#asyl

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02.04.2024 Europa rüstet auf - auch an den Grenzen

"Asylkompromiss" verletzt Menschenrechte

Inzwischen sind 10 weitere Jahre seit unserer Demo mit nebenstehenden Transparent am Brandenburger Tor vergangen und die Abschottung der EU gegenüber Menschen aus anderen Ländern ist noch rigider und unmenschlicher geworden. Dagegen protestieren wir gemeinsam mit Pro Asyl, die uns zu den aktuellen "Änderungen in der Migrationspolitik" und zu konkreten Fällen von schwersten Menschenrechtsverletzungen schreiben:

Europa rüstet auf - wir unterstützen Menschenrechtsverteidigerinnen an den Grenzen!

Europa schottet sich weiter ab. Der Zusammenarbeit mit libyschen Warlords und dem Deal mit Tunesien folgt nun ein milliardenschweres Abkommen mit Ägypten. Ganz in der Tradition des EU-Türkei-Deals, der in diesen Tagen seinen achten Jahrestag hatte - und der vollends gescheitert ist.

Diese Politik sorgt für Missachtung der Menschenrechte, Gewalt und Todesopfer an Europas Grenzen. Seit vielen Jahren unterstützen wir die Arbeit unserer Partnerorganisationen in den Ländern an den Außengrenzen. Pro Asyl berichtet zur Situation vor Ort von ihren Kolleginnen Nursen von Mülteci-Der in der Türkei, Milica von klikAktiv in Serbien und unserem Team in Griechenland, das unermüdlich für die Menschenrechte kämpft - bis hin zum Europäischen Gerichtshof und oft erfolgreich, wie im Fall Pserimos.

  • Tote Geflüchtete als griechische Kontinuität: Von Farmakonisi über Pserimos nach Pylos
  • Griechenland ist immer wieder Schauplatz von Menschenrechtsverletzungen gegenüber Schutzsuchenden. Vergangenes Jahr wurde das Land wegen dem Fall Farmakonisi vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilt. Nun folgte ein Urteil wegen der tödlichen Schüsse vor Pserimos. Noch offen ist das Verfahren zur Katastrophe von Pylos.
  • Serbiens Grenzen sind Schauplatz von Pushbacks & Gewalt
  • Serbien ist das letzte Land auf der Balkanroute, das nicht zur EU gehört - aber an gleich vier EU-Staaten grenzt. Die versuchte Abschottung der europäischen Außengrenzen wird dort also besonders deutlich. Milica Svabic von unserer Partnerorganisation klikAktiv berichtet zur Situation vor Ort.
  • Für viele Flüchtlinge in der Türkei ist die Lage aussichtslos
  • Die türkische Partnerorganisation von PRO ASYL, Mülteci-Der in Izmir, hat im vergangenen Jahr Schutzsuchende unterstützt, die vom starken Erdbeben im Südosten des Landes betroffen waren. Im Interview schildert Nursen von Mülteci-Der uns die existenziellen Herausforderungen, vor denen sie in der Türkei weiterhin stehen.
  • Fakten gegen die Mythen des EU-Türkei-Deals
  • Vor acht Jahren trat der EU-Türkei Deal in Kraft, mit dem Flucht in die Europäische Union verhindert werden sollte. Obwohl der Deal bis heute zu massivem Leid von Schutzsuchenden führt, halten sich falsche Behauptungen und der Mythos einer "Erfolgsgeschichte" hartnäckig. PRO ASYL kritisierte den Deal von Anfang an und setzt Fakten dagegen.

Mehr dazu bei https://www.proasyl.de
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aktionfsa@diasp.eu

17.03.2024 Keine Sonderschulen für Geflüchtete

Kinder gehören zusammen!

Falsche Entscheidungen gerade in Bezug auf die Erziehung unserer Kinder wirken sich noch über Jahre, im schlimmsten Fall über ihr ganzes Leben aus. Das haben wir bereits bei den Schulschließungen in der Corona-Zeit angeprangert - inzwischen werden unsere Befürchtungen nun auch vom Gesundheitsminister bestätigt.

