#epa

aktionfsa@diasp.eu

17.03.2023 Wenige Vorteile, viele Nachteile bei der ePA

Die digitale Gesellschaft mit der Brechstange erzeugen

Warum müssen wir uns jetzt innerhalb eines Monats zum 3. Mal mit der ePA, der elektronischen Patientenakte, beschäftigen? Eigentlich dachten wir, das Thema vor 2 Jahren mit 2 ausführlichen Analysen und dem Hinweis auf Zwangsdigitalisierung grundlegend geklärt zu haben.

Ja, und diese Warnungen waren scheinbar nicht nur durch uns so erfolgreich, dass nach 2 Jahren ePA genau 0,7% der gesetzlich Versicherten sich eine ePA haben anlegen lassen. Genau deshalb kommt nun die Zwangs-ePA mit dem Opt-Out, einem aktiven Widerspruchsverfahren für jede/n Einzelne/n. Dachten wir bis zu seinem Amtsantritt, wir hätten (endlich mal) einen Gesundheitsminister vom Fach, so ist sein Geschwafel zur ePA nur zum Lachen:

"Der Sachverständigenrat hat sich Lösungen angeschaut in Ländern, die das sehr gut machen … Estland z.B. … wo es eine sogenannte Blockchaintechnologie gibt … wo man gut prüfen kann, wer sich in ein System einlinkt und das dann sanktionieren kann."

Wie bitte? Mit der ePA kann man Hacker schneller verhaften, oder was soll das heißen?

Gemeinwohl oder private Profitinteressen

Bei dieser Frage sind die Möglichkeiten von Hackern nicht unwichtig, jedoch erhöht der Minister deren Chancen mit jeder zusätzlichen (zentralen) Speicherung unserer sensiblen Gesundheitsdaten. Simone Hörrlein fasst auf Rubikon die ganze Misere der ePA so zusammen:

  • Der Wechsel vom Opt-In zum Opt-out-Verfahren soll die Vorgaben der EU umzusetzen, die immer vehementer eine Europäische Gesundheitsunion fordert.
  • (Gesundheits-) Daten können nach der DSGVO nur verarbeitet werden, wenn dazu ein Zweck oder ein Gesetz das erfordert. Damit wird eine Änderung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) die rechtliche Basis für die Zwangs-ePA. Bisher garantieren § 343 Abs.1 Ziffer 3 und 4 SGB die Freiwilligkeit duch das Opt-In.
  • Die ganze für die (auch schon größtenteils private) Gesundheitsversorgung aufgebaute (Telematik-) Infrastruktur ist ein PPP Unternehmen. Nominell hat das Gesundheitsministerium an der Gematik 51% Anteil, aber die anteren "Partner" verdienen dabei das Geld.
  • "Und weil das so ist, haben wohl eher die PPP-Kritiker recht, die meinen, dass öffentlich-private Partnerschaften die Grenzen zwischen legitimen öffentlichen Zwecken und privaten, gewinnorientierten Aktivitäten verwischen, sodass die Öffentlichkeit aufgrund von Eigeninteressen und Profitgier oft den Kürzeren zieht".*
  • Zu den privaten Firmen, allen voran in der Gematik die Bertelsmann Stiftung, kommen noch die Lobbyvertreter von BZÄK, DAV, DKG, GKV-SV, KBV, KZBV und PKV hinzu, die jeweils ihre Eigeninteressen durchsetzen wollen. Bei der ePA war es interessant, dass sich die PKV bei den ersten Tests mit all seinen Problemen dezent zurückgehalten hat und die Pflicht für eine ePA für Privatversicherte hinten anstellte - Kosten wollte man sich nicht aufhalsen.
  • Nun rückt bei einer Zwangs-ePA auch das Interesse der "Forschung" in den Vordergrund. Die Daten sollen anonymisiert - real nur pseudonymisiert - der Forschung zur Verfügung gestellt werden. Das wäre diskutabel, wenn es die staatliche Hochschulforschung beträfe, aber hier stehen die Pharmakonzerne bereits in den Startlöchern.
  • Alles deutet in Richtung einer lohnenderen Verwertung unserer Gesundheitsdaten, von einer dadurch beseren Gesundheitsversorgung bleiben nur die Allgemeinplätze in den Werbebroschüren der oben genannten Verbände.
  • Im Gegenteil: Die Stiftungen Münch und Bertelsmann, die in ihrem Rechtsgutachten zu dem Schluss kamen, dass die Umstellung der ePA auf das Opt-out-Verfahren datenschutzrechtlich problemlos sei, haben auch mit einer Studie der Bertelsmann-Stiftung den Abriss von 700 Krankenhäusern initiiert und festgestellt, dass die Zahl der Krankenhausaufenthalte bis 2030 auf 14 Millionen pro Jahr gesenkt werden kann.

