunter Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen – ähnliche Daten schon seit Längerem im Internet zur freien Nutzung anbieten. Der EuGH versucht auch bereits den Umfang des "Datenbankherstellerrecht" einzugrenzen, deutsche Gerichte haben da noch einen langen Weg vor sich.

Vielleicht bringt das nun gestartete Verfahren in Bayern Open Data einen Schritt voran - schließlich hatte sich Deutschland erst kürzlich verpflichtet die Open Data Richtlinie der EU umzusetzen. Der poltische Skandal ist neben der Einschränkung der Presse- und Informationsfreiheit hinaus jedoch, dass Bayern durch sein Vorgehen die Energiewende behindert.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/zensurheberrecht-wie-bayern-gegen-open-data-und-energiewende-vorgeht/

Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3rm
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Tags: #Datenbankherstellerrecht #Urheberrecht #Bayern #Geodaten #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Energiewende #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #OpenData #Windräder #Abstand #Umwelt #Klima #GFF #Klage #EU #EuGH #Datenbanken #Fakten

wazoox@diasp.eu

John McElhone on Twitter: "The photo of the U.S. Air Force's new stealth aircraft is on the left, taken at night, with stars in the background. We can use them to find the exact location of the jet (thread)" / Twitter

#opendata

https://twitter.com/johnmcelhone8/status/1600683623250030593

aktionfsa@diasp.eu

04.10.2022 Rechtsanspruch auf Open Data umsetzen

Private Daten schützen - öffentliche Daten nützen

Dieses Motto verfolgen und verteidigen wir seit langer Zeit. Während der erste Teil, der Datenschutz zumindest allen bekannt ist, tappen viele beim zweiten Teil noch im Dunklen. Gemeint ist damit, dass die Menschen ein Recht darauf haben müssen, dass sie das Handeln der öffentlichen Verwaltung mitverfolgen können sollen.

Informationsfreiheit und Transparenz

Über den Einblick in Dokumente hinaus, sollten alle Menschen auch die Möglichkeit haben, das Handeln der Verantwortlichen zu verstehen und nachzuvollziehen. Davon sind wir noch weit entfernt, denn bei den Informationsfreiheitsgsetzen geht es zur Zeit noch meist darum, welches Dokument darf die Öffentlichkeit sehen und die Behörden verstecken sich oft hinter dem Argument "was kostet dieser Aufwand".

Stefan Kaufmann verlangt auf netzpolitik.org noch weit mehr: Damit die Verwaltungsdaten fließen können, müssen sie einklagbar sein.
Er vergleicht die öffentlichen Daten mit der Wasserversorgung. Auch diese wurde in den 90-iger Jahren privatisiert und inzwischen haben sich die Bürger an vielen Orten diese Daseinsvorsorge wieder in kommunale Verantwortung zurückgeholt.

Öffentliches Geld - öffentliches Gut!

Genauso sollte es mit den öffentlichen Daten sein und dazu gehören auch die technischen Möglichkeiten, die gebraucht werden, um darauf zuzugreifen. Alle (Software-) Projekte, die mit öffentlichen Mitteln gefördert und entstanden sind, sollen auch kostenlos von der Öffentlichkeit genutzt werden können. Diese Forderung geht über die Nutzung von Open Source - also freier Software - hinaus. Auch Investitionen, die die öffentliche Hand bei privaten Betrieben tätigt, müssen für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Sind Investitionen aus den Händen dieser Betriebe mit eingeflossen, so kann über die "kostenlose Nutzung" gestritten werden. Aber diese Vereinbarungen sind vor der Investition gerichtsfest zu machen und nachher auch gegenüber dem Betrieb durchzusetzen.

Erste Schritte

Sind die letzten Forderungen auch Zukunftsmusik - fast am Ende des Kapitalismus - so sind die ersten Schritte dringend notwendig. Verwaltungsinformationen müssen als Open Data automatisch bereitgestellt werden. Streitereien über CSV- oder PDF-Formate bei der Herausgabe von öffentlichen Dokumenten dürfen überhaupt nicht erst entstehen. In der EU gilt der Open Document Standard als Grundvoraussetzung und jeder Behörde, die mit Microsoft Office Formaten oder irgendwelchen SAP Datenbankinhalten daherkommt, müssen diese um die Ohren gehauen werden.

