#persönlichkeitsrecht

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07.12.2022 Der große Browser-Test

Datensendeverhalten verschiedenster Web-Browser

Auf dem Kuketz Blog gibt es aktuell eine Artikelserie unter dem Titel "Browser-Check". Dazu wurden verschiedene Browser auf ihr Datensendeverhalten überprüft. Mit Hilfe eines zwischengeschalteten "Intercepting-Proxys" wird geprüft, welche Daten die Browser "nach Hause" übermitteln und welche Daten sie sonstwo speichern.

Es wurden die verschiedensten Browser auf allen möglichen Gerätetypen untersucht und alle Verletzungen der Privatsphäre unter https://privacytests.org/ akribisch aufgeschrieben. Dort sind auch die einzelnen Tests und ihr jeweiliger Zweck erklärt. Eine Übersicht stellt auf diesen Seiten die Ergebnisse der Untersuchungen nach Betriebssystemen sortiert dar. Ein rotes Kreuz markiert ein negatives Ergebnis des Test, ein grünes Häkchen gibt Entwarnung. Die untersuchten Browser waren (auf Desktop Geräten):

brave 1.45     
chrome 107.0     
edge 107.0     
firefox 107.0     
librewolf 107.0-1     
opera 93.0     
safari 16.1     
tor 11.5     
ungoogled 107.0     
vivaldi 5.5

Das Ergebnis im Überblick: Chrome, Edge, Opera und Vivaldi haben viele "rote Kreuze". Brave, Firefox, Librewolf, Safari (in einigen Bereichen negativ) und Tor schneiden gut ab.

Interessant ist ein Vergleich über die verschiedenen Geräteplattformen. Hier schneiden die Browser in ihrer iOS Version viel besser ab als unter Android. Fazit ist jedenfalls, dass man für jedes Gerät/Betriebssystem einen akzeptablen Browser finden kann.

Viel Spaß beim Lesen der Tests und beim anschließenden Probieren mit einem Browser der eigenen Wahl - der dann möglichst viele "grüne Häkchen" haben sollte ...

Mehr dazu bei https://www.kuketz-blog.de/brave-datensendeverhalten-desktop-version-browser-check-teil1/
und https://privacytests.org/
und für iOS https://privacytests.org/ios.html
und für Android https://privacytests.org/android.html
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Tags: #Datensendeverhalten #Web-Browser #Test #Kuketz #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Betriebssysteme #iOS #Android #Desktop #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Hacking #Proxy #Schutz #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre

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06.12.2022 Zwangsdigitalisierung ohne Ende

Erben ohne Handy geht nicht - nicht erben wollen auch nicht

Zum x-ten Mal (x größer 5) sind wir gestern über einen Fall von Zwangsdigitalisierung gestolpert. Einem Menschen wird es unmöglich gemacht, ohne "Internet" einen Termin bei einem Berliner Amtsgericht zu erhalten. Damit wird die Erfahrung aus Corona-Zeiten, wo es schon schwierig aber immerhin noch möglich war, einen Impftermin über Doctorlib ohne Internet über Telefon zu buchen.

Die Geschichte, kurz erzählt, geht so:

  • Das Sozialamt macht einem Behinderten Druck einen Erbschein oder einen Nachweis über die Ablehnung eines Erbes vorzuweisen, sonst würden sie seine Leistung kürzen/einstellen.
  • Bei seinem Anruf beim Amtsgericht wird ihm gesagt, dass er einen Termin dort nur über das Internet buchen könne.
  • Seine Beteuerung und die Bestätigung durch eine Sozialarbeiterin, dass er weder über ein Handy/Smartphone noch über Internet verfüge, helfen nichts.
  • Die Sozialarbeiterin versucht für ihn die Buchung vorzunehmen, es scheitert, weil er (natürlich) auch keine Mailadresse besitzt.
  • Erst mit der Eingabe einer fremden E-Mail-Adresse ist der Abschluss der Terminbuchung möglich.
  • Dieser Vorgang ist aber noch lange keine Terminbestätigung. Heute folgte die elektronische Antwort, die dazu auffordert, den angehängten "Vordruck zur Terminvorbereitung - Ausschlußerklärung" auszufüllen und einzusenden. Erst danach würde ihm elektronisch ein Terminvorschlag unterbreitet.