*) zur PPP Kritik: "In der sehr lesenswerten Broschüre „History RePPPeated — Warum öffentlich-private Partnerschaften kein Erfolgsmodell sind“, hat die Heinrich-Böll-Stiftung detailliert die Probleme solcher Projekte untersucht. Alle 10 Projekte waren mit hohen Kosten für die öffentliche Hand und übermäßigen Risiken für den öffentlichen Sektor verbunden und wurden damit zu einer schweren Belastung für die Bevölkerung."

Wie soll dabei die Versorgung der Menschen besser werden? Das Zauberwort dazu heißt KAS+. Es soll dass bundesweit erste forschungsunterstützende klinische Arbeitsplatzsystem werden, mit dem Krankenversorgung und medizinische Forschung fest miteinander verbunden werden. In diese Entwicklung wird z.Zt. das Geld der Steuerzahler und der gesetzlich Versicherten versenkt, nachdem diese zuvor über Jahrzehnte erst die eGK, die Gesundheitskarte und nun die ePA finanziert haben.

Der European Health Data Space

Das Ziel ist dann bis 2030 - real wohl eher 2040, wenn man an eGk und ePA denkt - der "European Health Data Space" mit dem Aufbau einer eHealth-Diensteinfrastruktur (eHDSI) sein. Simone Hörrlein stellt dazu fest: Im Mai 2021 startete die EU-Kommission das EHDS-Gesetzgebungsverfahren, ein Jahr später wurde der erste Kommissionsentwurf "Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den europäischen Raum für Gesundheitsdaten" vorgelegt.

Noch viel mehr zu den Lobbyverbänden und privaten Interessen, aber auch zu den Absichten der EU und der WHO finden sich in dem verlinkten Artikel auf Rubikon.

Mehr dazu bei https://blog.fefe.de/?ts=9af77861
und https://www.rubikon.news/artikel/legalisierter-datenklau
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aktionfsa@diasp.eu

15.03.2023 Der europäische Gesundheitsdatenraum

So wird das nichts!

Der "European Health Data Space" - ein digitaler Raum, in dem ich europaweit mein eRezept einlösen kann und der Arzt am anderen Ende der EU zur Behandlung einfach meine ePA, meine elektronische Patientenakte aufschlägt und mich sofort angemessen behandeln kann. Das wird wohl eine unerfüllbare Wunschvorstellung bleiben und in den nächsten Jahren nur die Profite der beteiligten Unternehmen in den Himmel wachsen lassen.

In der Präambel des ersten Vorschlags der Europäischen Kommission zum Europäischen Raum für Gesundheitsdaten heißt es vollmundig:

"... die COVID‑19-Pandemie [hat] noch stärker gezeigt, wie wichtig elektronische Gesundheitsdaten für die Entwicklung von Strategien zur Bewältigung von Gesundheitskrisen sind."

Wenn wir dabei an die Corona-Warn-App und das gleich parate Konkurrenzprodukt, die Luca App denken, können wir über diesen Satz nur lachen. Aber auch wir sind neugierig, wie eine europäisch einheitliche Gesundheitsversorgung geschaffen werden könnte und wir haben auch nichts gegen ein europaweites eRezept.

Was ist geplant?

Es wird im "European Health Data Space" mit Schlagworten um sich geworfen und auf gelungene Digitalvorhaben anderer Länder, wie die Patientenakte in Estland oder Finnland verwiesen. Warum werden da nicht Österreich und die Schweiz referenziert, die auch schon erfolgreicher sind als wir?

Allerdings müssen wir stutzig werden, wenn nach den Schlagworten sofort über den sogenannten „primary use“ und noch einen „secondary use“ – also eine Verwendung von Gesundheitsdaten über den eigentlich Primärzweck der Behandlung und Versorgung hinaus, geschrieben wird. Dabei kann es um die Nutzung unserer sensiblen Gesundheitsdaten für die Forschung gehen, aber auch ganz profane kommerzielle Zwecke.

Wenn man über solche (Profit-) Möglichkeiten nachdenkt, dann gehört es sich mindestens den Menschen eine Widerspruchsmöglichkeit anzubieten. Weder ein Opt-Out oder Opt-In Verfahren sind bisher vorgesehen, aber es wird darüber "diskutiert". Aber auch dieses (noch nicht vorhandene) Widerspruchsrecht wird an anderer Stelle wieder eingefangen, in dem "Data Holders", das sind eventuell Ärzte und in jedem Fall Krankenhäuser, Gesundheitsdaten für den „secondary use“ bereitstellen müssen.