Nun ist der Berliner Senat auf einem ähnlichen Holzweg. Für die Kinder von Geflüchteten sollen Sonderschulen eingerichtet werden, womit ihnen das Ankommen in unserer Gesellschaft noch schwerer gemacht wird. Als Mitglied im Berliner Flüchtlingsrat verweisen wir deshalb auf die heutige Pressemitteilung:

Der Flüchtlingsrat Berlin lehnt Lagerschulen für geflüchtete Kinder kategorisch ab

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie plant eine flächendeckende Sonderbeschulung für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Berlin. Sie sollen nun nicht mehr wie bisher in Willkommensklassen an Regelschulen unterrichtet werden, sondern in speziellen Lagerschulen, also Räumlichkeiten in ihrer Unterkunft oder neu errichteten Containern auf dem Gelände der Unterkunft.

„Lagerschulen führen zu Segregation und Ausgrenzung und stellen somit ein massives Integrationshemmnis für geflüchtete Kinder dar,“ kritisiert Sina Stach. „Schule ist nicht nur ein Ort des Lernens, sondern auch ein Ort der Begegnung und des Miteinanders. Gerade für geflüchtete Kinder geht es darum, dem tristen und nicht kindgerechten Alltag in ihren Unterkünften zu entkommen und den Kontakt zu Gleichaltrigen außerhalb der Unterkunft aufzubauen. Diese Möglichkeit wird ihnen durch eine Lagerschule genommen,“ so Stach weiter.

Dabei gibt es Alternativen zu dieser diskriminierenden Sonderbeschulung. So zeigen sich etwa Schulleitungen für eine Schichtbeschulung offen, also Unterricht am Nachmittag. Auch gibt es immer noch viele Grundschulen in Berlin, an denen jede Klasse einen Hort- und einen Schulraum hat. Ein Raum steht somit die Hälfte des Tages leer. Auch das Aufstellen von Containern auf dem Schulgelände wäre denkbar. Mittelfristig muss der Schulneubau beschleunigt und Bestandsschulen erweitert werden. Es fehlen in Berlin 27.000 Schulplätze. Auch wenn man geflüchtete Kinder in Lagerschulen isoliert, wird das Hauptproblem dadurch nicht gelöst.

„Es kann nicht sein, dass in Berlin Abschottung und Mangelbeschulung zum neuen einzigen Weg erkoren werden. Darunter leiden nicht nur die Kinder, sondern auch ganze Familiensysteme, für die aufgrund des Berliner Wohnungsmarktes das Leben in einer Unterkunft zum Dauerzustand wird. Wenn der Bewegungsradius von geflüchteten Menschen immer mehr auf ihr Lager reduziert wird, ist kaum Austausch mit der Stadtgesellschaft möglich,“ empört sich Emily Barnickel.

Wir fordern den Berliner Senat dazu auf, endlich alle Kinder gleich zu behandeln, unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus. Dem schon seit Jahren existierenden Schulplatzmangel muss mit diskriminierungsfreien Lösungen begegnet werden.

Darüber hinaus appellieren wir an die SPD, dem Druck ihres Koalitionspartners CDU nicht wieder trotz besseren Wissens nachzugeben.

Mehr dazu bei http://www.fluechtlingsrat-berlin.de
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aktionfsa@diasp.eu

13.03.2024 Brand in Berliner Massenunterkunft

Nichts läuft gut auf dem alten Flughafengelände

Die politisch Verantwortlichen loben die Feuerwehr und sagen, dass der Tag heute beweisen würde, dass alles richtig laufe auf dem alten Flughafengelände in Tegel. Nach dem kompletten Brand einer Halle können wir das nicht so sehen. Mindestens 308 Menschen waren gestern in Lebensgefahr und haben ihr letztes Hab und Gut verloren, nachdem sie monatelang in einer beengten Leichtbauhalle leben mussten, nachdem sie eigentlich zu uns geflohen waren, um hier Schutz zu finden.

PM von PRO ASYL und dem Flüchtlingsrat Berlin

Seit Jahren kritisieren PRO ASYL, der Flüchtlingsrat Berlin und andere Organisationen die Zustände in den griechischen Flüchtlingslagern. Im Jahr 2020 brannte dort die Massenunterkunft Moria. Nun scheint sich der Horror in Berlin zu wiederholen.