Datenschutzmäßig ist der ganze Vorgang bereits eine Katastrophe für seine Privatsphäre. Selbst wenn seine Sozialarbeiterin ihm den "Vordruck" nun in Papierform übergibt und er seine Daten dann selbst eingibt und in den Briefkasten des Amtsgerichts steckt, bleibt es fraglich, ob die nächste Mail vom Amtsgericht - hoffentlich mit dem dringend benötgten Termin - nicht schützenswerte persönliche Daten enthält, die dann mangels eigener Mailadresse wieder in fremde Hände gelangen.

Die Geschichte wird sicher spannend weitergehen ...

Warum ist es für angeblich "digitalisierte Verwaltungen" so schwer, in wenigen Fällen Ausnahmen zu machen, wenn Menschen aus gesundheitlichen oder finanziellen Gründen nur Post und Telefon nutzen können oder wollen. So viel Freiheit in der Gestaltung seines Lebens solte Allen zustehen.

Auch bei der eigentlich bis Oktober diesen Jahres befristeten Grundsteuererklärung bestand der Zwang zur Nutzung des Internets über Elster. Das Ergebnis war, dass nur knapp 30% eine Erklärung abgegeben haben und nun "in Ausnahmefällen" auch die Papierform wieder möglich ist und die Frist verlängert werden musste.

Mehr in unseren anderen Artikeln über Zwangsdigitalisierung https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/zwangsdigitalisierung.htm
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Tags: #Zwangsdigitalisierung #Erbschein #Ausschließung #Antrag #Handy #Smartphone #Email #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Datenskandale #Soziales #Gleichberechtigung #Diskriminierung #Ungleichbehandlung #HartzIV #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre

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01.12.2022 Gesichtserkennung als gefährliches Gesellschaftsspiel

Was suchen die Leute bei PimEyes?

Männer suchen die Gesichter von Frauen, die sie "heiß" finden, andere suchen ihre "persönlichen Doppelgänger", so die Erkenntnis der Autoren des verlinkten Artikels von Netzpolitik.org.

Spätestens bei der Suche nach dem eigenen Doppelgänger hat man bereits verloren, weil man dafür das eigenen Bild hochgeladen hat. Damit wächst der Vorrat für die Gesichtserkennung täglich - und es sind bereits viele Hundert Millionen.

Die biometrischen Fotos für Ausweis und Pass, gegen die wir seit mehr als 10 Jahren protestieren und die der EuGH leider für rechtens hält, waren der Einstieg in die Gesichtserkennung. Nun ist auch das ein lukratives Privatgeschäft. Die Gefahren sind:

  • Meine Privatsphäre und meine Anonymität sind dahin.
  • Der/die Gesuchte kann jede/r sein, dessen Foto Ähnlichkeiten aufweist und von den einschlägigen Programmen aufgelistet wird.
  • War eine Verwechselung bisher ein "kleiner Irrtum", muss nun der Verwechselte seine Unschuld beweisen. Eine Umkehrung der Unschuldsvermutung durch massenhafte False-Positives.
  • Menschen in autoritären Regimen können über ihr Gesicht identifiziert werden, wenn sie öffentlich in Erscheinung treten.
  • Menschen, die ihren Beruf geheim halten wollen oder müssen, wie z.B. SexarbeiterInnen, erleiden Nachteile, wenn sie über die Gesichtserkennung identifiziert werden.

Da wir die Zeit nicht zurückdrehen können, müssen wir mit diesen fragwürdigen Angeboten leben. Es stellt sich also die Frage: Wie kann man diesen Markt regulieren und welche Regierung hat überhaupt ein Interesse daran?

Es würde an der Zeit sein, bei solchen Angeboten zu prüfen, ob sie für alle vorhandenen Fotos wirklich das Einverständnis des Besitzers vorzuliegen haben. Eine Sisyphus-Arbeit ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/we-fight-for-your-digital-rights-die-erfassen-milliarden-gesichter-biometrisch-ohne-jede-zustimmung/
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Tags: #Gesichtserkennung #PimEyes #Biometrie #Fingerabdruck #ElektronischerPersonalausweis #ElektronischerPass #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Anonymisierung #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre #Gender #Diskriminierung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung
Erstellt: 2022-12-01 09:27:47

aktionfsa@diasp.eu

10.07.2022 "Frag den Staat" klagt gegen das EU Parlament

Datenschutz vs Kampf gegen Nazis

Frag den Staat klagt gegen das EU Parlament und die verweisen auf den Datenschutz. Worum geht es?

