#kriegsverbrechen

mikhailmuzakmen@pod.geraspora.de

#politik #krieg #völkerrecht #menschenrechte #kriegsverbrechen #nato #wertewesten #türkei #deutschland #kurdistan #syrien #rojava

Hauptsache regelbasiert und werteorientiert

Doppelte Standards: Über Völkerrechtsverletzungen, Angriffskriege, Menschenrechtsverletzungen, Vertreibungen beim Nato-Partner Türkei

Bundesregierung will die türkischen Angriffe auf syrische Kurd:innen völkerrechtlich nicht einordnen (von Florian Rötzer)

Die Bundestagsabgeordnete Sevim Dagdelen (Die Linke) versucht unermüdlich, die von der Bundesregierung gepflegte Doppelmoral in der Außen- und Militärpolitik aufzuzeigen. Zuletzt hatte sie von der Bundesregierung in einer Schriftlichen Anfrage eine Beurteilung der 2018 erfolgten türkischen Invasion in die syrischen Kurdengebiete Afrin und deren Annexion gefordert. Die „Operation Olivenzweig“ war bereits die dritte türkische Besetzung syrischen Gebiets nach der Operation „Schutzschild Euphrat“ (2016) und der Besetzung von Teilen von Idlib (2017). 2019 folgte der nächste Angriff mit der „Operation Friedensquelle“. Erdogan droht seit einiger Zeit mit einer neuen Invasion in kurdische Gebiete in Syrien, die auch schon wieder beschossen wurden, was zum Tod auch von Zivilisten geführt hat. Überdies greift das Nato-Land Türkei mit Kampfflugzeugen und Drohnen immer wieder angebliche PKK-Stellungen im Irak an. Im Augenblick findet unter russischer Vermittlung eine Annäherung zwischen Ankara und Damaskus statt, die auch zu Lasten der Kurden ausgehen dürfte.

Die Türkei, die nicht von einem Krieg, sondern von militärischen Operationen spricht, beruft sich dabei auf das Recht zur Selbstverteidigung nach Artikel 51 der UN-Charta vor den syrischen Kurden, die mit der PKK gleichgesetzt werden, um präventiv Angriffe abzuwehren. Von den syrischen Kurden in der YPG/SDF ging und geht weiter keine akute Gefährdung der Türkei aus, vielmehr war sie maßgeblich für die Bekämpfung des Islamischen Staats, unterstützt durch die von den USA geführte Koalition, obgleich das Nato-Land Türkei selbst den IS und später andere islamistische Gruppen unterstützt hat. Die Intervention der US-geführten Koalition in Syrien geschah überdies ohne Einverständnis mit der syrischen Regierung und ohne Beschluss des UN-Sicherheitsrats.

Auf das Selbstverteidigungsrecht hat sich auch Russland berufen. Die zuvor in die Russische Föderation aufgenommenen Volksrepubliken des Donbass hatten Russland um Hilfe vor einem angeblich bevorstehenden Angriff und stärkerem Beschuss von zivilen Gebieten gebeten, Russland habe die russische Bevölkerung schützen und sich selbst gegen die Erweiterung der Nato in der Ukraine zur Wehr setzen müssen.

Im Fall von Russland lautet die Nato-Formel, es handele sich um einen nicht provozierten Angriffskrieg, der ebenso völkerrechtswidrig sei wie die Annexion ukrainischer Gebiete. Die Türkei ist nicht nur mit Truppen und islamistischen Milizen in syrisches Staatsgebiet eingedrungen, sondern hat auch gezielt und mit dem Begehen von Kriegsverbrechen die dort lebende kurdische Bevölkerung vertrieben, um angeblich eine Sicherheitszone zu schaffen, die mit den Familien der Milizen, anderen Islamisten aus Idlib und sunnitischen Syrern besiedelt wird.

