#verfassungsschutz

mikhailmuzakmen@pod.geraspora.de

#politik #repression #verfassungsschutz #radikalenerlass #berufsverbote #hufeinsen #rinks #lechts #spd #fdgo

Gegen Rechts antäuschen und nach Links ausschlagen. Kennt man....

Radikalenerlass reloaded?

....es ist zu befürchten, dass 50 Jahre nach dem Radikalenerlass das Instrument der Regelanfrage durch den Verfassungsschutz wieder eingeführt wird – nicht zuletzt wegen der entbrannten Diskussion nach der Großrazzia vom 7. Dezember, über die von Zeit bis Spiegel, von NDR bis SWR exklusiv und ausführlichst berichtet wurde. [...] Sowohl beim „Verfassungstreue-Check“ in Brandenburg als auch bei Faesers Beweislastumkehr bei Verdacht auf Demokratiefeindschaft ist zentrale Prämisse das umstrittene Extremismuskonzept. Entscheidend ist ausschließlich eine angenommene Ablehnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Die Definitionshoheit über Abweichungen hiervon üben in erster Linie die Verfassungsschutzbehörden aus. Sie bestimmen, was extremistisch ist und was nicht. Der Kampf gegen Faschismus kann das sein, Klima-Aktivismus und selbst das Sammeln von Unterschriften zur Vergesellschaftung von Immobilienkonzernen können unter Extremismus-Verdacht stehen.

Im Zuge der Corona-Proteste hat der Verfassungsschutz eine neue Form des Extremismus erfunden: die „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“. Was darunter zukünftig zu verstehen sein wird, dürfte von jeweiligen politischen Konjunkturen abhängen. Heute sind es Reichsbürger, morgen vielleicht jene, die gegen Sanktionen gegen Russland sind, übermorgen vielleicht Klima-Aktivisten.

Mit Gewalt und Umsturz muss das alles jedenfalls nichts zu tun haben. Statt bewaffnete rechtsradikale Elitesoldaten dürften wie in der Vergangenheit die Mehrzahl der Betroffenen völlig gewaltfrei Handelnde sein. In den 1970ern und 1980ern durften ca. 2.500 Menschen keine Beamten werden bzw. wurden aus dem Staatsdienst entfernt. Lehrer, Universitätsangestellte, Richter und sogar Lokführer sowie Briefträger. Nahezu vollständig kamen sie aus dem linken politischen Spektrum, und genauso nahezu vollständig wurde keinem von ihnen eine gewalttätige Durchsetzung der politischen Ziele vorgeworfen. Wegen des Extremismuskonzepts könnten auch dieses Mal wieder Linke ins Visier geraten, auch wenn sämtliche Verschwörergruppen der vergangenen Jahre ausschließlich aus Rechten und Rechtsradikalen bestanden.
- vollständiger Artikel: https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/radikalenerlass-reloaded-nany-faesers-plaene-fuer-die-ueberpruefung-von-beamten

fefebot@pod.dapor.net

[l] Mir kam gerade die Idee, dass das vielleicht gar nicht die Post ist, die immer schlechter wird, sondern der Verfassungsschutz kommt schlicht nicht hinterher mit der Totalüberwachung.

Wir wissen ja aus der DDR, dass das nicht so gut skaliert.

#fefebot #verfassungsschutz

fefebot@pod.dapor.net

[l] Beobachtet der "Verfassungsschutz" (sic!) eigentlich die "Klima-RAF"? Nein, tun sie nicht.

Sie begehen Straftaten, richten sich aber nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung: So bewertet Verfassungsschutz-Chef Haldenwang die Klimaaktivisten der "Letzten Generation". Der RAF-Vergleich von CSU-Mann Dobrindt sei "Nonsens".

Ja gut, das ist ja nun unkontrovers. Wenn Dobrinth es gesagt hat, ist es Nonsens.

Der Verfassungsschutz-Chef verwies gleichzeitig darauf, dass die Klima-Aktivisten der Gruppe ein Handeln der Regierung fordern. Die "Letzte Generation" sage im Grunde: "He, Regierung, ihr habt so lange geschlafen, ihr müsst jetzt endlich mal was tun." Anders könne man gar nicht ausdrücken, "wie sehr man dieses System eigentlich respektiert, wenn man eben die Funktionsträger zum Handeln auffordert."

Die Aussage finde ich bemerkenswert.

Mir fehlt im Moment eigentlich nur eine Sache im Diskurs dazu. Die CDU fordert härtere Strafen für die Klimaaktivisten. Niemand fordert lange Haftstrafen für die CDU-Funktionäre, deren Untätigkeit wie die Situation zu verdanken haben. Warum nicht?

#fefebot #verfassungsschutz #cdu

aktionfsa@diasp.eu

14.11.2022 Verdeckte Ermittler im Netz

Bestimmte Beamte dürfen kriminell sein ...
... z.B., wenn sie undercover für den Geheimdienst arbeiten - oder doch nicht?