Seit Oktober 2020 gilt die griechische Nazi-Partei Goldene Morgenröte als kriminelle Vereinigung. Neben der Auflösung der Partei wurden auch ihre Anführer zu Haftstrafen verurteilt. Auch das einzige Mitglied der Goldenen Morgenröte, das einen Sitz im EU-Parlament hat, Ioannis Lagos, wurde zu 13 Jahren Haft verurteilt.

Er blieb trotzdem in Brüssel Abgeordneter und Griechenland musste über sieben Monate für die Aufhebung seiner Immunität kämpfen. Nun sitzt er zwar seit Mai 2021 in Griechenland im Gefängnis, nimmt aber per Video-Schaltung weiter an den Sitzungen des Parlaments teil.

Frag den Staat wollte nun vom EU Parlament wissen, welche Zuwendungen Lagos erhält und wohin diese fließen. Aus Datenschutzgründen will die Parlamentsverwaltung keine Auskunft über die sicher über 100.000 Euro pro Jahr geben.

Frag den Staat schreibt dazu:

Bis heute hat es das EU-Parlament versäumt, klare Rechenschaftspflichten für EU-Abgeordnete zu schaffen. Die Verwendung öffentlicher Mittel durch öffentlich gewählte Vertreter ist in der Regel undurchsichtig und kann durch die Öffentlichkeit nicht kontrolliert werden – weder bei Nazi-Abgeordneten noch bei demokratischen Volksverteter:innen. ...

Bei den Wahlen zum Europäischen Parlament 2019 wurde eine Rekordzahl von rechtsextremen Abgeordneten gewählt. Dieser Anstieg und viele andere Fortschritte auf nationaler Ebene hätten ein Warnzeichen sein und sofortiges Handeln auslösen müssen: Alle Lücken in der Rechenschaftspflicht öffentlicher Institutionen können von undemokratischen Akteuren ausgenutzt werden und müssen daher geschlossen werden, bevor es zu spät ist.

Nun wird das Gericht der EU entscheiden müssen, ob auch in diesem Fall die Höhe der Zuwendungen und ihre Zwecke unter dem Schutz der persönlichen Daten stehen.

Mehr dazu bei https://fragdenstaat.de/blog/2022/07/05/lagos-klage-eu-parlament-nazi/
und die Anfrage an das EU Parlament https://fragdenstaat.de/anfrage/documents-regarding-or-related-to-the-allowances-granted-to-ioannis-lagos/
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Tags: #Rechtsaußen #Neo-Nazis #NSU #Faschisten #Rassismus #GoldeneMorgenröte #Griechenland #EU #Parlament #Abgeordneter #Gefängnis #Immunität #Datenschutz #Datensicherheit #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung
Erstellt: 2022-07-10 08:10:43

aktionfsa@diasp.eu

06.06.2022 Übersetzungen nun ohne fremde Augen möglich

Automatisch Texte übersetzen

... das können seit Jahren einige Programme. Bekannt als seriöses Übersetzungstool ist deepl.com mit der Webseite https://www.deepl.com/translator . Daneben bieten natürlich auch Google und andere Datenkraken solche Dienste an. Allen diesen Programmen ist gemeinsam, dass sie die zu übersetzenden Texte auf ihre Seite hochladen, dort übersetzen und das Ergebnis dann auf der Webseite anzeigen.

Dieses Hochladen (in die unbekannte Welt der Cloud oder des Internets) ist allen Datenschutz-Interessierten ein Dorn im Auge. Die Befürworter der Cloud argumentierten gern, dass die Wissensbasis für eine gute Übersetzung so groß ist, dass man sie nicht den Nutzern aufbürden möchte. Richtig ist jedoch , dass darin natürlich die Algorithmen stecken, die man nicht publik machen möchte.

