#schengen

aktionfsa@diasp.eu

05.12.2022 Wer kann ins Schengen Informationssystem schauen?
Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdienst ist dahin

Auf jeden Fall viele mehr als bisher, denn mit SIS-3, der 3. Ausbaustufe des europaweiten Schengen Informationssystems, erhalten 2000(!) weitere Behörden Zugriff auf seine Datenbanken.

Heise.de nennt u.a.

  • Ausländerbehörden,
  • das Auswärtige Amt,
  • das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten,
  • die Auslandsvertretungen,
  • das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF),
  • die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter,
  • das Luftfahrt-Bundesamt,
  • alle für die Kfz-Zulassung zuständigen Ämter,
  • die Waffenbehörden,
  • die Staatsanwaltschaften
  • ...

Mit erweiterten Befugnissen können auch die Geheimdienste über das Bundeskriminalamt (BKA) "Ausschreibungen" zur verdeckten Fahndung im SIS in Auftrag geben. So erfährt der auftraggebende Geheimdienst, wenn jemand in eine polizeiliche Verkehrskontrolle gerät oder einen Grenzübertritt getätigt hat.
In Deutschland eigentlich verboten

Nach den Erfahrungen im 3. Reichs und dem Polizeibrief der Alliierten von 1948 gilt in Deutschland "eigentlich" ein verfassungsrechtliches Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten. Clara Bünger, Sprecherin für Flucht- und Rechtspolitik der Linksfraktion im Bundestag, deshalb zu Heise.de: Dadurch erhielten die Agenten nämlich "unmittelbar Zugriff auf die Befugnis der Polizei zur Personenkontrolle", was einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstelle. Die Linksfraktion stimmte auch deshalb gegen den Entwurf.

Eine viel generellere Kritik an dem beschlossenen Gesetz hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber. Heise.de zitiert seinen Sprecher mit den Worten: "Die Erweiterung einer Datenbank, sei es durch den Anschluss neuer Stellen, die Verarbeitung weiterer Datenkategorien oder die Verknüpfung mit anderen Systemen, birgt grundsätzlich ein erhöhtes Risiko für Fehler bei der Datenverarbeitung." Weitere Unschuldige werden als "False Positives" demnächst die Opfer sein.

Fazit: Wir haben es in Deutschland nun mit Geheimdiensten zu tun, die den Polizeibehörden nach Gutdünken "Aufträge" geben dürfen ...

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/2000-weitere-Behoerden-erhalten-Zugriff-aufs-Schengen-Informationssystem-7365362.html
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Tags: #SIS #EuroDAC #Europol #Schengen #VisaWaiver #Verfolgung #Polizei #Geheimdienste #Trennungsgebot #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Bankdaten #Biometrie #Bestandsdaten #Entry-ExitSystem #eBorder #Freizügigkeit #Hacking #ePerso #Pass

bliter@diaspora-fr.org

#Immigration, le dessous des cartes - #UnionPopulaireRépublicaine

Dans cette #vidéo, #FrançoisAsselineau démonte tous les #narratifs sur l’immigration imposés par les #gouvernements, les #ONG et les #médias de l' #oligarchie.
Ceux qui nous présentent l’ #ImmigrationClandestine comme un #drame inéluctable et subi mentent car ils savent qu'elle est #organisée et même #financée par des #structures qui ont pignon sur rue en #France.

#SOS #Méditerranée à l' #origine de l' #opération #OceanViking, qui reçoit des #financements des #pouvoirs #publics #français - mais pas que -, en est un exemple flagrant.
L’immigration #clandestine est certes lourde de #drames #humains car elle cause de nombreuses #victimes, prive les #pays du #Sud d’une partie de leur #jeunesse et attise un #ressentiment #anti-immigrés dans les pays du #Nord.

Mais à qui la faute ?

La faute en revient d'abord à ceux qui se sont fait une #spécialité de ce #nouveau #trafic d' #êtres #humains entre l' #Afrique et l' #Europe.

Elle en revient aussi aux #contraintes #bruxelloises qui imposent à la France de #payer des #sommes #exorbitantes à #Bruxelles et aux pays de l' #Est, sans bénéfice pour nous et dont une petite partie seulement suffirait à développer une nouvelle #relation avec les pays #africains, permettant de #stabiliser leur #population chez eux.

Entre la " #Construction #européenne" et une nouvelle relation avec les pays africains, #équilibrée et fondée sur la #coopération, la France doit choisir.

Les différents chapitres de cette vidéo sont :
0:00 - Introduction
01:34 - Les #mensonges sur les flux non maîtrisés de #migrants #clandestins
06:00 - Les #transports de migrants vers l’ #Europe s’opposent aux #Droits de l’ #Homme
08:16 - #SOS #Méditerranée, financée par des #fonds #publics, bafoue la #loi.
13:00 - La France se retrouve sans #défense face à l’immigration clandestine
13:55 - L’ #hypocrisie de l’ #OQTF
17:17 - #Espace #Schengen : un État sans #frontières peut-il contrôler ses flux #migratoires ?
19:28 - L’impéritie des #gouvernements français successifs et de leurs oppositions face à l’ #avenir du #monde
22:46 - La #situation #explosive à #Mayotte
24:15 - Il faut aider les pays d’Afrique pour #endiguer les vagues d’immigration #malheureuse
28:06 - Il faut rétablir des relations d’État à État avec les pays d'Afrique, mutuellement respectueuses et équilibrées
29:12 - Il faut réorienter vers l’Afrique des milliards d’ #euros que la France verse à l’ #UE et à l’ #Ukraine en pure perte
33:46 - L’ #Émir du #Qatar financerait l’immigration clandestine à Mayotte
35:54 - Qui sont ceux qui déstabilisent les pays #occidentaux en finançant l’immigration clandestine ?
36:25 - Conclusion, ce qu’il faut faire avant qu’il ne soit trop tard

