#verfassungsschutz

olladij@diaspora.permutationsofchaos.com

Monatelang schien der Prozess gegen #Lina E. und drei Mitangeklagte ins Stocken geraten zu sein. Alle Zeichen standen auf »Wie Sie sehen, sehen Sie wenig bis nichts«. Doch hinter den Kulissen arbeiteten #BKA und #Verfassungsschutz an einer vermeintlichen Wunderwaffe: Im Februar 2021 machte das #LKA #Sachsen bei den Ermittlungen gegen Johannes Domhöver im Paragraf 129-Verfahren im Antifa-Ost-Komplex (1) einen schwerwiegenden Beifang. Bei der Durchsuchung seines E-Mail-Postfachs stießen die Beamt*innen auf eine E-Mail aus dem Jahr 2017, in der Vergewaltigungsvorwürfe gegen #Domhöver formuliert wurden. Die #Staatsanwaltschaft eröffnete sogleich, noch im Februar 2021, ein Verfahren gegen Domhöver.
Nun ist es ja in #Deutschland Brauch, dass Verfahren gegen Vergewaltiger und Täter sexualisierter #Gewalt für Betroffene wenig aussichtsreich sind und in den meisten Fällen eingestellt werden. Es überrascht also wenig, dass dies auch in der Causa Domhöver der Fall war. Allerdings liegt hier der besondere Umstand vor, dass sich Johannes Domhöver zwischen dem Beginn des Vergewaltigungsverfahrens im Februar 2021 und dessen Einstellung im Mai 2022 entschlossen hatte, mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenzuarbeiten. Mit Johannes Domhöver präsentieren diese nun einen auskunftsfreudigen vermeintlichen Kronzeugen im #Antifa-Ost -Verfahren. Angesichts dessen, dass er selbst Beschuldigter im Antifa-Ost-Verfahren sowie im genannten (aber inzwischen eingestellten) Vergewaltigungsverfahren und einem noch offenen Verfahren in #Paris ist, rechnet sich Domhöver offenbar aus, einen guten Deal mit den Behörden gemacht zu haben.

https://www.akweb.de/politik/lina-e-prozess-was-hat-der-kronzeuge-domhoever-ausgesagt/ #antifa #freelina #dresden #nsu #acab #raf #ffm #gera #weimar #wurzen #eisenach #leipzig

olladij@diaspora.permutationsofchaos.com

Die Art der öffentlichen Behandlung durch #Presse, #Polizei und Stadt im Vorfeld signalisierte den Organisatoren des Pogroms und ihren Sympathisanten und Unterstützern zweierlei: Erstens, daß ihr »berechtigtes Anliegen«, die verhaßten Fremden endlich verschwinden zu sehen, von niemandem in Frage gestellt wird. Zweitens, daß sich niemand vor die Angegriffenen stellen wird und mit nennenswertem Einsatz von Polizeikräften nicht zu rechnen ist.
Entlarvend auch die späteren Erklärungen: Die Stadtverwaltung soll seit Monaten befürchtet haben, »daß der Haß in Lichtenhagen zur #Gewalt führen werde«. Der Innenminister von #Mecklenburg-Vorpommern, Lothar Kupfer ( #CDU), behauptet, man habe die Warnungen »sehr ernst genommen» und beim #Verfassungsschutz und #Staatsschutz nachgefragt. Man habe auch damit gerechnet, »daß einige der Demonstranten zu Gewalthandlungen schreiten«. (Spiegel, 31.8.)

https://www.akweb.de/politik/polizei-und-politik-in-rostock-das-versagen-war-gewollt/ #rostock #lichtenhagen #geschichte #rassismus #nazis #asyl #migration #schwerin #medien #spd #hamburg #linke #antifa #brd

aktionfsa@diasp.eu

17.08.2022 Keine Aufklärung der NSU Morde zu erwarten

Dokumente bis zu 120 Jahre unter Verschluss

"Die unverhältnismäßig langen Sperrfristen von 30, 50, 90 und 120 Jahren sind ein zutiefst fragwürdiges und undemokratisches Instrument, durch das eine Kontrolle der Geheimdienste in der Öffentlichkeit nahezu unmöglich gemacht wird."

So heißt es in einer von über 135.000 Bürgern unterschriebenen Petition für die Freigabe der Akten zu den NSU-Morden. Mehr Menschen als diese 135.000 sind der Meinung, dass mehr Aufklärung zu den Hintergründen und noch unbekannten Mittätern möglich wäre, würde man eine vollständige Aufklärung wirklich wollen.

