#buschmann

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Findige Vermieter erfinden einen "Hauptmieter"

FDP Minister wieder mal auf Seite der Vermieter

Diesmal ist es Justizminister Buschmann, der sich klar auf die Seite der Vermieter stellt, wenn es um das Beweisrecht und die (noch) rechtlich zulässige Konstruktion fragwürdiger Untermietverträge geht. Nachdem es inzwischen in mehreren Bundesländern - nicht nur in Berlin - Hürden gegen beliebige Mieterhöhungen gibt, sind einige "schwarze Schafe" unter den Vermietern auf die Idee gekommen eine Untervermieter zwischen sich und den Mieter zu setzen.

Setzt sich der "Untermieter" dann gegen zu hohe Mieten oder eine aktuelle Mieterhöhung zur Wehr, so kündigt der Vermieter dem Hauptmieter und damit erlischt der Untermietvertrag ohne, dass der wirkliche Bewohner der Wohnung rechtliche Möglichkeiten dagegen hat. Es sei denn, er kann mit viel Aufwand und Kosten nachweisen, dass er absichtlich betrogen wurde.

Wie tagesschau.de berichtet, hatte im Februar 2022 der Bundesrat auf Initiative von Bayern und unterstützt von Berlin, Hamburg, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen, den Paragrafen 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes verschärfen wollen. Die Beweispflicht durch den Geschädigten sollte abgeschafft und das Bußgeld auf 100.000 Euro verdoppelt werden. Bundesjustizminister Marco Buschmann lehnte die Initiative mit dem üblichen Mantra ab: "Die hohen Mieten in unseren Städten sind jedoch vor allem Folge eines zu knappen Angebots an Wohnungen. ... Auch liegen keine belastbaren Erkenntnisse dazu vor, ob und in welcher Form diese Vertragskonstellation vermehrt dazu ausgenutzt wird, um Mieter zu übervorteilen."

Diese Binsenwahrheit hilft den Betroffenen jedoch nicht und "vermehrt" ist nicht die Frage. Dass so eine Konstruktion überhaupt ausgenutzt werden kann , das ist der Skandal!

Mehr dazu bei https://www.tagesschau.de/investigativ/rbb/tricks-vermieter-101.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3ti
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8354-20230402-findige-vermieter-erfinden-einen-hauptmieter.htm
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Tags: #Mietrecht #Untermieter #Hauptmieter #FDP #Buschmann #Beweisrecht #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Grundrechte #Menschenrechte

stubenfliege@diasp.org

_Wer diese gefährlichen , willkürlich und ohne echte, wissenschaftliche Beweise von einem Gesundheitsminister der diesen Begriff niemals verdiente aus #Bequemlichkeit oder #Gehorsam auch weiterhinhin fortführt, hat mE trotz aller #Aufklärung von #noch vertraulichen #Journalisten und #Experten nichts

dazu gelernt_. Genauso wenig ist von der #Zustimmung des verlogenen #Buschmann zu halten, dem es ebenfalls nicht um unsere #Gesundheit, sondern um seinen sehr gut bezahlten Platz an der Sonne geht.
Kein Land der Welt setzt soviel #Willkür auf seine Bevölkerung ein.

https://www.msn.com/de-de/reisen/nachrichten/diese-corona-regeln-gelten-f%C3%BCr-herbst-und-winter/ar-AA11TBrA?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=b44b028b21f9483993d906f1d6908849

aktionfsa@diasp.eu

18.08.2022 Für die Abschaffung von "Ersatzfreiheitsstrafen"

Richtigstellung vom Justizminister gefordert

Das Grundrechtekomitee informiert uns in seinem aktuellen Newsletter über einen Offenen Brief an Justizminister Buschmann. Darin wird dieser kritisiert falsche Aussagen im Zusammenhang mit der geplanten Abschaffung von "Ersatzfreiheitsstrafen", also z.B. gegen Schwarzfahrer, gemacht zu haben. Aktion Freiheit statt Angst hat sich schon mehrmals für die Abschaffung, bzw. Umwandlung von "Ersatzfreiheitsstrafen" in Ordnungswidrigkeiten ausgesprochen.

Worum geht es?

Der Offene Brief nimmt Bezug auf ein Interview mit der Funke Mediengruppe, erschienen im Artikel „Buschmann prüft geringere Strafen fürs Schwarzfahren“, am 17. Juli 2022 in der WAZ. Im Rahmen dieses Interviews wurden auf Basis seiner Aussagen falsche Informationen veröffentlicht. Aufgegriffen von AFP und Reuters fanden diese weite Verbreitung.

Kritisiert wird seine falsche Aussage: Schweden habe „die Ersatzfreiheitsstrafe so gut wie abgeschafft, und dann gemerkt, dass die Zahlung von Geldstrafen heftig ins Stocken geraten ist.

Richtig ist viel mehr: Schweden hat die Ersatzfreiheitsstrafe nie vollständig abgeschafft und führt sie dementsprechend auch jetzt nicht wieder ein, um eine Art „Experiment“ rückgängig zu machen. Das schwedische System ist so konzipiert, dass auf das Mittel der Inhaftierung bei nicht bezahlten Geldstrafen nur äußerst selten zurückgegriffen wird, ein System, das seit Jahrzehnten so funktioniert.

Daten der frühen 1980er Jahre zeigen, dass damals pro Jahr etwa 29 Personen inhaftiert wurden, und für das Jahr 2019 zeigen Daten, dass von 63.658 Fällen, in denen eine Geldstrafe verhängt wurde, 13 Personen ins Gefängnis mussten, weil sie ihre Strafen nicht bezahlt hatten.

Aktuelle Zahlen: Zwischen Januar 2017 und September 2022 wurden nur 47 Fälle an die Staatsanwaltschaft verwiesen, bei denen eine Inhaftierung in Frage kam. In Schweden werden nur Menschen inhaftiert, die ihre Strafzahlung verweigern, nicht aber solche, die sie nicht bezahlen können.

Auch Buschmanns Aussage: "Studien zeigen, dass Betroffene oft erst dann zahlen, wenn sie merken, dass tatsächlich das Gefängnis droht." ist falsch und reproduziert nur eine seit Jahrzehnten wiederholte, aber empirisch nicht abgesicherte Meinung, dass die Drohung mit Inhaftierung zur Zahlung führen würde. Nur 15 % der Personen in Ersatzfreiheitsstrafen verfügen über ein Einkommen, das nicht aus Transfer- oder Unterstützungsleistungen (wie ALG II) besteht.

_Diesem Offenen Brief können wir uns nur anschließen!:

Mehr dazu bei https://www.grundrechtekomitee.de/details/offener-brief-an-bundesjustizminister-buschmann-richtigstellung-bzgl-ersatzfreiheitsstrafe-erbeten
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Tags: #OffenerBrief #Buschmann #Justizminister #schwarzfahren #Soziales #Gleichberechtigung #Gender #Diskriminierung #Ungleichbehandlung #HartzIV #Gewerkschaft #Mitbestimmung #Transparenz #Informationsfreiheit #Kosten #Ordnungswidrigkeit #Straftat #Ersatzfreiheitsstrafe #erschleichen #Gefängnis