Anonym - pseudonym

Unsere Gesundheitsdaten sollen für den „secondary use“ pseudonymisiert werden und dadurch "weitgehend anonym" sein. Wie weitgehend das ist, hängt von einer eventuell seltenen Krankheit und einer bestimmten Blutgruppe und ... weiteren spezifischen Merkmalen ab. Je mehr Daten gesammelt werden, umso leichter ist jemand identifizierbar. Und es ist schon erstaunlich, was nach dem Vorschlag alles zu den Gesundheitsdaten gehören soll. Umgekehrt ist die Definition der Verarbeitungszwecke sehr unscharf. So kann man sich unter "Training, Erprobung und Bewertung von Algorithmen, auch in Medizinprodukten, KI-Systemen und digitalen Gesundheitsanwendungen, die zur öffentlichen Gesundheit oder sozialen Sicherheit beitragen" alles mögliche vorstellen.

Immerhin sollen die damit trainierten KI-System keine "Entscheidungen zum Schaden einer natürlichen Person" treffen dürfen. Und wenn sie es doch tun?

Bis zur Ausformulierung und dem Inkrafttreten des "European Health Data Space" im Jahr 2025 wird noch einiges klarzustellen sein ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/european-health-data-space-ein-datenraum-voller-ungereimtheiten/
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simona@pod.geraspora.de

Dieser Musterbrief kann für einen Widerspruch gegen die elektronische #Patientenakte verwendet werden:

[Absender/Versicherter]

[Datum]

[Krankenkasse]

Versicherungsnummer

Widerspruch elektronische Patientenakte

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich dem Anlegen einer elektronischen Patientenakte von meiner Person.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde und einen Eilantrag gegen Regelungen zur elektronischen Patientenakte abgewiesen. Als Begründung wurde genannt, dass die Akte für Patienten freiwillig sei. Daher weise ich ausdrücklich darauf hin, dass ich keine elektronische Patientenakte haben möchte.

Zudem weise ich auf § 335 SGB V in der Fassung des PDSG hin:

(3) Die Versicherten dürfen nicht bevorzugt oder benachteiligt werden, weil sie einen Zugriff auf Daten in einer Anwendung nach § 334 Absatz 1 Satz 2 bewirkt oder verweigert haben.

Die von der Bundesregierung vorgesehene Möglichkeit des Opt-out/Widerspruchs, nachdem die ePA angelegt wurde, findet in meinem Fall keine Anwendung, da die Akte nicht angelegt werden darf.

Mit freundlichen Grüßen


Von hier: https://institutfuerrechtsicherheit.wordpress.com/2023/03/13/aufhebung-der-informationellen-selbstbestimmung-per-epa-elektronische-patientenakte/

#epa #gesundheit #Datenschutz #Privatsphäre #arzt #Krankenkasse #Selbstbestimmung #politik #Widerspruch #Widerstand #recht #weitersagen #Digitalisierung #protest #bigdata

lester_bangs@pod.mttv.it

#gesundheit #epa

Elektronische #Patientenakte : Wie ist #Widerspruch möglich?

https://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/elektronische-patientenakte-wie-funktioniert-der-widerspruch-id65785181.html

"Tatsächlich hat das Bundesministerium für Gesundheit bislang keine konkrete Möglichkeit formuliert, wie das #Opt-Out-Verfahren ausgestaltet werden soll. Auf schriftliche Anfrage beim Bundesministerium für Gesundheit wurde auf die Bundespressekonferenz und eine Pressemitteilung verwiesen. "

aktionfsa@diasp.eu

05.03.2023 Die "Zwangs-ePA" ist da

Elektronische Patientenakten für alle?

So, wie wir es schon vor zweieinhalb Jahren mehrfach vorhergesagt haben, soll nun die "Zwangs-ePA" eingeführt werden. Nachdem nach 2 Jahren elektronischer Patientenakte (ePA) nur 1% der gesetzlich Versicherten sich von ihrem Arzt eine ePA haben anlegen lassen, will Gesundheitsminister Lauterbach unter dem Jubel der Bertelsmann-Stiftung eine "Widerspruchslösung" einführen. Der Arzt kann für den Patienten eine ePA anlegen, solange dieser nicht widerspricht.

Wie man bei 1% Beteiligung nach mehrmaliger Werbung per Brief in jeden betroffenen Haushalt von "breiter Zustimmung" sprechen kann, bleibt sicher das Geheimnis von Bertelsmann. Es soll an dieser Stelle aber kein Geheimnis bleiben, dass "Arvato [ist] als einer von insgesamt acht Geschäftsbereichen des Bertelsmannkonzerns ein weltweit tätiges Dienstleistungsunternehmen mit Hauptsitz in Gütersloh" ist. (https://de.wikipedia.org/wiki/Arvato)

Arvato betreibt für die Gematik das "Gesundheitsnetz" und hat für dieses, vom Internet durch "Connectoren" abgetrennte Netz, in allen Arztpraxen und Krankenhäusern viel Technik installieren dürfen. Diese Technik wurde nach vielen Pannen mehrfach aufgerüstet. Alle diese Kosten durften die Krankenversicherungen und das Gesundheitsministerium, damals angeführt von Minister Spahn, tragen. (s. z.B. Bundesrechnungshof will GEMATIK prüfen , Google hantiert mit Millionen Patientendaten , Herr Spahn will die Verantwortlichkeiten verwischen , Elektronische Patientenakte - Top oder Flop? , Gesundheitsdaten sicher ... für 10 Minuten , Sicherheitslücke(n) in der ePA , ...)