https://www.youtube.com/watch?v=pMqDSXlToXI
#politique #économie

aktionfsa@diasp.eu

Einbeziehung Geflüchteter ins Bürgergeld gefordert

BVerfG stellt fest: Geflüchtete sind keine Menschen 2. Klasse

In einer gemeinsamen Presseerklärung stellen PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Berlin fest:

Das Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft werden -
Einbeziehung Geflüchteter ins Bürgergeld gefordert

Das Bundesverfassungsgericht verurteilt die Leistungskürzungen für Geflüchtete

Dass die Leistungen für alleinstehende und alleinerziehende Asylsuchende und Geduldete in Sammelunterkünften seit 2019 um zehn Prozent gekürzt werden, ist verfassungswidrig. Im Urteil heißt es: „Weder im Gesetzgebungsverfahren noch im verfassungsrechtlichen Verfahren wurde hinreichend tragfähig begründet, dass tatsächlich die Möglichkeit besteht, diese Einsparungen durch gemeinsames Wirtschaften in Sammelunterkünften zu erzielen.“ (Rn 90) Dieses Urteil zum Asylbewerberleistungsgesetz fällte heute das Bundesverfassungsgericht in einem von PRO ASYL unterstützen Verfahren.

Wiebke Judith, rechtpolitische Sprecherin von PRO ASYL, kommentiert das Urteil: "Mit seinem heutigen Urteil stärken die Verfassungsrichter und -richterinnen ihre bisherige Rechtsprechung und stellen fest: Die Menschenwürde gilt für alle Menschen gleich in Deutschland. Migrationspolitisch motivierten Kürzungen im Asylbewerberleistungsgesetz und Kürzungen ohne Faktenbasis wird eine klare Absage erteilt. Das Bundesverfassungsgericht ist somit erneut ein wichtiges Korrektiv, um ein menschenwürdiges Leben für schutzsuchende Menschen in Deutschland zu garantieren."

Das Bundesverfassungsgericht hält für aktuelle Debatten höchst relevant fest: "Migrationspolitische Erwägungen, Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen Vergleich eventuell hohes Leistungsniveau zu vermeiden, können von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen. Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren." (Rn. 56)

Bürgergeld muss auch für Geflüchtete gelten

Das Urteil stärkt zudem die Kritikerinnen des Asylbewerberleistungsgesetzes, die seit Jahren die Abschaffung dieses diskriminierenden Gesetzes fordern. "Das Urteil aus Karlsruhe ist auch ein Arbeitsauftrag für die Ampel-Regierung, endlich den Missständen bei der Versorgung von Asylsuchenden ein Ende zu setzen. Konsequent ist einzig und allein die Abschaffung des diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetzes und die Einbeziehung aller Geflüchteten ins Bürgergeld", sagt Wiebke Judith. Schließlich hatte die Ampel in ihrem Koalitionsvertrag eine Überarbeitung des Asylbewerberleistungsgesetzes "im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" versprochen. Geändert wurde bislang jedoch nichts.

"Das Asylbewerberleistungsgesetz verstößt gegen die Verfassungsgrundsätze der Menschenwürde, des Sozialstaatsprinzips und des Gleichheitsgebots, gegen die UN-Kinderrechtskonvention und das Menschenrecht auf Gesundheit. Die diskriminierenden Sachleistungen und die Minimalmedizin sind dabei auch noch nachweislich teurer als reguläre Sozialleistungen", sagt Georg Classen, vom Flüchtlingsrat Berlin, der erst vor wenigen Tagen im November 2022 gemeinsam mit PRO ASYL eine umfassende Analyse des Asylbewerberleistungsgesetzes veröffentlicht hat. https://www.proasyl.de/material/stellungnahme-asylblg-2/

Das Bundesverfassungsgericht stellt weiter fest:
"Auch ein politisch ausgehandelter Kompromiss darf nicht zu sachlich nicht begründbaren Ergebnissen führen. Schlicht gegriffene Zahlen genügen ebenso wenig wie Schätzungen ins Blaue hinein den verfassungsrechtlichen Anforderungen, wenn sie nicht wenigstens im Ergebnis nachvollzogen werden können." (Rn. 59)

Dass die zehnprozentige Leistungskürzung nun vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde, überrascht nicht. Zahlreiche Fachorganisationen hatten in dem Verfahren beim Bundesverfassungsgericht kritische Stellungnahmen abgegeben. Für PRO ASYL hat Rechtsanwalt und Sozialrechtsexperte Volker Gerloff in seiner Stellungnahme erläutert, dass die fiktive "Zwangsverpartnerung" durch den Gesetzgeber jeder sachlichen und empirischen Grundlage entbehrt.