“Immer wieder haben wir in der Vergangenheit gewarnt, dass das Zusammenpferchen so vieler Menschen in prekären Unterkünften höchst gefährlich ist”, so Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL, der sich vor Ort in Tegel ein Bild von der Lage macht. “In Griechenland haben wir bereits gesehen, dass diese Art der Massenunterbringung tödlich enden kann, und trotzdem entscheiden sich Politik und Behörden auch in Deutschland immer wieder aufs Neue dafür. Wir können von Glück sprechen, wenn es in Tegel keine Toten gibt”, so Alaows weiter.

Mittlerweile brennen drei Leichtbauhallen auf dem Gelände des alten Flughafen Tegel, auf dem derzeit etwa 4.200 Geflüchtete auf engstem Raum zusammenleben. Es soll bereits Verletzte geben, hinzu kommen die drohenden Re-traumatisierungen, denn fast alle der geflüchteten Menschen hier kommen aus Kriegsgebieten und haben bedrohliche Brände erlebt.

"Sehr häufig haben wir den Berliner Senat gemahnt, dass Tegel kein Ort für geflüchtete Menschen ist. Außerdem fordern wir, dass der Senat endlich den Zugang zu privatem Wohnen erleichtern und den sozialen Wohnungsbau viel stärker fördern soll, statt immer weiter auf Massenunterbringung zu setzen”, so Emily Barnickel vom Flüchtlingsrat Berlin. “Schon oft haben wir über die katastrophalen Bedingungen in Tegel berichtet und den Berliner Senat aufgefordert, keine Geflüchteten mehr dort unterzubringen.

Unsere Befürchtungen bewahrheiten sich nun in ihrer schlimmsten Form”, ergänzt Barnickel. Ob Moria, Lampedusa oder Berlin, die Massenunterbringung bleibt eine Gefahr für die Gesundheit und das Leben geflüchteter Menschen. PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Berlin fordern eine politische Abkehr vom Prinzip der Massenunterbringung. Stattdessen müssen Konzepte für die Förderung des privaten Wohnens für Geflüchtete von Anfang an entwickelt werden, damit sich solche Katastrophen nicht mehr wiederholen.

Mehr dazu bei http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/
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lester_bangs@pod.mttv.it

#Asyl in #Deutschland : Verbannt per #Bezahlkarte

Das Aus für #Bargeld nimmt #Geflüchtete -n ein Minimum am Freiheit und Teilhabemöglichkeiten.
Ein Theaterstück in vier Akten.

#taz #nasiriamini #ampel #asylblg

https://taz.de/Asyl-in-Deutschland/!5994705/

"Die Politik löst mit der Bezahlkarte Probleme, die so real sind wie die Monster unter dem Bett, während mit ihr die echten verfassungswidrigen Ungeheuer – Ungleichheit, Diskriminierung und Ausgrenzung – frei herumlaufen, ungezähmt und ungehindert."

aktionfsa@diasp.eu

26.02.2024 Testballon "Bezahlkarte"

Wer darf wo und wann und was einkaufen?

Seit Wochen wird in den Medien eine neue "Sau durchs Dorf getrieben", die Bezahlkarte für Geflüchtete. Als erstes sei ein für alle Mal festgestellt, dass Flüchtlinge Menschen sind, denen die gleichen Grundrechte zustehen, wie allen Menschen.

Bargeldabschaffung stückchenweise

Wir sehen in diesem Testballon, der in einigen Städten bereits über das Teststadium hinaus ist, auch einen Versuch Bevölkerungsgruppen von der Verwendung von Bargeld auszuschließen. Ähnliche Maßnahmen lassen sich, wenn die Infrastruktur dafür steht und der Unwillen der Betreiber der Geschäfte überwunden ist, auf weitere Gruppen, z.B. Empfänger von Sozialhilfe, erweitern.

Was die Karte in jedem Fall bringt, ist Diskriminierung. Diese beginnt, damit, dass man beim Vorzeigen als zu dieser Gruppe zugehörig erkannt wird. Im weiteren können Einschränkungen beim Kauf bestimmter Waren, wie Alkohol oder Tabakwaren einprogrammiert werden. Ein Umtausch in Bargeld ist sicher verboten.