Der Firefox Browser geht nun einen Privatsphäre schützenden Weg. Firefox bietet - z.Zt. noch nur auf den Nightly- und Beta-Versionen - ein Add-On namens Firefox Translator an. Dieses kann bisher Übersetzungen von und in 12 Sprachen. Nach dem Hinzufügen des Add-Ons kann man die gewünschten Sprachversionen auswählen und diese Sprachpakete werden dann bei Bedarf einmalig auf das eigene Gerät heruntergeladen. Alle künftigen Übersetzungen laufen lokal auf dem eigenen Gerät, ohne dass irgendjemand im Internet etwas über die Inhalte der Texte erfährt. Ein Sprachpaket hat etwa die Größe von 50-80MB. "Das Netz" weiß also nur, dass ich mir gern Texte übersetzen lassen und welche Sprachpakete mich interessieren. Die Entwicklung des Firefox Translator wurde von der EU mit 3 Millionen Euro gefördert - endlich darf man die EU mal wieder loben.

Wir können nur allen unseren Lesern dieses Add-On empfehlen und uns selbst etwas zurücklehnen, denn von unseren inzwischen über 8000 Artikeln haben wir leider nur ca. 400 ins englische übersetzen können. An eine französische, spanische oder russische Version unserer Artikel haben wir gar nicht denken können. Das folgende Beispiel zeigt, wie es abläuft.

Wie man sieht, handelt es sich hier um einen unserer in englisch verfügbaren Artikel (sichtbar am Link (.../en/articles/...). Das Vorhandensein des Firefox Translator sieht man an der Zeile darunter mit dem blauen Wort "Übersetzen". Klick man dies an, so wird der Inhalt der Webseite, absatzweise in deutsch übersetzt.

Der Link, also die URL der Webseite, lautet weiterhin (.../en/articles/...). Es wird also weiterhin die englische Seite aber mit deutschem Text angezeigt. Schrift in Bildern kann natürlich nicht erkannt und übersetzt werden.

Nun kommt es nur noch darauf an, dass möglichst viele Menschen auf der Welt diese Möglichkeit der Völkerverständigung auch nutzen.
Noch ist dabei Vorsicht geboten, denn die Datenkraken schlafen nicht - die To-Google-Translate-Erweiterung für Firefox wäre genau das falsche "Add-On". Das Auffinden des richtigen Add-On wird sicher in den nächsten Monaten einfacher, wenn es sich auch in die stable Versionen von Firefox einbinden lässt.

Unser nächster Wunsch wäre die Möglichkeit einer Spracheingabe ohne den Weg über die "Cloud". Die bereits verfügbare über den Google Chrome Browser kommt für uns natürlich nicht in Frage und lokal anwendbare proprietäre Programme wie z.B. Dragon Natural Speaking haben ihren leider hohen Preis.

Mehr dazu bei https://linuxnews.de/2022/05/firefox-uebersetzt-ohne-cloud/
Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3nU
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8041-20220606-uebersetzungen-nun-ohne-fremde-augen-moeglich.htm
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Tags: #Übersetzungen #Sprachpakete #Firefox #EU #Förderung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Anonymisierung #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre #Verhaltensänderung #Mozilla

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15.05.2022 Zensus 2022 beginnt ab heute

Rechtsmittel zeitweise ausgesetzt

Einige Aktive in unserem Verein waren schon 1983-87 bei dem ersten Streit über eine "Volkszählung" dabei und sie waren damals erfolgreich! Die für 1983 geplante Volkszählung konnte für mehrer Jahre verhindert werden und das BVerfG hat in seinem Urteil 1987 zu einer abgespeckten Version grundlegende Regeln für den Gebrauch privater Daten festgelegt.

Seit 2011 sollen Volkszählungen unter dem Begriff "Zensus" im 10-Jahres Abstand in allen Staaten der EU stattfinden. Auch gegen den Zensus 2011 hatten wir bei bestimmten Punkten datenschutzrechtliche Bedenken - siehe dazu unseren Flyer oder unsere damaligen Artikel zur neuen Volkszählung.