Im Endergebnis zahlt der Steuerzahler und die gesetzlich Versicherten für ein Monster, dessen Sinn und Zweck - die Vermeidung von Doppeluntersuchungen - auch durch die Krankenkassen zu kontrollieren wäre. All dies läuft unter dem Motto "mehr Digitalisierung" ohne realistische Betrachtung des wirklichen Kosten-Nutzen-Verhältnis. Und dann sind da noch die Gefahren, die die Zwangsdigitalisierung mit sich bringt, wie z.B. Sicherheitslücke(n) in der ePA und Das Video-Ident Verfahren ist kaputt und Gesundheitsdaten sicher ... für 10 Minuten.

Die letzte geplante Millionen-teure Renovierung aller "Connectoren" ist auch noch total überflüssig, wie der CCC nachgewiesen hat, wie in ct-Heft 23 ab S. 15 zu lesen ist: "Der Austausch von 130.000 Hardware-Konnektoren bis Ende 2024, den die gesetzlichen Krankenkassen mit mindestens 300 Millionen Euro finanzieren sollen, ist technisch unnötig. Dies müssen die für die Telematische Infrastruktur zuständige Gematik sowie die drei Hersteller CGM, Secunet und RISE ebenfalls gewusst haben."

Wieder einmal wird das für eine vernüftige Gesundheitsversorgung nötige Geld für Hardware vergeudet. Die ct schreibt weiter: "Und nun liefert ein kleines Hacker-Team in seiner Freizeit innerhalb von nicht mal zwei Wochen eine Referenzimplementierung, mit der man die Laufzeit der Konnektoren einfach dadurch verlängern könnte, dass Software-Patches ausgespielt werden. Dies lässt keinen anderen Schluss zu, als dass die zu 51 Prozent vom Bund kontrollierte Gematik die wirtschaftlichen Interessen eines Hersteller-Oligopols offenbar schwerer gewichtet als die finanzielle Entlastung der Versicherten. Eine kostengünstige Softwarelösung wurde offensichtlich mit Absicht jahrelang zurückgehalten. Den Schaden tragen die Ärzte und Patienten."

Dem ist nichts mehr hinzuzufügen außer - Schluss mit der Zwangsdigitalisierung!

Mehr dazu bei https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2023/februar/elektronische-patientenakte-geplante-widerspruchsloesung-trifft-auf-breite-zustimmung
und https://www.heise.de/news/Gematik-Datenschuetzer-streiten-ueber-kuenftigen-Schutz-von-Gesundheitsdaten-7520433.html
und c't 2022, Heft 23, S.15 ff
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11.12.2022 BAfög-Digital nicht schneller als analog

Internet-Ausdrucker werden eingestellt

467.000 Studentinnen und Studenten wollten im vergangenen Jahr staatliche Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten. Dazu mussten sie früher lange Antragsformulare ausfüllen und einsenden. Das Deutschen Studentenwerk beklagte im Jahr 2010, dass 99 Prozent der Papier-Anträge fehlerhaft waren und sich die Bearbeitung durch Nachfragen in die Länge zog.

Dank GroKo Digital-Staatsministerin Baer und jetzt Digitalminister Wissing wurde seit September 2021 mit BAföG-Digital alles besser - oder nicht?

Nun müssen die Studenten die Eingabe ihrer Daten in die ebenso langen Masken online bewältigen und nur einige Originalbelege per Post einschicken, andere erst bei Rückfrage. Allerdings ist BAfög-Digital, wie viele Digitalprojekte in Deutschland nur ein Papiertiger - und das im wahrsten Sinne des Wortes. Denn für die weitere Bearbeitung der Anträge blieb im wesentlichen alles beim alten.

Im Amt angekommen wird der Antrag nämlich ausgedruckt. Tagesschau.de zitiert den Dachverband der bundesweit 57 Studenten- und Studierendenwerke zu den digitalisierten BAföG-Anträgen ...

"... in der Praxis [mit] fatalen Folgen". "Die BAföG-Ämter der Studierendenwerke müssen die online eingereichten BAföG-Anträge der Studierenden händisch ausdrucken. Die Drucklast in den BAföG-Ämtern ist so hoch, dass dafür eigens zusätzliches Personal eingestellt werden muss: um digitale Anträge auszudrucken. ... Im Jahresbericht des Studentenwerks Ost-Niedersachsen heißt es etwa: Papiermangel in der BAföG-Abteilung im Dezember 2021. Andere Abteilungen des Studentenwerks wurden um Hilfe gebeten.