Die Diskriminierung wird noch verstärkt, durch die deutsche Gründlichkeit, die auch nach Ansicht des Migrationsforschers Jochen Oltmer von der Uni Osnabrück nicht dazu führt, dass es landesweit einheitliche Regeln geben wird: "Ganz ohne Zweifel bleibt es ein Flickenteppich, denn die Bundesländer können jeweils entscheiden auf welche Art und Weise sie die Karte nutzen. Und es wird auch so sein, dass in den Bundesländern die Kommunen noch eigene Regelungen schaffen."

Über den "Erfolg" damit Flüchtlingsströme zu verringern, wollen wir gar nicht spekulieren. Wir wollen die Aufmerksamkeit lieber auf einen Mastodon Kommentar zum Thema lenken:

Glaubt eigentlich irgend jemand, dass die Typen, die gerade non stop von angeblich faulen Bürgergeldempfängern schwadronieren, diese jetzt an Geflüchteten ausprobierten Bezahlkarten, mit denen man nur genehme Dinge in genehmigten Regionen bezahlen kann, später nicht auch auf euch anwenden, wenn ihr mal arbeitslos, altersarm oder sonst wie auf sogenannte staatliche Hilfe angewiesen seid?

Dem ist nichts hinzuzufügen, außer noch einmal das Augenmerk auf die die Menschenwürde (Art. 1 GG) verletzende Tatsache zu richten: Es wird mit dieser weiteren Zwangsdigitalisierung bestimmt, was die Betreffenden einkaufen dürfen und wo und evtl. wann sie es tun dürfen.

Mehr dazu bei https://www.tagesschau.de/inland/streit-bezahlkarte-asylsuchende-100.html
und https://mstdn.social/@NaMi/111908604297723851
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Tags: #Bezahlkarte #Asyl #Flucht #Abschiebung #Migration #Frontex #Armut #Art.1GG #Menschenwürde #Soziales #Gleichberechtigung #Gender #Diskriminierung #Ungleichbehandlung #HartzIV #Bürgergeld #Rentenempfänger #Zwangsdigitalisierung

aktionfsa@diasp.eu

07.02.2024 Technologien für Migrationskontrolle

Das Menschenrecht auf Asyl steht nur noch auf dem Papier

Den angeblich so "freien Westen", also die Europäische Union, Großbritannien und die Vereinigten Staaten von Amerika, kritisiert Amnesty International in ihrem 23-seitigen Bericht zur Situation Geflüchteter mit dem Titel "Defending the Rights of Refugees and Migrants in the Digital Age". Insbesondere werden, wie Netzpolitik.org berichtet, folgende Punkte herausgestellt:

  • Die Migrations- und Asylpolitik wird zunehmend von digitalen Technologien geprägt.
  • Solche Technologien reichen von elektronischer Überwachung, Satelliten und Drohnen bis hin zu Gesichtserkennung, „Lügendetektoren“ und Iris-Scanning.
  • KI-basierte, angebliche „Emotionserkennung“ führt zu Diskriminierung und Fehlern und müsse verboten werden – in Deutschland und in der EU.
    • Mobiltelefone von Asylsuchenden werden durchsucht und dabei unverhältnismäßig ihre Privatsphäre verletzt.
  • Schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen werden durch die Regierungen in Kauf genommen, um zur Abschreckung, Verhinderung, Zurückdrängung und Bestrafung von Menschen auf der Flucht zu dienen.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/menschenrechte-amnesty-kritisiert-digitale-technologien-zur-migrationskontrolle/
und https://www.amnesty.de/sites/default/files/2024-02/Amnesty-Briefing-Migration-Schutzsuchende-Ueberwachung-digitale-Technologien-Februar-2024.pdf
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24.01.2024 Menschlichkeit soll strafbar werden

EU macht Seenotretter zu Schleusern

Wir haben schon in vielen Artikeln den Vergleich gezogen, dass "Fluchthelfer" in den 80-iger Jahren mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt wurden, während heute "Schleuser" mit jahrelangen Freiheitsstrafen bedroht werden. Nun ist es zusätzlich ein grundlegender Unterschied, ob ich jemanden versteckt im Auto über die Grenze bringe oder ob ich jemanden vor dem Ertrinken rette und an Land bringe. Es sollte auch ein Unterschied sein, ob ich das mit "Gewinnerzielungsabsicht" oder uneigennützig tue. Alle diese Unterschiede werden nun in Fage gestellt.