2021 hätten nun erneut europaweit die Schäfchen gezählt werden müssen - Corona hat uns davor bewahrt. Der Zensus 2021 wurde auf dieses Jahr verschoben. Und was erleben wir nun im Jahr 2022 nach weiteren 11 Jahren an Datenskandalen und Datenpannen auf praktisch allen Bereichen der massenhaften Datenverarbeitung?

Auch nach 40 Jahren wenig gelernt

  • Noch immer sind die Pseudonymisierungen nicht sicher und Gruppenbildung insbesondere im ländlichen Raum durch die vielen Kriterien auf Einzelpersonen oder Familien zurückzuführen.
  • Erstmals sollen die Daten für eine deutsche/europäische Volkszählung beim US Anbieter Cloudfrare gehostet werden.
  • Um sich unangenehme Nachfragen und Klagen zu ersparen, wird das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung einfach für anderthalb Jahre (in Teilen) abgeschafft.

Zum ersten Punkt hatten wir bereits 2011 Stellung bezogen, deshalb verweisen wir auf die EU Dokumente zum Zensus von damals. Der 2. Punkt ist ein Schlag gegen alle Kritiker der Verarbeitung personenbezogener Daten in den USA, wie wir sie durch GAFAM - Google, Amazon, Facebook, Apple und Microsoft - tagtäglich erleiden. Der EUGh hat mehrmals das Nachfolgeabkommen "Privacy Shield" als ebenso löchrig wie seinen Vorgänger "Safe Harbor" beurteilt - und damit jeglicher Datenverarbeitung in den USA ohne Zustimmung des Einzelnen (theoretisch) einen Riegel vorgeschoben.

Trotzdem wollen deutsche (europäische?) Amtsträger die Daten aller Einwohner in den USA durch den Cloud Anbieter Cloudflare verarbeiten lassen? Mike Kuketz schreibt dazu

Es ist einfach unglaublich. Die Website zum Zensus 2022 wird bei Cloudflare (US-Unternehmen) gehostet bzw. ein Reverse-Proxy genutzt. Selbst der Online-Fragebogen, bei dem die Bürger ihre Daten eingeben sollen, ist bei Cloudflare verortet. Der CNAME Lookup von www.zensus2022.de verweist auf die Domain: www.zensus2022.de.cdn.cloudflare.net

... In der Datenschutzerklärung findet man zu Cloudflare keinen einzigen Hinweis. Es findet offenbar ein Datentransfer statt, der nach Art. 44 DSGVO in Zusammenhang mit einem unsicheren Drittland steht.

Wir sehen den Zensus 2022 auf dem Weg durch viele Instanzen bis zum EUGh ...

Um diesen Weg zur erstmaligen Durchsetzung eines Zensus unter der Gültigkeit der DSGVO möglichst lange dauern zu lassen, haben sich die Macher der Zensus Vorschriften - zumindest in Niedersachsen - wie freiheitfoo berichtet, noch den Punkt 3 einfallen lassen:

... In Niedersachsen z.B. schließt die SPD-CDU-Groko die sog. Betroffenenrechte für den Zeitraum von anderthalb Jahren einfach mal aus.

"Für die Dauer der angestrebten Ergebnisbereitstellung 18 Monate nach Zensusstichtag wird die Wahrnehmung der Betroffenenrechte nach den Artikeln 15, 16, 18 und 21 der [Datenschutzgrundverordnung] bei der Durchführung des Zensus 2022 i. S. von Artikel 89 Abs. 2 DS-GVO ausgeschlossen."

Quelle: Runderlass des Nds. Innenministeriums vom 22.7.2021

Die „Betroffenenrechte“ umfassen hier neben dem einfachen Auskunftsrecht („Was ist über mich gespeichert?“, Art. 15) auch die Rechte auf Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung und das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung der auf die eigene Person bezogenen Daten (Art. 16, 18 und 21). Es handelt sich sozusagen um Datengrundrechte (evtl. auch. Persönlichkeitsrechte zur Durchsetzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung) von Menschen in der EU.

Einige scheinen der Auffassung zu sein, dass Grundrechte zwar für alle gelten können - außer während einer Volkszählung ...

Dürfen die das?