Ministerpräsident Volker Bouffier, (CDU) hatte 2006 als Innenminister durch eine Sperrerklärung verhindert, dass die V-Leute eines Verfassungsschutzbeamten, der zur Tatzeit am Tatort des Mordes an Halit Yozgat in Kassel gewesen war, polizeilich vernommen werden konnten. Auch die anschließende Sperrverfügung für die Akten "über Generationen" lässt klar erkennen, dass dort entweder einiges schief gelaufen ist oder nicht mehr aufgeklärt werden soll.

Um den offenen Fragen der Grünen und Linken Mitglieder im Untersuchungsausschuss wenigstens ansatzweise nachzukommen, soll nun der frühere hessische Justizstaatssekretär Rudolf Kriszeleit (FDP) die Akten als Sachverständiger sichten. Die "Sensationsnachricht" ist bei einem solchen Vorgehen nicht zu erwarten, aber es hat wieder einmal gezeigt, dass nur der Druck aus der Öffentlichkeit - hier in Form von 135.000 Unterschriften - die Politiker zu einem kleinen Entgegenkommen bewegt hat.

Wir brauchen viel mehr Druck!

Mehr dazu bei https://www.heise.de/tp/features/Gesperrte-Akten-mit-NSU-Bezug-ein-Sachverstaendiger-fuer-alle-Faelle-6333860.html
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Tags: #Aufklärung #Aktensperrung #Neo-Nazis #V-Mann #Verfassungsschutz #BKA #NSU-Morde #Grundrechte #Transparenz #Informationsfreiheit #Aufklärungswille #Hessen

fefebot@pod.dapor.net

[l] So, die Reise ist erstmal vorbei. Hab ich was verpasst? Aber ja! Knallharte Aufklärungsarbeit!

Hunderte Rechtsextremisten und sogenannte Reichsbürger üben auf Schießständen an der Waffe.

Ich weiß, was ihr jetzt denkt. Das hat bestimmt die CIA herausgefunden.

Nein! Noch krasser:

Das geht nach Kontraste-Informationen aus einer internen Analyse des Verfassungsschutzes hervor.

Nein! Auf Schießständen über die Schießen?! Und ich dachte die üben in Münzwäschereien! Ein Glück, dass wir den Verfassungsschutz haben. Das hätten wir ja sonst nie rausgefunden, dass die Schießen in Schießständen üben.

#fefebot #verfassungsschutz

fefebot@pod.dapor.net

[l] Kurze Durchsage des Verfassungsschutzes:

Verfassungsschutz: China könnte langfristig Cybergefahr Nummer eins werden

Ah. Häufiges Missverständnis.

Die Hauptbedrohung für unsere IT-Sicherheit ist nicht China. China ist nicht mal in den Top 5. Hier sind die Hauptbedrohungen für IT-Sicherheit in der EU:

- Die Geheimdienste horten Exploits und halten damit eigentlich bekannte Schwachstellen offen
- Die Geheimdienste lobbyieren Hintertüren in unsere Infrastruktur ("Chatkontrolle")
- Die Politik hat über das Hackertoolverbot und die Drangsalierung von "nicht fertig werdenden Studenten" nachhaltig verhindert, dass in diesem Land kompetenter Nachwuchs heranwachsen kann.
- Spezialexperten in Firmen machen statt Security Compliance. Anstatt Lücken zuzumachen, machen die dann Checklisten, wieviel Sedimentschichten Antivirus und Monitoring man haben soll, wieviel Threat Intelligence man kaufen muss, was für SIEMs man braucht
- Gleichzeitig setzen die Leute Windows, Active Directory, Exchange und Office ein oder schieben ihren Kram gleich ganz in die Cloud

Ach ja, und: Wir haben digitale Souveränität nicht beachtet. Jetzt haben wir nicht mal mehr irgendwas, womit man glaubwürdig drohen könnte.

China. Dass ich nicht lache.

Das Hauptproblem von unserem undichten Dach ist der Regen!!1!

Das Hauptproblem unserer Gasversorgung ist, wenn Leute im Winter Heizen wollen!1!!

Je älter ich werde, desto schockierender wird für mich die himmelschreiende Dummheit der Politik. Es ist fast, als ob die absichtlich immer die langfristig schädlichste Option wählen. Um die Dringlichkeit im Wahlkampf aufrecht zu erhalten vielleicht?