Diese juristische Frage stellen Aktive von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). So stellt der Jurist Bijan Moini bei netzpolitik.org fest: "Die Befugnisnormen zum Einsatz klassischer verdeckter Ermittler:innen passen nicht zum virtuellen Einsatz." Er hält "das Vertrauen im Netz [für] weniger schutzwürdig, weil jede:r damit rechnen muss, dass das virtuelle Gegenüber eine falsche Identität vortäuscht.“

Damit hätte der Einsatz verdeckter Ermittler in digitalen Netzen eine andere Qualität als bei einem Einsatz im realen Leben. Diese Unterscheidung wird wichtig, weil der/die Undercover-AgentIn im virtuellen nicht der berühmte "Einzelfall" ist.

Die Süddeutsche Zeitung berichtete im September, dass mehr als hundert sogenannte virtuelle Agent:innen im Auftrag der Verfassungsschutzämter in der digitalen rechtsextremen Szene unterwegs sind, um Informationen zu sammeln. Dort erscheinen sie unter falschen Biografien und sollen sich das Vertrauen ihrer Beobachtungsobjekte erschleichen. Dazu müssen(?) sie oft selbst Hassbotschaften posten, gegen "Volksverräter" hetzen und damit Straftaten begehen, wie etwa Volksverhetzung begehen.

Wie viele Agent:innen im linken Milieu ermitteln wurde, nicht bekannt ...
Dass diese über 100 Beamten 40 Stunden in der Woche damit den rechten Sumpf befördern, um ihn eigentlich trocken zu legen ist schon an sich ein Treppenwitz.

Wir wollen uns jedoch auf die juristische Frage stürzen, was dürfen Geheimdienst-Beamte? Dazu nennt das Bundesverfassungsschutzgesetz die besonderen Befugnisse des Geheimdienstes bei der Informationsbeschaffung. In §9 Abs. 1 in Verbindung mit §8 Abs 2 steht eine Liste mit "Methoden, Gegenständen und Instrumenten zur heimlichen Informationsbeschaffung" wie etwa der Einsatz von Vertrauensleuten oder Observationen. Diese Liste ist nicht abschließend, kann also bei neuen Ermittlungsmethoden u.U. angepasst werden. Für Online-Undercover-Ermittler:innen kommen noch die Regelungen zu verdeckten Ermittler:innen (§ 9a, Abs. 2) hinzu, wenn es darum geht ob und welche Straftaten sie begehen dürfen.

Dürfen verdeckte digitale Ermittler mehr als solche im realen Leben?

Diese Frage sollte höchstrichterlich geklärt werden. Wie netzpolitik.org berichtet, hatte der Jurist Moini mit der GFF erst kürzlich ein Urteil erstritten, in dem das Bundesverfassungsgericht hohe Hürden für den Einsatz von „echten“ verdeckten Ermittler:innen formuliert hat. Ebenso sollte geklärt werden, ob die Schwelle für ein Tätigwerden von virtuellen Ermittler:innen wirklich niedriger sei und damit "also auf Vorrat virtuelle Agent:innen eingesetzt werden" dürfen und unter welchen Voraussetzungen das zulässig sei.

Ohne eine solche Klärung könne die Überwachung durch Geheimdienste leicht zu einer Überwachung ohne Grenzen führen. Beängstigend ist in diesem Zusammenhang die von Innenministerin Nancy Faeser bei der Vorstellung des jährlichen Verfassungsschutzberichtes in diesem Juni erstmals erwähnte neue Kategorie bei der Arbeit dieses Dienstes, eine sogenannte "verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates". Danach könnte es bereits als "staatsgefährdend" angesehen werden, wenn man z.B. behauptet, der Staat oder seine Repräsentanten tun auf diesem oder jenen Feld nicht genug.

Das beträfe dann nicht nur Reichsbürger, sondern evtl. jede Opposition und wird mit Sicherheit auch gegen Aktivisten der Klimaproteste angewendet.

Jenseits aller juristischen Definitionen fragen wir uns, ob man mit der Infiltration rechter Gruppen im Netz - vor allem in dieser hohen Zahl - diese nicht sogar aufwertet, bestärkt und ihnen eine scheinbare Größe gibt, die sie ohne diese "Unterstützung" (von 400 Wochenstunden Hetze [s.o.]) nie erhalten hätten. Vergessen wir nicht, dass das NPD-Verbotsverfahren in den Nullerjahren daran gescheitert war, dass der Verfassungsschutz zu viele V-Leute in der Parteispitze positioniert hatte ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/volksverhetzung-durch-verfassungsschutz-wenn-undercover-agentinnen-im-netz-straftaten-begehen/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3qP
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8210-20221114-verdeckte-ermittler-im-netz.htm
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Tags: #BND #BfV #Verfassungsschutz #Bundestrojaner #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Hass #Hetze #RechtsaußenNeo-Nazis #NSU #Faschisten #Strafbarkeit #Beamte #undercover #verdeckteErmittlung #Transparenz #asozialeNetzwerke

seebrueckeffm@venera.social

https://twitter.com/HeikeKleffner/status/1590986206229467136

#keinSchlussstrich #NSU #Verfassungsschutz

aktionfsa@diasp.eu

31.10.2022 Akten aus 120 Jahre Dornröschenschlaf befreit
Bericht über Versagen des Geheimdienstes "jetzt gratis verfügbar"

Die Geschichte des NSU ist auch eine Geschichte der jahrelangen Vertuschung durch Geheimdienste, schreibt FragdenStaat.de in der Einleitung zur Veröffentlichung der für 120 Jahre weggesperrten Akten des hessischen Landesamtes für den Verfassungsschutz.