Was auf der Hand liegt, hatte auch bereits der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags im Hinblick auf die zynisch so genannten Operationen „Olivenzweig“ und „Friedensquelle“(2019) in einem Bericht konstatiert, dass selbst bei großzügiger Auslegung des Selbstverteidigungsrechts eine akute Selbstverteidigungslage im Sinne des Art. 51 VN-Charta zugunsten der Türkei nicht“ erkennbar ist. Damit ist der Angriff völkerrechtswidrig, aber auch die Besetzung der Gebiete als angebliche Sicherheitszone:

„Mangels Vorliegen einer Selbstverteidigungslage lässt sich in der Errichtung einer türkischen ‚Sicherheitszone‘ in Nordsyrien auch keine völkerrechtlich zulässige Selbstverteidigungshandlung sehen. Selbst für den (hypothetischen) Fall, dass eine Selbstverteidigungslage bestünde, lassen Kommentierungen in den Völkerrechtsblogs keinen Zweifel an der Unangemessenheit der türkischen Militäroperation.“

Zudem führt die beanspruchte Sicherheitszone zur Vertreibung bzw. Umsiedlung bzw. ethnischen Säuberung der kurdischen Bevölkerung: „Besatzungsrechtlich sind jegliche Formen der Umsiedlung geschützter Personen in besetzten Gebieten untersagt.“ Es liegt ein Verstoß gegen das Gewaltverbot und ein Aggressionsverbrechen (crime of aggression) vor, das in die Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofs fällt. Wenn Russland also wegen eines Aggressionsverbrechens angeklagt wird, müsste dies die Türkei auch.

Bundesregierung weigert sich, die türkischen Militäroffensiven als Völkerrechtsverletzungen zu bezeichnen

Auf dem Hintergrund, das die Türkei erneute Angriffe auf kurdische Gebiete in Syrien durchgeführt hat und eine neue Bodenoffensive ankündigt, forderte Sevim Dagdelen die Bundesregierung zu einer Stellungnahme auf: „Hat die Bundesregierung nach bald fünf Jahren eine rechtliche Bewertung vorgenommen, ob sich das NATO-Mitglied Türkei bei der am 20. Januar 2018 unter dem Codenamen ‚Operation Olivenzweig‘ gestarteten Militäroffensive im Norden Syriens um die Stadt Afrin auf das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung im Falle eines bewaffneten Angriffs i. S. d. Artikels 51 der VN-Charta gegenüber dem Staat Syrien berufen kann?“

Interessant ist das natürlich im Hinblick auf Russland, wo die Bundesregierung selbstverständlich von einem unbegründeten Angriffskrieg und daher von einer Völkerrechtsverletzung ausgeht. Die Bundesregierung windet sich erwartungsgemäß in ihrer Antwort. Auch 5 Jahre später will man das auch mit der Hilfe des Wissenschaftlichen Dienstes nicht beurteilen können, wozu man keinen Tag beim russischen Angriffskrieg brauchte. Man entblödet sich nicht zu sagen: „Die Bundesregierung verfügt weiterhin nicht über das zur abschließenden völkerrechtlichen Einordnung des türkischen Vorgehens in der nordsyrischen Region Afrin nötige Lagebild.“ Damit duldet man Völkerrechtsverletzungen, wenn es den eigenen Interessen und denen von Nato-Partnern dient, die wie die Türkei Deutschland und die EU wirksam erpressen können.

Aber man hat ja etwas freundlich zur Türkei gesagt, das muss der neuen moralischen Außenpolitik genügen, die beim geopolitisch wichtigen Freund die Augen zudrückt, geht es doch nur um die Kurden im Land und in Syrien und im Irak: „Die Bundesregierung hat sich wiederholt kritisch zur fortgesetzten türkischen Präsenz in Nordsyrien geäußert und die Türkei aufgefordert, das humanitäre Völkerrecht, insbesondere die Verpflichtungen zum Schutz der Zivilbevölkerung, zu achten und ihre Militärpräsenz in Nordsyrien so rasch wie möglich zu beenden.“ Zu „Schutz der Zivilbevölkerung“ muss man sagen, dass türkische Bombardements nicht nur zivile Ziele treffen, sondern auch Zivilisten töten.