In der Folge mussten viele Studentinnen und Studenten weiterhin Monate auf ihr Geld warten, das wird auch jetzt bei der Zahlung der Energiezulage auftreten.

Warum eigentlich auch dabei? Für eingeschriebene StudentInnen (wegen der Überweisung der Semestergebühren) und erst recht für BAfög-Empfänger liegt doch eine Kontoverbindung vor, auf die ohne Probleme das Geld überwiesen werden könnte. Vielleicht sehen wir nicht die Details, die für einen Beamten entscheidend sind ...

Auf jeden Fall zeigt auch dieses Beispiel wieder, dass Digitalisierung in Deutschland nicht so funktioniert, wie es sich manche Minister vorstellen.

Mehr dazu bei https://www.tagesschau.de/investigativ/funk/studenten-bafoeg-digitalisierung-buerokratie-101.html
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28.11.2022 Erklärung für Digitale Grundrechte
"Schöne Worte, kaum Verpflichtung"

... schreibt netzpoltik.org über den lange erwarteten Abschluß der Verhandlungen über die "europäische Erklärung digitaler Grundrechte". Nun müssten aus den "schönen Worten" Taten folgen und dazu sind die Formulierungen vielleicht gut gemeint aber butterweich.

So werden zwar bei der "digitalen Transformation" gleiche Bedingungen für Alle, auch Ältere und Menschen auf dem Lande gefordert - ohne dass dadurch die Funklöcher verschwinden oder die digitalen Zwangs-"angebote", wie die elektronische Patientenakte, das eRezept u.ä. benutzerfreundlicher oder überhaupt benutzbar werden.

Für den Bereich der Digitalisierung im Arbeitsleben berichtet netzpolitik.org: Die Erklärung spricht sich außerdem für „faire, gerechte, gesunde und sichere Arbeitsbedingungen und einen angemessenen Schutz“ am Arbeitsplatz aus. Darunter fallen auch das Recht auf Diskonnektivität, das Recht auf Privatsphäre und ein Schutz vor unrechtmäßiger Überwachung am Arbeitsplatz. Ein ausdrückliches Bekenntnis zum Verbot von Überwachung bei der Arbeit bleibt jedoch aus.

Auch in Bezug auf die Big5, die großen US Internetkonzerne, bleibt die Erklärung wage. Die Frage, wie sich große Tech-Unternehmen wie Google, Meta und Netflix finanziell an der europäischen Netzwerkinfrastruktur beteiligen, bleibt offen. Denkbar wäre eine Digitalsteuer, um deren Gewinne in der EU abzuschöpfen. Problematisch wäre eine juristisch korrekte Abgrenzung zu anderen oder zu kleineren Unternehmen. Schnell kann man hier den Grundsatz der Netzneutralität beschädigen.

Vollends wage bleibt man bei dem "magischen Thema" der "künstlichen Intelligenz", die "als Werkzeug den Menschen dienen [soll], mit dem letztendlichen Ziel, das menschliche Wohlergehen zu steigern“. Dafür soll KI so reguliert werden, dass sie "ethisch" und "menschenzentriert" und "vertrauenswürdig" daher kommt. Die EU plant dazu den AI Act, eine Verordnung über Künstliche Intelligenz, die konkrete Auflagen für Hersteller:innen und Nutzer:innen von KI-Anwendungen festzurren soll.

Wenigstens wendet sich die Erklärung recht eindeutig gegen "allgemeines Monitoring und gezielte Werbung". Aber auch die dort genutzten Formulierungen lassen vieles offen. So ist eine Klarnamenspflicht, die die Anonymität im Netz gefährden könnte damit ebenso möglich, wie die von uns bereits vielfach kritisierte EU-Chatkontrolle.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/erklaerung-fuer-digitale-grundrechte-schoene-worte-kaum-verpflichtung/#netzpolitik-pw
und die "Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen für die digitale Dekade" https://netzpolitik.org/2022/erklaerung-fuer-digitale-grundrechte-schoene-worte-kaum-verpflichtung/#Declaration_on_digital_rights_Volltext
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07.11.2022 Der Staat ist digital völlig überfordert

... und bleibt doch unbelehrbar

Aus einem "Gespräch mit der Aktivistin Lilith Wittmann über Verwaltungs­murks" auf dem Schweizer Newsblog republik.ch kann man viel lernen über die Unfähigkeit staatlicher Strukturen bei der Installation von digitalen Lösungen. Bekannt wurde sie mit der Aufdeckung der Sicherheitslücken im digitalen CDU Wahlkampf, die ihr kein Dankeschön sondern eine Anzeige einbrachte.