Obwohl sich 130.000 Bürger:innen mit der Petition „Geben Sie die NSU-Akten frei!“ an den hessischen Landtag gewandt hatten, blockierte die Regierungskoalition aus CDU und Grünen die Veröffentlichung der Akten weiterhin. Mathias Wagner, Vorsitzender der Grünen Landtagsfraktion, fand auch noch Verständnis für den Verfassungsschutz und argumentierte, dass dieser „unter Umständen nicht mehr arbeitsfähig“ sei, wenn die „NSU-Akten“ veröffentlicht würden.

Mit einem Geheimhaltungsvermerk für die kommenden 120 Jahre sollten sie im stillen Kämmerchen dahindümpeln. FragDenStaat und das ZDF Magazin Royale veröffentlichen jetzt diese angeblichen "Geheimdokumente".

Warum hat Hessen eine Schlüsselrolle bei der Aufklärung der NSU Verbrechen?

Wir erinnern uns - In Kassel erschossen die Rechtsterroristen den Internetcafé-Betreiber Halit Yozgat als während der Tat auch der Verfassungsschutzmitarbeiter Andreas Temme am Tatort war. Aus diesem Grund wurde gegen Temme zeitweise wegen Mordverdacht ermittelt. Er bestreitet, etwas mit der Tat zu tun zu haben und behauptet sogar, dass er von dem Schuss im Internetcafé nichts mitbekommen habe. Das bezweifelt ein britisches Forscher:innenteam von „Forensic Architecture”, welches den Vorfall minutiös nachgestellt hat.

Außer diesem unglaublichen und spektakulären Fall gibt es viele Verbindungen der hessischen mit der thüringer Neo-Nazi-Szene aber seltsamerweise nur wenige Aktenvermerke zur Korrespondenz der beiden Verfassungsschutzbehörden darüber. FragdenStaat schreibt:
Im Juni 2012 ordnete der hessische Innenminister eine systematische Aufarbeitung der Aktenbestände an und ließ nach möglichen Fehlern beim hessischen Verfassungsschutz suchen. Die offiziellen Ergebnisse der Untersuchung sind bis heute geheim. Teile des Berichts sollten ursprünglich sogar bis zum Jahr 2134 unter Verschluss bleiben.

Das war ein Schlag ins Gesicht der Angehörigen der Mordopfer des NSU und wäre auch ein Affront gegen die 130.000 Bürger:innen gewesen, die die Petition zur Freigabe der Akten unterschrieben haben.

Mehr dazu bei https://nsuakten.gratis/
und https://fragdenstaat.de/blog/2022/10/28/nsu-akten-gratis/
und "die Akten" https://fragdenstaat.de/dokumente/234186-abschlussbericht-zur-aktenpruefung-im-lfv-hessen-im-jahre-2012/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3qz
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8196-20221031-akten-aus-120-jahre-dornroeschenschlaf-befreit.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8196-20221031-akten-aus-120-jahre-dornroeschenschlaf-befreit.htm
Tags: #Whistleblowing #Rechtsaußen #Neo-Nazis #NSU #Morde #Faschisten #Rassismus #Verfassungsschutz #Hessen #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #Geheimhaltung #Vertuschung

deutschewelle@squeet.me
yazumo@despora.de

FragDenStaat/ZDF Magazin Royale


NSU-Akten gratis!

Video Link zum Ausschnitt aus der Sendung ZDF Magazin Royale vom 28.10.2022 auf YouTube:
Was der Verfassungsschutz 120 Jahre geheim halten wollte

Wir veröffentlichen, was der Verfassungsschutz 120 Jahre geheim halten wollte

Die Geschichte des NSU ist auch eine Geschichte der jahrelangen Vertuschung beim Verfassungsschutz. FragDenStaat und das ZDF Magazin Royale veröffentlichen jetzt Geheimdokumente, die vielleicht nur deshalb geheim sind, weil sie ein schlechtes Licht auf den Verfassungsschutz werfen: Hier sind die „NSU-Akten“.

Freitag, der 11. November 2011: An dem Tag, an dem die Justiz die Ermittlungen zum Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) aufnimmt, werden im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hektisch Akten geschreddert. Auch in den Verfassungsschutzbehörden der Länder herrscht ähnliche Aufregung: Im hessischen Verfassungsschutz durchforstet eine Beamtin sogar sonntags das Archiv nach Bezügen zum NSU.

Der rechtsterroristische NSU war zwischen 2000 und 2007 mordend durch ganz Deutschland gezogen und hatte dabei 10 Menschen umgebracht: Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru, Süleyman Taşköprü, Habil Kılıç, Mehmet Turgut, İsmail Yaşar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubaşık, Halit Yozgat und Michèle Kiesewetter.

Die Polizei vermutete die Täter:innen im Umfeld der Opfer oder in migrantischen Communities. Dass Neonazis hinter der Mordserie steckten, wurde den Ermittler:innen erst bewusst, als zwei der drei Terrorist:innen des NSU am 4. November 2011 Selbstmord begingen und ein Bekenntnis zu ihren Taten hinterließen.