Stefan Kaufmann begründet das auch im eigenen Interesse der Verwaltung: Denn offene Daten sind nicht nur die Grundlage für datengestützte Projekte in der Zivilgesellschaft und Wirtschaft. Auch für die Verwaltung selbst bergen sie ein gewaltiges Nutzungspotenzial. Viel zu oft wurden offene Daten jedoch als aufwändige und bisweilen lästige Zusatzaufgabe neben der „eigentlichen“ Verwaltungsarbeit gesehen.

Er beklagt, dass der Verwaltung oft das Verständnis für die Nutzungsmöglichkeiten offener Daten fehlt und das Verstecken dieser noch ihr tägliches Tun ist. Deshalb sollten sie sich Tim Berners-Lees Idee eines dezentralen Webs der Daten als gemeinsame Zielvision zu Gemüte ziehen. Alle sollten von allen lernen können und nicht Jede/r seinen eigenen Datenberg anhäufen.

Deshalb sollte die Politik entsprechend ihres Anspruchs im Koalitionspapier und auch darüber hinausgehend einen Rechtsanspruch auf Open Data umfassend und ohne Bereichsausnahmen schnell umsetzen.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/oeffentliches-geld-oeffentliches-gut-es-fehlt-ein-rechtsanspruch-auf-offene-daten/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3q4
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Tags: #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #OpenData #OpenSource #kostenlos #freieSoftware #Netzneutralität #Verhaltensänderung #Formate #OpenDocument #Microsoft #SAP

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Digitalisierungsvorhaben eingeschlafen

Nur warme Luft im Koalitionsvertrag?

Insbesondere die FDP hatte sich im Koalitionsvertrag für "die Digitalisierung" stark gemacht und es standen sogar einige sinnvolle Projekte im Koalitionsvertrag. Passiert ist in den ersten 100 Tagen der Ampel wenig bis nichts.

Netzpolitik.org hat aufgelistet, was alles nicht passiert ist:

  • Für Wikimedia Deutschland ist das wichtigste Projekt der versprochene Rechtsanspruch auf Open Data: offene Daten müssen zur Not auch einklagbar werden.
  • Dazu gehört, dass alle Inhalte, die mit öffentlichem Geld finanziert werden auch frei nutzbar sein sollten.
  • Das muss insbesondere auch für Publikationen der Verwaltung gelten. "Amtliche Werke" dürfen keinen Copyright-Schutz beanspruchen.
  • Für die Digitale Gesellschaft e.V. steht die angekündigte Kehrtwende hin zu einer grundrechtsorientierten Sicherheitspolitik ganz vorn.
  • Es muss endlich eine der vom BVerfG definierte "Überwachungsgesamtrechung" angemessene Gesamtbetrachtung und -überarbeitung der "Sicherheitsarchitektur" geben.
  • Die Digitalen Gesellschaft kritisiert, dass weder bei der Revision der Polizeidatenbanken, noch beim IT-Schwachstellenmanagement, beim Hackerparagraphen oder dem Einsatz von Staatstrojanern bisher etwas passiert ist.
  • Digitalcourage erinnert daran, dass die Bundesregierung ein Recht auf Verschlüsselung angekündigt und versprochen hatte und eine anonyme Online-Nutzung bewahren wollte. Statt dessen wird mit dem NetzDG die Zensur verstärkt und auch noch in die privaten Hände der Anbieter gelegt.
  • Für die Free Software Foundation Europe (FSFE) ist Freie Software das wichtigste Projekt. Hier ist trotz großer Versprechen vor der Wahl überhaupt nichts passiert. Statt dessen wird weiter in großem Stil proprietäre Software meist von Microsoft eingekauft.

War es das oder kommt da noch was ?

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/100-tage-neue-bundesregierung-zivilgesellschaft-beklagt-untaetigkeit-bei-digitalisierung/

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Tags: #Koalitionsvertrag #Ampel #Digitalisierungsvorhaben #OpenData #OpenSource #Überwachungsgesamtrechung #Sicherheitsarchitektur #Polizeidatenbanken #NetzDG #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Verhaltensänderung #Smartphone

andre_henze@pod.geraspora.de

#Berlin #OpenData #Umfrage

Aufruf zur Beteiligung: Open-Data-Strategie für Berlin mit starker Zivilgesellschaft

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Das Land Berlin will eine neue Open-Data-Strategie entwickeln, welche die zukünftigen Maßnahmen und Ziele unter Partizipation der Stakeholder:innen des Open-Data-Ökosystems berücksichtigen soll. Die OKF unterstützt diesen Prozess möchte dazu beitragen, möglichst ambitionierte Ziele zu formulieren und viel Input aus der Zivilgesellschaft einzusammeln. Macht also alle mit!
via Open Knowledge Foundation