Schon 2012 hatte das höchste deutsche Gericht jahrelangen Leistungskürzungen durch das Asylbewerberleistungsgesetz in einem wegweisenden Urteil ein vorläufiges Ende gesetzt.

Hinweis für die Praxis

Das Gericht verfügte mit seinem heutigen Urteil die Gewährung ungekürzter Leistungen nach Regelbedarfsstufe 1 ab sofort. Dies gilt auch rückwirkend, soweit gegen entsprechende Kürzungen noch fristgemäß Widerspruch oder Klage eingelegt wird oder wurde. Das Urteil bezieht sich formal nur auf Analogleistungen nach § 2 AsylbLG, ist aber nach rechtlicher Einschätzung von PRO ASYL und dem Berliner Flüchtlingsrat auf die noch geringeren, ebenfalls um zehn Prozent gekürzten Leistungen nach §§ 3/3a AsylbLG für Alleinstehende in Sammelunterkünften übertragbar, gegen die daher jetzt ebenfalls Widerspruch und Klage eingelegt werden sollte.

Flüchtlingsrat Berlin, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin

Mehr dazu bei https://www.fluechtlingsrat-berlin.de
und die Pressemitteilung von Pro Asyl und dem Flüchtlingsrat als PDF https://www.aktion-freiheitstattangst.org/images/docs/20221124PM-AsylbLG-final.pdf
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aktionfsa@diasp.eu

### 16.11.2022 Petition: Kein Abschiebeknast am BER

Nicht hunderte Millionen Euro für den Ausbau von Abschiebungen

Seit 10 Jahren begleitet uns das Thema eines "Abschiebezentrums", zuerst 2012 am alten Flughafen Schönefeld, nun eine Erweiterung am neuen BER. Dazwischen mussten wir immer wieder von unrechtmäßigen "Black Box"-Abschiebungen berichten, die von dort durchgeführt wurden.

Der Flüchtlingsrat hat nun eine Petition gegen die gepante Erweiterung am BER gestartet und informiert:.

Am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) in Schönefeld planen die Landesregierung Brandenburg und die Bundesregierung ein sogenanntes „Ein- und Ausreisezentrum“. In diesem Zentrum sollen geflüchtete Menschen zum Zweck der Abschiebung oder während Asylschnellverfahren inhaftiert werden. Wir sagen: Hierbei handelt es sich um ein Abschiebezentrum!

Dort sind geplant

  • Ausreisegewahrsam = Abschiebehaft zum Vollzug der Abschiebung
  • Zurückweisungsfälle = Menschen, denen die Einreise gar nicht erst erlaubt wird
  • Flughafenasylverfahren = Schnellverfahren (extrem kurze Fristen und eingeschränkter Rechtsschutz)
  • Am BER ist auch eine massive Steigerung der Flughafenasylverfahren geplant, und zwar eine Verzehnfachung auf 300-400 Schnellverfahren pro Jahr.

Dieses Abschiebezentrum repräsentiert eine Politik der zunehmenden Kriminalisierung von Flucht und Migration und der Investitionen in Abschottung und Ausgrenzung.

Es bleibt nur noch ein kleines Zeitfenster, um das Abschiebezentrum BER zu verhindern. Denn die Pläne werden voraussichtlich im November/Dezember 2022 im Rahmen der Haushaltsverhandlungen in Brandenburg beschlossen werden. Hunderte Millionen Euro sollen an einen wegen Korruption vorbestraften Investor fließen.

Daher fordern wir: Stoppen Sie jetzt den Bau eines Abschiebezentrums am Flughafen BER!

Mehr dazu und Petition unterschreiben bei https://weact.campact.de/petitions/kein-abschiebezentrum-am-flughafen-ber-in-schonefeld
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17.10.2022 OLAF-Bericht über Frontex

Frontex – ein System der Straflosigkeit

Wie wichtig Informationsfreiheit und Transparenz sind, zeigt aktuell wieder der Bericht von OLAF, dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung über die Grenzschutzagentur FRONTEX. Acht Monate lang wurde das Dokument geheim gehalten und wahrscheinlich auch noch länger, wenn FragdenStaat.de es nicht veröffentlicht hätte.

Über den Bericht wurde im letzten Jahr viel geschrieben, so z.B. über den Rücktritt des ehemaligen Frontex-Direktors Fabrice Leggeri auf Grund der Aussagen aus dem Olaf-Bericht. Was aber auf den 120 Seiten wirklich steht, wurde geheim gehalten. Nach dem FragdenStaat.de die Veröffentlichung erzwungen hat, berichten u.a. die Washington Post, der Guardian und El País.
Grausame Menschenrechtsverletzungen

FragdenStaat veröffentlicht die schlimmsten Verbrechen in ihrer Zusammenfasung und schreibt abschließend dazu:

In unserer aktuellen Recherche zeigen wir die besonders erschütternden Ergebnisse des OLAF-Berichts: Menschenrechtsverletzungen wurden von der EU-Grenzagentur billigend in Kauf genommen; die Frontex-Führung schüchterte Mitarbeitende ein, die auf Missstände aufmerksam machen wollten, und führte das EU-Parlament in die Irre.

Konsequenzen bleiben bisher jedoch größtenteils aus. Zwar trat der Frontex-Direktor Fabrice Leggeri zurück. An den Strukturen hat sich aber nichts geändert.