Verwiesen wird auf eine andere Antwort (S. 35) auf eine Anfrage von Sevim Dagdelen, wo der Staatssekretär Andreas Michaelis (Grüne) erneut abwehrend geantwortet hatte. Wieder sei, allerdings jetzt eingeschränkt auf das aktuelle Geschehen, keine „abschließende völkerrechtliche Bewertung“ möglich, allerdings schließe „das Recht auf Selbstverteidigung nicht das Recht auf Vergeltung“ ein. Aber weil man ja angeblich nicht abschließend weiß, bleibt es bei konsequenzlosen moralischen Ermahnungen. Interessant ist in diesem Kontext dann wieder die Antwort des Grünen auf die Frage, ob es das Ziel der Bundesregierung sei, dass die Ukraine den Krieg gewinnt (ebd. S. 36). Auch wird eine direkte Antwort vermieden, aber die Forderungen an Russland hätte man genauso auch an die Türkei stellen müssen: „Russland muss den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine sofort beenden, sämtliche Truppen vollständig aus der Ukraine abziehen und die territoriale Integrität und Souveränität der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen achten.“ Solange dies erforderlich ist, werde man die Ukraine unterstützen, davon ist gegenüber den syrischen Kurden, die noch immer als Wachhund gegenüber dem IS und die in Lagern gefangenen Kämpfer und Angehörigen gebraucht werden, nicht die Rede.

Sevim Dagdelen zur ausweichenden Antwort der Bundesregierung: „Die Ampel bleibt ihrer Doppelmoral treu, wenn sie auch nach fünf Jahren den Angriffskrieg des NATO-Partners Türkei in Syrien nicht als völkerrechtswidrig verurteilt. Bei dieser Bundesregierung verkommt das Völkerrecht zum Steinbruch bloßer Geopolitik.“

Doppelsprech: Kriege werden zu „Militäroperationen“, Besatzung zu „türkischer Präsenz“

Michaelis hatte bei seiner Antwort auf die Antwort auf eine Kleine Anfrage von Sevim Dagdelen und der Linksfraktion im Januar 2022 verwiesen, wo wiederum keine völkerrechtliche Beurteilung des türkischen Kriegs geleistet wird. Man spricht hier auch nicht von Krieg, sondern von „Militäroperationen“, wie das auch Russland macht, wo man sich allerdings darüber aufregt, und nicht von Besetzung oder Annexion, sondern von „türkischer Präsenz“. Das klingt harmlos, auch wenn zur Präsenz mitunter deutsche Leopard-Panzer gehören.

Aber es kommt noch besser. Ich hatte vorher schon darauf verwiesen, dass der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags davon ausgeht, dass die „Präsenz“ mit dem Ziel eines Bevölkerungsaustausches einhergeht. Erdogan hat auch nie besondere Verrenkungen bei der Absicht gemacht, aus der „Sicherheitszone“ die Kurden zu vertreiben und der Türkei genehme Syrer dort anzusiedeln. Mit dem Bau von Siedlungen für Millionen Syrer wurde bereits begonnen. Und was sagt die Bundesregierung:

„Der Bundesregierung sind öffentliche Äußerungen türkischer Politikerinnen und Politiker zur Ansiedlung von syrischen Flüchtlingen in von der Türkei kontrollierten Gebieten in Nordsyrien bekannt. Die Rückkehr syrischer Flüchtlinge kommt für die Bundesregierung nur im Rahmen eines VN-koordinierten Prozesses unter Achtung des Non-Refoulement-Prinzips, freiwillig, in Sicherheit und Würde und ohne gezielte Veränderung der demographischen Struktur vor Ort in Betracht.“

Das ist nett und moralisch gesagt, allerdings ist das natürlich unter Verletzung des Non-Refoulement-Prinzips und mit der gezielten Veränderung der demographischen Struktur – als ob massenhafte Ansiedlung und Vertreibung nicht per se die demographische Struktur verändern würden – geschehen. Aber da kann wohl die Bundesregierung „abschließend“ noch nichts sagen.
- https://overton-magazin.de/top-story/die-bundesregierung-will-die-tuerkischen-angriffe-auf-syrische-kurden-voelkerrechtlich-nicht-einordnen/

mikhailmuzakmen@pod.geraspora.de

#politik #krieg #geschichte #vietnam #usa #kriegsverbrechen #flächenbombardements