Ihr Credo lautet: "Ich mache mir grosse Sorgen, wenn Staaten damit beginnen, das Internet national zu regeln."

Diese Befürchtung kann sie mit vielen Beispielen belegen, seien es die Corona Warn Apps oder die vielen fehlgeschlagenen Versuche andere digitale Lösungen einzuführen. Als Beispiele nennt sie

  • eGK und ePA - also Gesundheitskarte und Patientenakte, in die Milliarden geflossen sind,
  • die digitale Lösung fürs Bafög musste für viele Millionen Euro 4-mal programmiert werden bis sie wenigstens funktionierte,
  • die Schweizer E-ID (elektronische Identität), vergleichbar dem Zwang zu biometrischen Daten beim deutschen Personalausweis,
  • und für die Schweizer unheimlich wichtig, das gefährlich E-Voting.

Das Interview mit ihr zu lesen, ist vor allem wegen der letzten beiden Punkte wichtig. Sie zeigt auf, dass damit zum einen der Charakter des Internets von einer "Bibliothek des Wissens und des Austauschs" zu einem kommerziellen Warenhaus wird. Es gibt dann keinen anonymen Austausch freier Gedanken mehr, sondern nur noch reine personenbezogene Geschäftsbeziehungen mit E-ID, Namen und Adresse.

Für die Schweiz und genauso für die anderen Staaten befürchtet sie, dass mit dem manipulierbaren E-Voting, also einer elektronischen Stimmabgabe den rechten Bewegungen in Europa gerade jetzt "an einem Kipp­punkt der Demokratie" in die Hände gespielt wird. Niemand wird zukünftig beweisen können, wie Wahlen unter den inzwischen schon recht zahlreichen rechten Regierungen (Italien, Polen, Ungarn, Schweden, ...) gefälscht werden.

Nebenbei hat sie auch eine gute Erklärung, warum staatliche Verwaltungsstrukturen nicht für die Planung und Realisierung von (großen) IT-Projekten taugen. Die Unterordnung im Beamtenapparat und die Hierarchie verhindern, dass (vernünftig) erarbeitete Planung auf unterer Ebene bis zu den Entscheidungsträgern überlebt. Jede höhere Ebene würde die Vorlage der unteren Ebene fachlich ausdünnen und politisch anreichern - übrig bleibt ein nicht-funktionierendes Etwas mit zusätzlichen Sicherheitslücken.

Dem kann ich aus eigener Erfahrung bei der Realisierung der IT-Vorhaben zum ALG-II und der Autobahn-Maut nur zustimmen ...

Mehr dazu bei https://www.republik.ch/2022/11/01/lilith-wittmann-ich-wuerde-die-finger-von-e-voting-lassen
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15.08.2022 Das Video-Ident Verfahren ist kaputt

Eine Scheinsicherheit wird vorgegaukelt

Seit 2001 überschlagen sich die Regierungen der westlichen Staaten mit sogenannten "Sicherheitsgesetzen", die den "Terrorismus" abwehren sollen. Praktisch gehr es meistens um eine vollständigere Überwachung ihrer Bürger.

Seit fast 2 Jahren nehmen die Angebote für das Video-ident-Verfahren zu. Dabei wird zur Erteilung einer Kreditkarte oder bei Eröffnung eines Bankkontos verlangt, dass der Antragsteller seinen Ausweis oder Pass einscannt oder vor die Kamera hält und sich dann selbst vor die Kamera setzt.

Eine "intelligente" Software soll dann feststellen, dass Bild und Person identisch sind. Dieses Verfahren wurde auch seit einem Jahr für die Eröffnung einer elektronischen Patientenakte angewendet.

Nun hat der Chaos Computer Club (CCC) nachweisen können, dass man dieses Verfahren "mit Open-Source-Software sowie ein bisschen roter Aquarellfarbe" austricksen kann. Nach einer Mitteilung des Chaos Computer Club war es möglich verschiedenen Video-Ident-Verfahren zu täuschen.

Die Gematik als Betreiber der Infrastruktur im Gesundheitswesen hat daraufhin dieses Identifikationsverfahren eingestellt. Das war vernünftig und logisch. Doch was ist mit den anderen Anwender, vor allem den Banken?

Anfragen von netzpolitik.org an die Aufsichtsbehörden, ob auch ein Verbot von Video-Ident in Erwägung gezogen wird, brachten lediglich die Antwort:

"Hinweise auf Sicherheitsprobleme oder Schwachstellen in Bezug auf das Identifizierungsverfahren nehmen wir sehr ernst und überprüfen diese."