Zuletzt wiesen wieder zivilgesellschaftliche Organisationen darauf hin, dass seit mehr als 1.000 Tagen keine Berichte über schwerwiegende Vorfälle auf der griechischen Insel Samos mehr gemeldet wurden. Wie im OLAF-Bericht dokumentiert, war es gerade Samos, wo die Einschüchterungstaktik der griechischen Behörden „Früchte trägt“.

Das zeigt, dass mit der Veröffentlichung eines Berichts die Arbeit noch nicht getan ist. Es gab keine Veränderung in den Strukturen von FRONTEX. Noch nicht einmal die automatische regelmäßige Veröffentlichung der nächsten Berichte von OLAF ist gesichert. Auch für die Sicherstellung des aktuellen Berichts musste FragdenStaat zusätzlich Arbeitskraft investieren:

Es ist an der Zeit, dass die Intransparenz ein Ende hat und deutliche Konsequenzen aus den entsetzlichen Befunden gezogen werden. Unser Recherche-Team hat über Wochen mit diesem Leak gearbeitet, ihn ausgewertet und die brisantesten Aspekte für Euch aufbereitet.

Außerdem haben wir den Bericht vollständig abgetippt, um so die Quelle zu schützen. Der Inhalt entspricht immer noch dem Original – nur die Größe der Schwärzungen unterscheidet sich. Durch die Veröffentlichung können wir nun das System der Straflosigkeit von Frontex aufzeigen.

Wir danken FragdenStaat für ihre Arbeit, die ebenso wie die Dokumentation des staatlichen und gesellschaftlichen Rassismus der Dokumentationsstelle der Antirassistischen Initiative (ARI) tödliche Menschenrechtsverletzungen in der EU und an ihren Außengrenzen dokumentiert.

Mehr dazu bei https://fragdenstaat.de/blog/2022/10/13/frontex-leak-olaf-bericht/
und die Abschrift des Berichts https://fragdenstaat.de/dokumente/233972-ftx-doc/
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Tags: #OLAF #Bericht #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #FragdenStaat #Asyl #Flucht #Folter #Abschiebung #Migration #Frontex #Fluggastdatenbank #EuroDAC #Europol #Schengen #VisaWaiver #Verfolgung #Whistleblowing
Erstellt: 2022-10-17 07:53:24

aktionfsa@diasp.eu

08.10.2022 Passauer Ausländeramt lockt Christen in die Falle

Falsches Verspechen erweist sich als Lüge

Von einem bayerischen Amt sollte man die Verfolgung eines Christen am wenigsten vermuten. Doch genau das ist geschehen. Mit den Worten "Ihr Reisepass ist nun von der Überprüfung zurück. Die Beschäftigung kann nun in Ihre Duldung eingetragen werden" lockte das Passauer Ausländeramt Reza R. am 26.9. in einem Brief ins Amt, wo ihn bereits 2 Polizisten in Empfang nahmen, um ihn am folgenden Mittwoch trotz der dortigen Unruhen in den Iran abzuschieben.

Sein Asylantrag wegen seiner Verfolgung als Christ im Iran war abgelehnt worden und sein Status damit auf "geduldet" zurückgestuft. Im September hätte er nach seinem unbezahlten Praktikum eine Ausbildung als Pflegekraft beginnen und langfristig in Deutschland arbeiten können. Dazu fehlte nur die im Brief angekündigte Arbeitserlaubnis.

Stephan Dünnwald, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats, wird in der SZ mit den Worten zitiert:

"Einen Geflüchteten mit einem falschen Versprechen in die Ausländerbehörde zu locken, um ihn dort festnehmen zu lassen, ist betrügerisch. ... Das ist ein Verhalten, das eines Rechtsstaats unwürdig ist."

Von Amts wegen oder vom Innenministerium gibt es zu dem Vorfall keine Stellungnahme, weder zur "Christenverfolgung in Bayern" noch zum allgemein bekannten Mangel an Pflegekräften in Deutschland.
Update: Der Abschiebeflug fand ohne Reza R. statt. Der "fragwürdige Vorgang" wird nun geprüft.

Mehr dazu bei https://www.sueddeutsche.de/bayern/passau-abschiebung-iran-protest-herrmann-1.5668517
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Tags: #Betrug #Iran #Arbeitserlaubnis #Lockmittel #Bayern #Christen #Asyl #Flucht #Folter #Abschiebung #Migration #Frontex #Fluggastdatenbank #EuroDAC #Europol #Schengen #VisaWaiver #Verfolgung

aktionfsa@diasp.eu

25.09.2022 PNR: Auch nach EuGH Urteil mehr Überwachung geplant

EU Staaten versuchen EuGH Urteil zu umgehen

Im Juni hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgelegt, dass die Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten durch die EU Staaten einzuschränken sei. Doch statt diesem Urteil zu folgen, arbeitet die derzeitige tschechische Ratspräsidentschaft an einem Papier mit dem Titel „Bessere Umsetzung des Urteils in der Rechtssache C-817/19 – Ideen für Diskussion“, dass eher eine Ausdehnung der Überwachung als die vom Gericht geforderte Einschränkung vorsieht.