Krieg in Vietnam: Vom Himmel geholt

Vor 50 Jahren: Schwerste US-Bombenangriffe auf Nordvietnam. Aggressoren erlebten »Dien Bien Phu in der Luft« (Von Hellmut Kapfenberger)

Der 50. Jahrestag des »Dien Bien Phu in der Luft« ist in diesem Monat Thema vieler Veranstaltungen und Ausstellungen in Vietnam, vor allem in Hanoi. Es geht um den Dezember 1972. Der Krieg der USA, 1965 zur Rettung seines zehn Jahre zuvor im abgespaltenen Süden des Landes völkerrechtswidrig installierten Satellitenregimes vom Zaun gebrochen, hätte schon zwei Monate zuvor Vergangenheit sein sollen. Von Unterhändlern der Demokratischen Republik Vietnam (DRV) und der USA seit Mai 1968 in zähem Ringen in Paris ausgehandelt, lag im Oktober der Text eines Friedensabkommens vor, das am 30. Oktober von den Außenministern beider Länder in Paris unterzeichnet werden sollte. Aber die Einwände der Saigoner Administration gegen einige Südvietnam betreffende Regelungen sollen für die USA Anlass gewesen sein, Abkommen und Kalendarium plötzlich aufzukündigen. Die Forderung nach umfangreichen Neuverhandlungen lehnte die DRV ab.

Ende im Desaster

Mit den Verhandlungen wollten die USA das hart bedrängte Regime in Saigon vor dem Kollaps bewahren, damit ihren ersten Außenposten auf dem asiatischen Festland sichern und der Antikriegsbewegung auch im eigenen Land den Wind aus den Segeln nehmen. US-Präsident Lyndon B. Johnson verkündete am 31. Oktober 1968 dafür die bedingungslose Einstellung aller »Kriegshandlungen« gegen Nordvietnam. Für Amtsnachfolger Richard Nixon, gewählt im November 1968, galt diese Zusage nicht mehr. 1971 gab es neue Provokationen: Aufklärungsflüge über dem ganzen Gebiet Nordvietnams häuften sich; Jagdbomber attackierten südliche Provinzen, Hanois weitere Umgebung und nördliche Gebirgsprovinzen.

Was im folgenden Jahr geschah und für Washington am Ende im Desaster endete, begann am 16. April 1972 mit einem Nachtangriff strategischer Boeing-»B-52«-Bomber (»Strato­fortress«) auf die Hafenstadt Haiphong, Nordvietnams zweitgrößte Stadt 100 Kilometer östlich der Hauptstadt. Erstmals war eine von Nixons Amtsvorgängern gezogene imaginäre Grenze überschritten, der 20. Breitengrad in der Mitte Nordvietnams. Ihn hatten die Bomber bis dahin nicht überquert. Die Provinzen südlich davon kannten deren tödliche Fracht bereits, sie waren Ausgangspunkt der ab 1959 eingerichteten Nord-Süd-Nachschubtrasse »Ho-Chi-Minh-Pfad«. Fortan blieb das Gebiet nördlich des 20. Breitengrades wie auch wieder die Provinzen südlich davon Ziel der schweren Bomber und hunderter Jagdbomber. Heimgesucht wurden von den »B-52«-Bombern dann auch Hanois vier Randkreise – seine vier Stadtbezirke hingegen blieben noch verschont. Auch das Stadtgebiet Haiphongs lag noch nicht wieder unter dem Bombardement der US-Luftwaffe.

Vom 18. Dezember an antworteten die USA auf die Weigerung der DRV, neu zu verhandeln und sich zu substantiellen Zugeständnissen zwingen zu lassen, mit den schwersten Bombenangriffen seit 1965 auf ganz Nordvietnam. Was bis zum 29. Dezember geschah, war gezeichnet von schwersten Angriffen der Maschinen des Strategischen Luftkommandos (SAC). Man begann »unter Einsatz von 200 »B-52«-Kampfflugzeugen mit Rund-um-die-Uhr-Bombenangriffen, der »Weihnachtsbombardierung«, auf Hanoi und Haiphong, »Tag für Tag 24 Stunden«, so der US-Buchautor Jonathan Neale über den »amerikanischen Krieg«.