Mit dieser Antowrt sind sich Bundesnetzagentur (BNetzA) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) einig aber ein für die Sicherheit der Nutzer notwendiges Verbot dieses unsicheren Verfahrens ist bisher nicht erfolgt. Dabei könnte das vom BSI empholene und bisher(!) sichere Verfahren mittels der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises mit einem Verbot von Video-Ident sogar gepusht werden.

PS. „Rohrkrepierer“ nennt der CCC die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises weil kaum jemand sie nutzt ... Selbst der Aktivierungszwang der eID-Funktion vor mehr als einem Jahr hat nicht den Durchbruch gebracht.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/video-ident-eingestuerzte-brueckentechnologie/
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anika@diasp.eu

Thx CCC

Chaos Computer Club hackt Videoident-Verfahren

Mitglieder des Chaos Computer Clubs haben mit einfachen Mitteln die Videoident-Verfahren von sechs Anbietern ausgehebelt. Die Identifizierungsmethode darf bereits seit Dienstag nicht mehr bei der Einrichtung einer elektronischen Patientenakte (ePA) benutzt werden. Der Chaos Computer Club (CCC) hat jetzt ausführlich dargelegt, wie das funktionierte.

#ccc #videoident #epa #krankenkasse

aktionfsa@diasp.eu

Zentrale Sammelstelle für Gesundheitsdaten

Datenvermeidung hätte vieles einfacher gemacht

Für den Überblick über den Impfstatus aller Menschen in Deutschland hat sich die Regierung immer ein zentrales Impfregister gewünscht. Nun wird es gar keine zu kontrollierende Impfpflicht geben, aber trotzdem sollen ab Oktober die Gesundheitsdaten von allen 73 Millionen gesetzlich Versicherten pseudonymisiert gesammelt und (in einem ersten Schritt) der Forschung zur Verfügung gestellt werden. Dagegen hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) nun Klagen eingereicht, wie netzpolitik.org berichtet.

Ordnung ins Chaos bringen

"Fürsorglich", wie unsere Regierung nun einmal ist, möchte sie (jetzt endlich!) dem Datenschutz-widrigen Verhalten der letzten 2 Corona-Jahre ein geordnetes Datenmangement überstülpen. Wir kommen gleich zum Thema zurück ...

Aber schauen wir zuerst, was das Großreinemachen nach Corona von uns verlangt. 2 Jahre wurden überall Daten gesammelt, die jetzt wieder gelöscht werden müssen. Wo überall liegen denn diese Daten?

Selbst die niedersächsische Datenschutzbeauftragte Barbara Thiel schlägt Alarm: „Es darf nicht sein, dass riesige Datensammlungen erhalten bleiben, für die es keine gesetzliche Grundlage mehr gibt.“ Fast alle Verordnungen im Zusammenhang mit Corona sind abgelaufen und die Daten müssen gelöscht werden!

Netzpolitik.org hat eine sicher noch unvollständige Liste veröffentlicht, wo überall Daten gesammelt wurden und wer nun für die Löschung veramtwortlich ist. Die Liste umfasst Restaurants über Thermalbäder bis zum Friseur, Schulen, Universitäten und Hochschulen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, staatliche Stellen und Behörden, Impf- und Testzentren, Apotheken, Krankenkassen, Gesundheitsämter, ... Dazu kommen Online-Datenbanken von Cloud-Diensten, der verschiedenen Corona Apps ...

Stellen wir uns die Aufgabe der Datenlöschung nicht zu einfach vor. Ein Sprecher der Berliner Datenschutzbeauftragten stellt fest: „Die Verantwortlichen müssen die Daten ordnungsgemäß löschen bzw. vernichten, etwa mittels eines Aktenvernichters der Sicherheitsstufe P4 ..." Ein einfaches Zerreißen der ganzen Listen ist nicht ordnungsgemäß. Vielleicht hätte man sich das mal vor dem Sammeln der ganzen Daten überlegen sollen ...

Fehlende Widerspruchsrechte der Patienten

Kommen wir zurück zur zentralen Speicherung unserer Gesundheitsdaten ab Oktober. Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) sieht keine Widerspruchsmöglichkeiten für die Menschen vor. Die Kritik von Patienten- und Datenschützen ging in der beginnenden Corona Hysterie untern. Alle Daten aller Menschen sollen gesammelt werden. Als Grundlage für die Sammlung soll die immer wieder fehleranfällige Telematik-Infrastruktur (TI) genutzt werden. Gedacht hatten sich die Macher, dass bis zum Start Jede/r gesetzlich Versicherte eine ePA, eine elektronische Patientenakte hätte, aus der man dann diese Daten "pseudonymisiert" hätte ziehen können.

Nun hat die ePA ein Jahr mit Startschwierigkeiten gekämpft und ist nur rudimentär vorhanden - einige zehntausend Testnutzer kämpfen mit den Tücken des Systems. Sie werden dann im Herbst als Testkaninchen für die "zentrale Sammlung" mißbraucht, wenn die jetzt gestarteten Klagen der Gesellschaft für Freiheitsrechte keine aufschiebende Wirkung entfalten können.