Seit dieser Selbstenttarnung des NSU steht die Existenzberechtigung der Inlandsgeheimdienste in Frage: Wozu braucht es ein „Frühwarnsystem”, wenn es nicht mitbekommt, dass Neonazis jahrelang unerkannt Menschen erschießen und Bombenanschläge verüben? Hat der Verfassungsschutz etwas übersehen? Haben Beamt:innen Fehler gemacht? Oder haben sie gar bewusst weggeguckt und die Neonazis geschützt?

Warum spielt Hessen eine besondere Rolle im NSU-Komplex?

Hessen ist gleich aus mehreren Gründen ein interessanter Schauplatz im NSU-Komplex. In Kassel erschossen die Rechtsterroristen den Internetcafé-Betreiber Halit Yozgat. Das Brisante: Rund um die Tatzeit war auch der Verfassungsschutzmitarbeiter Andreas Temme am Tatort. Gegen Temme wurde zeitweise wegen Mordverdacht ermittelt – er selbst bestreitet, etwas mit der Tat zu tun zu haben. Er habe von der Erschießung im Internetcafé nichts mitbekommen. Ein britisches Forscher:innenteam von „Forensic Architecture” hat den Vorfall minutiös nachgestellt und bezweifelt, dass Temme vom Mord nichts gehört und nichts gesehen habe.

Außerdem hatte Hessen eine überaus aktive rechtsextreme Szene, die sehr gut mit der rechtsextremen Szene in Thüringen vernetzt war, aus der wiederum der NSU hervorgegangen ist. Umso drängender stellt sich also die Frage: Was wusste der hessische Verfassungsschutz über den NSU?

Dieser Frage will 2012 auch der damalige hessische Innenminister Boris Rhein von der CDU nachgehen. Er hatte offenkundig genug davon, nur häppchenweise über das Versagen seines Verfassungsschutzes informiert zu werden. Am 18. Juni 2012 ordnete er eine systematische Aufarbeitung der Aktenbestände an und ließ nach möglichen Fehlern beim hessischen Verfassungsschutz suchen.

Die offiziellen Ergebnisse der Untersuchung sind bis heute geheim. Teile des Berichts sollten ursprünglich sogar bis zum Jahr 2134 unter Verschluss bleiben. Keiner der Verantwortlichen und kein Mensch, der von der Terrorserie des NSU betroffen ist, wäre dann noch am Leben.

Der hohe Grad der Geheimhaltung irritiert viele Menschen und sorgt für Spekulationen. Viele sehen in der ursprünglich verhängten 120-jährigen Sperrfrist den Beleg dafür, dass der hessische Verfassungsschutz noch viel schlimmere Fehler gemacht haben muss, als er bisher zugegeben hat.

Was sind die sogenannten „NSU-Akten“?

Der Auftrag, den Hessens damaliger Innenminister Boris Rhein 2012 erteilt, ist umfassend. „Sämtliche noch vorhandenen Akten der vergangenen 20 Jahre im Phänomenbereich Rechtsextremismus” sollen detailliert überprüft werden. Doch zugleich ist es eine Untersuchung, die im Verborgenen stattfindet. Zunächst war es sogar geheim, dass es diese Überprüfung überhaupt gegeben hat. Erst 2017, also drei Jahre nach dem Ende der Untersuchung, stießen Parlamentarier:innen der Linken im NSU-Untersuchungsausschuss auf den für zunächst 120 Jahre gesperrten Bericht. Sie machten dessen Existenz öffentlich und forderten die Freigabe – bisher vergeblich.

Die Ergebnisse der Untersuchung sind in einem zusammenfassenden Bericht festgehalten, der mit dem Stempel GEHEIM versehen ist. Es gibt ihn in mehreren Fassungen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten erstellt wurden, und mit unterschiedlich umfangreichen Anhängen.

FragDenStaat und das ZDF Magazin Royale veröffentlichen eine vorläufige Fassung aus dem Jahr 2013, sowie den finalen Abschlussbericht mit Stand September 2014. Auf der Titelseite prangt der Vermerk: „Die VS-Einstufung [Verschlusssache-Einstufung] endet mit Ablauf des Jahres: 2134”.

Stempel der VS-Einstufung

In vielen Medien wird dieser Untersuchungsbericht als „NSU-Bericht” bzw. als „die NSU-Akten” bezeichnet. Diese Formulierungen können missverständlich sein. Untersucht wurde nicht der NSU, sondern der hessische Verfassungsschutz und seine Rolle in Bezug auf die Taten des NSU.

Warum sollten die „NSU-Akten“ öffentlich zugänglich sein?

Angehörige der Opfer hoffen, in den „NSU-Akten” endlich mehr über die Hintergründe zu erfahren. „Was nützt es, dass der hessische Verfassungsschutz jetzt die Sperrfrist einer NSU-Akte [...] herabgestuft hat?”, sagte 2019 Abdulkerim Şimşek, der Sohn des ersten NSU-Opfers Enver Şimşek. „Ich will jetzt wissen, was da drinsteht.” Viele meinen: Die vom Staat versprochene vollständige Aufklärung könne es nur geben, wenn der Verfassungsschutz seine Untersuchung veröffentlicht.

In Hessen haben sich inzwischen 130.000 Bürger:innen mit der Petition „Geben Sie die NSU-Akten frei!” an den Landtag gewandt. Die Regierungskoalition aus CDU und Grünen blockiert die Veröffentlichung der Akten aber weiterhin. Mathias Wagner, Vorsitzender der Grünen Landtagsfraktion, argumentiert, dass der Verfassungsschutz „unter Umständen nicht mehr arbeitsfähig" sei, wenn die „NSU-Akten” veröffentlicht würden.