Die DRV-Kommission zur Untersuchung der Kriegsverbrechen der amerikanischen Imperialisten in Vietnam sprach von »beispiellosem« »B-52«-Einsatz. Flächenbombardements hatten sich nun vor allem gegen drei der vier Hanoier Stadtbezirke gerichtet, die sich über nur 37 Quadratkilometer erstreckten, gegen alle hauptstädtischen Randkreise mit einer Gesamtfläche von rund 500 Quadratkilometern, wieder gegen Haiphong und gegen Gebiete in umliegenden Provinzen im nicht nur industriell am weitesten entwickelten Kerngebiet des Nordens. In der Nacht zum 26. Dezember 1972 fielen »B-52«-Bomber erstmals über die Hanoier Innenstadt her. Ein Bombenteppich galt der zentralen Kham-Thien-Straße. Obwohl die meisten Frauen und die Kinder Hanois wie aller anderen größeren Städte nach dem 16. April evakuiert worden waren, verloren 215 Einwohner ihr Leben, 257 wurden verletzt. Am 29. Dezember waren allein im Raum Hanoi 1.318 tote und 1.261 verletzte Einwohner zu registrieren.

Vietnam voller Stolz

Die USA erhielten im Dezember die verdiente Quittung. Schmerzhaft getroffen wurde ihre für unverwundbar gehaltene und wegen ihrer Flughöhe von mindestens 10.000 Metern nur für Flugabwehrraketen erreichbare strategische Bomberflotte. Bis zum 29. Dezember gingen nach vietnamesischen Angaben 81 US-Kampfflugzeuge verloren, darunter 34 »B-52«. Vietnam spricht voller Stolz von einem »Dien Bien Phu in der Luft« in Anlehnung an die siegreiche Schlacht von 1954 gegen französische Truppen. »Die Vietnamesen behaupteten, über Weihnachten 34 »B-52« abgeschossen zu haben. Das Pentagon gab öffentlich 15 zu und privat mehr. Die Luftwaffe konnte die Verluste nicht ertragen«, so Neale. Die meisten der 204 Besatzungsmitglieder fanden den Tod.
- https://www.jungewelt.de/artikel/441623.krieg-in-vietnam-vom-himmel-geholt.html

mikhailmuzakmen@pod.geraspora.de

#politik #krieg #russland #ukraine #nato #deutschland #eu #reperationen #geschichte #polen #udssr #ddr #namibia #griechenland #brd #kriegsverbrechen #friedensverträge #diebstahl #wertewesten

»Diese Politik Deutschlands muss der Welt gezeigt werden.«

BRD und Reparationen

Franz Josef Strauß legte in seinen »Erinnerungen« eine Säule der westdeutschen Staatsräson dar: Die BRD bezahlt nicht für Krieg und unterschlägt die Reparationsleistungen der DDR. Er und Konrad Adenauer seien stets gegen einen Friedensvertrag gewesen, weil dann eine gesamtdeutsche Regierung am Tisch hätte sitzen müssen und weil Reparationen verlangt worden wären. Wörtlich: »Da wir aber nicht bereit und nicht in der Lage sind, Reparationen zu zahlen, wollen wir auch keinen Friedensvertrag. Die höhere und die niedere Mathematik der Politik trafen hier zusammen – das Offenhalten der deutschen Frage und das Vermeiden gigantischer Reparationszahlungen.« Knapper lässt sich das Wiederauferstehungsprogramm des deutschen Imperialismus im Teilstaat nicht zusammenfassen.