Wir haben über die Gefahren und Probleme der ePA mehrfach in Artikel und auch Videogesprächen berichtet (s. Link unten).
Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/gesellschaft-fuer-freiheitsrechte-klagen-gegen-zentrale-gesundheitsdatensammlung/
und https://netzpolitik.org/2022/datenschuetzer-schlagen-alarm-an-diesen-orten-liegen-deine-corona-daten/
und alle unsere Artikel zur ePA https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=ePA+eGK&sel=meta
Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3nj
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8007-20220504-zentrale-sammelstelle-fuer-gesundheitsdaten.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8007-20220504-zentrale-sammelstelle-fuer-gesundheitsdaten.htm
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aktionfsa@diasp.eu

Sozialkreditsysteme und Zwangsdigitalisierung

Von China lernen, heißt siegen lernen?

In der EU soll im Sommer in Italien Europas erstes Sozialkreditsystem an den Start gehen. Die „Smart Citizen Wallet“ wird den Menschen in Bologna bei "tugendhaftem Verhalten" Punkte bringen,

Zunächst ist die App freiwillig

Man kann damit als tugendhafter Bürger "Punkte" sammeln, wenn man den Müll trennt, den ÖPNV benutzt und sich auch sonst nichts zu schulden kommen lässt. Was wie viele Punkte bringt, wird zur Zeit noch von der Stadtverwaltung definiert.

Natürlich ist die Nutzung der App freiwillig, der Anreiz sind dabei die Vorteile, die einem die "Punkte" einbringen. Mit der Zeit werden auch Nachteile für diejenigen entstehen, die sich dem System verweigern. Am Schluss werden "die wenigen Uneinsichtigen", die Verweigerer, eine Minderheit darstellen und "ausgesondert".

Das ist die Erwartung der Kritiker eines Sozialkreditsystems. Eine erste mißlungene Probe waren Corona-Warn-App und Luca-App. Auch die Nutzer dieser Apps sollten mit Vorteilen, meist dem Zugang zu einer Gaststätte oder Veranstaltung, geködert werden. Die Nicht-Nutzer wurden ausgeschlossen oder es wurden ihnen Hürden in Form von Formularen oder Corona-Test auferlegt.

Beobachtung auf Schritt und Tritt

Mit der Installation der App holt man sich gleichzeitig den Spion in die Hosentasche. Die App ist selbstverständlich an die digitale Identität des Nutzers gebunden - etwa über den digitalen Ausweis (auf dem Handy) oder über eine lokale Registrierung. Und die App "weiß" wo man mit seinem Handy entlang geht und kann in weiteren Entwicklungsschritten sicher mit anderen Apps "kooperieren". Dazu bieten sich im Kapitalismus sicher diverse Einkauf-Apps an, die gerne registrieren würden, was ihr Kunde sonst noch so macht ...

Neben Italien gibt es auch in anderen EU-Staaten ähnliche Entwicklungen. So nennt der verlinkte Artikel Österreich: die „ID Austria“ ersetzt die „Bürgerkarte“ und die „Handysignatur“ und ist ein entscheidender Schritt in Richtung des österreichischen „smarten Bürgers“.

Alle diese Projekte sollen zusammenlaufen in das große Projekt: das „European Digital Identity Wallet“ – ein Projekt der EU-Kommission und Ursula von der Leyen. In Deutschland sind die dazu gehörenden Pläne zu einem verdeckten Smartphone-Zwang der digitale Führerschein und der Ausweis auf dem Handy. Der analoge Ausweis wird noch einige Zeit akzeptiert werden, aber seine Nutzung wird "umständlicher" gemacht. Irgendwann bedeutet das: ohne Smartphone kein Ausweis und kein Führerschein.

Mehr dazu bei https://tkp.at/2022/04/19/in-italien-erstes-europaeisches-sozialkreditsystem-kommt/
und unsere Artikel zum Thema Zwangsdigitalisierung https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/zwangsdigitalisierung.htm
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7998-20220426-sozialkreditsysteme-und-zwangsdigitalisierung.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/7998-20220426-sozialkreditsysteme-und-zwangsdigitalisierung.htm
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opensciencedaily@diasp.org

EPA Proposes Tighter Controls on NOx Emissions from Power Plants, Industrial Sources


A sweeping new proposed rule published in the Federal Register by the Environmental Protection Agency (EPA) on April 6 establishes new nitrogen oxide (NOx) emissions budgets that will require fossil fuel–fired power plants in 25 states to participate in an allowance-based ozone season trading program starting in 2023.
https://www.powermag.com/epa-proposes-tighter-controls-on-nox-emissions-from-power-plants-industrial-sources/
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