Damit können wir uns leicht vorstellen, was jetzt nach der Unzulässigkeitserklärung durch den EuGH zur deutschen Vorratsdatenspeicherung unserer Telefon- und Internetverbindungsdaten geschehen wird.

Wehret den Anfängen von Rechtsbruch!

Was verlangt das Gericht und was will die EU?
Nur notwendigste Daten speichern --- 60 Einzeldaten für jede/n Flugreisende/n
Keine Überwachung von inner-EU-Flügen --- alle innereuropäischen Flüge, obwohl das EU-Parlament dies nicht genehmigt hat
Beschränkung auf ernsthafte terroristische Gefahren --- alle Flüge, in dem alle EU Staaten eine "reale und gegenwärtige terroristische Bedrohungslage" erklären
Den Reisenden soll der Umfang und Zweck der Überwachung erläutert werden. ---- Würden die Überwachungskriterien derart umfangreich geteilt, könnte dies laut dem Papier aber auch „zu Sicherheitsrisiken führen“.
Zwischen der „Übermittlung“ und der „Verarbeitung“ von Daten soll in der Richtlinie unterschieden werden.

Die Daten sollten nur für einen begrenzten Zeitraum verarbeitet und nicht benötigte Datensätze gelöscht werden. --- Die Richtlinie sieht z.Zt. eine Speicherung über 5 Jahre vor.
Reisende sollen gerichtlich gegen die Speicherung vorgehen können, wenn sie offensichtlich unberechtigt war. --- Nur unter sehr bestimmten Bedingungen soll es möglich sein, dass Daten im Rahmen der Informationsfreiheit von den Speicherstellen herausgegeben werden.

Wie man sieht, sind die EU Staaten nicht bereit sich einem Urteil des EuGH anzupassen und die Diskussion kann (wieder einmal) lange dauern ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/vorratsdatenspeicherung-von-reisenden-eu-staaten-wollen-urteil-zu-fluggastdaten-umgehen/
Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3pS
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8155-20220925-pnr-auch-nach-eugh-urteil-mehr-ueberwachung-geplant.htm
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Tags: #PassengerNameRecords #PNR #Fluggastdatenbank #EuroDAC #Europol #Schengen #EuGH-Urteil #Nichteinhaltung #Positionspapier #EU-Parlament #DataMining #FalsePositives #Ueberwachung #Vorratsdatenspeicherung #Rasterfahndung #eBorder #Entry-ExitSystem #Freizuegigkeit #Unschuldsvermutung
Erstellt: 2022-09-25 08:37:11

aktionfsa@diasp.eu

09.09.2022 Geflüchtete 2. und 3. Klasse

Menschenrechte und internationale Flüchtlingskonvention einhalten!

Unter dem Titel Gleiche Menschen, gleiche Rechte! hatten wir im Frühjahr angemahnt, allen geflüchteten Menschen die Aufnahme in Deutschland so einfach zu machen, wie Flüchtlingen aus der Ukraine. Aber selbst für ausländische Studierende oder Fachkräfte hat das bis heute nicht funktioniert.

Noch viel schlimmer ist weiterhin die Situation für Menschen, die vor Tod, Folter und Gefängnis aus ihren Heimatländern geflohen sind - und dann in Polen oder Griechenland im Gefängnis landen. Pro Asyl schreibt uns:

Menschenrechte gelten für alle. Niemand darf unmenschlicher Behandlung unterworfen werden. Jeder und Jede hat das Recht auf ein Leben in Würde. Wer um Schutz bittet, muss ein faires Verfahren erhalten. All das ist in unseren Gesetzen und Konventionen festgeschrieben. Und all das wird tagtäglich in Europa missachtet. Und wir haben uns leider daran gewöhnt - aber genau das darf nicht passieren!

So wie Rohim* (Name zum Schutz geändert) ergeht es Tausenden. Wir möchten das nicht mehr einfach hinnehmen. Deswegen haben wir ein Rechercheprojekt gestartet und dokumentieren die Erlebnisse von Geflüchteten, die an der polnisch-belarussischen Grenze Opfer von brutaler Gewalt wurden. Rohim ist aus Afghanistan geflohen. Zu Fuß. Heute ist er in Sicherheit, aber was ihm mitten in Europa widerfahren ist, wird er nie vergessen können. Und er hat Angst davor, zurück nach Polen geschickt zu werden. Deshalb unterstützen wir ihn über unseren Rechtshilfefonds.

Griechenland und der Türkei-Deal

Auch an den südlichen Grenzen der EU ist die Situation nicht besser. Pro Asyl beschreibt den Fall eines "Bootsunglücks" am 20.1.2014 und seine Folgen.:

Die griechische Küstenwache meldet den Untergang eines Flüchtlingsbootes, das sie im Schlepptau hatten. 3 Frauen und 8 Kinder gehen mit dem Boot unter. 16 Überlebende werden auf einer griechischen Insel eingesperrt. Im Juli 2014 schließt die griechische Staatsanwaltschaft die Akten. Im Januar 2015 reichen die Überlebenden mit Unterstützung von Pro Asyl Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Im Februar 2015 verurteilt ein griechisches Gericht willkürlich einen Geflüchteten als "Kapitän" des Bootes und verurteilt ihn zu 145 Jahren.