Die Maxime blieb nach dem Anschluss der DDR gültig, heute ist sie Leitlinie der Aggression Richtung Osten. Das wird auch die deutsch-polnischen Beziehungen unabhängig vom Klerikalnationalismus eines Jaroslaw Kaczynski begleiten. Der Sicherheitsberater Helmut Kohls, Horst Teltschik, bekannte am 14. März 2015 im Deutschlandfunk auf die Frage, warum im Zwei-plus-vier-Vertrag die Worte »Reparationen« und »Friedensvertrag« nicht auftauchen: »Bewusst nicht, denn wir wollten ja keinen Friedensvertrag.« Moskau habe nach der Möglichkeit, einen solchen zu schließen, schon im Herbst 1989 gefragt. Aber: »Wir haben (…) von vornherein abgelehnt – nicht zuletzt wegen der Gefahr von Reparationsforderungen.«

2015 hatte Athen, das in der Krise das Diktat Deutscheuropas bis hin zur Wiederkehr von Hunger erlebte, nach Entschädigungen gefragt. Olaf Scholz blieb Anfang Oktober in Griechenland bei der Härte aller BRD-Kanzler: »Juristisch und politisch ist die Reparationsfrage abgeschlossen.« Es geht um einen Betrag von um die 300 Milliarden Euro. Die werden gerade für Bundeswehr-Wumms und Waffen für den Krieg gegen Russland in der Ukraine verpulvert.

Keine Rolle darf spielen: Allein die Ostdeutschen leisteten nach 1945 in erheblichem Umfang Entschädigungen an die UdSSR für etwa 100 Milliarden Mark. Das war symbolisch angesichts des Umfangs der Verluste. Zerstört waren 1.710 Städte, etwa 70.000 Dörfer, rund 32.000 Industriebetriebe, 40.000 Krankenhäuser und 84.000 Bildungseinrichtungen usw. Von einem Verbrechen wie dem Aushungern Leningrads nicht zu reden.

Bei Strauß und Teltschik gab und gibt es davon noch eine Ahnung. Bei Ursula von der Leyen oder Annalena Baerbock nicht. Die eine versteht von Europa soviel wie die andere von Frieden. Sie wollen daher Reparationen durch Diebstahl russischen Vermögens bezahlen, von Kiews Krieg seit 2014 ist keine Rede. Der polnische Vizeaußenminister Arkadiusz Mularczyk weiß, dass das einhergeht mit Altersrenten an ehemalige Wehrmachtssoldaten und SS-Angehörige. Er sollte öfter fordern: »Diese Politik Deutschlands muss der Welt gezeigt werden.«
- https://www.jungewelt.de/artikel/440280.der-welt-zeigen.html

simona@pod.geraspora.de

#Bundestag stellt #Leugnung von #Völkermord unter #Strafe

Der Bundestag hat einen Entwurf zur Änderung eines Gesetzes verabschiedet, wonach die #Billigung, Leugnung und #Verharmlosung von Völkermorden und Kriegsverbrechen grundsätzlich unter Strafe gestellt wird. Eine entsprechende Ergänzung wird im Paragrafen 130 StGB (Volksverhetzung) vorgenommen. Nach dem neuen Absatz 5 sollen diese Taten mit einer #Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder #Geldstrafe belegt werden können.

siehe: https://www.zeit.de/politik/2022-10/voelkermord-kriegsverbrechen-leugnung-strafbar-gesetztesaenderung

#justiz #Politik #Deutschland #Änderung #Kriegsverbrechen #Krieg

deutschewelle@squeet.me
mikhailmuzakmen@pod.geraspora.de

#politik #krieg #sabotage #kriegsverbrechen #propaganda #politikdarsteller

Die friedenspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Marie-Agnes Zack-Zimmermann, beschwert sich beim Bundeskanzler über seine Zurückhaltung im Ukrainekrieg.

MAZZ: »Olaf! Die Amis sprengen die Ostseepipelines, die Ukrainer die Krim-Brücke. Und wir? Stinken voll ab im Sabotagekrieg! Wir haben noch gar nichts sabotiert außer die eigene Wirtschaft. Nichts in die Luft gesprengt, nichts entgleisen lassen, nichts abgeschossen! Dabei waren wir früher führend in diesen Disziplinen.«
Bk OS: »Och, Zweiter Weltkrieg, olle Kamellen.«
MAZZ: »Ich rede von Oberst Klein 2009 in Kundus. Zwei Bomben auf zwei mit Benzin gefüllte Tanklastwagen – und zack: 91 Tote.«
Bk OS: »Stimmt, wie auf der Krim-Brücke: Lkw bums, Treibstoffzug doppelbums.«
MAZZ: »Willst du damit sagen, das waren doch wir?«
Bk OS: »Natürlich nicht. Wäre das unser Sprengstoff-Lkw gewesen, wäre er schon am Hermsdorfer Kreuz falsch abgefahren. Und jetzt würde Gera brennen.«
- Tagebuch – In dieser großen Zeit: Alles Sabotage (Von Pierre Deason-Tomory)