Doch auch die Seenotrettung, die nach internationalem Seerecht eine Pflicht **ist, wird nach dem neuen EU "Flüchtlingskompromiss" in Frage gestellt. Im Tagesspiegel wird der Rechtsanwalt David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte mit seinem Gutachten zitiert: "Diesen Qualifikationstatbestand (die Schleusung alleinreisender Minderjähriger wird als besonders strafverschärfender Aspekt gesehen) erfüllt nach dem Änderungsantrag auch, wer (uneigennützig) **wiederholt oder zugunsten von mehreren unbegleiteten Minderjährigen handelt."

Danach darf ich vielleicht noch ein Kind aus dem Wasser ziehen und retten aber nicht mehrere? Wie verlogen und unmenschlich kann Politik werden? Die Sprecherin der Grünen Jugend, Katharina Stolla, dazu im Tagesspiegel: "Das Gesetz darf weder am Donnerstag noch sonst irgendwann beschlossen werden." ... "Das muss man sich mal vorstellen. Menschen, die Kinder vor dem Ertrinken retten, unter Strafe zu stellen, ist skandalös und unverschämt."

Vor allem müssen wir uns darüber im Klaren werden, was dieses Gesetz für die Helfer bedeutet. In der taz stellt David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) fest: "Selbst wenn ein deutsches Gericht am Ende die Seenotretter freispreche, könne schon das Ermittlungsverfahren belastend sein. Auch könne es dabei zu Telekommunikationsüberwachung und Beschlagnahmungen kommen. Es drohe eine Einschüchterung der Seenotretter, ein ­chilling effect."

... Und das ist ja wohl auch die Absicht des Gesetzes - mehr Menschen sollen ertrinken, um Menschen abzuschrecken den Fluchtweg über das Meer zu wählen.

Mehr dazu bei https://taz.de/Neues-Abschiebegesetz/!5984072/
und https://www.tagesspiegel.de/politik/zwei-rechtsgutachten-warnen-ausgerechnet-die-seenotrettung-minderjahriger-konnte-doch-strafbar-werden-11065984.html
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Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8660-20240124-menschlichkeit-soll-strafbar-werden.html
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andre_henze@pod.geraspora.de

#Fachkräfte #Einwanderung #Asyl
Aus der Rubrik »Mit dem Arsch wieder eingerissen«:

„Spurwechsel“ in Aufenthaltstitel für Fachkräfte: Änderungen durch das Bundesvertriebenengesetz in Kraft getreten

Mit der Novellierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes sollten ursprünglich zum 1. März 2024 erstmals Möglichkeiten zum Spurwechsel aus dem Asylverfahren in Aufenthaltstitel für Fachkräfte eingeführt werden. Im Rahmen der Änderung des Bundesvertriebenengesetzes ist nun jedoch bereits zum 23.12.23 eine Regelung in Kraft getreten, die nur noch in wenigen Fällen einen Spurwechsel bei Rücknahme des Asylantrags ermöglicht.
In Fällen, in denen die Einreise nach Deutschland vor dem Stichtag des 29. März 2023 erfolgte, soll die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft nach § 18a und 18b bzw. § 19c Abs. 2 AufenthG möglich sein, wenn der Asylantrag zurückgenommen wird.
Alle anderen Spurwechselmöglichkeiten aus einem laufenden Asylverfahren oder einem zurückgenommenen oder abgelehnten Asylantrag bleiben damit auch künftig gesetzlich ausgeschlossen.
Detailliertere Informationen zu den Änderungen zum Spur- und Zweckwechsel, deren Rechtsgrundlagen sowie konkrete Fallbeispiele finden Sie in einer ausführlichen Arbeitshilfe von Claudius Voigt, GGUA e.V., unter folgendem Link.
Die Veröffentlichung des Bundesvertriebenengesetzes im Bundesgesetzblatt ist hier abrufbar.

via Der Paritätische