Erst im Juli 2017 hebt ein Berufungsgericht das Urteil auf und erklärt die griechische Küstenwache sei verantwortlich für den elffachen Tod. Im November 2015 können fünf Überlebende zu ihren Verwandten nach Deutschland reisen. Und im Juli 2022 verurteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Griechenland wegen Verletzung des Rechts auf Leben und unmelnschlicher und erniedrigender Behandlung.

Das sind nur 2 Fälle von Tausenden an unseren Außengrenzen ...

Zur Dokumentation von Verbrechen auf Grund von Rassismus können wir auch auf die "Dokumentation des staatlichen & gesellschaftlichen Rassismus" der Antirassistischen Initiative Berlins verweisen.

Mehr dazu bei https://www.proasyl.de/news/
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08.09.2022 Anlasslose Reisedatenspeicherung in Zahlen

Viel Aufwand für nichts

In mehr als 80 Artikeln haben wir uns bereits mit der anlasslosen Speicherung unserer Flugreisedaten (Passenger Name Records = PNR) beschäftigt. Wir wollen das Fass hier nicht neu aufmachen, aber einige aktuelle Fakten aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linken verweisen, die netzpoltik.org zitiert.

  • In den PNR Datenbanken liegen 500 Millionen Datensätze.
  • 2021 waren 62 Millionen Reisende von der Speicherung betroffen.
  • Die Daten werden mit INPOL-Z und dem Schengener Informationssystem SIS abgeglichen.
  • Die Daten werden einer KI Mustererkennung unterzogen.
  • Ein PNR (Passenger Name Record) enthält bis zu 20 unterschiedliche Daten pro Person.
  • Die 62 Millionen überprüften Reisenden ergaben mehr als 300.000 „technische Treffer“.
  • Dazu kamen 5.500 Treffer nach dem „Musterabgleich“.
  • Mit diesen mussten sich in Bundesverwaltungsamt und BKA etwa 185 Menschen beschäftigen, die zu etwa 46.000 "Vorgängen" führten,
  • Die False-Positives-Rate, die im ersten Jahr nach Einführung der PNR-Sammlung bei unglaublichen 99,7% lag, liegt nun "nur noch" bei 84 Prozent.
  • Aus den 46.000 "Vorgängen" blieben 10.000 Menschen hängen, bei denen eine Fahnung lief.
  • 7 Reisenden wurde die Einreise verweigert.
  • 1.000 wurden festgenommen.
  • Knapp 1.200 wurden offen kontrolliert und gut 1.500 wurden verdeckt kontrolliert.

Es geht doch nichts über die verbeamtete deutsche Gründlichkeit ... sogar eine verdeckte Maßnahme wird gezählt.

Alle Argumente gegen eine anlasslose Überwachung aller Reisenden haben wir bereits in den erwähnten frühreren Artikeln aufgeführt. Deshalb nur noch kurz zur Erinnerung:

Die Wunsch die Reisedatensammlung auf Schiffs-, Zug- und Busreisen auszuweiten, kam aus Großbritannien, dessen Einfluss durch den Brexit geringer geworden ist. Es werden sich aber auch in der Rest--EU sicher Länder finden, die sich weiter für eine Ausweitung dieser (wie die Statistik oben zeigt) absolut sinnfreien aber grundrechtsgefährdenden Maßnahme aussprechen.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/anlasslose-fluggastueberwachung-62-millionen-menschen-unter-generalverdacht/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3pz
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Tags: #PassengerNameRecords #PNR #Fluggastdatenbank #Statistik #EuroDAC #Europol #Schengen #EuGH-Urteil #EU-Parlament #DataMining #FalsePositives #Ueberwachung #Vorratsdatenspeicherung #Rasterfahndung #eBorder #Entry-ExitSystem #Freizuegigkeit #Unschuldsvermutung #USA

deutschewelle@squeet.me

Meinung: Schengen-Visa für Türken - hast Du eins, bist Du wer! | DW | 03.09.2022

In der EU werden immer wieder Stimmen laut, dass Türken keine Schengen-Visa mehr erhalten sollten. Bereits die gegenwärtige Vergabepraxis ist eine beispiellose Machtdemonstration der EU-Länder, meint Erkan Arikan.#Türkei #EU #EuropäischeUnion #Deutschland #Schengen #Visa #Tourismus #Familien
Meinung: Schengen-Visa für Türken - hast Du eins, bist Du wer! | DW | 03.09.2022

deutschewelle@squeet.me

Meinung: Draußen bleiben! In Kriegszeiten keine Touristen-Visa mehr für Russen | DW | 13.08.2022

Die Staaten der EU machen auch in dieser Frage das, was sie am besten können: uneinheitlich agieren. Eine klare Linie muss her, auch wenn die einige Ausnahmen haben darf, meint Miodrag Soric.#Russland #Ukraine #EU #Schengen #Visa #Touristen #Sanktionen #Einreise
Meinung: Draußen bleiben! In Kriegszeiten keine Touristen-Visa mehr für Russen | DW | 13.08.2022

aktionfsa@diasp.eu

11.08.2022 Reiseunternehmen als Spione missbraucht

"Global Distribution System" ist ein großer Bruder der "Passenger Name Records"

Seit Jahren kämpfen wir gegen die Erfassung und jahrelange Speicherung unserer Reisedaten (PNR). Bis zu 60 Merkmale werden über uns gesammelt. Die meisten Daten werden bei der Reisebuchung von den beteiligten Unternehmen an staatliche Stellen weitergegeben.

Auch wenn der EUGh die Nutzung dieser Daten kürzlich eingeschränkt hat, gesammelt wird weiter ...

Nun ist ein noch krasserer Fall bekannt geworden: Die US Behörden haben einen Hacker jahrelang mit den Daten der Reiseunternehmen auf Schritt und Tritt verfolgt. Um den Hacker, der verdächtigt ist, den Diebstahl von 20 Mio. US-$ mit gestohlenen Kreditkarten auf der Website Cardplanet durchgezogen zu haben, zu verfolgen, hat die US Regierung auf der Grundlage eines 233 Jahre alten Gesetzes zwei Reiseunternehmen gezwungen, ihnen alle Aktivitäten dieses Reisenden mitzuteilen.

Wir haben ja nichts gegen die Verfolgung von Gaunern und finden auch die Verfolgung solcher viel sinnvoller als die anlasslose Erfassung und Speicherung unser aller Reisedaten! Doch jetzt kommt's:

Die Reiseunternehmen, Sabre in den USA und Travelport in Großbritannien, mussten wöchentliche Berichte über seinen Aufenthaltsort an den US Geheimdienst melden. Das konnten sie perfekt, denn seit Jahrzehnten sammeln und speichern die Firmen Informationen über internationale Touristen in einem sogenannten Global Distribution System (GDS).

Das GDS soll eigentlich nur den Infor­mationsaustausch zwischen Fluggesellschaften, Kreuzfahrtanbietern, Autovermietern und Hoteliers erleichtern. Aber scheinbar kann jede Firma dabei auch auf die persönlichen Daten der Reisenden zugreifen, ohne im Einzelnen dazu einen Bedarf oder Zweck haben zu müssen. Datenschutz Fehlanzeige!

Uns stellt sich die Frage, warum man zusätzlich die PNR-Speicherung überhaupt benötigt hat - oder wollte man sich durch die rechtliche Absicherung nur "ehrlich machen"?

Zurück zur Story: Der Hacker wurde Ende 2015 in Tel Aviv verhaftet und an die USA ausgeliefert. Nur durch eine Anfechtungsklage von Forbes mussten die Gerichtsparteien erstmals offenlegen, mit welchen Methoden ihn die Behörden verfolgt hatten.

Mehr dazu bei https://www.forbes.at/artikel/DER-SPION-FLIEGT-MIT.html
und alle unsere Artikel zu den PNR https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=PNR&sel=meta
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Erstellt: 2022-08-11 08:21:00

aktionfsa@diasp.eu

06.07.2022 EuGh stärkt Rechte der Flugreisenden

Speicherung von Reisedaten nicht mehr grenzenlos

Über Jahre hatten wir gegen die Speicherung unserer Reisedaten (PNR = Passenger Name Records) gekämpft, links im Bild bei einer Protestaktion im Berliner Flughafen Tegel. Unsere Argumente gegen eine solcher Erfassung von 60 Einzeldaten pro Reisendem waren neben dem Schutz der Privatsphäre z.B. zu seinen Essgewohnheiten auch die Tatsache, dass sich aus solchen Daten keine Terrorverdächtigen erkennen lassen.

Dies hat die Praxis bestätigt - denn 2019 ergab die Statistik eine Falsch-positiv-Rate von 99,7 Prozent bei der Überprüfung von Flugreisenden in Deutschland. Hunderte Beamte mussten die vom System erkannten "Terroristen" händisch überprüfen. Nach der Aufstockung der Stellen für diese sinnlose Arbeit "läuft es besser" (angeblich). So konnten 2020 mit Hilfe dieser Datensammlung 813 Haftbefehle vollstreckt werden und es gab 547 „Personentreffer mit Bezug zur Politisch motivierten Kriminalität“. Von den bei der Einführung der Maßnahme genannten Terroristen gibt es immer noch keine Spur.

Nun hat der EuGH geurteit, dass "die Nutzung der gespeicherten Daten auf das absolut Notwendige beschränkt" werden muss. So dürften die Daten

  • nicht für fünf Jahre gespeichert werden, sondern im Normalfall nur für sechs Monate.
  • Auch dürfen die nationalen Polizeien bei aktuellen terroristischen Bedrohungen nur die Daten für bestimmte Verbindungen und Reisemuster oder über bestimmte Flughäfen, Bahnhöfe oder Häfen anfordern.
  • Die PNR Daten dürfen nicht zur Bekämpfung illegaler Einwanderung genutzt werden.

Wer und wie man die Einhaltung dieser Einschränkungen kontrollieren kann, hat das Gericht nicht gesagt ...

Mehr dazu bei https://www.zdf.de/nachrichten/politik/eugh-flugverkehr-daten-datenschutz-terrorismus-100.html
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Erstellt: 2022-07-06 00:29:11

aktionfsa@diasp.eu

15.06.2022 Abschiebeflüge aus London nach Ruanda

Sklavenhandel anders herum

Unliebsame Menschen in Großbritannien sollen künftig, wenn sie nicht britische Staatsbürger sind, einfach in ein Flugzeug nach Ruanda gesetzt werden und kommen dort in ein Flüchtlingslager. Dies betrifft z.Zt. "nur" Asylsuchende, könnte aber bei "Erfolg" ein Exportschlager werden. Ruanda erhält dafür in einem ersten Schritt 144 Millionen Euro.