mikhailmuzakmen@pod.geraspora.de

#politik #waffenhandel #kriegsverbrechen #brd #saudi-arabien #jemen #wertewesten

Westliche Werte: Berlin mordet mit

Scholz-Regierung genehmigt Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien – trotz Riads Krieg im Jemen. (Von Wiebke Diehl)

Die Entscheidung soll schon kurz vor der Reise von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in die Golfstaaten Saudi-Arabien, Katar und Vereinigten Arabischen Emirate im geheim tagenden Bundessicherheitsrat gefallen sein: Die beiden führenden Mitglieder der Kriegskoalition gegen den Jemen erhalten Rüstungsgüter im Wert von insgesamt 37,4 Millionen Euro aus der BRD. So kauft Riad für 36,1 Millionen Ausrüstungsteile und Bewaffnung für die Kampfflugzeuge »Eurofighter« und »Tornado«. Die Emirate bekommen für 1,3 Millionen Ersatzteile vom deutschen Hersteller Kappa Opto Electronics, der auch Saudi-Arabien beliefert. Die braucht Abu Dhabi für seine Tankflieger, ohne die der Jemen-Krieg nicht weitergeführt werden könnte.

Da sich alle Saudi-Arabien betreffenden Genehmigungen auf gemeinsame europäische Rüstungsprojekte mit Großbritannien, Italien und Spanien beziehen, weicht die derzeitige Bundesregierung rein formal nicht von der Praxis ihrer Vorgängerin ab. Diese hatte noch kurz vor dem Regierungswechsel im vergangenen Jahr 30 Exportgenehmigungen für europäische Gemeinschaftsprojekte im Wert von 2,52 Millionen Euro für Riad erteilt. 2020 waren es sogar 51 im Wert von 30,75 Millionen Euro.

Zwar stoppte das Kabinett von Angela Merkel nach dem laut CIA vom saudischen Kronprinzen Muhammad bin Salman angeordneten Mord am Exiljournalisten Dschamal Chaschukdschi (englisch: Jamal Kashoggi) im Generalkonsulat seines Landes in Istanbul im Jahr 2018 offiziell alle Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien. Der Beginn des Angriffskrieges gegen den Jemen mehr als drei Jahre zuvor hatte nicht zu einem solchen Schritt geführt. Ausnahmen für europäische Gemeinschaftsprojekte wurden jedoch von Anfang an gemacht. Der Grundsatz deutscher Rüstungsexportpolitik, nicht in Kriegs- und Krisengebiete zu liefern, wurde mit der absurden Behauptung, es handle sich beim Jemen-Krieg um einen innerstaatlichen bewaffneten Konflikt und nicht um einen zwischenstaatlichen Krieg, umgangen.

Der Jemen gilt den Vereinten Nationen als schlimmste humanitäre Krise unserer Zeit – verursacht durch den seit 2015 andauernden Bombenkrieg und eine von der Kriegskoalition seit 2016 gegen das ärmste Land der Region verhängte Blockade. Experten sind sich einig, dass der Krieg, dem bereits 400.000 Menschen zum Opfer gefallen sind, ohne die Rüstungsexporte aus westlichen Industrienationen nicht weitergeführt werden könnte. Die kriegführenden Länder verfügen in ihrer allergrößten Mehrheit über keine nennenswerten eigenen Rüstungsindustrien. Schon 2019 hatte eine UN-Expertenkommission befunden, an die Koalition Rüstungsgüter exportierende Staaten könnten sich der Beihilfe zu Kriegsverbrechen und Völkerrechtsverstößen schuldig gemacht haben....
- https://www.jungewelt.de/artikel/435766.westliche-werte-berlin-mordet-mit.html