Zu einem ganz anderen Schluss kommt Nancy Faeser (SPD), die als aktuelle Bundesinnenministerin ein Interesse an der Handlungsfähigkeit des Verfassungsschutzes hat. Faeser war Mitglied des hessischen NSU-Untersuchungsausschusses und kennt deshalb den Inhalt der Akten. Sie sagte im März 2022: „Ich bin nach wie vor der Meinung, dass man diesen Bericht veröffentlichen kann und Zugang ermöglichen sollte“. Und auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung steht: „Wir treiben auch innerhalb der Bundesregierung die weitere Aufarbeitung des NSU-Komplexes energisch voran und bringen ein Archiv zu Rechtsterrorismus in Zusammenarbeit mit betroffenen Bundesländern auf den Weg.“ Auf den Webseiten der Bundesregierung findet man aktuell zu dem geplanten Archiv jedoch nichts.

Wie geheim sind die „NSU-Akten“? Und warum?

Bis 2134 sollte ursprünglich unter Verschluss bleiben, was der hessische Verfassungsschutz über seine eigene Arbeit zusammengetragen hat. Der offizielle Grund für die höchste Geheimhaltungsfrist sind die umfangreichen Anhänge, in denen tabellarisch aufgeführt ist, welche Informationen über die rechte Szene Neonazis an den Verfassungsschutz übermittelt haben.

Auch der hessische Geheimdienst führte – wie wohl alle Verfassungsschutzbehörden – zahlreiche sogenannte „V-Personen” (Vertrauenspersonen): Mitglieder der rechtsextremen Szene, die angeworben wurden, um meist gegen Bezahlung Informationen über ihr Umfeld zu sammeln und an den Verfassungsschutz zu geben. Unterlagen, aus denen hervorgehen könnte, wer als V-Person tätig war, will der hessische Verfassungsschutz um jeden Preis geheim halten. „Auch die Kinder und Enkel von V-Leuten sollten geschützt werden”, lässt uns der hessische Verfassungsschutz wissen. Nur durch eine Gesetzesänderung im Jahr 2019 sank die Sperrfrist der „NSU-Akten“ auf „vorerst“ drei Jahrzehnte.

Was steht in den „NSU-Akten“?

In den „NSU-Akten“ offenbart sich ein mehr als zweifelhaftes Bild von der Arbeit des hessischen Verfassungsschutzes; vor allem während der 90er Jahre – also zur Hochzeit rechtsmotivierter Gewalt, während Rechtsextreme in ganz Deutschland Anschläge verübten und auf offener Straße Menschen angriffen und töteten, weil diese nicht in ihr rassistisches Weltbild passen. Es sind jene Jahre, in denen sich auch die Rechtsterroristen des späteren NSU radikalisierten. Aus den Dokumenten geht hervor: Zu dieser Zeit sammelte der Dienst zwar umfangreiche Daten, hatte dabei aber weder den Überblick über seinen Bestand, noch folgten aus den gesammelten Informationen stets Konsequenzen.

So sind laut Bericht mehr als 500 Akten aus dem Bereich Rechtsextremismus schlicht verschwunden. „Der Verbleib von 541 Aktenstücken konnte nicht geklärt werden”, lautet die trockene Feststellung der Behörde. Was ist mit den fehlenden Dokumenten passiert? Was steht darin? Unklar. Der hessische Verfassungsschutz lässt uns nur wissen, dass mittlerweile – 10 Jahre nach der Untersuchung – nicht mehr 541, sondern nur noch 201 Aktenstücke vermisst werden.

In Bezug auf die überprüften Akten klingt das Urteil, dass sich der Verfassungsschutz im NSU-Bericht selbst ausstellt, alles andere als schmeichelhaft:

Die dokumentierten Probleme beginnen bereits beim Umgang mit Informationen, die V-Personen an den Verfassungsschutz herantrugen. „Interessanten Hinweisen oder Anhaltspunkten wurde zum Zeitpunkt der Datenerhebung sowohl in der Auswertung als auch in der Beschaffung nicht immer konsequent nachgegangen“, heißt es im Bericht. Häufig seien weder Nachfragen erfolgt, noch wurde versucht, „den Sachverhalt durch ergänzende Informationen anderer Behörden zu verifizieren oder in einen Gesamtzusammenhang zu stellen und zu bewerten“. Dass Rechtsextreme abtauchen und mordend durch das Land ziehen, schien unvorstellbar: „Bewertungen zu auch zum Zeitpunkt der Erkenntnisgewinnung auffälligen Aussagen wie ,nationaler Untergrund’ wurden zumindest nicht dokumentiert oder waren gegebenenfalls tatsächlich nicht erfolgt.“

Ein Satz, der den Umgang der Verfassungsschützer mit den erhaltenen Informationen beschreibt, liest sich besonders erschreckend: „Außerdem fielen zahlreiche Hinweise auf Waffenbesitz von Rechtsextremisten an, die zum Zeitpunkt des Informationsaufkommens in der Regel nicht bearbeitet worden waren.“ Ein Verfassungsschutz, der von womöglich bewaffneten Neonazis weiß und nicht eingreift? Eine Sicherheitsbehörde, die solche Hinweise nicht einmal weiter bearbeitet? Der Verfassungsschutz führt dazu eine etwas zweifelhafte Entwarnung an: „Information zu einem gewaltorientierten Verhalten dieser Personen fanden sich parallel dazu nicht.”

Der Verfassungsschutz listet knapp 390 solcher „Informationen” zu Waffen und Sprengstoff auf, die womöglich in den Händen von Rechtsextremen waren oder noch immer sind. Hinzu kommen zahlreiche Meldungen über Neonazis, die Schießtraining organisieren, „Häuserkampf spielen“ und für solche Übungen sogar ins Ausland reisen. Mal spekuliert ein Hinweisgeber über den Drahtzieher eines unaufgeklärten Anschlags, mal sprechen V-Leute über Terrorkonzepte – auch über die Strategie geheim agierender kleiner Zellen, wie sie der NSU verfolgte.

Was steht in den „NSU-Akten“ über den NSU?

Es muss in aller Deutlichkeit gesagt sein: Was kaum vorkommt in den „NSU-Akten” ist der NSU. Wer hofft, in diesen Berichten die Antwort auf offene Fragen zum NSU, Beweise für gezielte Vertuschungsversuche oder gar den Beleg für die Rolle des Verfassungsschutzes bei der Mordserie zu finden, wird enttäuscht.

Über die Straftaten des NSU habe der hessische Verfassungsschutz keine relevanten Erkenntnisse in seinen Aktenbeständen gefunden. So lautet zumindest das zentrale Fazit, das die Berichterstatter:innen schon im vorläufigen Bericht bereits auf der zweiten Seite in gefetteter Schrift präsentieren:

„Im Zuge der Prüfung auf eine Relevanz für das NSU-Verfahren fanden sich keine Bezüge zu den Rechtsterroristen des NSU und ihren Straf- und Gewalttaten.“

Allerdings wird an einer anderen Stelle im Bericht eingeräumt: „Bei sehr wenigen Aktenstücken ließ sich ein möglicher Bezug zum NSU-Trio ableiten oder es wurden Hintergrundinformationen mit möglichen Bezügen zum NSU-Umfeld sowie sonstige Hinweise zu möglichen rechtsterroristischen Aktivitäten im Allgemeinen erkannt”. Mit dem Wissen von 2012 – als der NSU bereits enttarnt war – hätte man in den Akten des hessischen Verfassungsschutzes also Bezüge zum „NSU-Trio ableiten” können.

Ein Schuldeingeständnis? Nicht für den hessischen Verfassungsschutz, der direkt danach relativiert: „Konkret handelte es sich allerdings auch hier um bereits bekannte Informationen im Zusammenhang mit möglichen Kontaktpersonen oder Namens- bzw. Lichtbildähnlichkeiten zu Personen aus dem NSU-Komplex oder im Zusammenhang mit Interneteintragungen.” Man habe in den Akten also nichts bahnbrechend Neues gefunden. Es seien alles „bereits bekannte Informationen” gewesen, die nur nicht entsprechend interpretiert wurden.

So findet sich in den Akten eine Notiz über Mario Brehme, eine Führungsperson des „Thüringer Heimatschutzes“, aus dessen Umfeld der NSU hervorging. Dazu vermerkt der Verfassungsschutz einen „Zusammenhang mit der Durchsuchungsaktion 1998 bei dem Trio Uwe B., Beate Z., Uwe M., wo u. a. Rohrbomben gefunden wurden“. Es ist dieses Trio – Uwe Böhnhardt, Beate Zschäpe und Uwe Mundlos –, das sich später als Kern des NSU entpuppt. Angefertigt wurde der Vermerk 2003, also 2 Jahre nach dem ersten Mord des NSU. Bis heute ist unklar, wie groß der Kreis der NSU-Unterstützer:innen war. An anderer Stelle findet sich ein Foto der NSU-Terroristin Beate Zschäpe, das sie im Jahr 1996 bei einem Neonazikonzert in Chemnitz zeigt. Auch der angebliche Kontakt zwischen Zschäpe und Stefan Jagsch, einer zentralen Figur der hessischen NPD, ist in den Akten festgehalten.

Eine Antwort auf die großen Fragen zum NSU gibt es hingegen nicht. Die „NSU-Akten“ enthalten weder Hinweise auf mögliche Aufenthaltsorte und mutmaßliche Taten der Rechtsterroristen, noch explizite Hinweise auf die Existenz der rechtsterroristischen Untergrundzelle. Auch zu Andreas Temme gibt es keine neuen Informationen – dem hessischen Verfassungsschutzmitarbeiter, der rund um die Tatzeit am Tatort in Kassel war, als die Rechtsterroristen den Internetcafé-Betreiber Halit Yozgat erschossen haben. Vor allem weil Temme seine Anwesenheit der Polizei zunächst verschwieg, haben sich um seine Rolle bei dem Mord zahlreiche Theorien entsponnen.

Dass all die zusammengetragenen Erkenntnisse tatsächlich alles sind, was der hessische Verfassungsschutz gewusst hat, wagt nicht einmal der hessische Verfassungsschutz zu behaupten. So heißt es dazu:

„Eine abschließende Sicherheit, dass Personen, Objekte und Ereignisse, die im Zusammenhang mit dem NSU und seinem Umfeld stehen oder stehen konnten, lässt sich daraus aber nicht ableiten. Dies wäre nur durch eine Sichtung der nicht auffindbaren Aktenstücke möglich.“

Die „NSU-Akten“ geben also kein abschließendes Urteil zur Arbeit des hessischen Verfassungsschutzes zum NSU – weil der hessische Verfassungsschutz selbst nicht weiß, was der hessische Verfassungsschutz alles wusste.

Warum sind die „NSU-Akten“ auch für die Gegenwart relevant?

Die Unterlagen unterstreichen deutlich, welche Gefahr von der organisierten Rechten ausging – und zweifelsohne bis heute ausgeht. Besonders deutlich wird dies an einem Namen, der sich gleich mehrfach in den Dokumenten findet: Stephan Ernst. Über den Mann, der am 2. Juni 2019 den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke in dessen eigenem Zuhause erschoss, notierte der Verfassungsschutz schon 2009, er sei „als aggressiv und gewalttätig einzuschätzen“. Hinzu kommen mehrere Einträge aus der Zeit um die Jahrtausendwende: Hessische Verfassungsschützer notierten, wie Stephan Ernst mit einem Messer bewaffnet an Demonstrationen teilnahm, einen Sprengstoffanschlag durchzuführen versuchte und Jahre später mit einem Kameraden eine Propangasflasche in einem Steinbruch deponierte, in dem auch Sprengstoff lagerte.

All diese Hinweise haben die Verfassungsschützer nach dem Auffliegen des NSU im Rahmen der Aktenprüfung 2012 noch einmal gelesen – bevor Ernst 2019 zum rechtsterroristischen Mörder wurde. Als Stephan Ernst den Politiker Walter Lübcke erschoss, galt er für den Verfassungsschutz als „abgekühlt“, seine Akte war seit 2015 geschlossen.

Über den Umgang des Verfassungsschutzes mit den Informationen über Stephan Ernst und weitere Inhalte der gesperrten Akten berichtete bereits 2021 der Autor Martin Steinhagen. Er konnte damals als erster Journalist Einblick in die „NSU-Akten“ nehmen und ausschnittsweise daraus zitieren. Im Kern mache der Geheimbericht zweierlei deutlich, lautete sein Fazit: „zum einen, wie viele Informationen dem hessischen Dienst vorlagen – über Terrorkonzepte, Bewaffnung, Untergrundbestrebungen –, und zum anderen, wie gefährlich fahrlässig damit umgegangen worden ist.“

Wir glauben, die Öffentlichkeit hat das Recht zu erfahren, was genau in jenen Dokumenten steht, die ursprünglich für mehr als ein Jahrhundert geheim bleiben sollten. FragDenStaat und das ZDF Magazin Royale veröffentlichen daher die „NSU-Akten“.

Die „NSU-Akten“


Methodischer Hinweis: Um unsere Quellen zu schützen, haben wir die Akten abgetippt und ein neues Dokument erstellt, das keine digitalen oder analogen Spuren enthält. Das transkribierte Dokument entspricht in seinem Inhalt dem Original. An verschiedenen Stellen haben wir aus rechtlichen Gründen personenbezogene Daten geschwärzt. Dabei haben wir uns vor allem am Protokoll des NSU-Prozesses von Annette Ramelsberger, Wiebke Ramm, Tanjev Schulz und Rainer Stadler orientiert. Personen, die dort mit vollem Namen aufgeführt sind, haben wir in den Dokumenten nicht anonymisiert.

Wir haben dem hessischen Verfassungsschutz und dem hessischen Innenministerium vor der Veröffentlichung der „NSU-Akten“ einen Fragenkatalog zum Umgang der Behörden mit den Dokumenten zugeschickt. Die Antworten darauf veröffentlichen wir hier ebenfalls vollständig.

Fragdenstaat Logo & Link
Tor/Onion Adresse: http://fdstaat23zv6kdmntgkvdzkr7hipl5oqswwi3xawzkj2w2gwsbxmrwyd.onion/

ZDF Magazin Royale Logo & Link


Auf den Artikel "NSU-Akten gratis!" bin ich durch die Sendung ZDF Magazin Royale vom 28.10.2022 aufmerksam gemacht worden. Ich habe die Seite, wie in der Sendung erwähnt, über "[www.verfassungsschutzschutz.de](www.verfassungsschutzschutz.de)" gefunden, geklaut und hier wieder eingestellt, da mir das einfache Verlinken in diesem Fall nicht zusagt/ausreicht, für die Menschen unter uns die nicht auf diese Seite gehen wollen oder können aber trotzdem wissen möchten was dort steht. Die Seite ist auch über "https://nsuakten.gratis/" zu erreichen.

Die einzigen Änderungen in der Formatierung sind:
- Die Logos am Ende. Auf der Original Webseite kommen die nach der ersten Überschrift.
- Der Video Link zum Ausschnitt aus der Sendung ZDF Magazin Royale vom 28.10.2022 ist natürlich eingebettet und kann direkt auf der Original Webseite angesehen werden.
- Das *.pdf Dokument ist auf der Original Webseite nach der Überschrift Die „NSU-Akten“ Les- und Downloadbar und muss nicht erst über einen Link erreicht werden.