Wie steht es eigentlich mit Menschen aus Commenwealth-Ländern? Dürfen solche fast-Briten auch bequem entsorgt werden?

Das in der internationalen Charta der Menschenrechte fundamentale Recht auf Selbstbestimmung und Freizügigkeit wird dabei mit Füssen getreten. Auch das Recht aus der Flüchtlingskonvention der UN bei Betreten eines fremden Landes einen Asylantrag zu stellen wird den Menschen genommen. Mit dem letztgenannten Recht nehmen es einige EU Staaten auch nicht so genau, wenn man die Push Backs in Griechenland und an der polnischen Grenze zu Belarus betrachtet.

6600km ins Lager

Menschen, die einen langen Fluchtweg hinter sich haben, einfach ohne eine Anhörung über 6600km in ein Lager zu befördern - vielleicht sogar in das Land aus dem sie vor langer Zeit geflüchtet sind oder ein Nachbarland - das ist der Gipfel der Menschenverachtung.

Schon der Vertrag der britischen Regierung mit einem Land wie Ruanda, wo die Menschenrechte nicht viel gelten, war eine Schande. Menschen gegen ihren Willen und ohne Anhörung ihres Asylwunsches und damit Verweigerung ihres möglichen Anspruchs auf Asyl "zu verladen", ist schreiendes Unrecht.

Nun beschäftigen sich die Gerichte mit den für heute geplanten ersten Transporten nach Ruanda. Während vor einigen Tagen ein Gericht die Abschiebungen verbot, hat vor 2 Tagen ein Berufungsgericht den Flug genehmigt. Stern berichtete gestern, dass laut der Organisation Care4Calais die Tickets von 20 der Betroffenen inzwischen storniert wurden, für elf Migranten sei jedoch weiterhin der Abflug vorgesehen. Die Gerichte fällen - wie so oft - mal wieder Einzelentscheidungen und der zu grunde liegende Skandal wird nicht thematisiert.

Das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR und viele andere reagierten empört zu dem Geld-gegen-Menschen-Abkommen mit Ruanda. Immerhin soll sogar Prinz Charles über das Vorgehen der britischen Regierung empört sein - ein royaler Einwand in Regierungsgeschäfte ist selten.

Wie steht es aber mit den Einwänden der Menschen in Großbritannien? Gibt es in Großbritannien eine Mehrheit für diese menschenrechtswidrige Praxis? Sind die Menschenrechte nach der "Zeitenwende" nichts mehr wert?

Mehr dazu bei https://www.tagesschau.de/ausland/europa/grossbritannien-abschiebung-ruanda-101.html
und https://www.stern.de/politik/ausland/abschiebung-nach-ruanda--erster-fluechtlingsflieger-aus-london-soll-morgen-abheben-31944622.html
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Tags: #Großbritannien #Ruanda #Sklavenhandel #Lager #Asyl #Grundrechte #Menschenrechte #UNHCR #Flucht #Folter #Abschiebung #Migration #Frontex #Fluggastdatenbank #EuroDAC #Europol #Schengen #VisaWaiver #Verfolgung

aktionfsa@diasp.eu

27.05.2022 Folgen aus deutschem Kolonialismus

Recht kennt keine historische Schuld

Vor einer Woche haben wir über die Fortsetzung der kolonialen Ausbeutung durch die Big5 , dann über Kinderarbeit beim Kobaltabbau im Kongo ebenfalls im wesentlichen für die digitalen Riesen berichtet und vor 2 Tagen über die unterschiedliche Behandlung durch "unser" Asylsystem.

Heute sind wir darüber gestolpert, dass koloniales Unrecht auch durch beliebig lange Gerichtsverfahren nicht korrigiert sondern sogar festgeschrieben wird. Die taz schreibt über den Fall Gerson Liebl.

Erneut hat kürzlich ein Gericht seine Klage auf deutsche Staatsbürgerschaft abgewiesen. Seit 30 Jahren kämpft der Mann aus Togo für einen deutschen Pass mit dem Argument, dass er einen deutschen Großvater hatte, der in der Kolonialzeit Beamter im „deutschen Schutzgebiet“ war. Wiederholt hat er deswegen deutsche Behörden verklagt – aktuell wollte er das Land Berlin dazu verdonnern, ihm einen deutschen Staatsangehörigkeitsausweis auszustellen. Ein solches Dokument bekommen im Ausland lebende Deutsche als Nachweis ihrer Staatsangehörigkeit.

Obwohl er eindeutig nachweisen kann, dass er einen deutschen Großvater hat, ist kein Amt aber auch kein Gericht davon zu überzeugen, ihn nach 30 Jahren in Deutschland eine deutsche Staatsangehörigkeit zu übertragen. Sein Bruder in Togo war da erfolgreichen, der der dortigen deutschen Botschaft die gleichen Papiere vorlegte.

Lesenswerter Artiel über Rechtsprechung im Postkolonialismus ...

Mehr dazu bei https://taz.de/Folgen-des-deutschen-Kolonialismus/!5852561/

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