#fefebot #verfassungsschutz #EU

aktionfsa@diasp.eu

22.07.2022 Überwachung von "Ausländervereinen" unrechtmäßig

Fast 30 Jahre Unrecht

... und keiner hat es gemerkt? Doch, die Betroffenen, die in Vereinen aktiven "Ausländer" in Deutschland haben nur zu oft bemerkt, dass ihre Daten über das Bundesverwaltungsamt (BVA) an BKA und Verfassungsschutz zu anlassloser Speicherung weitergegeben wurden.

Die "Rechtsgrundlage" für diese Überwachung war angeblich ein Erlass des damaligen Innenministers Manfred Kanther (CDU) aus dem Jahr 1994. Der Anlass war das ein Jahr zuvor in Deutschland in Kraft getretene Verbot der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK).

Über diesen Erlass schreibt netzpolitik.org:

_Vereine, deren Mitglieder oder Vorstand sämtlich oder überwiegend keine Bürger:innen von EU-Mitgliedstaaten sind, gelten in Deutschland als „Ausländervereine“. Nach § 19 des deutschen Vereinsgesetzes müssen sie persönliche Daten aller Vorstände oder entsprechend berechtigter Personen innerhalb von zwei Wochen bei den zuständigen Landesvereinsbehörden melden. ...

Sofern die Vereine als „politisch“ gelten, müssen sie auf Verlangen der Behörden zudem Namen und Anschriften aller Mitglieder herausgeben. Dann besteht auch eine Pflicht zur Auskunft über die Tätigkeit des Vereins sowie die Herkunft und Verwendung ihrer finanziellen Mittel. Für dieses Auskunftsverlangen muss keine konkrete Gefahr erkennbar sein, es genügt dafür das Ermessen der Vereinsbehörde._

Seit April 1994 füllte sich dieses Ausländervereinsregister mit 14690 Vereinsgründungen. Nun hat die Linken-Abgeordnete Gökay Akbulut ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste im Bundestag zu diesen Vorgängen angefordert. Und dieses Gutachten stellt fest, dass es für die oben beschriebene dreißigjährige Praxis keine Rechtsgrundlage gab, denn

  • die anlasslose Weitergabe personenbezogener Daten ist ein Grundrechtseingriff, für den es eine gesetzliche Ermächtigung geben muss,
  • der Erlass ist nicht mehr rechtlich überprüfbar, denn beim Bundesinnenministerium ist das Dokument verschwunden.

Brisant ist dieses "doppelte Versagen der deutschen Bürokratie" nicht nur, weil sich deutschen Behörden scheinbar um die Rechtsgrundlagen ihres Handels nicht wirklich kümmern, sondern zusätzlich, weil befürchtet werden muss, dass die unrechtmäßig erhobenen Daten ihren Weg zu den türkischen Geheimdiensten gefunden haben und damit das Leben der in der Türkei lebenden Angehörigen der Betroffenen gefährdet wurde.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/bka-und-verfassungsschutz-anlasslose-uebermittlung-kurdischer-vereinsdaten-ist-rechtswidrig/

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Tags: #Bundesverwaltungsamt #BVA #BKA #Verfassungsschutz #BfV #Ausländervereine #Datenweitergabe #Unrecht #Erlass #Kanther #Polizei #Geheimdienste #Grundrechte #Menschenrechte
Erstellt: 2022-07-22 07:05:58

olladij@diaspora.permutationsofchaos.com

Für die #AfD läuft es derzeit nicht nach Plan: Bei Wahlen erlebte sie eine Niederlage nach der anderen, der #Verfassungsschutz beobachtet sie als Verdachtsfall und der russische Angriff auf die #Ukraine stellt die Frage nach dem richtigen Umgang mit dem Thema. Häufig in der #Kritik: Parteichef Tino Chrupalla. Beim kommenden Bundesparteitag in Riesa tritt er wieder zur Wahl an – und könnte auf einen Gegenkandidaten namens Björn #Höcke treffen.
Für den amtierenden Bundessprecher Tino #Chrupalla gab es wohl schon einmal schönere Zeiten in der AfD. Zwar muss er sich seit Anfang des Jahres nicht mehr mit seinem ehemaligen Co-Sprecher Jörg #Meuthen herumärgern, doch folgte an nahezu allen anderen Fronten eine Niederlage nach der anderen.