Nein! Grundrechte dürfen nicht pauschal eingeschränkt werden und die Begründung - zu erwartende Überlastung der Behörden durch Nachfragen von BürgerInnen - ist absolut katastrophal. Auch nach Angaben der Pressestelle der Landesbeauftragten für den Datenschutz (und dort weiterhin nicht auch für die Informationsfreiheit) in Niedersachsen existiert eine solche Aussetzung der Datengrundrechte für den Bund nicht.

Daraus ergibt sich der zweifelhafte Tatbestand, dass ein Bürger, der nicht in Niedersachsen wohnt und dort nur ein Ferienhaus besitzt, als Nicht-Niedersachse Informationsansprüche nach der DSGVO hätte, die aber einem "echten" Niedersachsen verwehrt werden. Der Gleicheitsgrundsatz wäre ausgehebelt.

Eine andere Argumentationslinie wird sich mit der "Notwendigkeit der unbeeinflussten Datenerhebung" befassen müssen. Statistiken werden verfälscht, wenn ihre Daten nicht in einem engen Zeitraum erfasst werden. Dieser "enge Zeitraum" könnte durch Einsprüche und Nachfragen von Bürgern gefährdet werden. Aber ist das ein Grund für die zeitweise Aussetzung von Grundrechten?

Der Zensus 2022 beginnt in Deutschland ab heute. Gerichte und Rechtsanwälte können sich auf Mehrarbeit einstellen ...

Mehr dazu bei https://www.kuketz-blog.de/zensus-2022-statistisches-bundesamt-hostet-bei-cloudflare/
und https://freiheitsfoo.de/2022/05/13/aussetzung-betroffenenrechte-zensus2022/
und alle unsere Artikel zum Zensus 2011 https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Zensus&sel=meta
Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3nv
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8018-20220515-zensus-2022-beginnt-ab-heute.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8018-20220515-zensus-2022-beginnt-ab-heute.htm
Tags: #Zensus #MikeKuketz #freiheitsfoo #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Datenpannen #Datenskandale #GAFAM #Cloudflare #DSGVO #Einschränkung #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre #Statistik #Anonymisierung #Transparenz #Informationsfreiheit #DSGVO #Art.44

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Smartphones verändern nicht nur die Umwelt

... sondern die Menschen selbst

Das belegt Roberto Simanowski in seinem sehr lesenswerten Essay "Wie das Smartphone die Umwelt verstellt" auf deutschlandfunk.de.

Einige von uns kennen den Film "Menschen die auf Ziegen starren" über US Soldaten, die ihre "telepathischen Fähigkeiten" entwickeln sollen, aber alle von uns kennen sicher Menschen, die selbst in Gruppen auf der Straße oder im ÖPNV nur noch auf ihr Smartphone starren. Hier hat zum Homo Sapiens von vor 20 Jahren eine Veränderung stattgefunden.

Roberto Simanowski sieht das Smartphone als Trojanische Pferd einer bedrohlichen Zukunft mit der die "Kultur der Stadt" sich auf dem Weg zur „smart city“, einem absolut kontrollierten, regulierten Raum befindet. Dabei stört ihn an den "Smartphone Zombies" – oder "smombies" weniger, dass sie sich zum Hindernis im Straßenverkehr entwickeln und sich selbst in Gefahr bringen, als dass sie bereits die reale Welt verlassen haben.

Das Smartphone hat die absolute Kontrolle über das Geschehen. Auch wenn es schon vor knapp 100 Jahren möglich war, mittels eines Anrufs von außen in eine Gruppe/Familie einzudringen, so ist dies nun überall und jederzeit möglich - und das nun auch ohne einen Anruf, ein Pieps einer App reicht aus, um dem Smartphone ein Vorrecht zu verschaffen.

Wir nehmen die Welt immer mehr nur durch dieses Gerät wahr. Es zeigt uns, wo wir sind und was es dort alles gibt/geben soll, denn in der Ortsbeschreibung z.B. von Google Maps finden wir "viel mehr" als wir mit einem Blick rundherum feststellen können - und doch viel weniger. Die Information, die uns auf dem Bildschirm überflutet, verstellt uns die Möglichkeit, die physische Welt zu sehen und zu begreifen. "Immer mehr Digitaldienste schieben sich vor die Realität", meint Roberto Simanowski.

Die virtuelle Gewalt

Leicht kann man sagen: "Man muss ja nicht mitmachen. Es reicht das Handy als Werkzeug nur bei Bedarf zu nutzen." Weit gefehlt, denn es verändert die Realität für alle Nutzer. Selbst wenn wir darauf nur mal nach dem nächsten Restaurant in der Nähe suchen wollen, so werden wir dort nicht die Realität sehen, sondern nur die Angebote, die bei der jeweiligen App dargestellt werden, weil sie derem Besitzer mit einer finanziellen Zuwendung entgegen gekommen sind. "Wer nicht zahlt, wird zum digitalen Nicht-Ort. Die App ist die moderne Variante der Schutzgelderpressung", meint Roberto Simanowski.

Ähnliches gilt für das Bewertungsunwesen bei Hotels, Urlaubsanbietern und anderen Geschäften. Gekaufte Bewertungen lassen sich nicht von "wirklichen" unterscheiden. Auch die Gewalt einer Navi-App hat wahrscheinlich schon Jede/r selbst erlebt, sei es wegen unerwarteter Umleitungen oder "veralteter" Karten, die uns zum kostenpflichtigen Update zwingen wollen.

Missbrauch als Datensammler

Darüber hinaus werden wir als Datensammler für die Internetgiganten, die Big5 und viele andere, auch staatliche Behörden missbraucht. Alles was wir in Begleitung eines Smartphone tun wird getrackt und von anderen für ihre Zwecke nutzbar gemacht. Roberto Simanowski nennt das Smartphone deshalb die Datenfabrik der "smart city".

Mehr dazu bei https://www.deutschlandfunk.de/passanten-die-auf-ihr-handy-starren-100.html
Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3nd
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aktionfsa@joindiaspora.com

PM: Berliner Allianz für Freiheitsrechte gegen Videoüberwachung gegründet

BAFF fordert: VERFASSUNGSGERICHTSHOF MUSS VOLKSBEGEHREN FÜR VIDEO- UND TONÜBERWACHUNG ÜBERPRÜFEN

Aktion Freiheit statt Angst bittet um Kenntnisnahme der Pressemitteilung zur Gründung der Berliner Allianz für Freiheitsrechte.

Wir lehnen das Volksbegehren für Video- und Tonüberwachung in Berlin ab und fordern eine Prüfung des Volksbegehrens durch den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin.

Zu dieser Pressemitteilung ist der vollständige Gründungsaufruf der Berliner Allianz für Freiheitsrechte und die Namen der Erstunterzeichner*innen hier zu finden.

Berliner Allianz für Freiheitsrechte zur Sicherung grundgesetzlich garantierter Freiheit hat sich gegründet!

Am 11. April 2018 hat sich die Berliner Allianz für Freiheitsrechte gegen das von Thomas Heilmann, Heinz Buschkowsky und anderen angestrebte Volksbegehren gegründet. Die Berliner Allianz für Freiheitsrechte will, dass sich Parteien und Zivilgesellschaft gleichermaßen gegen den Ausbau von Videoüberwachung und für die Freiheitsrechte der Menschen einsetzen.

Max Althoff, Rechtsanwalt, erklärt dazu: „Die geplante massenhafte Videoüberwachung der Initiative mit dem irreführenden Namen 'Aktionsbündnis für mehr Videoaufklärung und Datenschutz' stellt die Menschen unter Generalverdacht, schafft Misstrauen und verändert die Art, wie wir miteinander umgehen. Eine Ausweitung der Videoüberwachung oder gar eine Tonüberwachung im öffentlichen Raum lehnen wir daher ab. Videoüberwachung ist der Einstieg in ein umfassendes Überwachungssystem für mehr Kontrolle über jeden von uns."

Maximilian Blum, Sprecher der LAG Netzpolitik der Linken ergänzt: „Mit der vom Volksbegehren angestrebten 'intelligenten Technik' der Videoüberwachung sollen mittels eines 'speziellen Algorithmus' 'potentiell gefährliche Situationen' in 'automatischer Früherkennung' identifiziert werden. Hieraus geht eindeutig hervor, dass es nicht nur um Täteraufklärung geht, sondern um die massenhafte Überwachung von Personen, denen ausgehend von entsprechenden Algorithmen ein mehr oder weniger großes Potential zur Begehung einer Straftat pauschal zugesprochen wird. Eine so umfassende Überwachungstechnologie schlägt schnell von einer Verhaltensanalyse in eine Verhaltenssteuerung um."

Aus Sicht der Berliner Allianz für Freiheitsrechte führt ein Ausbau der Videoüberwachung niemals zu mehr Sicherheit. „Sie kann nur ein rein subjektives Unsicherheitsgefühl beruhigen, führt letztendlich aber nur zur Verlagerung der Kriminalität an andere Orte", so Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutzexpertise. „Zielgerechter wäre es, wenn die Ursachen der Probleme analysiert würden und die Politik sich aktiv mit deren Beseitigung beschäftigte, anstatt weiter auf eine Politik der Verdrängung und Repression zu setzen."

Alexander Spies, der ehemalige Vorsitzende der Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus, ergänzt: „Mit der Fokussierung auf Videoüberwachung machen sich die Initiatoren einen schlanken Fuß, führen die Menschen und ihre Sorgen in die Irre und verweigern tatsächliche Antworten auf sicherheitspolitische Fragestellungen. Damit setzt das Volksbegehren den Weg der Berliner CDU fort, den diese schon als Teil des Senats verfolgte: die reine Verschleppung der Probleme."

Auch das massenhafte Speichern von Daten stößt bei der Berliner Allianz für Freiheitsrechte auf erhebliche Kritik. Dazu Werner Hülsmann, stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz: „Es ist bekannt, dass das massenhafte Speichern von Daten weitere Begehrlichkeiten weckt und immer auch die Gefahr birgt, dass diese abhanden kommen. Das Grundrecht auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung kann bei Nutzung so einer Masseninfrastruktur nicht garantiert werden. Deshalb stellt ein Ausbau der Überwachung sogar ein erhöhtes Sicherheitsrisiko dar. Die gewonnenen Ton- und Videodaten werden aufgrund der riesigen Masse nur automatisch ausgewertet. Ob hier Ballspiele von Schlägereien unterschieden werden können, ist höchst fraglich. Ein direktes Eingreifen bei einer Gefahr findet nicht statt, weil Kameras niemals eingreifen und einer bedrängten Person helfen können. Das bringt kein Mehr an Sicherheit, und auch keine Polizist*in ist bei einer gefährlichen Situation tatsächlich vor Ort."

Auch rechtlich sei das Volksbegehren zweifelhaft. Louisa Hattendorff, Sprecherin der Grünen Jugend Berlin, führt aus: „Das Volksbegehren weckt erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Es sollen auch massenhaft Tonaufnahmen erhoben und einen Monat gespeichert werden. Der Gesetzeswortlaut lässt jede Verhältnismäßigkeit vermissen. Es ist ein Treppenwitz der Geschichte, dass gerade ein ehemaliger Justizsenator so leichtfertig mit den Grenzen unseres Grundgesetzes und den Freiheiten der Menschen umgeht."

Rebecca Cotton sagt: „Wir wollen, dass der Schutz der Privatsphäre, welche sich in Verbindung mit dem einzigen nicht einschränkbaren Grundrecht, der Menschenwürde, aus der Verfassung ableitet (Art. 2 Abs.1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG), erhalten bleibt. Dieser Schutz darf nicht unter dem Deckmantel der Sicherheit der Bürger*innen zur Ausweitung der Macht und Informationshoheit des Staates ausgehöhlt werden."

Axel Bussmer von der Humanistischen Union ergänzt: „Aufgrund der zahlreichen, inzwischen von Fachleuten, der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, und Verbänden geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken fordern wir die Senatsverwaltung auf, das Gesetzesvorhaben dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin zur rechtlichen Prüfung vorzulegen und keine Gespräche mit dem Überwachungsbündnis zu führen."

Mehr dazu bei https://www.baff.berlin/
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/6434-20180412-gruendungsaufruf-der-berliner-allianz-fuer-freiheitsrechte.htm
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6435-20180412-pm-berliner-allianz-fuer-freiheitsrechte-gegen-videoueberwachung-gegruendet.htm

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