#fragdenstaat #böhmermann #magazinroyale #pssst #verfassungsschutz #verfassungsschutzschutz #nsu-akten

fefebot@pod.dapor.net

[l] Angeblich prüft Faeser die Entlassung vom Cyberclown. Einige Punkte dazu. Erstens:

Innenministerin Faeser will BSI-Chef feuern – doch ihr Staatssekretär genehmigte Rede vorab

Natürlich ließ sich der Schönbohm das vorher genehmigen. Der ist ja nicht doof.

Zweitens: Ich war ja in letzter Zeit immer wieder fasziniert, wie Brancheninsider meinten, der mache ja gar keinen soooo schlechten Job. So tief sind die Erwartungen schon abgestürzt, bzw. waren noch nie viel höher. Das BSI ist im Wesentlichen eine Compliance-Behörde. Die erzeugen für andere Leute mehr Papierkram. Das ist, was die tun.

Drittens: Ich hatte ja von Anfang an meine Probleme mit dem Schönbohm, nicht zuletzt wegen dieses lächerlichen Vereins mit dem irreführenden Namen. Aber im Moment muss ich ihm sowas wie Respekt zollen, wie er seine Vorgesetzten da ins Messer laufen lässt. Und absolut verdient. Keiner von denen sollte im Amt sein, inklusive der Innenministerin.

Viertens: Die Fakten sind alle schon länger bekannt. Spätestens seit 2019, wo es eine Kontraste-Sendung zum Thema "Cyber-Sicherheitsrat" und Russland-Connections gab. Keine der Vorregierungen fand da was bei.

Fünftens muss man sich ja schon mal fragen, was unsere Geheimdienste eigentlich beruflich machen. Hat der Verfassungsschutz da mal wieder auf ganzer Linie verkackt? Oder hatten die einfach die Hände voll mit Nazigefahr-Leugnen und Linksautonome-Verfolgung? Hey, wer ist dafür eigentlich zuständig? Oh ja richtig! Das Kanzleramt! Auch alle Mann zurücktreten, bitte.

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mikhailmuzakmen@pod.geraspora.de

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Radikalenerlass 2.0 kommt

Brandenburgische Landesregierung bringt „Verfassungstreue-Check“ und neue Regelanfrage auf den Weg – Radikalenerlass-Betroffene protestieren gegen erneute Aushebelung der Grundrechte

Die rot-schwarz-grüne Landesregierung in Potsdam hat am 30. August mit den Stimmen aller Ministerien die Wiedereinführung der Regelanfrage beim „Verfassungsschutz“ beschlossen. In den kommenden Wochen soll der Gesetzentwurf im Landtag abgestimmt werden. Damit drohen ein Dammbruch und eine neue Welle von Berufsverboten wie in der Folge des Radikalenerlasses von 1972. In der BRD kam es damals offiziell zu 3,5 Millionen Regelanfragen beim „Verfassungsschutz“, mindestens 11.000 Verfahren, 2.200 Disziplinarverfahren, über 1.250 Ablehnungen von Bewerberinnen und Bewerbern sowie 265 Entlassungen aus dem öffentlichen Dienst. Betroffen waren fast ausschließlich Linke, gegen Rechte wurde der Radikalenerlass faktisch nicht angewendet. Dass die Berufsverbote-Politik der Demokratie schweren Schaden zugefügt und zu Einschüchterung und Duckmäusertum insbesondere bei kritischen jungen Menschen geführt hat, ist heute unstrittig. Wir sind empört, dass die Landesregierung Brandenburg ausgerechnet im 50. Jahr nach der Verabschiedung des Radikalenerlasses erneut zu Einschüchterung und politischer Verfolgung greifen will. Ausdrücklich nimmt sie in ihrer juristischen Begründung Bezug auf die umstrittene „Gewährbieteklausel“ in den deutschen Beamtengesetzen. Sie ist dem „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ der Nazis von 1933 entnommen. Darin hieß es, aus dem Staatsdienst sei fernzuhalten, wer „nicht Gewähr bietet, jederzeit rückhaltlos einzutreten für den nationalen Staat.“ In den Beamtengesetzen der BRD wurde der „nationale Staat“ durch die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ ersetzt. Die Beweislastumkehr und die vorzunehmende „Gesinnungsprognose“ sind geblieben.

Auch die Landesregierung schreibt in der Begründung ihres Gesetzesvorhabens wörtlich: „Der Nachweis einer verfassungsfeindlichen Betätigung ist nicht erforderlich. Bei der Prüfung dieser Gewähr handelt es sich um eine einzelfallbezogene Prognose, bei der der einstellenden Behörde ein Beurteilungsspielraum zusteht.“

Die Regierungskoalition schämt sich nicht, zur Begründung den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1975 zu zitieren, der maßgeblich vom ehemaligen SA-Rottenführer, NS-Juristen und späteren Verfassungsrichter Willi Geiger formuliert wurde. Darin heißt es in unverkennbarer Diktion: „Die Treuepflicht fordert mithin mehr als nur eine formal korrekte, im Übrigen uninteressierte, kühle, innerlich distanzierte Haltung gegenüber Staat und Verfassung.“…
- Pressemitteilung vom 1.9.2022 vom Bundesarbeitsausschuss der Initiativen gegen Berufsverbote und für die Verteidigung der demokratischen Grundrechte