https://www.l-iz.de/politik/brennpunkt/2022/06/bundesparteitag-der-afd-in-riesa-chrupalla-angeschlagen-hoecke-in-lauerstellung-455849
#sachsen #riesa #klima #corona #russland #atomkraft #thüringen

lester_bangs@pod.mttv.it

Fragwürdige Weitergabe von #Vereinsdaten

Daten über kurdische Vereine landen automatisch beim #Verfassungsschutz .
Mindestens einmal wurden sie auch ins Ausland übermittelt – womöglich in die #Türkei

#taz #rath #Kurden #BKA

https://taz.de/Archiv-Suche/!5853706

"Seit fast 30 Jahren werden die Daten aller kurdischen Vereine automatisch an Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt.
Den zugrundeliegenden Erlass findet Innenministerin Nancy #Faeser (SPD) allerdings nicht mehr."

Ich schrei gleich

deutschewelle@squeet.me
seebrueckeffm@venera.social

https://twitter.com/LagerwatchThr/status/1523226990790070273

#Verfassungsschutz #TMMJV #Neonazis #Erstaufnahmelagern #Suhl #Goldstattbraun

aktionfsa@diasp.eu

Urteil: Verfassungsschutz verstößt gegen Grundgesetz

"Terroristische Bedrohung" wird leichtfertig von Amts wegen festgestellt

Wie wir schon seit Jahren beklagen, verstößt der Verfassungsschutz gegen die geltenden Grundrechte. Das wurde uns bereits auf dem Tribunal "Geheimdienste vor Gericht" im Oktober 2016 klar. Hinzu gekommen sind in den letzten Jahren aber weitere Überwachungsbefugnisse, wie Online-Trojaner und Handy-Überwachung. Auch darüber haben wir aufgeklärt und ihre Rücknahme gefordert.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Das bayerische Verfassungsschutzgesetz verstößt in Teilen gegen die Grundrechte.

Geklagt hatten 3 Betroffene mit Unterstützung der "Gesellschaft für Freiheitsrechte". Mindestens einer von ihnen sollte von einem Berufsverbot betroffen werden, nachdem der Verfassungsschutz ihn auf einer Demonstration fotografiert hatte. Alle drei sind Mitglieder der "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten" (VVN-BdA), die der bayerischen Verfassungsschutzbericht zur "linksextremistisch beeinflusste Organisation" erklärt hat.

Die 150-seitige Urteilsbegründung behandelt weniger die Frage ob ein Mittel durch einen Geheimdienst eingesetzt werden darf, sondern unter welchen Bedingungen. Wir erinnern uns, dass die letzte Gesetzesänderung sich wieder einmal gegen "terroristische Bedrohungen richten sollte.

Also stellt das Gericht die Frage: Wie groß muss etwa eine Bedrohung sein, um solche Befugnisse zu rechtfertigen?
Und ganz neu ist die Forderung nach unabhängiger Überprüfbarkeit. Bei polizeilichen Maßnahmen muss stets ein unabhängiger Richter ein Vorgehen anordnen oder genehmigen. Dies war bisher bei Geheimdiensten nicht so. Eine Entwicklung in diese Richtung haben wir auch bei Urteilen zur Arbeit des BND mit der Erweiterung des G10-Kontrollgremiums erlebt - auch wenn es im Endeffekt dabei geblieben ist, dass der BND dem Kontrollgremium seine Arbeit (meist) erst im Nachhinein zur Genehmigung vorlegt.

Fazit: Auf jeden Fall hat das BVerfG noch einmal betont, dass Wohnraumüberwachung, die Speicherung von Bewegungsprofilen bei der Handyortung schwere Eingriffe in die Grundrechte der Menschen darstellen.
Leider wird die Klatsche für die Bayerische Landesregierung schnell verheilen, denn das Gericht hat, wie üblich, dem Bundesland eine Übergangsfrist bis Ende Juli 2023 zur Änderung des Gesetzes gewährt anstatt es in die Mülltonne der Geschichte zu verbannen.

Mehr dazu bei https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bayern-verfassungsschutz-karlsruhe-101.html
und https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/bayern-bundesverfassungsgerichtt-100.html
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Tags: #BVerfG #Urteil #Geheimdienste #Onlinedurchsuchung #Handy #Smartphone #BND #Verfassungsschutz #NSA #VVN #Berufsverbot #Lauschangriff #Ueberwachung #Vorratsdatenspeicherung #Wohnraumüberwachung #Rasterfahndung #ZentraleDatenbanken #Freizuegigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensaenderung